- Nein, ich habe ausdrücklich von einigen Bundesländern gesprochen, was den Schritt nach A 13 angeht, und nicht von allen. Wir hatten ja bei den Debatten um das Lehrkräftebildungsgesetz über Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gesprochen. Dort finden Sie ganz viele Parallelen zu unserem Gesetz.
Wir haben selbstverständlich an Grundschulen in den vergangenen Jahren eine ganz andere Situation, als sie noch bestand, als beispielsweise ich zur Grundschule gegangen bin. Inklusion ist wichtiger geworden, Integration ist wichtiger geworden. Wir haben flexible Eingangsphasen, wir haben Klassenzimmer, die überhaupt nicht mehr aussehen, wie die Älteren von Ihnen sich vielleicht ein Klassenzimmer vorstellen. Wir haben insgesamt eine Situation, die dazu geführt hat, dass man eigentlich sagen können müsste: Berufsorientierung und Propädeutik sind wichtig, aber die Pädagogik ist in den vergangenen Jahren mindestens genauso wichtig geworden, möglicherweise wichtiger. Darüber würde ich gern eine bundesweite Debatte anstoßen. In dem Zuge müsste man sich dann übrigens als Nächstes auch die Erzieherinnen und Erzieher einmal ansehen.
GEW und VBE kämpfen hier zu Recht und verständlicherweise. Ich hätte mir gewünscht, dass neben dem Kampf zumindest auch eine kleine Freude über den großen Schritt dabei gewesen wäre, den wir heute schaffen. Aber wenn man sich unsere politischen Mitbewerber anguckt, sieht man, dass wir eigentlich gar nicht so schlecht dastehen. Die FDP hat ja tatsächlich vor Kurzem hier im Landtag noch ein Lehrkräftebildungsgesetz vorgelegt, nach dem die Lehrerinnen und Lehrer absichtlich unterschiedlich gut ausgebildet werden, um sie hinterher unterschiedlich bezahlen zu können. Das ist völlig fern von allem, was wir uns vorstellen. Die CDU hat sich bisher überhaupt nicht geäußert. Heute ein großer Schritt nach vorn: Die CDU fordert A 13 für alle. Herzlichen Glückwunsch!
eigentlich immer alles. Wie sie das finanzieren wollen, verraten sie jedoch nie. Im Zweifel sind sie auf der Zielgeraden immer noch dagegen.
Ich stelle fest: Wir haben mit dem Schulgesetz, dem Lehrkräftebildungsgesetz und heute auch mit dem Besoldungsgesetz viele Schritte in die richtige Richtung gemacht. Das Tempo ist zu diskutieren, aber nicht der Schritt an sich. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie man es macht, man macht es verkehrt. Das ist der Eindruck bei dieser Debatte. Künftig soll Jahr für Jahr mehr Geld auf den Konten von Lehrkräften ankommen. Niemand wird schlechtergestellt. Bis 2023 werden rund 2.000 Lehrkräfte sogar bessergestellt. Und gibt es Applaus dafür? - Nein.
Wie ist die Ausgangslage? Ist das Besoldungssystem zurzeit besonders fair? - Nein. Lehrkräfte verdienen - je nach Laufbahn - ganz unterschiedlich. Das ist nicht neu, aber es fällt besonders auf, da wir an Gemeinschaftsschulen Lehrkräfte mit verschiedenen Laufbahnen haben, die alle unterschiedlich viel verdienen. Es gibt noch weitere Unwuchten im System, nämlich die Unwucht zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften. Auch hier ergibt sich ein ganz unterschiedliches Nettogehalt. Selbst gleicher Lohn garantiert keine gerechte Besoldung. Wer gleich viel verdient, hat nicht automatisch gleich viel Arbeit. Das gilt überall, in jedem Bereich, das ist klar, aber es gilt eben auch in der Schule. Dies wird von vielen Lehrkräften als sehr unfair empfunden und immer wieder thematisiert.
