Kirsten Eickhoff-Weber
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach der Anhörung, Herr Kalinka, die wir in Schleswig-Holstein gehabt haben, stellen Sie sich hier hin und sagen: Schleswig-Holstein zeigt, wie es geht. - Haben Sie nicht gehört, was der DGB gesagt hat, was der Schutzkreis Kellinghusen gesagt hat, was die Kirchen gesagt haben über die Bedingungen hier in Schleswig-Holstein, wie die Menschen hier leben, wie sie ausgebeutet werden, wie schwierig die Situation ist?
Und haben Sie hier im Landtag nicht den Bericht des Landwirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen, wonach Selbstverpflichtungen und Ehrenkodex nicht wirken, nicht ziehen, letztendlich sogar nicht kontrollierbar sind? Und haben wir nicht im Landtag seit dem Jahre 2014 darüber geredet, dass es dringend bundesweite Lösungen geben muss? Denn wir reden von Fleischindustrie; wir reden nicht vom Handwerk, ausdrücklich nicht vom Handwerk.
Wir reden von der Fleischindustrie!
An dieser Stelle, Herr Kalinka, immer wieder meine Bitte: Herr Laumann, der Minister in NordrheinWestfalen, CDU-Mitglied, hat ganz klar erklärt: Die Zeit der Fleischbarone muss vorbei sein. Die Zeit der Ausbeutung in der Fleischindustrie muss vorbei sein. - Das ist auch unser Appell. Warum ist das nicht Ihre Richtschnur?
Eines noch einmal ganz klar: Das Arbeitsschutzgesetz ist auf Bundesebene notwendig, denn es muss bundesweit geregelt werden. Darüber sind wir uns doch alle einig.
Die erste Lesung ist im Bundestag gewesen. Die Anhörung ist auch gewesen. Und es ist die CDU/ CSU-Fraktion, die die zweite Lesung verweigert. Das ist doch genau der Punkt; da liegt doch das Problem. Darum geht es in unserem Antrag und um nichts anderes.
Diese Vermengung von Schweinestau und Werkverträgen geht gar nicht. Das sind zwei Dinge, die jetzt zusammenpassen: Corona und Schweinepest sowie der Stau in den Schlachtbetrieben. Dafür muss es eine Lösung geben, darüber haben wir in diesem Hause gesprochen. Wir haben einen Schweinegipfel gefordert, weil sich an dem Punkt nämlich noch ganz andere Dinge auswirken als nur die Werkverträge in der Fleischindustrie.
Herr Rickers, Sie haben am 3. November 2020 in der Presse erklärt, dass die Ansiedlung von Tönnies vor fünf Jahren von allen politischen Parteien begrüßt worden sei. Ich darf aus meiner Pressemitteilung vom Februar 2015 zitieren: Die Ansiedlung von Tönnies erfüllt uns mit Sorge; denn dann droht Schleswig-Holstein noch tiefer in den Konzentrationsprozess der fleischverarbeitenden Industrie zu geraten. Und bei solchen Konzentrationen sind die landwirtschaftlich produzierenden Betriebe klar im Nachteil. - Genau das erleben wir gerade.
Noch ein Wort zur AfD. Ihr Aufruf zur Hausschlachtung hilft in Schleswig-Holstein wirklich nicht weiter. Das ist abzulehnen; das ist keine Lösung für nichts und niemanden.
Meine Herren und Damen von der CDU, Frau Klöckner hat heute den Liebe-Freunde-Brief verschickt und ruft zu fairem Umgang mit der Landwirtschaft auf. Im Sinne dieses fairen Umgangs sorgen Sie dafür, dass die Werkverträge in der Fleischindustrie endlich abgeschafft werden. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wieder debattieren wir im Landtag über die Düngeverordnung. Es ist eine Neverending Story, die 1991 mit dem Inkrafttreten der EU-Nitratrichtlinie begann und bis heute nicht zu Ende ist. Eines noch, Heiner Rickers: Ich glaube, es
ist Ihnen noch nie gelungen, mich sprachlos zu machen. Heute war es fast so weit.
Herr Minister, Ihnen danke ich ganz herzlich für den Bericht, und den Jamaikanern danke ich ganz herzlich für den Antrag. Das, was uns heute als Erfolg verkauft werden soll, wird - das ist meine feste Überzeugung - der EU-Nitratrichtlinie wieder nicht gerecht. Die Düngeverordnungen der Länder müssen auf der Grundlage der im Mai vom Bund novellierten Düngeverordnung neu gefasst werden. Der Minister hat es ausgeführt. Anlass ist das EU-Urteil zur nicht richtlinienkonformen Umsetzung der EUNitratrichtlinie in Deutschland. Verlassen Sie sich darauf, sowohl die EU als auch die Mitgliedsländer, die in zum Teil sehr entschiedenen Verfahren - Dänemark, Niederlande - die Nitratrichtlinie umgesetzt haben, werden sehr kritisch auf die Ergebnisse schauen. Das sollten wir auch tun.
In der Ausschusssitzung am 21. Oktober 2020 hat die Staatssekretärin die Düngeverordnung für Schleswig-Holstein vorgestellt, und das Ministerium hat in dem Zusammenhang im Ausschuss zugesichert, über die Anhörungsergebnisse zu berichten. Hier sei einmal festgestellt: Wir haben vom Ministerium bis heute keine einzige Information zu den Verbandsanhörungen bekommen. Allerdings sind die Stellungnahmen mittlerweile zum Teil veröffentlicht. Die Stellungnahmen der Verbände zu der hier gefeierten Landesdüngeverordnung sind sehr ernüchternd und geben durchaus Anlass zur Sorge.
Die erste Nitratkulisse von 2018 stufte die Hälfte des Landes als nitratbelastet ein, und die Phosphatkulisse umfasste rund 20 %. Der 2. Nährstoffbericht des Landes Schleswig-Holstein - Sie erinnern sich wurde im März 2020 vom Minister vorgestellt. Er wird zitiert mit: Die Nährstoffüberschüsse sind in den vergangenen Jahren nicht gesunken und belasten Grundwasser, Oberflächen- und Küstengewässer weiter stark. - Professor Taube wird zitiert mit: Die Stickstoffbilanzen haben sich im Zeitraum 2013 bis 2017 gegenüber dem Zeitraum 2007 bis 2012 nicht verbessert, in einigen Regionen sogar leicht verschlechtert.
Und Herr Rickers stellt sich hier hin und behauptet, dass - offensichtlich in den vergangenen drei Monaten - alles so viel besser geworden sei?
Meine Damen und Herren, das alles sind doch alarmierende Ergebnisse. Die Antwort der Landesregierung ist diese Landesdüngeverordnung. Sie kommt
zu dem Ergebnis, dass nur noch 10 % des Landes Nitratkulisse seien, und Phosphatkulissen gebe es in Schleswig-Holstein gleich gar nicht mehr.
Bei seiner ganzen Rechnerei hat Herr Rickers eines vergessen: Die gesamten Grundwasserkörper, die laut Wasserrahmenrichtlinie in schlechtem Zustand sind, werden nicht mehr berücksichtigt. Sie sind aber immer noch in schlechtem Zustand; sie werden nur nicht mehr berücksichtigt. Das ist der Trick der ganzen Nummer.
Dargestellt werden nur die Bereiche, in denen eine Überschreitung des Schwellenwertes für Nitrat festgestellt wird. Meine Damen und Herren, das ist keine Schönfärberei, das ist Schönrechnerei!
Wir waren uns hier immer einig: Durch die Umsetzung der Düngeverordnung darf es nicht zur Ungleichbehandlung der Länder durch unterschiedlich streng gefasste Landesdüngeverordnungen kommen. Vor allen Dingen müssen Ungerechtigkeiten vermieden werden. Diese können etwa dadurch entstehen, dass die gut wirtschaftenden Betriebe in Schleswig-Holstein schlechtergestellt werden als die Betriebe, die nicht ausreichend verantwortungsbewusst mit dem Wasser umgehen.
Um die Vermeidung von Ungerechtigkeiten zu gewährleisten, haben Bund und Länder eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um eine Eins-zu-eins-Umsetzung dessen, was die EU vorgegeben hat. Diese Verwaltungsvorschrift hat dazu geführt, dass es bei uns in Schleswig-Holstein - so liest man es - im Vergleich zu den anderen Bundesländern zu der deutlichsten Reduzierung überhaupt gekommen ist. Vielleicht fragen wir einmal den Kollegen in Rheinland-Pfalz, wieso es bei ihm nicht so drastisch wie in Schleswig-Holstein gelungen ist; vielleicht hat er anders gerechnet.
Ganz ehrlich, Herr Minister: Mir ist unverständlich, wie diese AVV zustande kommen konnte und wie Sie ihr zustimmen konnten. Wenn ich bedenke, wie die G-Länder, das heißt die grünen Umwelt- und Landwirtschaftsminister, bei der Sauenhaltung im Kastenstand Stärke demonstrieren wollten, frage ich mich: Warum ist das nicht auch zum Schutz des Trinkwassers und des Grundwassers gelungen?
