Bernd Heinemann

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass der Minister nur zu seiner eigenen Rede hiergeblieben ist. Ich hätte es gern gesehen, wenn er auch an den Beratungen teilgenommen hätte. Aber sei‘s drum! Es war wahrscheinlich sehr wichtig.
Corona macht das Leben vieler Menschen schwerer, als es ohnehin schon für sie ist. Psychische Störungen, Einsamkeit, Ängste, Sucht und Ausraster nehmen, jedenfalls im Moment, nicht gerade ab. Die Menge und die Qualität des Hilfebedarfs von psychisch massiv belasteten Menschen nehmen immer weiter zu; das kann man in jeder psychiatrischen Praxis sehen, die überläuft.
Von Zeit zu Zeit - und gerade jetzt - müssen wir unsere Verfassung bemühen; mein Kollege hat es schon deutlich gemacht. Es geht um unsere Würde um unser aller Würde. Dies müssen wir in den Mittelpunkt dieser beiden Gesetzesreformen stellen. Die demokratischen Parteien hier im Haus machen sich genau das immer wieder zu eigen, und das ist gut so. Dies gilt besonders für Menschen, die krank sind und ohnehin erhebliche Lasten tragen müssen.
Ein Rechtsstaat und Zwangsbehandlung - wie geht das vor dem Hintergrund unserer Geschichte und unserer Verfassung zusammen? Das Verfassungsgericht hat es uns in das Stammbuch geschrieben: Jeder Mensch entscheidet selbst, welche Hilfe er annimmt und welche Hilfe er nutzt. Kann er das nicht, weil seine Krankheit Selbstbestimmung nicht zulässt, so ist die Entscheidung deutlich stärker und dauerhafter richterlich zu ersetzen und muss immer wieder überprüft werden.
Wenn es um gravierend eingreifende Behandlungen mit Psychopharmaka oder mechanischer Fixierung gegen den Willen der Patienten geht, gibt es nur wenig Spielraum. Hier wurden die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den Gesetzen nun umgesetzt, wie es unser Gesundheitsminister gerade formuliert hat. Daraus folgt allerdings auch, dass die Personalausstattung ausreichend sein muss - ein wichtiger Punkt.
Zudem muss eine Kultur entwickelt werden, in der die Fixierung so selten wie möglich angewandt wird. Es darf nur das allerallerletzte Mittel sein und soll möglichst vermieden werden. Der Mensch ist frei und entscheidet gemäß seiner Einsichtsfähigkeit selbst, was für ihn gut und richtig ist. Das gilt
sicher nicht auf dem Geländer einer Hochbrücke oder nachweislich auf dem Weg dorthin, danach aber bald wieder.
Wir haben uns in den Fachgremien besonders intensiv mit diesem Thema befasst. Wir haben mit Betroffenen und Fachleuten gesprochen und im Ausschuss viele Positionen abgewogen und miteinander verglichen; unser Ausschussvorsitzender hat darüber berichtet.
Wir wollen die Grundrechte psychisch Kranker stärken und schützen. Wir wollen die Patientinnen und Patienten zeitnah und umfassend über ihre Rechte informieren. Im Kern geht es also um Information, Überwachung, Dokumentation und angemessene Begleitung. Besuchskommissionen mit umfassenden Einsichtsrechten, auch in Diagnosen, und nicht zuletzt der Respekt vor Patientenverfügungen tun ein Übriges.
Was wir brauchen, sind optimal berücksichtigte Rechte für die Patientinnen und Patienten sowie Rechtssicherheit für die Behandelnden. Wenn die Not groß ist und die Einsichtsfähigkeit gering, muss der fachlichen Eignung der Entscheider mehr Gewicht zukommen; das ist auch unserer Verfassung geschuldet.
Auch an die Denunzierung missliebiger Kolleginnen und Kollegen, Familienmitglieder oder Nachbarn sei erinnert, die als „verrückt“ erklärt wurden, um dann womöglich - scheinbar freiwillig - einer freiheitsbeschränkenden Behandlung unterzogen zu werden, die einem Wegschließen Unschuldiger beziehungsweise subjektiv Kranker gleichkam.
Meine Damen und Herren, niemand von uns möchte im Laufe einer fremdgesteuerten Psychopharmaka-Behandlung zum willenlosen Psycho-Zombie werden. Aber niemand kann ernsthaft einer Verelendung, Ausgrenzung und Entfernung von der selbstbestimmten Lebensform durch psychische Krankheit zusehen, wenn der Betroffene hilflos dahintreibt. Dann sind wir gefragt.
In den Beratungen im Sozialausschuss haben wir darauf geachtet, die Anregungen der Expertinnen und Experten aufzunehmen - aus jeder möglichen Perspektive, die sich uns bot.
Wie stellt sich das Ergebnis des Beratungsprozesses für uns Sozialdemokraten dar? Mit unseren Anträgen, die qualifizierte Peer-Beratung - darüber ist gesprochen worden - durch Psychiatrieerfahrene bei der Genesungsbegleitung und die Berücksichtigung der Belange von Kindern psychisch erkrankter El
tern im Gesetz zu verankern, waren wir zumindest teilweise erfolgreich; das ist ein guter Schritt. Das haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht, und deshalb stimmen wir dem zu.
Aber das Ergebnis zum PsychHG ist uns zu wenig. Wir werden uns also der Stimme enthalten.
Die Gestaltung des Maßregelvollzugsgesetzes hingegen ermöglicht es uns, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen, und das werden wir dann auch tun. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch von uns herzlichen Dank an das Team des Gesundheitsministers für die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs. Eine Never-EndingStory endet mit einem Gesetz. Ich möchte mich bei Herrn Minister Garg dafür bedanken, dass er unsere Bemühungen für ein Krankenhausgesetz des Landes aus der letzten Legislaturperiode fortgesetzt hat, sodass wir nun als eines der letzten Bundesländer ein eigenes Landeskrankenhausgesetz erhalten.
Bedanken möchte ich mich in einem Punkt auch noch bei der Jamaika-Koalition, die die besondere Situation der Inseln und Halligen in das Gesetz aufgenommen hat. - Immerhin, das war ein wichtiger Schritt.
Aber jetzt möchte ich nach dem Sonnenschein von Herrn Neve einen oppositionellen Scheinwerfer anwerfen und einen anderen Blick auf diesen Gesetzentwurf werfen.
Leider wurde die Chance nicht genutzt, die Patientenrechte nachhaltig zu stärken und den Menschen in den Krankenhäusern, also den Patientinnen und Patienten und dem Personal, eine bessere Perspektive zu bieten. Selbst die aktuelle Coronapandemie konnte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, nicht überzeugen, ein qualifiziertes Hygienekonzept für die Krankenhäuser zu installieren. Sowohl Personal als auch Patientinnen und Patienten sollten eine Konzeption öffentlich vorfinden, die in den Krankenhäusern nachvollziehbar und überall einsehbar ist, am besten auf jedem Flur.
Sie begnügen sich mit Maßnahmen der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen, sagen aber nichts über die Kommunikation und Umsetzung, verlangen auch kein krankenhausöffentliches Konzept dazu. Haben wir denn wirklich nichts gelernt? Eine ständige Kampagne, zum Beispiel eine Plakatkampagne, wäre doch das Mindeste gewesen. Jetzt können wir das doch auch überall, warum also nicht auch gesetzlich konkret einfordern? Warum keine Keimschleusen? - Das kann doch nicht nur am Geld liegen. Wir wissen doch alle, dass es die berühmten Krankenhauskeime in unseren Krankenhäusern sind, die viele Menschenleben auf dem Gewissen haben, viel mehr als in Ländern wie den Niederlanden oder anderen Ländern. Das geht besser, meine Damen und Herren!
Trotz intensiver Diskussion ist es der Jamaika-Koalition offensichtlich auch nicht möglich gewesen, die Rechte der Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf ausdrücklich zu stärken. Was fehlt, ist ein Kinderschutz-, Inklusionsoder qualifiziertes Demenzkonzept. Warum nicht in dieses Gesetz hineinschreiben?
Was wir auch brauchen, ist ein gut geregeltes Entlassmanagement in unseren Krankenhäusern. Obwohl wir gemeinsam die Haushaltsmittel für den Ausbau der solitären Kurzzeitpflege eingestellt haben, ist diese Perspektive für Menschen, die trotz abgeschlossener medizinischer Behandlung bei der Entlassung einer vorübergehenden Kurzzeitpflege bedürfen, nicht klar geregelt.
Nicht einmal die Qualitätsstandards des Sozialdienstes der Krankenhäuser selbst konnten wir ein
werben. Welche Berufsqualifikationen sollen hier festgeschrieben werden?
