Katja Rathje-Hoffmann
Sitzungen
19/4
19/5
19/8
19/10
19/15
19/18
19/19
19/20
19/21
19/26
19/28
19/32
19/35
19/36
19/39
19/41
19/43
19/44
19/47
19/50
19/52
19/54
19/56
19/57
19/63
19/64
19/65
19/66
19/70
19/71
19/75
19/76
19/77
19/78
19/80
19/81
19/85
19/86
19/87
19/88
19/94
19/96
19/101
19/102
19/103
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Im Dezember-Plenum 2019 haben wir das Kita-Reformgesetz hier verabschiedet. Unser Wille war es, dass das ganze Reformwerk zum 1. August 2020, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, seine Umsetzung erlangt.
Dann aber kam im März die Coronapandemie und damit verbunden auch der Corona-Lockdown für drei Monate mit der Folge, dass wir nun Teile der Reform auf Januar 2021 verschieben mussten.
Nicht jedoch die für Eltern besonders wichtigen Reformziele wie der neue Kita-Gebührendeckel, denn wir erinnern uns, dass gerade bei uns in SchleswigHolstein die Eltern bisher die höchsten Kita-Beiträge im Bundesvergleich zu zahlen hatten.
Wir entlasten, wie geplant, die Eltern, die ihre Kinder bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater betreuen lassen. Wir schaffen endlich die gerechte Augenhöhe von Kita-Betreuung und der Betreuung in der Kindertagespflege.
Auch schafften wir seit August die Voraussetzung für eine bessere frühkindliche Bildung durch einen verbesserten Betreuungsschlüssel im Elementarbereich.
Ebenso möglich ist jetzt die Wahlfreiheit der Eltern, ihre Kinder auch außerhalb der Wohnortgemeinde betreuen zu lassen.
Entlastungen gibt es auch bereits bei der nun einheitlichen Geschwisterermäßigung.
Die Neuordnung der Kindertagesbetreuung ist ein wachsender Prozess, der sich laufend weiterentwickelt.
Neben einigen redaktionellen Änderungen im Gesetz geht es in dem Änderungsantrag auch darum, dass die bestehenden Elternvertretungen, Beiräte und Kreiselternvertretungen über den Jahreswech
sel im Amt verbleiben, damit keine unnötigen Vakanzen entstehen.
Außerdem richten wir es ein, dass auch Eltern stimmberechtigt und wählbar in der Kreiselternvertretung sind, die nicht im Kreisgebiet der Einrichtung wohnen.
Besonders erwähnen möchte ich auch, dass der Anerkennungsbetrag für die Kindertagespflege um jährlich 2,26 % und die Sachaufwandspauschale um 2 % anzupassen sind sowie der kindbezogene Pauschalsatz um 2,11 % erhöht wird. Die Dynamisierung ist ein wesentlicher Faktor in der Finanzierung, auch in der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflegeperson oder die entsprechende Vermittlungsstelle müssen auch nun unmittelbar die Daten in der verpflichtenden Kita-Datenbank aktualisieren.
Wir ermöglichen es künftig auch, dass Kinder nach dem dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege betreut werden können, obwohl in der örtlichen Kita ein freier Platz vorhanden ist. Hier gilt nun auch die Wahlfreiheit bei der Betreuungsform.
Eltern können sich über flexiblere und individuellere Betreuungszeiten für ihre Kinder freuen. Das Zubuchen von zusätzlicher Betreuungszeit wird durch flexible 10er-Karten erleichtert.
Zudem können sich die Natur- und Waldgruppen über mehr Flexibilität freuen. Die strenge Vorschrift über den Aufenthalt drinnen und draußen wird großzügiger.
Kinder müssen sich in diesen Gruppen künftig überwiegend draußen aufhalten. Das bedeutet, dass auch etwas längere Aufenthalte drinnen möglich sein werden.
Und zum Schluss: Da es in der Vergangenheit häufiger bei Kommunen zu falschen Berechnungen der jeweiligen Landesgelder gekommen ist, wird es eine Verpflichtung zu einer Evaluation durch eine öffentliche Überleitungsbilanz bis zum 30. Juni 2021 geben, die dem Ministerium anzuzeigen ist - mit der genauen Aufschlüsselung der Aufwendungen, der Elternbeiträge, der Bereuungsangebote und der Standards für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Aber auch heute gilt schon: Wenn es Unklarheiten bei den Berechnungen gibt, wenden Sie sich an das Ministerium. Von dort aus werden Sie bei der Umstellung unterstützt.
Da ich nach den Presseauftritten der Opposition mit Falschbehauptungen rechnen muss, möchte ich doch zwei Kritikpunkte aufgreifen.
Der Beitrag der Eltern von Kindern mit Behinderungen: Das ist eine Konsequenz des Bundesteilhabegesetzes und hat mit dieser Kita-Reform nichts zu tun. Das BTHG ist federführend durch die SPD bearbeitet worden.
Der Ruf nach der Kostenübernahme aufgrund der Konnexität: Die Qualitätssteigerung wird durch die höhere Beteiligung des Landes finanziert, aber die Kommunen sind weiter in der Pflicht. die Basisleistung zu erbringen. Die Kosten für das Land erhöhen sich im Zeitraum 2017 bis 2022 von 2.000 € auf 4.400 € pro Kind. Wir kommen unserer Verpflichtung nach.
Es scheint, die Opposition sucht verzweifelt nach Angriffsmöglichkeiten - obwohl während der Legislaturperiode der SPD die Elternbeiträge im Schnitt zu den höchsten Deutschlands zählten. Dabei wurde allerdings deutlich, dass Angriff nicht immer die beste Verteidigung ist. Manchmal ist das - wie hier - ein Eigentor. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich werde die Redezeit von 13 Minuten und 46 Sekunden nicht in Anspruch nehmen. Aber ein bisschen mehr Zeit gönne ich mir auch, und darüber bin ich ganz froh.
Ich sage ganz herzlichen Dank, lieber Minister Heiner Garg, für diesen tollen Bericht, der uns wirklich
Mut schöpfen lässt, was den Umgang mit dieser Pandemie angeht.
Denn die Pandemie hat Deutschland, Europa und eigentlich auch die ganze Welt fest im Griff. Überall infizieren sich Menschen, überall werden Menschen krank und überall - das ist leider so - sterben auch Menschen an Covid-19, an diesem Erreger, der so heimtückisch ist. Vor nicht einmal einem Jahr konnten wir uns kaum vorstellen, wie sich unser Leben durch diese Pandemie verändert, wie sie unser Miteinander bestimmt, wie sie bestimmt, wie wir leben und wie es der Wirtschaft geht. Tatsache ist aber, wir müssen lernen, mit diesem Virus umzugehen. So ist es für uns normal geworden, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, uns akribisch die Hände zu waschen, Abstand zueinander zu halten und natürlich auch zu lüften. So manches Mal wird einem ziemlich kalt - ja, das ist auch Corona. Wir befinden uns mitten in der zweiten, heftigen Coronawelle, und wir müssen im Lockdown auf Urlaubsreisen, Restaurantbesuche, Kino, Theater und vieles mehr verzichten, weil wir hohe Infektionszahlen haben.
Doch es gibt Grund zur Hoffnung auf Besserung unserer Situation. Die Forschungen der Pharmafirmen haben Impfstoffe gegen Covid-19 entwickelt, und sie schaffen es auch, sie herzustellen. Großbritannien ist da Vorreiter. Am 2. Dezember 2020 wurde der Impfstoff der deutsch-amerikanischen Kooperation BioNTech/Pfizer dort zugelassen, und seit gestern wird er verimpft.
Hier bei uns in Schleswig-Holstein - es ist gut, dass wir das hören - werden wir eventuell ab Mitte/Ende Dezember 2020 Menschen impfen können, und zwar - wir haben es gehört - in 29 Impfzentren. Darüber bin ich sehr dankbar. Ich möchte mich ganz besonders dafür bedanken, dass in der Stadt Norderstedt ein Impfzentrum etabliert werden soll, das auch für Hamburg, für die gesamte Metropolregion, zuständig ist.
Ich danke Heiner Garg noch einmal ausdrücklich dafür, dass das so möglich ist.
