Protokoll der Sitzung vom 17.05.2019

Küstenschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die von allen getragen werden muss. Es ist falsch, diese wichtige Aufgabe mit einer Sonderabgabe finanzieren zu wollen, die allein von den Küstenbewohnern getragen wird. Die Notwendigkeit von Küsten

schutzanlagen ist unumstritten. Wer also die solidarische Finanzierung dafür infrage stellt und sie stattdessen auf neue unsolidarische Füße stellen möchte, öffnet die Büchse der Pandora.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erschaffung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, ist in diesem Jahr ein halbes Jahrhundert her. Seitdem leistet die GAK einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Sie ist seit jeher ein stabiles und sowohl für das Land als auch für die Förderempfänger verlässliches und bedeutsames Förderinstrument. In Schleswig-Holstein steuert sie inzwischen über die Hälfte der nationalen Kofinanzierung für die EUMittel des ELER bei.

In der langen Zeit ihres Bestehens passte sich die GAK kontinuierlich - also quasi evolutionär - an die sich wandelnden Anforderungen an. Sie trägt mittlerweile nicht mehr nur dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit allein der Landwirtschaft zu verbessern, sondern sie nimmt sich zunehmend auch der anderen, drängenden Herausforderungen an, denen sich der ländliche Raum gegenübergestellt sieht.

Dazu gehört die Verschlechterung der mit der Landwirtschaft verbundenen Ökosysteme. Die Förderung umwelt- und klimaschonender Bewirtschaftungsweisen, wie zum Beispiel des Ökolandbaus, kann hier neben anderem einen Beitrag zur Milderung leisten.

Die Folgen des demografischen Wandels und der veränderten Wirtschaftsstrukturen auf dem Land insgesamt sind darüber hinaus Ansatzpunkte für eine verstärkte Förderung der ländlichen Entwicklung. So ist das Förderspektrum mit der Zeit zum Beispiel um die Breitbandversorgung und die Dorferneuerung erweitert worden. Zuletzt ist nach der Änderung des GAK-Gesetzes 2016 unter anderem auch die Förderung von lokalen Basisdienstleistungen hinzugetreten.

Die Entwicklung des ländlichen Raums hat für die GAK zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Im Zusammenhang mit der Strategie des Bundes, den ländlichen Raum verstärkt zu unterstützen, stellt der Bundeshaushalt 2019 zusätzlich zur regulären Förderung der ländlichen Entwicklung ergänzende Mittel im Umfang von insgesamt 150 Millionen € als sogenannten Sonderrahmenplan bereit. Diese Mittel können ausschließlich für die Förder

(Flemming Meyer)

gegenstände der Integrierten Ländlichen Entwicklung verwendet werden, wie sie der Förderbereich 1 des regulären GAK-Rahmenplans definiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit komme ich zu der ersten und bedeutsamsten Besonderheit in der Anmeldung zum diesjährigen GAK-Rahmenplan. Schleswig-Holstein kann in diesem Jahr für die Förderung des ländlichen Raums zusätzliche 9 Millionen € des Bundes aus dem neuen Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ beanspruchen. Die dafür erforderlichen 6 Millionen € Landesmittel haben Sie kurzfristig über die Nachschiebeliste zum Haushalt 2019 bereitgestellt. - Dafür herzlichen Dank!

Eine zweite Neuerung betrifft ebenfalls den Förderbereich „Ländliche Entwicklung“: Hier können ab diesem Jahr den Regionen pauschale Mittel zur Verfügung gestellt werden, um eigenverantwortlich Kleinprojekte im Rahmen von lokalen Entwicklungskonzepten oder –strategien umzusetzen. Diese Regionalbudgets können jeweils bis zu 200.000 € pro Jahr betragen.

Im Hinblick auf das Ziel, die Lebensverhältnisse anzugleichen und zu verbessern, ist beabsichtigt, finanzschwachen Kommunen einen erhöhten Fördersatz für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung zu gewähren.

Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern über die entsprechenden Fördervoraussetzungen steht kurz vor dem Abschluss, und diese Maßnahme könnte noch für 2019 wirksam werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Planung der GAK-Förderung in Schleswig-Holstein hat für 2019 alles in allem ein Volumen von insgesamt fast 80 Millionen €. Davon kommen nicht ganz zwei Drittel vom Bund und gut ein Drittel vom Land.

