Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich bereits mit diesem Anliegen beschäftigt und sich darauf verständigt, das Thema erneut in einer Sitzung im November aufzugreifen. Der Gesetzentwurf des SSW greift diesem Prozess nun vor.
Ich möchte jetzt kein Spielverderber sein, möchte aber explizit auf einige Punkte hinweisen, die bereits in der Debatte eingebracht wurden. Man muss darüber nachdenken, auf welche Art man Änderungen vornehmen will und welche Konsequenzen sie nach sich ziehen.
Für die Landesregierung sage ich sehr deutlich: Grundsätzlich ist es zu befürworten, Vertretern der Kinder- und Jugendbeiräte mehr Gehör in den Kinder- und Jugendhilfeausschüssen in den Kreisen und kreisfreien Städte zu verschaffen. Es geht um die Frage, ob eine Änderung des Jugendförderungsgesetzes dafür der richtige Weg ist und welche Konsequenzen diese Änderung nach sich zöge.
Bekanntlich verfügen die Kommunen bereits über die Möglichkeit, Jugendbeiräte zu beteiligen. Gemäß dem Jugendförderungsgesetz können Vertretungskörperschaften gemäß der Satzung eines Jugendamtes für jede Wahlperiode Mitglieder mit be
ratender Stimme berufen. Jeder Kreis uns jede Stadt - auch die Stadt Kiel - hat im Übrigen durch Satzungsänderung die Möglichkeit, im Jugendhilfeausschuss oder in einem ähnlichen adäquaten Gremium die Kinder- und Jugendbeiräte zu beteiligen.
Eine Änderung des Jugendförderungsgesetzes könnte zudem strukturell neue Fragen aufwerfen, die man in jedem Fall sorgfältig miteinander erörtern muss. In Lübeck und Flensburg beispielsweise gibt es keine Kinder- und Jugendbeiräte, sodass die Änderung überhaupt nicht die Wirkung wie in Kiel erzielen würde. Das gilt auch für die Kinder- und Jugendbeiräte, die nicht auf Kreisebene, sondern auf Ebene der Gemeinden agieren.
Die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den Gremien werden zudem vom Landesjugendring vertreten. Seine Rolle müsste dann folglich neu bestimmt werden.
Für die Landesregierung sage ich: Eine Änderung des Jugendförderungsgesetzes zieht einen längeren Prozess nach sich. Wir stehen diesem Prozess offen gegenüber, ich bitte aber herzlich darum, die gerade angesprochenen Punkte zu beachten. Wenn wir beispielsweise über den Landesjugendring reden, reden wir zum Teil über Organisationen, die sich seit vielen Jahren sehr engagiert für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einsetzen. - Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Es ist beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1632 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist somit einstimmig beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe (Integrations- und Teil- habegesetz für Schleswig-Holstein - IntTeilhG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne somit die Grundsatzberatung und erteile für die CDU-Fraktion dem
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode hatte die CDU-Fraktion einen eigenen Entwurf eines Integrationsgesetzes in den Landtag eingebracht.
Nun haben wir in den vergangenen Wochen gelernt, dass sich auch andere Fraktionen durchaus ein Vorbild an Bayern nehmen. Insofern muss der damalige Ansatz der CDU-Landtagsfraktion nicht grundlegend verkehrt gewesen sein.
Ganz klar ist aber auch, dass sich ein gemeinsamer Entwurf von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, wie wir ihn heute als Integrations- und Teilhabegesetz einbringen, an der einen oder anderen Stelle vom bayrischen Vorbild unterscheiden wird.
- Bei allem Ernst: Das macht den Wert dieses Entwurfes aus. Er ist eben nicht die bloße Positionsbestimmung einer einzelnen Partei, sondern dieser Entwurf steht auf einer breiten gesellschaftlichen Basis. Das zeichnet Jamaika immer wieder aus: trotz aller politischen Unterschiede gemeinsame Lösungen zu finden.
Gerade bei einem so sensiblen Thema wie der Integrationspolitik ist es schon ein großer Wert an sich, wenn ein gesellschaftlicher Konsens gelingt, der politischen Streit und Konfrontation vermeidet.
Gemeinsam ist beiden Entwürfen, dass es sich um ein Gesetz nicht nur für Migrantinnen und Migranten, sondern für alle Menschen, die in Deutschland leben, handelt.
„Dafür sind Anstrengungen des Staates und der Gesellschaft, aber auch der Migrantinnen und Migranten selbst notwendig.“
Im Jamaika-Entwurf sprechen wir jetzt von „Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess …, der durch die Träger der öffentlichen Verwaltung unterstützt wird“.
Wenn im früheren CDU-Entwurf neben der Integrationsförderung auch von einer Integrationspflicht die Rede war, so findet sich dieser Gedanke in sprachlich etwas abgeschwächter Form nun auch im Jamaika-Entwurf wieder. Dort heißt es jetzt:
Auch dieser Gedanke findet sich im Jamaika-Entwurf wieder: Wenn dort das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangt wird, ist das inhaltlich identisch, nur eben etwas anders formuliert.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Großartig! Sie soll- ten darauf achten, dass da oben Menschen zuhören! - Weitere Zurufe)
Trotzdem wird man insgesamt wohl feststellen müssen, dass der Jamaika-Entwurf bei dem Zweiklang von Fördern und Fordern stärker auf das Fördern ausgerichtet ist. So ist die Forderung nach einer Rückerstattung von Sprachkurskosten für den Fall des selbstverschuldeten Misserfolges beim Erlernen der deutschen Sprache kein Bestandteil des Gesetzentwurfes. Allerdings war das auch schon damals der schwierigste und am strittigsten diskutierte Punkt des CDU-Gesetzentwurfs.
Dafür findet sich im jetzigen Jamaika-Entwurf aber ein anderer Aspekt, der in der Praxis viel wichtiger sein dürfte, nämlich die Zielsetzung, den herkunftssprachlichen Unterricht unter staatliche Aufsicht zu stellen. Wir haben das vorhin bereits diskutiert. Diese Forderung zielt unmittelbar darauf ab, die Praxis des Konsulatsunterrichts des türkischen Staates zu beenden. Das ist die gemeinsame Vorstellung der Jamaika-Partner.
Auf drei weitere Punkte, die im Jamaika-Entwurf nicht mehr enthalten sind, möchte ich jetzt noch gesondert eingehen. Da war zum einen § 4 des CDUEntwurfes zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die darin enthaltene Forderung nach einer Abschiebehaftanstalt haben wir mit dem Abschiebehaftgesetz zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt, sodass dieser im Integrationsgesetz nun nicht erneut formuliert werden musste.
Zweitens gab es im CDU-Gesetzentwurf die Forderung nach einem Sprachtest im Jahr vor der Einschulung, um bei unzureichenden Sprachkenntnissen bereits vor Schulbeginn Fördermaßnahmen einleiten zu können. Das betrifft genau die Diskussion, die wir in diesem Sommer im Anschluss an die Äußerungen von Carsten Linnemann geführt haben. Ich bin unserer Bildungsministerin Karin Prien sehr dankbar, dass sie einem Grundschulverbot eine klare Absage erteilt,
sich aber gleichzeitig für ein solches Modell aus frühzeitigem Sprachtest in Verbindung mit anschließenden Fördermaßnahmen vor der Einschulung ausgesprochen hat. Da wäre der gleiche Applaus durchaus angebracht.