Protokoll der Sitzung vom 23.03.2018

(Beifall AfD - Serpil Midyatli [SPD]: AfD gegen das Christentum! - Dennys Bornhöft [FDP]: Das war eben der Beitrag zur Erhal- tung des Abendlandes!)

Ich erteile der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren!

Die Kirchengebäude und -institutionen - die evangelischen und katholischen Kirchen - sind Teil unserer Heimat und Kultur. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen: Es sind inzwischen auch Synagogen Teil unserer Kultur,

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Jörg Nobis [AfD])

und auch Moscheen sind inzwischen Teil der Kultur in unserem Land.

Lassen Sie mich zu Ihren interessanten Ausführungen sagen: Es waren die Väter und Mütter der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes, die sich nicht für eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat, sondern für ein kooperatives und verschränktes Modell, wie wir es in Deutschland haben, entschieden haben. Ich glaube nach wie vor, dass es die richtige Entscheidung gewesen ist. Ich würde das heute an dieser Stelle gern betonen.

Warum sind Kirchen so wichtig? - Sie sind Gotteshäuser, sie sind architektonische Meisterwerke, sie sind Konzertsäle, geistige Heimat und Schutzraum all das ist heute betont worden. Sie sind touristische Attraktionen und eben auch Denkmäler. Das kann man sich beim Kirchenensemble auf Eiderstedt sehr eindrucksvoll anschauen. Sie leisten viel für Integration, Toleranz, Verständigung und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, der ja auf manche Bewährungsprobe gestellt wird. Deshalb ist es auch richtig, dass wir als Land Schleswig-Holstein die Kirchen unterstützen. Kirchen sind uns lieb und teuer, und dazu bekennen wir uns als Landesregierung auch ausdrücklich.

(Beifall CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Trotzdem muss man natürlich - ganz konkret zu dem Sachverhalt - die Frage stellen, Herr Harms: Wer ist für das, was Sie fordern, denn eigentlich zuständig? - Dazu ist schon einiges gesagt worden. Ich finde, wir sollten uns diese Frage erst mal nüchtern stellen, um dann gemeinsam weiter zu überlegen.

Dass die Kirchen für den Erhalt ihrer Gebäude zuständig sind - auch im Kirchenkreis Nordfriesland -, ist klar. Dass die Aufgabe, die auf Eiderstedt zu leisten ist, natürlich eine gewaltige ist, ist uns auch allen klar. Ich freue mich sehr darüber, dass das dem Bund auch so klar geworden ist. Die 9,3 Millionen €, die der Bund dort zugesagt hat, sind ja schon eine sehr großzügige Bewilligung. Der Bund leistet dort einen großen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes in unserem Land. Ich will

(Vizepräsident Rasmus Andresen)

ihm an dieser Stelle dafür auch noch einmal Dank sagen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Martin Habersaat [SPD])

Im Ergebnis heißt das, dass es die Kirchensteuerzahler sind, dass es aber auch normale Steuerzahler sind, die einen riesen Beitrag leisten, damit die Rettung der Kirchen auf Eiderstedt so gelingen kann.

Meine Damen und Herren, dahinter steht natürlich ein Konzept. Das ist auch erwähnt worden. Der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Nordfriesland hat sich viel vorgenommen. Ich habe davor große Hochachtung. Es geht darum, Spendengelder einzuwerben, und es geht auch darum, den Bau und die Sanierung durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren. Hier stellt sich jetzt natürlich die Frage: Sollte das Land sozusagen nachträglich bei diesem Konzept, das die Kirche bei der Antragstellung selbst entwickelt hat, in die Pflicht genommen werden können?

Ich glaube, die Rechtslage ist klar: Eine Pflicht gibt es nicht. Das ist hier auch sehr deutlich geworden. Es ist auf den Kirchenstaatsvertrag hingewiesen worden. Ich darf die Zahlen noch einmal nachtragen:

2017 waren es 13,3 Millionen €, die das Land mit steigender Tendenz zur Verfügung gestellt hat. In 2018 sind es jetzt 13,6 Millionen €. Auch dies will ich sagen: Auch außerhalb des Kirchenstaatsvertrags hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen das Land zusätzliche Leistungen erbracht hat. Ich will nur auf die sehr umfangreiche Sanierung des Doms in Schleswig hinweisen. Immerhin geht es hier um 4,1 Millionen € zusätzlich und außerhalb des Kirchenstaatsvertrags. Die Bereitschaft, hier immer wieder etwas zu tun, besteht schon.