In der Anhörung ist uns dies alles klar geworden. Es ist uns ganz klar gesagt worden, was fehlt und was wir brauchen. Nichts davon! Geblieben ist nur ein Rumpfgesetz, in weiten Teilen mit Selbstverständlichkeiten und Verweisen.
Gerne verweist die Koalition zum Beispiel auf mögliche Bundesratsinitiativen. Dabei haben wir es doch selbst in der Hand, Initiativen für unser eigenes Bundesland zu ergreifen.
Eine großartige Chance ist vertan worden. Andere Bundesländer haben in ihren Krankenhausgesetzen ihre Länderkompetenz genutzt. Daher hatten wir auch für unsere Änderungsanträge, die ja kein Teufelszeug sind, einfach nur das, was andere Länder in ihr Krankenhausgesetz hineingeschrieben haben, übernommen und haben es Ihnen vorgestellt. Dieses wurde leider komplett abgelehnt.
Die vielen Anregungen aus einer umfassenden Anhörung haben nur wenig Früchte getragen.
Diesen vertanen Chancen können wir nicht zustimmen, meine Damen und Herren. Wir werden in Zukunft sicher die Gelegenheit haben und nutzen, die Patientenrechte deutlich zu stärken und konkrete Maßnahmen in dieses Gesetz einzuführen. In dieser Legislaturperiode ist das leider nicht mehr möglich.
Wir Sozialdemokraten wollen eine gute und flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung unabhängig vom Einkommen und vom Wohnort. Dies muss sich auch in der Reform der Krankenhausfinanzierung widerspiegeln. Für uns ist die medizinische Versorgung keine Branche, die hohe Renditen für Aktionäre abwirft. Sie ist schlicht Daseinsvorsorge.
Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, sind Investitionen in neue Technologien und Digitalisierung nötig.
Wir brauchen heute mehr denn je eine Qualitätsoffensive für Krankenhäuser um die ambulante Versorgung. Kommunen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, verdienen unsere volle Unterstützung. Die Überwindung der Sektorengrenzen zugunsten einer qualifizierten Versorgung nahe bei den Menschen muss unser Ziel bleiben.
Zusammengefasst bleibt das Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Wie gesagt, wir lehnen es ab. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil das bisher zu kurz gekommen ist, wollte ich ganz kurz auf die Probandengruppen eingehen und auf die Frage, wer wann geimpft wird. Pro Gruppe sind es immer etwa 7 Millionen Menschen, die bundesweit von der STIKO vorgeschlagen werden. In der ersten Gruppe sind die über 80-Jährigen und diejenigen, die besonders vom Tod bedroht sind, wenn sie Coronaviren bekommen.
In der zweiten Gruppe sind die über 75-Jährigen, an Demenz Erkrankte oder Menschen mit geistigen Behinderungen und so weiter sowie medizinisches Personal, das in besonderer Weise gefährdet ist. Auch das sind wieder etwa 7 Millionen Menschen.
In der dritten Gruppe sind nicht ganz so viele. Das sind über 70-Jährige und sonstiges medizinisches Personal mit mittlerem Risiko, Asylbewerber und
Obdachlose, die ja in besonderer Weise gefährdet sind.
In der vierten Gruppe sind Erzieher, Lehrer und Personen in prekären Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Personen, die über 65 Jahre alt sind.
In der fünften Gruppe sind wir, Abgeordnete und Mitglieder der Regierung, Inhaber von wichtigen Schüsselpositionen, die nicht unmittelbar zu den vorgenannten Gruppen gehören. In dieser Gruppe sind es schon 9 Millionen Menschen. Wir gehören zu diesen 9 Millionen.
In der letzten Gruppe sind dann 45 Millionen Menschen. Das sind alle unter 60-Jährigen, die keine besonderen Krankheiten oder Gefährdungen haben.
Das wollte ich ansprechen, einfach nur, damit das Wissen über dieses Thema komplett ist, denn diese STIKO-Berichte sind veröffentlicht. Wir sollten uns in der fünften Gruppe einordnen. - Ich danke fürs Zuhören.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir Politiker in dieser Zeit etwas lernen können, ist es die Bedeutung der konsequenten Solidarität in der Familie, in der Kommune, im Land, im Bund, in Europa und in der Welt. Wir lernen sogar vom politischen Mitstreiter.
Unser umtriebiger Gesundheitsminister Spahn will mehr Raum für europäische Gesundheitsdaten
schaffen. Besonders wichtig ist ihm und auch uns die Stärkung des Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle von Krankheiten - ECDC. Damit können zum Beispiel Daten über freie Intensivbetten schneller ausgetauscht werden. Wir brauchen einen mit der Datenschutzgrundverordnung kompatiblen Raum für europäische Gesundheitsdaten, ja.
Wir müssen aber auch unabhängig werden von Arzneimittelproduktionen in Drittstaaten wie China oder Indien. Das erleben wir in diesem Jahr ganz schmerzlich. Europa muss gesundheitsautonom werden und eine strategische Souveränität erlangen.
Heute wissen wir, wie wichtig die Zusammenarbeit in einer Pandemie über Grenzen hinweg ist. Wir brauchen eine europäische Strategie der gesundheitlichen Daseinsvorsorge mit zielführender gemeinsamer Forschung zum Beispiel nach Impfstoffen, klare Standards und klare Ansagen bei notwendigen Gesundheitsreaktionen, schnell und unbürokratisch, und wir benötigen nachhaltig gute Perspektiven für die europäischen Gesundheitsfachkräfte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuell wieder sehr angespannte Situation in fast allen europäischen Staaten zeigt uns noch einmal ganz deutlich: Wir brauchen die europäische Gesundheitsunion, wie wir sie schon lange fordern und wie sie auch das Europäische Parlament in seinen Beschlüssen fordert - übrigens auch die europäische Sprecherin der Grünen. Das ist auch vom Gesundheitsminister häufiger gesagt worden. Wir sind also auf dem richtigen Weg.
Unser Antrag zur Stärkung der EU-Gesundheitspolitik bekräftigt dies. Für alle muss mittlerweile klar sein, dass wir für diese Krise eine europäische Antwort brauchen. Dazu gehört, das Förderprogramm der EU mit ausreichend Mitteln auszustatten. Der magere Beschluss des Rates muss hier deutlich angepasst werden. Das hat das Europäische Parlament übrigens erst erneut beschlossen.
Gar nicht dazu passt hingegen der Antrag des Abgeordneten Schaffer. Langsam nerven die Verschwörungserzählungen, die sich sogar hier im Landtag breitmachen. Warum soll sich die Landesregierung für Selbstverständlichkeiten einsetzen? Selbstverständlich bleibt die Wirksamkeit von Impfstoffen und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten der Kern eines jeden Zulassungsverfahrens.
Sie wollen, dass ein zugelassener SARS-CoV-2Impfstoff nach der Marktzulassung intensiv und aktiv einer Anwendungsbeobachtung unterzogen wird. Ja, was denn sonst?
Die freie Entscheidung für eine Impfung gilt für alle Impfungen - schon immer, auch für Grippe und Masern, ja.
Sie wollen das gar nicht ernsthaft. Was Sie offensichtlich wollen, ist Verunsicherung und Angst. Da machen wir nicht mit, meine Damen und Herren.
Sie lassen durchblicken, dass mit der Fast-TrackZulassung die Sicherheit und Wirksamkeit der Phase III ausgehebelt werden soll. Eine Verschwörung droht, huuuuuh! Halloween!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen stattdessen vor, einmal auf die Fakten zu blicken: mRNA-Impfstoffe sind moderne biomedizinische Arzneimittel, die nur gemeinsam in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum in einem zentralisierten Verfahren, koordiniert von der Europäischen Medizinischen Agentur EMA durch die Europäische Kommission zugelassen werden können. Auch deshalb kommt unser Antrag gerade zur richtigen Zeit.
Hier geht es nicht um Putin, Trump oder Gates. Es geht um den sicheren Weg, die SARS-CoV-2-Pandemie schnellstmöglich einzudämmen. Das ist die weltweite Bereitstellung sicherer und wirksamer Covid-19-Impfstoffe.
Vor diesem Hintergrund und in Hinblick auf den Aspekt Fast-Track-Impfzulassung gilt es - wie bei regulären Impfstoffzulassungen - natürlich zwingend, Risiken zu vermeiden.
Es ist richtig: Alle Verfahren in Verbindung zu SARS-CoV-2/Covid-19 werden im Paul-Ehrlich-Institut beschleunigt und mit erhöhtem Personaleinsatz bearbeitet. Dabei wird aber nicht auf die notwendige Sorgfalt bei der Antragsprüfung verzichtet. Auf europäischer Ebene wird die beschleunigte Zulassung erreicht, indem der wissenschaftliche Bewertungsprozess durch den zuständigen Ausschuss für Humanarzneimittel EMA von 210 auf 150 Tage verkürzt wird.
