Protokoll der Sitzung vom 04.07.2018

Überwiegend kritisch fallen die Stellungnahmen hinsichtlich der zu erwartenden Erfolge aus. Es wird bezweifelt, dass die vom Land angestrebten Maßnahmen in der Düngeverordnung überhaupt geeignet sind, unsere Gewässer zu schützen. Demnach muss ganz anders Butter bei die Fische, wenn wir etwas erreichen wollen.

Das möchte ich am Beispiel der Schlei deutlich machen. Das Gewässer ist in einem schlechten Umweltzustand - und das nicht erst seit der Verunreinigung durch die Plastikteilchen. Der Faulschlamm, der wie ein alles abtötender Teppich auf dem Grund der Schlei liegt, und die Nährstoffeinträge aus den angrenzenden Auen und Einleitern verunreinigen und belasten die Schlei. Um das Gewässer wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, muss also nicht nur der Faulschlamm entfernt werden. Vielmehr muss auch auf die angrenzenden Flächen und Einleiter geschaut werden, denn klar ist, dass die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft der Schlei enorm zusetzen. Es wurde bereits ein umfangreiches Konzept ausgearbeitet, das nicht nur darauf abzielt, den Faulschlamm zu entfernen, sondern darüber hinaus auch Maßnahmen aufzeigt, wie der Nährstoffeintrag in die Schlei vermindert werden kann; aber all das kostet wirklich eine Stange Geld. Wir müssen das Problem endlich angehen, um die Schlei wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.

So wie dies für die Schlei gilt, trifft es für alle belasteten Gewässer bei uns im Land zu. Es ist ein alarmierendes Zeichen, wenn weit über die Hälfte der Landesfläche als Nitrat- und Phosphatkulisse ausgewiesen sind. Deutlich wird das Problem insbesondere bei der Trinkwassergewinnung: Die belastete N-Kulisse ist nahezu deckungsgleich mit den Hauptgebieten der Trinkwassergewinnung. Es kann nicht die Lösung sein, dass wir das belastete Wasser solange verdünnen, bis der Nitratwert unterschritten wird. So bekämpft man das Symptom, aber bestimmt nicht die Ursachen.

(Beifall SSW)

Wie gesagt: Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass die Bundesdüngeverordnung viel zu kurz greift, um die Probleme hinsichtlich der Wasser

qualität zu verbessern. Hier muss weiß Gott was mehr getan werden.

Ich werde jetzt auf unsere Haltung zu Glyphosat nicht noch einmal eingehen; das haben wir hier schon sehr ausführlich dargestellt. Unsere Haltung ist immer noch klar: Wir möchten gern, dass wir nach diesen fünf Jahren dann wirklich den Ausstieg gänzlich bekommen. Ich möchte aber mit aller Deutlichkeit sagen: Das hat nichts mit einer fehlenden Anerkennung der Landwirtschaft zu tun. Ganz und gar nicht!

(Beifall SSW und SPD)

Auch wenn ich den Anträgen der Koalition nicht zustimmen werde, sind wir trotzdem ein Teil des Erfolges, denn wir haben weiß Gott was auch schon vieles in Gang gesetzt. - Jo tak.

(Beifall SSW und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag mit der Drucksachennummer 19/779 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist zu dem Tagesordnungspunkt kein weiterer Antrag gestellt worden.

Wir kommen damit zur Abstimmung zu Teil b), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/675. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 19/675 abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist dies mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPDFraktion und der Abgeordneten des SSW so beschlossen.

Mit Drucksache 19/823 haben die Mitglieder des Umwelt- und Agrarausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dies mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Abgeordneten des SSW so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu c), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/291. Der

(Flemming Meyer)

Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 19/ 291 abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW angenommen.

Auch hier haben die Mitglieder des Umwelt- und Agrarausschusses dem Landtag mit Drucksache 19/824 einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Abgeordneten des SSW angenommen.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Sie bitten, mit mir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne zu begrüßen. Das sind zum einen die ver.di-Senioren aus Itzehoe und zum anderen Schülerinnen und Schüler der ErichKästner-Gemeinschaftsschule aus Barsbüttel. - Ihnen allen ein herzliches Willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag und viel Vergnügen bei den Debatten!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG)

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/287

Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses Drucksache 19/821

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/854

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zunächst erteile ich dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses das Wort, dem Herrn Abgeordneten Oliver Kumbartzky.

Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.

Ich danke dem Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht liegen nicht vor.

Ich eröffne somit die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Abgeordneten des SSW der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bei der Novellierung des Landeswaldgesetzes haben wir als Küstenkoalition seinerzeit dem § 9 Absatz 3 folgenden Satz 3 hinzugefügt:

„Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern ist unzulässig.“

Damit wollten wir im Gesetz deutlich machen, dass der Schutz des Waldes über den wirtschaftlichen Interessen der Windenergie steht. Für uns als SSW war klar, dass eine Waldumwandlung zur Errichtung größerer Windenergieanlagen nicht stattfinden darf.

