Vielleicht einigen wir uns darauf, dass man, wenn man in lebhaften Debatten unterwegs ist, erst einmal schaut, ob da vielleicht noch Leute stehen, die eine Frage stellen wollen. Das nur als geschäftsleitende Bemerkung von hier oben.
Dann erteile ich jetzt für die Landesregierung der Ministerin für Finanzen, Monika Heinold, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist zu Recht eine muntere Debatte, denn es geht um viel für unsere Kommunen. Was heißt Jamaika? Jamaika heißt, dass wir immer wieder Punkte haben, bei denen es drei Parteien, drei Meinungen, drei Fraktionen gibt. Das ist gut so, das ist richtig so, damit wir im Profil auch erkennbar sind.
Ich stelle fest, dass auch die SPD innerhalb ihrer Partei unterschiedliche Meinungen hat, und der ehemalige Erste Bürgermeister Hamburgs, der heute Bundesfinanzminister ist, war zumindest immer ganz dicht bei der FDP und dem Flächenmodell. Insofern wird die Debatte auch zukünftig quer durch das politische Spektrum gehen.
Was halten wir fest? - Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es gravierende und umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen gibt. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Deshalb muss sich etwas ändern. Es ist gesagt: Die Zeit drängt, bis Ende 2019 ist es nicht mehr lange hin. Wir brauchen eine Einigung und haben dann fünf Jahre Übergangszeit für das neue Bewertungsverfahren, damit das umgesetzt werden kann. Das ist sehr sportlich.
In den Zielen - das ist deutlich geworden - sind wir uns im Prinzip einig. Es wird niemand bestreiten, dass die neue Reform verfassungskonform, innerhalb der Fristen umsetzbar und für die Verwaltung handhabbar sein muss. Ich habe hier auch niemanden gehört, der sich gegen die Aufkommensneutra
lität ausspricht. Damit ist völlig klar, dass es zu einer Umverteilung kommen muss. Ohne Umverteilung keine Aufkommensneutralität. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Letztendlich wird es an den Kommunen liegen. Wir haben ein dreigestuftes System. Die dritte Stufe ist der Hebesatz bei den Kommunen. Es werden am Ende die Kommunen sein, die darüber entscheiden, wie hoch der Hebesatz sein soll. Dann kommt es in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich zu Mieterhöhungen oder auch nicht, zu einer höheren Grundsteuer oder auch nicht. Die erste und die zweite Stufe lassen sich vom Bundesgesetzgeber regeln, aber die dritte Stufe ist kommunal, auf die haben wir keinen Einfluss. Das ist auch richtig so, weil es eine Steuer für unsere Kommunen ist.
Meine Damen und Herren, die unterschiedlichen Modelle liegen auf dem Tisch: reines Flächenmodell, Bodenwertmodell, Kostenwertmodell, das Modell von Olaf Scholz - das wurde schon gesagt -, welches die Mieten als elementare Grundlage mit einbezieht. Die entscheidende Frage bei den Modellen ist immer: Soll es wertabhängig oder soll es wertunabhängig sein? Dazu gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen in der Bewertung, was richtig und falsch ist.
Da sagen die einen: Wertunabhängige Modelle sind einfacher umsetzbar. Die anderen, wie zum Beispiel unsere Steuerverwaltung, sagen, dass es unabhängig von dieser Frage modellunabhängig auf jeden Fall einen hohen Verwaltungsaufwand geben wird. Über fünf bis sieben Jahre werden wir rund 100 Menschen, vielleicht auch mehr, in unserer Verwaltung benötigen, um dieses neue Modell umzusetzen. Das ist modellunabhängig so.
Dann gibt es die einen, die sagen: Die Bodenrichtwerte liegen nicht vor, deshalb ist das wertabhängige Modell mit viel Aufwand verbunden. Die anderen sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Typisierung erlaubt, deshalb ist das händelbar.
Dann sagen die einen: Das bringt alles große Verwerfungen im Finanzausgleich, wenn wir die Wertabhängigkeit nehmen. Das war auch immer der Einwand der Hamburger SPD, weshalb sie gegen eine Wertabhängigkeit war. Die anderen sagen: Man kann die Übergangsregelungen auch im Länderfinanzausgleich anlegen, sodass das händelbar ist. - Das alles muss man ehrlich so benennen.
Wir hätten eigentlich schon seit zwei Jahren eine Grundsteuerreform haben können, denn ich glaube, Hamburg wäre vielleicht noch umgeschwenkt, das wäre im Bundesrat mit fünfzehn zu eins auch nicht schwierig gewesen. Die Hauptherausforderung hieß aber CSU, weil die CSU ihr bayerisches Monopol wenn ich das so sagen darf - genutzt hat, um im Bundestag zu sagen: Mit uns passiert hier mal gar nichts! Deshalb ist auch die große Frage, wie es weitergeht, davon abhängig, wie sich die CSU zukünftig verhält. Da setzt mein großes Fragezeichen ein. Ich werde nicht so richtig schlau aus einer Bundesregierung, die uns nach einem Dreivierteljahr einen Vorschlag auf den Tisch legt, der in der Großen Koalition nicht geeint ist und wo die CSU schon jetzt sagt: Das machen wir nicht mit.