Meine sehr geehrten Damen und Herren vom SSW, trotzdem würde ich Ihren Antrag gern in den Zusammenhang mit den Mitteln stellen, die wir insgesamt zum Erhalt unseres kulturellen Erbes zur Verfügung haben. Sie wissen, das sind keine besonders hohen Beträge. Wir reden im Augenblick über rund 1,2 Millionen €. Wenn Sie diese Summe ins Verhältnis zu dem setzen, was Ihnen vorschwebt, dann sehen Sie, dass dies nicht ansatzweise in einem angemessenen Verhältnis stehen würde, denn wir haben auch andere kulturelle Aufgaben. Frau Fritzen hat darauf hingewiesen. Wir haben dies im Gesamtkonzept der Aufgaben, die wir zu leisten haben, abzuwägen, auch im Zusammenhang mit dem Erhalt des kulturellen Erbes. Insofern glaube ich, uns allen ist klar, dass das so einfach nicht sein kann und

dass hier auch politisch wichtige Abwägungsfragen zu klären sind. Das werden Sie miteinander in den Ausschüssen tun.

Ehrlich gesagt, ich hätte mir gewünscht, dass man dies auch von Ihrer Seite ein wenig in diesem relativen Kontext darstellt. Jetzt nach Haushaltsaufstellung zu kommen und zu sagen: Nun legt mal das Geld auf den Tisch, ohne eine Gegenfinanzierung vorzuschlagen, ist, das wissen Sie auch aus Ihren Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode, natürlich schwierig.

Insofern finde ich es gut, wenn wir insgesamt über die Bedeutung des kulturellen Erbes, auch der Kirchen auf Eiderstedt, miteinander in den Ausschüssen beraten. Es ist aber ein dickes Brett, und wir müssen den Gesamtkontext unserer großen Aufgaben im Kulturbereich sehen und dies in die richtige Relation bringen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/568 an folgende Ausschüsse zu überweisen: den Bildungsausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Umwelt- und Agrarausschuss sowie den Finanzausschuss. Wir müssen noch miteinander klären, welcher Ausschuss federführend ist.

(Zurufe)

- Der Finanzausschuss wird öfter genannt. Daher schlage ich vor, den Antrag federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an die anderen genannten Ausschüsse zu überweisen. Wer möchte so beschließen? - Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? - Stimmenthaltungen kann es nicht geben. Dann ist der Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich einen organisatorischen Hinweis geben: Dem Präsidium liegt noch nicht jede Rednerin oder jeder Redner für die Debatte zum Dringlichkeitsantrag unter Tagesordnungspunkt 29 B vor. Ich bitte darum, dass die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und die Parlamentarischen Geschäftsführer, sofern sie es noch nicht getan haben, ihre Redner vorn bei uns melden.

(Ministerin Karin Prien)

Auf der Besuchertribüne möchte ich gemeinsam mit Ihnen neue Gäste begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Friedrichsort und Schülerinnen und Schüler des Immanuel-Kant-Gymnasiums, Neumünster. - Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Mündlicher Bericht der Landesregierung zur Ausweitung des HVV

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/580

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Herrn Dr. Bernd Buchholz.

Herr Präsident, ich danke herzlich! - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den HVV-Beitritt ist in diesem Hohen Haus in der letzten Wahlperiode reichlich und oft gesprochen worden. Insofern berichte ich gern darüber, wo wir beim Thema HVV-Beitritt Steinburgs stehen. Ich berichte aber auch gern darüber, was wir darüber hinaus tun und was in diesem Zusammenhang wichtig ist, zu erwähnen, denn natürlich ist der HVV-Beitritt für viele Kunden eine höchst attraktive Sache. Das sind ja höchst attraktive Preise.