Das Ziel, bis zum 15. Dezember 2020 in allen Impfzentren startklar zu sein, wird, glaube ich, erreicht. Wir haben gehört, dass es auch davon abhängig ist, wie viele Impfdosen wir überhaupt haben.
Durch den Aufruf der KVSH, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein - dazu muss ich auch sagen: das ist ganz toll - haben sich 2.900 Ärztinnen und Ärzte und - Stand, glaube ich, Anfang dieser Woche - 1.900 medizinische Fachkräfte gemeldet, die in den Impfzentren helfen wollen, diese Pandemie in den Griff zu kriegen. Das ist ganz großartig.
Die Bundeswehr und das THW unterstützen logistisch beim Transport der Impfstoffe und bei der medizinischen Ausrüstung. An dieser Stelle auch noch einmal ein herzlicher Dank an die Bundeswehr und an das Technische Hilfswerk.
Die Zuteilung des Impfstoffs wird in der Anlaufphase streng reglementiert sein. Vorrangig, so heißt es - wir haben es eben auch vom Minister gehört -, sollen das medizinische und pflegerische Personal sowie Menschen, die direkten Zugang zu Covid-19Erkrankten haben, und natürlich Menschen in Heimen und über 80-Jährige geimpft werden. Die kostenlosen Impfungen werden in Impfzentren, in sogenannten Impfstraßen, durchgeführt. Dafür wird es, wie wir gehört haben, eine Einladung geben, oder man muss sich extra anmelden.
Was den Ablauf in der Impfstraße angeht, so hört sich das Wort „Impfstraße“ ein bisschen abstrakt an; ich kannte es vorher auch nicht: Da werden die Personalien aufgenommen, und es wird die Temperatur gemessen; da gibt es ein Aufklärungsgespräch durch einen Arzt; dann wird die Impfung durchgeführt, und danach muss man sich dort noch eine Viertelstunde für den Fall aufhalten, dass es Impfreaktionen geben sollte.
Im Grunde müssten sich in Schleswig-Holstein rund 2 Millionen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner gegen das Coronavirus impfen lassen, um die sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, die große Sicherheit bietet.
Die Impfbereitschaft ist in Norddeutschland nach einer repräsentativen Umfrage der Uni Hamburg mit 63 % vergleichsweise hoch, jedoch noch nicht hoch genug für die eben genannte Herdenimmunität. Deswegen begrüßen wir die Planungen zu einer breit angelegten Impfkampagne des Bundes und der Länder, denn Impfschutz funktioniert nur, wenn möglichst viele mitmachen.
Erschütternd und völlig unverständlich sind die Äußerungen von Coronaleugnern, Anhängern von Verschwörungstheorien, Rechtsextremen, Reichsbür
gern und sogenannten Querdenkern. Diese zeigen ein erschreckend hohes Gewaltpotenzial. Sicherheitsexperten sprechen von abstrakten Gefährdungen für Impfzentren, Impfstoffproduktionsstätten, -transporte und -lager. Das gilt es zu verhindern. Aber eines ist sicher: Unsere Impfzentren sind gut gesichert und geschützt.
Nur mit einer flächendeckenden Impfung werden wir es schaffen, unser altes Leben wieder zurückzubekommen, und das ist unser Ziel.
Meine Damen und Herren, mit all den Maßnahmen, mit Disziplin, mit Hoffnung und Zuversicht werden wir auch diese Krise gemeinsam überstehen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! - Das Publikum ist kaum noch da. Liebe Gäste! Ungewollt schwangere Frauen brauchen unsere Unterstützung, sie brauchen unsere Hilfe, und sie brauchen Beratung. Wenn sie sich entscheiden, ein Kind zu bekommen, gibt es Beratung durch die Stiftung Mutter und Kind, durch die Initiative „wellcome“ und durch Frühe Hilfen. Das
ist richtig, und das hilft über so manche Krise hinweg.
Aber in besonderen Lebenslagen und Umständen entscheiden sich Frauen auch dafür, ein Kind nicht auszutragen. Keine Frau trifft diese Entscheidung leichtfertig. Keine Frau hat keinen triftigen Grund. Es ist wichtig, dass wir den Frauen zur Seite stehen, und das ist auch möglich, denn Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der Beratungsregelung nach § 218 a Strafgesetzbuch folgt. Die schwangere Frau muss sich mindestens drei Tage zuvor durch eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Erst dann darf der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis durchgeführt werden.
Die einzelnen Bundesländer sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, die Sicherstellung der Versorgung mit dieser ärztlichen Leistung zu gewährleisten. Diese medizinische Leistung kann ambulant in einer Fachpraxis oder auch in einer Klinik durchgeführt werden. Die Schwangere hat ebenfalls die Möglichkeit, den Abbruch stationär in einem Krankenhaus durchführen zu lassen. Schwangerschaftsabbrüche finden in Deutschland überwiegend nämlich zu 98,5 % - ambulant in einer Praxis oder in einer Klinik statt.
So ist das auch in der Stadt Flensburg. Jüngst beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Landtages mit der Versorgungssituation und einer Petition zu Schwangerschaftsabbrüchen in der Region Flensburg. Hier ging es um ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Angebot in der Region. Dieser Petition liegt die Befürchtung zugrunde, dass sich im Rahmen der geplanten Fusion der beiden Kliniken DIAKO und Sankt Franziskus die Versorgungslage in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche verschlechtern wird.
Zudem steht im Raum, dass das klinische Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg künftig wegfallen wird. Dazu ist jedoch zu sagen, dass es bereits jetzt schon klinische Möglichkeiten in der Nähe von Flensburg gibt, nämlich in Husum, in Heide und in Schleswig. Fakt ist auch, dass zu erwarten ist, dass im neuen geplanten DIAKO und Sankt-Franziskus-Klinikum keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.
In Kenntnis dieser Entwicklung hat sich in Flensburg, und das muss ich sehr begrüßen, ein örtlicher Runder Tisch gegründet, und zwar mit dem Ergebnis: Die Stadt sichert zu, als Gewährleistungsträger
die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auf dem Peelwatt - das ist das neue Klinikgelände zu installieren. Die Stadt will eine dauerhafte, kommunale Lösung, was heißt, dass eine bei der Stadt Flensburg angestellte Fachärztin oder ein Facharzt ich hörte gerade, es ist wohl schon jemand gefunden worden - das Angebot der Abbrüche gewährleisten soll. Die Träger des neuen Klinikums gewährleisten die medizinisch indizierte stationäre Versorgung bei den Schwangerschaftsabbrüchen. Meine Damen und Herren, diese Gesamtentwicklung ist sehr zu begrüßen.
Zu der allgemeinen Versorgung in Schleswig-Holstein bemerkt das Sozialministerium in einem Schreiben von Anfang des Jahres: Das Land hat keine Hinweise darauf, dass es in Flensburg zu Versorgungsengpässen kommt oder kommen könnte. Auch wenn die Zahl der gynäkologischen Praxen durch die Bildung von medizinischen Versorgungszentren abgenommen hat, gibt es in der Region nach wie vor eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Die Versorgungslage ist in Schleswig-Holstein zurzeit gut. Wir werden die Situation im ganzen Land sorgfältig im Auge behalten, damit das auch in Zukunft so bleibt. Deshalb gibt es ein Projekt, und das steht im Haushalt 2021, aber es gilt auch schon für 2020. Es ist ein Projekt, um Frauenärztinnen und -ärzte dafür zu gewinnen, sich im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung zu engagieren, sodass auch die Beratungsebene weiterhin gewährleistet ist. Wir wollen auch sehen, dass die Frauenärztinnen und -ärzte in Sachen Schwangerschaftsabbruch ausgebildet werden, denn hier gibt es mittlerweile eine Unterversorgung.
Wir haben die ganze Lage im Blick. Wir schauen genau, was da passiert. Zurzeit ist alles in Ordnung -
Ich möchte erst mal den Satz zu Ende sprechen, danke.
Frau Pauls, gern!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation in der Alten- und Krankenpflege wird hier im Plenum eigentlich regelmäßig diskutiert. Es ist wichtig und gut, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir mit alten und kranken Menschen umgehen. Wir sollten dabei aber nicht nur reden, sondern auch handeln; denn der Bund hat uns in diesem Bereich der Kurzzeitpflege doch ein bisschen im Stich gelassen. Aber darauf gehe ich gleich noch ein.
