Oliver Kumbartzky
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Herr Präsident! Der Nord-Ostsee-Kanal feiert in diesem Jahr sein 125. Jubiläum. Von der Idee seinerzeit bis zum Bau waren viel Überzeugungsarbeit und aufwendige Planungen nötig. In den Jahrzehnten nach der Fertigstellung hat sich der Kanal als überwältigender Erfolg erwiesen. Mit rund 30.000 Schiffspassagen pro Jahr ist er die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt. Und der Kanal galt und gilt als ein Wunderwerk der Technik und als ein wahres Monument.
Der Kanalbau lockte damals zahlreiche Menschen nach Schleswig-Holstein. So auch meinen Urur
großvater Friedrich Wilhelm Kumbartzky aus dem Memelgebiet. Der Kanal bot und bietet Arbeit und Wohlstand. Der NOK ist mehr als eine Wasserstraße. Er ist auch ein Kulturraum und ein Symbol für Heimat - insbesondere für die Familien, die durch den Kanal hier im Land zwischen den Meeren ihre neue - Heimat gefunden haben.
Kurz zur Historie. Es wurde mit einer Bauzeit von acht Jahren und Kosten in Höhe von 156 Millionen Mark geplant. Ergebnis: acht Jahre Bauzeit und Ausgaben von exakt 156 Millionen Mark. Bemerkenswert. Und heute fast unvorstellbar.
Auch folgende Begebenheit ist interessant zu erwähnen. Sie stammt nicht aus dem Familienarchiv der Kumbartzkys, sondern ist unter anderem nachzulesen in der Kanalbiografie von Duppel/Krieger: Am großen Eröffnungstag am 20. Juni 1895 fuhr der Kaiser auf seiner Jacht „Hohenzollern“ voran von Brunsbüttel nach Kiel. Ausgerechnet ein Dampfer vom Norddeutschen Lloyd namens „Kaiser Wilhelm II“ fuhr gleich bei der Eröffnungsfahrt zwischen Landwehr und Levensau in die Böschung und sorgte für den nachfolgenden Konvoi für eine Verzögerung von dreieinhalb Stunden. Schon bei dieser Nachricht sollte so mancher Zeitgenosse den Verdacht gehegt haben, dass der Kanal eigentlich zu klein war. Doch an diesem Tage im Juni 1895 wollte das tunlichst niemand erwähnen.
Nichtsdestotrotz war es so. Und so wurde im Laufe der Zeit immer wieder in den Kanal investiert - beispielsweise in Verbreiterungen, Vertiefungen, neue Schleusen oder neue Querungen.
Schaut man auf die 2009 endlich - nach großem Druck aus der Region Richtung Berlin - beschlossenen Bau der 5. Schleusenkammer und den Zeit- und Kostenplan, ist das sehr ernüchternd. Die Schleuse sollte eigentlich in diesem Jahr fertig sein. Nun redet man von frühestens 2026 und Kosten bis zu 1,2 Milliarden € statt ursprünglich geplanter 273 Millionen €.
Ganz aktuell kommt eine weitere große Sorge hinzu. Zahlreiche Fähranleger sind marode und können nun keine großen Lkw mehr passieren lassen. Es gilt nun eine Gewichtsbeschränkung von 30 t. Das wurde lapidar mit einem Zweizeiler vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mitgeteilt. Es muss jetzt dringend auf den Bund eingewirkt werden. Solche Zustände an den Fähranlegern sind im wahrsten Sinne des Wortes nicht tragbar. Wir erwarten hier einen konkreten Zeitplan zur Sanierung und haben das auch in unseren Antrag aufgenommen.
Damit komme ich zum vorliegenden Antrag. Ich freue mich, dass wir diesen heute fraktionsübergreifend beschließen. Das ist ein starkes Signal aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag an den Bund. Wir stehen voll und ganz zum Nord-Ostsee-Kanal.
Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Stärkung des Kanals einzusetzen. Es muss endlich losgehen mit dem Bau des Torinstandsetzungsdocks zur Sicherstellung schneller Reparaturen der Schleusentore. Und es braucht eines Notfallkonzeptes mit einer Vorhaltung von zeitkritischen Ersatzteilen. Auch die personelle Abdeckung für Reparaturen muss gewährleistet sein.
Um den Kanal attraktiv zu halten, bedarf es auch einer Verlängerung der coronabedingten Aussetzung der Befahrensabgabe. Außerdem braucht auch der Kanal eine Digitalisierungsoffensive. So muss beispielweise das schon länger angekündigte InternetBezahlportal für Sportboote endlich kommen.
Die Geschichte des Kanals ist nach 125 Jahren noch lange nicht zu Ende. Er ist eine wahre Lebensader, und diese gilt es zu stärken.
Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst danke natürlich auch ich im Namen meiner Fraktion für den vorliegenden Bericht, in dem das Energiewende- und Klimaschutzgesetz evaluiert wird. Bevor ich auf einzelne Punkte aus diesem Bericht eingehe, möchte ich doch noch einmal kurz die Historie dieses Gesetzes in Erinnerung rufen. Herr Dr. Stegner, Sie haben mich durch Ihre Rede gerade dazu verleitet.
Sie hatten im Jahre 2012 durch Ihren Koalitionsvertrag angekündigt, dass ein solches Gesetz kommen soll. Das haben Sie dann acht Wochen vor der Landtagswahl hier beschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es an den Grünen gelegen hat, dass das so lange gedauert hat. Ich will jetzt nicht auf die Historie eingehen. Ich weiß es auch gar nicht.
Sie tun jetzt so, als ob Sie der große Treiber der Energiewende und des Klimaschutzes gewesen seien. Ich glaube, Sie spielen hier nicht ganz richtig, wenn Sie das so sagen.
Wir konnten uns damals nicht hinter diesem Gesetz versammeln, weil es aus unserer Sicht viel Symbolik beinhaltete und weil es Ziele beschrieb, ohne einen Weg aufzuzeigen, wie man sie erreichen könnte; Kollege Koch hat ja die entsprechenden Passagen schon zitiert.
Unsere Skepsis war offenbar berechtigt, Herr Dr. Stegner; denn bewirkt hat das Gesetz nicht viel. Nach drei Jahren praktischer Anwendung zeigt der
Bericht, der nunmehr vorliegt, dass das Gesetz angepasst werden sollte. Sie haben es sich sehr einfach gemacht, Herr Dr. Stegner: Sie haben einfach das Best-of der Reden von Thomas Hölck genommen und hier einmal in den Saal geklatscht.
Aber der Bericht macht sehr deutlich, dass die Anpassungsnotwendigkeit besteht.
Mit dem allergrößten Vergnügen nicht, weil ich jetzt weitermachen will. Sie haben hier schon genug gesagt, was unrichtig ist.
Sie hätten sich einmal diesen Bericht in Gänze anschauen sollen. Zudem wird jährlich ein Energiewendebericht herausgegeben; auch diesen hätten Sie lesen sollen. Darin wird die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen beschrieben. Und siehe da: In der Amtszeit Ihrer Küstenkoalition, Herr Dr. Stegner, sind die Treibhausgas-Emissionen nicht sonderlich heruntergegangen. Im Gegenteil, sie sind stagniert und in einem Jahr sogar hochgegangen. Sich dafür abzufeiern, finde ich wirklich falsch. Das war fehl am Platze.
Meine Damen und Herren, die Konsequenz aus der Evaluierung dieses Gesetzes darf es nicht sein, den Menschen über Gebühr Pflichten aufzubürden, um die Versäumnisse von damals auszubügeln. Wir sind der Meinung, dass das Land beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen sollte, bevor es die Menschen auffordert, etwas umzusetzen, was es selbst nicht geschafft hat. Ich spreche da beispielsweise von der Pflicht, alle privat genutzten Wohnhäuser beim Neubau oder der Renovierung mit einem Solardach zu versehen, wie es jüngst die SPDLandesvorsitzende in einem Interview gefordert hat.
Diese Forderung, Frau Midyatli, lässt uns ziemlich ratlos zurück, erst recht deshalb, weil erst ein paar Tage vorher aus Ihrer Fraktion noch ganz andere Töne zu hören waren. Bisher lag doch auch Ihrer Fraktion das Thema des bezahlbaren Wohnraums
sehr am Herzen. Mit der von Ihnen geforderten Solardachpflicht für Private würde das Wohnen sowohl für Eigentümer als auch für Mieter teurer werden; das wäre leider so.
Aber zurück zum EWKG: Die Evaluierung ist gut und richtig. Wir haben nun die Möglichkeit, das Gesetz besser zu machen. Das wollen wir gern tun. Wir werden uns dabei konstruktiv einbringen.
Auch wenn die SPD immer wieder behauptet, dass Jamaika die Energiewende verschleppe, sage ich: Wir Jamaikaner haben richtig Lust. Wir sind hoch motiviert. Es ist auch unsere Pflicht, die Energiewende technologieoffen und mit Innovationsgeist voranzubringen und die Chancen zu nutzen, die Schleswig-Holstein dafür bietet.
