Eine Förderung aus Steuermitteln kann es natürlich nur dann geben, wenn sich die städtischen Umbaupläne im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Davon gehen wir allerdings aus.
Als Minister, der zugleich für die Kommunalaufsicht zuständig ist, werde ich mich auch mit der Finanzlage der Stadt Kiel zu beschäftigen haben.
Nach derzeitigem Stand wird die Stadt Kiel auch in den Jahren 2019 bis 2023 Konsolidierungshilfen erhalten. Hoffnung macht im Moment allerdings, dass Kiel bereits 2016 und 2017 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hat.
Meine Damen und Herren, eine kurze Information noch zum Thema Breitensport: Wie nötig die zusätzliche Bereitstellung der Mittel über IMPULS beziehungsweise das Programm zur Förderung der Sportstätteninfrastruktur ist, zeigt allein die Antragsflut in diesem Jahr. Für kommunale Sportfeldund Laufbahnsanierungen beträgt das Antragsvolumen mit Stand vom April dieses Jahres bereits 9,5 Millionen €. Damit ist das Programm bereits um 3,4 Millionen € überzeichnet. Wir haben uns vorgenommen, alle richtlinienkonformen Anträge auch in diesem Jahr positiv zu bescheiden und zu genehmigen.
Vor allem wollen wir gerade bei kommunalen Sportanlagen den Modernisierungsstau schneller abbauen - das ist erklärtes Ziel. All das fließt in unseren Sportentwicklungsplan mit ein. Bis Jahresende werden wir die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zu ihren Wünschen nach Sportangeboten und insbesondere Sportanlagen befragen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung unterstützt den Profisport und den Breitensport. Ich freue mich auf ein mehrheitliches Votum, dieses Versprechen in konkrete Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Ich lade die Kommunen und Vereine herzlich zur Zusammenarbeit ein. Gemeinsam können wir Schleswig-Holstein in ein modernes, zukunftsfähiges Sportland verwandeln. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/789, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU sowie die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich lasse über den Alternativantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/788, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/759, abstimmen.
- Selbstverständlich in der geänderten Fassung, wie eben beschlossen. Wer dafür stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter des Europaausschusses, dem Abgeordneten Wolfgang Baasch, mit den Berichten zu b) und c) das Wort.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Berichterstattung. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die unter dem Aufruf zusammengefassten Themen zeigen einmal mehr, wie breit gefächert wir haben es eben gehört - unser Landesinteresse an Europa ist und was uns in Europa derzeit bewegt. Neben der Verpflichtung gegenüber dem tragenden Gedanken der europäischen Werte- und Solidargemeinschaft ist es vor allem der finanzielle Aspekt, der die gegenwärtige Debatte in Europa prägt - dies auch, weil der anstehende Brexit hier hineinwirkt.
Zur Neuausrichtung des EU-Haushalts nach 2020 werden wir uns auf eine heftige und langwierige Debatte zwischen den Mitgliedstaaten einzustellen haben. Wichtig ist dabei für uns: Zur Verwirklichung eines wirtschaftlichen, sozialen und territo
rialen Zusammenhalts steht der EU mit der Kohäsionspolitik ein hochwirksames Instrument zur Verfügung. Auch nach 2020 brauchen wir daher eine angemessene finanzielle Ausstattung dieses Politikbereichs.
Wir benötigen aber auch Vereinfachungen, was die Programmierung und den Vollzug der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds angeht. Für unser Land ist insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die wir mit unserem dänischen Nachbarn leben, ein wichtiger Bestandteil der Kohäsionspolitik.
Der Kommissionsvorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen für 2021 bis 2027 ist ambitioniert: Es wird dabei versucht, den neuen Herausforderungen an die EU und an ihren Haushalt, wie zum Beispiel Migration, ERASMUS-Programm, Forschung oder Verteidigung, gerecht zu werden. Daher soll der Finanzrahmen gegenüber der aktuellen Finanzperiode ausgeweitet werden.
Die Kommissionsvorschläge für die EU-Fonds werden zurzeit einer gründlichen Auswertung unterzogen. Das erfordert auch eine frühzeitige gemeinsame Erörterung unter den Ländern und mit dem Bund. Wir befinden uns am Anfang der Diskussion über die auch für Schleswig-Holstein so wichtigen Weichenstellungen des EU-Haushalts nach 2020. Wir als Landesregierung vertreten die Interessen Schleswig-Holsteins schon jetzt offensiv und ausdauernd. Bei unserer auswärtigen Sitzung in Brüssel in der letzten Woche haben wir in Gesprächen mit EU-Kommissionspräsident Juncker und EUHaushaltskommissar Oettinger eine Reihe von Kernpunkten deutlich gemacht:
Die Landesregierung hält die geplanten finanziellen Einschnitte bei der EU-Kohäsionspolitik für nicht zielführend. Die „n+3-Regelung“, der finanzielle Nachlauf der Programme muss beibehalten werden. Wir stehen der geplanten Anhebung der nationalen Kofinanzierung kritisch gegenüber. Um den EUMehrwert zu erhöhen, ist die Gemeinsame Agrarpolitik stärker und konsequenter am Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ - das heißt eigentlich: für die Öffentlichkeit - auszurichten. Wenn an dem Säulenmodell festgehalten werden soll, ist eine starke zweite Säule erforderlich.
Die Programme sind auf sieben Jahre angelegt und entfalten erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung. Die Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind allerdings als individuelle Nachsteuerung zu verstehen, sie erfolgen jährlich. Wie diese Emp
Wir fordern für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit eine Mittelausstattung im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen, die mindestens jener der aktuellen Förderperiode entspricht. Wir unterstreichen die Bedeutung der INTERREG-Programme, die wie kaum ein anderes EU-Instrument zur Zusammenarbeit und Verständigung der Bürgerinnen und Bürger in den Regionen beitragen und somit den viel beschworenen europäischen Mehrwert greifbar machen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir als Landesregierung sind im Gespräch mit den Spitzen der Europäischen Union. Wir haben bei unseren Gesprächen in Brüssel gerade mit Herrn Juncker neben all diesen Gesichtspunkten den Aspekt des solidarischen Europas im Blick behalten. Europa funktioniert als Gemeinschaft nur, wenn es sich seiner Werte bewusst ist und füreinander einsteht.
Zum Europabericht. Der Europabericht 2017/2018 liegt Ihnen seit März 2018 vor. Er zeigt: SchleswigHolstein mag eine kleine Region in Europa sein, wir spielen aber eine aktive Rolle. Die vielen Initiativen des Landes und das dichte Netz der Zusammenarbeit, das wir geknüpft haben, sind nicht allein Ergebnis von Regierungshandeln. Sie sind auch die schöne Folge jahrelanger Aktivitäten von Vereinen, Verbänden und Kommunen. Das beweist uns: Europa muss von unten wachsen. Wir hoffen, dass es dies auch tut. Ich danke allen, die sich dafür seit Jahren engagieren.