Wir haben uns in der letzten Zeit bestimmt viermal mit der Kurzzeitpflege beschäftigt. Das ist auch nicht zu viel, das ist angemessen, denn genau diese Betreuungsart ist in Schleswig-Holstein ein wenig unterentwickelt, um das noch nett zu formulieren.
Wir haben in Schleswig-Holstein nur eingestreute Kurzzeitpflege - und das noch nicht einmal bedarfsgerecht. Wir brauchen mehr Geld für die Kurzzeitpflege. Der Grund, warum es keine Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein gibt beziehungsweise nur eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in normalen Alten- und Pflegeheimen, ist, dass es nicht auskömmlich finanziert wird. Niemand sollte Geld mitbringen, um das durchzuführen. Die Menschen, die so eine Pflege anbieten, müssen damit auch auskommen; die Finanzierung muss auskömmlich sein. Es ist dringend notwendig, dass wir uns hier engagieren, wenn es der Bund nicht tut. Eigentlich hat Minister Spahn zur Mitte dieses Jahres eine Verbesserung der Situation in der Kurzzeitpflege angekündigt, jedoch ist bisher hier noch nichts gekommen. Daher ist es ganz gut, und ich danke den Abgeordneten, dass im Nachtragshaushalt 10 Millionen € für die Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden. Das ist Geld, das dringend gebraucht wird, und es kommt sicher gut an. Wir sollten versuchen, in Schleswig-Holstein zusammen mit einem Träger die solitäre Kurzzeitpflege anzubieten.
Wirtschaftliche Gründe nannte ich bereits. Die Pflegekassen sind auch in der Pflicht. Da muss noch einmal neu nachgedacht werden. Ich denke, wir sollten gemeinsam mit den Trägern, mit dem Ministerium und den Pflegekassen eine Strategie entwickeln, um in Schleswig-Holstein eine Kurzzeitpflege auf den Weg zu bringen. Sie ist notwendig und hilft auch Menschen, wieder selber in die Häuslichkeit, in die Unabhängigkeit, in die Selbstständigkeit zu gelangen. Zurzeit ist es so, dass Menschen, die aus dem Krankenhaus kommen und weiterhin pflegebedürftig sind, in normalen Alten- und Pflegeheimen betreut werden. Das Problem ist dort, dass der Fokus nicht unbedingt auf die Verselbstständigung gelegt wird. Ich möchte da niemandem etwas vorwerfen, aber es ist erwiesen, dass in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, in der solitären Kurzzeitpflege die Menschen nachhaltiger mobilisiert werden. Es sollte auch in Schleswig-Holstein ein Ziel sein, dass immer weniger Menschen pflegebedürftig werden, sondern mit therapeutischen Maßnahmen darauf vorbereitet werden, wieder selbstständig in der eigenen häuslichen Umgebung zu leben.
Das haben wir jetzt in mehreren Sitzungen besprochen, meine Damen und Herren. Ich finde es richtig, dass wir gemeinsam daran arbeiten wollen, diese Pflegeform in Schleswig-Holstein zu stärken be
ziehungsweise solitäre Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebes Publikum! Lieber Herr Minister, ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen und bei Ihrem Team im Ministerium dafür bedanken, dass wir diesen Bericht heute bekommen haben. Bedanken möchte ich mich auch bei allen, die dafür gesorgt haben, dass dieser Bericht umgesetzt werden kann. Ganz besonders nennen möchte ich das Kompetenzzentrum Demenz, aber auch die Alzheimer-Gesellschaft, die wirklich hervorragende Arbeit geleistet haben. Heute ist eine gute Gelegenheit, das zu würdigen und zu loben.
Wir wollen uns über den Stand der Umsetzung des Demenzplans unterhalten. Das ist ganz wichtig. Wir alle wollen alt werden. Ich glaube, niemand möchte das nicht. Aber alt zu werden bedeutet auch, dass das Risiko, an einer Demenz zu erkranken, steigt.
Ist das Risiko bei den 65- bis 70-Jährigen mit 3 % noch relativ gering, so steigt es bei den über 80-Jährigen schon auf durchschnittlich 20 %. Bei den Menschen, die über 90 Jahre alt sind, ist ungefähr ein Drittel mehr oder weniger stark von einer Demenz betroffen.
Dass es ein gesellschaftliches Thema ist, haben ich und meine Familie sowie meine Schwester und deren Familie am eigenen Leib erfahren. Meine Mutter ist schwer an Demenz erkrankt, und ich kann Ihnen sagen, das verlangt einem manchmal ganz schön viel ab. Es ist ein Abschied auf Raten, Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, und es tut ganz schön weh zu sehen, wie aus einer eloquenten Frau eine schweigsame Frau wird, die wenig oder fast gar nichts mehr kann. Da muss man irgendwie handeln. Da gibt es guten Rat und gute Möglichkeiten, sich zu informieren. Es schweißt eine Familie auch zusammen, das kann ich Ihnen sagen. Man sucht Schlüssel, man sucht irgendetwas. Letztens haben wir die Hausschuhe meiner Mutter gesucht. Ja, die waren im Kühlschrank. Es war gar nicht so einfach, sie dort zu finden. Also man ist da auf ziemlich viel gefasst, und, wie gesagt, man braucht auch Hilfe.
Schleswig-Holstein ist Vorreiter im Umgang mit Demenz. Das finde ich ganz hervorragend. Seit 2011 gibt es das Kompetenzzentrum Demenz in Norderstedt. Da erhält man wirklich gute Hilfe. Seit 2013 gibt es in Schleswig-Holstein einen Demenzplan. Das ist ein Vorbild für die gesamte Bundesrepublik. Es ist auch gut so, dass wir insoweit ein Vorbild sind; denn das Thema liegt uns am Herzen. Jeder kennt jemanden, der eine Demenz hat. Was den Umgang damit angeht, so hilft das Kompetenzzentrum ganz gut weiter. Dort schafft man es, Menschen wieder zu ertüchtigen. Man schafft es, den Demenzplan weiterzuentwickeln. Es sind ungefähr 60 Leute beteiligt. Sie erarbeiten Empfehlungen und Handlungsabläufe, decken Lücken auf. Diese Lücken müssen möglichst geschlossen werden. Gemeinsam beratschlagen sie über Lösungen für all das.
Hilfe bieten aber auch - das hat der Minister gerade gesagt; ich habe, glaube ich, als Erste geklatscht die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein. In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ist es endlich so weit. Wir haben lange gekämpft, manchmal auch gegen die eigenen Leute; das gebe ich offen zu. Aber ich glaube, mittlerweile ist fast jeder Mensch in Schleswig-Holstein davon überzeugt, dass es dort kompetente Hilfe gibt.
Auch wir haben dort angerufen. Ich kann Ihnen sagen, hinterher ist man besser gegen diese Krankheit, gegen diesen Verfall gewappnet, und man weiß, man ist mit diesem Problem nicht allein. Es tut gut, dass man sich dort austauschen und beraten lassen kann.
Uns eint, dass wir alle das Leben mit Demenz einfacher machen wollen und dass wir wissen, wir brauchen mehr Hilfe. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sagen aber, die Leute ließen sich zu spät beraten. Vielleicht ist das heute sogar eine Werbeveranstaltung für unseren Demenzplan und für die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein. Dann soll es so sein. Ich fände es gut, wenn es so wäre.
Durch den Demenzplan sind auch besondere Angebote ins Leben gerufen worden. Beispielhaft möchte ich das Angebot für Migranten nennen. Denn auch Menschen mit einem Migrationshintergrund leiden an Demenz; sie werden auch alt. Das Problem ist nur, dass die Muttersprache nicht Deutsch war. Zumeist ist es so, dass man die erlernte Sprache, in diesem Fall Deutsch, wieder verliert. Das ist ein Problem im Umgang. Diesbezüglich hat sich die AWO gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden zusammengetan und ein Programm entwickelt, eine Aktion ins Leben gerufen, um auch diesen Herausforderungen zu begegnen.
2.000 Menschen mit Migrationshintergrund leiden in Schleswig-Holstein an Demenz. Insofern ist es gut, dass wir uns diesbezüglich engagieren und dass es solche Angebote gibt.