- Was soll ich tun?
Die Umweltverbände äußern vehemente Kritik, die Trinkwasserversorger schlagen Alarm. Und Hand aufs Herz: Der Landwirtschaft erweisen Sie damit einen Bärendienst. Wenn man das „Bauernblatt“ und die Stellungnahmen aufmerksam liest, stößt man auf einen entscheidenden Punkt: Es steht zu befürchten, dass die von der Landwirtschaft eingeforderte Rechtssicherheit mit dieser Landesdüngeverordnung nicht erreicht wird. Es gibt keine Regelungen für nachweislich gewässerschonend arbeitende Betriebe und keine Lösung für die Gülleverteilung im Land; denken Sie an die Berichterstattung von Professor Taube im Ausschuss. Es fehlt eine Optimierung des Messstellennetzes. Wir erhalten auf viele Fragen keine Antworten.
Die Ergebnisse des Nährstoffberichts und die Forschungsergebnisse der CAU sollten berücksichtigt werden. All die Forderungen nach flächengebundener Nutztierhaltung sowie - eine wichtige Forderung der Bauern - nach Gewässerschutz- und Managementberatung sollten gemeinsam mit der Landwirtschaft aufgegriffen werden.
Ja. - Davon hören wir aber nur andeutungsweise etwas; angeblich gibt es Planungen. Aber ganz ehrlich: Im Haushalt sehen wir davon noch gar nichts. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Ihnen und Ihrem Haus herzlichen Dank für diesen Bericht.
Zahlen - deren Einordnung hat der Minister gerade doch ausgiebig vorgetragen. Deshalb beschränke ich mich. Die Information der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit hat in der vergangenen Woche die aktuellen Zahlen zum Ausbildungsmarkt veröffentlicht. Trotz Corona war bis Ende September die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die noch keinen Ausbildungsvertrag erhalten haben, gegenüber dem Vorjahr um fast 10 % auf knapp 2.000 zurückgegangen. Das entspricht fast genau zu demselben Zeitpunkt den unbesetzten Arbeitsplätzen, deren Zahl um 14 % gegenüber dem September 2019 angestiegen ist.
Das hat nicht ausschließlich mit der Coronasituation zu tun. Herr Minister Buchholz hat es eingeordnet, es ist eine Entwicklung, die wir in den letzten Jahren auch schon gesehen haben. Für die aktuelle Situation hofft die Regionaldirektion, dass sich die Defizite reduzieren, dass sich die Zahlen angleichen. Das war auch der Appell, dass auch jetzt noch
Ausbildungsverträge abgeschlossen werden können. Hoffen wir, dass da freie Stellen und Bewerber noch zueinander finden.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ kommt an und hilft, Lösungen auch im ganz konkreten Fall zu finden. Bei der Sicherung der beruflichen Ausbildung zieht Schleswig-Holstein an einem Strang. Dafür danken wir und hoffen sehr, dass sich das fortsetzt.
Alles in Butter? - Das wäre eine gefährliche Selbsttäuschung; denn es ist in diesem Hause unstrittig, dass das duale System ein robustes System von hoher Qualität ist, das auch mit Krisen wie der jetzigen fertig werden kann. Es hängt aber vieles davon ab, wie lange sich diese Krise noch hinziehen wird, denn die öffentlichen Hände von Bund und Land sind in diesem Jahr über alle Grenzen hinausgegangen, was wir uns vorher so nie hätten vorstellen können, und haben trotz zurückgehender Einnahmen gigantische Hilfspakete für die Wirtschaft aufgelegt, um Masseninsolvenzen und damit auch Massenarbeitslosigkeit zu verhindern.
Corona muss auch heißen, in der Krise zu lernen. Wir sehen die Menschen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und die in den Zeiten des ersten Lockdowns und auch jetzt dafür sorgen, dass der Laden läuft. Hand aufs Herz! Uns allen ist doch deutlich geworden: Die systemrelevanten Berufe sind oft auch die mit einer soliden dualen Ausbildung. Diese Berufe bekamen Applaus, aber was diese Menschen in diesen Berufen wirklich brauchen, ist Respekt.
Das sei auch bemerkt: Respekt muss eine Gesellschaft auch mit einer anständigen Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen ausdrücken, weil Respekt etwas ist, was die duale Ausbildung attraktiv machen kann: duale Ausbildung als eine starke Säule in unserer Gesellschaft, als einen starken Beitrag für unsere Wirtschaft anzuerkennen. - Das sind die Menschen, die in einer dualen Ausbildung sind.
Das müssen wir noch klarer formulieren, noch deutlicher machen. Vielleicht fällt es dann dem einen oder anderen doch leichter, oder er hat mehr Freude daran, eine duale Ausbildung zu beginnen. Das alles geht nur mit starken Berufsschulen, mit starken regionalen Berufsbildungszentren, denn das sind die Schrittmacher der Fachkräftesicherung, und das sind die, die auch dafür Sorge tragen, dass die Jugendlichen, die noch keine Ausbildung gefunden haben, auf einen guten Weg kommen.
Dass manche noch keine Ausbildung gefunden haben, hat vielfältige Ursachen. Sie haben es gerade beschrieben. Es sind die, die noch ein bisschen Zeit brauchen, um wirklich die Reife, die Freiheit, das Selbstbewusstsein zu haben, in eine Berufsausbildung zu gehen. Es sind auch die, die in ihrem Traumberuf keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und vielleicht eine Zeit brauchen, um sich umzuorientieren. Vielleicht sind es auch die, die zu weite Wege zur Ausbildungsstelle haben und die ein wenig älter werden müssen, damit sie diese selbstständig erreichen können.
Die Ursachen, im Übergang zu sein, sind vielfältig. Wir müssen die beruflichen Schulen und die RBZen starkmachen, um auch auf diese Vielfalt reagieren zu können. Dazu braucht es Räume. Dazu braucht es attraktive Schulen, und dazu braucht es vor allem gute - im Sinne von qualifizierte - Menschen, die die jungen Menschen auf ihrem Weg begleiten.
Aber machen wir uns nichts vor, an den Berufsbildenden Schulen bleibt noch eine Reihe von Baustellen bestehen. Die Unterrichtsversorgung liegt mit 97 % deutlich hinter allen anderen Schularten. Mit 88,4 % erreichen die Berufsbildenden Schulen einen besonders niedrigen Wert beim Einsatz von Lehrkräften mit abgeschlossener Lehrerausbildung. Der Unterrichtsausfall hat gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen, und das ohne die Coronaeffekte. Die Stärkung unserer beruflichen Schulen ist Aufgabe des Landes. Die Aufrechterhaltung und Stärkung der betrieblichen Ausbildung liegt in den Händen der ausbildenden Unternehmen. Auf die Entwicklungen, die auch Sorge machen, hat der Minister eben hingewiesen. Es ist deshalb nicht nur in dieser Coronakrise, sondern mit Blick auf die Fachkräftesituation unerlässlich, dass alle an dieser Stelle eng zusammenarbeiten.
Der Fachkräftemangel wird sich in den nächsten Jahren beständig erhöhen. Dem kann nur mit Ausbildung auf allen Ebenen begegnet werden. Die vorhin geführte Diskussion zum Thema Aus-, Weiterund Fortbildung gehört genauso dazu wie berufliche Bildung, akademische Bildung, eben Bildung auf allen Ebenen, angefangen vom Kindergarten bis wohin auch immer.
Demnächst wird in Schleswig-Holstein das Institut für Berufliche Bildung seine Arbeit aufnehmen. Das ist von Britta Ernst auf den Weg gebracht worden. Wir halten die Zuordnung der beruflichen Bildung zum Wirtschaftsministerium nach wie vor für falsch. Das haben wir oft erklärt. Ungeachtet dessen erwarten wir von der Gründung des SHIBB neue
Impulse zur Stärkung der beruflichen Bildung in den Schulen und in den Betrieben zum Wohle des ganzen Landes. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herzliche Grüße von der erkrankten Kollegin Sandra Redmann. An ihrer statt darf ich jetzt die Rede zu den Gänsen reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder kommt die AfD mit einem Antrag mit Obergrenze. Obergrenze ist kein politisches Gestaltungselement.
Aber dennoch: Immer wieder Obergrenze.
Klaus Jensen hat es gerade gesagt: Das Thema Gänse beschäftigt diesen Landtag seit zehn Jahren, vielleicht noch viel länger, und auch das Thema
Management wird hier in Schleswig-Holstein nicht nur gedacht, das wird auch praktiziert. Zu einem guten Management gehört ein Gänsemonitoring, denn nur genaue Zahlen können uns bei der Entwicklung von Maßnahmen helfen. Diese Datengrundlagen dienen dem Schutz der bedrohten Gänsearten und gleichzeitig der angemessenen Begrenzung der Population von häufigen Arten.
