Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Da bin ich auch schon bei den Eltern. In einigen Regionen in Schleswig-Holstein merken diese gerade, dass sich durch die Kita-Reform an den Beiträgen nichts ändern oder sie sogar mehr bezahlen müssen und keine Entlastung durch den Beitragsdeckel erhalten. Dazu kommt noch, dass Verpflegungskosten erhöht werden. Eine Beitragsfreiheit wurde überhaupt nicht erwogen.

Eltern von Kindern mit Behinderung trifft es besonders hart. Sie müssen durch die Veränderungen in der Eingliederungshilfe nun komplett Kita-Beiträge bezahlen. Eine Befreiung von den Beiträgen wurde im Rahmen der Kita-Reform nicht diskutiert. Offizielle Informationen des Landes dazu gab es für die betroffenen Familien bisher nicht. Hier wird es den Kitas überlassen, die unangenehme Nachricht zu überbringen.

Insgesamt wurde das Thema Inklusion ausgeklammert und auf die Evaluationsphase vertagt. Nun könnte man meinen, die Jamaika-Koalition hat die Probleme diskutiert und reformiert ihre „Jahrhundertreform“. Davon ist im vorliegenden Gesetzentwurf allerdings nichts zu finden.

Wir lehnen diese Kita-Reform ab, auch wenn wir dafür kritisiert werden. Wir können keiner so wichtigen Reform zustimmen, wenn wir so viele Kritikpunkte daran haben und für uns zentrale Punkte nicht enthalten sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Änderungsgesetz gibt uns die Gelegenheit noch einmal sehr grundsätzlich über die Kita-Reform zu debattieren. Das ist gut, und ich komme gleich dazu.

Vorweg möchte ich aber noch einmal betonen, dass dies kein reines „Reparaturgesetz“ ist. Viele Änderungen sind zwar redaktionell, aber wir nehmen auch ganz konkrete und wichtige Anpassungen vor:

Zum Beispiel für kleinere Kitas, die von uns mehr Flexibilität in der Randzeitenbetreuung bekommen, für Naturkindergärten, die ihren Kindern mittags in

(Katja Rathje-Hoffmann)

einer Unterkunft Essen anbieten wollen, und auch für die Eltern, die sich eine Anpassung bei der Wahl der Elternbeiräte wünschten. Das zeigt, dass dieses Kita-Gesetz in Entwicklung ist. Und das ist gut so. Die Evaluation ist eben nicht so gedacht, dass nun vier Jahre lang nichts passiert, sondern natürlich müssen und wollen wir uns mit allen Anregungen und mit aller Kritik konstruktiv auseinandersetzen.

Das unterscheidet uns eben von der SPD, die der Meinung ist: Die Reform ist nicht unsere, und deshalb werden wir uns konsequenterweise auch nicht an einer Weiterentwicklung beteiligen. Kann man machen - dann verstehe ich aber nicht, was die SPD in Regierungsverantwortung im Bereich Kita gemacht hätte.

Beitragsfreiheit für alle. Das habe ich verstanden. Das bedeutet dann aber auch, dass man klarmachen muss, was das finanziell und qualitativ bedeutet. Wir haben für die Absenkung der durchschnittlichen Beiträge von 350 auf 300 € im Land den Kommunen 60 Millionen € zahlen müssen. Das bedeutet, dass für eine komplette Beitragsfreiheit rund 420 Millionen € hätten fließen müssen. Siebenmal so viel. Dann gäbe es zwar eine beitragsfreie Kita, aber nicht einen Cent für mehr Qualität, keine Erhöhung der Fachkräfte pro Gruppe von 1,5 auf 2, keine festgelegte Leitungsfreistellung und Verfügungszeiten, keine festgeschriebene Fachberatung, keine Begrenzung der Gruppengröße auf 20 Kinder.

Alle diese Punkte sind aber auch Teil der Reform, die die SPD grundsätzlich ablehnt, weil nicht alle Eltern davon profitieren. Das kann man machen, mehr Bildungsgerechtigkeit schafft diese Trotzhaltung nicht. Da wir schon dabei sind: Mehr Inklusion schafft die Beitragsfreiheit alleine auch nicht. Inklusion wird gefördert durch mehr Personal und dadurch, dass gemäß unseres Kita-Gesetzes Kinder mit Behinderung nicht mehr abgewiesen werden dürfen.

Es ist kein Geheimnis, dass wir im Bereich der Inklusion noch einiges zu tun haben. Ihre polemische Kampagne hilft aber auch niemandem, den betroffenen Eltern nicht und den Kindern schon gar nicht. Die Frage der Elternbeiträge für Kinder mit Behinderung ist keine Folge unserer Kita-Politik, sondern eine Folge des Bundesteilhabegesetzes, das sie im Bund mitbeschlossen haben. Für alle betroffenen Eltern ist das bitter, aber der Hauptpunkt ist nicht der Beitrag, sondern dass die Teilhabe einfach noch nicht überall gegeben ist.