Stellen wir dieses System nun grundsätzlich auf neue Füße, und machen wir alles gerecht? - Nein, aber das haben wir auch nicht versprochen. Machen wir es ungerechter? - Nein, im Gegenteil. Wir gestalten es gerechter. Die ungleiche Bezahlung von Haupt- und Realschullehrkräften an Gemein
schaftsschulen hört auf, und das war immer eine Forderung der GEW. Ich finde, das kann man schon einmal auf der Haben-Seite verbuchen.
Wir Grüne haben - anders als die CDU - vorher tatsächlich Vorschläge dahin gehend gemacht, wie wir uns das vorstellen. Statt dieses Vorschlags hätten wir lieber die Weichen für die Zukunft gestellt. Wir hatten in Aussicht gestellt: gleiches Studium, gleiche Besoldung, also A13 für alle neuen Lehrkräfte. Nach und nach wäre zumindest diese Ungerechtigkeit aus dem System gewachsen. Aber hat dieser Vorschlag nun Begeisterungsstürme hervorgerufen? - Wahrscheinlich wäre das Gegenteil der Fall gewesen, weil die Ungleichheit zwischen neuen Absolventinnen und Absolventen, die A 13 an Grundschulen bekommen hätten, und erfahrenen Grundschullehrkräften, die weiterhin A 12 bekommen hätten, entstanden wäre. - „Ute aus Rendsburg“ hat auch mir geschrieben. - Dies wäre erhalten geblieben, also wäre dieser Vorschlag sehr umstritten gewesen.
Frau Franzen, auch zu dem Urteil aus RheinlandPfalz sollten Sie vielleicht etwas sagen. Dieses Urteil macht diesen Weg nicht begehbar, das ist relativ klar. Was besagt das Urteil aus RheinlandPfalz? - Es besagt zwei Dinge, zum Einen, dass man keine Regelung nur für neue Lehrkräfte treffen kann; zum anderen sagt es, dass an Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit bestehen muss, in die höhere Besoldungsgruppe aufzusteigen. Das ist für uns bindend, hier werden wir es nicht auf eine Klage ankommen lassen.
Es gibt viel Unmut von Grundschullehrkräften. Martin Habersaat hat es beschrieben, die Arbeitsbedingungen haben sich in den letzten Jahren tatsächlich für viele verändert. Aber auch die Meinung der Grundschullehrkräfte ist überhaupt nicht eindeutig. Bei meinen Schulbesuchen höre ich immer wieder, dass gesagt wird: „Bevor ihr knapp 20 Millionen € für A 13 für alle ausgebt, wollen wir lieber mehr Kolleginnen und Kollegen haben.“
Frau Franzen, wir machen beides. Frau Ministerin Ernst hat darauf hingewiesen: Kein anderes Bundesland zahlt Grundschullehrkräften A 13. Als Konsolidierungsland werden wir jetzt nicht einsam und sofort mit A 13 für alle voranmarschieren.
Auch ich gehe auf die Postkartenaktion des VBE ein. Auch mir hat meine vermeintliche Grundschullehrerin, das ist ja symbolisch gemeint, geschrieben: „Ich habe dir die Grundlagen der Mathematik beigebracht.“ Dazu muss ich sagen, das stimmt. Darum kann ich auch die Tabellen auf der Homepage des VBE Schleswig-Holstein gut lesen. Dort steht nämlich das Einstiegsgehalt von Grundschullehrkräften. Es liegt in Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt. Das sieht bei unseren Pro-Kopf-Ausgaben pro Schülerin und Schüler deutlich anders aus. Deswegen schichtet die Landesregierung in den Bereich der Schulen kräftig um.
Ich kann für meine Fraktion auf alle Fälle sagen: Ja, unter dem Strich ist es uns wichtiger, dass mehr pädagogisches Personal an den Schulen ist, als dass wir den ersten Platz für A 13 jetzt und sofort für alle gewinnen.
