- Ich weiß, dass Sie immer wieder auf die Barrikaden gehen; dafür muss man Ihnen nur ein Stichwort liefern, und Sie gehen richtig nach oben.
Lassen Sie mich ganz klar sagen: Wir in SchleswigHolstein, die Regierung, das Parlament, haben das erreicht, was man erreichen kann. Darüber freue ich mich. Dazu brauchen wir keine abstrakten Worthülsen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1510. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1510, zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Zum Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/2616, ist kein Antrag gestellt worden. - Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Erstens. Wir beginnen morgen um 10 Uhr mit dem Bericht der Landesregierung über ihre Verhandlungsposition, der heute im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags beschlossen worden ist und der als erster Tagesordnungspunkt gesetzt wird.
Zweitens. Die beiden Tagesordnungspunkte 18 und 20 werden nach den Vereinbarungen der parlamentarischen Geschäftsführungen in den Januar 2021 verlegt. Das sind die Themen „Bundesländer in der Mittelvergabe im Rahmen des Aufbauinstruments Next Generation EU einbeziehen“ und „European Green Deal“.
Drittens. Wir werden morgen - so ist es vereinbart worden - keine Mittagspause haben. Das sage ich, damit Sie sich beim Frühstück entsprechend darauf einstellen können.
Herr Präsident! Im Dezember-Plenum 2019 haben wir das Kita-Reformgesetz hier verabschiedet. Unser Wille war es, dass das ganze Reformwerk zum 1. August 2020, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, seine Umsetzung erlangt.
Dann aber kam im März die Coronapandemie und damit verbunden auch der Corona-Lockdown für drei Monate mit der Folge, dass wir nun Teile der Reform auf Januar 2021 verschieben mussten.
Nicht jedoch die für Eltern besonders wichtigen Reformziele wie der neue Kita-Gebührendeckel, denn wir erinnern uns, dass gerade bei uns in SchleswigHolstein die Eltern bisher die höchsten Kita-Beiträge im Bundesvergleich zu zahlen hatten.
Wir entlasten, wie geplant, die Eltern, die ihre Kinder bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater betreuen lassen. Wir schaffen endlich die gerechte Augenhöhe von Kita-Betreuung und der Betreuung in der Kindertagespflege.
Auch schafften wir seit August die Voraussetzung für eine bessere frühkindliche Bildung durch einen verbesserten Betreuungsschlüssel im Elementarbereich.
Ebenso möglich ist jetzt die Wahlfreiheit der Eltern, ihre Kinder auch außerhalb der Wohnortgemeinde betreuen zu lassen.
Die Neuordnung der Kindertagesbetreuung ist ein wachsender Prozess, der sich laufend weiterentwickelt.
Neben einigen redaktionellen Änderungen im Gesetz geht es in dem Änderungsantrag auch darum, dass die bestehenden Elternvertretungen, Beiräte und Kreiselternvertretungen über den Jahreswech
Außerdem richten wir es ein, dass auch Eltern stimmberechtigt und wählbar in der Kreiselternvertretung sind, die nicht im Kreisgebiet der Einrichtung wohnen.
Besonders erwähnen möchte ich auch, dass der Anerkennungsbetrag für die Kindertagespflege um jährlich 2,26 % und die Sachaufwandspauschale um 2 % anzupassen sind sowie der kindbezogene Pauschalsatz um 2,11 % erhöht wird. Die Dynamisierung ist ein wesentlicher Faktor in der Finanzierung, auch in der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflegeperson oder die entsprechende Vermittlungsstelle müssen auch nun unmittelbar die Daten in der verpflichtenden Kita-Datenbank aktualisieren.
Wir ermöglichen es künftig auch, dass Kinder nach dem dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege betreut werden können, obwohl in der örtlichen Kita ein freier Platz vorhanden ist. Hier gilt nun auch die Wahlfreiheit bei der Betreuungsform.
Eltern können sich über flexiblere und individuellere Betreuungszeiten für ihre Kinder freuen. Das Zubuchen von zusätzlicher Betreuungszeit wird durch flexible 10er-Karten erleichtert.
Zudem können sich die Natur- und Waldgruppen über mehr Flexibilität freuen. Die strenge Vorschrift über den Aufenthalt drinnen und draußen wird großzügiger.
Kinder müssen sich in diesen Gruppen künftig überwiegend draußen aufhalten. Das bedeutet, dass auch etwas längere Aufenthalte drinnen möglich sein werden.