Erwähnen möchte ich ebenfalls, dass das Kompetenzzentrum Demenz auch Fortbildungen im allgemeinen Umgang mit Demenzerkrankten durchführt. Behörden, einzelne Einrichtungen, Sparkassen, das Handwerk, die Polizei werden geschult und alle müssen lernen, wie man mit Demenz umgeht. Ich kann Ihnen sagen, das kann man recht gut lernen. Man lernt auch, geduldig zu sein, weil der andere gleich wieder vergisst, was man ihm sagt. Dies sind gute Möglichkeiten, um mit dem Demenzplan und mit den Partnerinnen und Partnern, die wir dabeihaben, diese Situation, die Menschen besonders herausfordert, in Schleswig-Holstein besser zu meistern.
Der Wunsch aller Beteiligten ist es, möglichst lange gesund zu bleiben. Wenn das nicht der Fall ist, müssen wir mit der Krankheit umgehen. Das werden wir tun, und dafür sind wir gut gerüstet. Mit
diesem Demenzplan werden wir sicherlich gute Erfahrungen machen. Ich wünsche mir eine kontinuierliche Weiterentwicklung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon manchmal hart, was man sich hier anhören muss,
was das für ein dümmliches Geschwätz ist! - Entschuldigen Sie, wenn das nicht parlamentarisch war.
Aber es war unerträglich!
Rückwärtsgewandt ist das, was Sie machen, meine Damen und Herren.
- Was?
Wenn jemand schon das Wort „geschlechtergerecht“ in Anführungszeichen setzt, muss man sich fragen, was eigentlich dahintersteckt.
Wenn man dann auch noch „sogenannte Geschlechtergerechtigkeit“ postuliert, ist es schon sonnenklar: Diese Person oder Personengruppe hat mit Gleichstellung von Frauen und Männern überhaupt nichts im Sinn.
Deutlicher Beweis dafür ist Ihr komischer Gesetzentwurf, den Sie zur Pflegeberufekammer eingebracht haben. Da haben Sie als Erstes die Frauen herausgestrichen. Die weibliche Form haben Sie systematisch herausgestrichen, obwohl sie drinstand. Sonst sind Sie doch auch so gut im Abschreiben. Aber da eben mal nicht. Das zeigt auch Ihre Haltung!
Von vorgestern ist auch Ihre Verwendung des generischen Maskulinums. Es ist noch da, Sprache lebt und Sprache entwickelt sich weiter. Aber Sie reden auch in Ihrer Begründung zu Ihrem jetzigen Gesetzentwurf von männlichen und nicht männlichen Personen. Was sind denn nicht männliche Personen? Sagen Sie doch gleich Frauen! Und es gibt auch noch diverse andere Beispiele. Der normale Sprachgebrauch sagt männliche und weibliche Personen oder Männer und Frauen. Das, was Sie dort tun, ist
wirklich das Allerletzte. Sie blenden die Frauen einfach aus.
Ich habe gedacht, diese Phase wäre schon vorbei, aber wir müssen uns heute damit beschäftigen. Diese Rückwärtsgewandheit ist der rote Faden, die Sie in Ihren Antrag gesponnen haben. Es ist schlicht unnötig, auf den Schriftverkehr und den Sprachgebrauch mit dem Hinweis auf die deutsche Rechtschreibung von 2006 zu verweisen. Es ist komplett unsinnig, was Sie von der AfD hier vorhaben. Sie behaupten, dass geschlechtergerechte Sprache - ich zitiere - „eine Vielzahl von Sprachgebilden enthält, die zum einen weder korrekt gesprochen noch vorgelesen werden können
und die zum anderen gegen die Regeln der Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik verstoßen“.
Das ist Ihre Argumentation. Es ist schon erstaunlich, dass Sie bei so wenigen Worten schon ins Straucheln kommen und Sprech- und Vorleseprobleme haben. Meine Güte, die anderen können es doch auch.
Sprache ist etwas Lebendiges und unterliegt einem ständigen Wandel. Ich gebe zu: Mit dem GenderSternchen habe ich auch manchmal gehadert, aber es setzt sich durch. Es gehört zur Sprache dazu, dass sie sich verändert, dass sie modern wird und dass sie versucht, die Gesellschaft so, wie sie ist, abzubilden und zu repräsentieren.
Die Lübecker Schöpfung mit dem Gender-Doppelpunkt ist - das muss ich sagen - eine Insellösung. Das können die machen, aber wir sind da auf einem anderen Weg.
Darüber kann man denken, wie man will, es ist jedoch so: Sprache muss verständlich sein, muss präzise die Menschen ansprechen, gerade in Behörden und - ganz besonders wichtig - in Gesetzen. Frauen
und Männer in Wort und Schrift sichtbar zu machen, ist unsere Absicht und unsere Pflicht. Wir wenden uns an die Menschen und machen für die Gesetze, Erlasse und Verordnungen. Das generische Maskulinum bildet daher nicht die ganze Gesellschaft ab, aber das wollen Sie von der AfD wohl auch gar nicht. Sie sind ja auch nur Männer. Da ist es ja auch egal. Die einzige Frau haben Sie vergrault. Jetzt machen Sie es halt in männlich.
Warum machen Sie das denn nur im Gleichstellungsgesetz? - Das ist auch wieder entlarvend. Das ist Ihr Gender-Wahn. Überall lauert der GenderWahn! - So ein Quatsch! Das ist moderne Kommunikation und moderne Sprache, der verweigern Sie sich leider.
Ich finde es jämmerlich, dass wir uns damit beschäftigen müssen. Ich habe noch so viel zu erzählen, aber ich lasse es sein, weil bei Ihnen jedes Wort zu viel ist. Sie lernen es ja doch nicht. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Rede von Frau Raudies komme ich später noch. Ich beginne zunächst mit meiner Rede und möchte ausführen, wie ich die Sache sehe und wie wir sie beurteilen.
Ja, es ist ungerecht, dass Frauen im 21. Jahrhundert immer noch weniger verdienen als Männer und dass sie mit 50 % weniger Rente auskommen müssen. Das ist wirklich ungerecht.
Besonders ungerecht ist auch, dass Frauen in den sogenannten frauenspezifischen Berufen, also in Berufen, in denen zu 80 % nur Frauen arbeiten, in den meisten Fällen schlechter bezahlt werden als Frauen in den übrigen Berufen. Ja, das stimmt.
Es ist auch schade, dass wir darüber nicht am Equal Pay Day diskutieren konnten; der war in diesem Jahr am 17. März 2020. Corona hat uns einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das gleiche Problem und der Entgeltunterschied bleiben weiterhin bestehen. Das wollen wir ändern. Wir wollen auch, dass der Equal Pay Day möglichst weiter nach vorn verlagert wird, damit er irgendwann einmal am 1. Januar stattfindet, wie dies auch in anderen Ländern der Fall ist.
In Schleswig-Holstein haben wir etwas bessere Bedingungen. Bei uns beträgt der Gender Pay Gap nur etwa 15 %. Das gehört zur Wahrheit dazu. Bereinigt ist das noch etwas weniger. Trotzdem ist es für uns immer noch ein Ansporn, alles zu tun, damit dieser Gap aufgelöst wird.
Wir bitten die Landesregierung, wie es auch im Jamaika-Koalitionsvertrag steht, sich für Geschlechtergerechtigkeit und Lohngerechtigkeit einzusetzen und dafür zu sorgen, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird. Das ist unser Ziel.
Dazu brauchen wir eine qualitativ hochwertige und flexible Betreuung für unsere Kinder, gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Sorgearbeit und Familie. Und dabei sollte unser besonderes Augenmerk auch bei den Alleinerziehenden liegen; denn die haben wirklich die Last zu tragen. Alleinerziehend zu sein, ist das größte Armutsrisiko für Frauen.
Die Verwirklichung der Gleichstellung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist unser erklärtes Ziel. Deswegen ist die Gleichstellungsstrategie der Landesregierung genau das richtige Instrument, um dieses Ziel nachhaltig zu erreichen.
Genau diese Strategie soll unter Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und weiteren gesellschaftlichen Akteuren, Verbänden und Organisationen - hört, hört! - erarbeitet werden.