Es ist schon angedeutet worden: Natürlich stehen uns Parlamentsberatungen bevor, und wir werden uns bestimmte Punkte genauer anschauen. Alle haben wahrgenommen, dass die Begründung auf Empörung stößt. Die Übergangsfristen waren ein Thema und auch die Frage, wie der Übergang in eine höhere Besoldungsstufe genau ausgestaltet werden soll. Ich würde mich freuen, wenn die GEW in diesem Punkt ihre Frontalopposition - sonst merken wir diese ja nicht so - verlassen und in Gespräche einsteigen würde.
17 Millionen € mehr für die Besoldung, das ist für uns in diesem Konsolidierungsland kein Pappenstiel. Diese Summe kann nicht von jetzt auf gleich gestemmt werden. A 13 für alle, jetzt und sofort, das würde uns 36 Millionen € kosten. Ich warte noch darauf, wie das finanziert werden soll. Ich würde mich freuen, wenn die Erwartungen daran, was wir mit diesem Gesetz schaffen können, nicht ganz so überzogen wären. Das Besoldungsrecht ist nach meinem Empfinden insgesamt schräg gewachsen, da gibt es keine Spontanheilung durch ein Gesetz, schon gar nicht im schleswig-holsteinischen Alleingang.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin immer wieder fasziniert, wenn die Kollegin Erdmann mit wohlwollenden Worten Dinge sehr schön darstellt. Am Ergebnis ändert es aber nichts. Grundschullehrkräfte bekommen weiterhin A 12. Wenn Sie der GEW den Dialog anbieten und auf Gespräche hinweisen, dann frage ich tatsächlich: Warum war zum Beispiel gestern keiner in Rendsburg, als die GEW zu einem Gespräch eingeladen hatte? Aus den gesamten regierungstragenden Fraktionen war niemand anwesend.
Der Kollege Habersaat hat hier mit wunderbaren Worten gesagt: Das können wir nicht. Ich sage ganz ehrlich: Ich hätte mehr Weitblick und ein vorsätzliches Agieren auch beim Ausbau von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen von Ihnen erwartet. Sie sagen: Wir machen das alles mit Blick und mit Rücksicht auf andere Bundesländer, wir wollen uns hier gern abstimmen. Ich frage Sie: Warum haben Sie das zum Beispiel nicht bei G 8 oder bei G 9 gemacht? Hier nehmen Sie doch auch eine Vorreiterrollen ein.
Die Argumentation ist ganz deutlich. Sie ist in den Stellungnahmen des Ministeriums festgehalten: Man möchte A 13 für Grundschullehrkräfte nicht haben, weil kein anderes Bundesland A 13 bezahlt. Schleswig-Holstein will hier schlicht und einfach keine Vorreiterrolle einnehmen. An anderen Stellen tun Sie das. Sie hätten mit Ihrem Lehrkräfteausbildungsgesetz seinerzeit eigentlich auch die Gesetzesfolgen abschätzen müssen. Sie hätten sagen müssen, was es kostet, was Sie da veranschlagt haben. Ich sage Ihnen ganz klar: Diesen Eiertanz, den Sie hier aufführen, um die weitere A-12-Besoldung für das Grundschullehramt zu begründen, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Frau Erdmann, Sie haben es eben gesagt: Gleiche Ausbildung, gleiche Studienanforderungen. Wir sprechen von zehn Semestern und 300 Punkten. Dies muss schlicht und ergreifend zu einer gleichen Besoldung führen.
