Wir haben zuletzt im November 2018 den Bericht zum Planungsstand der A 20 hier im Landtag debattiert. Das Ergebnis war für uns alle sehr ernüchternd. Laut der im Bericht gegebenen Zeitschätzung ist mit der Fertigstellung der A 20 samt Elbquerung nicht vor 2030 zu rechnen. Wir haben dafür plädiert, den Bericht zum Anlass zu nehmen, uns nicht weiter mit Versagen und Vorwürfen zu überziehen, sondern nach vorn zu blicken, um dieses Großprojekt gemeinsam fertigzustellen, denn wir sind uns hier im Haus mehrheitlich einig, dass wir dieses Verkehrsprojekt haben wollen. Das heißt, der politische Wille ist da. Gleichwohl ist es keiner Landesregierung in den letzten Jahren gelungen, einen Meter voranzukommen.
Wir haben seinerzeit in einer Rede ausdrücklich begrüßt, dass ein Dienstleistungsvertrag mit der DEGES geschlossen wurde, denn es war für uns unbestritten, dass dort die Expertise für solche Bauprojekte vorhanden ist. Auch die wiederholte Handreichung des Ministers an die klagenden Naturschutzverbände, sich in dem weiteren Verfahren einzubringen, haben wir als positives Signal gesehen. Uns allen ist doch nach all den Erfahrungen, die wir im Laufe der Jahre mit der A 20 gemacht haben, klar, dass es sich hierbei um ein äußerst sensibles Thema handelt.
Weil es naturschutzfachlich und planerisch sensibel ist, ist es auch ein politisch sensibles Thema. Dabei möchte ich noch einmal erwähnen, dass nicht die Naturschutzverbände die Baustopps verfügt haben, sondern die Gerichte.
Wenn ich also die Vorgeschichte zur A 20 kenne und um die Sensibilität für dieses Projekt weiß, ist es für mich absolut unverständlich, dass bei einem verhängten Baustopp überhaupt Bauarbeiten durchgeführt wurden. Alle, auch die DEGES, hätten wissen müssen, dass die Verbände sehr genau darauf schauen. Dafür ist im Vorfeld einfach zu viel Geschirr zerbrochen. Mit den Bauarbeiten wurde zusätzlich erreicht, dass vieles, was vorher gesagt wurde - egal, von wem -, eingerissen wurde. Vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den Naturschutzverbänden sehen irgendwie anders aus.
Eines wird bei der A 20 immer wieder deutlich: Dieses Verkehrsprojekt ist nicht auf Konsens ausgerichtet. Wir sehen auch nicht mehr die Möglichkeit, diesen durch Appelle zu erzielen. Darum sollten wir alles daransetzen, endlich die Planungs- und Klageverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen.
Dabei soll es nicht darum gehen, das Verbandsklagerecht abzuschaffen. Was wir brauchen, ist eine andere Form der Beteiligung. Das heißt, die entsprechenden Verbände sollten früher und verbindlicher in die Planungen einbezogen werden
Das Problem betrifft ja nicht nur Schleswig-Holstein. Andere Länder haben auch ihre Erfahrungen mit entsprechenden Klagen und Verzögerungen. Es ist auch nicht von ungefähr so, dass auf Bundesebene darüber diskutiert wird, die nationalen Planungsvoraussetzungen zu ändern. Es muss endlich etwas passieren, damit nicht jedes größere Verkehrsprojekt immer wieder bis zum Sankt Nimmerleinstag mit Klagen überzogen wird. - Jo tak.
Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 19/1156 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Ich erkläre den Tagesordnungspunkt für erledigt.
Ich unterbreche die Tagung und freue mich, Sie morgen früh wiederzusehen. Die Sitzung ist geschlossen.
Anlage Namentliche Abstimmung 48. Sitzung am 24. Januar 2019 Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1195