Selbstverständlich - ich wiederhole mich zum x-ten Mal - wollen wir auch die Pariser Klimaschutzziele einhalten.
Lassen Sie mich weiterhin festhalten, meine Damen und Herren: Wir sind bei der CO2-Minderung auf einem guten Weg, vor allem wegen des europäischen Emissionshandels im Energiesektor; dieser hat sehr viel gebracht. Im Land ist die Regionalplanung für den rechtssicheren Ausbau der Windkraft kurz vor dem Ziel.
Das ist hier auch schon gesagt worden: Trotz des Moratoriums haben wir in diesem Jahr rund 100 Ausnahmegenehmigungen erteilt bekommen. Damit sind wir bundesweit spitze. Die Regionalpläne Wind werden wirklich sehr zeitnah fertig. Ich bin gespannt, was Sie dann sagen werden. Dann fehlt Ihnen natürlich ein wichtiger Textbaustein für Ihre kommenden Reden; aber diese Lücke werden Sie schon irgendwie ausfüllen.
Meine Damen und Herren, beim Klimaschutz im Land muss die Landesregierung vor allen Dingen bei den eigenen Gebäuden verantwortungsvoll und mit gutem Beispiel vorangehen. Wir begrüßen die Strategie, eine PV-Pflicht für die Landesliegenschaften einzuführen und auf nachhaltiges Baumaterial zu setzen. Das sind konkrete Vorschläge, die erarbeitet worden sind und die wir in das Energiewendegesetz einfügen werden. Wenn wir den Rest des Landes zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen bewegen wollen, dann muss zuerst und insbesondere die energetische Sanierung der Gebäude in Lan
deshand stärker vorangetrieben werden. Insoweit ist nun einmal in der Vergangenheit zu wenig passiert, auch deshalb, weil das Gesetz zu wenig Konkretes vorgab. Wir werden das ändern.
Auch bei der Erzeugung von Wärme mit erneuerbaren Energien gibt es noch erhebliches Potenzial, das wir mit Landesinstrumenten heben helfen können. An dieser Stelle will ich Robert Habeck zitieren, der sagte:
„Wärme ist der schlafende Riese der Energiewende.“
Genau so ist es. Gerade im Wärmebereich ist noch sehr viel zu tun.
Zudem befürworten wir die Unterstützung der Kommunen bei der Planung der Wärmeversorgung der Zukunft.
Wir sind natürlich auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das schließt Fotovoltaik ein. Grundsätzlich kann sich Solarenergie rechnen, erst recht auf Freiflächen, wo die Kosten für die Installation und den Betrieb niedriger und die Erträge größer sind als auf Dachflächen. Bei dem nun vorgestellten Vorschlag der Landesregierung, das Gewerbe zu verpflichten, bei Neubauten Solardächer mit aufzubauen, setzen wir auch stark auf das Prinzip der Wirtschaftlichkeit.
Wir können es gerade in der wirtschaftlichen Rezession nicht vermitteln, Gewerbetreibende zu Investitionen zu verpflichten, die sich dann nicht amortisieren. Wir sind für eine Klimapolitik, die rechnen kann.
Die Verhältnismäßigkeit ist uns wichtig. So steht es auch in dem Bericht, aus dem ich sinngemäß zitiere: Es muss Übergangsfristen und auch Ausnahmen, zum Beispiel bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte, geben. Auch die Möglichkeit für Ersatzmaßnahmen, zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz oder die Übererfüllung der Wärmedämmungsanforderungen, sollte normiert werden. - Dafür werden wir uns einsetzen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit einem novellierten EWKG die Chancen für das Land und das Klima nutzen. Ich freue mich schon auf eine breite Dis
kussion über den konkreten Gesetzentwurf. Wir dürfen in der Diskussion um Klimaschutzmaßnahmen der Länder aber nicht vergessen: Klimaschutz muss auch global angegangen werden. Klimaschutz endet halt nicht an Landesgrenzen. Viele entscheidende Regelungen liegen in der Entscheidungshoheit des Bundes. Die klimapolitische Planlosigkeit der Bundesregierung muss endlich ein Ende haben.
Ein gemeinsames Bekenntnis sowie ein stärkerer Einsatz für einen effektiven und umfassenden europäischen Emissionshandel würden viel zum Klimaschutz beitragen. Wir Freien Demokraten wollen die Entwicklung von Technologien fördern, die Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verbinden.
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. - Ich fordere uns alle auf: Gehen wir es an! Setzen wir uns gemeinsam für ein substanzielles Landesklimaschutzgesetz ein! Bleiben wir auch dann nicht stehen! Die größte Aufgabe liegt darin, die Energiewende und die Klimaschutzpolitik im Bund und in der EU entscheidend voranzubringen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir erinnern uns zurück: Vor ziemlich genau einem Jahr begannen die Proteste der Landwirte. Sie wollten erreichen, dass sie mehr Wertschätzung für ihre Arbeit erfahren. Dieser Appell wirkt bis heute nach. Ich sage es ganz klar: Die Arbeit der Landwirte hat unser aller Wertschätzung und Respekt verdient.
Wir werden uns auch weiter für Fairness am Markt, neue Technologien sowie einheitliche, wissenschaftlich begründete und verlässliche Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und vor allem für Planungssicherheit einsetzen. Das bekommen die Landwirte durch die Jamaika-Koalition.
Der damalige Protest entzündete sich an zwei Dingen. Das war einmal die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und zum anderen die neue Düngeverordnung. Beides waren Folgen der unterschiedlichen nationalen Agrarpolitiken in den EU-Mitgliedstaaten, während sich die Landwirte aber im gemeinsamen europäischen Markt und europäischen Wettbewerb befinden.
Mittlerweile steht auch der Rahmen für die europäische Gemeinsame Agrarpolitik der Zukunft fest. Leider hat die EU wieder die Chance verpasst, europaweit einheitlichere Rahmenbedingungen zu setzen. Das ist bedauerlich. Konkreter gesagt: Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, in der EU einen fairen, gemeinsamen Rahmen für die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen für mehr Tierwohl und für mehr Naturschutz zu erreichen. Es gibt weiterhin wenig Fairness im europäischen Markt und damit wenig Fairness für die deutschen Landwirte.
Es ist kein Geheimnis, dass die Freien Demokraten die Düngeverordnung der Bundesregierung stark kritisiert haben. Wir halten sie auch nach wie vor für - so sage ich vorsichtig - suboptimal: Zu bürokratisch, zu kleinteilig in den Regelungen, und vor allem sind die härtesten Maßnahmen weitestgehend unwirksam für den Gewässerschutz. Für uns war klar: Die Düngeverordnung bedroht die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Das ist unsere große Sorge, die wir mit den Landwirten teilen. Wir wollen, dass es verursachergerecht geregelt wird. Mit der Düngeregelung dürfen nicht pauschal alle über einen Kamm geschoren werden.
Nun wissen Sie auch, meine Damen und Herren, dass die Freien Demokraten pragmatisch und natürlich zukunftsgewandt sind. Die Düngeverordnung wurde beschlossen, es gab dafür eine Mehrheit, wenn auch eine sehr knappe. Wir müssen nun mit bestem wissenschaftlichen Handwerkszeug diese Düngeverordnung in der Praxis umsetzen. Dafür hat der Bund die Allgemeine Verwaltungsverfügung kurz AVV genannt - erlassen, und diese AVV ist eben im Unterschied zur Bundesdüngeverordnung im ständigen Austausch mit den Ländern entstanden. Da gilt mein Dank sowohl dem Ministerium als auch dem Kollegen Heiner Rickers, der auf der CDU-Schiene dort sehr viel erreicht hat.
Das Ergebnis ist nun einmal eine Landesdüngeverordnung, die wir begrüßen. Die Stickstoffkulisse, also die Kulisse, in der die härtesten Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung greifen sollen, fällt stark verkleinert aus. Wir haben die Zahlen gehört: rund 80 % kleiner als die bisherige Kulisse. - Frau Eickhoff-Weber, das ist eine gute Nachricht für die Landwirte in Schleswig-Holstein, und das ist kein Momentum, um Panik zu verbreiten oder schmollend in der Ecke zu stehen.
In Zukunft werden weniger Landwirte zu den härtesten in der Bundesdüngeverordnung erlassenen Maßnahmen verpflichtet. Das ist auch richtig so, denn eine pauschale, nicht verursachergerechte Reduzierung der Düngung halten wir nicht nur für ungerecht, eine pauschale Reduzierung bringt auch dem Gewässerschutz wenig. Um es auch ganz klar zu sagen: Die Betriebe, die ab Januar in der verbliebenen Nitratkulisse liegen, dürfen natürlich nicht alleinegelassen werden. Da gilt es, viel Beratung zu leisten.