Die GAK-Förderung in Schleswig-Holstein lässt sich im Wesentlichen in drei Bereiche untergliedern:

Ein nach wie vor wichtiges Ziel der GAK ist es, die Land- und Forstwirtschaft in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu stärken. Die entsprechenden Anknüpfungspunkte im Maßnahmenkatalog der GAK finden sich - um einige Beispiele zu nennen in der Förderung der Marktstruktur, in der Beihilfe für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen sowie in der Unterstützung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung, zu der beispielsweise der Ökolandbau zählt. Für diesen Schwerpunkt sind rund 14% der Mittel eingeplant.

Zweitens richtet sich die GAK-Förderung auf die Verbesserung der ländlichen Strukturen unter anderem durch Dorferneuerung und Förderung von Breitbandversorgung oder Einrichtungen für Basisdienstleistungen. Ziel ist hier die Stärkung des wirtschaftlichen Leistungsvermögens, der Attraktivität und damit letztlich der Lebensfähigkeit des ländlichen Raums. Dieser Bereich - einschließlich des bereits beschriebenen Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“ - beansprucht circa 30 % des GAK-Budgets.

Den dritten Schwerpunkt mit 56 % der geplanten GAK-Mittel bilden der Küstenschutz sowie wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Die Erkenntnis, dass dieser Ausgabenbereich mit einer der größeren Herausforderungen dieser Zeit in Beziehung steht - der Anpassung an die Folgen des Klimawandels -, ist trivial.

Anknüpfend an meine Eingangsbemerkung wage ich zu prognostizieren, dass die Herausforderungen, bei deren Bewältigung die GAK helfen soll, sich wohl auch in der Zukunft wandeln und womöglich auch intensivieren werden. Neben entsprechenden Lösungsideen wird für deren Umsetzung auch eine ausreichende Mittelausstattung nötig sein. Insbesondere für diese - vielleicht aber auch für jene bitte ich weiterhin um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.

Neuordnung der stofflichen Marktüberwachung Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1432

Herr Präsident! Vor gut 10 Jahren - 2008 - trat eine EU-Verordnung in Kraft, mit der die Grundlage für Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten geschaffen wurde.

Die Marktüberwachung ist ein bedeutsames Instrument des Verbraucherschutzes. Der Bericht nennt zwei grundlegende Schutzziele, erstens den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einflüssen und zweitens die Konformität möglichst aller verfügbaren Waren als Voraussetzung für einen fairen und ungehinderten Warenverkehr. Diese Ziele hat es auch schon früher gegeben, und sie wurden auch überprüft. Sie sind nicht neu. Neu ist allerdings jetzt die europaweite, einheitliche Umsetzung.

Doch erst Mitte 2017 waren die erforderlichen Länderzuständigkeiten geregelt. Gleichzeitig vollzog

(Minister Jan Philipp Albrecht)

sich ein Wechsel in der Zuständigkeit von Kreisen und kreisfreien Städten zum Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - LLUR. Wir begrüßen diesen ersten Bericht der Landesregierung und das, was bisher erreicht wurde.

Das dies nicht ohne erforderliche Mitarbeiter zu bewerkstelligen ist, versteht sich von selbst. So stieg in den vergangenen zwei Jahren die Anzahl der Personalstellen kontinuierlich von fünf auf aktuell 20. Voraussichtlich noch in diesem Jahr sollen insgesamt angestrebten 25 Planstellen besetzt sein.

Aufschlussreich ist die Aufzählung des Berichtes zur Struktur und dem Aufgabenbereich. Diese reicht von der Chemikaliensicherheit einschließlich Wasch und Reinigungsmittel über abfallrechtliche Produktverantwortung bis zu Ökodesignanforderungen, um nur drei Beispiele zu nennen. Spätestens hier habe ich mich im Bericht gefragt, ob dies nicht länderübergreifend kontrolliert werden sollte, um Doppelarbeit auszuschließen. Schon eine Seite später wird ausgeführt, dass es eine Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung gibt. Trägerin ist das Land Baden-Württemberg.