Und nun ist doch die Frage: Wo legen wir den Schwerpunkt? Bei der Beitragsbefreiung oder bei

der Frage, wie wir die Inklusion in der Praxis hinbekommen? Wie finanzieren wir die Inklusion? Wie lösen wir die faktischen Probleme, allem voran den Fachkräftemangel? Da können sie, liebe SPD, nicht so tun, als sei das mal eben mit Fingerschnippen gelöst.

Wir merken jetzt, wo auch vereinzelt Erzieherinnen und Erzieher in Quarantäne müssen, wie dünn die Personaldecke in den Kitas und wie groß der Fachkräftemangel schon jetzt ist. Mit dieser Problematik müssen wir uns - auch als Land - intensiver auseinandersetzen. Erst einmal gilt aber mein Dank den Erzieherinnen und Erziehern, die aktuell - mehr denn je - eine super Arbeit machen.

Noch ein Satz zu den Auseinandersetzungen mit der sogenannten kommunalen Familie, die bisher ja nicht unbedingt immer mit einer Stimme sprach, aber nun aktuell doch einen gemeinsamen Gegner entdeckt hat: Die Jamaika-Koalition. - Es ist doch völlig unstrittig, dass die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung vor erheblichen Herausforderungen stehen - ganz unabhängig von unserer Reform. Die Unsicherheit, wie sich die Reform auf welcher Ebene auswirken wird, ist auch nachvollziehbar, aber bei einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses des Landes von 2.000 € auf 4.400 € pro Kind wird in der Regel mehr Geld ankommen.

Ich habe es schon mehrfach gesagt: Natürlich profitieren nicht alle Eltern, nicht alle Erzieherinnen und Erzieher und nicht alle Kommunen von der Reform. Aber es kann nach Adam Riese einfach nicht sein, dass alle Gemeinden und Kreise bei gleichbleibender Qualität und Elternbeiträgen ins Minus rutschen. Dann müsste sich der mehr als verdoppelte Betriebskostenzuschusses des Landes ja in Luft auflösen.

Lassen Sie uns doch bitte festhalten: Es geht nicht darum, sich gegenseitig zu übervorteilen, es geht darum, die Kita so zu gestalten, dass alle Kinder optimale Startchancen bekommen. - Vielen Dank.

Herr Präsident! Wir alle blicken auf ein Jahr zurück, das viele Höhen, aber auch sehr viele Tiefen mit sich brachte. Sie alle werden zustimmen, dass die Coronapandemie das Jahr 2020 zu einer wahren Herausforderung machte - und zwar in buchstäblich allen Lebensbereichen. Diese Herausforderungen führten auch dazu, dass die Kommunen die notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Kita-Reform 2020 nur bedingt umsetzen konnten. Wir mussten also den Spagat zwischen dem Wunsch, nach einer

(Eka von Kalben)

vollständigen Umsetzung der Kita-Reform und dringend notwendigen Maßnahmen im Pandemiegeschehen zu organisieren, schaffen.

Wie wir heute alle wissen, hat sich Jamaika für die einzig richtige Umsetzungsstrategie entschieden: einer teilweisen Umsetzung. Während also einzelne Reformbestandteile wie geplant zum 1. August 2020 in Kraft getreten sind - wie der Elterndeckel, die einheitliche Geschwisterermäßigung, die erstmals einheitliche Sozialstaffel, eine Regelung zu einer verbindlichen Gruppengröße von 20, in Ausnahmen 22 Kindern oder aber dem neuen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0.

Es war richtig, dass wir uns für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zum Kita-Gesetz Zeit genommen haben. Denn die Kita als Ort der ersten Lebenserfahrungen junger Menschen, als Ort des Lernens und Lebens ist wichtig.

Die breite Anhörung führte in einigen Punkten zu guten Erkenntnissen, die wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Eine wichtige Änderung sehe ich beispielsweise in der Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Wahl der Kreiselternvertretung der Eltern in § 4. Auch die erleichterte Förderung von Naturgruppen in § 17 ist eine gute Entscheidung.

Leider beklagen die Kommunen weiterhin, dass das neue SQKM zu einer Mehrbelastung und damit einer Verteuerung des Kita-Systems führe. Das ist aber nur insoweit richtig, wo beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 auf 2,0 steigt. Allerdings scheint diesen Kommunen nicht bewusst zu sein, dass auch der Landeszuschuss pro Kind zwischen 2017 bis 2022 von etwa 2.000 € auf 4.400 € pro Kind ansteigt. Sie werden also entlastet.