Dieses Thema ist von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Wir wollen damit erreichen, den Frauenanteil insbesondere in den Führungs- und Leitungspositionen im öffentlichen Dienst zu steigern.
Der aktuelle Gleichstellungsbericht der Landesregierung zeigt hier genügend Arbeits- und Betätigungsfelder sowie Potenzial auf, wo gehandelt werden muss, das heißt, wo wir wirklich etwas tun müssen.
Im Mittelpunkt steht hier das Thema „Führung in Teilzeit“. Viele behaupten ja, führen könne man nicht in Teilzeit. Doch, das funktioniert! Da gibt es erhebliche Potenziale, die es zu heben gilt. Teilzeittätigkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle müssen auch für Führungskräfte gut möglich sein und dürfen nicht zu Benachteiligungen führen.
Hier lohnt sich ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn, die im europäischen Gleichstellungsindex vor uns liegen. Dieser Gleichstellungsindex, Frau Raudies, ist für uns auch deshalb wichtig, damit wir sehen, wo wir stehen. Wir sollten uns immer an den Besseren orientieren. Das hat mir schon meine Oma gesagt: Mich interessiert nicht, wer schlechter ist, sondern mich interessiert, wer besser ist als du. - Insofern ist das eine gute Möglichkeit, etwas von anderen zu lernen. Wir wollen von guten Beispielen lernen und es dann auch selber besser machen.
Bestandteil der Strategie ist selbstverständlich immer eine gute Vereinbarkeit von beruflicher und familiärer Arbeit.
Auch wollen wir darauf hinweisen, dass das Prinzip der gleichen und gleichwertigen Arbeit auch in der Privatwirtschaft eingehalten wird. Hierbei sollen sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen genauso engagieren wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre jeweiligen Vertretungen.
Ein weiterer Punkt muss berücksichtigt werden: Rollenstereotypen sollen bei der Berufswahl künftig eine viel geringere Rolle spielen. Die Berufswahl von Frauen und Männern sollte möglichst unabhängig von Rollenbildern sein. Aktionen wie Girls‘ Day und Boys‘ Day sind gute Beispiele. Auf diesem Weg sollten wir weiter vorangehen.
Das alles bringen wir auf den Weg. Das ist uns wichtig. Ich glaube, mit dieser Strategie sind wir gut davor. Ich bitte daher um Zustimmung.
Den SPD-Antrag lehnen wir ab. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit voller Wucht und damit verbunden mit vielen Schwierigkeiten und weitreichenden Folgen hat uns die Coronakrise nicht nur in Deutschland und in der Welt, sondern auch in Schleswig-Holstein total erwischt und vieles verändert, an das wir uns erst einmal gewöhnen mussten und was ganz anders war, als wir es kannten. Dies ist eine riesige Herausforderung und Zumutung zugleich. Von jetzt auf gleich war nichts mehr so, wie es vorher war.
Schulen und Kitas einfach geschlossen; das haben wir noch nie erlebt, jedenfalls nicht für so lange Zeit. Nur Kinder von Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, durften ihre Kinder notbetreuen lassen. Alle übrigen - das waren die allermeisten - mussten zu Hause bleiben und irgendwie betreut werden. Da hat man sich, wenn man es denn durfte, mit Bekannten oder Verwandten beholfen, aber zumeist sind die Mütter zu Hause geblieben und haben auf die Kinder aufgepasst. Ihnen möchte ich an dieser Stelle danken.
Die meisten haben es irgendwie geschafft, über die Runden zu kommen, auch dank verständnisvoller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ich ebenfalls loben möchte. So mancher Arbeitgeber hat gesagt: „Bleib du zu Hause, du kriegst weiter dein Geld, Hauptsache, deine Kinder sind gut betreut.“ Ihnen allen gebührt unser großer Dank für diese großartige und spontane Leistung und Organisationsbereitschaft.
Wir können und konnten gemeinsam Dinge bewältigen, von denen wir vorher nichts wussten. SARSCoV-2 hat uns schwer belastet, nicht nur die Wirtschaft, das Gesundheitssystem und die Bevölke
rung, die Belastungen gingen auch tief hinein in das soziale Miteinander.
Nun holen wir uns das öffentliche und private Leben Stück für Stück wieder zurück. Der Landtag, die Landesregierung, die Bundesregierung und der Bundestag unterstützen in der Coronakrise gerade die Familien kraftvoll. Die weltweite Pandemie hat im besonderen Maß Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche, Eltern, Großeltern, Seniorinnen, Senioren und ihre Familien. Mit dieser Wucht der Pandemie hat wohl keiner gerechnet. Deshalb wollen wir eigene Testungen vornehmen, um eigene Erkenntnisse zu SARS-CoV-2 und im Umgang mit Corona im Allgemeinen zu gewinnen.
Erfreulich ist, dass dieser abrupte Übergang von den allermeisten gut bewältigt worden ist beziehungsweise bewältigt wird; wir sind noch nicht durch. Hervorheben möchte ich die große Vernunft zur Akzeptanz, zur Rücksichtnahme und zur Einsatzbereitschaft, die Auswirkungen auf die Gesellschaft mitzutragen und zu ertragen. Wir unterstützen die Betroffenen bei den Folgen von Corona und wollen zukunftsfähig bleiben. Im Falle einer zweiten Welle brauchen wir zeitnah eine Strategie, um auch dafür gut gerüstet zu sein.
Die Konjunktur hat schwer gelitten - das sehen wir -, Arbeitsplätze sind von jetzt auf gleich verschwunden, weggefallen, und die Kurzarbeit ist das probate Mittel zum Zweck, um Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten.
Schleswig-Holstein hat 1 Milliarde € für zusätzliche Coronahilfen zur Verfügung gestellt - wahrlich kein Pappenstiel für so ein verschuldetes Land wie Schleswig-Holstein. Wir haben dafür gesorgt, dass Eltern während der Coronakrise keine Beiträge für die Kitas und die Grundschulbetreuungsangebote zu zahlen haben, für immerhin drei Monate. Das kostet 100 Millionen €. Wir freuen uns, dass alle Familien zusätzlich pro Kind einen Kinderbonus von 300 € vom Staat bekommen. Davon profitieren die geringen und mittleren Einkommen. Das ist Soforthilfe, die gut ankommt.
Im Zukunftspaket der Bundesregierung befinden sich zahlreiche weitere gute Möglichkeiten; ich will sie nicht alle nennen, dafür reicht meine Zeit nicht. Von der Absenkung der Mehrwertsteuer profitieren wir alle. Es gibt Überbrückungshilfen, es gibt vereinfachte Zugänge zur Grundsicherung bis zum 30. September, und es gibt die erweiterte Lohnfortzahlung, die hier schon angesprochen worden ist. Luft nach oben gibt es immer; ich finde es gut, dass es das überhaupt gibt, das ist ein Novum.
Zusätzlich werden der Kapazitätsausbau und der Um-, An- und Neubau von Ganztagsbetreuung in der Kita und der Schule beschleunigt. Ganz besonders hervorzuheben ist die Anhebung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende - darüber freue ich mich ganz besonders - um mehr als das Doppelte von 1.908 auf 4.000 € für die Jahre 2020 und 2021. Das finde ich ganz toll; das ist Hilfe, die sofort ankommt.
Wir regen zudem auf Bundesebene die Anpassung der Teilzeitgesetze an. Außerdem möchten wir auf Bundesebene anregen, dass gerade in Pandemiezeiten ein sensiblerer Umgang mit Erkältungskrankheiten dazu führt, dass die Zahl der Kinderkrankentage erhöht wird.
Ja, das will ich machen. - Zum Schluss möchte ich die Erweiterung des Kinderzuschlags für Geringverdienende lobend erwähnen und für die Inanspruchnahme werben. Denn nicht jeder, der berechtigt ist, nimmt das Geld in Anspruch. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle
gen! Die Coronakrise hat die Welt im Griff, alle Kontinente, alle Länder in Europa, natürlich auch Deutschland und Schleswig-Holstein. Mit dieser Krise umzugehen, verlangt allen Menschen in Deutschland sehr viel ab.
