Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

(Vereinzelter Beifall SPD, CDU und FDP)

Herr Plambeck hat es gesagt, die anderen auch: Das zentrale Problem ist, die Akzeptanz zu schaffen.

(Christian Dirschauer)

Für mich ist allerdings die Frage, schaffen wir die Akzeptanz dadurch, dass wir mehr Angebote machen? Ja, für diejenigen, die die App jetzt schon nutzen. Da sind die Punkte, die angesprochen worden sind, wichtig, wenn sie im Rahmen des Datenschutzes dann auch umgesetzt werden können. Dazu gibt es diverse Angebote, die genutzt werden können, um das Ganze in der App datensicher einzubauen, damit diejenigen, die die App jetzt schon nutzen, daraus auch weitere Vorteile ziehen können.

Die zweite wichtige Frage ist aber: Wie bekomme ich die Menschen, die diese App noch nicht nutzen, dazu, dass sie sich für diese App entscheiden? Das ist ein Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Wir müssen also mehr Werbung für diese App machen. Wir müssen schauen, dass auch ältere Geräte Nutzungszugänge bekommen, dass die Schnittstellen so gestaltet werden, dass auch Geräte von anderen Herstellern, chinesische Geräte, diese App nutzen können. Das ist der wichtige Punkt. Wir müssen also sehen, dass wir die Werbung für diese App vorantreiben.

Denn es ist nicht wichtig, dass die App attraktiv ist, sondern es ist wichtig, dass diejenigen, die die App jetzt nicht nutzen, sich für sie registrieren lassen und sie einsetzen. Das sollte unser Ziel sein. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Corona-Warn-App ist schon heute ein wichtiger Baustein bei der Kontaktnachvollziehung und leistet damit einen Beitrag bei der Eindämmung der Pandemie. Sie ist ein konkretes Beispiel, wie uns die Digitalisierung im Alltag und gerade in Krisensituationen unterstützen kann.

Wir wollen aber das Potenzial der App stärker ausschöpfen. Deshalb begrüße ich die vorliegende Initiative ausdrücklich und weiß, dass auch Heiner Garg und sein Haus diese Position teilen.

Um Gesundheitsämter zu entlasten und Betroffene schnellstmöglich zu informieren, um Infektionsketten wirksam zu unterbrechen, muss die Corona

Warn-App erweitert werden. Maßgeblich muss dabei sein, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit stets klar einzuhalten, denn nur so entsteht in der Bevölkerung das nötige Vertrauen, um eine möglichst flächendeckende Nutzung zu erreichen. Sie ist nun einmal die wichtigste Grundlage für die Wirksamkeit der App.

Die Corona-Warn-App war 2020 zum Beispiel im iPhone-Store die am meisten heruntergeladene App - noch vor WhatsApp, TikTok, Instagram, Google, YouTube, Google Maps und sogar Zoom. Das heißt, es ist eine echte Erfolgsgeschichte. Das darf uns aber nicht davon abhalten, über die Erweiterungen und Verbesserungen der Funktionalität nicht nur zu diskutieren, sondern das auch entsprechend einzufordern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU)

Die Weiterentwicklung der Benutzeroberfläche muss sich an den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren. Auch das wurde schon gesagt. Dazu zählt etwa, dass die App in verschiedenen Sprachen anzubieten ist. Die technischen Voraussetzungen dafür bestehen bereits. Deswegen sollte das auch in Angriff genommen werden.

Mit einer Darstellung der Infektionsentwicklung, wie sie beispielsweise der Kreis Rendsburg-Eckernförde praktiziert, könnte der Nutzwert weiter erhöht werden. Noch besser wäre es, wenn detaillierte und offene Daten zum Infektionsgeschehen durch die App anschaulich aufbereitet würden.

Insgesamt wäre es gut, die vielen Hinweise und Verbesserungsvorschläge von Nutzerinnen und Nutzern in die Weiterentwicklung einzubinden. So wären Zusatzfunktionen denkbar, wie sie schon genannt wurden, etwa zur digitalen Anmeldung in Gaststätten und bei Veranstaltungen. Auch dafür gibt es bereits entsprechende Lösungen.

Meine Damen und Herren, auch die freiwillige Möglichkeit zur Führung eines Kontakttagebuchs könnte eine Unterstützung der Infizierten und damit mittelbar auch der Gesundheitsämter bei der Kontaktnachvollziehung sein, wenn sie einfach und sicher ausgestaltet ist.