Wir haben hier in Deutschland das weltweit sicherste Medikamentenforschungs- und Sicherheitssystem. Herr Schaffer, wir lehnen Ihren Angstantrag ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir würden uns aber auch freuen, im Europaausschuss und vor allen Dingen im Gesundheitsausschuss über diesen Antrag zu beraten. Die Coronaviruskrise hat klar und deutlich gezeigt, dass wir in europawirksamere Instrumente in der Gesundheitspolitik brauchen,
- um ihr gemeinsam begegnen zu können, Herr Präsident. Wir brauchen die europäische Gesundheitsunion. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte es beinahe befürchtet. In dem Antrag war es nicht gleich zu erkennen; aber jetzt durch die Worte von Herrn Schaffer wird es klar: Sie wollen kein Europa. Sie wollen die Nationalstaaten. Sie wollen auch nicht, dass wir uns abstimmen, dass alles zusammenpasst. Das alles wollen Sie nicht. Deswegen diese ganzen Verschwörungstheorien, das böse Europa und die böse weite Welt.
Ich sage: Wir brauchen das Gegenteil. Wir müssen zusammenhocken, wir müssen uns unterhaken in Europa für eine gemeinsame Gesundheitspolitik, und zwar subsidiär.
Wir brauchen auch eine föderale Struktur, da haben Sie recht. Aber genau diese subsidiäre und föderale Struktur ist das, was Europa starkmacht. Denn wenn wir alleine versuchen, die Pandemie in den Griff zu bekommen, wenn wir einfach übersehen, dass Spanien und Frankreich Probleme haben, wenn wir nicht solidarisch sind und Franzosen beispielsweise hier in das UKSH holen und wieder gesund machen, dann sind wir wirklich entfremdet. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen nicht Ihre AfD-Politik, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.
Ausgerechnet der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion macht sich ohne Maske auf den Weg zum Rednerpult.
Ich wollte das ganze Thema gern noch einmal durch ein Beispiel bereichern, um auch Mut zu machen, wie es weiter nach vorn gehen kann.
Meine Tochter Lara hat mir von einem Praktikum berichtet, das sie im Servicehaus in Mettenhof gemacht hat. Dort haben inzwischen unter anderem auch viele an Demenz erkrankte Menschen ihr Zuhause gefunden. Dieses Servicehaus der AWO hat eine Patenschaft zum Kinderhaus Sibeliusweg und zur Grundschule am Göteborgring. Zwei Projekte sind ihr besonders ins Auge gefallen.
Das eine Projekt ist das Vorlesen vor Kindern, das ältere Menschen kennen als „Opa liest vor, wunderbar.“ In den Gesprächen, die sie verfolgt hat, hat sie mitbekommen, wie ein junges Mädchen aus dem Kindergarten zu einer älteren Dame sagte: „Ja, meine Oma ist auch tüdelig.“ Dieser Austausch mündete in einer intensiven Arbeit, zum Beispiel „Meine Kinderlieder - Deine Kinderlieder - gemeinsames Singen von Menschen über Generationen hinweg“.
Diese Beispiele, also die Kooperation mit Schulen, mit Kindergärten, da muss es im Grunde anfangen. Im Kindergarten müssen die Kinder lernen, was es bedeutet, wenn sich erwachsene Menschen anders verhalten als nach dem bekannten Schema.
Diese Erfahrung war für meine Tochter - das hat auch mich überzeugt - sehr überzeugend. Ich würde mir wünschen, dass viele Senioreneinrichtungen Patenschaften zu Kindergärten und zu Schulen eingehen und Kinder daraus lernen. Das hat uns „Honig im Kopf“ gezeigt; Emma Schweiger war einfach göttlich. Sie hat unbedarft und fröhlich den Opa so angenommen, wie er ist. Das können Kinder. Deshalb wünsche ich mir mehr Kinderpatenschaften mit Demenzkranken. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesundheitssystem ist eines der erfolgreichsten weltweit, aber in einigen Bereichen nicht zuletzt wegen unserer hohen Ansprüche schon im Normalbetrieb auf Kante genäht. Der Kostendruck ist über die letzten Jahre ständig gestiegen, und das wird in der aktuellen Situation noch einmal richtig deutlich. Aber die Probleme werden angepackt, und aus unserer Sicht hat die große Debatte zur Neuaufstellung unserer Gesundheitsversorgung gerade erst begonnen. Mit 38 Gesetzen und Verordnungen zur Neuaufstellung des Gesundheitssystems hat die aktuelle Bundesregierung alle Rekorde gebrochen.
Auch wir Sozialdemokraten haben aus Fehlern der Vergangenheit gelernt: Krankenhäuser dürfen nicht weiter privatisiert werden. Die vollständige Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung ist ein Irrweg. Jetzt ist die Zeit, um Reformen voranzubringen. Heute geht es speziell um die Versorgung unserer Kleinsten. Für sie haben wir noch eine zusätzliche Verantwortung. Das wird durch das aktuelle System der Fallpauschalen in einigen Bereichen sogar noch erschwert. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie sind ganz unterschiedlich in ihren Entwicklungen. Sie brauchen häufig deutlich mehr Zuwendung. Deshalb kann man nicht einfach ein Standard-Preisschild an ihre Behandlung hängen.
Zudem kommen 80 % der Kinder als Akut-Fälle in die Klinik. Die Konsequenz: Kliniken zahlen bei der Behandlung von Kindern oft drauf, und weil in den Krankenhäusern häufig eher die Controller als die Ärzte das Sagen haben, wird deshalb die Kindermedizin schnell eingeschränkt. Was sich nicht lohnt, wird in unserem Gesundheitssystem oft nur noch halbherzig angeboten. Besonders wenn es um kranke Kinder geht, ist das unverantwortlich. Deshalb brauchen wir einen Systemwechsel. Die Fallpauschalen für Kinder müssen entweder verschwinden oder völlig neu aufgestellt werden. Wir brauchen eine Grundfinanzierung, die durch eine individuelle Finanzierung von Behandlungen ergänzt wird.
Manuela Schwesig will das Thema in einer Bundesratsinitiative voranbringen. Wir hoffen, dass Sie als Landesregierung diesen Vorstoß unterstützen. Einen
ersten Schritt will Gesundheitsminister Spahn mit einem weiteren Gesetz zur Sicherstellung von stationärer Kinder- und Jugendmedizin gehen. Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinderund Jugendmedizin sollen ab dem kommenden Jahr einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von pauschal 400.000 € pro Jahr erhalten können. Das kommt Krankenhäusern wie Eckernförde und anderen in der Fläche sehr zugute. Dieses Geld kann vor allen Dingen im ländlichen Raum die weitere stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen sichern, wo es in den letzten Jahren deutschlandweit immer wieder zu Schließungen gekommen ist.
Für die Sicherstellung der Versorgung brauchen wir dann aber auch genügend Fachpersonal. Bis 2030 werden ein Drittel der Kinderärzte in SchleswigHolstein in Rente oder Pension gehen. Wir brauchen Nachwuchs, und nicht nur bei den Ärzten. Stationäre Betten werden auch geschlossen, weil die Pflegestellen nicht besetzt sind. Schon jetzt müssen auch bei uns im Land Kinderkliniken immer wieder die jungen Patientinnen und Patienten abweisen. Wir müssen uns also intensiv um den Fachkräftenachwuchs im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin in Schleswig-Holstein kümmern. Die Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Mecklenburg-Vorpommern ist ein sinnvoller Weg und ein richtiger Schritt für ein kindgerechtes System. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Zum Alternativantrag der Koalition möchte ich anmerken, dass Sie ebenfalls einen ganz wichtigen Aspekt der ambulanten und teilstationären Versorgung, die chronisch erkrankten Kinder und Jugendlichen mit komplexem Behandlungsbedarf, ansprechen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantrage, dass unsere beiden Anträge als eigenständige Anträge behandelt werden, denn auch Ihr Ansatz, liebe Koalition, macht Sinn. Er setzt aber einen anderen Schwerpunkt als den, den wir gesetzt haben. Außerdem sind wir Sozialdemokraten davon überzeugt, dass wir im Gesundheitsausschuss diese beiden Schwerpunkte zusammenführen können. Deshalb beantragen wir die Überweisung der beiden eigenständigen Anträge in den Sozial- und Gesundheitsausschuss. - Jetzt danke ich Ihnen für Ihr Zuhören, vielen Dank.