Dabei dürfen wir nicht nur Schleswig-Holstein sehen, sondern müssen auch die Bundesebene und die internationalen Aspekte im Auge behalten. Ich weiß, mit den internationalen Aspekten hat es die AfD nicht so. Aber bei Zugvögeln ist man gut beraten, wenn man über die Grenze hinausschaut.
Denn, und auch das ist wichtig, man kann nicht alle Gänsearten in einen Topf werfen - wenn Sie das bitte im übertragenden Sinne nehmen.
Es gilt, unterschiedliche Rahmenbedingungen zu schaffen, und das hat das Ministerium im April 2020 umfangreich dargestellt. Herr Minister, vielen Dank an Sie, an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn das war ein guter Bericht. Es ist deutlich geworden, dass Sie die Sorgen der Landwirte in Schleswig-Holstein ernst nehmen, denn SchleswigHolstein hat einen Antrag gestellt, in der nächsten GAP-Förderperiode auch Schäden durch geschützte Tierarten EU-förderfinanzierungsfähig zu gestalten. Schleswig-Holstein ist auch auf die Gremien des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommens zugegangen und wirbt massiv für ein einheitliches Vorgehen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Das ist ein kluger Weg.
Auch Vergrämungsmaßnahmen sind bereits möglich. Ob diese zweckmäßig sind und wie man sie gestalten muss, damit sie zweckmäßig sind, wird sicherlich weiterhin Thema im Ausschuss sein.
Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Marlies Fritzen vom 7. November 2018:
„Vergrämungen sind angesprochen worden. Wir wissen, dass sie weitgehend wirkungslos sind, weil die Gänse auffliegen und sie, wenn sie herunterkommen, noch hungriger sind. Wir kennen das alle aus der Situation, wenn wir einmal im Fitnessstudio waren und dann noch mehr zu uns nehmen.“
Genauso ist das bei den Gänsen. Sie sind an manchen Stellen zutiefst menschlich.
Die Punkte, Herr Schnurrbusch, die Sie beantragt haben, sind unnötig, rechtlich nicht haltbar und überflüssig. Zu einem besonders gutes Management gehört es, dass es ständig weiterentwickelt wird das passiert schon in Schleswig-Holstein. Diese Entwicklung muss im Sinne des Arten- und Naturschutzes und der Landwirtschaft passieren. Ihr undifferenzierter Antrag ist zu spät und überflüssig. Deshalb werden wir ihn selbstverständlich ablehnen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich danke für den Bericht.
Krisenmanagement? - Ja. Solidarität aller Beteiligten? - ja, aber keine Wege aus der Krise, denn diese Krise, die wir zurzeit erleben, ausgelöst durch Schlachtstau infolge der Coronainfektionen, ausgelöst durch die nicht mehr stattfindenden Exporte unter anderem nach China, diese Krise offenbart eine ganz grundsätzlich existenzielle Situation in der Landwirtschaft.
Die Expansion und Konzentration in der Fleischwirtschaft auf Kosten der Arbeitnehmer, der Tiere, der Umwelt und der Landwirtschaft hat stattgefunden. Es ist ein hochfragiles System, ein System, das sich fast anfühlt wie ein Industrieunternehmen. Und jetzt, wo die Exporte nicht mehr funktionieren, wo nicht mehr geschlachtet werden kann, wo der Stau in den Ställen besteht und Not in den Ställen und den Betrieben, wird all das auf dem Rücken der Landwirtinnen und Landwirte der schweinehaltenden Betriebe ausgetragen, auch hier in SchleswigHolstein.
Den Rückstau, den wir im Moment haben, können der deutsche und der europäische Markt nicht kompensieren. Herr Minister, da scheinen wir unterschiedliche Informanten und Informationsquellen zu haben, aber das ist die ganz klare Aussage. Das Schweinefleisch, das im Moment da ist und das wir produzieren, können wir allein gar nicht aufessen, zumal es immer noch zusätzliche Importe gibt.
Sie haben es dargestellt: Der Stau auf den Höfen führt natürlich zu großen Problemen im Bereich des Tierschutzes. Er führt zu betriebswirtschaftlichen Problemen, er führt aber auch zu echten Problemen bei den Landwirten. Haben Sie schon einmal einen Landwirt gesehen, der heulend zwischen seinen Ferkeln sitzt, weil er nicht weiß, wie es weitergehen soll, weil er nicht mehr weiß, was er tun soll? Denn die Ferkelimporte aus Dänemark sind ja nicht abgebrochen, sondern laufen noch weiter.
Wir haben die Landesregierung aufgefordert, auf einem Schweinegipfel mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen. Ihre Antwort kam prompt: Man stehe im Austausch mit den Betroffenen. Die fortlaufende Abstimmung in der Sache sei wichtiger als ein öffentlichkeitswirksamer Schweinegipfel.
Bei Ihrem Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft kann es gar nicht öffentlich genug zugehen, da kann die Bühne gar nicht groß genug sein. Das ist ein Dialog, der noch nichts Konkretes für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein gebracht hat und den Sie erst Ende 2021, wahrscheinlich auch öffentlichkeitswirksam, zu Ende bringen wollen.
Ich habe es hier schon einmal gesagt und wiederhole es gern: Wenn wir nicht endlich mit konkreten Lösungsansätzen für die Landwirtschaft in die Socken kommen, dann wird es 2040 einen Großteil der landwirtschaftlichen Vielfalt in Schleswig-Holstein nicht mehr geben.
Aus der „Schweinerunde“, in der Sie zusammengesessen haben, hören wir: Das alles hat nichts gebracht! - Weiter heißt es: Die Situation ist eine Vollkatastrophe. Der Ablauf der Schlachtung ist immer noch eine Katastrophe. Die Situation ist schlimmer als vor drei Wochen. - Und: Die Preise sinken weiter dramatisch. - Das heißt, die Bereitschaft der Schlachthöfe zu schlachten, wird eher sinken als steigen - unabhängig von der Coronalage.
Ihre Antwort? Am 19. Oktober 2020 konnten wir in der Presse lesen: Wir müssen versuchen, die Schweinehälften direkt in den Markt zu geben. Tritt das MELUND jetzt im Fleischhandel auf? Wo ist denn da die Einflussmöglichkeit des Ministers? Wie kann er dafür sorgen, dass Schweinehälften schneller in den Markt kommen? Diese Frage haben Sie nicht beantwortet.
Wenn wir von einem Schweinegipfel reden, dann geht es uns nicht darum, öffentlich Klabum zu machen, sondern darum, dass die Öffentlichkeit in die Beratung über diese hochkomplexe Situation einbezogen wird; denn die Öffentlichkeit muss doch am
Ende die Neuausrichtung der Landwirtschaft mittragen.
An die Öffentlichkeit muss auch, dass CDU und CSU das Gesetz für strengere Arbeitsschutzregeln in der Fleischindustrie im Bundestag torpedieren.
Es darf doch nicht sein, dass Abgeordnete vor der Lobby der Fleischbarone in die Knie gehen.
An die Öffentlichkeit muss auch, dass die Erzeugerpreise, das, was die Ernährungswirtschaft zahlt, oftmals unter den Erzeugungskosten liegen. Die Landwirtschaft kann doch nur mit fairen Preisen fair produzieren. Das muss der Öffentlichkeit bewusst werden; denn wir alle zahlen für die billigen Lebensmittel einen verdammt hohen Preis. Die Demos Sonntagnacht haben doch gezeigt, dass die Landwirte untereinander Solidarität üben. Über dieses Thema muss in großer Runde diskutiert werden; die kleinen Gespräche reichen nicht aus.
An die Öffentlichkeit muss auch, dass die konservativen Kräfte im Europäischen Parlament gerade die GAP vom Green Deal entkoppeln. Hier wird eine historische Chance vertan, die Weichen für die Landwirtschaft neu zu stellen. Auch das muss an die Öffentlichkeit!
- Alles klar, Herr Voß. Ihre Rede könnte ich wahrscheinlich schon jetzt halten.
Auch die Ergebnisse der Borchert-Kommission müssen an die Öffentlichkeit. Darüber muss diskutiert werden, auch hier in Schleswig-Holstein. Denn, Herr Minister, Sie haben doch Chancen und Möglichkeiten, die Ergebnisse dieser Kommission umzusetzen. Sorgen Sie bitte dafür, dass es passiert!
Meine Frage lautet ganz konkret: Haben Sie die sozioökonomische Beratung der Landwirtschaftskammer ausgeweitet? Haben Sie das Netzwerk „Landwirte in Not“ eingebunden? Haben Sie endlich eine Vorstellung davon, wie Sie die Coronahilfen der Bundesministerin verwenden wollen? - Auf diese Fragen erwarten wir endlich Antworten. Sorgen Sie dafür! Heraus aus den Hinterzimmern, hinein in die Öffentlichkeit, nur dann kann es gelingen. - Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Für diesen Antrag danke ich dem SSW ausdrücklich, denn damit ist sichergestellt, dass wir auch in diesem Jahr im Schleswig-Holsteinischen Landtag über Lebensmittelverschwendung diskutieren.
