Protokoll der Sitzung vom 04.07.2018

(Beifall CDU und FDP)

Ja, auch das haben wir im Umwelt- und Agrarausschuss mehrfach intensiv, nicht nur bei der Anhörung, sondern auch in der Diskussion angesprochen. Es ist eine frevelhafte Tat gewesen, wenn tatsächlich der Hintergedanke gewesen sein sollte, dass man dort langfristig Windmühlen errichten will, und deshalb diesen relativ kleinen Waldstandort umgewandelt hat.

Die Begründung zur Umwandlung war aber eine andere. Der Wald war als Wald nicht erhaltenswert, weil er vorher stark durchgeforstet wurde. Dann hatte er einen schlechten Erhaltungszustand als Wald. Laut Waldgesetz würde man dann auch mit einer Ausnahmegenehmigung aus wirtschaftlichem oder übergeordnetem Interesse eine Waldumwandlung zu Ackerland genehmigen können. Das ist dort geschehen.

(Flemming Meyer)

Im Nachhinein gesehen haben die Behörden dort eine falsche Entscheidung getroffen. Ich glaube, das ist Ihr Wahlkreis. Ich habe es noch nicht vor Ort gesehen, wohl aber auf Fotos. Insoweit möchte ich Ihnen tatsächlich zustimmen: Die Entscheidung war falsch und darf sich nicht wiederholen.

Die gesetzlichen Regelungen, auch damals bei dieser Entscheidung, waren durchaus ausreichend, um das Ganze zu verhindern. Leider ist jedoch im Behördenverfahren in irgendeiner Form etwas falsch gelaufen; das haben Sie richtig beschrieben. Auch das darf sich nicht wiederholen.

Nun ist die an uns, den Gesetzgeber und auch an die Jamaika-Koalition gerichtete Frage aus Ihrer Sicht natürlich berechtigt: Was haben wir alle denn am Ende tatsächlich unternommen? Am Anfang dies muss ich sagen - hatten wir eine gewisse Sympathie für Ihre Initiative, weil es hier auch um alte, kleine und historische Waldstandorte ging, die über Jahrhunderte hinweg auch im Untergrund nicht bewegt worden sind, die also wirklich ursprünglich sind. Aber wir haben mithilfe eines anderen Gesetzes - darauf komme ich jetzt zu sprechen - doch relativ schnell reagiert.

Es gab als sofortige Reaktion auf diese Waldumwandlung dort oben bei Ihnen - auch das haben Sie aus Ihrer Sicht richtig geschildert - einen detaillierten Erlass aus dem MELUND, in dem auch für die Behörden für die künftige Zeit noch einmal klar dargelegt wird, wie es im Behördenverfahren künftig zu laufen hat, damit so etwas nicht erneut geschieht.

Und es gibt ein schnell umgesetztes Landes-UVPGesetz, das verändert wird. Darüber - das müssen Sie zugeben - haben wir im Umwelt- und Agrarausschuss ebenfalls diskutiert. Dieses Landes-UVPGesetz wird auch zukünftig - Sie werden sich an meinen Wortbeitrag erinnern - Waldstandorte in einer Größe von 1 bis 5 ha insofern schützen, als dass bei einem Umwandlungsantrag diese Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht für einen kleinen Waldstandort greift. Damit greift dann ein Verfahren, das über die Behörde gesteuert wird. Und es wird festgestellt, ob nun wirklich alle Schutzfunktionen für den Wald abgearbeitet und eingehalten werden.

Hätte man in der Vergangenheit schon verpflichtend für dieses relativ kleine Waldstück oben bei Ihnen im Wahlkreis dieses Landes-UVP-Gesetz gehabt, dann wäre das Verfahren so abgelaufen, dass auch die UVP-Verpflichtung gegriffen hätte. Man hätte auch über mehrere Behörden unterschiedli

cher Ausrichtungen festgestellt, dass die Waldumwandlung, egal mit welcher Begründung, am Ende natürlich nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Damit wäre dann auch die standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall abgearbeitet gewesen, und der Wald hätte noch bestanden.

Das haben wir nun im Rahmen des Landes-UVPGesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist dem Fall und hoffentlich auch Ihrem Antrag Genüge getan worden. Deswegen stimmen wir auch nicht Ihrem Antrag auf Änderung des Waldgesetzes zu, sondern werden über das UVP-Gesetz das Notwendige relativ schlank abarbeiten, um in Zukunft so etwas nicht mehr erleben zu müssen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Sandra Redmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zerstörung und Vernichtung des Waldes Preesterholt hat alle Waldschützerinnen und Waldschützer getroffen und uns gezeigt, dass wir dringend eine Verschärfung und Klarstellung der Genehmigung von Waldumwandlung brauchen.