Etwas komplexer, aber auch möglich wäre die Darstellung individueller Testergebnisse direkt in der App. Dafür braucht es aber eine digitale Infrastruktur zum sicheren Austausch von Testergebnissen zwischen Gesundheitsamt und App. Da sollte eben nicht nur mit Blick auf die App zeitnah nachgebessert werden.

(Stefan Weber)

In einer Grenzregion wie Schleswig-Holstein als Nachbar zu Dänemark wird übrigens zudem der Bedarf einer einheitlichen europäischen Schnittstelle deutlich. Auch dies sollte zügig folgen, denn das Virus kennt bekanntlich keine Landesgrenzen.

Digitalisierung und der Einsatz moderner Technologien können die Pandemie allein nicht aufhalten, sie stellen aber wichtige Hilfsmittel bei der Bekämpfung der Pandemie und dem Leben mit den Infektionsrisiken dar.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deshalb bei dieser Gelegenheit auch darauf verweisen, dass wir neben der App in den vergangenen neun Monaten eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung ergriffen haben, um die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen auch hier im Norden zu meistern.

So haben wir allein die Zahl der verfügbaren VPNTunnel von rund 1.500 auf 10.000 erhöht. Trotz großer Nachfrage auf dem Weltmarkt konnten wir dringend nötige Hardware kurzfristig beschaffen. Durch die kurzfristige Einführung eines Intensivbettenregisters konnte die Verteilung von Patientinnen und Patienten auf die Krankenhäuser effektiv organisiert werden. Wir sind gut vorbereitet und nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung.

Das gilt auch für die Corona-Warn-App. Bei allem Verbesserungspotenzial bitte ich Sie deshalb: Nutzen Sie die App und leisten Sie Ihren Beitrag, damit wir die Einschränkungen des Alltagslebens, die wir jetzt immer noch und erneut spüren werden, möglichst bald aufheben können! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und: Bleiben Sie gesund!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/2628 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist die Überweisung in den Ausschuss gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 19/2628 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Der Antrag ist ge

gen die Stimmen des Zusammenschlusses der Abgeordneten AfD und der Abgeordneten von SaynWittgenstein bei Enthaltung des Abgeordneten Dr. Brodehl angenommen.

Ich teile Ihnen mit, dass entgegen der bisherigen Planung Finanzministerin Monika Heinold heute Nachmittag an der Sitzung teilnehmen wird.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1757

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/2598

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1901

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/2599

Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Abgeordneten Werner Kalinka.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier zwei Gesetzentwürfe, die nicht so häufig im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen, aber dennoch von großer Bedeutung sind.

Entwurf eines Maßregelvollzugsgesetzes: Der Sozialausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 12. November 2019 überwiesenen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen aufgrund schriftlicher Stellungnahmen und einer ausführlichen mündlichen Anhörung befasst.

Den im Verfahren vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Umdruck 19/4915, lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und des Abgeordneten des SSW ab. Den ebenfalls vorgelegten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen,

(Minister Jan Philipp Albrecht)

Umdruck 19/4888, nahm der Ausschuss einstimmig mit mündlich vorgetragenen redaktionellen Änderungen an.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die aus der rechten Spalte der in Drucksache 19/2598 enthaltenen Gegenüberstellung ersichtliche Fassung des Gesetzentwurfs zur Annahme. Änderungen gegenüber dem Ursprungsgesetzentwurf sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Entwurf eines Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen: Auch dieser Gesetzentwurf ist ausführlich beraten worden. Schriftliche Stellungnahmen wurden eingeholt, eine mündliche Anhörung durchgeführt. Der Sozialausschuss hat am 26. November 2020 seine Beschlüsse gefasst.

Den von der SPD-Fraktion im Verfahren vorgelegten Änderungsantrag, Umdruck 19/4916, nahm der Ausschuss in Punkt 2 a) in geänderter Fassung und in Punkt 2 d) einstimmig an, während die anderen Punkte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und des Abgeordneten des SSW abgelehnt beziehungsweise vom Antragsteller zurückgezogen worden waren.

Den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag, Umdruck 19/4924, nahm der Ausschuss einstimmig an.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der SPD empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme der Fassung der aus der rechten Spalte der Drucksache 19/2599 ersichtlichen Gegenüberstellung. Auch hier ist es eine ausführliche Unterlage, die Sie bekommen haben. Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Ich bitte Sie, beiden Gesetzentwürfen Ihre Stimme zu geben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.