Der Zeitpunkt ist besonders glücklich, denn vom 22. bis 29. September 2020 läuft die bundesweite Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel!“ vom Bündnis „Zu gut für die Tonne“; das ist das
Bündnis, das vom Bundesministerium, von Julia Klöckner, unterstützt wird.
Containern legalisieren, Sie erinnern sich gewiss, darüber haben wir bereits im Juni letzten Jahres diskutiert. Wir haben damals den Antrag gestellt, endlich rechtliche Rahmenbedingungen für das Containern zu schaffen. Dazu konnte sich Jamaika nicht durchringen und hat lediglich einen Prüfauftrag beschlossen. Genauso machen Sie es heute, Ihr Alternativantrag ist wieder ein Prüfauftrag.
Frau Röttger, das hat mich gerade über die Maßen erstaunt, Sie haben von „wir“ gesprochen, wir, Jamaika, sind gegen Containern. - Wie ist es dann zu erklären, dass es ein grüner Justizminister aus Hamburg war, der im letzten Jahr die überaus kluge Initiative gestartet hat, endlich rechtliche Rahmenbedingungen für das Containern zu schaffen? Nun denn, so ist es.
Das Bundesverfassungsgericht - der Kollege des SSW hat es ausgeführt - hat die Politiker, die Gesetzgeber, ausdrücklich aufgefordert, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Niemand im Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass Containern nicht okay ist, sondern sie haben nur gesagt: Es braucht einen rechtlichen Rahmen. Darum geht es heute. Lieber SSW, Ihr Antrag ist die folgerichtige Aufforderung an die Landesregierung, endlich für eine Bundesratsinitiative einzustehen.
Das dürfte für den Minister - ich bedaure sehr, dass der zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsminister heute nicht da ist - kein Problem sein. Denn im Juni 2019 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag aufgefordert zu prüfen, ob das geltende Recht einer Anpassung bedarf, um die kollidierenden Interessen von Nachhaltigkeit und Eigentumsschutz bei weggeworfenen, noch verzehrtauglichen Lebensmitteln in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Das ist ein Jahr her. Ich rechne damit, dass es gleich den Vorschlag und die Lösung gibt.
Wieder ist nichts passiert. Wenn wir gerade bei dem Thema „nichts passiert“ sind, können wir auch noch einmal in den Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2018 gucken. Auch hier hat das Parlament über Lebensmittelverschwendung diskutiert, auch da haben wir einen richtig guten Antrag gehabt, bis der windelweiche Jamaika-Antrag kam. Sie haben von diesem Umweltminister eine ressortübergreifende
Strategie gegen Lebensmittelverschwendung gefordert. Das ist zwei Jahre her. Wo ist die Strategie?
Sie tun immer noch so, als hätten wir das Thema zum ersten Mal auf dem Tisch.
Jetzt wird es richtig spannend. In einer Pressemitteilung vom 21. September 2020 wird der Umweltminister zitiert:
„Für mich ist und bleibt das Thema Lebensmittelwertschätzung eine Herzensangelegenheit.“
Aha. Was macht die interessierte Abgeordnete? Die schaut auf der Homepage des MELUND nach. Und was habe ich gefunden? Das war vom 19. Oktober 2017. Sorry, nach Herzensangelegenheit sieht das nicht aus.
Wir als SPD haben uns klar positioniert: Für uns sind Lebensmittel eine Herzensangelegenheit. Wenn wir uns die Zahlen der Verschwendung genau anschauen, ob in der Urproduktion, in der Verarbeitung, im Handel, in der Gastronomie oder in privaten Haushalten, ist das vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ernährungsgerechtigkeit nur schwer zu ertragen. Wir alle aasen mit den Lebensmitteln, als gäbe es kein Morgen.
Meine große Bitte ist: Lassen Sie uns die Anträge endlich in den Ausschuss überweisen. Sie haben das 2018 verweigert, Sie haben das 2019 verweigert. Liebe Kollegen von Jamaika, es ist parlamentarisch doch richtig, den Antrag jetzt an den Agrarund Umweltausschuss zu überweisen. Da müssen wir über das Thema reden. Alleine wird der Minister die Lebensmittelverschwendung in SchleswigHolstein nicht aufhalten.
Bitte lassen Sie mich noch einmal all denen danken, die sich über all die Jahre engagieren, den Landfrauen, der Milcherzeugervereinigung, der Verbraucherzentrale, ZuTat aus Kiel, allen Lehrenden und Lernenden in Schulen und Kitas im ganzen Land. Sie wollen wir in ihrem Engagement unterstützen, ihre Arbeit honorieren. Dafür ist der Ausschuss genau der richtige Ort. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Nach zwei Fraktionsgesetzen zur Änderung des Landesplanungsgesetzes jetzt ein Regierungsentwurf und ein Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen. Genau dieser Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen macht die Debatte heute nötig. Unter der Überschrift „modern, fortschrittlich, digital, Papier sparen“ setzen Sie fort, was Sie begonnen haben: Sie schränken die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen ein, und das tun Sie massiv.
Was Sie hier vorlegen, ist kein Fortschritt, das ist in Wahrheit ein Rückschritt in der Beteiligungskultur dieses Landes. Offensichtlich genervt von den Ergebnissen der Anhörungen zum Landesentwick
lungsplan und zur Regionalplanung Wind soll jetzt im laufenden Verfahren die Bürgerbeteiligung weiter beschränkt werden. Warum jetzt? Warum jetzt, während die Planungen doch alle auf dem Weg sind?
- Die Coronakrise, sehr geehrter Herr Kollege, hat der Bund geregelt. Es gibt eine Bundesgesetzgebung, die alle Beteiligungsprozesse im Zusammenhang mit der Coronakrise regeln. Dafür hätten Sie diesen § 5 a nicht auf den Weg bringen müssen. Das ist das Ergebnis einer Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags.
Die faktische Verkürzung der Fristen für Stellungnahmen - darauf läuft es hinaus - ist ein Frontalangriff auf Transparenz und Beteiligung der Menschen in diesem Land. Die Anhörungen haben bestätigt, dass genau das ein Problem ist. Gucken Sie sich die Fristen an! Gucken Sie sich die ganzen Verlängerungsfristen an! Die Kommunen haben hier gesessen und gesagt, wie wichtig es bei den letzten Planungen war, eine Verlängerung um bis zu zwei Monate zu haben.
Das Ehrenamt, insbesondere der Naturschutz und die Kommunalvertreterinnen und -vertreter, beklagen in der Anhörung die fehlenden Unterlagen und dass sie kaum partizipieren können - sei es, weil die Daten nicht fließen oder weil die technische Ausstattung zu Hause einfach nicht reicht. Für zukunftsfähige Planungen brauchen wir das Wissen des Ehrenamtes vor Ort. Dem muss man die Arbeit erleichtern und nicht unnötig erschweren.
Mit Ihrem § 5 a spalten Sie die Gesellschaft
in die, für die Digitalisierung machbar ist, und in die, für die Digitales aus welchen Gründen auch immer noch eine Hürde ist. Heute müssen digitaler und nicht digitaler Zugang gleichrangig nebeneinander möglich sein - so wie es das Raumordnungsgesetz vorsieht. Glauben Sie denn wirklich, dass Ihr §-5-a-Verfahren schneller oder gar rechtssicherer ist? - Im Gegenteil. Es ist zweifelhaft, ob Ihre Änderung mit dem Artikel 14 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung überhaupt vereinbar ist. Diese Zweifel müssen ausgeräumt werden.
Dann gibt es noch Details. Herr Ministerpräsident, dass Sie aus dem Landesplanungsrat gekickt werden, finde ich außerordentlich schade, gerade in
diesen Zeiten der großen Herausforderungen. Der Kollege hat betont und beschrieben, wie entscheidend das ist. Dass dieses wichtige Gremium nun ohne die zentrale Figur des Landes auszukommen hat, finden wir bemerkenswert.
Wir nehmen den Landungsplanungsrat ernst. Gerade vor dem Hintergrund Schaffung von Wohnraum möchten wir, dass der Deutsche Mieterbund, Haus & Grund und der Verband Wohneigentum endlich einen Sitz im Landesplanungsrat bekommen.
Sehr gerne.
- Sagen Sie einfach, worauf Sie hinauswollen. Wir sind doch hier nicht in der Abiturprüfung oder sonst irgendwo. Was wollen Sie, Herr Kilian?
Ich möchte für Erkenntnisgewinn sorgen. Ich habe schon in meiner Rede eben versucht darzustellen, dass in § 5 a Absatz 3 deutlich geregelt ist, dass es immer noch einen analogen Zugang zu den Unterlagen geben soll. Jetzt stellen Sie es wieder bewusst falsch da. Deswegen frage ich Sie, ob Sie es gelesen haben.