(Beifall SPD und Flemming Meyer [SSW])

Die Dreistigkeit - ich sage das ganz bewusst -, mit der der Waldbesitzer vorgegangen ist, sucht in Schleswig-Holstein ihresgleichen. Auch das Behördenhandeln - dies wurde bereits erwähnt - war in diesem Fall nun wahrlich nicht hilfreich.

Der SSW hat dies zum Anlass genommen und eine Änderung des Landeswaldgesetzes beantragt. Flemming Meyer hat das vorhin alles wunderbar erläutert, sodass ich mich hier auf einige wenige Punkte beschränken kann. In der Anhörung wurde dieser Gesetzentwurf übrigens mehrheitlich begrüßt. Er sollte nur in einen anderen Paragrafen überführt werden. Das ist auch gemacht und abgeändert worden.

Dass die Regierungskoalition nun der Auffassung ist, dass durch den Erlass des Umweltministers alles geregelt sei, ist bedauerlich. Es ist eben schon ein Unterschied, ob es ein Erlass oder ein Gesetz ist. Aber seien wir doch einmal ehrlich: Darum geht

(Heiner Rickers)

es Ihnen gar nicht. Es geht Ihnen auch gar nicht um die fachliche Auseinandersetzung, sondern es geht Ihnen darum, dass Sie dann mit uns eine inhaltliche Diskussion zum Waldgesetz hätten führen müssen. Das wollten Sie schlichtweg nicht. Das wollten Sie wahrscheinlich deswegen nicht, weil CDU und FDP dem Waldbesitzerverband alljährlich so viele Dinge auf den Waldbesitzertagungen versprochen haben, die sie nun gegen die Grünen nicht durchsetzen können. Vor diesem Hintergrund wäre es natürlich peinlich, ein Waldgesetz in dieser Form ändern zu müssen.

(Beifall SPD - Zuruf)

- Ach, mein Lieber, darüber musst du dich nicht aufregen; denn du bist immerhin Teil des Erfolgs. Wunderbar!

(Heiterkeit SPD)

Es ist natürlich immer einfacher, ein Gesetz nicht anzufassen. Das ist durchaus eine Methode, die man machen kann.

Die SPD hat gemeinsam mit dem SSW die Anhörung ausgewertet. Im Übrigen hat eine Auswertung der Anhörung im Ausschuss mit Ausnahme von Marlies Fritzen, die einige Punkte erwähnt hat, in dieser Form eigentlich gar nicht stattgefunden. Sie hätten über unseren gemeinsamen Änderungsantrag und über die Punkte, die ich gleich gern noch einmal vorlesen möchte, damit auch jeder weiß, worum es geht, einzeln und explizit mit uns diskutieren können. Dabei geht es um Folgendes.

Nach § 9 Absatz 3 ist die

„Genehmigung zu versagen, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die beabsichtigte Umwandlung 1. Naturwälder beeinträchtigen würde, 2. historische Waldstandorte betreffen würde, 3. benachbarte Wälder gefährden oder die Bildung geschlossener Waldflächen beeinträchtigen würde, 4. Wälder betrifft, die für die Erholung und die Landeskultur der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung sind, 5. die Umwandlung sich in einem Landkreis befindet, dessen Bewaldung unterhalb des Bewaldungsprozentsatzes des Landes SchleswigHolstein liegt“.

Über all diese Punkte hätten wir gern gemeinsam mit Ihnen inhaltlich ein wenig intensiver diskutiert. Aber so war es natürlich praktisch, dass der Minister bereits einen Erlass herausgegeben hatte, den

wir in der Richtung absolut richtig finden, um auch das deutlich zu sagen.

Schade, dass Sie es nicht genutzt haben, mit uns darüber zu reden. Schade auch, dass Sie jetzt das UVP-Gesetz erwähnen. Ich finde, solche Dinge deswegen haben wir den Änderungsantrag ja auch gemeinsam formuliert - gehören nicht in einen Erlass, sondern sie gehören in das Landeswaldgesetz. Da gehören sie nämlich wirklich hin. - Danke.

(Beifall SPD und SSW)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Marlies Fritzen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Flemming Meyer, wir Grüne haben große Sympathien für den Gesetzentwurf des SSW und auch für die Änderungsvorschläge, die nach der Anhörung im Ausschuss heute gemeinsam mit der SPD vorgelegt worden sind. Das ist bekannt.

Liebe Sandra und liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe auch große Sympathie für die Erhaltung der Standards des Landeswaldgesetzes aus der letzten Legislaturperiode. Deswegen ist es auch gut, wenn wir da nicht rangehen.

Sie fordern, Wald dürfe nicht für den Bau von Windkraftanlagen zerstört werden und alte Wälder sollten besonders geschützt und erhalten werden. Wir unterstützen, wie ich schon sagte, beide Anliegen, sind aber - jetzt kommt das, was vielfach auch schon diskutiert worden ist - nach rechtlicher Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass eine Gesetzesänderung dafür nicht erforderlich ist.

