Herr Präsident! Wir können feststellen, dass die Mittelverwendung durchaus in der Tradition der vergangen Jahre steht. Die GAK bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern für die nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume, an der sich die EU im Rahmen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik beteiligt. Die GAK ist in Schleswig-Holstein damit das wichtigste Kofinanzierungsinstrument für das Landesprogramm ländlicher Raum.
Dieser Bericht macht einmal mehr deutlich, Europa wirkt in Schleswig-Holstein. In diesen Tagen vor der Europawahl ist es gut und richtig, dass wir das noch einmal deutlich machen - AUCH deutlich machen, dass die Europawahl gerade für die Zukunft der ländlichen Räume und für die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik eine besondere Bedeutung hat.
Der Bericht zeigt aber auch, dass die Mittel nicht ausreichen für eine Neuausrichtung der Landwirtschaft, die nachhaltig und ressourcenschonend arbeitet, oder anders gesagt, dass die Mittel anders eingesetzt werden müssten, um ländliche Räume zukunftsfest zu gestalten und eine Landwirtschaft zu fördern, die ökologisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel und am Tierwohl ausgerichtet ist.
Wir müssen GAK und ELER im Gesamtzusammenhang der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU denken. Daher ist es fatal, dass es der konservativen Mehrheit im Europäischen Parlament im aktuellen Entscheidungsprozess gelungen ist, eine Neuausrichtung der Agrarpolitik hin zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Landwirtschaft zu blockieren. Der Bericht, der im Landwirtschaftsausschuss
des Europäischen Parlaments beschlossen wurde, ist sogar noch rückwärtsgewandter, als der Vorschlag der Kommission es war. Danach bleibt es bei der hektargebundenen Prämie. Ökologische Zusatzleistungen sollen freiwillig bleiben.
Das derzeitige europäische Agrarfördersystem ist ungerecht. Die Ausrichtung der GAP ist weder der Gesellschaft zu vermitteln noch innerhalb der Landwirtschaft fair. Die Förderung richtet sich nach der bewirtschafteten Fläche und nicht an den Leistungen für umweltschonendes Wirtschaften, Erhalt der Kulturlandschaft, Erhalt der Biodiversität oder Tierwohl aus.
Wir fordern eine tatsächliche Reform der GAP nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Ziel ist nicht die Kürzung der Agrarförderung, sondern deren Bindung an Kriterien, die den Menschen in den ländlichen Betrieben, den ländlichen Regionen sowie dem Tier- und Umweltschutz zugutekommen. Dabei ist die Größe des Betriebs unerheblich. Wir wollen, dass die Leistungen der Landwirtschaft für das Gemeinwohl anerkannt werden, dass umwelt- und tierwohlschonende Produktionsweisen honoriert werden.
Die Diskussion zur neuen GAP wird nach der Wahl zum Europäischen Parlament weitergehen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Direktzahlungen leistungsgebunden ausgezahlt werden, und dass es deutlich mehr Mittel für ressourcenschonendes Wirtschaften ohne Glyphosat und Neonicotinoide, für eine artgerechte Tierhaltung und für die Förderung eines zukunftsfähigen ländlichen Raums gibt. Wir werden Landwirtschaftspolitik nie nur produktionsbezogen denken, sondern immer eingebunden in lebendige, attraktive ländliche Räume.
Wir brauchen eine Neuausrichtung der Agrarpolitik hin zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Landwirtschaft: ökologisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel und am Tierwohl ausgerichtet. Wir wollen die Landwirtschaft zukunftsfest aufstellen.
Wir wissen, dass die Landwirtschaft in SchleswigHolstein in erheblichen Teilen zu einer Neuausrichtung der Agrarpolitik hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bereit ist. Damit werden wir die Landwirte nicht alleinlassen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Für SchleswigHolstein als Küstenland sind die Mittel des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz unverzichtbarer Bestandteil zur Finanzierung der Ausgaben für den Küstenschutz. Und auch für eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen der ländlichen Entwicklung leistet der Bund einen wichtigen Beitrag. Sie sind im Landesprogramm ländlicher Raum gebündelt, in das auch beträchtliche EU-Mittel fließen. Schleswig-Holstein erhält dafür in der laufenden Förderperiode 420 Millionen €.
Der hier vorliegende Bericht zur Rahmenplanung mag eine jährliche Routine sein. Aber es geht dabei um viel Geld und deren effiziente Verwertung im Land. Deshalb ist es angebracht, die Debatte im Landtagsplenum und nicht nur im zuständigen Fachausschuss zu führen. Insgesamt entfallen auf Schleswig-Holstein in 2019 rund 52 Millionen €, davon aus dem Sonderrahmenplan Küstenschutz 5,8 Millionen €, aus dem Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung rund 9 Millionen €.