Fakt ist aber auch, dass der Schleswig-Holstein-Tarif, den wir in diesem Land haben, auch nach Hamburg durchlässig ist. Das heißt, die Fahrgäste, die bei uns ein Ticket bis Hamburg lösen, dürfen damit das ganze Hamburger Stadtgebiet befahren. Das wissen leider nicht alle.

Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, zunächst einmal unabhängig vom HVV-Tarif festzustellen: Der Schleswig-Holstein-Tarif macht es allen mög

lich, das Hamburger Stadtgebiet mit diesem Ticket zu befahren. Schleswig-Holsteiner nehmen immer noch eine Tarifgrenze wahr und glauben, für Hamburg ein Anschlussticket lösen zu müssen. Das ist nicht der Fall. Insofern sind wir mit unserem Schleswig-Holstein-Tarif deutlich besser aufgestellt als andere Regionen.

(Beifall FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass wir einen transparenten Nordtarif für Hamburg, Schleswig-Holstein und den Norden Niedersachsens anstreben. Das haben hier im Hohen Haus auch alle gewollt. Als Zwischenlösung, so heißt es im Koalitionsvertrag, unterstützen wir den HVV-Beitritt des Kreises Steinburg. Das ist verabredet, und das machen wir auch so.

(Beifall CDU und vereinzelt FDP)

Die NAH.SH hat deshalb von mir den Auftrag erhalten, die notwendigen Schritte für einen HVVBeitritt des Kreises Steinburg einzuleiten, und zwar gemeinsam mit dem Zweckverband ÖPNV des Kreises Steinburg, der für den Buslinienverkehr verantwortlich ist.

Die Umsetzung haben wir bereits in Angriff genommen. Es hat ein erstes Gespräch mit dem Zweckverband, dem Landrat des Kreises Steinburg und der NAH.SH stattgefunden. Darin wurde verbindlich vereinbart, dass die NAH.SH und der Zweckverband die Verhandlungen mit dem HVV gemeinsam führen; die einen für den Schienenverkehr, die anderen für den Busverkehr. Dies haben NAH.SH und der Zweckverband der HVV GmbH auch bereits angekündigt, damit klar ist, wer mit wem am Tisch sitzt und die nächsten Schritte vorbereitet.

In Kürze findet das erste Treffen beim HVV statt, um die weiteren Umsetzungsschritte zu erörtern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dies hier in aller Klarheit sagen: Es sind nicht wenige Umsetzungsschritte. Die Ausweitung des HVV-Tarifs ist kein 08/15-Vorhaben, das man mal eben schnell umsetzen kann. Das werde ich gleich an einigen Beispielen, aber auch anhand von bestimmten Erwartungen und Erkenntnissen aus Niedersachsen noch einmal zum Besten geben, denn ich weiß, dass es in Steinburg zurzeit Leute gibt, die sagen: Ja, hurra, HVV-Beitritt. Geht es denn morgen los?

(Serpil Midyatli [SPD]: Der hat schuld! - Zu- ruf Hans-Jörn Arp [CDU])

(Vizepräsident Rasmus Andresen)

Ich muss an dieser Stelle sagen, dass aus Niedersachsen bekannt ist, dass Beitrittsverhandlungen zum HVV vier, ja manchmal sogar fünf Jahre dauern, bis tatsächlich realisiert ist, was angestrebt wurde. Das muss allen Beteiligten klar sein. Es wird auch nicht helfen, sich dieses Thema alle drei Monate auf Wiedervorlage zu legen. Wir werden ein ganz dickes Brett bohren müssen.

Es muss ein praktikables Tarifmodell für das Beitrittsgebiet inklusive der konkreten Einnahmeaufteilung erarbeitet werden. Dazu müssen Ringe oder Zonen festgelegt werden, und es muss geklärt sein, welcher Ort welcher Zone zugeordnet wird. Wir brauchen Daten darüber, welche Fahrscheine und Gruppentickets heute in der Regel verkauft werden und wie groß die Differenz zum heutigen HVVTicket wäre, denn diese Differenz muss durch die Kommunen beziehungsweise das Land ausgeglichen werden.