Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Der Minister hat die Redezeit um 4 Minuten und 30 Sekunden erweitert. - Ich sehe aber nicht, dass jemand von dieser zusätzlichen Redezeit Gebrauch machen möchte. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Die SPD hat ihren Änderungsantrag zurückgezogen. Damit lasse ich jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/513. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (SH-A-TPG)

Gesetzentwurf des Abgeordneten des SSW Drucksache 19/572

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Abgeordneten des SSW, Fleming Meyer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Entwicklung der Organspenden ist wirklich alarmierend. 2011 wurden deutschlandweit noch 1.200 Organe gespendet. 2017 waren es nicht einmal mehr 800. Egal in welcher Region Deutschlands und egal um welche Organe es sich handelt, die Zahlen sind seit Jahren immer weiter rückläufig. Das ist also nicht nur eine kurze Momentaufnahme. Das ist ein dauerhafter Negativtrend, der sich ganz offensichtlich nicht ohne Weiteres umkehren lässt. Für den SSW kann ich deshalb ganz klar sagen, dass wir dieses Problem nicht nur mit großer Sorge sehen, sondern auch ganz konkret zur Lösung beitragen wollen.

Man muss sich bewusst sein: Tag für Tag sterben Menschen, weil sie kein lebensnotwendiges Organ bekommen. Mehr als 10.000 Schwerkranke und ihre Angehörigen hoffen auf eine Transplantation. Sie ist für sie die einzige Möglichkeit, um zu mehr Lebensqualität zu kommen oder um schlicht zu überleben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Menschen auch dazu bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Voraussetzung ist natürlich auch, dass

die theoretisch möglichen Transplantationen dann auch tatsächlich durchgeführt werden.

Nicht zuletzt der Göttinger Organspendenskandal von 2012 hat die Spendenbereitschaft vieler Menschen verringert. Diese Reaktion ist nachvollziehbar, auch wenn die Vorfälle nichts mit der Situation bei uns im Land zu tun haben. Die Tatsache, dass diese Skepsis bis heute anhält, macht vor allem deutlich, wie wichtig Information und Aufklärung sind. Auch ohne Skandale sind Ängste und Unwissenheit weit verbreitet. Viele Menschen sind zwar grundsätzlich zu einer Spende bereit, halten das aber nicht schriftlich per Spendenausweis fest. Wenn der Betroffene dann stirbt, entscheiden sich die Angehörigen oft gegen eine Spende. Aus unserer Sicht müssen deshalb alle Ebenen die Bemühungen verstärken und immer wieder auf die vielen guten Gründe hinweisen, die für eine Organspende sprechen.

Auch als Landespolitiker können wir mehr tun. Mit unserem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz können wir unmittelbar Einfluss nehmen. Hier sind zum Beispiel wichtige Details zu Entnahmekliniken oder zur Bestellung und Weiterbildung der Transplantationsbeauftragten geregelt. Gerade den Beauftragten kommt in diesem Prozess eine Schlüsselrolle zu. Sie sind diejenigen, die Betroffene und Angehörige für das Thema Organspende sensibilisieren. Ihr Einsatz sorgt ganz konkret dafür, dass Patientinnen und Patienten als potenzielle Spender identifiziert und angesprochen werden können. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir sie bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.

Bisher sind zwar Transplantationsbeauftragte zu benennen, aber sie werden für ihre Aufgaben nicht verbindlich freigestellt. Wir halten es für richtig und wichtig, hier anzusetzen. Deshalb fordern wir eine verbindliche Freistellung nach genau dem Schlüssel, der gerade in Hamburg in der Beratung ist und der seit Anfang 2017 in Bayern gilt. Für 10 Intensivbetten sollen die Klinikleitungen eine Zehntelstelle freistellen. Das macht somit bei 100 Intensivbetten eine volle Stelle aus. Wir wollen außerdem, dass die Beauftragten von anderen fachlich geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten werden. Mir ist bewusst, dass die Personaldecke an den Kliniken dünn ist. Wenn hier aber nur ein Bruchteil der eigentlich verfügbaren Organe gewonnen wird, dann müssen die Beauftragten mehr Zeit für ihre Arbeit haben.

(Beifall SSW und Dr. Marret Bohn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Im Übrigen verfügen die meisten der rund 30 Entnahmekrankenhäuser über 20 bis 30 Intensivbetten. Der Umfang der Freistellung und Vertretung der Beauftragten ist also relativ überschaubar.

Laut Gesundheitsministerium findet die Stärkung der Transplantationsbeauftragten und Entnahmekliniken vor allem durch Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer statt. Das ist mit Blick auf die Fachlichkeit auch wichtig, aber es reicht eben leider nicht.