Herr Präsident! Leve Froenslüüd! Leve Mannslüüd! Wi snackt hüüt över en Andrag vun de Koalitschoon, de in de neegst Week al en halvige Johr op sien Buckel hett. Un dat kummt nich vun Corona. Nich allens, wat lange leggt, warrt beter, so as Wien. De letzte Utspraak to dat Plattdüütsche weer 2009. Ölven Johr is dat her, dat wi för jedeen Legislatur en Fortschrieven över dat Plattdüütsche beslaten hebbt.
Wi Sozialdemokraten gaht dorvun ut, dat wi nu ok bald wedder en ne‘e Bericht vun de Kulturministerin öwer dat Fortschrieven vun dat Plattdüütsche kriegen doon. In de Andrag steiht dorto leider nix vun binnen. Wi wüllt mit de foortschreven Lannesplaan wedder konkret anstüern, wat in uns Landsverfaten binnen steiht. In Artikel 9 heet dat kott un bünnig: „Dat Land wohrt de nedderdüütsche Spraak un bringt ehr vöran.“
Veel Tiet hebbt Se dor nich för. Disse Andrag hebbt wi nu ok dreemal verschaven. Dor is nix nie un nix beter binnen. Dorbi gifft dat gote Grünn, uns Urspraak ok politisch mal ‘n beten antostopsen. Dat gifft Völker, wo de Lüüd straft warrt, de ehr egen Kulturspraak snacken doot, wo de egen Spraak verbaden is. To‘n Bispeel de Kurden vertellen uns wat vun ehr egen Kulturspraak, wat se dor to beleven hebbt.
Wi wüllt, dat in mehr Kinnergoorns bilingual, nich blots Hochdüütsch, sünnern ok Plattdüütsch snackt warrn dörv un kann. Wi wüllt, dat in uns Scholen mehr Plattdüütsch ok in’n Ünnerricht mööglich warrt un dat wi dorför vun uns Bildungsministerium eenmal to weten kriegt, wat se doot, to‘n Bispeel, wat ut ehrn Runderlass vun Mai 2019 nu worrn is. Wi beben dorum, wat Se dorto glieks to vertellen hebbt, Fru Ministerin.
Mit de Andrag hier un hüüt vun disse Stell kriegt wi de Plattdüütschsnackers, de dat gifft in de Karken, in de Theaters, in de Politik un in de Verwaltung, vör Gericht un in de Medien un in de Pleeg vun de ole Lüüd, seker noch nich „ermuntert un ermutigt“ so heet dat in’t Landsplaan -, ehrn Bidrag to leisten, dormit dat Plattdüütsche nich Gefohr löppt, uns as Kulturgut verlustig to gahn.
Goot is, dat wi mal wedder hier in’t Parlament doröwer snacken koont. Aver dat mutt konkreter warrn. Mit de Runderlass vun de Ministerin hebbt wi villicht de „Platt-Fööt“ in de Döör, aver wi sünd noch lang nich binnen, wenn dor nich ‘n beten Botter bi de Fisch topackt warrt vun de Ministerin, dat
se dat ok ümsett, wat se seggt. Aver dorto laat se uns ja glieks wat weten.
De Autoren vun de Andrag harren sik mal en Bispeel an de Friesisch-Andrag vun‘e SSW nehmen kunnt. De hebbt sik de Möh maakt, en heel konkreten Forderungskatalog tosamentokriegen, ok wenn wi dor noch över so’n poor Punkte to snacken hebbt. Aver dat is en betere Andrag as so‘n dünn Andrag, de wi nu hebbt.
Wi vun de SPD hebbt de Höpen, dat dor noch en goot Bericht kaamt vun Ministerin Prien, de wi denn woll to weten kriegt.
Keen twee Johr hebbt wi noch Tiet för de Fortschrieven vun de Landesplaan. De Biraat Nedderdüütsch will woll doröver in de neegste Week snacken un dorto wat bidregen. Wi freien uns dorop.
Un nu segg ik velen Dank för’t Tohören.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher ging es um das Wohl der Tiere, es ging um das Schnitzel für 2 €, es ging um Dumpinglöhne für Osteuropäer, und es ging um unmenschliches Wohnen. Meine Damen und Herren, jetzt geht es um uns alle, es geht um unsere Gesundheit und die Gefahr, dass ganze Landkreise zu Hotspots der Coronakrise werden. Wir sind es dann, die am Ende länger auf den Restaurantbesuch warten müssen, wir sind es, die die gesundheitlichen Konsequenzen zu tragen haben, wir alle.
Richtig ist, was CDU-NRW-Gesundheitsminister Laumann Anfang des Jahres festgestellt hat, als er den Skandal offen aufgeblättert hat: Lohnabzüge, mangelnder Arbeitsschutz, unwürdige Unterkünfte und verwirrende Firmenstrukturen. Das hat er wunderbar benannt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat hinzugefügt, dass die Menschen rücksichtslos ausgenutzt werden, hat angeprangert, dass die Verantwortung auf die Subunternehmer verschoben wird. Corona zeigt uns das traurige Ergebnis des Fleischpreisdrucks.
Der Fleischpreisdruck, der durch Corona jetzt noch einmal offen wird, macht deutlich, dass jeder Fleischzerleger die Berufskrankheit Corona anerkannt bekommen muss, weil er sie bekommt, weil die Umstände ihn dazu bringen. Das System Fleischindustrie - um es gesundheitspolitisch auszudrücken - ist krank. Schluss damit! Es kann nicht sein, dass osteuropäische Sklaven unsere Grillfeste finanzieren!
Meine Damen und Herren, stimmen Sie unseren Anträgen zu! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokraten kümmern uns um die Familien, das ist klar. Familienpolitik ist vielfältig und hört nicht beim Kita-Ausbau oder beim Elterngeld auf. Auch in der Gesundheitspolitik müssen wir die Familien in den Blick nehmen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken.
Vor allem jetzt im Winter sind viele Mütter und Väter wieder stark gefordert. Die Erkältungsviren sind in den Kitas und Schulen unterwegs, und wir haben gerade wieder die Grippe im Umlauf. Durchfall, Fieber, Mittelohrentzündung: Das kennen alle Eltern. Wenn ein Kind krank ist, mit Halsweh, Husten oder Fieber im Bett liegt, braucht es seine Eltern an der Seite. Jeder Mutter und jedem Vater ist das ein Anliegen, und er oder sie kümmert sich um das kranke Kind und pflegt es wieder gesund.
Für die berufstätigen Eltern - das gilt besonders für Alleinerziehende - wird eine längere Betreuung der Kinder aber oft zum Kraftakt. Hier kann das Kinderkrankengeld helfen, die Sorgen zu mindern und den eigenen Lohnausfall im Falle der Pflege und Betreuung des erkrankten Kindes zu kompensieren. Es soll in sozialer Not schützen, damit die Eltern sich voll und ganz auf die Gesundung ihres Kindes konzentrieren können.
Diese Lohnersatzleistung greift aber momentan nicht in jeder Situation. Auch ein 13-jähriges Kind kann mit hohem Fieber und Gliederschmerzen zu Hause im Bett liegen, weil es die Grippe hat, und braucht seine Eltern. Wer die Grippe einmal durchgemacht hat, weiß, dass man in dieser Situation sehr geschwächt und auf Hilfe angewiesen ist und nicht allein sein will - vor allem nicht als Kind. Jede Mutter und jeder Vater möchte wirklich bei dem Kind sein. Das geht in dieser Situation allerdings nur, wenn man seine Urlaubstage dafür opfert oder sich unbezahlt freistellen lässt, denn hier greift das Kinderkrankengeld nicht mehr.
Es ist bereits gesagt worden: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat aufgrund einer Petition über die Altersgrenzen beim Kinderkrankengeld diskutiert und unterstützt die Forderung zur Heraufsetzung der Altersgrenze über das zwölfte Lebensjahr hinaus. Auch wir Sozialdemokraten sehen das so und fordern eine Diskussion darüber, welche Altersgrenze die richtige ist. Ab wann können Väter und Mütter ihre erkrankten Kinder ohne schlechtes Gewissen zu Hause lassen, damit keine Lohneinbußen entstehen?
Eine weitere Regelungslücke entsteht, wenn zum Beispiel eine Mutter das bei ihr lebende Kind zu Hause gesund pflegen möchte, das Kind aber aufgrund der Einkommensverhältnisse durch den Vater privatversichert ist. Auch wenn die Mutter gesetzlich versichert ist, erhält sie dann nicht das Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld ist nämlich an den Versichertenstatus des Kindes gebunden, obwohl die Familienversicherung hier die gleichen Kosten entstehen lassen würde.
Es ist jedenfalls wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Deshalb wollen wir den Gesundheitsminister mit unserem Antrag auffordern, hier noch einmal mit seinen Kollegen in den anderen Ländern zu sprechen. Um die Lebenswirklichkeit in den Familien zu verbessern, wäre es wichtig, wenn der Anspruch auf das Kinderkrankengeld unabhängig vom Versichertenstatus des Kindes gelten würde.