An der Verteilung auf die Maßnahmengruppen lässt sich die Bedeutung des Küstenschutzes ablesen. Mit 49 % wird fast die Hälfte der Mittel dafür aufgewendet. Ein ebenfalls großer Anteil, fast 30 %, entfällt auf die integrierte ländliche Entwicklung. Das sind Dorfkernentwicklung, Bildungsinfrastruktur, Nahversorgung, Breitband. Das sind unsere AktivRegionen, die wertvolle Impulse zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen unserer ländlichen Räume liefern. Der Rest geht in die einzelbetriebliche Förderung, Vertragsnaturschutz und die Ökolandbauförderung, Verbesserung der Marktstruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, forstliche Maßnahmen und, mit nur bescheidenen Beträgen, in Maßnahmen zur Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere sowie zur Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen.
Aus dem Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz erhält Schleswig-Holstein keine Zuweisungen. Von Deichrückverlegungen und verbessertem Hochwasserrückhalt entlang der Elbe flussaufwärts unserer Landesgrenzen profitieren wir jedoch indirekt ebenfalls.
Noch ein Wort zum Landesprogramm ländlicher Raum insgesamt. Es ist konzipiert bis 2020, doch zeichnet sich ab, dass die gesetzlichen Grundlagen auf EU-Ebene für die folgende Förderperiode noch nicht so bald verabschiedet werden. Es ist mit einer Übergangszeit bis eventuell 2023 zu rechnen. Zur Ausfinanzierung der zunehmenden Herausforderungen in der Klimaanpassung und nachhaltiger, ländlicher Entwicklung könnten wir gut noch weitere Mittel gebrauchen.
Es wäre möglich, diese Mittel zu generieren, wenn der Bund und andere Bundesländer mitziehen und die 15-%-Quote endlich ausnutzen, die von der EU grundsätzlich zugestanden wird, um von der ersten in die zweite Säule umzuschichten. Bisher nutzen wir lediglich die Mindestquote von 4,5 %.
Diese Mittel bräuchten wir nicht kofinanzieren. Sie könnten im vollen Umfang eingesetzt werden: zur Finanzierung von Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen oder den Tierschutz verbessern. Ich denke da auch an Maßnahmen, die die Weidehaltung unterstützen. Die Landwirtschaft muss sich den Herausforderungen stellen. Klimaschutz steht in der gesellschaftlichen Debatte, und das ist auch richtig so.
Der dringende Umbau der Tierhaltung, ich erinnere an das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates von 2015, in dem es heißt, die Tierhaltung in Deutschland sei nicht zukunftsfähig, ist ebenfalls eine Herausforderung, bei der wir die bäuerlichen Betriebe nicht alleinlassen dürfen, wenn wir nicht wollen, dass sie von der Bildfläche verschwinden.
Mit dem Umbau, also der Verbesserung der Haltungsbedingungen, muss eine Anpassung der Tierzahlen an die Fläche erfolgen. Das wäre gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz. Wir sollten die Möglichkeit der Umschichtung nutzen. Darüber hinaus wäre es zu begrüßen, wenn beide Aufgaben, also Klimaschutz und Umbau der Tierhaltung, sich zukünftig stärker in der GAK wiederspiegelten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung für die sorgfältige Ausarbeitung dieses Berichts zum Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für das Jahr 2019.
Meine Damen und Herren, der ländliche Raum prägt Schleswig-Holstein. Wir haben wenige Großstädte, aber dafür viel Platz. Das dörfliche Leben prägt Schleswig-Holstein. Die Landwirtschaft prägt wiederum das dörfliche Leben.
Dabei ändert sich das Leben auf dem Dorf auch mit der Art und Weise, wie Landwirtschaft betrieben wird. Es gibt immer weniger, dafür immer größerer Höfe. Gleichzeitig tragen der demografische Wandel und die Flucht in die Städte dazu bei, dass unsere ländliche Struktur überaltert. Die Gemeinden sind darauf angewiesen, Neubaugebiete auszuweisen, wenn sie nicht schrumpfen wollen. Breitban
danschlüsse müssen selbstverständlich sein. Maßnahmen, die diese Herausforderungen angehen, werden über den vorliegenden Rahmenplan gefördert.
Auch die Agrarstrukturstruktur steht vor Herausforderungen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen heute anders wirtschaften als noch vor 20 oder gar vor 50 Jahren. Neben neuer Technologie und verbessertem Wissensstand über Bodennutzung und Tierhaltung mussten und müssen sich die Landwirte auch auf geänderte regulatorischen Rahmenbedingungen einstellen: Umweltauflagen, aber auch steigende Bürokratie sowie immer mehr Nachweisund Buchführungspflichten haben das Bild vom Landwirten auch in Schleswig-Holstein geändert.
