Protokoll der Sitzung vom 07.03.2019

Dass die Länder gemeinsam mit den Kommunen agieren, fände ich gut. Das findet sich in der Deutlichkeit nicht in dem gemeinsamen Antrag. Aber immerhin steht da drin, dass es eine Lösung für Schleswig-Holstein geben muss. Für den Fall, dass es sie am Ende gibt und es Ihnen mit Ihrer Verhandlungsbrillanz gelingt, dass die Kommunen das allein machen, also ohne dass das Land sich beteiligt, dann sage ich: Respekt. Aber ich glaube, das Land könnte da ruhig einen Schluck aus der Pulle dazugeben.

Der dritte Punkt ist die schnelle, gerechte und bürokratiearme Mittelweiterleitung. Was diesen Punkt angeht, so habe ich etwas sorgenvoll auf die Pressemitteilung des Bildungsministeriums geblickt; denn darin war davon die Rede, dass derzeit gemeinsam

(Christopher Vogt)

mit den kommunalen Landesverbänden ein standardisiertes Formular für Bestandsaufnahmen entwickelt und weiter an einer schleswig-holsteinischen Richtlinie zur Mittelvergabe gearbeitet wird. Das klang jetzt nicht nach schnell, gerecht und bürokratiearm. Es sind zwei konkrete Sorgen: Erstens darf es nicht sein, dass diejenigen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, hinterher weniger bekommen als diejenigen, die sich noch nicht auf den Weg gemacht haben.

(Beifall SPD)

Zweitens darf es nicht sein, dass die Schulverwaltungen jetzt wochenlang mit Bürokratie befasst sind.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Loose?

Herr Abgeordneter Habersaat, Sie werden sicherlich die Erarbeitung der Bund-Länder-Vereinbarung beobachtet haben. Sie verändert sich ja noch, weil sie im Verhandlungsprozess ist. Welches sind denn Ihre Vorschläge für deren Umsetzung, wenn man es nicht über den Weg macht, den die Landesregierung angekündigt hat?

- Ich könnte jetzt eine Minute meiner Redezeit sparen, indem ich den Schlussteil vorziehe. Ich verspreche Ihnen, dass ich das gleich beantworte, und Sie dürfen sich wieder hinsetzen.

(Tobias Loose [CDU]: Darauf bin ich sehr gespannt!)

Dass die Landesregierung Schulverwaltungen beschäftigen kann, hat sie ja bei den KIF- und den IMPULS-Mitteln schon eindrucksvoll bewiesen. Da wurden Schulträger gebeten, anhand von Erhebungsbögen ihre Gebäude und deren Mängel zu beschreiben. In Arbeitsgruppen wurden Prioritäten und Kategorien entwickelt. Kategorien wurden Punktwerte zugeordnet. In einem zweiten Schritt wurde das Ganze plausibilisiert. Nach baufachlicher Bewertung wurden Auf- und Abwertungen vorgenommen, und am Ende wurde doch darauf geachtet, dass jeder Kreis gleich viel bekommt.

(Heiterkeit SPD)

Viele Anträge sind vergebens geschrieben worden, weil die Mittel nicht für alles auskömmlich waren. Das muss bei diesem Digitalpakt anders sein; denn er muss alle Schulen erreichen.

170 Millionen € für Schleswig-Holstein, da könnte man sagen, jede der 800 Schulen im Land bekommt über den Daumen 212.000 €, und die Schulträger sollen sich Gedanken darüber machen, wie sie das in die Digitalisierung ihrer Schule investieren wollen. Nun kann man einwenden, dass die Schulen unterschiedlich groß sind. Da könnte man sagen, 170 Millionen € durch 372.000 Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein macht 457 € pro Nase.

(Beifall Beate Raudies [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])

In Hamburg macht man es ähnlich, geht aber noch einen Schritt weiter und sagt, an den beruflichen Schulen gibt es Schülerinnen und Schüler, die nicht ganztags, sondern nur Teilzeit beschult werden, weshalb diese nur halb berücksichtigt werden. Machten wir das für Schleswig-Holstein, dann wären es 507 € pro Schüler, und wir wären fertig. Die Schulträger hätten eine verlässliche Information, wie viel sie erwarten dürfen. Es wäre klar, dass es kein Windhundprinzip gibt. Es wäre auch klar, dass die Verteilung gerecht läuft, und es ginge ohne großen Bürokratieaufwand.

(Beifall SPD)

Ich habe mich gefreut, dass wir uns immerhin auf die gemeinsame Formulierung „auf der Grundlage der Schülerzahlen oder anderer geeigneter Kriterien“ verständigt haben. Ich bin gespannt darauf zu erfahren, welche Kriterien Sie noch für geeignet halten. Diese Rechnung funktioniert allerdings nur dann, wenn das Geld komplett weitergeleitet wird. Es wird noch eine interessante Frage sein, ob es komplett weitergeleitet wird. Auf jeden Fall muss die Regel sein: schnell, nachvollziehbar und verlässlich. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tobias Loose das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kol

(Martin Habersaat)

legen! Endlich kommt der Digitalpakt. Wir haben lange darauf gewartet.

(Beate Raudies [SPD]: Wir auch!)