Die vom SSW eingebrachte Änderung entspricht im Kern der bayrischen Regelung. Dort hat man festgestellt, dass die Zahl der Spender zugenommen hat. Das sollte doch auch für unser Land ein gemeinsames Ziel sein.

(Beifall SSW und Dr. Marret Bohn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich hoffe sehr, dass wir dann zu einer entsprechenden Änderung kommen können. - Jo tak.

(Beifall SSW und Dr. Marret Bohn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Anwärterinnen und Anwärter von der Marineunteroffizierschule in Plön. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hans Hinrich Neve.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Freistellung lohnt sich - Beauftragte an Kliniken sollen von allen anderen Aufgaben entbunden werden“. So titelte im Januar die „Ärzte Zeitung“.

Heute liegt uns ein Gesetzentwurf von den Kolleginnen und Kollegen des SSW vor, der dieser Forderung mit einer Änderung in Artikel 1 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes zumindest in Teilen nachkommt. Aber um welche Beauftragten geht es hier? Und welche Aufgaben kommen diesen zu? Ich denke, an dieser Stelle sollte ein kurzer Überblick gegeben werden.

Wie es durch das Bundesgesetz und auch durch unser Landesgesetz vorgeschrieben ist, muss jedes Entnahmekrankenhaus einen sogenannten Trans

plantationsbeauftragten benennen. In der Regel wird eine solche Aufgabe von Intensivärzten erfüllt.

Nach Absatz 7 der betreffenden Vorschrift des Transplantationsgesetzes hat die Klinikleitung schon heute sicherzustellen, dass „die Transplantationsbeauftragten zur Erfüllung ihrer Aufgaben sowie zur Teilnahme an erforderlichen Aus- und Fortbildungen im notwendigen Umfang freigestellt werden“.

Welche Aufgaben sind das nun? Das sind einmal die Berater; diese sind Ansprechpartner für die Intensivmitarbeiter und legen Leitlinien des Entnahmekrankenhauses fest, wie der Ablauf von Organspenden erfolgen soll. Sie sind also eine bedeutende Schnittstelle und ein noch bedeutsamerer Berater in diesem allzu sensiblen Bereich. Ich sage ihnen eines, liebe Kolleginnen und Kollegen: In diesem Bereich ist es umso wichtiger, zentral Klarheit zu schaffen und eine maximale Unterstützung zu geben.

Aber ob nun das bayrische Modell ein Schlüsselmodell ist und tatsächlich eine direkte Korrelation zwischen der Anzahl an Organspendern und der Freistellung von Transplantationsbeauftragten besteht, das möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten.

Ich möchte diese Gelegenheit aber auch dazu nutzen, um noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion zu bringen: In Deutschland ist die Zahl der Organspenden auf ein historisches Tief gesunken. Der Kollege Meyer hat das gerade noch einmal deutlich gemacht. Die Zahl der Spender, denen tatsächlich Organe entnommen werden, lag demnach im Schnitt bei neun Spendern, bezogen auf eine Million Einwohner. Im internationalen Vergleich sollte man jedoch nicht unter die Marke von 10 Spendern pro eine Million Einwohner sinken. Wir wissen auch, dass man im Nachbarland Belgien 30 Spenden pro einer Million Einwohner hat. Spitzenreiter ist weltweit immer noch Spanien mit 47 Spendern pro einer Million Einwohner. Aber in diesen Ländern herrscht schlichtweg auch ein anderes System.

Einen letzten Punkt möchte ich Ihnen noch sagen, der mich persönlich zu dem Ergebnis bringt, dass wir über einen Paradigmenwechsel beraten sollten. Denn rund 70 % der Menschen in Deutschland sind bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Diese Zahl ist großartig, aber es müssen Wege gefunden werden, wie diese hohe Bereitschaft auch tatsächlich genutzt werden kann.

In Deutschland gilt seit 2012 die sogenannte Entscheidungslösung. Nur wer sich proaktiv für eine

(Flemming Meyer)

Organspende entscheidet, ist ein potenzieller Organspender. Die Zahl der Organspendeausweise und die temporären Kampagnen für Organspenden zeigen uns, dass Kampagnenwege sicherlich nicht schädlich sind. Aber, liebe Kollegen und Kollegen, hier muss mehr passieren. Wir müssen unbedingt über eine Widerspruchslösung in Deutschland nachdenken; denn in den meisten europäischen Ländern gilt diese schon. Erst kürzlich hat die Niederlande diesen Paradigmenwechsel vollzogen.

Diskutieren wir also im Ausschuss über mögliche Maßnahmen, die wir in Schleswig-Holstein für die Stärkung des Bereichs der Organspenden im Allgemeinen und des Transplantationsbeauftragten im Speziellen erreichen können.

