Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne somit die Aussprache. Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Claus Schaffer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Die Quote der Ausreisepflichtigen unter den Asylsuchenden - also Migranten, die weder Asyl noch Schutz begründen können - beträgt bundesweit circa 68 %. Abschiebungen finden hier jedoch kaum statt. Das gilt auch und gerade für Migranten aus den sogenannten Staaten des Maghreb - Tunesien, Marokko und Algerien. Selbiges gilt auch für Georgien.
Asylanträge von Personen aus diesen Ländern werden tatsächlich nur in Ausnahmefällen positiv beschieden. Die Anerkennungsquoten lagen im Jahr 2018 bei 1,2 % für Algerien, 2,3 % für Marokko, 1,9 % für Tunesien und 0,3 % für Georgien. Mehr als 97 % der Asylanträge aus diesen Staaten haben also von Anbeginn an kaum oder gar nicht Aussicht auf Anerkennung.
Diese geringen Anerkennungsquoten begründen allein schon die Einschätzung, dass dies sichere Herkunftsstaaten sind. Aus unserer Sicht ist es insofern dringend erforderlich, diese Länder auch gesetzlich als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
Der Bundestag hat folgerichtig am 18. Januar 2019 gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten in einem Gesetzentwurf eingestuft. Das war eine gute und längst überfällige Entscheidung. Durch diese Einstufung werden sowohl die Asylverfahren als auch die Rückführungen von Personen aus diesen Staaten beschleunigt. Behörden und Gerichte werden dadurch deutlich entlastet. Aber wir werden hierdurch auch eine spürbare finanzielle Entlastung von Bund, Ländern und Kommunen verzeichnen, wenn Entscheidungswege schneller verlaufen und alimentierte Aufenthalte verkürzt werden können.
Das BAMF, dessen Mitarbeiterstab in der Vergangenheit aufgrund des steigenden Bedarfs exorbitant aufgestockt worden ist, wird entlastet. Es kann sich nun verstärkt um die noch anstehenden
Der individuelle Anspruch auf Asyl für Personen aus diesen Ländern bleibt jedoch erhalten. Es besteht nur eine Regelvermutung, dass die Herkunft aus einem sicheren Staat grundsätzlich keinen Asylgrund beinhaltet. Diese Vorgehensweise entspricht daher auch rechtsstaatlichen Grundsätzen deren Einhaltung auch wir stets einfordern.
Die Anerkennung dieser Staaten als sichere Herkunftsländer ist zugleich ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch unseres Asylrechts.
Deutschland wird in der Folge als Zielland für unberechtigte und missbräuchliche Asylanträge weniger interessant.
Die Einstufung Georgiens und der Maghreb-Staaten kann aber nur ein Etappenziel sein - zumindest dann, wenn wir es mit einer konsequenten Asylpolitik ernst meinen. Das Mittel der sicheren Herkunftsstaaten muss ausnahmslos schlüssiger und konsequenter genutzt werden. Der Anwendungsbereich muss auf noch mehr Länder mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote von unter 5 % erweitert werden, so wie es auch im Koalitionsvertrag in Berlin vereinbart worden ist.
Noch im Jahr 2016 hat die CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein gefordert, die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Zu befürchten ist jedoch, dass die Bundesregierung und hier insbesondere die Union erneut nicht das Rückgrat oder die Durchsetzungsfähigkeit haben wird, dieses Gesetz gegen die Blockade der Grünen und anderer linker Parteien im Bundesrat durchzusetzen.
Die Bundesvorsitzende der CDU, Annegret KrampKarrenbauer, spricht davon, dass die Erneuerung ihrer Partei in vollem Gange sei. In der Tat kündigen Pressemitteilungen der CDU und der FDP in Schleswig-Holstein aus dieser Woche Abschiebungen per Charterflug und schlicht schnellere Abschiebungen als logische Folge abgelehnter Asylanträge an. Das wäre geradezu ein Paradigmenwechsel. Aber ist dem wirklich so?
Bezeichnenderweise war Innenminister Grote am 21. September 2017 in seiner Rede vor diesem Plenum mit folgenden Worten zu vernehmen - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums -:
„Die Koalitionspartner in Schleswig-Holstein haben hinsichtlich der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16 a des Grundgesetzes unterschiedliche Auffassungen. Dies ist immer offen und transparent kommuniziert worden. Ich verschweige nicht, dass ich persönlich für eine Einstufung von Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten bin.“
- Das ist in Ordnung. - Werden sich also heute die schleswig-holsteinischen Fraktionen von CDU und SPD hier im Landtag offen gegen ihre eigenen Bundesparteien stellen?
Wird sich eine nach links gerückte Landes-CDU abermals vom grünen Koalitionspartner am sprichwörtlichen Nasenring durch die migrationspolitische Manege ziehen lassen?
Oder werden Sie, die Abgeordneten des SchleswigHolsteinischen Landtags, den Menschen in diesem Land endlich eine Asyl- und Migrationspolitik geben, die der Logik unseres Asylrechts folgt?
Alles andere, meine Damen und Herren, Frau Ostmeier und Herr Rossa, würde mit Blick auf Ihre Aussagen in der Öffentlichkeit eine Täuschung der Bürger in diesem Land darstellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Da wir das Thema bereits am 21. September 2017 im Plenum behandelt haben, möchte ich mich kurzfassen und
Erstens. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die Landesregierung im Bundesrat enthält, wenn es um die Anerkennung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer geht. Daran halten wir uns.
- Herr Nobis, warum halten wir uns daran? Pacta sunt servanda. Das ist über 2.000 Jahre alt und müsste auch bei Ewiggestrigen wie Ihnen angekommen sein. Das kann doch nicht wahr sein!
Zweitens. Ich möchte aber auch ausdrücklich an die Grünen appellieren, sich auf Bundesebene bei diesem Thema zu bewegen. Ihr Parteikollege Kretschmann hat bei der damaligen Entscheidung, die Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten anzuerkennen, sehr viel Verantwortungsbewusstsein bewiesen. Ich hoffe, dass die Grünen auf Bundesebene dieses Verantwortungsniveau noch erreichen können. Machen Sie es wie wir, folgen Sie Ihrem erfolgreichen Ministerpräsidenten!
Die Haltung der CDU Deutschlands ist am letzten Wochenende beim Werkstattgespräch Migration wie folgt beschrieben worden: Die Attraktivität Deutschlands für nicht schutzbedürftige Personen müsse weiter verringert werden.
Für Personen aus Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien müssten beschleunigte Asylverfahren möglich sein. Auch viele andere Staaten mit einer Schutzquote von unter 5 % müssten zügig entsprechend eingestuft werden. Auch über diese Staaten hinaus wolle man Verfahren und den Instanzenzug beschleunigen und verkürzen.
Wir als CDU-Fraktion und auch ich persönlich teilen diese Auffassung, und ich wiederhole, was ich schon in der letzten Debatte gesagt habe: Die Akzeptanz der Bevölkerung für die berechtigt Schutzsuchenden leidet, wenn der Missbrauch des Asylrechts nicht wirksam eingedämmt wird.
weil wir das ja alles schon einmal diskutiert haben. Damit zeigt sich, dass die AfD ihre Kernkompetenz darin hat, sinnfreie Anträge zu stellen.