Frau Pauls, ich bin ein bisschen erbost: Die Imagekampagne für den Pflegeberuf - ich glaube, da sind wir uns einig - ist sehr wichtig, damit wir genügend Nachwuchs bekommen. Man muss allerdings zur Kenntnis nehmen, dass dies jetzt wegen Corona etwas nach hinten gestellt wird, denn Corona bindet nicht nur die Pflegenden in den Einrichtungen vor Ort, sondern auch die Menschen, die in den Ministerien arbeiten und versuchen, damit umzugehen. Deswegen bitte ich da um etwas Geduld.
Dass das jetzt etwas in den Hintergrund gerät, halte ich für natürlich. Deswegen finde ich es unerhört, dass Sie das so sagen.
Wie gesagt, niemand kann sich der Pandemie, den Auswirkungen von Corona und den damit verbundenen Maßnahmen entziehen. Ganz besonders betroffen sind die Pflegenden, die jeden Tag mit Corona und anderen Krankheiten umzugehen haben; Pflegende, die ihren Dienst in stationären Altenund Pflegeheimen verrichten, in den Krankenhäusern und in den ambulanten Pflegediensten.
Ist ein Virus in einer Einrichtung, führt das unweigerlich zu hohen Infektionsraten, sei es beim Norovirus - das kennen wir -, beim Grippevirus oder wie jetzt beim Coronaerreger SARS-CoV-2.
Entscheidend ist jedoch, dass bei diesem neuartigen Virus die Sterblichkeit viel, viel höher ist. Die Hälfte der an CoronaVerstorbenen waren Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Damit umzugehen, verlangt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen eine Menge ab, zumal das Risiko, sich selbst anzustecken, enorm hoch ist. Am Beispiel der Einrichtung im Kreis Stormarn, in Rümpel, kann man das sehr deutlich und emotional mitnehmend sehen. Dort waren 68 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infiziert. Von den Bewohnerinnen und Bewohnern sind mittlerweile 25 gestorben. Daran lässt sich erkennen, dass sich die Verbreitung eines Erregers in einer stationären Einrichtung schlecht vermeiden lässt.
Hinzu kommt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner gar nicht nennen können, mit wem sie zu
sammen waren, weil sie meistens hochgradig dement sind oder überhaupt nicht wissen, mit wem sie zusammen waren.
Erfreulich ist in dieser schweren Zeit, dass dieses aufopfernde Verhalten der Pflegenden dazu führt, dass Schleswig-Holstein und im Nachgang dann auch der Bund darüber nachgedacht und beschlossen haben, eine Prämie bis zu 1.500 € für die Pflegenden auszukehren. Das ist der sogenannte Pflegebonus. Für uns in der Jamaika-Koalition ist es in dieser Situation besonders wichtig, dass alle Pflegenden diese verdiente Anerkennung für ihre großartige Leistung erhalten.
So ist es nur folgerichtig, sich im Bundesministerium in Berlin dafür einzusetzen, dass neben den Altenpflegekräften auch die Krankenpflegekräfte die gleichen Bonuszahlungen bekommen. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, ich hoffe das sehr. Dazu zählen für meine Begriffe auch die Azubis und die Hilfskräfte. Es ist wirklich vorbildlich, dass unser Bundesland dafür 40 Millionen € im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt hat; darüber haben wir gestern debattiert.
Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Pflegediensten können einer möglichen und wirklichen Gefährdung nicht aus dem Weg gehen. Wir alle wissen, gerade in solchen Situationen stehen sie unter einem enormen physischen und psychischen Druck. Das alles und noch viel mehr bildet sich jedoch nicht immer im Einkommensniveau der Pflegenden ab. Eine neue Vergütungsstruktur - da haben Sie recht - ist notwendig; daran arbeiten wir. Sie darf jedoch nicht die zu pflegenden Personen zusätzlich finanziell belasten. Fortlaufend und unermüdlich arbeiten das Parlament und die Landesregierung an der Verbesserung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der stetig steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen, besseren Personalstandards und der Qualitätsverbesserungen im gesamten Bereich der Pflege.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen des Bundes gehen wir viele Schritte in die richtige Richtung. Hier müssen wir konsequent Kurs halten und weitermachen. Dazu gehören auch klare Personaluntergrenzen in Krankenhäusern und verbesserte Arbeitsund Rahmenbedingungen in allen Teilen der Pflege.
Die Reform der Pflegeausbildung sorgt ebenfalls für Verbesserungen. - Ich sehe, dass meine Redezeit abläuft. - Hinzu kommt der Branchencheck, den Sie so blöde fanden. Ich finde, das war schon sehr interessant, und man kann sehen, wo es bei der Pflege
hapert. Ich finde es auch wichtig, dass wir uns beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf engagieren, denn viele Pflegende können nicht mehr. Ihnen müssen wir neue Perspektiven bieten, und das lässt sich damit gut bewerkstelligen.
Ja, vielen Dank. Ich kriege meine Rede leider nicht mehr zu Ende. - Wir sollten darüber diskutieren, aber nicht jetzt. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Worte zum Thema Pflegebonus sagen und mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Menschen bedanken, die sich draußen in den Pflegeheimen, in den ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern dafür eingesetzt haben, dass die Menschen gut durch diese Krise kommen, dass Erkrankte gepflegt und wieder gesund werden. Es ist unser aller Dank wert, und den möchte ich an dieser Stelle aussprechen.
Wir wünschen uns, dass nicht nur, wie die Bundesregierung es vorsieht, die Altenpflegekräfte einen Bonus bekommen, sondern dass alle Pflegekräfte, die etwas mit COVID-19-Erkrankten zu tun haben, einen Pflegebonus bekommen.
- Dafür werden wir uns einsetzen, da brauche ich nicht diese Kommentare von dahinten, danke schön.
Das ist das eine. Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei den Eltern bedanken, die so eine Geduld hatten mit den Schülerinnen und Schülern und den Kindergartenkindern. Es ist nicht einfach gewesen. Meine Schwiegertochter ist mit ihren Zwillingen zu Hause. Das ist nicht immer so witzig. Man ist hautnah dran und erlebt, wie es ist, wenn das System auf einmal nicht mehr das leistet, was es vorher geleistet hat.
Wir hatten so schön geplant, eine Kita-Reform auf den Weg zu bringen. Wir werden das auch machen, verschieben aber diese Reform wegen COVID-19. Es würde die Kommunen und Träger jetzt überfordern. Wir können aber den Eltern ein deutliches Signal senden, dass der Beitragsdeckel und die landesweite Sozialstaffel kommen und es eine Geschwisterermäßigung in allen Kreisen verpflichtend geben wird. Darauf wurde gewartet, und es ist gut, dass wir dies jetzt zum 1. August 2020 auf den Weg bringen.
- Vielen Dank, Frau von Kalben.
Es ist auch wichtig, dass wir einen Mindestlohn für die Kindertagesbetreuung und die Personen, die dort arbeiten, einführen. Es ist für Eltern, aber auch für die Träger wichtig, dass wir die Kita-Datenbank endlich scharf schalten, damit man dort erfahren kann, wo Plätze frei sind. Die Träger sehen dort, wie die Prognose aussieht, und können dementsprechend planen.
Ich finde auch gut, dass es eine Zusage für die Unterbringung von Kindern an Nicht-Wohnort-Kindergärten gibt. Dies wird jetzt schon geregelt, damit die Eltern Planungssicherheit haben.
Es ist gut, dass bis Ende 2020 die alte Finanzlogik bestehen bleibt und in den Verwaltungen der Träger, der Gemeinden und der Kommunen nicht so viel umgestellt werden muss.
Ich sehe schon, meine Redezeit ist zu Ende. - Ich freue mich für die Eltern, dass sie endlich Licht am Ende des Tunnels sehen, dass es aufwärtsgeht und dass wir mit der phasenweisen Öffnung der Betreuung weiter voranschreiten.
Deswegen sage ich Dankeschön - auch für die Geduld der Präsidentin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der Oberziele, die wir als Jamaika-Koalition haben, und das ist auch das Ziel der demokratischen Parteien. Ich bin stolz darauf, dass es uns gelungen ist, dazu heute einen gemeinsamen Antrag vorzulegen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
Berufstätigen Eltern muss die Möglichkeit gegeben werden, bei ihren kranken Kindern zu Hause oder im Krankenhaus zu bleiben, um das Kind bei einer Krankheit pflegen zu können. In den meisten Fällen bleibt ein Elternteil des erkrankten Kindes zu Hause. Das ist gelebte Praxis.