- Ich habe es gelesen, und ich habe gelesen, dass die Auslegung von Plänen möglich sein kann, und zwar an einem zentralen Ort in Schleswig-Holstein - in der Landesplanungsbehörde oder in einer anderen Behörde, vielleicht Wasserschifffahrtsamt oder Landwirtschaftskammer; keine Ahnung, was Ihnen einfällt. Sie haben doch gehört, was der Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein hier gesagt hat. Er hat doch ausdrücklich ausgeführt, dass das, was Sie 2018 auf den Weg gebracht haben, schon jetzt nicht mehr barrierefrei ist, dass die Menschen von der Möglichkeit der Partizipation ausgeschlossen sind. Und dann ist Ihre Lösung, es irgendwo im Keller der Landesplanungsbehörde auszulegen. Das ist jetzt ein guter
Weg. - Das halte ich für ein Gerücht. Die Barrieren, die Sie aufbauen, werden eher höher, als dass sie kleiner werden.
Ich habe § 5 a so gut gelesen, dass ich sogar weiß, dass Sie nach zwei Jahren eine Evaluation und prüfen wollen, ob das erfolgreich war. Die Prüfung brauchen Sie doch gar nicht mehr. Hier haben alle gesessen und gesagt, dass das Verfahren so, wie es jetzt war, nicht gut war. Die Kommunalos haben gesagt: Die Daten reichen nicht, die technische Ausstattung der Vertreter reicht nicht. Der Naturschutz hat gesagt, dass es so nicht reicht und nicht möglich ist. Der Behindertenbeauftragte hat Ähnliches gesagt. - Sie können noch so grinsen wie ein Honigkuchenpferd, es bleibt doch Tatsache, dass es schon jetzt Probleme gibt, die Sie mit Ihrem § 5 a verschärfen.
Ja, natürlich, gerne.
Ich weise kurz darauf hin - Sie haben es in Ihrem Redebeitrag selbst sehr deutlich gemacht -: Offensichtlich können wir in Schleswig-Holstein sehr froh sein, dass die SPD dieses Land nicht mehr regiert.
Wenn Sie Öffentlichkeitsbeteiligung so verstehen, dass man Unterlagen in irgendeinem Keller irgendeiner Landesbehörde auslegt, zeigen Sie, dass Sie offensichtlich überhaupt nicht wissen, wie Verantwortung und in irgendeiner Art und Weise zukunftsgerichtete Verwaltung in Schleswig-Holstein aufgestellt ist. Wir können froh sein, dass kein Ministerium mehr von einem Sozialdemokraten geleitet wird. - Vielen Dank.
- Diese Bemerkung muss ich nicht unwidersprochen aushalten. Wenn Sie sich schon die Stellung
nahmen der Städte und der kommunalen Vertreter ansehen, dann schauen Sie sich doch auch die Stellungnahme der Stadt Neumünster an, einer ordentlich aufgestellten Planungsverwaltung, die feststellt, wie ungeschickt und wie wenig bürgerfreundlich das von Ihnen gewählte Verfahren zur Digitalisierung ist. Ich habe die Stellungnahme dabei, wir können gleich gern zusammen hineingucken. Hier wird beschrieben, dass eine wirkliche Identifizierung der Maßnahme am Wohnort gar nicht möglich ist, weil das so kompliziert ist. So viel zum Thema bürgerfreundlich und modern. Dann müssen die Instrumente funktionieren, dann müssen die Instrumente stimmen. Sonst kann man das nicht machen.
Zur Beteiligung im Keller: Sie waren doch bei der Anhörung dabei. Sie haben doch auch gehört, was der Behindertenbeauftragte beschrieben hat, nämlich wie schwierig es für die Menschen ist. Nehmen Sie das Kellerbild als Synonym. Die Anführungszeichen, in denen ich gesprochen habe, haben Sie nicht gehört, aber manch anderer hat sie gewiss gehört.
Ich sage Ihnen: Mit Blick auf die Verfassung müssen Sie den § 5 a aus dem Gesetzentwurf herausnehmen, weil das echt nicht geht. Aber auch den § 13 a Landesplanungsgesetzentwurf müssen Sie streichen, denn diese Experimentierklausel ist ein Trojanisches Pferd. Damit sollen in den Wahlkreisen Geschenke verteilt werden. Das ist völlig in Ordnung, denn wir brauchen Instrumente für die Herausforderungen, wir brauchen Möglichkeiten, um den Kommunen, die etwas wagen wollen, die Möglichkeit dazu zu geben. Das muss aber transparent und nachvollziehbar sein. Gucken Sie sich die Stellungnahmen aus den Kreisen des Hamburger Rands an. Dort ist genau das formuliert. Eine irgendwie geartete Klausel geht nicht. Es muss der Rahmen für diese Klausel beschrieben werden.
Außerdem stellen Sie fest, dass Sie Experimente auf den Weg bringen, und zwar ohne Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ohne Beteiligung der betroffenen Kommunen und Städte. Das kann nicht sein. Es muss immer eine Beteiligung gesichert werden. Lesen Sie Ihr Gesetz, da steht es so drin. Weiterhin hat es hier die Forderung des Landesjugendrings gegeben, die besagt, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen unbedingt gewährleistet werden muss, wenn in den Kommunen Experimente gemacht werden, denn da machen im Moment Generationen Experimente für die kommenden jungen Leute. Die müssen beteiligt werden. Das muss gesichert werden.
Sorgen Sie dafür, dass das unzweifelhaft ist. Vielleicht nehmen Sie auch noch die Ergebnisse der zuständigen Ministerkonferenz mit. Dort ist immer noch nichts entschieden. Das, was Sie uns hier vorlegen, ist ein Verfahren nach Gutsherrinnen- und Gutsherrenart. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden -
Auch wenn ich jetzt die Erheiterung unterbreche: Sehr geehrter Herr Kollege, sowohl in der schriftlichen Anhörung als auch in der mündlichen Anhörung hier im Plenarsaal haben Sie keinerlei Hinweise zu dem Thema Fristen gehört? Sie haben keine Hinweise darauf gehört, dass digital und analog parallel laufen muss? - Niemand fordert, dass ausschließlich zur Papierform zurückgekehrt wird. - Sie haben auch nicht gehört, dass Anzuhörende gesagt haben: „Experimentierklausel - ja; das ist ein gutes Element. Aber sie braucht einen gewissen Rahmen, damit wir alle wissen, was damit gemeint ist“? Das haben Sie alles nicht gehört? Oder wie habe ich Ihre doch etwas polemische Zusammenfassung unserer Diskussionsergebnisse, die Sie gerade vorgenommen haben, zu verstehen?
- Wenn hier jemand nichts gehört hat, dann sind das offenbar Sie, Frau Eickhoff-Weber.
In meinem kleinen Ausflug vorhin habe ich nur auf den Vorsitz des Landesplanungsrats abgezielt. Dazu kam in der Anhörung nichts. Die von Ihnen soeben erwähnten Sachen habe ich natürlich gehört und gelesen. Aber Sie machen hier den Vorsitz im Landesplanungsrat zum größten Thema, und das ist kein Thema, das in der Anhörung kritisch behandelt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich zitierte eingangs diesen Satz:
„Die Entwicklung unseres Landes ist schon heute durch die Herausforderungen von morgen bestimmt.“
Jamaika lässt den Worten Taten folgen - mit dem Landesplanungsgesetz, das wir heute beschließen werden.
Sie von der SPD-Fraktion - das ist soeben noch einmal deutlich geworden, Frau Eickhoff-Weber - leisten hier und heute einen landesplanerischen Offenbarungseid und dokumentieren damit, dass Sie insoweit von gestern sind. Aber Achtung: Die Ewiggestrigen sind schon morgen von vorgestern! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liest man die Überschrift des Antrags „Tierhaltung zukunftsfähig machen, tierwohlgerechten Umbau erleichtern“, dann ist man gespannt. Das ist bei näherer Betrachtung aber nichts Neues.
Der Teil „tierwohlgerechten Umbau erleichtern“ hat sich gestern erledigt, denn das Kabinett in Berlin hat gestern genau diese Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Das weitere Verfahren dazu geht jetzt durch den Bundestag. Aber ich bin mir sicher: Ähnlich wie wir hier wird man sich auch dort einig darüber sein, dass genau dieser Weg jetzt gegangen werden muss.
Heiner Rickers hat es gesagt: Der Wissenschaftliche Beirat, die Borchert-Kommission - alle fordern einen Systemwechsel in der Nutztierhaltung in Deutschland. Das System ist nicht mehr zukunftsfähig. Die Tierhalter verlieren die Akzeptanz in der Gesellschaft. Dieser Akzeptanzverlust treibt sie auf die Straße. Diejenigen, die insoweit auf die Politik hoffen oder mit der Politik in Kommunikation sind und nicht hinter den völkischen Symbolen einer Landvolk-Bewegung herrennen, sind doch diejenigen, mit denen wir gemeinsam genau diesen Weg suchen wollen.