Außerdem sind wir sehr dafür, dass es in Zukunft eine regelmäßige Überprüfung der Kulisse geben wird. Dafür müssen auch neue Messstellen aufgebaut werden. Das ist nur konsequent. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dieser Landesdüngeverordnung sowohl die Nitrat- als auch die Phosphorgrenzwerte einhalten werden.
Das Messstellennetz wird zukünftig verbessert, die Erfassung der Einträge durch Landwirtschaft auch. Wir setzen sehr darauf, dass die Düngekulissen und die Einschränkung der Düngung zunehmend verursachergerecht werden. Wir wollen eben auch erreichen, dass wir bei der Düngung und den Messungen so individuell wie technisch möglich sehen und handeln können - auf Feld-, Block- und Betriebsebene. Denn so erreichen wir eine verursachergerechtere Regulierung der Düngung, und so erreichen wir auch die Einhaltung der Stickstoffgrenzwerte.
Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MELUND und den nachgeordneten Behörden danken, denn es ist wirklich eine Herkulesaufgabe, diese Kulisse neu zu ziehen. Vielen Dank an das Ministerium!
Die Zeit drängt. Die Länder müssen den Anforderungen der Bundesdüngeverordnung bis zum Jahresende gerecht werden. Schleswig-Holstein bekommt das hin. Wenn man zu unseren Nachbarn schaut, sieht man: Niedersachsen ist noch längst nicht so weit. Hier ist der echte Norden wieder einmal Vorreiter. Wir können die Frist einhalten. Es kommt zu einer guten Landesdüngeverordnung. Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So wie die Zugvögel jedes Jahr wiederkommen, beschäftigt sich auch der Landtag immer wieder mit den Schäden, die die Gänse hinterlassen. Heute springt der AfD-Abgeordnete Volker Schnurrbusch auf das Thema auf, allerdings ohne etwas Wesentliches zur Lösung der Problematik beizutragen. In
Ihrem Antrag finden sich keine konstruktiven Punkte. Dass Sie selbst nicht hinter Ihrem Antrag stehen, belegen Sie dadurch, dass Sie ihn an den Ausschuss überweisen wollen.
Sie weisen darauf hin, dass es von Bauernverband, LSV und Nordfriesischem Kreistag gute Ansätze gibt. Das ist richtig, aber diese Ansätze finden sich nicht in dem Antrag. Ihren Antrag können wir wirklich guten Gewissens ablehnen. Wir werden das Thema Gänsefraß trotzdem im Ausschuss behandeln. Dafür brauchen wir Sie gar nicht. Es ist sowieso schon angemeldet, dass wir das über das Thema Gänsemonitoring in der nächsten Sitzung sprechen werden, und das ist gut so.
Die Interessen des Artenschutzes und der Landwirtschaft müssen zu einem Ausgleich gebracht werden; das ist klar. Auch das Konfliktpotenzial zwischen Artenschutz und Landwirtschaft ist uns bekannt und ist erkannt. Aber - Frau Eickhoff-Weber, da haben Sie absolut recht - bei Zugvögeln handelt es sich naturgemäß um ein internationales Problem. Eingriffe nur in Schleswig-Holstein zu fordern, bringt nicht viel. Trotzdem sollten wir durchaus einmal prüfen, ob unsere Jagdzeitenverordnung für Gänse nicht anpassbar wäre, natürlich rechtskonform, um den Landwirten vor Ort etwas mehr an die Hand zu geben.
Der Hase liegt aber woanders im Pfeffer. Was wirklich helfen würde - da bin ich beim Kollegen Klaus Jensen -, ist eine Neufassung der Artenschutzlisten und Artenschutzinstrumente auf EU-Ebene. Jedes Tier, das auf den EU-Artenschutzlisten steht, wird mit klaren Vorgaben geschützt, und zwar prinzipiell für immer, egal, wie sich die Population entwickelt. Da fehlt eine dynamische Anpassungsmöglichkeit.
Die Bestände der Nonnengans haben sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Auch beim Wolf kann man nicht von einem Artenrückgang reden, sondern ganz im Gegenteil. Man sollte sich die Artenschutzlisten bei diesen Tierarten einmal genau anschauen und nach Möglichkeit flexibilisieren.
Ich möchte es zusammenfassend auf den Punkt bringen: Schäden bis hin zum Totalausfall auf Acker- und Weideflächen sind nicht hinnehmbar.
Der wirtschaftliche Fortbestand der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe darf nicht infrage gestellt werden. Dafür bedarf es Maßnahmen: Ran an die Artenschutzlisten und hin zu einem wirksamen
Bestandsmanagement und damit einer räumlich und zeitlich erweiterten Bejagung inklusive Vergrämung!
Auch wirksame, volle Entschädigungsregelungen inklusive Grünland sind wichtig, wobei die Schadensvermeidung Vorrang haben sollte.
Ich freue mich auf die Diskussion, die wir im Ausschuss führen werden. Den Antrag des Abgeordneten Schnurrbusch lehnen wir ganz klar ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Jetzt? - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dass man dafür schon Applaus bekommt. - Wasserstoff ist ein Energieträger der Zukunft. Wasserstoff kann zur Dekarbonisierung und Minderung der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen beitragen. Wasserstoff bietet die Chance, die Energiever
sorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Eine Wasserstoffwirtschaft ist eine Wirtschaft, die das Klima schützt. Unsere Landesregierung geht mit der vorliegenden Wasserstoffstrategie entscheidende Schritte voran. Ich danke ganz herzlich für die Erstellung dieser sinnvollen Strategie.
Wasserstoff kann mit regenerativer Energietechnik gewonnen werden und ist auch in der Verwendung vielseitig einsetzbar - als Energieträger und Erdgasersatz, in der chemischen Industrie und nicht zuletzt als Treibstoff im Verkehrssektor. Wasserstoff ist ein echtes Multitalent, meine Damen und Herren.
Die Wasserstoffstrategie der Landesregierung ist ein wichtiger Rahmen, um diese riesigen Potenziale im Energiewendeland Schleswig-Holstein zu heben. Denn Wasserstoff bietet Chancen für den Klimaschutz und für die Unternehmen gleichermaßen. Diese Chancen sollten wir nicht ungenutzt lassen. Wir müssen Wasserstoff neu denken, und vor allem müssen wir Wasserstoff auch groß denken, meine Damen und Herren.
Dass wir zur Förderung von Wasserstoffprojekten auch 30 Millionen € Landesmittel zur Verfügung stellen, ist nur konsequent. Wir drehen eben an allen Schrauben, die der Landespolitik zur Verfügung stehen, um eine echte Wasserstoffwirtschaft aufzubauen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der Fahrplan steht, der Zug rollt, doch die entscheidenden Weichen werden in Berlin gestellt. Wasserstoffprojekte müssen auch nach dem Ende der Förderung wirtschaftlich wettbewerbsfähig sein. Dafür ist aber der Strom, der zur Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden soll, wegen der staatlichen Preisbestandteile weiterhin zu teuer. - Leider, meine Damen und Herren, muss ich sagen, denn auch die neue EEG-Novelle des Bundes springt dabei immer noch zu kurz. Das gesamte System der Energiesteuern, -abgaben und -umlagen, da bin ich ganz klar an der Seite von Minister Albrecht, muss in Berlin vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Dazu brauchen wir einen CO2-Deckel und einen echten Zertifikatehandel.
Wir können strukturelle Fehler der Energiewende, die im Bundesrecht angelegt sind, nicht dauerhaft mit Landesmitteln zuschütten.
Jetzt komme ich zum Vorwurf der SPD-Fraktion. Herr Hölck, ich stehe hier und kann nicht anders.
Sie sagten in Ihrer Pressemitteilung am 20. Oktober 2020, dass CDU und FDP „im Bremserhäuschen sitzen“ würden. Sie haben Recht, aber man muss sich auch einmal anschauen, wo sich das Bremserhäuschen befindet und was man im Bremserhäuschen macht.
Erstens. Das Bremserhäuschen befindet sich auf dem Zug, ist also Teil des Zuges. Im Gegensatz zu Ihnen fahren wir also mit, während Sie nur staunend dastehen und zusehen, wie der Zug an Ihnen vorbeirauscht.
Und der zweite Punkt ist entscheidender: Es kommt darauf an, was man im Bremserhäuschen macht. Ich sage Ihnen, was Jamaika im Bremserhäuschen macht. Wir lösen die Bremsen, die uns die Sozialdemokraten durch eine falsche Energiepolitik eingebrockt haben.
Es ist auch heute wieder deutlich geworden: Sie wollen weiter nur Kohle in den Kessel schaufeln, Steuergeld verbrennen, das seine Wirkung gar nicht entfalten kann, weil die Bremsen festsitzen.
Wir lösen die Bremsen, und die Zugkraft von Innovationen und von Unternehmensgeist bringen den Zug nach vorn, bringen den Zug ins Rollen. Und das Allerschönste, Herr Hölck, ist: Unser Zug fährt bald mit Wasserstoff!