Laut Bundesgesetzbuch sind die Eltern, die das Kind betreuen, von der Arbeit freigestellt, im günstigsten Fall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt trotzdem weiter. Eventuell angefallene Überstunden müssen dann nicht eingesetzt werden.
Sofern diese Option vertraglich nicht gegeben ist, kann ein Versicherter Leistungen aus der GKV beziehen, denn gesetzlich Versicherte bekommen auf Antrag das sogenannte Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes.
Gesetzlich versicherten Eltern stehen aktuell für jedes Kalenderjahr zehn Arbeitstage pro Elternteil zu. Alleinerziehende GKV-Versicherte haben einen doppelten Anspruch von 20 Tagen. Bei mehreren Kindern steigt der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 25 Arbeitstage pro Elternteil und entsprechend bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage. Eine Ausnahme besteht für die Eltern von schwerstkranken Kindern, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben. Hier ist die Zahlung von Kinderkrankengeld Gott sei Dank unbegrenzt.
Wohlgemerkt: Das alles gilt nur für die Mitglieder und Familienversicherten der gesetzlichen Krankenkassen unter Vorlage eines ärztlichen Attests und der Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. So weit zum Status quo.
Jetzt zu einem ersten Ansatzpunkt, den wir als veränderungswürdig bewerten: Wichtig und wünschenswert wäre für uns, dass innerhalb des PKVSystems vergleichbare Leistungen angeboten werden.
Darüber hinaus bekräftigen wir die Forderung, die auch der Petitionsausschuss des Bundes 2018 angeregt hat, die Altersgrenze um zwei Jahre zu erhöhen. Auch Kinder, die das 12. und 13. Lebensjahr erreicht haben, brauchen elterliche Pflege und Betreuung im Krankheitsfall. Anspruch auf Leistungen hätten Versicherte dann bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wichtig ist uns bei dieser Diskussion auch, dass eine Evaluation vom Bund durchgeführt wird, wie oft das Krankengeld nach § 45 SGB V beantragt und genehmigt wird, und die darüber Aufschluss gibt, inwiefern die bestehenden Höchstgrenzen überschritten werden.
Klären wollen wir auch den Fall eines gemischten Elternpaars, wenn der eine Partner Mitglied der GKV und der andere Mitglied der PKV ist und das Kind beim GKV-Elternteil lebt und selbst privat versichert ist. Es ist eine Ungerechtigkeit, dass die gesetzlich versicherte Mutter dann kein Kinderkrankengeld bekommt. Da muss man nach Mitteln und Wegen suchen, wie wir es hinbekommen, dass wir diese Ungerechtigkeit eliminieren und den Eltern wirklich gleiche Chancen geboten werden.
Zudem möchten wir, dass das Verfahren, das zurzeit unendlich bürokratisch ist, durch den Einsatz digitaler Medien oder Hilfsmittel vereinfacht wird, sodass Eltern sich nicht scheuen, dieses Geld, das ihnen zusteht, zu beantragen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich noch einmal bei den anderen demokratischen Fraktionen, dass wir es geschafft haben, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau El Samadoni, schön, dass es geklappt hat, dass Sie kommen konnten, denn wir haben den Tagesordnungspunkt ja ein bisschen vorgezogen.
Die Wichtigkeit des Themas ist auf jeden Fall da, und ich freue mich deshalb sehr, heute über den Bericht reden zu dürfen. Vielen Dank an Ihr Team, dass sicherlich daran mitgewirkt hat, dass vielen Leuten geholfen werden konnte.
Man stelle sich einfach einmal vor: Man möchte mit ausländischen Freunden eine Diskothek in Schleswig-Holstein besuchen. Weiterhin stelle man sich vor, dass diese Freunde vielleicht nicht europäisch aussehen, sondern irgendwie anders, beispielsweise, weil sie aus Afghanistan kommen. Da kann man in einigen Diskotheken in Schleswig-Holstein ganz schön Ärger bekommen. Man wird wahrscheinlich nicht reingelassen. Diese Erfahrung haben mehrere Personen gemacht. Warum werden sie nicht reingelassen? Sie werden nicht reingelassen, weil sie anders aussehen. Das ist kaum zu glauben, aber bittere Realität bei Besucherinnen und Besuchern von einigen Diskotheken - nicht von allen.
Ebenfalls kaum zu glauben ist, dass man sich dann Sätze anhören muss wie: „Nein, ihr seid Ausländer, ihr kommt hier nicht rein!“ Oder: „Heute könnte Obama vor der Tür stehen, den würden wir auch nicht reinlassen!“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unverblümter Rassismus. Die besagte Diskothek ist nach Medienrecherche dafür bekannt, dass es Rassismusvorwürfe gibt und schon mehrere Personen dort ähnliche Erlebnisse machen mussten wie die Person, die sich an Frau El Samadoni gewandt hat. Deshalb ist es gut, dass die Antidiskriminierungsstelle Kontakt zum Betreiber aufgenommen hat und ihm die Vorfälle geschildert hat. Daraufhin meldete sich der Anwalt des Betreibers und wies alle gegen die Diskothek erhobenen Vorwürfe zurück. Er hat ausgeführt, es gebe keinen Rassismus bei ihnen und es gebe auch keine Diskriminierung aus ethnischen Gründen. Mit der besagten Begründung seien an dem Abend Gäste eingelassen, aber sie seien auch abgewiesen worden - unabhängig von der Hautfarbe. Zudem wurde auf das Hausrecht des Betreibers hingewiesen und auf den Aspekt, dass auch die Türsteher einen Migrationshintergrund hätten.
Da fragt man sich ernsthaft, was das denn für eine Relevanz hat. Hausrecht hin oder her, das Hausrecht begründet diskriminierendes und rassistisches Verhalten nicht, wie es an dem Eingang der Diskothek geschehen ist. All das geschah auch noch unter Zeugen.
Auf Anraten der Antidiskriminierungsstelle wären hier rechtliche Schritte einzuleiten. Die betroffenen Männer verzichteten jedoch darauf, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, auch wegen ihres Aufenthaltsstatus und der drohenden zusätzlich anfallenden Bürokratie.
Rassistische Diskriminierung ist verboten und sollte demzufolge ins Ordnungsrecht aufgenommen werden, um uneinsichtige Betreiber solcher Stätten zum Umdenken zu bewegen.
Mit dem Team der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein gibt es seit 2013 eine Anlaufstelle rund um das Anti-Diskriminierungsgesetz des Bundes für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Verbände und auch für Behörden. Diese Stelle funktioniert sehr gut.
Es werden Menschen diskriminiert, weil sie angeblich nicht der allgemeinen Norm entsprechen. Es muss auch darauf geachtet werden, dass die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 bezüglich der Berücksichtigung des dritten Geschlechts gemacht hat, umgesetzt werden.
Diskriminierung fängt schon bei der Sprache an. Sie sollte keine starre Einheit sein, sondern sich den gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Gerade auch bei Stellenausschreibungen ist es wichtig, dass diese geschlechterneutral erfolgen. Es ist fast nicht zu glauben, wie intolerant manche Menschen reagieren und agieren. Altersdiskriminierung ist weiterhin ein großes Problem. Mal ist eine Person beispielsweise zu jung für einen Job, mal ist eine Person zu alt für einen Job. Über 80-Jährige bekommen keine Internetverträge mehr. Auch das ist ein Skandal.
Probleme gibt es auch vermehrt im Umgang mit Transsexuellen. Besonders empörend ist der Fall einer Trans-Frau im Frauenfitnessstudio. Ihr wurde der Vertrag nachträglich storniert mit der Begründung: Wie sieht die denn ausgezogen aus! Das können wir unseren Frauen doch nicht zumuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde so etwas haarsträubend und menschenverachtend. Gut, dass wir diese Stelle bei uns beim Landtag haben, die dies thematisieren kann.
Auch wird über massive Schwierigkeiten bei der Mitnahme von Assistenzhunden in Lebensmittelund Einzelhandelsfachgeschäfte berichtet sowie in Kliniken und Reha-Einrichtungen.
Eigentlich sollte es dort keine Schwierigkeiten mehr geben. Das ist alles geregelt.