Damit der Wandel gelingt, müssen die ländlichen Räume und die Agrarstruktur weiter gefördert werden. Wir wollen nicht, dass die Dörfer verwaisen oder zu reinen Schlafdörfern für Pendler werden. Der Wandel der Agrarstruktur muss begleitet und positiv für die Bürgerinnen und Bürger im Land gestaltet werden. Dafür gibt dieser Plan einen guten Rahmen.
Die Förderung der ländlichen Räume und der Landwirtschaft ist daher richtigerweise eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Der Küstenschutz ist es auch. Der Küstenschutz prägt Schleswig-Holstein wie nur wenige andere Bundesländer. Das hat topographische Gründe, die allen bekannt sein dürften. Der Küstenschutz war immer eine bedeutende Aufgabe in diesem Land. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und dem steigenden Meeresspiegel wird diese Aufgabe noch wichtiger. Die Aufstockung unserer Deiche ist in vollem Gang.
Es ist daher gut, dass wir seit gut 50 Jahren die Förderung von Agrarstruktur und Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern begreifen. Das sollten wir fortsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Bei Haushaltsfragen gelten die Grundsätze von Wahrheit und Klarheit. Die Landesregierung möge uns daher bitte erklären, warum sich die Beträge der Rahmenplananmeldung 2018 nachträglich geändert haben. Die Anmeldungen 2018 weisen in den Regierungsberichten aus dem April 2018 und 2019 für ein und dieselbe Sache unterschiedliche Beträge aus. Ein Beispiel: Warum lassen Sie, Herr Minister Albrecht, die Bürger in diesem Jahr wissen, dass Sie 2018 für wasserwirtschaftliche Maßnahmen
5.867.000 € angemeldet hatten, wenn Sie letztes Jahr die Bürger informierten, dass Sie 5.400.000 € anmelden?
So verhält es sich für fast alle Kassenmittelanwendungen. Erklären Sie uns doch bitte, wie es bei derselben Anmeldung für Küstenschutzmaßnahmen zur Differenz von 3.287.000 € kommt 35.382.000 € Anmeldung laut Regierungsbericht 2018 und 38.669.000 € laut Regierungsbericht 2019.
Angesichts so vieler Diskrepanzen stellt sich die Frage, was das für die Aussagefähigkeit des nun vorliegenden Regierungsberichtes, also für die Mittel im laufenden Jahr, bedeutet.
Weiterhin fällt auf, Herr Minister, dass Sie rund 1,3 Millionen € für die Verbesserungen der Marktstruktur angemeldet hatten, davon aber nur 318.000 € verwendet haben. Wie kam es dazu? Wurden die Gelder nicht abgerufen, und wenn dem so ist, woran hat es gelegen? Ihr Bericht bleibt diese Erklärungen schuldig.
Genauso sollte man denken, dass bereitstehende Gelder für einzelbetriebliche Maßnahmen zu 100 % abgerufen werden. Was hat dazu geführt, dass rund 1,5 Millionen € nicht abgerufen wurden? Bereit standen 8.155.000 €, abgerufen wurden 6.777.000 €. Lag es womöglich daran, dass Sie die Auszahlung der Gelder an unsinnige Maßnahmen zum Schutz von dreißigjährigen Wetter-Aufzeichnungen - i.e. Klima - knüpften? Enthalten Sie am Ende unseren Landwirten bereitstehende Gelder vor, weil Sie Ihrer hysterischen Verknüpfung von Klima und CO2 nicht Folge leisten wollen?
Ein guter Schritt wäre es gewesen, die Marktstruktur in Schleswig-Holstein dahin gehend zu stärken, dass sich unsere Landwirte wieder leisten können, einheimischen Boden zu kaufen.
Unsere Kleine Anfrage zum sogenannten Landgrabbing hat ergeben, dass die absolute Anzahl der Kaufverträge durch Nichtlandwirte von 60 im Jahre 2010 auf 113 im Jahre 2018 stieg. Selbst wenn der Bodenmarkt in Schleswig-Holstein noch nicht so unter Spekulanten leidet wie in Ostdeutschland, gibt es jetzt auch hier klare Tendenzen für agrarfremde Bodenspekulanten.
Vom Feld in den Forst: Es fällt auf, dass Sie rund 600.000 € mehr für forstwirtschaftliche Maßnahmen ausgegeben haben, obwohl Sie 2018 rund 300.000 € weniger verwendet haben als veranschlagt. Wenn Sie allerdings 600.000 € mehr ausgeben, um unter anderem die Biodiversität zu erhö
hen, dann stelle ich zur Debatte, ob sich diese Wald-Biodiversität überhaupt messen lässt. Es erscheint mir unredlich, in einem Einjahresplan Kostenfaktoren herauszustellen, deren Nutzen frühestens nach zwanzig bis dreißig Jahren messbar wird.