Ich lade Sie ganz herzlich ein, noch auf den Zug aufzuspringen. Es ist noch nicht zu spät. Wir wer
den für Sie dort auch noch ein Plätzchen finden. Als Gast im Bordbistro machen Sie sich auch nicht die Hände schmutzig.
Da ich noch ein wenig Restredezeit habe, möchte ich einen Punkt erwähnen, den auch Sie erwähnt hatten, das ist das Thema Import. Wenn wir Wasserstoff wirklich groß und neu denken wollen, und wenn wir sehen, dass der langfristige Bedarf an erneuerbaren Gasen nicht ausschließlich in Deutschland erstellt werden kann - man kann nicht überall die Windräder et cetera hinstellen, das passt nicht -, sind wir, das sagt die Strategie ganz deutlich - auch die Strategie Ihrer Bundesregierung - auf Wasserstoffimporte angewiesen. Daran führt kein Weg vorbei. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir uns für das Importterminal in Brunsbüttel einsetzen. Dort wird jetzt auch geprüft, dass man dieses Terminal für klimaneutralen Wasserstoff nutzen kann, für die An- und Ablieferung. Das ist eine sinnvolle Sache.
Brunsbüttel und die gesamte Westküste können also zu einem Hub für eine europäische Wasserstoffwirtschaft werden. Alle Voraussetzungen einer autarken, vom Ausland abgeschotteten Energiewende setzen uns in einen Zug nach Nirgendwo, Herr Hölck.
Wir müssen alle daran mitarbeiten, dass die Bremsen gelöst, dass die richtigen Weichen gestellt werden. Deswegen setzen wir uns für eine technologieoffene Energiewende, für einen Emissionszertifikatehandel mit CO2-Deckelung und für eine innovationsfreundliche Reform des EEG ein, damit es mit dem Multitalent Wasserstoff vorwärtsgehen kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schweinehalter und Ferkelzüchter sind in einer bedrohlichen Lage. Die Nerven liegen blank. Vor ein paar Monaten noch waren es die strikten Regelungen der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, wegen der die Landwirte vor dem Aus vieler Betriebe warnten. Jetzt kommen noch fehlende Schlachtkapazitäten aufgrund von Corona und die drastisch gefallenen Absatzpreise aufgrund der Afrikanischen Schweinepest hinzu.
Wie den Medien zu entnehmen ist, stauen sich mittlerweile über 400.000 Schlachtschweine; das ist eine Schätzung des Verbands der Fleischwirtschaft. Neue Ferkel können nicht in Mastbetriebe aufge
nommen werden. Schlachtreife Tiere werden deshalb immer fetter. Das führt zu tierschutzrechtlich bedenklicher Enge in den Betrieben. Das Tierwohl ist in dieser Situation gefährdet. Es wäre ja auch wirklich schrecklich, wenn die Tiere einfach notgeschlachtet werden müssten. Deshalb fordern die Landwirte Hilfe und Antworten von der Politik.
Ich begrüße es wirklich sehr, dass wir das Thema heute im Landtag debattieren. Vor allem begrüße ich es, dass Minister Albrecht zu der Thematik im ständigen Austausch mit der Branche, mit seinen Kollegen aus NRW und Niedersachsen sowie mit unserem Agrarausschuss ist. Das Ganze findet auch nicht im Hinterzimmer statt, Frau Eickhoff-Weber.
Der Wegfall von Schlachtkapazitäten über einen gewissen Zeitraum wirkt bis heute nach - wie eine Vollbremsung auf der Autobahn auch noch einige hundert Meter und lange Zeit im rückwärtigen Verkehr nachwirkt. Aktuell arbeiten die meisten Schlachthöfe - natürlich unter Coronaauflagen wieder an ihren Kapazitätsgrenzen. Es müssen dabei logischerweise strenge Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Zur Coronaproblematik kommt dann seit Kurzem noch die Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest. Die Schlachtbetriebe werden ihre Waren aus den Kühlhäusern nicht los, die vor dem Auftauchen der ASP an Drittländer wie China gegangen sind. Diese Drittländer haben vor allem auch Teile vom Schwein genommen, die hier keine Abnehmer mehr fanden. Heiner Rickers hat es ausgeführt.
Es wird derzeit mit Hochdruck daran gearbeitet, neue Absatzmärkte zu erschließen, aber die Anpassung eben dieser komplexen Prozesse benötigt Zeit. Währenddessen werden neue Ferkel geboren, sie wachsen auf und die Schlachtschweine werden, wie gesagt, immer größer und schwerer. Dieser Prozess lässt sich auch nicht so einfach anhalten wie ein Fließband in der Automobilwirtschaft, aber natürlich müssen wir sehen - der Minister hat darauf hingewiesen -, dass wir dort bremsen, wo es möglich ist. Aber ad hoc geht es natürlich nicht.
Die Frage ist natürlich, was die Landespolitik nun tun kann. Es ist, wie ich schon sagte, gut und richtig, dass unser Minister im ständigen Austausch mit der Branche steht. Nun gilt es, gemeinsam - also auch ministeriums- und länderübergreifend - pragmatische Lösungen zu finden. Wir unterstützen die Landesregierung dabei, alle Maßnahmen zu prüfen
und zu ergreifen, um alles Mögliche zu tun, das Tierwohl zu schützen sowie die Landwirte und ihre Familien zu unterstützen.
Welche Punkte gibt es da konkret? - Zum Beispiel die Prüfung von arbeitsschutzrechtlichen Möglichkeiten zur Erhöhung der Schlachtkapazitäten. Beim Schlachthof Kellinghusen ist das beispielsweise ein Weg, der zurzeit beschritten wird. Ebenso gilt es, einen Notfallplan für den Fall eines Covid-Ausbruchs in der Belegschaft zu erstellen. Coronabedingte Sperrzeiten bei Schlachthöfen könnten somit verkürzt werden.
Auch bei den gesetzlichen Standards beim Platzangebot im Stall sollte meiner Meinung nach geprüft werden, ob zumindest zeitweise EU-konforme Spielräume möglich wären, um Linderung zu schaffen, um Zeit zu gewinnen und um die Landwirte aus einem drohenden Rechtsbruch beim Tierwohl herauszubekommen.
Abschließend möchte ich daran appellieren, dass wir fest an der Seite der Schweinehalter stehen und uns auch zur Schweinehaltung bekennen sollten. Unsere Solidarität ist da sehr wichtig. Da gebe ich Herrn Minister absolut Recht. Wir sollten auch alle an einem Strang ziehen und uns klar verdeutlichen, dass die Landwirte unverschuldet in diese Lage geraten sind. Es nützt jetzt nichts, Generalkritik an der Fleischwirtschaft zu äußern oder, wie es Frau Eickhoff-Weber getan hat, die CDU-Bundestagsfraktion oder die EVP-Fraktion zu kritisieren oder Kritik am Minister wegen angeblicher Hinterzimmerpolitik zu üben. Das löst jetzt nicht das Problem. Wie das Problem gelöst werden kann, haben die Vorredner von CDU, Grünen und der Minister ausgeführt.
Sie, Frau Eickhoff-Weber, haben leider eine Chance verpasst, aber ich bin Ihnen zumindest dankbar, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt heute in das Plenum eingebracht haben. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen, die wir ja regelmäßig im Ausschuss und auch weiter führen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis Ende 2021, also bis Ende nächsten Jahres, darf noch Strom aus der Kernenergie erzeugt werden. Dann ist Schluss. Die Kernkraftwerke werden zurückgebaut. Das an sich ist natürlich schon eine große Herausforderung: der Rückbau hin zur grünen Wiese. Aber eine weitere große Herausforderung ist eben die Suche nach einem Standort für den hochradioaktiven Abfall. Dieses Problem ist noch nicht gelöst. Wir werden im Jahr 2022 rund 1.900 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen in den Zwischenlagern an den Kraftwerkstandorten stehen haben. Da wiederhole ich gern den Satz, den Bernd Voß eben gesagt hat - das kommt nicht oft vor, aber jetzt ausdrücklich -: Die Zwischenlager dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.
Deswegen ist ein Standortauswahlgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen worden. Die Suche und die Schaffung eines Endlagerstandorts sind eben große Herausforderungen. Die Suche nach einem gemeinsamen Standort muss gemeinsam über alle Parteigrenzen hinweg mit wissenschaftlicher Expertise und in größtmöglicher Transparenz gestaltet werden. Ich begrüße da den wirklich großen überparteilichen Konsens, den wir hier in diesem Hohen Haus haben. Mit unserem Antrag, den wir gleich gemeinsam beschließen werden, senden wir ein sehr gutes Signal, dass wir ausdrücklich dieses Verfahren, das
festgeschrieben worden ist, unterstützen und dass wir zu dieser Sache stehen - anders als andere Bundesländer, wenn ich einmal weiter in den Süden schaue.