Aber aus diesen genannten und auch weiteren Gründen ist es gut, diese Anlaufstelle zu haben, die sich für die Menschen einsetzt, die diskriminiert werden - aus welchen Gründen auch immer.
Sie setzte sich dafür ein, den Betroffenen zu helfen, bekämpft Benachteiligungen und setzt sich gegen Rassismus und Ausgrenzung ein. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf die Ausführungen des Kollegen Schaffer komme ich gleich noch einmal; ich muss mich innerlich erst einmal ein bisschen setzen. Sie wissen schon, dass ich nicht die größte Befürworterin der Pflegekammer in Schleswig-Holstein war. An dieser Stelle haben wir uns darüber oft ausgetauscht und gestritten. Mehr als vier Jahre haben wir uns über das Für und Wider der Pflegekammer ausgetauscht, immer in einem sehr fairen Prozess. Gefühlt waren es dutzende Male.
Die damalige Küstenkoalition hat im Jahr 2012, nachdem sie die Mehrheit gebildet hatte, gleich ei
ne Befragung durch TNS Infratest durchgeführt. Es haben sich 51 % der Befragten für eine Pflegekammer ausgesprochen, allerdings waren - das habe ich damals schon gesagt - 17 % dieser 51 % nicht bereit, für die anstehende Pflegekammer Geld zu bezahlen und Pflichtbeiträge zu entrichten. Ich habe damals kritisiert, dass diese Befragung in meinen Augen sehr lückenhaft war und darin wenig oder fast gar nichts zur finanziellen Belastung der Mitglieder stand. Das haben die Kollegen in Hamburg durchaus besser geregelt und ein ehrlicheres Ergebnis gehabt.
Das war damals. Dann ist die Pflegekammer gekommen, vielleicht auch verbunden mit vielen Wüschen wie Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Aufwertung des gesamten Berufsstandes und natürlich mehr Personal. Das sind aber alles Geschichten, mit denen die Pflegekammer nicht so viel zu tun hat, sondern es handelt sich um Angelegenheiten der Tarifpartner, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber.
Viel zu lange - auch das ist eine Kritik an der Pflegekammer - blieb unklar, wie hoch die Kammerbeiträge sein sollten. Das ist ein wirkliches Versäumnis. Wenn man eine Kammer hat, muss man so transparent wie möglich sein und die Leute mitnehmen, sodass sie diesen Weg gehen wollen. Es ist auch unklar, wie diese Bürokratie zu finanzieren ist. Jedenfalls sehe ich das so. Ich wundere mich, dass die Pflegekammer Schleswig-Holstein zum jetzigen Zeitpunkt so viele Schulden hat - 2,5 Millionen €, wurde mir erzählt. Das macht nicht gerade zuversichtlich.
Es wurde auch kritisiert, wie die Pflichtmitglieder angeschrieben worden sind. Der Duktus in diesem Anschreiben war sehr unglücklich. Ich hätte mir da mehr Empathie gewünscht, als in einem nicht so netten Ton gleich mit den Konsequenzen bei Nichtentrichtung der Beiträge zu drohen. Mehr Informationen, ein transparentes Verfahren und bessere Kommunikation hätten da wirklich allen gut zu Gesicht gestanden. Die Aufklärung zur Beitragsberechnung ist schwierig gewesen und auch, die Höhe der Bemessungsgrenze für Paare, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, festzulegen.
Die Demonstrationen vor dem Landeshaus gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di waren nicht schön. Ich finde es immer bedenklich, wenn Pflegekräfte, die so wichtig sind, demonstrieren. Ich bin der Meinung, die Pflegekammer - ich habe viele Gespräche geführt - muss Gespräche führen, aufklären, eine
bessere Öffentlichkeitsarbeit machen und die Mitglieder überzeugen, dass diese Einrichtung wirklich sinnstiftend ist und für die fachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege viel Gutes tut. Deswegen ist es nur fair, dass wir sagen: Okay, die finanzielle Belastung ist sehr schwierig. Wir gucken einmal und legen Geld hinein - 3 Millionen €. Dann ist es aber auch fair, nach der Zeit von einem Jahr zu fragen: Seid ihr wirklich alle zufrieden?
Deswegen finde ich den Lösungsweg, den wir gefunden haben, sehr gut. Er ist allen Beteiligten gegenüber fair, wenn die Pflegekammer es schafft, die Menschen zu überzeugen. Sie leistet Gutes; das haben wir gesehen. Wir haben endlich Statistiken das ist nicht schlecht -, wie viele Leute in der Pflege arbeiten und wie die Altersentwicklung ist. Das hilft für die Akzeptanz, wenn es denn gewollt ist, von den Betroffenen selbst.
Meine Zeit läuft gleich ab, aber zur AfD muss ich noch etwas sagen. Sie loben sich hier, Sie preisen es an: Sie haben einen tollen Gesetzentwurf geschrieben - Ja, der ist ja wirklich toll.
Toll abgeschrieben haben Sie, bei den Bayern eins zu eins abgekliert. Dafür stellen Sie sich hier hin, lassen sich feiern und sind angeblich die Retter der Pflegenden.
Ich würde aufpassen: Lassen Sie das sein und wenn, dann bekennen Sie sich dazu! Das haben Sie mit keinem Wort gesagt. Das hätte ich als gut oder normal empfunden. Aber so, wie Sie es machen, ist es wieder typisch.
- Erzählen Sie doch nichts! Bayerisches Vorbild, ha!
Ja, ich weiß. - Wissen Sie, wie viele Mitglieder diese Vereinigung der Pflegenden hat? Es sind nicht einmal 800 Mitglieder von einer sechsstelligen Anzahl von Pflegenden in Bayern.
Ja, ich muss aufhören. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich bedanke mich bei der Ministerin und beim gesamten Gleichstellungsministerium für den Fünften Gleichstellungsbericht. Er zeigt ganz deutlich, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern eine zentrale und vorbildhafte Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist: in einer kleineren Amtsverwaltung, in einem großen Ministerium oder weiteren Behörden des Landes, in Gerichten und der Polizei. Zu dieser Querschnittsaufgabe sind alle Institutionen des Landes und der Kommunen verpflichtet.
Der aktuelle Gleichstellungsbericht zeigt, dass es kontinuierliche Verbesserungen für Frauen im öffentlichen Dienst gibt. Damit erfüllt das Land seine Vorbildfunktion für alle weiteren Beschäftigten im Land. Dazu trägt auch der kontinuierliche Ausbau der Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein bei. Dies muss man auch erwähnen: Dieser Ausbau verhilft zumeist Frauen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies ist immer noch sehr wichtig.
An dieser Stelle muss man die Kommunen loben und ihnen für den Kraftakt bei dem Ausbau der Kindertagesbetreuung danken. - Sie haben schon geklatscht, ich finde, das muss man aber jedes Mal wieder erwähnen. Ich habe es vor fünf Jahren, als ich eine Rede zum Gleichstellungsbericht gehalten habe, ebenso gemacht. Man darf die Kommunen nicht aus den Augen verlieren.
Das Land beschäftigt rund 58.000 Frauen, das sind knapp 60 % - im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum eine Steigerung von knapp drei Prozentpunkten. Ich habe noch weitere Zahlen; es tut mir leid, aber eine Rede zu einem solchen Bericht kommt nicht ohne Zahlen aus. Bei den obersten Landesbehörden stieg der Frauenanteil um drei Prozentpunkte auf 53,7 %. Etwa ein Drittel der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst arbeitet in Teilzeit. Das sind - die Ministerin hat es gesagt zu 87 % Frauen, mit einer kleinen steigenden Tendenz.
Wir wissen aber aus der Erfahrung: Teilzeitbeschäftigte findet man nur zu sehr geringeren Anteilen in
Führungspositionen. Auf Referatsleiterebene arbeiten 12 von 229 Führungskräften in Teilzeit. Das sind meistens Frauen, es sind magere 5,5 %. Hier muss nachgesteuert werden. Frauen in Führungspositionen, das ist ein Thema für jede Verwaltung und jedes Ministerium. Die Ministerin hat berichtet, dass es hier gemacht wird. Man kann in Teilzeit führen, man muss es nur richtig wollen und die Chance dazu bekommen.