(Beifall SSW und SPD)

Dies galt für die Waldfläche an sich wie für die angrenzenden Flächen. Den Wald zu roden, damit Windenergieanlagen gebaut werden können, ist für uns ein absolutes No-Go. Das war unser politisches Ziel mit der Änderung des Landeswaldgesetzes in diesem Punkt. Die Praxis hat mittlerweile gezeigt, dass das Gesetz hier nicht eindeutig genug war. Wir alle kennen den Fall Preesterholt, und der steht hier exemplarisch für diese Gesetzesunklarheit. Auch wenn es wie in diesem Fall vielleicht Entscheidungsfehler auf behördlicher Seite gegeben hat, ändert das nichts an der Lücke im System.

Nach dem Gesetz ist es durchaus zulässig, eine Waldfläche bis zu einer bestimmten Größe zu roden, um die Fläche anschließend beispielsweise landwirtschaftlich zu nutzen. Das ist nach Auffassung des SSW grundsätzlich in Ordnung. Aber eine Waldfläche zu roden, um nach einer kurzen Wartezeit dort oder auf den angrenzenden Flächen Windenergieanlagen zu errichten, ist nach unserer Auffassung mit der Intention des Gesetzes nicht vereinbar.

(Beifall SSW und SPD)

(Vizepräsident Rasmus Andresen)

Wie gesagt, das Gesetz war hier nicht eindeutig genug. Aus diesem Grund hat der SSW im Herbst des letzten Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, um zu verhindern, dass künftig eben solches geschieht.

Mit der Änderung des Gesetzes wollten wir erreichen, dass innerhalb von zehn Jahren nach der Umwandlung die Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig ist. Wir wollen damit verhindern, dass das Waldumwandlungsverbot zur Errichtung von Windenergieanlagen umgangen wird. Nach Auffassung des SSW müssen die wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf Windenergie deutlich gezügelt werden. Der Schutz des Waldes muss in diesem Punkt gestärkt werden.

Mittlerweile hat der Vorfall auch das zuständige Ministerium auf den Plan gerufen, und es wurde ein entsprechender Erlass herausgegeben, wonach die Kriterien für die Genehmigung von Waldumwandlungen deutlich verschärft wurden. Damit wird der ökologische oder auch kulturelle Wert bestimmter Waldarten in bestimmten Regionen des Landes hervorgehoben. Nach Auffassung des SSW ist dieser Erlass durchaus ein Schritt in die richtige Richtung.

Im parlamentarischen Verfahren wurde eine schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es gut und richtig ist, Expertenmeinungen einzuholen. Dementsprechend haben wir zusammen mit der SPD einen Änderungsantrag eingebracht, der aus unserer Sicht genau die Punkte aufgreift, die dazu beitragen, das Gesetz weiter zu verbessern. Das heißt, wir wollen die Punkte, die im Erlass aufgeführt sind, künftig auch im Gesetz verankern. Ein Erlass ist ministerielles Handeln, aber ein Gesetz ist auf parlamentarisches Handeln zurückzuführen und hat damit ein ganz anderes Gewicht.

Wir halten auch an dem zehnjährigen Errichtungsverbot fest, wohl wissend, dass der Wissenschaftliche Dienst des Landtags dies in seinem Gutachten als verfassungsrechtlich kritisch anmerkt. Gleichwohl geht aus dem Gutachten auch hervor, dass die Frist durchaus geeignet ist, das Ziel des Umwandlungsverbots zur Errichtung von Windenergieanlagen zu fördern. Damit sehen wir unsere Intention gestärkt.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Im Ausschuss waren wir uns alle einig, dass das, was wir in Gintoft mit dem Preesterholt erlebt haben, in dieser Form nie wieder vorkommen darf. Das ist richtig. Aber parlamentarisches Handeln ist vonseiten der Koalition hier anscheinend nicht erwünscht. Stattdessen wird auf den Erlass des Minis

teriums verwiesen. Ich sage, damit geht politische Glaubwürdigkeit ein bisschen verloren. Als Parlamentarier können wir uns doch nicht allein mit dem Erlass zufriedengeben. Unser Anspruch muss doch vielmehr sein, als Gesetzgeber deutlich zu machen, welche Zielsetzung mit einem Gesetz verfolgt wird.

(Beifall SSW und SPD)

Die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf vonseiten der Bevölkerung habe ich mehr als deutlich genug bei vielen Gesprächen erfahren, es waren nicht nur Gespräche vor Ort, also nicht nur in Gintoft, sondern auch an vielen anderen Stellen. Es war nicht möglich zu vermitteln, was dort in Preesterholt geschehen ist. Es war nicht nachvollziehbar. Deshalb bitte ich um Unterstützung für unseren Änderungsantrag, damit sich Preesterholt nie wiederholt. - Jo tak.

(Beifall SSW und SPD)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Heiner Rickers.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Sehr geehrter Herr Flemming Meyer! Sie haben so schön am Ende Ihrer Rede gesagt: Gintoft darf sich nie wiederholen, und der Gesetzgeber in SchleswigHolstein soll dafür sorgen. - Ich gebe Ihnen jetzt einmal Entwarnung mit auf den Weg. Wir haben tatsächlich dafür gesorgt, dass sich ein Fall wie in Gintoft nicht wiederholen wird.

(Beifall CDU und FDP)