Wir sind sowieso der Meinung, dass eine Bürgerversicherung für alle das bessere Instrument wäre.
Dann wäre die Problematik vom Tisch, dass die PKV einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nicht vorsieht. Das hätten wir dann erledigt. Solange das aber noch nicht umgesetzt ist, sollte diese Regelungslücke geschlossen werden.
Auch Familien mit schwerstkranken Kindern, die ohnehin viel Leid zu tragen haben, können wir noch besser unterstützen. Wenn ihr Kind zum Beispiel Krebs hat und wochenlang im Krankenhaus behandelt werden muss, greift das Kinderkrankengeld nicht. Die Zahlung ist an die Lebenserwartung gekoppelt. Auch hier müssen wir noch einmal genau hingucken, denn erst wenn eine Heilung ausgeschlossen ist und die Lebenserwartung wenige Wochen oder einige Monate beträgt, erhalten die Eltern mit dem Kinderkrankengeld eine finanzielle Unterstützung. Auch hier sehen wir noch Verbesserungsbedarf.
Wir können noch einiges zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun. Ich habe auch Anregungen erhalten, dass die zehn Tage Kinderkrankengeld im Jahr pro Elternteil sehr knapp sind, weil vor allem kleinere Kinder mehrere Infekte im Jahr durchmachen und dann die Kinder schon am Anfang des Jahres diese Mittel aufbrauchen.
Lassen Sie uns daher diese sinnvollen Anregungen, die wir hier diskutieren, mit dem Gesundheitsminister auf Bundesebene voranbringen. - Frau Präsidentin, Sie haben es gerade gesagt: Wir haben unseren Antrag Drucksache 19/2011, weil er seine Erledigung gefunden hat, zurückgezogen. Wir reden jetzt nur noch über den Antrag Drucksache 19/2021. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das ist auch meine dritte Rede und der dritte Anlauf zur Bereichsausnahme im Rettungsdienstgesetz. Der Groschen ist endlich gefallen. Ich freue mich sehr, dass das beharrliche Nachbohren der SPD und der Hilfsorganisationen endlich auch bei CDU, Grünen und FDP durchgedrungen ist.
Wir sind sehr dankbar, dass Sie diesen Weg jetzt mitgehen.
Das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-SamariterBund, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst sind kompetente und zuverlässige Partner an unserer Seite in Sachen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Die von uns schon länger geforderte Bereichsausnahme im Rettungsdienstgesetz stärkt die Hilfsorganisationen im Rettungsdienst.
Der Rettungsdienst ist ein sensibler Bereich der Daseinsvorsorge. Mit der Bereichsausnahme haben wir unseren Kommunen eine faire Chance gegeben, sich vor Billiganbietern auch international zu schützen. Denn billig allein wird uns in der Not nicht helfen.
Die Mitarbeit der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst ist auch wichtig für die hohe Qualität im Katastrophenschutz, ja im wahrsten Sinne unsere Rettung. Wenn Kontinente brennen, wenn die Elbe und die Meere über die Ufer treten, wenn Orkane gleich in Serie auftreten oder wenn das Coronavirus uns Menschen ahnen lässt, was eine Pandemie ist oder sein kann, dann verstehen wir alle, was Katastrophenschutz meint und was Katastrophenschutz ist.
Aber sind wir auf all das wirklich gut vorbereitet? Ich weiß es nicht. Ja, im Prinzip sind wir gut vorbereitet. Wir müssen aber deutlich mehr tun für unsere Katastrophenschützer und damit für uns selbst. Retten muss man lernen, können und mit entsprechenden Profis und Ausbildern auch außerhalb von Katastrophen können dürfen.
Um ein anderes klassisches Beispiel zu bemühen: Eine Feuerwehr ist eine großartige professionelle Retterin, aber ohne die ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehren hätten Kommunen keine Chance. Das wissen wir alle. Bei den Freiwilligen Feuerwehren haben wir gelernt, dass wir ohne das Ehrenamt keine Chance in der Katastrohe haben, nirgendwo in Deutschland. Das gilt auch für die Rettung unser al
ler Leben in der allergrößten Not. Ohne Malteser oder DRK, ohne ASB oder die Johanniter wären wir in der Not schnell am Ende. Darum brauchen wir für die Katastrophenhelfer auch in der Rettung ein angemessenes und sinnvolles Betätigungsfeld was der realen Not entspricht -, um auch dieses unverzichtbare Ehrenamt professionell begleiten und qualifizieren zu können.
Wir Sozialdemokraten sind nicht nachtragend. Wenn sich Ministerpräsident Günther und DRKPräsident Gorrissen nun einig sind, dass Katastrophenschutz eine Schlüsselkompetenz für unsere Gesellschaft ist und nicht den europäischen Ausschreibungsspielregeln unterfallen muss, dann ist das richtig. Das sehen wir genauso. Schließlich haben uns andere Bundesländer schon vor drei Jahren das war der Auftakt zu der Serie - vorgemacht, dass das geht, dass das richtig ist und dass man Bereichsausnahmen beschließen kann.
Wir freuen uns nun und unterstützen den Gesetzentwurf, nach unseren Anläufen im Juli 2018, Januar 2019 und nun im Februar 2020 zum dritten Mal für Schleswig-Holstein. Uns sind die Namensgeber vollkommen egal, den Rettungsdienstträgern übrigens auch. Lassen Sie uns unsere ehrenamtlichen Rettungsorganisationen im Ausschuss noch einmal draufgucken; das sollten sie tun. Ich glaube, dass wir den richtigen Weg gefunden haben. Was lange währt, wird endlich gut. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Um es klar vorwegzuschicken: Das Thema Kinder- und Jugendmedizin ist und bleibt ein wichtiges Thema der Gesundheitspolitik. Daher hatten wir die in der Presse geschilderten Problematiken auch für den Sozialausschuss angemeldet und im November 2019 gemeinsam diskutiert. Wir nehmen das, wie gesagt, sehr ernst. Das gilt sowohl stationär als auch ambulant.
In meinem Wahlkreis habe ich kürzlich in Gaarden eine Praxis für Kinderheilkunde besucht und schon im Treppenhaus gemerkt, wie stark der Andrang, wie stark das Interesse an einer pädiatrischen Versorgung ist. Schleswig-Holstein ist in der Statistik tatsächlich mit 15,1 Betten je 100.000 Einwohner in der Kinderheilkunde das Schlusslicht in Deutschland. Über diese Zahlen haben wir aber im Rahmen des Ausschusses diskutiert. Der Minister hat ausgeführt, dass die Auslastung der Betten in der Pädiatrie gesunken sei und es keine Hinweise auf Versorgungsengpässe wegen der Bettenzahl in SchleswigHolstein gebe. Eingeräumt aber sei - das gilt auch für mich -, dass es ein Personalproblem gibt.
Wir haben Personalengpässe, die die Bettennutzung einschränken, und wir haben in der Vergangenheit die Problematik gesehen und waren dagegen, dass beispielsweise die Kinderstation in Eckernförde geschlossen wurde. Das sahen einige Jamaikaner nach der Landtagswahl plötzlich anders - aber Schwamm drüber: Das ist Vergangenheit.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus hat auf die Notwendigkeit hingewiesen: Von einer leistungs- und aufwandsgerechteren Verteilung der Investitions- und Betriebsmittel würden im Besonderen die Krankenhäuser der Kinderheilkunde überproportional profitieren. Das heißt, dass die Sicherstellungszuschläge in der Fläche, die der Gemeinsame Bundesausschuss einräumt, zur Aufrechterhaltung der pädiatrischen Versorgung ergänzt werden müssen. Genau hier müssen wir ansetzen.
Eine Verbesserung der Situation ist schon jetzt durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz der Großen Koalition erreicht worden. Durch die Heraus
nahme aus den DRG ist jetzt eine vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten möglich. Das Pflegestellen-Förderprogramm sowie die Finanzierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sollen hier ebenfalls helfen.
Die Reform der Pflegeausbildung enthält nun auch die Möglichkeit der Refinanzierung der Ausbildungsvergütung. Das muss ebenfalls genutzt werden. Damit sind die Krankenhäuser in der Pflicht, die Ausbildung neuer Pflegekräfte voranzutreiben und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte durch ein gutes und kluges Personalmanagement weiter zu verbessern.
Eine Spezialisierung oder Zentralisierung insbesondere in der Kinderintensivmedizin kann knappe Personalressourcen sinnvoll bündeln, BoardingHouse-Konzepte können bei einer zentralisierten Versorgung sicherstellen, dass die Eltern in räumlicher Nähe zu ihren Kindern bleiben.
Was können wir weiterhin tun, meine Damen und Herren? Auch die Erprobung von alternativen Versorgungsmodellen, wie zum Beispiel der Einsatz von Gemeindeschwestern oder die Implementierung von Videosprechstunden/Telemedizin zur Versorgung leichterer Erkrankungen und damit zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten in der Kinderheilkunde können ein guter Weg sein. Eine spürbare Entlastung der pädiatrischen Versorgungssituation kann auch durch eine regelmäßige telemedizinische Vernetzung zwischen Krankenhäusern für Kinder- und Jugendmedizin und dazugehörigen Kinderärzten sowie der Grundversorgung ohne Kinderheilkunde erreicht werden - jedenfalls punktuell.
Was das DRG-System aktuell angeht, ist zu erwähnen, dass beispielsweise der Wechsel vom DRGSystem 2018 auf das von 2019 in Summe mit einer verbesserten Gesamtvergütung für Patienten bis 16 Jahre verbunden war. Das kann man daran sehen, dass durch diese Änderung im System 100 Millionen € mehr zugunsten von Kindern unter 16 Jahren verteilt wurden. Das ist der richtige Weg.
Die Kalkulation von Behandlungskosten folgt einem Vollkostenansatz der Krankenhäuser, die am Kalkulationsverfahren teilnehmen. Schön, aber in Schleswig-Holstein fallen ein Drittel aller Fälle in der Pädiatrie und Kinderchirurgie in Kliniken mit privater Trägerschaft an. Die nehmen überwiegend nicht an der Kostenkalkulation teil. Deswegen fordern wir Sozialdemokraten, aus Fehlern zu lernen, und treten gegen weitere Privatisierung und für Rekommunalisierung ein.
Wir sind für eine verbesserte Vergütung teilstationärer medizinischer Leistungen für Kinder und Jugendliche. Wir Sozialdemokraten erwarten mit der jährlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems und dem besonderen Fokus der Kinder- und Jugendmedizin, die Abbildung der kinder- und jugendmedizinischen Leistungen sukzessive und kontinuierlich von Jahr zu Jahr zu verbessern.
Meine Damen und Herren, erste Ansätze gibt es.
Wir haben auf Landes- und Bundesebene noch viel zu tun. Unser gemeinsamer Antrag zeigt jedenfalls den Weg dazu auf. - Danke schön.
Zunächst einmal möchte ich meine Freude zum Ausdruck bringen, dass uns zwei Gesetzentwürfe von zwei Fraktionen vorliegen, die kompatibel sind und in die gleiche richtige Richtung führen. Ich glaube, dass die Nichtraucherpolitik des gesamten Hauses insgesamt nachweislich funktioniert. Sie funktioniert deshalb, weil die KiGGS - das ist die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland - einen deutlichen Beweis erbracht hat: 2006 hat jedes fünfte Kind und jeder fünfte Jugendliche - das sind 21 % - noch geraucht.
Heute, 2018, ist es jeder Vierzehnte. Rauchen ist einfach uncool, Rauchen ist out, das kommt auch durch gute Nichtraucherpolitik, und die sollten wir weiter verfolgen, meine Damen und Herren.
Nichtraucher fühlen sich wohl in der Gastronomie. Das geht Ihnen sicher auch so. Das Essen schmeckt deutlich besser, und die wenigen Raucher sitzen in den Havanna-Lounges dieser Welt, fühlen sich wohl, und alles ist gut.
- Und in den Shisha-Bars, von mir aus. Die fühlen sich auch wohl, das ist geregelt. Auch Krankenhäuser sind für die Patienten deutlich besser zu ertragen, seitdem die Raucher ihre eigene Welt haben.
Meine Damen und Herren, wir erwachsenen Nichtraucher werden geschützt, und für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen zunehmend out. Wir sind also schon einmal gut davor. Was noch fehlt, ist allerdings der Schutz der Kleinsten. Wir brauchen deutlich mehr Kinderschutz bei der Gesundheit. Zum Rauchen in den Autos haben wir gemeinsam eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, und wir werden dafür bundesweit gefeiert. Das ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, bei den Autos haben wir das geschafft, aber ich will es wiederholen: Körperverletzung ist keine Privatsache. Körperverletzung ist Körperverletzung.
Gerade bei den Kleinsten auf den Spielplätzen ist das Körperverletzung, und um Relativierern etwas entgegenzuhalten, möchte ich sagen: Es ist für Eltern deutlich leichter, einen Gesetzesbruch sozusagen zu sanktionieren und sich zu wehren, als sich auf die Kommunen verlassen zu müssen und sehen zu müssen, ob das klappt. Hat man eine Gesetzesgrundlage, die wir sicherlich gemeinsam hinbekommen, dann können Eltern durchgreifen. Das sind nämlich auch Ordnungsdienste, das sind nämlich die Aufpasser auf dem Spielplatz. Sie können sich dann auf etwas berufen, und genau das wollen wir ihnen ermöglichen, meine Damen und Herren.
Noch ein Letztes: Ich würde gern noch einen Schritt weitergehen, aber wir sind hier im Haus noch nicht so weit. Ich werde aber nicht lockerlassen. Ich wünsche mir noch einen weiteren Schritt, ich wünsche mir öffentliche Nichtraucherstrände. Ich wünsche mir öffentliche Nichtraucherstrände, die man besonders kennzeichnen kann, damit Eltern wissen, wohin sie mit ihren kleinen Kindern gehen wollen. Kinder essen nun einmal gern Sand. Sie sollen Sand essen, aber zumindest sauberen Sand, und das können sie am Nichtraucherstrand. Das würde ich mir wünschen. So weit sind wir noch nicht. Aber wenn wir - lautstark vertreten - Hundestrände bekommen, warum dann nicht auch Nichtraucherstrände für Kleinkinder?
Ich komme zum Schluss: Gönnen wir Kleinkindern giftfreien Sand, zumindest erst einmal auf dem Spielplatz. Alles andere wird sich zeigen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem guten Antrag ist genug gesagt worden, aber es gibt natürlich das Problem, und es gibt auch viele Facetten dieses Problems, deswegen will ich auf einige eingehen, die unter Umständen in den Ausschüssen oder an anderen Stellen zur Diskussion um das Landarztgesetz kommen.
Es reicht hier nicht aus, wenn wir einfach sagen, wir bräuchten eine höhere Zahl von irgendetwas, sondern es muss auch eine höhere Nachhaltigkeit entwickelt werden. Da plädiere ich immer wieder dafür, dass Gesundheitsberufe einen eigenen Zugang zu Studienplätzen bekommen sollen. Dafür ist es wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen ein guter Arzt mitbringen muss. Er muss kein kognitiver Akrobat sein, sondern er muss ein gutes Händchen haben und heilen können. Darüber hinaus muss er eine gewisse Kompetenz mitbringen.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich möchte, wenn ich im Krankenhaus bin - im UKSH oder wo auch immer - und die Frage aufkommt, wer die Spritze, den Kanal setzt oder den Zugang legt, zehnmal lieber von Birte Pauls den Zugang gelegt bekommen als von irgendeinem Assistenzarzt,
der sich bemüht, so gut er kann. Das ist Erfahrung. Das sind viele Jahre Arbeit in der intensivmedizinischen Pflege. Da sitzt die Nadel sofort, meine Damen und Herren.
- Das ist jetzt eine Weile her. Ich möchte einfach einmal zur Diskussion stellen, was wir für Zugänge brauchen.
Eine andere Frage: Wie bewerten wir die Abiturnote im Bereich Biologie? Wenn sie egal ist, dann kann ich auch im Fach Musik eine wunderbare Note bekommen und anschließend Arzt werden. Nein, es muss einfach eine Gewichtung geben, es muss eine Logik geben. Man muss bei Gesundheitsberufen den Zugang besonders regeln.
Kurz und gut: Wir werden also im Rahmen dieser Diskussion, die wir im Fachausschuss beim Landarztgesetz führen werden, dieses Thema weiter und differenzierter betrachten, zum Beispiel auch in der Frage, wie Telemedizin zukünftig verankert wird. Das ist eine Frage von zukünftiger Qualität, aber auch von Kompetenzen. Die Zugänge zum Medizinbereich rein über die Abiturnote sind falsch. Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze in der Medizin, und wir brauchen eine differenzierte Auswahl für
diese Ausbildungsplätze. Das sind die Botschaften, meine Damen und Herren. In diesem Sinne: Vielen Dank für diesen Antrag, den wir unterstützen werden.
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nun wollen Sie es aber wissen, liebe AfD. Jetzt haben Sie gleich mehrere Gesetzentwürfe, zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, abgeschrieben und legen sie uns vor. Der Ärztemangel auf dem Land und in sozialen Brennpunkten der Städte ist uns seit geraumer Zeit bekannt, und wir handeln und müssen weitere Lösungen erarbeiten.
- Hören Sie mir zu, dann sage ich es Ihnen, Herr Nobis: Medizinische Versorgungszentren, mehr Zuarbeit und Verantwortung durch qualifiziertes Fachpersonal sind ein Beispiel. Mehr Zweigpraxen und vor allem die Nutzung von mehr E-Health und künstlicher Intelligenz in der Diagnoseermittlung sind weitere Beispiele. Auch die Nutzung der Chancen durch die Verknüpfung der Sektoren eröffnet Potenziale, auf die wir auch im fachärztlichen Bereich immer stärker angewiesen sind. Es können weitere dazukommen, bis hin zu Hol- und Bringdiensten. Hier kommt den Kommunen eine große Verantwortung für die Infrastruktur insgesamt zu.
Um die hausärztliche Versorgung zu entlasten, wurden im vergangenen Jahr delegierbare Hausbesuche von medizinischen Assistenzfachkräften in die Regelversorgung aufgenommen. Aber da geht noch mehr, meine Damen und Herren.
Wir brauchen bei all diesen Bemühungen trotzdem mehr Ärztinnen und Ärzte in den kritischen Versorgungsbereichen. Die Gesetzentwürfe aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, die Sie uns vorlegen, klingen zunächst ganz gut und einfach. Für uns aber steht das, was Sie abschreiben, auf dünnem Eis - sowohl was die Praktikabilität als auch die soziale und rechtliche Einordnung angeht.
Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 20-jährige Abiturientin die Tragweite einer Entscheidung, die
den Wert eines Einfamilienhauses beinhaltet, wirklich übersehen kann. Was hat bei einem derartigen Vertragswerk die persönliche und die berufliche Situation für eine Bedeutung? Was ist mit den 400.000 € und mehr, die sich die jungen Ärztinnen und Ärzte mit der Übernahme einer bestehenden Praxis auch noch ans Bein binden müssen? Diese Summe fällt unter Zwang womöglich noch höher aus, weil der Wettbewerb um die ländlichen Arztstellen hinzukommt, damit die Leute ihren Vertrag erfüllen können.
Jede und jeder von uns weiß aus seiner Biografie, dass sich Ziele und Ideen ändern können. Oder hatte jemand von Ihnen das Ziel, Abgeordneter zu werden, fest eingeplant und seine Berufsausbildung vertraglich darauf ausgerichtet? Ist es ein Härtefall, wenn die besagte junge Ärztin ein Mandat als Abgeordnete bekommt, oder muss sie dann zurückzahlen? Welche Bedeutung hat eine Familiengründung, nachhaltige Erkrankung oder berufliche Umorientierung? Ist die Annahme eines Mandats dann vielleicht ein Vertragsbruch? Muss sie dafür 250.000 € zahlen?
Wer weiß in jungen Jahren, ob alle Träume und Pläne bis nach dem Studium halten? Das kann man nicht einmal für ein Eheversprechen sagen. Sehen Sie sich doch einmal unsere Scheidungsraten an!
- Wir haben ja mehrere Kandidaten dabei, die das alles planen müssen. - Besser als eine betonierte Quote ist nach unserer Auffassung, dass das Studium der Allgemeinmedizin und der Beruf des Allgemeinmediziners oder einer Fachärztin auf dem Land attraktiver gemacht werden. Vorstellbar ist auch ein deutlich erhöhter Bonus beim Numerus clausus für eine zwischengeschaltete Ausbildung zur medizinischen Fachkraft in einer Hausarztpraxis, womöglich mit einem zusätzlichen Aufschlag für Erfahrung in sozialen Brennpunkten oder in einer Landarztpraxis. Hier setzt übrigens die Universität in Lübeck an; auch darauf wollen wir uns in der Anhörung konzentrieren.
Wir wollen Vorschläge zur Versorgung hören, die nicht an Einzelschicksale anknüpfen, sondern alle möglichen Ressourcen einbeziehen und nachhaltig wirken. Besonders den Hochschulen kommt bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten eine hohe Verantwortung zu, die durch den demografischen Wandel noch verstärkt wird.
Wir finden es deshalb falsch, sich einseitig auf Gesetze zur Realisierung hochpreisiger Zwangsverträge einzulassen. Lassen Sie uns bei den kommenden
Haushaltsberatungen lieber mehr Mittel für EHealth und Telemedizinkompetenzen berücksichtigen. Es wird in der Medizin immer wichtiger, das Zeitalter der Digitalisierung zu nutzen. Dazu gehört auch die elektronische Gesundheitsakte.
Der Gesetzentwurf springt schlicht zu kurz und ist nicht lebensnah. Ich bin überzeugt, dass gerade wir in Schleswig-Holstein als einer der führenden Gesundheitsstandorte es besser können. Wir werden gemeinsam unsere Vorschläge für die Gesundheitsversorgung im Sozialausschuss einbringen und gute Lösungen finden. - Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter, ich wollte Sie fragen, ob Sie wissen, dass der Verkauf der KWG seinerzeit auf Vorschlag der CDU in Gang gesetzt wurde und dass die CDU darauf bestanden hat, dass man den Wohnungsbestand in Mettenhof nicht durch Abstockung von Gebäuden, sondern durch den Verkauf der KWG realisiert - so wortwörtlich. Der damalige Fraktionsvorsitzende hat seinerzeit dazu gestanden und sich auch öffentlich dazu bekannt. Insofern verstehe ich Ihre Rede nicht.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Kommission hat vor einem Jahr einen Entwurf für die Fortschreibung des ERASMUS-Programms für den Zeitraum von 2021 bis 2027 vorgelegt. Die Anzahl der jungen Menschen, die von diesem Programm profitieren sollen, soll auf 12 Millionen verdreifacht werden. Der finanzielle Gesamtrahmen soll 30 Milliarden € betragen. Richtig so, der internationale Austausch wird immer wichtiger, es muss der Philosophie „Nation first“ etwas entgegengesetzt werden. Wir Sozialdemokraten setzen auf das Miteinander.
Der SSW beantragt richtigerweise, das Programm zu präzisieren und dabei den Schulbereich stärker in den Mittelpunkt zu stellen, als es beim bisherigen ERASMUS-Programm der Fall war. Das ist die
richtige Richtung. Die Studierenden werden dann sozusagen von den Schülern begleitet.
Europäisierung unseres Bildungswesens heißt, dass Auslandsaufenthalte nicht nur für Studierende, sondern auch für Schülerinnen und Schüler zur Selbstverständlichkeit werden sollten. Ganz abgesehen davon, was das für ihre persönliche Bildungsbiografie und die sich daraus ergebenden besseren Chancen am Arbeitsmarkt bedeuten wird: Was könnte es für ein wirksameres Mittel gegen Europaverdrossenheit geben, als die Erfahrung gemacht zu haben, dass das europäische Ausland in der eigenen Biografie eine so wichtige Rolle gespielt hat? Wir unterstützen deshalb den Antrag des SSW sehr stark.
Wir gestalten Europa, das müssen wir den Menschen immer wieder deutlich machen, und da haben wir hier in Schleswig-Holstein eine Menge Möglichkeiten, uns konkret in die europäische Politik einzubringen, zum Beispiel über den Ausschuss der Regionen, in dem meine Kollegin Regina Poersch für Schleswig-Holstein vertreten sein darf, über unsere Vertretung in Brüssel selbst und über das Subsidiaritätsfrühwarnsystem.
Wir gestalten Europa aber zum Beispiel auch über die Ostseekooperation. Die Ostseeregion ist Modellregion für Kooperation, Innovation Wissenschafts- und Wissenstransfer und ohnehin für nachhaltige Entwicklung. Ich sitze mit dem Kollegen Hansen als Vertreter des Landtags im „eHealth for Regions Network“, in dem Partner aus fünf Staaten rund um die Ostsee daran arbeiten, die Verfügbarkeit und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen so zu verbessern, dass es für die Ostseeanrainer leichter möglich ist, einen Marktzugang für EHealth-Produkte zu erreichen und die Kompetenzen zu stärken.
- Das ist die Europafraktion innerhalb der FDP.
So kann die Ostseeregion zu einer Modellregion für Lösungen auf dem Feld gesundheitlicher Fürsorge in den ländlichen Regionen und für die Überwindung des ungleichen Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen sein und werden.
Es geht mit dem zweiten, dem gemeinsamen Antrag, auch um ein einiges, solidarisches und starkes Europa. Der Kernsatz lautet:
„Europa braucht auch Mut zur Veränderung, damit nicht Stillstand und Populismus die Er
rungenschaften der europäischen Einigung schleifen.“
Für uns Sozialdemokraten liegen die Schwerpunkte darin, Steuerdumping zu beenden, Mindestlöhne und solidarische Grundsicherung sicherzustellen, Mitbestimmung zu stärken, die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern und zu fördern sowie die Ziele zu erreichen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und ein soziales Europa zu stärken.