Die Bauern brauchen Planungssicherheit für mindestens 20 Jahre. Das gelingt nur, wenn wir uns für eine Neuausrichtung der Agrarpolitik entscheiden hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, die öko
logisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel und am Tierwohl orientiert ist. Das ist der Weg, und diesen können wir nur gemeinsam gehen.
Wenn wir das Thema Labeling betrachten, dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass auch hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag in den Jahren 2014, 2018, 2019 und 2020 entsprechende Anträge eingebracht wurden. Meine Herren Kollegen agrarpolitische Sprecher, ich habe mir die Mühe gemacht, mir die Protokolle durchzulesen. Das kann ich jedem nur raten. Daran kann nämlich nachvollzogen werden, wie schließlich alle auf diese Idee einschwenkten, weil alle im Laufe der Zeit die Notwendigkeit erkannten. Das ist ein gutes Zeichen. Wollen wir hoffen, dass dabei etwas herauskommt!
2019 habe ich hier genau zu diesem Thema den Antrag gestellt, die Nationale Nutztierstrategie endlich auch in Schleswig-Holstein umzusetzen. Denn wir brauchen eine Strategie, ohne Strategie kann es nicht funktionieren. - Der Kommentar von Heiner Rickers mir gegenüber war:
„… leider haben Sie von Marktwirtschaft nicht einmal die Grundbegriffe verstanden. Sie wissen nicht, wie es heute in der Wirtschaft läuft.“
Alles das, genau diese Äußerungen, dienten Ihnen zur Begründung der Haltung: kein staatliches Tierwohllabel!
Joschka Knuth verwies in derselben Debatte auf einen Jamaika-Antrag von 2018 und stellte fest, dass ja alles bereits beschlossen sei. - Genau, Herr Knuth, alles das, was Sie heute vorlegen, ist damals schon beschlossen worden. Zu unserem Antrag bestand aber ein großer Unterschied. Wir fordern nämlich eine strategische Ausrichtung für Schleswig-Holstein und - endlich! - die Umsetzung der Nationalen Nutztierstrategie.
Dann kommt von Ihnen noch der Antrag, auf dem deutschen Markt nur noch solche tierischen Produkte zuzulassen, deren Herkunft und Haltung gekennzeichnet sind und deren Haltung dem gesetzlichen Tierwohlmindeststandard entspricht. - Diese Forderung ist nicht neu. Ich hoffe, dass Sie keine neuen Handelsschranken in Europa errichten wollen; denn das geht ja nur über die europäischen Handelsverträge.
An dieser Stelle mache es mir einmal einfach: Die konservativen Mehrheiten im Europaparlament ha
ben es in der Hand. Ich denke, Sozialdemokraten und Grüne werden es unterstützen, wenn nur noch Handelsabkommen geschlossen werden, die Mindeststandards festlegen: Mindeststandards beim Umweltschutz, im Sozialbereich und beim Tierwohl. Also sehen Sie zu, dass sich Ihre Leute im Europaparlament genau in diese Richtung bewegen!
Die Ausführungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beim Stallausbau haben sich im Grunde erledigt. Allerdings möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem Antrag zunächst von Umbaumaßnahmen „oberhalb des gesetzlichen Standards“ schreiben und anschließend die Formulierung „deutlich oberhalb der gesetzlichen Standards“ wählen. Auch daran wird wieder deutlich, dass wir endlich definieren müssen: Was ist Standard? Was ist mehr als Standard? Was ist tierwohlgerecht? Noch einmal: Wir brauchen die Strategie.
Was die Tierhaltung angeht, so erinnere ich auch an die Sitzung des Bundesrates: Der zuständige Minister hatte gemeinsam mit NRW einen Kompromiss zur Sauenhaltung im Kastenstand ausgehandelt. Einen Kompromiss! Ganz ehrlich, ich hätte mir mehr gewünscht. Aber selbst dieser Vorschlag wäre für die armen Schweine schon eine echte Verbesserung gewesen. Aber dann, kurz vor dem Beschluss, wurden die G-Länder vom Bundesvorsitzenden zurückgepfiffen. Und wieder weiß niemand, wie es weitergehen soll. Das ist eine Zumutung für unsere Landwirtschaft.
Die großen Fragen, wer das alles bezahlen soll und wer für faire Preise sorgt, hätten Sie hier für Schleswig-Holstein beantworten können. 300 Millionen € sind im Koalitionsausschuss genau für das Thema Tierwohl auf den Weg gebracht worden. Richtig ist: nicht für Schleswig-Holstein, sondern für die gesamte Bundesrepublik. Dennoch hätten Sie heute konkret sagen können, wie diese Mittel hier verwendet werden sollen. Geplant ist, diese Mittel 2020 und 2021 zu verbauen. Angesichts dessen ist es doch heute an der Zeit zu sagen, wie das funktionieren soll. Dazu ist von Ihnen nichts gekommen. Deshalb lautet meine Bitte: Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden! Es lohnt sich, dass wir in dieser Sache gemeinsam einen Schritt weiterkommen. - Danke.
Meine Damen und Herren, es ist mir wichtig, ein Missverständnis aufzuklären. Lieber Bernd Voß, ich beweine nicht das Thema, ich beweine diesen Antrag: nichts Neues, nichts Konkretes. Sie selbst haben formuliert, es brauche ein Konzept, damit all das kein Strohfeuer wird. Wo ist das Konzept? Wo ist die Forderung nach der Strategie? - Das ist der Punkt, den man zu beweinen hat. Unseren Ansatz des letzten Jahres schießt ihr einfach weg. Noch nicht einmal bis in den Ausschuss sind wir gekommen. Das ist aber das, was nötig ist. Sonst kommen wir in Schleswig-Holstein nicht voran.
- Ich bin jetzt dran! - Lieber Oliver Kumbartzky, Protokolle zu lesen, ist sinnvoll. Wenn Sie Zeit haben, tun Sie es einmal. Lesen Sie genau diese Debatten nach. Dann sehen Sie auch die Entwicklung der FDP. Ich habe kürzlich fast unter Tränen Ihre Presse gesehen: Mehr Tierwohl, und, und, und. Bitte einfach einmal lesen, welch unglaublichen Weg die FDP in den letzten Jahren genommen hat. Das ist schon erstaunlich.
Ich hoffe nur, dass Sie es durchhalten, dass Sie dabeibleiben.
Noch ein Punkt. Wenn man diese Protokolle liest, so sagen Sie gebetsmühlenartig: „Ihre Umweltministerin“. Wollen wir beide das einmal klären? Zuständig ist die Landwirtschaftsministerin, und die ist das Problem. Ich kann Ihnen einen Tipp geben: Heiner Rickers hat die Telefonnummer. Ruft doch einfach einmal an, und klärt das mit ihr!
Nun noch ein ganz spannender Punkt. Wir haben die Nutztierstrategie. Wir haben das Thünen-Institut, wir haben die Ergebnisse der Borchert-Kommission, wir haben auf Bundesebene ganz viel. In Schleswig-Holstein ziehen wir blank.
Wenn wir nach Europa schauen - Europa muss entscheiden -, so ist gerade die Tierhaltungskennzeichnung auf EU-Ebene in der Evaluation. In den Jahren 2012 bis 2016 gab es sie, jetzt ist sie in der Evaluation. Bis zum 22. Juni 2020 kann man noch Vorschläge machen. Vielleicht kann man die Kollegen ermuntern, einfach einmal hineinzuschauen.
Außerdem: Es kommt die GAP, es kommt Green Deal, es kommt die Diskussion um die Strategie Farm to Fork. Darüber haben wir gerade im Ausschuss gesprochen. Der Minister hat noch einmal gesagt, es müsse nicht unbedingt sein, die Parlamente zu beteiligen. Wir können aber dafür sorgen, dass wir in diese Debatte einsteigen. Mit der konservativen Mehrheit im Europaparlament haben wir die Chance, die Tierhaltungskennzeichnung auf EU-Ebene, das Thema Labeling, in die Diskussion zu bringen.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen. Und noch einmal das Plädoyer: Lasst es uns im Ausschuss beraten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben öfter ausgeführt, dass Sie mit allen geredet haben, Herr Rickers, und Sie haben sich über mich lustig gemacht und mir unterstellt, dass ich das nicht getan hätte. Im Gegenteil, wir tun das seit Jahren. Ganz ehrlich, all diese Diskussionen hatten wir schon einmal. Weder der Ehrenkodex noch die Selbstverpflichtung der Fleischindustrie ist vom Himmel gefallen, das war kein Gnadenakt, sondern das war eine Reaktion auf
skandalöse Verhältnisse und einen deutlichen Einsatz der Politik, und ich kann Ihnen sagen, aus welcher Richtung dieser Einsatz gekommen ist.