- Vielen Dank, Herr Kollege. - Transparenz ist der Schlüssel bei der Endlagersuche. Jeder muss nachvollziehen können, was passiert und wie welche Entscheidung zustande gekommen ist. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, zeigt sich sehr offen und engagiert, größtmögliche Transparenz in Sachen Endlagersuche herzustellen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal BGE-Geschäftsführer Stefan Studt dafür zu danken, dass er letzte Woche hier in diesem Saal dem Umweltausschuss so umfassend und informativ über die Endlagersuche berichtet hat.
Eine tiefengeologische Einlagerung zu schaffen, ist der Auftrag der BGE. Wichtig ist aber auch, dass im Standortauswahlgesetz die Vorgabe der Rückholbarkeit festgeschrieben ist: Die Möglichkeit einer Bergung für 500 Jahre nach dem geplanten Verschluss des Endlagers ist vorzusehen, heißt es dort im Gesetz. Das ist unter anderem deswegen sinnvoll, weil es in Zukunft durchaus andere technische Lösungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen geben könnte. Viele EU-Staaten setzen zum Beispiel auf das Thema Transmutation, sprich: die Zersetzung der Abfälle in deutlich kürzere und oder gar nicht mehr strahlende Elemente. Dieses Verfahren ist noch in den Anfängen und wird noch erforscht. Und wenn es tatsächlich gelingen sollte, andere Verfahren als die tiefengeologische Lagerung zu ermöglichen, dann wird man wegen der festgeschriebenen Rückholbarkeit auch damit umgehen können.
Die Suche nach einem Endlager ist nötig. Es ist eine große Aufgabe, für die wir alle Verantwortung übernehmen müssen. Bis man einen endgültigen Standort für ein Endlager irgendwo in Deutschland gefunden hat, wird es mit Sicherheit noch sehr viele Fragen geben. Deswegen ist es richtig, dass von Anfang an alle Phasen der Endlagersuche öffentlich dargestellt und erklärt werden.
Das führt mich abschließend zu einem Web-Tipp: Auf BGE.de, der Seite der Bundesgesellschaft für
Endlagerung, findet man wirklich sehr informativ und sehr ausführlich alles, was man vom Verfahren wissen muss. Man kann dort auch online Kommentare und Stellungnahmen abgeben, die sofort beantwortet werden. Das ist ein ganz großer und guter Beitrag für größtmögliche Transparenz. Die Endlagersuche zwingt uns zur gemeinsamen Verantwortung. Wir stehen dazu und stimmen selbstverständlich diesem vorliegenden Antrag gleich zu. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nobis, ich will einmal nett anfangen: Wir stimmen heute zu, was Ihren Antrag auf Abstimmung in der Sache betrifft. Aber in der Sache lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. Wir reden zwar über Kohlekraft, aber was wir nicht brauchen, ist Dampfplauderei von Ihnen, Herr Nobis. Es ist wirklich erstaunlich, mit was für Anträgen Sie uns hier beschäftigen.
Es geht in Ihrem Antrag eigentlich um die Politik der Freien und Hansestadt Hamburg; es wäre angebracht, den Antrag dahin zu adressieren. Jetzt müssen wir uns damit beschäftigen; aber das kann man schnell abhandeln.
Natürlich würden auch wir es begrüßen, wenn Hamburg seine vollmundig angekündigte Wärmewende endlich in den Griff bekäme und das Kraftwerk Wedel schnellstmöglich abgeschaltet würde. Wir brauchen das Kraftwerk Wedel in SchleswigHolstein nicht, aber der Hamburger Senat scheint hinter seinen selbst gesteckten Zielen hinterherzuhinken. Das ist bedauerlich. Wir schauen einmal, was dort kommt.
Meine Damen und Herren, uns ist klar: Das Kraftwerk Wedel versorgt Hamburg mit Wärme, steht aber in Schleswig-Holstein. Das Kraftwerk Wedel ist alt und belastet die Schleswig-Holsteiner. Wir brauchen da endlich einen verbindlichen Stilllegungspfad. Dazu haben wir im Mai 2020 mit großer Mehrheit den besagten Antrag, Drucksache 19/2073, beschlossen und unsere Landesregierung gebeten, die Gespräche weiterzuführen. Und das tut sie auch.
Herr Nobis, man fragt sich, wie Sie sich die Umsetzung Ihrer kurzen Anträge vorstellen. Es ist ja nicht so, dass ein Minister nach Wedel gehen und einfach einen Knopf drücken kann und das Kraftwerk dann aus ist. Nein, man braucht vernünftige Gespräche und einen verbindlichen und einvernehmlichen Zeitplan zur Abschaltung dieses Kraftwerks. Ihre energiepolitische Geisterfahrt bringt uns da nicht weiter.
Im Gegensatz zur AfD sind wir ganz klar dafür, die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten. Wir stehen
zum Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energiequellen ohne Wenn und Aber, und wir wollen die Umstellung des Energiesystems auf emissionsarme Technologien. Hierfür setzen wir auf europäischen Emissionshandel mit absinkender CO2-Obergrenze und einen marktwirtschaftlichen, kosteneffizienten und technologieoffenen Rahmen. Der Kohleausstieg, wie er von der Bundesregierung beschlossen worden ist, ist da unserer Meinung nach nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen, denn der CO2Ausstoß der Energiewirtschaft ist bereits europaweit durch Emissionshandel gedeckelt. Das Ende der Kohleverstromung ist also europaweit schon vorbestimmt. Der kosteneffiziente Weg des europäischen Emissionshandels wird mit dem nationalen Kohleausstiegsgesetz konterkariert. Der Emissionshandel sollte als zentrales marktwirtschaftliches Instrument gestärkt und endlich auf alle Sektoren ausgeweitet werden. Das ist unser Appell. Nur so gelingt die Energiewende, die wir wollen, nur so können wir das Klima schützen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir uns einig sind, dass das Grundgesetz an sich nicht rassistisch angelegt ist. Die Vielschichtigkeit und die Bedeutung des Begriffs Rasse zeigt sich nicht im Wortlaut allein. Er wurde auch nicht ins Grundgesetz eingeführt, um aufzuzeigen, dass es Rassen gibt, sondern um aufzuzeigen, dass es ein Diskriminierungsverbot gibt. Der Begriff wird also keineswegs positiv bewertet, sondern ist ein Punkt in der negativen Aufzählung, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung und eben wegen seiner Rasse bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Er ist eine konkrete Ausgestaltung des Artikel 1 Grundgesetz, in dem die Unverletzlichkeit der Menschenwürde festgeschrieben ist.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, wir sind uns auch bei Folgendem einig: Für uns Deutsche kann es keine neutrale Bedeutung des Begriffs Rasse geben. Er wird bei uns immer mit den Gräueln des Nationalsozialismus und der Vernichtung der Juden im Holocaust im Zusammenhang stehen. Mit der Aufnahme in Artikel 2 Grundgesetz sollte und wird der Welt gezeigt, dass wir Deutsche aus der Vergangenheit gelernt haben und der Welt versprechen, dass so etwas mit uns nie wieder vorkommt.
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben den Begriff Rasse also 1949 nicht verwendet, weil sie diskriminieren wollten, sondern weil es zur damaligen Zeit ein starkes Zeichen gegen den Nationalsozialismus war. Die Aufnahme des Begriffs Rasse in Artikel 2 Grundgesetz war 1949 deswegen auch ein politisches Statement.
Wir müssen aber anerkennen, dass Sprache und damit auch einzelne Begriffe sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte verändern, weil sich auch die Menschen und die Gesellschaft verändern. Fontanes Gedichte sind heute vielleicht für einige unverständlich. Oder nehmen wir die Bezeichnung Fräulein. Sie würde heute wahrscheinlich eher zu einer Ohrfeige führen als zu einem Erröten der so angesprochenen Dame. Sprache kann verbindlich sein - wie der Diplomaten-Kodex. Sprache kann spalten - wie die aggressiven Tweets des US-Präsidenten. Sprache kann manipulieren, etwas schönreden, was nicht schön ist, sie kann etwas vertuschen und ver
leugnen, was eigentlich immer noch da ist, zum Beispiel Rassismus.
Heute wissen wir, dass es den Begriff Rasse biologisch nicht gibt. Und noch immer haben wir es auf der Welt mit Rassismus zu tun. Während die Mütter und Väter des Grundgesetzes hehre und starke Ziele für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft hatten und diese in unserer Verfassung abgebildet haben, haben die Kinder und Enkel des Grundgesetzes die höchst verantwortungsvolle Aufgabe, die Verfassung in ihrem Wesen und in ihrer Zielrichtung zu erhalten. Das bedeutet aber nicht, dass das Grundgesetz konserviert werden muss. Auch unsere Verfassung muss den gesellschaftlichen Wandel anerkennen. Und da muss man eindeutig sagen: Der Rasse-Begriff ist in unserem Sprachgebrauch längst nicht mehr zeitgemäß. Im Gegenteil, er befördert eine Debatte, derer sich Rassisten gern bedienen, und von der wir uns und unsere Verfassung sich eindeutig und unmissverständlich distanzieren müssen.
Natürlich muss sich das Grundgesetz immer wieder einer kritischen Überprüfung unterziehen, auch hinsichtlich seiner Sprache, denn es ist der Spiegel und der Rahmen einer Gesellschaft. Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen: Das Grundgesetz ist keine Spielwiese für parteipolitische Taktierereien. Jede Änderung der Verfassung muss mit äußerster Sorgfalt betrieben und diskutiert werden. Wir Liberale sind in der Regel sehr zurückhaltend bei Änderungen des Grundgesetzes. Für Symbolpolitik darf kein Platz in unserer Verfassung sein.
Beim Begriff der Rasse sind wir aber der Meinung, dass er dort nichts mehr zu suchen hat. Ich erwähnte es bereits. Stattdessen sind wir Freie Demokraten der Meinung, dass wir eine Alternative finden müssen, die glasklar deutlich macht, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund ethnischer Merkmale weiterhin verboten bleibt. Uns wäre ein Ersatz lieber als eine Streichung. Deshalb werbe ich auch sehr für unseren Antrag, der - wie meine Vorredner sagten - kein Blankoscheck ist, sondern diese Diskussion wirklich breit aufnimmt.
Meine Damen und Herren, abschließend sollten wir uns wirklich alle im Klaren sein, dass der Wegfall von Begriffen oder die Ersetzung von Begriffen das
Problem an sich nicht lösen. Deshalb gilt natürlich auch heute der Appell an uns alle: Solange es Rassismus auf der Welt gibt, ist die Streichung des Begriffs allein nicht die Lösung, sondern ein einzelner Schritt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke auch ich der Landesregierung für den Entwurf der Landesverordnung zur Teilfortschreibung Wind im Landesentwicklungsplan. Die FDP-Fraktion wird diesem heute auch zustimmen. Ich möchte vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landesplanung danken, weil diese wirklich einen ganz großen Berg an Stellungnahmen abarbeiten mussten. Vielen Dank also für Ihren Einsatz.
Die Teilfortschreibung des LEP an dieser Stelle sichert eine geordnete Nutzung der regenerativen Energiequelle Windkraft im Land unter Würdigung des Urteils des OVG Schleswig, und es werden die landesplanerischen Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung geschaffen. Die Grundsätze, Ziele und Kriterien, die darin stehen, finden unsere Zustimmung.
Auch wenn Herr Hölck hier immer wieder die gleichen Textbausteine bringt und immer die gleiche Leier spielt: Es geht in diesem Verfahren um Gründlichkeit, um Rechtssicherheit. Es ist ja das Verfahren, das von der Küstenkoalition begonnen worden ist, das wir lediglich modifiziert fortführen. Wenn Sie sich also darüber beklagen, dann beklagen Sie sich vor allem über sich selbst. Dieses Verfahren ist geordnet. Wir führen es fort und befinden uns nun endlich auch auf der Zielgeraden.
Um vielleicht ein paar Beispiele zu bringen, wo es Änderungen gegenüber dem vorherigen Zustand gibt: Das ist zum Beispiel der fünffache Gesamthöhenabstand zu Gebäuden in Siedlungsbereichen. Das ist ein landesplanerisches Ziel. Das haben wir schon im Koalitionsvertrag so angekündigt, und es wird nun festgeschrieben. Ich halte auch höhenabhängige größere Abstände, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Anlagen immer größer werden, für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Akzeptanz.
Das Thema Akzeptanz führt mich nun zur Clearingstelle. Mit dem Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen dafür geschaffen. Die unabhängige Stelle
beim Landtag soll allen Bürgern und Kommunen für Fragen des Windkraftausbaus zur Verfügung stehen. Sie soll bei Konflikten moderieren, vermitteln und beraten. Wir brauchen diese Clearingstelle, weil wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass es vielerorts vor allem Fragen gibt, aber auch Unsicherheiten bis hin zu Verwerfungen. Deshalb ist es wichtig, diese Themen noch einmal im Rahmen der Konfliktbewältigung im Dialog anzugehen. Deswegen ist es richtig, eine solche Clearingstelle einzuführen.
Wir haben beim Thema Windkraft - das wird auch heute wieder deutlich - mehrere Institutionen und Behörden, die dort beschäftigt sind. Das ist das MELUND, das ist das Innenministerium, das ist das LLUR, und es sind weitere Behörden auf Kreisebene und auf kommunaler Ebene. Daher ist es wichtig, einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zu haben, an die man sich als Bürger oder als Kommune wenden kann, wenn man Fragen hat. Es ist wichtig, dass es dort ein neutrales Vermittlungsangebot gibt.
Dadurch werden auch keine Strukturen zerstört. Ganz im Gegenteil: Die Informationsangebote der Landesregierung gibt es weiterhin; aber es gibt dann eben eine sinnvolle und gute Ergänzung dazu, wie ich finde.
Der Erfolg einer Clearingstelle hängt maßgeblich vom Vertrauen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ab, die sich an sie wenden. Deswegen haben wir folgerichtig auch vereinbart, eine unabhängige Stelle zu schaffen. Weil die zu lösenden Konflikte Folge von Regierungshandeln sind, kann die zur Bewältigung dieser Konflikte geschaffene Stelle nicht Teil der Regierung selbst sein. Daher empfiehlt sich eine Angliederung an den Landtag. Ich begrüße sehr, dass wir das fraktionsübergreifend bereits im Haushalt so festgeschrieben haben. Das ist, wie gesagt, der rechtliche Rahmen, den wir dafür schaffen wollen.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz halte ich beim Thema Windkraft für immens wichtig. Dies ist ein weiterer Punkt, der in diese Richtung führen soll. Wir wollen niemanden, der oder die anonym in einem Büro sitzt, sondern wir wollen jemanden, der auch mal rausfährt und dann vor Ort tätig wird.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Dort werden wir uns das dann gemeinsam ganz genau anschauen. Wir haben ja auch schon eine Eva
luation. Das heißt, wir wollen nach einem großen Bericht nach zwei Jahren schauen, was die Stelle gemacht hat und was sie gebracht hat. Aber ganz wichtig ist eben, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen. Das halte ich für gut und richtig.
Der Ausbau der Windenergie ist ein ganz wichtiges Ziel, das ist ganz klar, geht aber eben nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Das machen wir auch weiterhin so.
Ich freue mich, dass wir mit dem LEP das Ziel haben, zum Jahresende damit fertig zu werden, damit endlich Klarheit ist, wo genau die Flächen sind, auf denen unsere Energieziele erreicht werden können, die wir ja auch gemeinsam erreichen wollen. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. - Danke schön.
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich mich ganz herzlich für den Energiewendebericht bedanken, der uns wieder sehr detailliert zeigt, wo wir stehen und was noch zu tun ist. Es ist eine gute Sache, dass wir diesen Bericht jährlich lesen können und darüber diskutieren. Es rührt noch aus schwarzgelber Zeit, dass diese Berichte jährlich vorgelegt werden. Das ist eine gute Sache. Vielen Dank für den Bericht, vielen Dank vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem MELUND für die Erstellung dieses Berichtes.
Wenn wir uns den Bericht einmal ganz genau anschauen, wird klar, dass da eine Lücke ist. Die Emissionsminderungen decken sich nicht ausreichend mit dem Zielpfad. Da gibt es nichts schönzureden. Wir sollten allerdings schon darauf achten, dass wir in der Diskussion über die Frage, warum diese Lücke da ist, nicht undifferenziert werden. Herr Hölck, es bringt wirklich nichts und erst recht dem Klima nichts, wenn Sie jedes Mal dieselbe Rede halten, wenn wir über Energie und Klimaschutz reden. Das erzeugt nur CO2 und bringt in der Sache gar nichts.
Ich versuche jetzt auch, ruhig zu bleiben
und nicht immer das zu erwidern, was ich sonst immer tue.
- Herr Kollege, ich möchte wirklich sachlich auf diesen Bericht eingehen, weil wir diese Emissionsminderungslücke haben. Diese Lücke ist aber nicht dieser Landesregierung anzulasten. Es spottet jeder
Beschreibung! Als wenn Jan Philipp Albrecht an dieser Lücke schuld wäre! Das ist doch Quatsch. Diese Lücke stammt aus mehreren Gründen. Klar ist auch: Der Windkraftausbau stockt. Das liegt am OVG-Urteil und am Moratorium, ja. Das liegt aber vor allem auch am EEG.
- Meine Damen und Herren: Es liegt nicht an der letzten Landtagswahl!
Zum Thema Akzeptanz muss ich gar nichts mehr sagen, da verweise ich auf die Debatte heute Morgen. Aber auch wenn das OVG-Urteil nicht gekommen wäre, wäre der Windkraftausbau wahrscheinlich etwas schneller gelaufen, aber die Emissionen im Energiesektor nicht weniger geworden.
Wir müssen doch einmal ganz genau schauen: Was machen wir hier eigentlich? Natürlich bauen wir die erneuerbaren Energien aus. Wir müssen aber auch sehen, dass weniger Emissionen da sind. Deswegen müssen wir diese gute Windenergie in die Bereiche Wärme und Verkehr transformieren. Das wird durch das EEG verhindert. Das ist leider so.
Es wird auch durch viele andere bundesgesetzliche Regelungen und Umlagen verhindert. Das ist der Grund, warum die Sektorenkopplung nicht wirtschaftlich ist. Deswegen ist es goldrichtig, dass wir im Bundesrat immer wieder auf der Matte stehen und die anderen Bundesländer fast nerven, dass diese Gesetze und Verordnungen angepasst werden, sodass wir eine echte Sektorenkopplung kriegen.
Ich komme zum Thema Landwirtschaft. Wir sollten bei dieser Diskussion eine Sache nicht vergessen: Schleswig-Holstein ist ein landwirtschaftlicher Gunststandort. Unsere Felder, Ställe und Betriebe versorgen andere Bundesländer mit. Die Emissionen werden aber hier angerechnet. Da muss man sich die Zahlen ganz genau anschauen.
Die Landwirtschaft hat die Zeichen der Zeit erkannt und sich schon früh eine eigene Klimaschutzstrategie als Selbstverpflichtung auferlegt. Die Landwirt
schaft der Zukunft wird auch durch unsere Landesregierung vorangebracht, indem wir das Dialogformat haben. Am nächsten Montag geht es mit einer neuen Runde weiter. Wir reden nicht nur, da werden auch Taten folgen.
Um die CO2-Emissionen zu senken, muss man auch weiter denken als nur an Fahrzeuge und Fabriken. Drainierte Moore oder fehlende Waldflächen beispielsweise tragen ebenso zum Klimawandel bei. Deswegen setzen wir mit unserem Programm auf die Bewahrung von Humus als natürlichem Kohlenstoffspeicher im Boden und auf die Förderung seines Aufbaus.
Der biologische Klimaschutz leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kohlenstoffvorräte und damit zum Klimaschutz generell. Sie kennen das Programm, der Minister hat es auch vorgestellt. Man muss dies wirklich einmal sagen: Dieses Programm - Sie sehen es im Bericht - ist für den Klimaschutz in Schleswig-Holstein eine wirklich gute Sache.
Wir müssen bei der Landwirtschaft auch feststellen, dass sie zum einen natürlich Hauptbetroffener des Klimawandels ist, aber die Land- und Forstwirtschaft auch der einzige Wirtschaftsbereich ist, der CO2 wirklich bindet. Eine hundertprozentig emissionsfreie Landwirtschaft ist nicht denkbar. Sie ist unmöglich. Wir können aber die Emissionen begrenzen. Dazu trägt dieses Programm bei. Wir wollen erreichen, dass mehr drainierte Moorflächen, die derzeit für den Ackerbau genutzt werden, wiedervernässt werden.
Das geht nur auf freiwilliger Basis, gemeinsam mit engagierten Landwirten und Flächeneigentümern. So steht es auch in dem Programm. Für die weitere Fortführung wäre es gut, wenn wir mit Bundesmitteln noch mehr einbringen könnten, denn der biologische Klimaschutz nützt ja nicht nur uns in Schleswig-Holstein, er nützt auch weit darüber hinaus etwas.
Meine Damen und Herren, solange die Bundesregierung aber in der Klimapolitik nicht entschlossen und marktwirtschaftlich vorgeht, drehen wir an den Schrauben, die auf Landesebene möglich sind. Wir tun, was wir hier beeinflussen können. Wir haben dieses Programm für den biologischen Klimaschutz, wir haben schon die erwähnte norddeutsche Wasserstoffstrategie, die wir hier voranbringen. Wir haben die zahlreichen Bundesratsinitiativen, und wir stellen die Regionalpläne Wind fertig. Wir sind
auf der Zielgeraden. Außerdem arbeitet die Regierung im Dialog mit Hamburg daran, dass das Kohlekraftwerk in Wedel abgeschaltet wird, denn auch diese hohen Werte tauchen bei uns in der Statistik auf. Das ist eigentlich eine Unmöglichkeit. Vor allem: Dieser alte Meiler muss endlich abgeschaltet werden.
Meine Damen und Herren, nur auf die Regierung zu schimpfen und immer wieder auf die Windkraftpläne zu verweisen, wie es die SPD so gern tut, ist ein bisschen undifferenziert und doch sehr eindimensional. Das wird der Komplexität dieser Aufgabe des Klimaschutzes auch nicht gerecht, Herr Dr. Stegner. Klimaschutz ist mehr als die Aufstellung von Windrädern. Ich glaube, das ist in meiner Rede deutlich geworden.
Unsere Landesregierung ergreift Maßnahmen dort, wo es sinnvoll ist. Wir haben auch innovative Unternehmer hier in Schleswig-Holstein, die eigene Konzepte und Produkte entwickeln. Weltverändernde Ideen made in Schleswig-Holstein - ich schaue einmal nach Heide, wo wir Wasserstoff in der Raffinerie als Thema haben. Das ist ein Projekt, bei dem wir zeigen können, wie man Sektorkopplung voranbringen kann. Diese Idee ist zu exportieren. Lieber Andreas Hein, es zeigt sich einmal wieder: Wo Dithmarschen ist, da ist vorne, aber auch: Wo Schleswig-Holstein ist, da wird vorangegangen beim Thema Klimaschutz und beim Thema Energiewende.
Dort, wo wir nichts Eigenes machen können, brauchen wir mehr Kooperation der Länder, Kooperationen mit dem Bund, marktwirtschaftliche Lösungen auf Bundes- und EU-Ebene. Vor allem aber brauchen wir Pragmatismus statt Fingerzeigen. Die europäischen Klimaschutzziele sind erreichbar. Wir wollen sie auch erreichen, und ich denke, wir sind hier in Schleswig-Holstein wirklich auf einem sehr guten Weg dazu. - Danke schön.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
- Ich störe ungern; aber auch ich möchte gern etwas zu unserem Gesetzentwurf sagen.
Meine Damen und Herren!
„Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.“
Dieser kluge Satz hätte von mir sein können, ist er aber nicht. Er ist zitiert, und zwar aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP.
Es ist ein sehr, sehr kluger Satz.
Denn: Es wird deutlich - auch heute -, dass Jamaika für die positive Weiterentwicklung des echten Nordens etwas tut. So richten wir die Landesplanung beispielsweise so aus, dass wir die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördern. Hierzu brauchen wir natürlich einen Rahmen, aber eben auch mehr Flexibilität. Dies gilt vor allem für die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung. Diese werden im Landesentwicklungsplan so angepasst, dass in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage die wohnbauliche Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt wird. Die Flexibilisierung soll auch für eine erleichterte Ausweisung von Gewerbeflächen gelten. So weit, so gut. Aber heute geht es nicht um den Landesentwicklungsplan an sich, sondern primär um das Landesplanungsgesetz.
Auch hier liefern wir, meine Damen und Herren. Die heute zu beschließende Experimentierklausel schafft Freiraum für neues Denken. Deshalb ist sie zweifelsohne das Herzstück der vorliegenden Novelle.
Eine Landesplanung muss es eben möglich machen, der Zukunft Raum zu geben. Und es muss möglich sein, uns mit Entwicklungen und Neuerungen zu überraschen, die wir heute noch nicht für möglich halten. Dazu brauchen wir entsprechende Instrumente. Es muss möglich sein, Neues auszuprobieren. Die Experimentierklausel ist ein solches Instrument. Es ist gut, dass wir sie jetzt gesetzlich verankern.
Auch die weiteren Neuerungen sind sinnvoll. Dass das Mitglied der Landesregierung, welches für Landesplanung verantwortlich ist, den Vorsitz im Landesplanungsrat innehat, ist dabei genauso pragmatisch und einleuchtend wie die verstärkte Nutzung des Internets für die Bekanntmachung der Pläne.
Die Flexibilisierung der Beteiligungsfrist ist sinnvoll und notwendig, weil es eben nichts nützt, über lange Verfahrensdauern in Deutschland nur zu jammern; man muss auch etwas dagegen tun. Wir als Jamaika-Koalition tun etwas dagegen. Wir packen an, während andere das Wort „Planungsbeschleunigung“ gerade erst gelernt haben.
Deswegen stimmen wir der Ausschussempfehlung selbstverständlich und sehr gern zu. Dieses moderne und flexible Landesplanungsgesetz ist sinnvoll und gut.
Frau Eickhoff-Weber, nun zu Ihnen:
- Ich habe mich selber schon darauf gefreut.
Sie haben intensiv und lange über unseren Änderungsantrag gesprochen. Schauen wir uns doch einmal Ihren Änderungsantrag an.