Ebenfalls nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Kommunen, welche eine Vorabberechnung ihrer zukünftig zu erwartenden Finanzbedarfe durch das Sozialministerium haben durchführen lassen, nunmehr wissen, dass sie mit der Reform zukünftig nicht schlechter dastehen werden. Die Beispiele hierfür sind vielfältig. Ich möchte jedoch jene Kommunen auffordern, die sich noch unsicher über ihre zukünftige Finanzlage sind, sich beim Sozialministerium zu melden. Nehmen Sie deren Angebot an. Lassen Sie Ihre Finanzbedarfe vom Ministerium prüfen!

Unabhängig davon haben wir in § 58 einen neuen Absatz 3 eingeführt. Dieser wird die Standortgemeinde zur Erstellung einer Überleitungsbilanz verpflichten, mit der insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für

die Kindertagesförderung auf Basis von zum Beispiel den Istzahlen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dargestellt werden. Ich bin mir sicher, dass dieses Mittel zusammen mit der im Gesetz festgeschriebenen Evaluation dazu beitragen wird, eventuell bestehende Regelungslücken aufzudecken, sodass Jamaika hier nachjustieren kann, wenn dies notwendig werden sollte, aber es wird auf jeden Fall zu einer Versachlichung der Debatte beitragen, inwieweit die Kommunen zukünftig bei der Kita-Finanzierung be- oder doch entlastet werden.

Klarstellen möchte ich an dieser Stelle aber auch die wiederholt falsche Darstellung der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli. Es ist eben keine Folge der Kita-Reform aus 2020, dass Familien mit behinderten Kindern den gedeckelten und der Sozialstaffel unterliegenden Elternbeitrag zukünftig zahlen müssen. Dieses ist eine Folge des Bundesteilhabegesetzes, welches ab Januar 2021 gilt und dieses stammt aus der Feder sozialdemokratischer Bundesminister. Es ist unredlich, diese Familien um den Preis der kurzen medialen Aufmerksamkeit mit Unwahrheiten zu verunsichern.

Richtig ist, dass sich Jamaika für die Inklusion einsetzt. Das mag dem einen oder anderen zu wenig sein, aber wir haben die Belange von Kindern mit Behinderungen auch im Gesetz mitbedacht. Ich nenne hier beispielhaft die §§ 11, 17, 18, 19, 25, 28, 45 und weitere. Wir haben auch immer gesagt, dass die Kita-Reform mehrere Schwerpunkte beinhaltet, die nicht alle zeitgleich debattiert und umgesetzt werden können. Das Thema Qualitätsverbesserung - dazu gehört Inklusion - wird von uns - wir laden Sie herzlichst zur konstruktiven Beteiligung ein weiter vorangebracht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Herr Präsident! Ich habe die vielen Debatten rund um die Kita-Reform natürlich nicht live im Landtag erlebt. Aber ich kann für den SSW sagen, dass wir die grundlegende Zielsetzung dieser umfassenden Neuregelung unverändert teilen. Es ist aus unserer Sicht zum Beispiel überfällig, die Kita-Finanzen neu zu ordnen. Gleiches gilt für Verbesserungen bei der Qualität der frühkindlichen Bildung. Auch hier müssen wir endlich entscheidend vorankommen. Auch die finanzielle Entlastung der Eltern ist uns

(Anita Klahn)

seit Langem ein Anliegen und muss so schnell es geht in der Beitragsfreiheit münden.

Diese übergeordneten Ziele bleiben maßgeblich für den weiteren Prozess. An diesen Vorgaben werden wir das Kita-Gesetz selbstverständlich auch immer wieder messen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf werden Teile der Kindertagesförderung als Kernbereich des Kita-Gesetzes angepasst und präzisiert. Diese Änderungen und Klarstellungen betreffen zwar wichtige Details, wie etwa die Tagespflege, das Kita-Portal oder die Öffnungs- und Schließzeiten. Aber die Grundausrichtung der Reform bleibt unberührt, sodass wir auch diese Änderungen mittragen können.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass dieses Gesamtpaket für uns zwar unterstützenswert ist, aber es ist lediglich ein erster Schritt hin zu einer wirklich zeitgemäßen frühkindlichen Bildung. Trotz der vielen investierten Arbeit - die wir absolut anerkennen - muss das Kita-Gesetz also fortlaufend evaluiert und im Zweifel eben auch angepasst werden. Hierüber sind wir uns hoffentlich alle einig.

Mir ist bewusst, dass die Reform erst zum Jahresbeginn in vollem Umfang in Kraft tritt. Gleichzeitig ist völlig klar, dass eine so umfassende Neuregelung nicht nur Gewinner hervorbringt. Außerdem muss in dem einen oder anderen Bereich erst einmal abgewartet werden, wie sich die Reform tatsächlich praktisch auswirkt.

