Meine Damen und Herren, der CDU-Antrag geht in die richtige Richtung. Vermiedene Netzentgelte als Gutschrift für dezentrale Stromerzeugung hatten einmal ihre Berechtigung. Inzwischen ist die Stromerzeugung in Deutschland zu einem Drittel aus Erneuerbaren abgedeckt. Eine Entlastung der übergelagerten Netzebenen: Das war einmal. Heute bauen wir das Höchstspannungsnetz aus, um die Leistung der erneuerbaren Energien abzuführen.
Allerdings muss die Landesregierung hier nicht zum Jagen getragen werden. Sie hat sich auf Bundesebene bereits dafür eingesetzt. Es bedarf also keines Antrags der CDU im Landtag. Es hätte eines Anrufs bei der Landesregierung bedurft, bevor hier ein solcher Antrag gestellt wird. Aber: „What shall’s!“, sagt der Englischmann.
Wichtig und ebenfalls von der Landesregierung bereits auf die Tagesordnung gesetzt ist das Thema Referenzertrag. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Referenzertragsmodell - die Energiepolitik ist von vielen Geheimnissen geprägt. Da gibt es Leistungsüberschreitungspreise. Da gibt es amtlich festgestellte Höchstlastzeitfenster nach Regelzonen geordnet. Da gibt es - mein Liebling - die berühmte Anreizregulierungsverordnung. Dazu hatten wir eine dicke Veranstaltung im Landtag. Meine PGF guckte mich nur mit großen Augen an: Wozu ich da hingehe, was das denn sei.
Das Referenzertragsmodell zur Vergütung von Windstrom gehört ohne Zweifel zu diesem dicken geheimnisvollen Buch Energiepolitik mit seinen mehr als sieben Siegeln. Aber: lebenslanges Lernen - sagt Anke Erdmann immer wieder -, fangen wir also an. In einer Minute sind Sie schlauer und große Experten des Referenzertragmodells.
Windenergieanlagen an Land werden unterschiedlich vergütet. Ist das gerecht? - Ja. Zunächst wurden Windenergieanlagen an den Küsten gebaut, in Schleswig-Holstein von Bauer Hansen die erste in Deutschland, weil seine Oma das im Erbgang so verfügt hatte. Er musste also - das war nicht freiwillig. Und heute ist er ein großer gefeierter Pionier.
Das Stromeinspeisegesetz war sehr erfolgreich. Der Gesetzgeber wollte dann auch an windschwächeren Standorten im Binnenland Windanlagen ermöglichen. Der Ertrag einer Windmühle E verhält sich zur durchschnittlichen Windgeschwindigkeit v ihres Standorts nach der Formel: E = v³.
Der Ertrag im Binnenland fällt also gegenüber den windhöffigen Küstenstandorten stark ab. Dieser Nachteil wird durch eine differenzierte Vergütung abgemildert. Es gibt eine erste höhere Stufe der Vergütung und später eine zweite niedrigere Stufe der Vergütung.
Der Referenzstandort hat eine bestimmte Windgeschwindigkeit in 30 m Höhe und eine bestimmte Verwirbelung, also Turbulenz, die sich nach der Rauhigkeit der Umgebung richtet.
Der Referenzstandort existiert nur in der Theorie. An diesem Standort haben die verschiedenen Leistungskurven der verschiedenen Hersteller alle ihre 100 % über fünf Jahre addierte Arbeitsleistung erbracht. Wenn eine Binnenlandmühle den 100-%Ertrag nach fünf Jahren nicht schafft, dann bleibt sie, je geringer der Ertrag war, desto länger in der ersten Stufe der Vergütung. Alle anderen kriegen weniger Windgeld aus der zweiten Stufe der Vergütung.
Das war doch gar nicht so schwer. Der Minister sagte, das sei kompliziert. Herrschaftswissen der Regierung wollen wir als Parlamentarier abbauen. Ich hoffe, ich habe einen Beitrag dazu geleistet.
Dieses Vergütungssystem, das wir kennen und das sehr sinnvoll ist, wie der deutsche Erfolg beim Ausbau der Windenergie an Binnenlandstandorten und an den Küsten zeigt, soll auch beibehalten werden, wenn die Vergabe neuer Standorte in Zukunft über Ausschreibungsverfahren erfolgen soll. Aber das Referenzertragsmodell, über das Sie jetzt alle aufgeklärt sind, soll geändert werden. Schlechtere Standorte werden nach den Vorschlägen aus Berlin dann wirtschaftlicher als gute Standorte in Schleswig-Holstein.