Und zum Schluss: Da es in der Vergangenheit häufiger bei Kommunen zu falschen Berechnungen der jeweiligen Landesgelder gekommen ist, wird es eine Verpflichtung zu einer Evaluation durch eine öffentliche Überleitungsbilanz bis zum 30. Juni 2021 geben, die dem Ministerium anzuzeigen ist - mit der genauen Aufschlüsselung der Aufwendungen, der Elternbeiträge, der Bereuungsangebote und der Standards für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Aber auch heute gilt schon: Wenn es Unklarheiten bei den Berechnungen gibt, wenden Sie sich an das Ministerium. Von dort aus werden Sie bei der Umstellung unterstützt.
Da ich nach den Presseauftritten der Opposition mit Falschbehauptungen rechnen muss, möchte ich doch zwei Kritikpunkte aufgreifen.
Der Beitrag der Eltern von Kindern mit Behinderungen: Das ist eine Konsequenz des Bundesteilhabegesetzes und hat mit dieser Kita-Reform nichts zu tun. Das BTHG ist federführend durch die SPD bearbeitet worden.
Der Ruf nach der Kostenübernahme aufgrund der Konnexität: Die Qualitätssteigerung wird durch die höhere Beteiligung des Landes finanziert, aber die Kommunen sind weiter in der Pflicht. die Basisleistung zu erbringen. Die Kosten für das Land erhöhen sich im Zeitraum 2017 bis 2022 von 2.000 € auf 4.400 € pro Kind. Wir kommen unserer Verpflichtung nach.
Es scheint, die Opposition sucht verzweifelt nach Angriffsmöglichkeiten - obwohl während der Legislaturperiode der SPD die Elternbeiträge im Schnitt zu den höchsten Deutschlands zählten. Dabei wurde allerdings deutlich, dass Angriff nicht immer die beste Verteidigung ist. Manchmal ist das - wie hier - ein Eigentor. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Die Kita-Gesetzesänderungen, die uns heute vorliegen, sind reine kosmetische Maßnahmen. Hier werden einige Punkte der Kita-Reform klargestellt, sodass das Gesetz vor Ort besser umgesetzt werden kann. Grundsätzlich ändert sich jedoch an der Kita-Reform nichts. Daher bleibt auch unsere Kritik an der Reform der Jamaika-Koalition bestehen. Alle drei Versprechen, erstens die Qualität zu steigern, zweitens alle Eltern bei den Beiträgen zu entlasten und drittens die Kommunen zu entlasten, wurden nicht erfüllt.
Diese Kritik ist berechtigt, denn die Auswirkungen der Reform sind jetzt vor Ort überall zu spüren. Die Trägerverbände melden sich zu Wort, da sich die Qualität in den Kitas nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar auf die Mindestqualität abgesenkt werden soll. Die Kommunen melden sich, weil sie nun bei den Haushaltsaufstellungen eine Finanzierungslücke entdecken. Der Landkreistag hat hierzu sogar deutliche Worte gegenüber der Jamaika-Koalition in seiner Pressemitteilung diese Woche gefunden. Ich zitiere Reinhard Sager:
„Wenn die Landesregierung und die Regierungsfraktionen zu dem Ergebnis kommen, dass die von ihnen gemachten Versprechungen gegenüber Eltern und Einrichtungsträgern nicht ausreichend finanziert werden
können, ist es Aufgabe des Landes, hier unter Beachtung des Konnexitätsprinzips inhaltlich nachzusteuern.“
Die Jamaika-Koalition spielt Eltern, Kommunen und Träger gegeneinander aus. Die Regierung zieht sich darauf zurück, nur den Beitrag zur Grundfinanzierung zu leisten. Gleichzeitig wurden aber bei den Eltern Erwartungen auf eine weitere Qualitäts-und Betreuungssteigerung geweckt, die dann selbstverständlich die Kommunen bezahlen sollen.
Da bin ich auch schon bei den Eltern. In einigen Regionen in Schleswig-Holstein merken diese gerade, dass sich durch die Kita-Reform an den Beiträgen nichts ändern oder sie sogar mehr bezahlen müssen und keine Entlastung durch den Beitragsdeckel erhalten. Dazu kommt noch, dass Verpflegungskosten erhöht werden. Eine Beitragsfreiheit wurde überhaupt nicht erwogen.