Protocol of the Session on March 24, 2022

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(Jan Marcus Rossa)

Zur Bekämpfung der Rockerkriminalität ist der Einsatz von V-Personen oft nicht zu vermeiden. Deswegen kommt der VP-Führung innerhalb des LKA eine besondere Bedeutung zu. Für diese Tätigkeit gibt es eine spezielle Ausbildung. Die Beamten müssen demokratisch und von der Persönlichkeit her gefestigt und nicht manipulierbar sein und zudem über eine gehörige Portion Mut verfügen. In ihrer Funktion sind sie Dienstleister der ermittelnden Abteilung beziehungsweise der leitenden Ermittler. Auch wenn der Einsatz von V-Personen oft kritisch betrachtet wird, verdient die gefahrvolle Arbeit der VP-Führung unseren Respekt. Allerdings muss bei all dem klar sein, wer bei der Durchführung von Ermittlungen den Hut aufhat. Das sind die untersuchungsleitende Staatsanwaltschaft und die Vorgesetzten der Ermittlerinnen und Ermittler.

Bei den Ermittlungen im Subway-Verfahren sind Fehler gemacht worden. Man muss wohl feststellen, dass einiges nicht gut gelaufen ist. Fehler können aber passieren, selbst in einem gut organisierten und hochprofessionellen Arbeitsumfeld wie bei der Polizei. Diese Fehler müssen erkannt, innerhalb der Polizei transparent aufgearbeitet und bei zukünftigen Einsätzen und polizeiintern abgestellt werden.

Was die Rolle der im Untersuchungszeitraum tätigen Innenminister betrifft, können wir feststellen, dass es von den Ministern abwärts keine politische Vereinnahmung oder Steuerung der Polizeiführung gegeben hat. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass im Jahr 2010 versucht wurde, Tatsachen im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren zu verschleiern, oder dass im Jahr 2017 durch einen Austausch der Polizeiführung Leute fertiggemacht werden sollten.

Meine Damen und Herren, mit diesem Ausschuss konnten wir einen tieferen Einblick in die Aufgaben, Strukturen und die Menschen in der Polizei gewinnen, die sich Außenstehenden sonst meist nicht erschließen. Es bleibt zu hoffen, dass sich eine solche Konflikteskalation nicht wiederholt. Es sind über eine lange Zeit hinweg viel zu viel Kraft und Zeit verschwendet und unnötig viel Porzellan zerschlagen worden.

Trotzdem denke ich, können wir positiv in die Zukunft blicken, was unsere Polizei betrifft, weil sich die Ausbildung der Polizeianwärterinnen und -anwärter in den letzten Jahren qualitativ erheblich weiterentwickelt hat, und zwar sowohl was etwa die Vermittlung ethischer Ausbildungsinhalte und Praktiken als auch was die Einbeziehung von Erkenntnissen der neueren Polizeiforschung betrifft. Außer

dem durften wir im Ausschuss bei den Anhörungen und in Gesprächen selbstbewusste, engagierte und fachlich versierte Beamte erleben, die tagtäglich ihren oft schwierigen Dienst leisten und sich dennoch von Turbulenzen nicht beirren lassen. Auch das ist für mich eine wichtige Erkenntnis, die ich aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses gewonnen habe.

Auch ich kann sagen, die Einigkeit unter uns Abgeordneten, die wir erlebt haben, hat sehr gut getan. Das war eine wirklich nette und kollegiale Arbeitsatmosphäre. Unsere Ausschussvorsitzenden haben eine hervorragende Arbeit geleistet, was die Leitung des Ausschusses angeht. Da bin ich sehr dankbar. Insofern schließe ich mich da den Vorrednern an.