Jetzt für Heiner Rickers: Der Geestbauer kriegt demnach mehr Geld für seinen geringeren Weizenertrag vom Hektar als der Marschbauer für seinen höheren Ertrag. Das ist nicht mehr ein Nachteilsausgleich, sondern eine Besserstellung des schlechteren gegenüber dem von Natur aus begünstigten Standort und damit volkswirtschaftlicher Blödsinn. Herr Kubicki würde sagen: Das ist allokationstheoretisch verkehrte Welt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier sollten wir mit schleswig-holsteinischer Geschlossenheit in Berlin aufklären, die Landesregierung, unsere Bundestagsabgeordneten und auch wir Abgeordneten
Wir wollen eine Ausnahme von den Ausschreibungsbedingungen. Die Kommission selber gestattet eine De-minimis-Regelung. Sechs Anlagen muss man gar nicht über das Ausschreibungsverfahren bauen, die können frei gebaut werden. Das wären 36 MW, und das entspricht damit unseren Bürgerwindparks.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kämpfen wir also auf allen Ebenen, dass es so bleibt. „Power to the Bauer“ in Schleswig-Holstein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir von den wirklich interessanten Ausführungen zum kleinen Einmaleins der Gesetzgebung. Der Landtag hat das Landesplanungsgesetz vor einigen Monaten im Eilverfahren geändert. Wir erinnern uns, es gab keine Anhörung, das musste alles sehr schnell gehen. Danach hat die Regierung einen Erlass aufgesetzt. Damit war die Verwirrung perfekt. Sowohl die Windbranche als auch die Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen üben Kritik an dem Ganzen.
Das momentan praktizierte Verfahren und die Anwendung der Kriterien sind noch in zahlreichen Punkten klärungsbedürftig. Auch der vorliegende Bericht bringt nicht wirklich viel Licht ins Dunkel. Denn leider wird nicht darüber berichtet, welche Kriterien zu welchen Abwägungsergebnissen geführt haben. Es ist gerade für zukünftige Planungen sehr wichtig, dass klar dokumentiert ist, welches Kriterium zu welchem Ergebnis geführt hat.
Es muss unseres Erachtens zu einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise mit einer transparenten und rechtssicheren Regionalplanung kommen. Anderenfalls wird die Errichtung weiterer Windenergieanlagen zu ungewollten und gesellschaftlich nicht tragfähigen Folgen führen.
Schauen wir uns doch einmal an, wie das in der Praxis momentan läuft. Es gab ja das OVG-Urteil, und dann ist das Gesetz in Kraft getreten. Viele Gemeinden werden seit dem Urteil von emsigen Projektierern heimgesucht, die mit ihren Plänen teilweise tiefe Gräben zwischen Befürwortern der Windenergie und deren Gegnern schaffen.
Ich will ein Beispiel nennen, die Gemeinden Schrum und Welmbüttel in Dithmarschen. Die wollten bei der Fortschreibung der Regionalpläne 2012 einige Windenergieanlagen haben. Die sind aber aufgrund von charakteristischen Landschaftsräumen, in die diese Pläne fielen, nicht genehmigt worden. Nun sagen die Planer nach dem OVG-Urteil und dem neuen Gesetz: Jetzt können wir es noch einmal versuchen in der Hoffnung, dass es schon klappen wird.
Dann gibt es den Bericht der Landesregierung, in dem auf Seite 10 der Satz steht, als Landesregierung gehe man davon aus, dass es die Ausnahme nach § 18 a Absatz 2 Landesplanungsgesetz in einem „nennenswerten Teil“ geben werde. Da ist es doch klar, dass es sehr viel Verwirrung gibt: einmal bei den Planern, die denken, jetzt könne es ja überall losgehen, das werde schon klappen, aber eben auch bei denen, die die Anlagen nicht wollen. Dass die dann Sorgen haben, ist sehr gut nachvollziehbar. Ich stelle mir da wirklich ein paar Fragen, bei denen ich dankbar wäre, wenn sie zeitnah geklärt werden könnten.
Eine spannende Frage ist doch: Werden Ausnahmen in Bereichen zugelassen, die in der Vergangenheit anderen Nutzungen zugewiesen waren beziehungsweise eine Bedeutung hatten, die der Windenergie entgegenstand? Das wäre bei dem eben genannten Fall nämlich so. Gerade bei den charakteristischen Landschaftsräumen ist doch die Frage, ob der naturschutzfachliche Beitrag dieser Landschaftsräume als Grundlage für das weitere Verfahren vollumfänglich berücksichtigt wird.
Da bitte ich die Landesregierung wirklich, die Kreisverwaltungen bei der Bewertung des Gutachtens, das zu den Landschaftsräumen erstellt werden soll, einzubeziehen, und die räumliche Festsetzung im Einvernehmen mit den Kommunen erfolgen zu lassen.
Die Kommunen sollen und wollen mit konstruktivem Engagement ihren Beitrag für eine fachlich gute und rechtssichere Regionalplanung als wichtigem Baustein für das Gelingen der Energiewende leisten. Auch meiner Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass die eben genannten Aspekte im Sinn einer nachhaltigen Energiepolitik tatsächlich berücksichtigt werden. Die Windenergie ist nun einmal ein prägender Baustein der Energiewende.
(Vereinzelter Beifall FDP und CDU - Anita Klahn [FDP]: Wir können auch klatschen, wenn du mal Luft holst! - Christopher Vogt [FDP]: Wir wollten nicht stören!)
- Vielen Dank. Ich fühle mich sehr geehrt. - Das Gelingen der Energiewende ist damit nicht zuletzt auch abhängig von einer kompetenten und konsequenten Raumordnungsplanung. Für uns sind in diesem Zuge eben eine ausgewogene Betrachtung und Berücksichtigung der Aspekte der Bürgerakzeptanz - ganz wichtiges Thema -, des Arten- und Naturschutzes - Stichwort Abstandsregelung - sowie die Gewährleistung von Planungssicherheit von ganz besonderer Bedeutung.
Um es noch einmal zusammenzufassen: Es bedarf einer transparenten Entscheidung, einer klaren, transparenten Dokumentation darüber, und es bedarf auch eines aussagekräftigen Monitorings. Ich fand es gut, dass die CDU diesen Bericht angefordert hat. Das sollte regelmäßig erfolgen, weil es sich eben um einen Sonderfall handelt - durch das Urteil, durch das neue Gesetz, durch den Erlass. Es ist wichtig, dass wir regelmäßig Berichte darüber erhalten, wie es nun weitergeht. Zudem ist valides Kartenmaterial schnell zur Verfügung zu stellen, das ist ja im Bericht auch angekündigt worden. Ich bitte darum, dass es sehr schnell veröffentlicht wird. Wir brauchen auch einen Folgeerlass für das Repowering, der auch schnellstmöglich erlassen werden sollte.
Nun komme ich noch kurz zu dem anderen Thema, das wir heute mit behandeln, zu dem CDU-Antrag und zu dem Änderungsantrag, den noch keiner kennt. Ich verweise noch einmal auf einen Antrag, den Sie hoffentlich alle kennen - Drucksache 18/ 2090, Antrag der FDP-Fraktion
- Ja, genau! Der liegt leider noch im Ausschuss weil er so gut ist und Sie von diesem Antrag immer noch beeindruckt sind. Da fordern wir ein bundeseinheitliches Netzentgelt.
Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern vor einigen Monaten fraktionsübergreifend beschlossen hat, dass sich die dortige Regierung auf Bundesebene für eine Streichung der vermiedenen Netzentgelte der Antrag, den wir jetzt vorliegen haben - einsetzen soll, ebenso für ein bundeseinheitliches Netzentgelt.
Ich glaube, das wäre ein starkes Signal aus dem Norden, wenn wir einen gleichlautenden Beschluss fassen würden. Dazu müssten wir den CDU-Antrag, den FDP-Antrag und sicherlich auch Ihren Antrag zusammenbringen und im Wirtschaftsausschuss beschließen. Das wäre meiner Meinung nach ein starkes Signal. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst auf den Erlass Windenergie eingehen, der ja regelt, wo in unserem Land neue Windparks entstehen können sollen. Für uns PIRATEN ist in dieser Debatte immer ein Gesichtspunkt von zentraler Bedeutung gewesen, nämlich die Akzeptanz und der Bürgerwille.
Wir sind nach wie vor der Meinung, ungeachtet des Urteils des Oberverwaltungsgerichts, dass es nicht sein kann, dass bei der Planung von Windparks der Raumwiderstand, also natürliche Widerstände, berücksichtigt wird, aber der Widerstand unter den Bürgern nicht. Das kann nicht richtig sein. Deshalb ist es auch ein Fehler gewesen, dass die Landesregierung die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts einfach zurückgenommen hat. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, das kann so nicht stehen bleiben.
Deshalb ist auf unsere Initiative hin der Wissenschaftliche Dienst beauftragt worden zu prüfen, ob wir durch Gesetzesänderung nachsteuern können. Das Gutachten ist nicht sehr ermutigend ausgefallen, das gebe ich zu. Wir sollten aber trotzdem nicht aufgeben zu prüfen, wie wir hier gesetzliche Spielräume nutzen können, um dem Bürgerwillen auch zur Geltung zu verhelfen. Denn Planung ist ein Abwägungsvorgang - ja -, aber in diese Abwägung
muss auch einfließen, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn die Akzeptanz der Bürger vorhanden ist. Das muss auch in die Entscheidung einfließen können. Dazu müssen wir nachsteuern.