Interessant sind vor allem die Ergebnisse des ersten Berichtsjahres 2018. Wurden doch fast 4.804 Produkte von über 425 Unternehmen geprüft und dabei 1164 Verstöße - also immerhin bei fast einem Viertel. Dieses Ergebnis belegt eindrucksvoll, wie gut und richtig die Errichtung dieser Institution in Schleswig-Holstein war. Damit ist Schleswig-Holstein für die Zukunft gut aufgestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder von uns kommt in seinem Alltagsleben ständig mit Chemikalien verschiedenster Art in Berührung. Ob in Reinigungsprodukten, in Farben, in Verpackungsmaterialien, in Kleidungsstücken, in Möbeln, in Elektrogeräten - sie sind überall. Darunter sind auch solche, die potentiell gefährlich für Umwelt und Gesundheit sind, die zum Beispiel als krebserzeugend eingestuft sind wie Formaldehyd, die Missbildungen an Embryonen hervorrufen können wie Borsäure oder die sich in der Umwelt und in Organismen anreichern wie zum bespiel kurzkettige Chlorparafine.

Wir haben in der EU hohe Standards beim Verbraucherschutz, die diesen Gefahren Rechnung tragen. Manche Stoffe sind verboten, für andere gibt es Anwendungsbeschränkungen. Die Verwendung kurzkettiger Chlorparafine in der metallverarbeitenden

Industrie und in der Lederverarbeitung wurde zum Beispiel in der EU 2002 verboten.

Zentraler Pfeiler des europäischen Chemikalienrechtes ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien - REACH. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien zur Vorlage von Daten zur Bewertung der von den Stoffen ausgehenden Risiken. REACH gilt als eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze weltweit. Beim Griff ins Regal möchten sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass der sachgemäße Gebrauch des erworbenen Produktes sicher ist und auf Gefahren im Umgang mit chemischen Stoffen ausreichend hingewiesen wird. Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Sicherheit der Produkte ist eine Voraussetzung für funktionierende Märkte.

Aber auch die Hersteller von Produkten möchten sicher sein, dass sich ihre Mitbewerber ebenso verantwortlich und rechtskonform verhalten wie sie selbst. Darum ist eine funktionierende Kontrolle so wichtig, denn ohne Vertrauen auf eine wirksame Kontrolle sind selbst die strengsten Vorschriften und höchsten Standards nicht viel wert.

Ich danke dem Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller beteiligten Ressorts für diesen Bericht. Er zeigt, wie umfangreich und komplex ihre Aufgabe ist. Neben dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor schädlichen Chemikalien gehört dazu auch die Überwachung zahlreicher Vorgaben, die Produkte umweltverträglicher machen. Das sind zum Beispiel Vorgaben, die Hersteller und Handel in die Pflicht nehmen bei der wichtigen Aufgabe, Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwendung von Produkten zu ermöglichen oder die Regelungen zur Verbrauchskennzeichnung bei Elektrogeräten, die einen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zum Klimaschutz leisten. Sogar zur Terrorismusabwehr trägt durch die Überwachung der Abgabevorschriften für Ausgangsstoffe, die für Explosivstoffe verwendet werden können, zur Überwachung bei.

Die Entscheidung Ende 2016 zur Übertragung wesentlicher Zuständigkeiten der Marktüberwachung von den Kreisen und kreisfreien Städten auf das Land war richtig. Es ist so besser möglich, für die Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben und betroffenen Rechtsgebiete jeweils das erforderliche Know-how bereitzustellen. So ist der Grundstein gelegt für eine schlagkräftige Truppe, die Mängel und Verstöße zukünftig noch wirksamer aufdeckt und noch effizienter für fairen Wettbewerb, die Si

(Heiner Rickers)

cherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Schonung der natürlichen Ressourcen sorgt.

Genauso richtig war die Entscheidung aus dem letzten Jahr zur Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle mit anderen Bundesländern. Bedeutung erhält diese Neuordnung auch vor dem Hintergrund einer Zunahme des Internethandels. In einem Binnenmarkt funktioniert Marktüberwachung nicht, wenn nicht über die Landesgrenzen hinaus gedacht wird. Schleswig-Holstein geht voran und stellt die Organisation der stofflichen Marktüberwachung neu auf. Gut so.

(Bernd Voß)