Ich möchte aber natürlich auch nicht mit Dank sparen an Herrn Alpes und Frau Riedinger, die uns wirklich ganz toll geholfen haben. Ohne die wäre das gar nicht möglich gewesen. Mein Dank gilt aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns drum herum bei der Ausschussarbeit geholfen haben. Das sind die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei, aber auch vom Justizvollzugsdienst. Sie haben uns in einer schwierigen Phase, in der Hochphase der Pandemie geholfen. Schließlich haben auch durchaus zwielichtige Menschen den öffentlichen Sitzungen beigewohnt. Hierbei musste für die Sicherheit der Menschen gesorgt werden. Ich finde, es ist großartig gewesen, was da geleistet wurde. Da sind sicherlich einige Überstunden zusammengekommen. Deswegen mein Respekt und mein Dank den Menschen, die im Hintergrund gearbeitet haben.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, mein letzter Dank gilt der Freitagsrunde, unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern, ohne die wir das wahrscheinlich gar nicht hinbekommen hätten. Schließlich steckt auch eine ganze Menge Fachwissen dahinter. Es ist aller Ehren wert, was ihr da geleistet habt. Das war wirklich großartig. Das war für uns eine sehr große Hilfe. Es wäre schlimm gewesen, wenn wir nicht vor der Landtagswahl fertig geworden wären. Wir haben nur euch zu verdanken, dass wir das so hinbekommen haben. Es sind immerhin mehr als 1.000 Seiten Bericht zusammengekommen. Ihr könnt euch nun untereinander aufteilen, wie viele Seiten das pro Person sind. Es ist wirklich großartig gewesen, was da geleistet worden ist, insbesondere von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vielen Dank auch noch einmal dafür.

(Lars Harms)

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

(Vereinzelter Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 und 8 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/3428

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 19/3689

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besol- dungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/3618

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 19/3690

Das Wort hat der Berichterstatter des Finanzausschusses, der Abgeordnete Stefan Weber.

Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

Herzlichen Dank. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin Monika Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein bisschen ungewöhnlich, als Ministerin bei einer zweiten Lesung zuerst zu Wort zu kommen - das mache ich aber gern.

Frau Ministerin, kurz zur Begründung: Da die ersten Lesungen dieser Gesetzentwürfe ohne Aussprache erfolgten, haben Sie nun als Erste das Rederecht.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist immer gut, Leute zu haben, die Bescheid wissen.

Heute behandeln wir in zweiter Lesung zwei Gesetzentwürfe. Mit unserem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz übertragen wir den linearen Tarifabschluss der Länder von 2,8 % auf unsere Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, und darüber hinaus setzen wir als Teil unseres Reformpakets aus 2020 eine weitere Erhöhung von 0,6 % ab Juni um. Insgesamt erhöhen sich somit die Gehälter und Ruhegehälter in diesem Jahr um 3,4 %.

Mit unserem Alimentationsgesetz wollen wir die Amtsangemessenheit der Alimentation nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen. Dafür bessern wir zunächst einzelne Besoldungskomponenten gezielt nach. Die Besoldungsgruppe A 5 wird gestrichen, die erste Erfahrungsstufe fällt für alle Beamtinnen und Beamten weg. Der kindbezogene Familienzuschlag von monatlich 50 € wird um monatlich 50 € pro Kind für alle Beamtinnen und Beamten erhöht.

Die Beihilfebemessungssätze für Kinder und Ehepartnerinnen oder -partner werden angehoben, sofern zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind; die Eigenbeteiligung in der Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr wurde abgesenkt; der Selbstbehalt in der Beihilfe wird bis einschließlich A 9 abgeschafft.

(Lars Harms)

Diese Maßnahmen wurden von den Gewerkschaften im Wesentlichen als Schritte in die richtige Richtung anerkannt und vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags als geeignet und verfassungsgemäß eingeschätzt.

Meine Damen und Herren, eine weitere zentrale Maßnahme sind die Familienergänzungszuschläge. Hiermit betreten wir gesetzgeberisches Neuland und selbstverständlich gibt es Kritik. Das ist meistens so, wenn Sie Neuland betreten. Mit dem Gesetz wird erstmals das Einkommen eines zweiten unterhaltspflichtigen Elternteils in die Betrachtung der amtsangemessenen Alimentation einbezogen. Nur wenn das Gesamteinkommen nicht ausreicht, werden weitere kindbezogene Zuschläge gewährt. Es handelt sich um eine Auffangregelung, die nur eine sehr geringe Anzahl von Familien im Land betrifft. Die Familienergänzungszuschläge werden so bemessen und gestaffelt, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Alimentation in jeder Fallkonstellation eingehalten werden.