Trotzdem ist längst deutlich geworden, dass es eine Reihe wirklich wesentlicher Kritikpunkte gibt. Nicht nur das Anhörungsverfahren zum heute vorliegenden Gesetz zeigt, dass viele dieser Punkte bis heute nicht ausgeräumt wurden. Viele Anzuhörende halten ihre Kritik aufrecht beziehungsweise verweisen auf ihre entsprechenden vorangegangenen Stellungnahmen.

Auch wenn man sicher nicht jede Erwartung erfüllen kann, muss die Landesregierung diese Kritik ernst nehmen. Wenn unsere Bürgerbeauftragte zum Beispiel auf Probleme im Zusammenhang mit der Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher hinweist, müssen wir über eine Lösung im Sinne der betroffenen Familien nachdenken.

Ähnliches gilt für die grundlegenden Zweifel vieler Träger, wenn es um qualitative Verbesserungen durch die vorgegebenen Standards geht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat zu dieser Frage bekanntlich eine alarmierende Stellungnahme abgegeben. Vielerorts würde das Kita-Gesetz nicht zur Er

höhung, sondern eher zur Absenkung der Qualität führen. Diesem Hinweis muss gründlich nachgegangen werden, und zwar nicht, weil hier rund 85 % aller Einrichtungen organisiert sind, sondern vor allem, weil dadurch eine Schlechterstellung vieler Kinder droht.

Beim Thema frühkindliche Bildung hat der SSW immer betont, dass wir alles unterstützen, was die Situation der Kindertagesbetreuung und die Bildungschancen unserer Kinder verbessert. Das muss aber ausdrücklich für alle Kinder gelten, auch für diejenigen, die einen besonderen Bedarf infolge einer Behinderung haben.

Doch hier scheint die Kita-Reform Defizite zu haben, die leider erhebliche Unsicherheiten mit sich bringen. Da geht es nicht nur um die erwähnten Schwierigkeiten bei der Betreuung von gehörlosen Kindern. Auch der Beauftragte Uli Hase hält an seinen Kritikpunkten fest. Die Tatsache, dass aus seiner Sicht die Chance verpasst wurde, die frühkindliche Bildung wirklich inklusiv auszurichten, macht uns wirklich Sorgen. Daraus will ich an dieser Stelle keinen Hehl machen.

Fakt ist, dass Eltern von Kindern mit Behinderung infolge des Bundesteilhabegesetzes in vollem Umfang für die Betreuungskosten herangezogen werden. Wenn Sie mich fragen, ist es äußerst unglücklich, dass Kitas innerhalb der Eingliederungshilfe nicht mehr als teilstationäre Einrichtungen gelten. Aber wenn mich nicht alles täuscht, kann diesen Kindern auch noch unter Verweis auf einen „heilpädagogischen Bedarf“ der Zugang zum Regelangebot verwehrt werden. Diese Familien werden also eindeutig durch eine fehlende Wahlfreiheit benachteiligt. Das darf aus unserer Sicht nicht sein.

Aus gleichen Pflichten müssen auch gleiche Rechte folgen. In absehbarer Zeit muss daher jede Kita in der Lage sein, jedes Kind aufzunehmen, das in die Kita kommen möchte. Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben, dürfen nicht ausgegrenzt werden. Das muss sichergestellt sein.

Aus Sicht des SSW bleibt es also dabei: Neben viel Licht bietet diese Reform auch noch viel Schatten. Aber wir sind nicht nur hoffnungs- sondern vor allem erwartungsvoll, wenn es um den weiteren Verlauf und um die Zukunft der frühkindlichen Bildung geht. Soziale Härten und eine Schlechterstellung von Familien oder Trägern kann keiner ernsthaft wollen. Diese Dinge müssen im Rahmen der Übergangsphase und durch die gemeinsame Evaluation mit den Betroffenen ins Lot gebracht wer

(Christian Dirschauer)

den. So kann gelingen, was die Jamaika-Koalition ja längst versprochen hat: Schleswig-Holstein zum familienfreundlichsten Bundesland zu machen. Noch sind wir davon aber ein gutes Stück entfernt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn das Kindertagesförderungsgesetz nun am 1. Januar 2021 vollumfänglich in Kraft tritt, wird sich das Land Schleswig-Holstein erstmalig mit einem festen Finanzierungsanteil an den Gesamtkosten der landesweiten Kita-Finanzierung beteiligen.

Gerade im Bereich Kindertagesstätten war es notwendig, flexibel und schnell auf Anregungen der Elternschaft und von Fachleuten in den Betreuungseinrichtungen zu reagieren.