Es ist eine Hängepartie gewesen, auf die wir, glaube ich, alle zusammen nicht stolz sein können. Daran ist ja jeder irgendwie ein bisschen beteiligt gewesen. Im Oktober 2016 verkündete die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, die Digitalisierung an Schulen mit 5 Milliarden € unterstützen zu wollen. Mittlerweile sind zweieinhalb Jahre vergangen, und wir sind an dem Punkt, dass der Digitalpakt endlich auf den Weg gebracht wird. Wir müssen ehrlich sein und sagen, dass wir bei der Digitalisierung mit solchen Programmen in jedem Fall schneller werden müssen.

(Beifall Werner Kalinka [CDU])

- Danke, Herr Kalinka, für den Applaus.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

- Da könnten wir auch über den Bundesfinanzminister sprechen. Aber gut, am Ende gibt es - das ist ja der Konsens; wir haben auch einen gemeinsamen Antrag - 170 Millionen € für Schleswig-Holstein.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das sind jährlich 34 Millionen €. Das ist ein Beitrag, der helfen wird. Es ist doch ein tolles Signal, dass wir einen gemeinsamen Antrag für diesen Digitalpakt auf den Weg gebracht haben.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD)

Mir ist immer wichtig zu betonen, dass wir in Schleswig-Holstein auf diesem Feld nicht untätig sind. Seit 2015 bestehen Modellschulen - mittlerweile sind es 130 -, die auch mit Landesmitteln unterstützt werden; über 2 Millionen € sind an diese Schulen geflossen. Dort wurde das digitale Lernen schon erprobt.

Unser Ziel muss jetzt sein, dies mithilfe der Mittel aus dem Digitalpakt zu verstetigen; das heißt, dass wir die Erfahrungen, die wir gesammelt haben, nun in standardisierte und landesweit gültige Konzepte bringen müssen. Da haben die Modellschulen mit ihren Ideen, meine ich, in hervorragender Weise geholfen.

Es gibt noch viele andere Themen, von denen ich einige nur kurz anreißen möchte, weil ich dann auch noch für ein weiteres Thema etwas Redezeit brauche. Ich nenne einige Stichworte: Schulverwaltungssoftware, Schulportal SH, die Fachanforderun

gen, die wir auf Basis eines großartigen KMK-Papiers verändert haben, das sehr viel Anerkennung findet; dessen Thema ist die Bildung in der digitalen Welt. Daneben steht das Thema Fortbildung; hier haben wir zehn zusätzliche Stellen im IQSH. Denn am Ende nützt es niemandem, wenn wir irgendwo ein White Board stehen haben, aber niemand dies bedienen kann.

Ich will auch auf den großen, bundesweiten Fachkongress an der CAU verweisen, an dem 3.000 Menschen teilgenommen haben - ein sehr großer Fachkongress zum Thema Digitalisierung, der bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat.

Jetzt geht es darum, den Digitalpakt umzusetzen. Herr Habersaat, wir haben eben schon ein bisschen angefangen, darüber zu sprechen. Selbstverständlich kann man sich das - unbürokratisch - alles wünschen. Aber Grundlage dafür ist letztlich die Bund-Länder-Vereinbarung.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß jetzt schon, dass viele Wünsche nicht erfüllt werden können. Wir können das Geld nur für eine Daten-Infrastruktur ausgeben, für schulisches WLAN, für Lernplattformen und vielleicht auch für Cloud-Lösungen; wir können digitale Arbeitsgeräte auch für die naturwissenschaftlich-technische Ausbildung bereitstellen. Für schulgebundene mobile Endgeräte können wir dies jedoch nur zum Teil tun. Wir werden also auch ein bisschen darüber diskutieren müssen, wie wir kluge Konzepte schaffen, um diese Bund-Länder-Vereinbarung zu erfüllen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das hat doch nichts damit zu tun, was Frau Kaliczek vorgeschla- gen hat!)

- Na ja, dazu komme ich jetzt. - Dann ist es so, dass wir als Voraussetzung hierfür ein Landesprogramm erstellen müssen; auch das haben wir in dieser Form anfangs ja gar nicht gewusst. Ich finde, dass das Bildungsministerium hervorragende Arbeit leistet und dies auch zügig vorantreibt. Dieses Landesprogramm müssen wir also zunächst einmal erstellen. Zudem wird zur Voraussetzung gemacht werden, dass jede Schule ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorlegen und auch einen Fortbildungsplan vorzeigen muss.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Sie können nun sagen, dass Ihnen die Antragsformulare nicht gefallen, die jetzt vorbereitet werden. Am Ende wird es aber so sein, dass jede Schule dies aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarung nach

(Tobias Loose)

weisen muss. Da kann ich die Nörgelei nachvollziehen; dies ist aber nicht zu ändern, weil Bund und Länder dies nun einmal so vereinbart haben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

Ja, sehr gern. - Frau Raudies, ich bin gespannt.

Herr Kollege, könnten Sie sich für diejenigen Schulträger und Schulen, die diese Konzepte jetzt schon vorliegen haben - weil sie sich eben vorbereitet haben; die Diskussion über den Digitalpakt ist ja keine neue Diskussion - sozusagen eine Überholspur vorstellen? Denn wir haben doch bereits solche Schulen. Der Kollege Kalinka hat neulich in einer Debatte hier auf den Kreis Plön hingewiesen. Können Sie nicht nachvollziehen, dass solche Schulen es ungerecht fänden, wenn sie jetzt noch lange warten müssten?

Meine Frage lautet also: Können Sie sich ein beschleunigtes Verfahren vorstellen, wenn solche Unterlagen vorliegen?