Was um ein Vielfaches besser messbar ist als die Biodiversität, ist die Anzahl der Weidetierhalter und Weidetiere in Schleswig-Holstein. Seit Jahren verlieren wir landwirtschaftliche Kleinbetriebe, weil wir uns nicht zur Genüge um sie gekümmert haben.
Nun geht es den Schafhaltern an den Kragen. Mit der bedenkenlosen Ansiedelung des Wolfes geraten vor allem Berufsschäfer in eine ertragsgefährdende Situation. Der Rückgang von 2.400 auf 1.110 Betriebe seit 2005, also in nur 14 Jahren, ist mehr als ein Alarmzeichen. Der immense Verlust von so vielen Betrieben hat die Betriebsstruktur und die Besitzstruktur vor Ort erheblich geschwächt. Dabei haben wir vom Nutzen der Schäfereien für die Deichpflege noch gar nicht gesprochen. Unter Jamaika bewirkt der Wolf, dass der ländliche Raum an Lebenswert verliert.
Daher fordern wir, nicht nur eine Weidetier- beziehungsweise Wolfsschutzprämie von 150 € pro Tier einzuführen. Nein, das Land muss auch für Material und Aufbau von Schutzzäunen in Wolfspräventionsgebieten zu 100 % aufkommen. Dies ist für die AfD ein längst überfälliger und angebrachter Schutz der Küstenlandschaften und des ländlichen Agrarraums. Was würde sich dafür mehr anbieten als Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“? Vielen Dank.
Herr Präsident! Wir wissen, dass Förderprogramme nur so gut, wie sie auch ihren Zweck nachhaltig erfüllen. Das ist natürlich auch verbunden mit der politischen Zielsetzung der jeweiligen Förderprogramme. Wir als SSW sind der Auffassung, dass die Förderung oder die Subventionen heute viel mehr an öffentliche Interessen gekoppelt werden sollten. Bei einigen Förderkulissen kommt dieser Gedanke leider immer noch zu kurz, und das betrifft insbesondere die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen sind betriebswirtschaftlich ungesund, und zudem bewirkt es eben nicht, dass eine nachhaltige Änderung oder Entwicklung stattfindet.
Mit einer finanziellen Förderung sollen immer auch bestimmte politische Ziele erreicht werden, und diese müssen sich an gesellschaftlichen Belangen orientieren. Damit sind wir beim vorliegenden Be
richt. Das Ziel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist umfangreich und deckt in seiner Form die verschiedensten Aspekte ab des ländlichen Raumes, der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Küstenschutzes. Die GAK unterteilt diese in acht verschiedene Förderbereiche.
Dazu gehört unter anderem die Stärkung der Landwirtschaft, um sie für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Dazu gehört heute eben auch, dass Nachhaltigkeit, Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle spielen. Aber auch Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege sind wichtige Instrumente, um gesellschaftliche Interessen im Bereich der Landwirtschaft und des Naturschutzes wahrzunehmen und umzusetzen. In Zeiten, in denen wir über Klimawandel oder den Erhalt der Biodiversität sprechen, kommen wir nicht umhin, Förderprogramme so zu stricken, dass sie auf der einen Seite dem gesellschaftlichen Willen entsprechen, auf der anderen Seite müssen sie der Landwirtschaft aber auch ermöglichen, dass sie davon leben kann. Denn Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen eben nicht intensiv genutzt werden sollen, dürfen dem Landwirt dann nicht zum finanziellen Verhängnis werden. Hier spielt der Förderbereich 4 der Gemeinschaftsaufgabe eine zentrale Rolle.
Kommen wir nun zu einem Punkt, der für den SSW von besonderer Bedeutung ist: der Küsten- und Hochwasserschutz. Ein großer Teil der Programmmittel wird für den Küsten- und Hochwasserschutz verwendet. Das ist auch richtig so. Wenn es um Küstenschutz geht, dann reden wir von der Unterhaltung und gegebenenfalls dem Neubau von Küstenschutzanlagen, von notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Wattenmeer, Sandaufspülungen oder Vorlandarbeiten. Wir müssen heute mehr denn je unsere Küsten- und Hochwasserschutzanlagen den Auswirkungen des Klimawandels anpassen. Das wird bereits getan, und das ist gut so.
Mit der Gemeinschaftsaufgabe bekennt der Bund sich eindeutig zu seiner Verantwortung, dass Küstenschutz eine Solidaraufgabe ist. Der Bund lässt die Küstenländer nicht allein in der Frage der Finanzierung des Küstenschutzes. Es kann schon gar nicht darum gehen, die Finanzierung allein den nahen Küstenbewohnern aufzubürden.
Küstenschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die von allen getragen werden muss. Es ist falsch, diese wichtige Aufgabe mit einer Sonderabgabe finanzieren zu wollen, die allein von den Küstenbewohnern getragen wird. Die Notwendigkeit von Küsten