Wenn Sie jetzt reden, ist das wunderbar. Wenn Sie im Hinterzimmer reden und vielleicht sogar in Rheda-Wiedenbrück, ist auch das wunderbar. Wir fordern jetzt einen Runden Tisch als Reaktion auf die Situation, denn es braucht einen Raum - noch einmal zur Klarstellung an die Gewerkschaft -, in dem wir nicht über irgendwelche komischen Kompromisse diskutieren, sondern in dem wir all die Erkenntnisse, die es in Schleswig-Holstein seit Jahren gibt, auf den Tisch packen, in dem der Stützkreis Kellinghusen, die Kirchen, die Gewerkschaften, aber auch die Unternehmer und die Landwirtschaft berichten können, was sie mit der Fleischindustrie in Schleswig-Holstein erleben. Das muss öffentlich werden, denn ich höre, dass es auch hier im Haus immer noch Abgeordnete gibt, die sagen, das sei alles nicht belegt.
Wir brauchen jetzt die Arbeitsinspektion vor Ort. Es muss jetzt jemand in die großen Betriebe gehen und die Dinge in den Blick nehmen. Wir wissen, dass das, was wir heute diskutieren, egal wie es ausgeht, noch eine Zeitlang dauern wird. Es darf nicht zu einer Phase kommen, in der es ein „Weiter so“ gibt.
Mit dem Bericht der Landesregierung zur Fleischindustrie aus dem letzten Herbst - Sie erinnern sich daran - musste Schleswig-Holstein eingestehen, dass es die Umsetzung von Ehrenkodex und Selbstverpflichtung nicht prüfen kann, nicht gewährleisten kann, nicht weiß, was in den Betrieben stattfindet. Es geht nicht nur um die Werkverträge, sondern es geht um eine ganze Menge mehr.
Sie wollen mit Ihren Anträgen jetzt Regelungslücken schließen. Der „europaticker“ von gestern zitiert Minister Garg: „Ziel“ der Landesregierung ist es, „diese Form der Beschäftigung und Ausbeutung zu beenden“. - Entweder sind Sie sich nicht einig, oder der Minister ist falsch zitiert worden. Gucken wir einmal, wie es weitergeht.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Kabinett in Berlin beschlossen hat: Ab dem 1. Januar 2021 werden Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen hier nicht mehr möglich sein.
Davon distanzieren Sie sich, Sie wollen ein „Weiter so“, irgendeine Regelung. Ich finde in Ihrem Antrag keine deutliche Aussage dazu, dass damit in Schles
wig-Holstein jetzt Schluss sein muss. Das reicht nicht, und das reicht auch nicht mit Respekt gegenüber unserer Landwirtschaft, die sich zu Recht Sorgen macht,
Darf ich noch einen halben Satz? - denn die Ausbeutung, die die Werkvertragsarbeiter in den Betrieben erleben, erleben auch die Landwirte, die die Tiere für diese Schlachtindustrie produzieren. Danke.
Herr Kollege, Sie betonten gerade, dass das Landwirtschaftsministerium für das Thema Schlachtbetriebe zuständig gewesen sei.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich danke dem Kollegen Heiner Rickers für die umfangreiche Aufzählung, denn letztendlich macht sie deutlich, dass es nötig ist, dass wir über diese Systeme der Transporte und der Schlachtungen nachdenken.
Der Antrag des SSW ist aus der Zeit von vor Corona. Trotzdem zeigt auch diese Krise, wie nötig es ist, dass wir all diese Fragen stellen. Lange LkwSchlangen an den Grenzen zu Polen, darin eben auch Tiertransporte, Tiere in großer Not, langes Warten, eine Qual für die Tiere. Es ist noch einmal gutgegangen.
In Kellinghusen hier am Schlachthof haben sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, insbesondere aus Rumänien, durch die beengten Wohnverhältnisse mit Corona angesteckt. Auch das ist ein Ergebnis von Konzentration, von „billig, billig“. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünsche ich von hier aus gute Besserung. Ich habe gehört, im Sozialausschuss ist darüber schon intensiv gesprochen worden. Viele Überlegungen sind auf dem Weg.
Der Schlachthof ist geschlossen, und - Lars Harms hat es erwähnt - die lange Reise für die Tiere geht
wieder los. Irgendwo muss man sie schlachten. Hier in Schleswig-Holstein gibt es keine Kapazitäten mehr, also gehen sie in andere Bundesländer.
Wir erinnern uns an die Debatte im letzten Jahr hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Ausgehend von engagierten Amtsveterinären und Landräten wurde das Thema Tiertransporte intensiv diskutiert. Es gab hier den Bericht des Ministers, es gab Anträge von SSW und SPD. Wir haben im Ausschuss beraten. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Ich kann mich gut an die mündliche Anhörung erinnern. Da wurde uns nämlich von den Fachleuten eindringlich geschildert, wie erbärmlich die Langstreckentransporte sind, wie desolat die Verhältnisse und wie mangelhaft die Kontrollen.
Alle waren sich einig, dass es so nicht weitergehen darf. In der Ausschusssitzung am 20. Juni 2019 überraschte uns Jamaika mit einem Änderungsantrag. Dieser Änderungsantrag enthielt ausschließlich Forderungen, die entweder auf Europaebene, auf Bundesebene, in der Agrarministerkonferenz wo auch immer - schon beschlossen und auf dem Weg waren. Dieser Antrag war eine Luftnummer.
Der jetzt vorliegende Alternativantrag von Jamaika ist im Grunde genommen der identische Antrag vom letzten Mal. Ich bin sehr bei Lars Harms: Nichts ist vorangegangen, nichts hat sich bewegt.
Es gibt immer noch keine zentrale nationale Datenbank, es gibt immer noch kein Exportverbot in die Nicht-EU-Länder, die den Tierschutz nicht gewährleisten können. Die Bundeslandwirtschaftsministerin kommt nicht zu Potte, ebenso wenig wie bei dem staatlichen Tierwohllabel oder bei der nationalen Tierwohlstrategie - alles Themen, die wir hier im Haus schon einmal diskutiert haben.
Der Kollege Rickers hat in einer Landtagsdebatte einmal berichtet, er habe die Telefonnummer von Frau Klöckner.
Herr Rickers, rufen Sie an und sorgen Sie dafür, dass da endlich einmal etwas passiert und endlich einmal etwas vorangeht.
Einig sind wir uns alle bei dem Thema EU. Es geht um die Tiertransport-Verordnung. Da hat im letzten Februar das Parlament schon gefordert, dass etwas passieren muss. Die Sozialdemokraten und die Grü
nen haben sich dieses Problems angenommen. Ein Untersuchungsausschuss ist beschlossen. Konkrete Schritte sollen jetzt in der Fork-to-Farm-Strategie festgelegt werden. Sie sollen Teil des Green Deals werden. - Ganz ehrlich: viel sollen, wenig müssen! Wir alle miteinander haben einen Auftrag, dass diese nächste EU-Förderperiode auch an dieser Stelle etwas ändert.
Eine Forderung in diesem aktuellen Antrag ist neu, liebe Jamaikaner. Diese Forderung macht mich fast sprachlos. Sie fordern nämlich als regierungstragende Fraktionen die Landesregierung auf, ein Konzept für verbesserte Kontrollen von Tiertransporten zu erarbeiten. Nach mehr als einem Jahr! Das ist der Punkt. Die Landesregierung hätte jede Chance gehabt, alles zu tun. Offensichtlich ist nichts passiert, denn sonst hätten Sie diesen Antrag nicht gestellt. Dieser Antrag ist ein Armutszeugnis für die Landwirtschaftsminister.
Ich danke dem SSW für den Antrag. Ganz ehrlich: Wir müssen ganz viele Punkte diskutieren. Lars Harms, acht Stunden, das ist unsere Linie für die langen Transporte. Vier Stunden sind hier im Land problematisch; das wissen wir. Der Zwang, beim nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten, ist ein Problem. Ich kenne viele Landwirte, die ganz bewusst an Kellinghusen vorbeifahren, weil sie wollen, dass ihre Schweine ordentlich geschlachtet werden.
Ich beantrage, beide Anträge in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen, denn wir haben noch die Anhörungen zu den Schlachtbedingungen und Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein nicht zu Ende gebracht. Die Themen gehören zweifelsohne zusammen. Deshalb fände ich es richtig, wenn wir das im Ausschuss diskutieren würden. Beim letzten Mal haben die Jamaikaner das leider verhindert. Vielleicht sollten wir das jetzt tun.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Über das Thema Düngerecht diskutieren wir jetzt seit rund 20 Jahren. Das muss uns klar sein, vor allen Dingen, wenn solche Sachen gesagt werden wie: Das würde jetzt übers Knie gebrochen, und das Düngerecht würde im Eilverfahren geändert. Ich würde doch raten, einfach die Situation zur Kenntnis zu nehmen.
Die Diskussionen laufen seit Jahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in Schleswig-Holstein doch eigentlich nah beieinander; wir diskutieren über das Wie, aber nie über das Ob.