Zum ersten Punkt, der Waldzerstörung für Windkraftanlagen: Schon jetzt darf der Wald nur mit Genehmigung gerodet und in eine andere Nutzung überführt werden. Das schreibt schon das Bundeswaldgesetz vor. Das Landeswaldgesetz regelt in § 9, dass die unteren Naturschutzbehörden ihr Einvernehmen für die Umwandlung erteilen müssen. Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windkraftanlagen - so steht es dort - ist unzulässig.

Ein Argument, das ich gut nachvollziehen konnte, war, dass es eine Regelungslücke gebe für den Fall, dass eine Genehmigung zunächst unter einem ande

(Sandra Redmann)

ren Vorwand beantragt wird, später aber doch diese Fläche als Windkraftstandort genutzt werden soll.

Weil es mir einleuchtend erschien, diese Lücke zu schließen, haben wir den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags gebeten, den SSW-Vorschlag zu prüfen. Das Ergebnis, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, kennen Sie; es ist öffentlich und als Umdruck verfügbar. Der Wissenschaftliche Dienst sieht darin verfassungsrechtliche Bedenken. Da geht es um das Eigentumsrecht. Deshalb folgen wir Ihrem Vorschlag in diesem Punkt nicht.

Zum zweiten Punkt, dem besonderen Schutz alter Wälder: Wir wissen alle, dass die Initiative auf den Einzelfall in Gintoft zurückgeht. Es ist ja auch richtig so, den zu nutzen, damit sich so etwas nicht wiederholen kann.

Was dort passiert ist, muss man wohl vor allem eine falsche behördliche Entscheidung mit fatalen Konsequenzen nennen, die nichts mit dem Gesetz zu tun hat, sondern mit der falschen Anwendung des Rechts. Es sind also nicht die gesetzlichen Grundlagen unzureichend, sondern es wurden Fehler bei der Rechtsauslegung durch die Behörden gemacht.

Wir haben uns eingehend mit dem Fall befasst und sind zu der Auffassung gelangt, dass es hier einer Klarstellung bedarf, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Das Umweltministerium hat bereits gehandelt; auch das wurde schon mehrfach gesagt. Seit dem 10. Januar 2018 gibt es einen Erlass.

Der bereits erwähnte § 9 Landeswaldgesetz besagt auch, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden darf, wenn der Erhalt des Waldes in überwiegendem öffentlichen Interesse liegt. Auch das steht schon heute im Gesetz. Ich denke, dass es materiell keinen Unterschied gibt. Aber es ist grundsätzlich im Sinne unserer Rechtssystematik, dass sich im Gesetz eine so allgemeine Formulierung findet statt einer Reihe von Aufzählungen, in welchen Fällen das Überwiegen des öffentlichen Interesses gegeben ist, weil diese nie abschließend sein kann. Wenn Sie zum Beispiel sagen, Wälder, die eine besondere Bedeutung für die Landeskultur haben, dann finde ich, ehrlich gesagt, dass das hinreichend unklar ist. Oder wenn gesagt wird, Wälder in Kreisen, in denen wenig Wald ist, so ist auch das nicht hilfreich, weil wir in Nordfriesland eine ganz andere naturräumliche Struktur haben. Man müsste da vielleicht eher in naturräumlichen Strukturen denken als in Kreisgrenzen. Insofern finde ich die Auf

zählung an dieser Stelle inhaltlich nicht überzeugend.

Der Erlass, von dem die Rede ist, stellt klar, dass die gesetzlichen Vorgaben so anzuwenden sind, dass Fälle wie der in Gintoft zukünftig nicht mehr vorkommen; denn dort wurde das öffentliche Interesse - ich habe es mehrfach betont und sage es gerne noch einmal - eben nicht ausreichend berücksichtigt. Er regelt detailgenau, wie zu verfahren ist, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Dort sind unter anderem historische, alte Waldstandorte besonders erwähnt, und zwar viel ausführlicher und genauer, als es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beziehungsweise dem Änderungsantrag dazu der Fall gewesen wäre. Auch die naturräumliche Kulisse - ich sprach schon davon -, in der eine Waldumwandlung regelhaft zu versagen wäre, ist exakter und damit rechtssicherer beschrieben als im Antrag von SSW und SPD.

Wie wir gehört haben, wirkt der Erlass bereits. In mehreren Fällen wurden Anträge auf Genehmigung zurückgezogen, nachdem Behörden auf der Grundlage dieses Erlasses deutlich gemacht haben, dass die Anträge nur äußerst geringe Erfolgsaussichten haben. Insofern bedanke ich mich dafür, dass das Ministerium für Gintoft leider zu spät, aber dennoch schnell gehandelt hat, um solche Fälle für die Zukunft auszuschließen. Ich glaube, damit hinlänglich erklärt zu haben, warum wir an dieser Stelle ich sehe materiell tatsächlich keinen Unterschied dem Antrag von SPD und SSW nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky.