des Fährhafens gemäß der Planänderung präsentiert. Dabei wurde deutlich, dass die Fährhafenanbindung erschwert wird. Daneben gab es zwei Varianten von Scandlines, wie eine bessere, gleichberechtigte Hafenanbindung aussehen könnte. Deutlich wurde bei der Sitzung, dass Scandlines derzeit mit der jetzigen Führung der Strecke nicht zufrieden ist.
Wenn wir mit Scandlines in Puttgarden über Jahre gute Erfahrungen gemacht haben und sich diese Firma trotz des Damoklesschwertes der festen Fehmarnbelt-Querung weiter für den Standort und den Erhalt der Arbeitsplätze ausspricht, dann sehe ich darin auch eine Verpflichtung für das Land. Das heißt, wenn für die feste Querung eine Anbindung gebaut wird, dann darf dies nicht zulasten des Fährhafens Puttgarden geschehen. Es muss gewährleistet sein, dass der Fährhafen durch die baulichen verkehrlichen Maßnahmen unterm Strich nicht schlechtergestellt wird. - Jo tak.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage mich, wo der Kollege Richert gewesen ist bei der Wirtschaftsausschusssitzung. Was wir beantragt haben, entspricht genau dem, was die Landesregierung in der Sitzung zugesagt hat. Natürlich, ich lese es Ihnen einmal vor, Herr Minister. Staatssekretär Dr. Rohlfs hat vorgetragen:
„… wenn es erforderlich sein sollte, dass wir nach einer Einigung mit Scandlines noch eine Änderung der Unterlagen brauchen, dass man dann auch noch nach Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses und vor Fertigstellung - das ist kein Sonderfall, sondern das ist ein häufiger Fall - die Planunterlagen noch einmal ändert. Das ist kein ungewöhnliches Verfahren, das kann man machen, das ist von der alten Landesregierung damals auch so avisiert worden. Das ist auch aus unserer Sicht das Verfahren, was zeitlich, was den Fortgang des Verfahrens angeht, ein rechtssicheres, aber gleichwohl zügiges Verfahren darstellt …“
„Sollte es erforderlich sein, können wir dann noch einmal in die Unterlagen einsteigen, um den Planfeststellungsbeschluss vor Fertigstellung noch einmal zu ändern. Das ist kein ungewöhnliches Verfahren...“
So steht es im Wortprotokoll des Ausschusses. Etwas anderes haben wir gar nicht beantragt: Wir haben beantragt, dass ergänzend zum laufenden Planfeststellungsverfahren eine vertragliche Vereinbarung geschlossen wird. Dadurch entsteht keine Verzögerung.
Was ich allerdings verwunderlich finde, ist, dass Sie hier einen Antrag mit der Forderung nach einer vernünftigen Anbindung des Fährhafens gestellt haben. Was heißt „vernünftige Anbindung“ eigentlich? Vor allen Dingen habe ich den Eindruck: Sie sind mit der vorgelegten Planung, die im Verfahren ist, einverstanden. Das wäre für mich ein Signal an die Insel und an Scandlines, dass aus Ihrer Sicht nichts geändert werden soll. Das ist fatal.
Worum es geht: Es geht darum, dass es für Scandlines faire Wettbewerbsbedingungen geben muss. Es geht hier um 800 Arbeitsplätze. „Vernünftig“ kann auch bedeuten: bautechnisch vernünftig, ökologisch vernünftig oder vielleicht von der Geschwindigkeit her vernünftig. Sie müssen mal definieren, was für Sie „vernünftig“ bedeutet. Für uns bedeutet „vernünftig“ eine gleichberechtigte Anbindung. Das heißt: Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die die heutige Anbindung für Scandlines nicht verschlechtern, denn es geht darum, dass Scandlines dort weiterhin Geld verdienen kann, im Wettbewerb bestehen kann und abgesichert wird. - Herzlichen Dank.
Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Herr Minister Dr. Buchholz, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal feststellen: Die Landesregierung freut sich darüber, dass Scandlines erklärt, auch nach Schaffung der festen Fehmarnbelt-Querung den Fährbetrieb aufrechterhalten zu wollen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein - nicht nur in der Person des Touris
musministers - hat ein Interesse daran, dass es diese Fährlinie gibt. Wir werden deshalb alles dafür tun, fair mit Scandlines umzugehen und auch für eine faire, vernünftige Anbindung des Fährhafens in Puttgarden sorgen. Das steht nicht nur im Koalitionsvertrag und ist mit allen Beteiligten so besprochen, sondern es gibt auch überhaupt keinen Grund, warum wir dort anders vorgehen sollten.
Die Landesregierung hat aber auch ein hohes Interesse an dem, was Sie in der vorvorletzten Sitzung so vehement eingefordert haben, nämlich dass es jetzt nicht durch weitere Maßnahmen verzögert wird, dass tatsächlich ein Planfeststellungsbeschluss für den Fehmarnbelt endlich auf die Reise geschickt werden kann.
Daran haben wir ein hohes Interesse. Deshalb werden wir Möglichkeiten der Veränderung, liebe Frau Kollegin, die Sie gerade erwähnt haben - man ist noch im Abwägungsprozess; man könnte doch noch etwas ändern -
- Ja! Wissen Sie, was das bedeutet? Das würde eine Planänderung bedeuten und anschließend eine Auslegung der Unterlagen. Zu einer erneuten Planänderung muss eine Beteiligung stattfinden, und das hätte eine deutliche Verzögerung dieses Verfahrens zur Folge, die wir deshalb nicht vornehmen werden.
Es wird keine weitere Verfahrensänderung vor dem Planfeststellungsbeschluss geben. Wir werden im Dezember einen Planfeststellungsbeschluss haben.
Zu Recht hat der Kollege Hölck eben das zitiert, was der Staatssekretär - auch in Übereinstimmung mit meinem Vorgänger - Ihnen damals in der Fraktion und jetzt im Ausschuss erklärt hat: dass man nämlich sehr wohl in der Lage ist, nach dem Planfeststellungsverfahren vor Baubeginn noch weitere Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Das kann man allerdings nicht, indem man vorher mit vertraglichen Regelungen selbst infrage stellt, ob man eigentlich das ernst meint, was man mit seinem Planfeststellungsbeschluss will. Das würde nämlich vor Gericht bedeuten, sich selbst die subjektive Planrechtfertigung zu nehmen, das heißt,
Insoweit können Sie an dieser Stelle einen solchen Vertrag nicht abschließen. Deshalb sage ich: Die Landesregierung wird einen solchen Vertrag mitnichten abschließen, schon gar nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Im Übrigen wäre die Landesregierung dabei auch gar nicht der richtige Vertragspartner, denn der Vorhabenträger heißt Fehmarn A/S. Der hätte den entsprechenden Vertrag abzuschließen. Ihr Antrag geht also inhaltlich komplett ins Leere.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Klimax Ihrer Rede habe ich gerade durchaus nachvollzogen. Nichtsdestotrotz wird ja auch von Ihnen immer gesagt -
- Von Ihnen wird ja auch immer angemerkt, dass sich die Landesregierung in guten Gesprächen mit Scandlines befindet, die jetzt, parallel zu dem Planfeststellungsbeschluss, immer geführt werden. Haben diese Gespräche denn nur noch symbolischen Wert, wenn Sie sagen, dass es in keiner Art und Weise möglich ist, dort überhaupt noch Veränderungen vorzunehmen?
haben, von uns und dem Ausschuss völlig missinterpretiert wurde. Vielleicht sollten Sie noch einmal mit dem Staatssekretär sprechen, denn der hat uns wirklich suggeriert, dass auch im laufenden Planfeststellungsverfahren Änderungen durchaus möglich sind, damit man Klageverfahren aus dem Wege geht.
- Lieber Herr Vogel, das hat der Staatssekretär nicht gesagt, und ich bitte darum, dass Sie noch einmal im Wortprotokoll nachlesen, was er gesagt hat. Es gibt zwei Phasen: Jetzt machen wir einen Planfeststellungsbeschluss. Diesen Beschluss muss man vor Gericht verteidigen. Danach gibt es sehr wohl bis zum Baubeginn die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen des Planes eine weitere Anpassung vorzunehmen. Diese beiden Möglichkeiten gibt es. Eine weitere Änderungsmöglichkeit im Planfeststellungsverfahren hat weder der Staatssekretär noch Reinhard Meyer in den letzten Jahren avisiert. Ich bitte Sie, einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass dies das Planfeststellungsverfahren deutlich verzögern würde.
Worum - lassen Sie mich das noch einmal deutlich sagen, meine Damen und Herren - geht es in der Sache? Da ist es schon interessant, Herr Vogel, dass Sie Ihr Herz für ein Unternehmen entdecken, das von einem großen Finanzinvestor gehalten und von mehreren Finanzinvestoren gerade neu übernommen worden ist.