In vielen agrarpolitischen Themenfeldern bauen wir auf die europäischen Strategien und Standards; nur so erreichen wir faire Produktionsbedingungen, nur mit Europa kann die Neuausrichtung der Agrarpolitik hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, ökologisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel und am Tierwohl orientiert, gelingen.
Agrarpolitik ist komplex, erfordert Weitsicht und Fachlichkeit. Wenn so ein AfD-Antrag kommt und ich mir so etwas anhören muss, kann ich nur feststellen: Das ist fahrlässig. Sie reißen aus den ganzen Diskussionen einen Aspekt heraus, übernehmen ihn aus Niedersachsen, haben ihn aber nicht verstanden. Sie machen Stimmung, und das ist gefährlich und hilft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein an keiner Stelle weiter.
Jahrelang haben es die Bundesminister - wir können sie alle aufzählen - nicht auf die Kette bekommen, das deutsche Düngerecht oder die Düngeverordnung zu gestalten.
- Das mit dem Aufzählen können wir gleich beim Kaffee machen. Die Erfüllung der Richtlinien zum Schutz des Wassers müssen jetzt auf den Weg gebracht werden, sie müssten eigentlich schon lange auf den Weg gebracht worden sein. Die Versuche, die Novellierung durch Lobbyarbeit der Agrarindustrie und des Bauernverbandes immer wieder aufzuhalten, waren keine gute Idee. So langsam spricht sich unter den Landwirten herum, dass das ein Bärendienst war.
Im Landtag haben wir - ich schon lange - gesagt: Diese Taktik führt die Landwirtschaft in Deutschland in eine Sackgasse. Die Demonstrationen der Landwirtschaft sind Ausdruck davon, dass die Landwirtschaft in der Sackgasse steckt. Jetzt wird versucht, in der Sackgasse panisch mit dem großen Güllefass am Schlepper zu wenden. Das kann nicht gelingen. Die Europäische Kommission hat wegen mangelhafter Umsetzung der Düngeverordnung geklagt. Das EuGH hat 2018 entschieden. Jetzt ist Deadline. Bis zum Juni 2020 muss umgesetzt werden.
Heiner Rickers hat es gesagt. Das Kabinett konnte nicht beschließen, weil sich die CSU quergestellt hat. Jetzt wird es die Verordnung der Ministerinnen und Minister im Agrar- und Umweltausschuss des Bundesrats geben. Am 3. April 2020 muss der Bundesrat entscheiden, sonst ist eine Umsetzung in den Ländern nicht mehr möglich. Wenn das nicht gelingt, gibt es die Strafzahlungen, von denen wir schon gehört haben - was man noch viel ernster nehmen muss. Jean-Claude Juncker hat „angeboten“: Wenn ihr es nicht schafft, dann macht die Europäische Kommission eine Düngeverordnung für euch! - Das war kein Angebot, das war eine Drohung.
Meine Damen und Herren, tun wir doch nicht so, als wenn wir noch lange herumdiskutieren könnten!
Heiner Rickers, all die Details, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, helfen jetzt nicht mehr weiter. Wir müssen - das war unser Ziel - die großen Linien bis zum 3. April 2020 klären. Sie müssen so geklärt werden, dass die Länder die Möglichkeit haben, Spezifika vor Ort umzusetzen. Das ist das Thema. Aber wir können jetzt doch nicht erwarten, dass wir neu anfangen, über Bagatellgrenzen zu reden. Liebe Leute, die Zeit ist vorbei. Ihr habt 20 Jahre Zeit gehabt, dafür zu sorgen, und habt es nicht getan!
Die Binnendifferenzierung gibt es in Niedersachen, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt, und die EU-Kommission hat solche Regelungen durchaus eingefordert. Da sind noch sechs Monate Zeit. Wir müssen natürlich an solche Modelle ran.
Wir haben viele Punkte schon 2018 gefordert. Ich erinnere mich an die Debatte, und ich erinnere mich, dass die Jamaika-Kollegen und der Minister mich herzlich ausgelacht haben. Wir fordern jetzt wieder Lösungen, die die Landwirtschaft tragen kann, Lösungen, die Landwirte, die jetzt schon verantwortlich düngen, nicht zusätzlich belasten, Lösungen, die bei den Bauern nicht zu überbordender Bürokratie führen, Lösungen, die den Strukturwandel nicht zum Strukturbruch werden lassen.
Es ist richtig, landwirtschaftliche Betriebe bei der Anpassung an die Düngeverordnung finanziell zu unterstützen. Das ist kein Schweigegeld, das ist fairer Umgang mit der aktuellen Herausforderung.
Über das Messstellennetz reden wir in SchleswigHolstein schon lange. - Bevor die Präsidentin mich bittet, komme ich zum letzten Satz.
- Entschuldigung, der Präsident. - Wir fordern die Landesregierung auf, dafür zu arbeiten, dass der Bundesrat am 3. April 2020 eine EU-rechtskonforme Düngeverordnung beschließt. So einen Rohrkrepierer wie bei der Sauenhaltung können wir uns nicht noch einmal leisten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Minister und dem Ministerium danke ich herzlich für diesen ausführlichen
Bericht, der das Thema noch einmal deutlich darstellt. Wie manche alte Rasse im Nebel der Vergangenheit versunken ist, so liegt auch die vorgelegte Strategie an manchen Stellen noch im Nebel der Zukunft. Das Thema ist von besonderer Bedeutung - das haben wir gerade gehört -, eben auch mit Blick auf die dringend notwendige Neuausrichtung der Agrarpolitik hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, die ökologisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel und am Tierwohl orientiert sein muss.
Die in den vergangenen Jahren immer intensivere und spezialisiertere Landwirtschaft hat dazu geführt, dass man sich auf einige Hochleistungsarten reduziert hat. Wir brauchen aber auch andere Nutztier- und Kulturpflanzen. Das bedeutet jetzt den Rückgriff auf alte und bewährte Rassen und Sorten. Dieser Rückgriff ist aber nur möglich, wenn es diese noch gibt. Das Thema der historischen Arten wurde viele Jahre ein Stück weit vernachlässigt und auch belächelt. Von der Nationalen Strategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 haben wir schon gehört. Im Bericht ist zu lesen, dass die Bundesländer aufgefordert waren, diese Strategie umzusetzen. Einige Länder waren mehr, andere weniger erfolgreich. Hand aufs Herz: In Schleswig-Holstein ist die Nationale Strategie bisher noch nicht mit so großem Wumms umgesetzt worden, wie es vielleicht nötig gewesen wäre.
Der Bericht lobt zu Recht die Aktivitäten der Stiftung Naturschutz und insbesondere die sehr gelungenen Maßnahmen für das artenreiche Grünland. Da wird wirklich überzeugende Arbeit geleistet.
Wenn wir uns aber an das 2019 beschlossene Grünlandgesetz erinnern, müssen wir feststellen: Da wurde eine Gelegenheit, etwas für Agrarbiodiversität zu tun, vom Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht genutzt. Das muss uns bewusst sein: Erhalt gelingt nicht allein auf Naturschutzflächen, im Museum, im botanischen Garten oder in den Kühlkammern, wo die Spermaproben aufbewahrt werden. Erhalt gelingt nur, wenn wir eine reich strukturierte, nachhaltige Landwirtschaft fördern, die Biodiversität ermöglicht.
Die EU ist hier in ihrer neuen Förderperiode in der Verantwortung. Man muss jetzt das Land bitten, da
für zu sorgen, dass die Leistungen für das Gemeinwohl honoriert werden und nicht nur der Besitz von vielen Hektar.
Für die seltenen Haustierrassen - so ist im Bericht zu lesen - soll die Arche Warder Fördermittel erhalten. Das ist gut so, dafür wird bei Arche Warder viel Gutes getan. Allerdings hätte der Leiter der Arche Warder noch ganz andere Einflussmöglichkeiten. Er ist Mitglied im Kuratorium der Tönnies-Forschung. Gerade die Schlachtindustrie wie die von Tönnies treibt die Reduzierung auf das Normschwein voran. Wenn es gelänge, alte Rassen mit ihren besonderen Qualitäten wieder vermehrt zu vermarkten, wären manche Probleme deutlich kleiner.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Wir dürfen nicht warten, bis es von einer Rasse kaum noch Tiere gibt und bis sie auf der Roten Liste steht. Wir müssen bereits vor dem Notstand aktiv sein. Im Rinderbereich müssen Erhaltungsprogramme gestartet werden, wenn die Population einer Rasse noch nicht unter 5.000 Kühe gefallen ist. Die Rinderzucht Schleswig-Holstein entwickelt und führt im Rinderbereich für Angler und Rotbunt DN nachhaltige Zuchtprogramme durch. Diese wurden durch das EIP-Programm und durch Projekte wie ReDiverse auf europäischer Ebene gefördert. So konnte erreicht werden, dass die Angler-Rinderrasse und die Rotbunt-DN-Rasse stabil in unserer Rinderlandschaft verankert sind und ihren prozentualen Anteil halten können. Auch da gibt es durchaus Wirtschaftlichkeitsargumente.