Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass der große Wurf noch auf sich warten lässt, nämlich das Azubi-Ticket. Während der Arzt einen Zuschuss bekommt, muss der Gerüstbau-Azubi, der wenige Meter neben ihm am UKSH arbeitet, den vollen Fahrpreis für den Weg von seinem Zuhause zur Arbeit bezahlen. Das ist ein Unding und ein Zustand, den wir wirklich bald ändern müssen.
Die Wege zur Berufsschule und zur beruflichen Ausbildung verlängern sich. Das ist eine Beobachtung, die wir in den letzten Jahren machen konnten und die auch mit den zentralen Strukturen in der beruflichen Bildung zu tun hat. Von einem Azubi-Ticket würden also ebenfalls sehr viele Pendlerinnen und Pendler profitieren. Aber eine entsprechende Vereinbarung ist nicht in Sicht. Das müssen wir ändern.
Frau Kollegin, wir sind hier im Landtag, nicht bei „Faktenfrei und Spaß dabei“. Deshalb möchte ich nur ganz kurz darauf hinweisen, dass Azubis das Jobticket selbstverständlich haben dürfen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das entgangen ist. Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus den FAQs der NAH.SH:
Dann folgt eine lange Aufzählung. Dort steht unter anderem, dass es sogar für Praktikanten erhältlich ist. - Ist Ihnen das nicht bekannt gewesen?
- Vielen Dank, Herr Kollege Lukas Kilian, dass Sie mich darüber aufklären. Ich nehme das mit. Ich finde es aber verwunderlich, dass die SPD und sogar
Andreas Tietze davon gesprochen haben, dass wir das noch nicht in trockenen Tüchern haben. Aber: Schwamm drüber!
Nichtsdestotrotz ist das nicht etwas, was an den Berufsschulen schon ausreichend gelebt wird, auch nicht in den mittelständischen Unternehmen, die tatsächlich die jungen Menschen ausbilden.
Ich hoffe sehr, dass ich die Frage damit beantwortet habe beziehungsweise auf das Statement ausreichend eingegangen bin. Wir sollten also in absehbarer Zeit im Landtag noch einmal über das Azubi-Ticket sprechen und es noch besser auf den Weg bringen.
Unter diesem Tagesordnungspunkt findet sich noch ein Antrag gegen die Gesichtsverschleierung. Abschließend möchte ich dazu noch ein paar Worte sagen.
Ja, ich weiß, dass die Uhr angehalten wird. - Andreas, der Tagesordnungspunkt hat noch andere Inhalte.
Liebe Frau Kollegin, liebe Jette, ich möchte es nur richtigstellen; vielleicht ist es falsch herübergekommen. Ich habe gesagt: für Freiwilligendienstler.
Das sind die Menschen, bei uns zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Sie sind keine Auszubildenden.
Aber es bleibt natürlich den Unternehmen, die Freiwilligendienstler beschäftigen, vorbehalten, ein Jobticket zu beantragen; das ist richtig.
Sie sind nicht sozusagen qua Amt mit drin. Das wäre bei einem Bildungsticket der Fall. Das wollte ich noch einmal deutlich machen.
Ich mache mit der Gesichtsverschleierung weiter, die schon etliche Jahre hier im Landtag auf dem Buckel hat; der Gesetzentwurf liegt da so rum. Den Antrag hat die Zeit offenbar eingeholt. Wir haben uns in den letzten zwei Jahren der Coronaepidemie daran gewöhnt, Ablehnung, Zustimmung oder auch Langeweile beim Gegenüber allein anhand der Augen erkennen zu können. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind Mund-Nasen-Bedeckungen nämlich inzwischen zum Alltag geworden. Man könnte auch sagen, dass sich die ganze Gesellschaft verschleiert hat. Tatsächlich geht die Welt davon nicht unter, auch und gerade nicht bei der wissenschaftlichen Ausbildung und Forschung.
Ich habe in der Zeit vor Corona die teilweise hysterische Debatte um den Gesichtsschleier von Studentinnen als Stellvertreterdebatte empfunden, die sich an einem Stück Stoff festmachte. Ich möchte nicht die zahlreichen Argumente wiederholen, dazu liegen zur schriftlichen Anhörung sehr gute und ausführliche Stellungnahmen vor. Ich möchte nur klar sagen: Wir lehnen den Antrag der AfD ab.
Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 19/3567, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden, damit ist der Tagesordnungspunkt insgesamt erledigt.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/3558 (neu)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bitte begrüßen Sie gemeinsam mit mir die Vertreter der Cinti Union Schleswig-Holstein, Herrn Thormann und Frau Laubinger. - Herzlich willkommen!
„Am 16. Mai 1940 wurden 42 Sinti und Roma aus Neumünster an verschiedenen Orten in der Stadt von der Neumünsteraner Ordnungspolizei zusammengetrieben, im ‚Gesellschaftshaus Hansa‘ im Haart 38 gesammelt und anschließend nach Hamburg in den Fruchtschuppen im Freihafen gebracht. Von dort ging es über Hannover und Warschau in das spätere Zwangsarbeitslager Bełżec.“
Mit diesen Worten beschreibt Herr Ingo Schumann einige persönliche Schicksale von Neumünsteraner Familien -
Ich würde auch insgesamt darum bitten - entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete -, dass wir den Lärmpegel ein bisschen herunterschrauben. - Vielen Dank.
Mit diesen Worten beschreibt Herr Ingo Schumann einige persönliche Schicksale von Neumünsteraner Familien in einer Broschüre, die in diesen Tagen veröffentlicht wird: 42 von insgesamt 300 Menschen, deren Weg in ein Konzentrationslager alleine an diesem Tag, dem 16. Mai 1940, aus ganz Schleswig-Holstein in Waggons zusammengepfercht, begann. 2.500 Menschen waren es insgesamt. Die meisten von Ihnen - darunter ganze Familien - kamen nie wieder in ihre schleswig-holsteinische Heimat zurück, in der ihre Familien seit Jahrhunderten lebten und arbeiteten. Sie starben unter erbärmlichen Bedingungen, an Unterernährung, an Misshandlungen, an unbehandelten Krankheiten, an Kälte oder wurden ermordet. Es sind diese sehr persön