Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

Ich rede zunächst über den ersten Denkfehler. Bevor man eine vernünftige Analyse all dessen macht, was in Deutschland möglicherweise nicht so gut läuft - ich will das ja nicht in Abrede stellen -, wie man effizienter werden kann et cetera, fängt man erst einmal an, über Organisationsfragen nachzudenken. Das, meine Damen und Herren, ist ein Kardinalfehler, den man auch in diesem Fall dringend vermeiden sollte.

Zweiter Denkfehler. Wir reden über den Zustand öffentlicher Daseinsvorsorge, nämlich der Infrastruktur. Was die Fratzscher-Kommission als Erstes im Blick hat, ist die Frage, wie ich private Investoren für ein Thema der öffentlichen Daseinsvorsorge gewinnen kann, nämlich Infrastruktur. Um das zu gewährleisten, macht man Klimmzüge, die kaum

(Flemming Meyer)

noch zu erklären sind. Weil man die Anrechnung auf Maastricht-Kriterien und Schuldenbremse vermeiden will, findet man plötzlich ein System, das ich noch nicht verstanden habe. Einerseits möchte man die öffentliche Kontrolle insbesondere durch den Bundestag. Anderseits möchte man keine Anrechnung auf die Maastricht-Kriterien. Mir hat noch niemand vernünftig erklären können, wie das funktionieren soll. Das steht aber merkwürdigerweise in diesen Papieren.

Dafür müssten wir über ganz andere Fragen debattieren wie etwa die Überjährigkeit der Finanzierung und Fondslösungen, damit wir wirklich in die Planung kommen. All das ist nicht vorgesehen. Es wäre aber nötig, wenn man eine vernünftige Lösung will.

Dritter Denkfehler. Das ist der Denkfehler, dass der Zentralstaat alles mit seinen Behörden regelt. Auch hier geht es um das föderale Selbstbewusstsein. Ich muss sehr deutlich sagen: Wir sehen beim Eisenbahnbundesamt, bei der Schiene, dass es nicht richtig funktioniert, dass Genehmigungsverfahren in diesem Wasserkopf stecken bleiben. Wir sehen es bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Das wurde auch schon genannt. Auch beim NOK funktioniert es nicht so.

Wer vom Zentralismus träumt, der bekommt ihn an dieser Stelle. Da sollte man schon sehr viel genauer hinschauen, was eigentlich die Auftragsverwaltung bedeutet. Es bedeutet nämlich vor allem Vorortkenntnis und vor Ort zu handeln, übrigens auch eine Erwartungshaltung der Wählerinnen und Wähler, der Bürgerinnen und Bürger, die natürlich auf die Landespolitik schauen, wenn es an verschiedenen Stellen nicht funktioniert. Wir sind dann für alles verantwortlich. Das funktioniert sogar so gut, dass Herr Günther neulich meinem Staatssekretär vorgeworfen hat, wir seien auch für den Rendsburger Kanaltunnel verantwortlich, weil die Menschen das so einschätzen: Infrastruktur - das macht doch die Landesregierung.

(Zurufe CDU)

- Das war Herr Günther bei der Veranstaltung des Unternehmensverbandes Mittelholstein, falls Sie noch einmal darüber nachdenken.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Herr Minister, ich war dabei! Das hat er dem Land nicht vorge- worfen! - Serpil Midyatli [SPD]: Das prüfen wir nach! Das wäre ja nicht das erste Mal!)

- Das können wir noch einmal nachprüfen. Aber es zeigt ja nur, wie die Menschen darüber denken und

dass sie auch an dieser Stelle denken, der Rendsburger Kanaltunnel sei eine Angelegenheit des Landes, obgleich sie es nicht ist. Er gehört zur Wasserund Schifffahrtsverwaltung und damit zur Zentralverwaltung.

Wir haben - das ist viel wichtiger - ein funktionierendes System von Auftragsverwaltung, zuständig für Bundesautobahnen - ich spreche jetzt über den Erhalt und den Betriebsdienst -, Bundestraßen, Landesstraßen und in der Hälfte der Kreise in Schleswig-Holstein auch für die kommunalen Straßen und die Kreisstraßen. Meine Damen und Herren, all das soll aufgelöst werden. Was bedeutet das im Endeffekt? - Neue Schnittstellen entstehen. Damit wird mehr Personal gebraucht als vorher, ohne dass jemals bewiesen worden ist, dass es besser geht. Das ist kein vernünftiger Vorschlag.