Ich bitte um Ausschussüberweisung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort Herr Abgeordneter Bernd Heinemann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der Organspenden ist auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gefallen. 2017 waren es satte 9,5 % weniger als im Jahr davor. Der gute alte Organspendeausweis ist in viel zu wenigen Taschen. Als ich mir heute Morgen die Rede schnappte, habe ich festgestellt, dass ich meinen Organspendeausweis zu Hause gelassen habe. Ein Kollege hat mir dann geholfen und mir seinen zur Verfügung gestellt, sodass ich Ihnen diesen hier zeigen kann. Denken Sie daran, dass wir diese Ausweise brauchen, wenn wir uns für eine Organspende entscheiden. Dies hat ja auch der Kollege vorher schon deutlich gemacht.

Zur jetzigen Situation haben vielleicht zu viele Skandale von Organverschiebungen, Unwissenheit über Umstände und Hintergründe der Entnahmeverfahren und unklare Aufgabenverteilungen beigetragen.

Es ist viel passiert, was den Verzicht auf Organspende deutlich werden lässt. Dies mag auch der Grund dafür sein, dass in den Empfehlungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation die Erkennung und Information über alle Möglichkeiten einer Organtransplantation für Menschen mit Organversagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Dies ist ein wichtiger Teil des Auftrags aller Krankenhäuser

mit Intensivstation und entsprechendem Transplantationsbeauftragten, der dann ja notwendig ist.

Wenn sich eine Verstorbene oder ein Verstorbener für eine Organspende entschieden hat, muss die Organspende in einem Krankenhaus als Entnahmekrankenhaus auch zeitnah ermöglicht werden. Die Richtlinien der Bundesärztekammer nach § 16 des Transplantationsgesetzes zur ärztlichen Beurteilung potenzieller Organspender in den von der Klinik festgelegten Abläufen und Festlegungen sind umfänglich und fordernd vor allem die Transplantationsbeauftragten. Leider haben die meisten Beauftragten rund um den Intensiv- und OP-Bereich zusätzlich eine ganze Reihe von Aufgaben zu erledigen und sind dann im Ernstfall oftmals kaum in der Lage, ihre Rolle wahrzunehmen oder zu spät wahrzunehmen.

Um diese Rolle im Sinne der Spender und der Empfänger von Organen auszufüllen und den Erfolg von Organspenden zu steigern, sind hinreichende Kompetenz sowie an anderer Stelle konkrete Entlastung und Unterstützung erforderlich. Dazu gehört auch eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung, damit die Handlungssicherheit und die Einstellung den richtigen Rahmen für die Transplantation in Schleswig-Holstein bilden können.

Meine Damen und Herren, wir brauchen verbindliche und klare Regeln. Ich lobe Bayern nur sehr selten, aber in punkto Organspende sind sie uns deutlich voraus.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Nicht nur da!)

Dort sind die Transplantationsbeauftragten für ihre Arbeit vollkommen freigestellt. Ohne Neid müssen wir anerkennen, dass in Bayern nicht 9,5 % weniger Organe gespendet werden, sondern 18 % mehr als im Vorjahr, also doppelt so viel mehr als bei uns weniger. Ich habe keine Auswertung für SchleswigHolstein gefunden; wahrscheinlich liegen wir noch darunter. Die Bayern haben offensichtlich deutlich mehr Vertrauen zu ihren freigestellten Transplantationsbeauftragten und zum System der Transplantation. Dazu hat sicherlich beigetragen, dass Unregelmäßigkeiten eingedämmt werden; denn in Bayern ist davon sehr viel weniger die Rede.

Notwendige strukturelle Maßnahmen im Vorfeld einer aktuellen Organspende müssen basisnah und umfassend betreut werden. Dafür ist dieses Gesetz auch für uns hier im „echten Norden“ sicherlich hilfreich. Wir brauchen eine vertrauensbildende Neuausrichtung der Organspende. Wir brauchen nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Bereitschaft, Engagement und Unabhängigkeit in der

(Hans Hinrich Neve)

Entscheidungsfindung. Die innere Überzeugung, die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben gut und nachhaltig auszufüllen - das ist der Weg, den wir gemeinsam gehen sollten.

Wir Sozialdemokraten bedanken uns für diesen richtigen, klugen Gesetzentwurf des SSW. Wir werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten noch einmal auf die Ausgestaltung dieses Ansatzes schauen, aber auch auf die Organspende insgesamt und auf die Motivation, einen solchen Ausweis bei sich zu tragen. Ich rechne im Sozialausschuss mit konstruktiven Beratungen sowie hilfreichen und spannenden Expertisen der Fachleute, die wir dort hören können. - Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.