Meine Damen und Herren, der Wissenschaftliche Dienst hat diesen Ansatz kritisch beurteilt. Das Finanzministerium hat dazu auf Wunsch des Finanzausschusses noch einmal Stellung genommen und hat erklärt, warum wir diese Lösung wählen. Aus unserer Sicht ist eine Weiterentwicklung des Besoldungsrechts notwendig, um der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums basieren noch immer auf dem Modell des - in der Regel - alleinerziehenden Familienvaters, der seine Familie versorgt. Spätestens aber seit der Einführung der geteilten Unterhaltspflicht beider Elternteile im Bundesgesetzbuch ist dieses Modell überholt. Ein zweites Einkommen im Haushalt, zumindest aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung, ist heute die Regel und für viele Familien selbstverständlicher Bestandteil des Familieneinkommens.

Ja, wir sind das erste Bundesland, das diese Variante eines Familienergänzungszuschlags unter Einbeziehung des Partnerinnen- beziehungsweise Partnereinkommens wählt. Deshalb gibt es auch noch keine geltende Rechtsprechung dazu. So ist es, wenn man Neuland betritt, um ein Gesetz zu modernisieren und zu reformieren.

Meine Damen und Herren, die Übertragung des letzten Tarifabschlusses kostet jährlich rund 100 Millionen €. Das Alimentationsgesetz kostet jährlich 27 bis 32 Millionen €. Die rückwirkende Zahlung von Familienergänzungszuschlägen kostet einmalig rund 16 Millionen €. Damit werden die Herausforderungen in unserer Finanzplanung grö

ßer; dennoch sind diese Schritte richtig; sie sind notwendig.

Für einen handlungsfähigen Staat brauchen wir eine verfassungskonforme Besoldung und gute Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten. Das haben wir in dieser Legislatur konsequent und schrittweise umgesetzt und haben eine Reihe von Verbesserungen auf den Weg gebracht. Wir haben die Tarifabschlüsse übertragen, wir haben die Besoldungsreform 2020 mit einem Plus von 1 % sowie einer Reihe von anderen Verbesserungen auf den Weg gebracht, wir sind dabei, schrittweise A 13 für die Grundschullehrkräfte einzuführen, wir haben ein ÖPNV-Jobticket für unsere Landesbediensteten auf den Weg gebracht, wir sind dabei, das Fahrradleasing für alle Beschäftigten umzusetzen.

Mit diesem Gesetz zeigen wir erneut, dass wir Schritt für Schritt für unsere Beschäftigten Verbesserungen schaffen. Ich bitte Sie, den Gesetzentwürfen zuzustimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Ole Plambeck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Gesetzentwürfen zum Gesetz der Alimentation von Beamtinnen und Beamten und zum Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein sowie unseren Änderungsanträgen hierzu gehen wir einen weiteren Schritt, damit Schleswig-Holstein ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Wir setzen auch - das hat die Ministerin gesagt - notwendige Maßnahmen um, damit die Amtsangemessenheit der Alimentation nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt ist.

Wir machen eine Menge, was in den einzelnen Maßnahmen auch von den Gewerkschaften begrüßt wird. Genannt wurde die Streichung der Besoldungsgruppe A 5 und der ersten Erfahrungsstufe sowie die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge. Die Beihilfebemessungsgrenzen für Kinder und Ehepartner werden angehoben, und die Eigenbeteiligung in der Heilfürsorge wird abgesenkt.

Besonders wichtig finde ich auch die Abschaffung des Selbstbehalts in der Beihilfe bis einschließlich der Besoldungsstufe A 9.

(Ministerin Monika Heinold)

(Beifall Annabell Krämer [FDP])

Besonders dankbar bin ich der Landesregierung für eine komplett neue Maßnahme - eben wurde das Wort Neuland verwendet -, nämlich die Familienergänzungszuschläge. Dies betrifft vielleicht nicht viele Familien, aber für diejenigen, die es betrifft, bei denen das Gesamteinkommen nicht ausreicht, werden weitere kinderbezogene Zuschläge gezahlt. Das ist richtig.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])