Da ist es zwar schön, wenn der Bundesstaatssekretär des Bundesfinanzministeriums durch alle Länder reist, auch uns besucht und unsere Steuerverwaltung erneut zum fleißigen Arbeiten auffordert. Das machen wir alles gern, aber solange es in der Großen Koalition nicht gelingt, die CSU mit an Bord zu holen und einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, können wir hier fröhlich und munter miteinander diskutieren: Es wird ergebnislos bleiben. Das ist unerfreulich, und das ist enttäuschend. Hier können wir nur immer wieder Richtung Berlin sagen: Bitte einigt euch! Und wenn ihr euch geeinigt habt, dann sind wir bereit, all dieses ergebnisoffen zu prüfen, im Interesse unserer Kommunen, die zwingend auf diese Einnahmen angewiesen sind.
Ich teile es nicht - ich glaube, auch da sind wir beieinander -, dass wir eine regionale Gesetzgebung für die Grundsteuer wollen. Das ist das, was Bayern will. Dort wird gesagt: Es ist doch nicht so schlimm, wenn das scheitert, dann macht eben jeder regional, föderal eine Grundsteuer. - Das kann nicht in unserem Interesse sein.
lagen zur Verfügung stellen. Am 14. Januar 2019 reise ich dann wieder frohen Mutes, positiv gestimmt und kompromissbereit nach Berlin. Ich hoffe, dass alle Beteiligten dazu beitragen, dass es der Bund endlich schafft, ein Modell auf den Tisch zu legen, zu dem die Mehrheit im Bundestag gesichert ist, damit sich auf dieser Grundlage dann der Bundesrat verständigen kann. Ob der Bundesrat danach noch etwas verändert oder nicht, sehen wir dann, aber damit gäbe es zumindest eine Grundlage, mit der wir arbeiten können.
In diesem Sinne weiterhin fröhliche Beratung, und hoffen wir im Interesse unserer Kommunen, dass es ein Ergebnis gibt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten und 20 Sekunden überzogen. Ich sehe aber nicht, dass von den Fraktionen davon Gebrauch gemacht wird. Ich schließe die Beratung.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen der AfD, Drucksache 19/693, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfDFraktion und der Abgeordneten Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1131, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Abschluss der Privatisierung der HSH Nordbank - Verkauf der Beteiligungen des Landes an der HSH Nordbank AG
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die HSH Nordbank ist verkauft. Alle Bedingungen des Kaufvertrags vom 28. Februar 2018 wurden erfüllt. Das sogenannte Closing, also der Vollzug des Kaufvertrags, hat am 28. Februar 2018 stattgefunden. Dazu haben wir Ihnen einen schriftlichen Bericht vorgelegt.
Was bleibt, meine Damen und Herren, ist ein Schuldenberg in unfassbarer Höhe. Aus heutiger Sicht und insbesondere für die junge Generation ist es nur schwer nachvollziehbar, wie dieses Finanzdesaster passieren konnte. Insgesamt müssen wir mit rund 5,5 Milliarden bis 7 Milliarden € Schulden durch die Altverpflichtungen im Zusammenhang mit der HSH Nordbank rechnen, einer Belastung, die unser Land hart trifft. Das ist Geld, das an anderer Stelle fehlt, sei es in den Schulen, in den Kitas oder bei der Digitalisierung.
Meine Damen und Herren, die Grundlage für das Finanzdesaster wurde im Jahr 2003 gelegt, als entschieden wurde, die Landesbanken Hamburg und Schleswig-Holstein zu fusionieren. Die neue Aktiengesellschaft sollte Global Player werden, ausgestattet damals mit rund 165 Milliarden € Gewährträgerhaftung der öffentlichen Eigentümer und mit der politischen Erwartung der maximalen Gewinnorientierung mit dem Ziel des Börsengangs.
Heute wissen wir, dass diese Mischung aus expansiver Geschäftspolitik, aus riskanten und hoch spekulativen Geschäften in Verbindung mit einem unzureichenden Risikomanagement gründlich schiefgegangen ist.
Meine Damen und Herren, so groß heute der Frust ist, so groß war bei der Gründung der Bank die Euphorie. So unverblümt wie treffend sagte die ehemalige Ministerpräsidentin Heide Simonis:
„Wir waren damals alle mehr oder minder besoffen von der Idee, dass die HSH Nordbank … immer … Gewinne einfährt.“
Und immer und immer wieder setzten alle Beteiligten auf den Erfolg der Bank - selbst nach der Finanzkrise. Mithilfe des 13 Milliarden € großen Rettungspakets der Länder schien es der Bank wieder besser zu gehen, sie legte positive Prognosen vor und reduzierte mit Zustimmung der finfo, also der Länderanstalt, die Ländergarantie.
So stellte der damalige Ministerpräsident Carstensen 2011 fest, dass die 10-Milliarden-€-Garantie bislang ein Nullsummenspiel sei.
Schon bald zeigte sich, dass die Bank erneut falsch kalkuliert hatte. Die Reduzierung der Garantie stellte sich als ein großer Fehler heraus. Eine Wiedererhöhung war notwendig, aber nur im Rahmen eines neuen Beihilfeverfahrens möglich. Dieses Verfahren endete mit der Auflage, dass die Bank zügig verkauft oder abgewickelt werden müsse.