In immer mehr Köpfen macht sich aber das vorrangige Interesse für den eigenen Vorteil breit. Der AfD-Antrag ist dafür ein Beispiel. Vordrängeln, Wegschubsen und Egoismus stehen für manche Menschen im Vordergrund. „Meins zuerst“ heißt es nicht nur bei Elternabenden oder in Nachbarschaften, sondern vor allem in den sozialen Netzwerken. Alle elf Minuten verliebt sich ein Ego in sich selbst. Aus Egoismus wird dann oft Unfrieden, ja sogar Wut und zum Schluss Hass. In der Kommunalpolitik gönnt die eine Gemeinde der anderen nicht den Bahnanschluss, weil sie ihren Vorteil nicht sieht, nimmt aber gern den neuen Fähranleger auf Kosten von anderen. Das ist keine solidarische Kommunalpolitik, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Auf der Bundesebene schauen Länder oft auf den eigenen Vorteil, indem sie eifersüchtig die Autobahnkilometer zählen oder die Fördermittel nach dem Motto „Mia sun mia“ betrachten. In Europa gibt es Länder wie Polen, Dänemark, Österreich, Ungarn, Rumänien oder eben Großbritannien,
die den Trend zur Entsolidarisierung zelebrieren. Vor allem auf der Weltbühne kommt der Egoismus als Nationalismus daher, aber Nationalismus bedeutet Krieg, am Anfang Handelskrieg.
„Nation first“ darf sich in Europa nicht weiter breit machen. Mit unserer demokratischen Resolution wollen wir das ganz deutlich hervorheben. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, für Ihre Solidarität und dafür, dass Sie sich gegen Egoismus und gegen Nationalismus wenden. - Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ich nur schwer ertragen kann, sind Hetzreden - egal, wo sie gehalten werden. Am wenigsten kann ich sie hier im schleswig-holsteinischen Parlament ertragen.
Bei meiner ersten internationalen Jugendbegegnung, meinem ersten Jugendaustausch 1967 in Vaasa in Finnland, bin ich als Deutscher noch angespuckt worden. Das habe ich nie vergessen. Wenn ich heute nach Finnland fahre oder mit anderen zusammen eine Jugendfahrt organisiere, dann ist das ein Familienfest, weil es das geeinte Europa gibt. Ich habe das letztes Jahr auch auf Kreta erlebt, als ein Grieche mich umarmte und sagte: „Ein Glück, dass wir jetzt Europa haben, sonst wären wir untergegangen“. Und Sie wollen, dass das Europa untergeht, indem Sie ihnen Ihre Solidarität entziehen. Die sollen in Ruhe gelassen werden. In Ruhe lassen bedeutet untergehen. Das ist unsolidarisch und führt in eine falsche Richtung.
Wenn wir als Nationalstaaten versuchen, mit den Muskeln zu spielen, werden wir daran scheitern. Denn es gibt weltweit andere Nationen, die andere Gewichte in die Waagschale werfen als wir in Europa. Das sind Länder wie China, das sind Trump und Co. und so weiter. Die haben mehr Muskeln. Deshalb habe ich keine Lust, mich als Deutscher zurück in ein Schneckenhaus zu verkrümeln und mich von anderen auslachen oder gar anspucken zu lassen.
Das will ich nicht mehr, und ich bin froh, dass es heute überall in Europa so ist, dass ich umarmt und anerkannt werde, dass ich sozusagen mit der Familie auf Tour sein kann.
Dieses geeinte Europa, das wir jetzt haben, wackelt vielleicht, weil es Nationalisten gibt, die so denken wie Sie, aber das hat nur eine sehr begrenzte Wir
kung, denn ich bin sicher, dass wir Europa wieder auf das Gleis der Solidarität zurückführen können. Egoismus bringt uns mit dem Rücken an die Wand, das brauchen wir nicht. Insofern: Hetzreden in diesem Parlament brauchen wir auch nicht.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kleine Ergänzung noch von mir: 62 Jahre Römische Verträge ist eine Geschichte von Wohlstand, Gleichheit, Nachhaltigkeit, Frieden, Demokratie, Solidarität und Freiheit - nicht von Neid, Egoismus und Abschottung.
Liebe Alternative für Deutschland, wir haben ein Europäisches Parlament. Ja, wir haben eins, und wir sollten noch ein größeres haben. Wir wollen auch mehr Demokratie in Europa. Und ja, wir haben eine Hymne, die auf dem Gedicht von Friedrich Schiller „An die Freude“ basiert, vertont von Ludwig van Beethoven mit der 9. Sinfonie. Diese Hymne ist in der Tat Ausdruck von Freude, und wir haben Grund zur Freude.
Sie werden den demokratischen Parteien dieses Parlamentes diese Freude an Europa auch nicht nehmen.
Ich bin dem lieben Kollegen Holowaty sehr dankbar, dass er die Freude nun auch wieder uns Sozialdemokraten gönnt. Herzlichen Dank dafür.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einen anderen Aspekt hinzufügen. Wie kann es anders sein, denn ich ver
trete ja das Kieler Ostufer. Wir haben viele Probleme rund um den Ostring. Dieser steht kurz davor, der neue Theodor-Heuss-Ring zu werden.
Meine Damen und Herren, das ist eine Katastrophe. Ich biete Ihnen die Chance, heute nach der Landtagssitzung, am frühen oder späten Nachmittag oder wann auch immer wir Zeit haben, einmal den Ostring im Berufsverkehr zu benutzen. Sie werden viel Zeit brauchen. Sie werden ein Problem haben, in die Probstei zu kommen. Sie kommen da gar nicht hin. Das Problem wird sich in den nächsten Monaten noch verstärken.
Wir haben einen prosperierenden Ostuferhafen, und wir haben das Problem, dass wir dort wahrscheinlich demnächst auch eine S-Bahn-Anbindung an diese Ostuferbahn benötigen, weil der Verkehr in den Sommermonaten immer weiter zunimmt. Wir haben dort neue Kreuzfahrtanleger gebaut. Auch dadurch wird ein Bedarf entstehen, und diese Bahn wird als Abzweigung der Ostuferbahn benötigt.
Es geht um viel mehr als um die Frage, ob eine Bahn durch die Probstei fährt. Es geht um die Frage, ob und wie sich Kiel entwickeln kann. Das ist alles in diese Preisfindung hineinzurechnen, lieber Herr Minister Buchholz. Schauen Sie sich das alles ganz genau an, schauen Sie sich die Konsequenzen an, die es hat, wenn der Ostring weiterhin zum Infarkt geführt wird. Denken Sie einfach größer als an das kleine Stück Bahn, bei dem ein bisschen Sand durch Schotter ersetzt werden muss. Auch wenn es 15 Millionen € kostet, ist das eine langfristige Investition und keine Verwaltungsausgabe.
Ich bitte Sie, denken Sie in großen Zusammenhängen, und denken Sie den Ostring mit. Denken Sie die Menschen mit, die diesen Ostring brauchen, um irgendwann einmal in Schönberg anzukommen. Es werden im Berufsverkehr übrigens mehr als 10, 15, 20 oder 30 Minuten sein, die man einspart. Man spart unter Umständen eine ganze Stunde ein, wenn Sie den Ostring richtig mitrechnen. Das tut keiner, sondert man rechnet einfach mal den fließenden Verkehr, der meinetwegen nachts um 4 Uhr am Ostring herrscht.
Das ist falsch kalkuliert. Deswegen: Setzen Sie sich ein für die dringend benötigte Verbindung in die Probstei, und lassen Sie die 13 Bürgermeister nicht hängen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Seit über 20 Jahren bemühen wir uns, die Auswirkungen der Illegalität von Cannabis in den Griff zu bekommen. Nicht nur die Gesundheitsexperten der Sozialdemo
kraten fordern seit vielen Jahren eine Neuausrichtung der Cannabis-Politik. Die Kriminalisierung hat jedenfalls keinerlei präventive Wirkung entfalten können, bis heute nicht.
Der Konsum steigt weiter und ist über den illegalen und aggressiven Dealermarkt oft der Einstieg in sehr gefährliche und lebensbedrohende Suchtmittel von Kokain bis Crystal Meth.
Im Vordergrund der Diskussion stehen immer wieder Modellprojekte, die die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene möglich machen. Der SSW hat den Ball aufgenommen, und auch der Koalitionsvertrag sieht eine Prüfung eines geeigneten Modellprojektes mit wissenschaftlicher Begleitung vor.
Der SSW hat dies also auf den Weg gebracht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.