Ich fasse ihn zusammen: Experimentierklausel und damit mehr Freiheit? - Wollen Sie nicht. Planungsbeschleunigung? - Kennen Sie nicht, wollen Sie nicht. Digitalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung? - Zu modern; wollen Sie nicht. Wenn es nach Ihnen ginge, würde alles beim Alten bleiben.
Und dann das Highlight: Sie haben sich heute zum wiederholten Mal darüber aufgeregt, dass nicht der Ministerpräsident, sondern die zuständige Ministerin den Vorsitz im Landesplanungsrat innehat. Donnerwetter! Sich darüber aufzuregen! Ich wette, Daniel Günther kommt heute vor Weinen nicht in den Schlaf, weil er aus dem Vorsitz „gekickt“ wurde. Ganz ehrlich, es ist sinnvoll und pragmatisch, dass man es so regelt.
Ich habe mir alle Stellungnahmen dazu angeschaut. Niemand beklagt sich darüber. Ich frage mich: Warum ist denn Frau Eickhoff-Weber in diesem Punkt so hinterher, wenn sich niemand in seiner Stellungnahme darüber beklagt? Dann habe ich mir den Bericht des Petitionsausschusses daraufhin angeschaut, ob sich dort jemand darüber beklagt hat. Auch nicht! Draußen finden keine Demonstrationen dazu statt. Angesichts all dessen denke ich, Sie machen aus einer ganz kleinen Mücke einen Elefanten.
Mit dem größten Vergnügen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in den Anhörungen, die wir schriftlich und auch mündlich -
Hätte ich die Frage bloß nicht zugelassen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrte liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst danke ich der Abgeordneten Redmann, dass sie uns auf diese kleine Zeitreise mitgenommen hat. Ich kann mich an die einzelnen Punkte noch gut erinnern. Nach meiner Rede werden Sie dann auch unserem Antrag und unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Die aktuellen Diskussionen aufgrund der Coronapandemie dürfen natürlich nicht verdecken, dass wir noch viele andere Herausforderungen haben, die nicht plötzlich verschwunden sind. Der Klimawandel beispielsweise ist nach wie vor eine große Herausforderung, und das haben wir selbstverständlich auf dem Schirm. Waldschutz ist Klimaschutz und bleibt deshalb eine große Aufgabe. Deswegen ist es gut, dass wir auch heute darüber diskutieren.
Nun steht der Wald leider bundesweit unter Druck: Stürme, Dürre, Borkenkäfer und weitere Kalamitäten, aber kaum Ausweisungen neuer Waldflächen. All das, und das ist das Bedauerliche, trotz vollmundiger Waldgipfel und Ankündigungen der Bundesministerin Julia Klöckner aus den letzten Jahren. Liebe CDU, ich sage es ganz ehrlich: Am Ende zählen nicht die Gipfel, am Ende zählen die Wipfel.
Aber darum kümmern wir uns jetzt gemeinsam, und deswegen bin ich froh, dass wir jetzt gemeinsam diesen Antrag einbringen. Waldschutz und Neuwaldbildung bieten enormes Potenzial für mehr Klimaschutz. Auch in dem Landeskonjunkturprogramm, das diese Woche vorgestellt wurde, wird deutlich, dass wir uns der anhaltenden Bedeutung des Waldes bewusst sind, auch für den Klimaschutz. Wir stellen deswegen einen mittleren einstelligen Millionenbetrag zusätzlich für Neuwaldbildung zur Verfügung. Mit dem Geld soll das Land in die Lage versetzt werden, verstärkt an den entsprechenden Bundesförderprogrammen teilzunehmen. Gerade für Schleswig-Holstein als bisher waldärmstes Bundesland ist es wichtig und richtig, dass wir das tun.
Meine Damen und Herren, Holz bindet CO2, die Wälder dienen als CO2-Senke. Die Aufforstung der Wälder ist also effektiver Klimaschutz. Dazu können auch engagierte Flächeneigentümer einen Beitrag leisten. Wir bitten deswegen die Landesregierung, eine Richtlinie für die Neuwaldbildung zu formulieren und von der EU notifizieren zu lassen.
Finanzielle Anreize für Neuwaldbildung müssen sein. Ein Acker bringt dem Eigentümer beziehungsweise dem Pächter nun einmal mehr Ertrag als die Bewirtschaftung eines Walds. Wir haben aber viele engagierte Flächeneigentümer in Schleswig-Holstein, die gerne diesen Weg gehen und aufforsten würden. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Deswegen ist die Förderung der Neuwaldbildung der richtige Weg.
Lassen Sie mich auch noch etwas zu den Landesforsten sagen. Das haben wir im Ausschuss während mehrerer Sitzungen sehr intensiv diskutiert und schriftliche sowie mündliche Anhörungen durchgeführt. Es ist bekannt, dass wir bei den Landesforsten jetzt eine Gewährträgerversammlung einrichten werden. Das hat vor allem anfangs für
Unmut bei den Landesforsten und bei einigen Verbänden gesorgt. Mir ist bei der ganzen Diskussion wirklich eines wichtig: Die Beschäftigten sollen nicht den Eindruck bekommen, dass ihrer Arbeit mit Misstrauen begegnet wird. Das ist definitiv nicht der Fall. Lassen Sie mich das ausdrücklich sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforsten machen eine exzellente Arbeit. Wir danken ihnen für ihren Einsatz für einen gesunden Wald in Schleswig-Holstein.
Bei der Gesetzesanpassung handelt es sich um eine Anpassung an die für Anstalten im Landesbesitz üblichen Organisationsformen. Die Einrichtung der Gewährträgerversammlung stellt sicher, dass das Land Schleswig-Holstein die im Corporate Governance Kodex festgeschriebenen Kontrollmöglichkeiten über die Anstalt bekommt. Das ist im öffentlichen Interesse und wurde mit dem Koalitionsvertrag angekündigt. Daher ist es keine Überraschung, dass das kommt. Heute wird es umgesetzt.
Wir werden selbstverständlich unserem Antrag und dem Gesetzentwurf zustimmen, das ist klar. Deswegen würde es mich freuen, wenn dem eine breite Mehrheit folgen würde, weil das wirklich ein wirkungsvoller Beitrag für den Klimaschutz, für mehr Wald in Schleswig-Holstein ist. Mit unserem Antrag für eine Nutzungsausfallprämie schaffen wir die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Wald in Schleswig-Holstein. Aufforstung ist und bleibt effektiver Klimaschutz. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, Frau Eickhoff-Weber, Sie haben ja, wie Ihre Kollegin Sandra Redmann, auch aus alten Protokollen zitiert und eine Zeitleiste aufgebaut. Das finde ich ja alles in Ordnung, irgendwie muss man ja die Redezeit herumkriegen, wenn man keine eigenen
Aspekte hat. Ich meine das aber ganz im Ernst. Vielleicht sollten Sie diese Zeit, die Sie dafür nutzen, in den Protokollen zu lesen, lieber dafür verwenden, mit Ihrer Ministerin Svenja Schulze zu reden. Denn was die in Sachen Landwirtschaft vom Stapel lässt, hält man echt im Kopf nicht aus.
Tierwohl sollte keine Grenzen kennen, meine Damen und Herren. Tierwohl muss europäisch gedacht werden und baurechtlich endlich einfacher ermöglicht werden. Dafür braucht es mehr Wumms auf Bundes- und EU-Ebene, und deswegen stellen wir diesen Antrag. Ich werbe dafür, dass wir ihn heute in der Sache abstimmen, um eben diesen Wumms auf die Straße zu bringen.
Wir müssen die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfähig machen. Dafür brauchen wir unsere Landwirte, und unsere Landwirte brauchen endlich einmal Planungssicherheit, wirksame Förderinstrumente und Erleichterungen bei Baugenehmigungen für tierwohlgerechte Ställe. Nur so bekommen unsere Landwirte eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive. Unsere im Antrag formulierten Forderungen an die Bundesebene gehen genau deswegen in diese Richtung.
Das staatliche Tierwohllabel, wie es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant, darf an den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn eben keinen Halt machen. Wir wollen europaweit einheitliche Standards bei der Tierhaltung. Beim Tierwohl muss europäisch gedacht werden, auch damit Wettbewerbsnachteile für unsere hiesigen Landwirte endlich vermieden werden, meine Damen und Herren.
- Danke, Herr Kollege.
Es bedarf unserer Meinung nach auf europäischer Ebene unverzüglich eines Konzeptes für die Einführung eines bindenden, mehrstufigen Tierwohl- und Herkunftskennzeichens für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Grundlage für diese Haltungsstufen innerhalb des Tierwohlkennzeichens müssen, wie gesagt, einheitliche EU-Standards sein.
Meine Damen und Herren, Deutschland verschärft in vielen Bereichen die Regelungen der Tierhaltung und hält dazu noch die Betriebe im Ungewissen, ob