Meine Damen und Herren, der vierte Denkfehler. Die Fratzscher-Kommission spricht von einem langfristigen Vorschlag. Das können Sie nachlesen. Jetzt kommt die Bundesregierung, bereitet einen kurzfristigen Vorschlag vor, um es möglicherweise in irgendeiner Nacht des Schreckens bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen aus der Tasche zu ziehen und dann etwas durchzusetzen, von dem niemand weiß - auch nicht in der Analyse -, ob es besser ist.

Wir müssen mehr föderales Selbstbewusstsein zeigen und deutlich sagen, dass das nicht der richtige Vorschlag ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Meine Damen und Herren, zum Schluss noch ganz kurz zu dem, was den Landesbetrieb betrifft, weil Herr Arp ja darauf eingegangen ist. Herr Arp, bei der Baureife haben Sie übrigens vergessen, dass Herr Dobrindt zugesagt hat, auch die Finanzierung der B 207 - Planfeststellungsbeschluss seit Ende August - und der B 5 von Itzehoe bis Wilster-West zu finanzieren. Es geht also nicht nur um die beiden Maßnahmen, von denen Sie gesprochen haben.

Aber ich will etwas anderes sagen. Die Vorgängerregierung hat einen Stellenabbaupfad auch für den Landesbetrieb vereinbart. Dieser Stellenabbaupfad bedeutete, dass natürlich auch das Bauprogramm nach unten geschoben worden ist. Wenn ich solche Reden wie heute höre, denke ich immer: Ist das denn alles vergessen?

(Zuruf SPD: Genau!)

Wir müssen den Zustand der Infrastruktur verbessern. Wir geben heute - ich sage es noch einmal

(Minister Reinhard Meyer)

ganz deutlich - 50 % pro Jahr mehr für Landesstraßen aus als die Vorgängerregierung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf SPD: Hört, hört!)

Ich habe es wohl verstanden, Herr Günther. Jetzt kann man natürlich überall im Lande herumreisen und sagen: „Wir brauchen 90 Millionen € pro Jahr“, ohne zu sagen, woher man das bekommt, möglicherweise durch Einsparungen bei sachlichen Verwaltungsausgaben und Personal, vielleicht dann lieber beim LBV, damit ihm das dann wieder weggenommen wird.

Das ist nicht seriös. Ich werbe dafür, und wir werden weiter dafür kämpfen, dass diese 50 % mehr noch nicht reichen. Wir werden auch in den nächsten Jahren kräftige Investitionen brauchen, und wir werden sie umsetzen.

Unsere Devise ist klar: Wir wollen ehrlich über den Zustand der Infrastruktur informieren. Wir wollen die Sanierung realistisch umsetzen. Das werden wir auch tun. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es wurde beantragt, den Antrag Drucksache 18/ 3190 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/3373 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich wünsche Ihnen guten Appetit und eröffne damit die Mittagspause.

(Unterbrechung: 13:16 bis 15:02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3320

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck.

Schönen Dank, Herr Präsident. - Mit dieser Rede bringe ich den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in den Landtag ein. Nach zwei Kabinettsbefassungen wird der Entwurf nun dem Landtag übergeben. In der Debatte im Mai hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Diskussion wird sich damit in die Ausschüsse verlagern und sich hier noch zweimal wiederholen.

Das Landesnaturschutzgesetz hat schon im Vorfeld die Öffentlichkeit, den parlamentarischen Raum, die Verbände und alle, die davon berührt sind, lang und breit beschäftigt, und zwar laut und mitunter auch leise. Sie haben die Demonstration wahrscheinlich noch alle gut im Ohr. Danach waren die Norla und der Landesbauerntag. Dabei wurde auch immer über das Landesnaturschutzgesetz diskutiert. Immer wieder wurde deutlich, dass es nicht nur um konkrete einzelne Punkte geht - ich werde gleich auf sie eingehen -, sondern auch um sehr grundsätzliche Fragen, etwa um die Frage des Stellenwerts des Eigentums auf der Seite der Nutzer oder um die Frage des Naturverständnisses auf der Seite der Schützer.

Dabei ist mir deutlich geworden, dass die Meinungen hauptsächlich deshalb zusammenstoßen, weil das Verständnis von Natur unterschiedlich ist. Für die einen mag Natur eine Ressource sein, die wir nutzen dürfen und können. Für die anderen - auch für mich - ist Natur wegen der intensiven Nutzung schon so weit zurückgedrängt, dass Natur quasi den Status einer Infrastruktur hat. Natur ist eben nicht mehr etwas, was grenzenlos verfügbar ist und was ohne Weiteres dem Menschen, dem Landwirt oder dem Fischer zur Verantwortung übergeben worden ist, sondern Natur ist etwas, das geschützt werden muss, weil wir nur noch wenige Räume dafür haben.

(Beifall Lars Winter [SPD])

Betrachten wir aber Natur als Infrastruktur, dann braucht sie ein eigenes Gesetz und eine regelmäßige Anpassung aufgrund der jeweiligen Vorkommnisse oder Nutzungsverhältnisse im Land. Das ist der wahre Grund, warum wir die Novelle eines Naturschutzgesetzes vorlegen, nämlich um die sensi

(Minister Reinhard Meyer)

blen Räume in Schleswig-Holstein, die wir noch haben, zu schützen. Wir tun dies - so hoffe ich jedenfalls -, indem wir maßvoll in der Fläche, aber zielgenau in der Wirkung sind.

Lassen Sie mich darauf eingehen. Die Naturschutzverbände und die Nutzerverbände haben bei der Anhörung zum Naturschutzgesetz sehr unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben. Den einen ging das deutlich zu weit. Das hat die öffentliche Debatte sicherlich am stärksten geprägt. Es gab aber auch viele Stimmen, die weitere Schutzvorschriften für den Naturschutz gefordert haben.

Wir haben mit dem Gesetzentwurf - so hoffe ich eine kluge Lösung vorgelegt, die mit einem großen Hebel für den Naturschutz die Flächenbetroffenheit trotzdem stark im Blick behält und vor allem Landwirte vom Naturschutzgesetz letztlich unberührt lässt. Eine Ausnahme stellt das Betretungsrecht dar. Ich gehe gleich noch darauf ein.

Lassen Sie mich auch sagen, dass ich volles Verständnis dafür habe, dass viele Landwirte im Moment ächzen, klagen und die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Das hat vor allem etwas mit der ökonomischen Situation der Landwirtschaft zu tun. Auch darüber ist häufig diskutiert worden. Im Moment ist das, was unter dem Schlagwort „Grenzen des Wachstums“ in einem ganz anderen Kontext häufig diskutiert wurde, greifbar und spürbar, nämlich dass das große Angebot die Preise auf dem Weltmarkt ruiniert hat.

Insbesondere im Bereich der Tierhaltung - Schweinefleisch und Milch - produzieren die Bauern im Moment dauerhaft im Minus. Was das mit einem psychologisch macht, wenn man jeden Morgen früh aufsteht, um seine Kühe zu melken, aber weiß, dass man mit jedem Liter Milch, den man melkt, eigentlich ein Minusgeschäft macht, kann ich mir persönlich wahrscheinlich gar nicht vorstellen. Dass das aber eine ungemein belastende Situation ist, wird jeder erkennen.

Dass es eine Menge neuer Vorschriften, Regelungen, Anpassungen und EU-Vorgaben gibt, auch das ist völlig unbestritten. Dass der einzelne Landwirt sagt: „Um Himmels willen, wann ist denn endlich einmal Schluss? Lasst uns doch endlich in Ruhe!“, kann ich emotional nur zu gut verstehen. Das ändert aber nichts daran, dass wir als Gesellschaft einen größeren Blick wagen müssen. Was zur intensiven Produktionsausweitung geführt hat, ist ursächlich auch dafür verantwortlich, dass wir jetzt im Bereich des Naturschutzes nachschärfen müssen.

Hätten wir ganz viel arten- und strukturreiches Dauergrünland in Schleswig-Holstein, hätten wir 100.000 ha, wie es der Bauernverband einmal vermutet hat, dann müssten wir das jetzt vermutlich nicht als neuen Biotoptyp schützen. Weil wir aber aufgrund der intensiven Nutzung nur noch 4.500 ha in Privatbesitz haben, muss jetzt gegengesteuert werden. Das wenige, das wir noch an wertvollen Flächen haben, muss besonders geschützt werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Lassen Sie mich auf einige Punkte speziell eingehen, sodass man einen Einblick bekommt, an welchen Stellen das Gesetz gegensteuert, aber auch, wie maßvoll und zielgenau es gegensteuert. Es ist ein Artikelgesetz. Auch Bereiche aus anderen Rechtsnormen außerhalb des Landesnaturschutzgesetzes werden angesprochen. Im Landesjagdgesetz werden befriedete Bezirke auch für Verbände eingeführt und vorgeschlagen, und zwar in Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der sagt: Es muss auch aus ethischen Gründen möglich sein, die Jagd zu untersagen.