- Das, was Sie sagen, ist richtiger Stuss. Sie machen dies: Gleiche Ausbildung bei unterschiedlicher Bezahlung. Das ist die Logik der SPD.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf begründet, dass im Grundschullehramt vorrangig pädagogisch geprägte Tätigkeiten ausgeübt werden, während das Sekundarschullehramt stärker wissenschaftlich geprägt sei. Daraus ließe sich die unterschiedliche Besoldung - im Übrigen eine gesamte Besoldungsstufe und nicht nur eine Zulage begründen. In der Argumentation der Regierungskoalition zum Lehrkräftebildungsgesetz hieß es noch bezogen auf die Universitäten, dass Flensburg einen stärkeren pädagogischen Ansatz wähle, während Kiel stärker wissenschaftlich arbeite. Jetzt beachten Sie bitte: Damals haben Sie, insbesondere vonseiten der Regierung, argumentiert, das sei gleichwertig.
Jetzt, bei der Tätigkeitsausübung, ist das offensichtlich in Vergessenheit geraten. Ihre Argumentation ist schlicht und einfach auf Sand gebaut. Sie werden es erleben, wenn die ersten Lehrkräfte im Amt sind und dagegen klagen werden.
Sie haben recht: Unsere Fraktion hat einen anderen Gesetzentwurf vorgelegt, und das gehört zur Ehrlichkeit der Politik dazu. Ich erinnere an die Diskussion von heute Morgen. Wir haben ganz klar gesagt: Ja, unterschiedliche Ausbildung; damit lassen sich auch unterschiedliche Gehaltsgruppen begründen.
Ich möchte auch an Folgendes erinnern: Wie wollen Sie darstellen, dass Grundschullehrer, die in der Vergangenheit eine siebensemestrige Ausbildung hatten, schlechte Arbeit gemacht haben? Ich möchte ganz klar feststellen: Die Grundschullehrkräfte an unseren Grundschulen hier und heute mit den alten Ausbildungsgängen machen gute Arbeit. Und sie stellen sich all den von Ihnen auferlegten Herausforderungen und zusätzlichen Aufgaben, ohne dass sie jemals nachgerechnet haben, wie viele Stunden sie dafür brauchen. Sie haben unseren Antrag zur Arbeitszeitevaluation abgelehnt. Die Lehrkräfte machen das klaglos. Sie haben es getan in dem Glauben, dass es irgendwann zu einer gerechten Anpassung kommt. Sie versagen es ihnen. Ich bin gespannt, wie Sie in Zukunft damit klarkommen wollen und wie Sie insoweit argumentieren wollen.
Ein völliger Rohrkrepierer wird auch das von ihnen eingeführte gemischte Lehramt mit einem Fach auf Sekundarstufe I und einem Fach Sekundarstufe II sein. Es ist bisher nicht klar gewesen, warum sich irgendein Student für dieses Studienangebot entscheiden sollte, wenn in anderen Bundesländern dieses Lehramt maximal als Lehramt mit Sekundarstufe I anerkannt werden würden.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf schlagen Sie dem Ganzen den Sargnagel ein. Mit der Besoldung auf A 13 im ersten Einstiegsamt geben Sie überhaupt keine Anreize, diese Studienwahl zu treffen. Ich frage Sie deshalb: Warum sollte ein Student das machen, wenn er doch ganz leicht auf Sekundarstufe II studieren könnte? Er erhält dann eine höhere Einstiegsqualifizierung. Er erhält eine Zulage und hat die besseren laufbahnrechtlichen Aufstiegschancen.
- Das ist kein dummes Zeug. Beschäftigen Sie sich doch einmal damit. Sie haben den Leuten schlicht und einfach Sand in die Augen gestreut. Im Übrigen haben Sie damit auch der Universität Flensburg einen Bärendienst erwiesen; denn dort findet die Ausbildung nicht so statt, dass die Studierenden freiwillig zur Sekundarstufe II hinströmen würden.
Meine Damen und Herren, Sie sind weiterhin auf dem Weg zum Einheitslehrer, zur Einheitsbesoldung und Einheitsschule. Das vorliegende Besoldungsgesetz ist Ausfluss eines völlig verkorksten Lehrerkräftebildungsgesetzes. Für meine Fraktion möchte ich gern klarstellen, dass wir das in der nächsten Regierungsverantwortung wieder korrigieren werden.