Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund finde ich es nicht redlich, sich hier hinzustellen und solche Behauptungen aufzustellen. Unter uns könnten wir das ertragen, Herr Stegner, ich habe keinen Schmerz mit engagierter Oppositionskritik, ich habe aber einen Schmerz damit, dass Eltern von Kindern mit Handicap durch solche Äußerungen verunsichert werden.
(Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, SSW und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])
Wir haben weitere Fortschritte bei der Inklusion in der frühkindlichen Bildung erreicht und eine Pflicht zur Platzzahlreduzierung in das neue Gesetz aufgenommen. Der Kreis kann also auf Antrag des Trägers den Bedarf zur Gruppenreduzierung feststellen, den er dann auch finanziert.
Bislang wird die Platzzahlreduzierung nur vorgenommen, sofern die Kosten aus Mitteln der Eingliederungshilfe übernommen werden. Eine Platzzahlreduzierung für unter dreijährige Kinder ist dabei bislang nicht vorgesehen. Mit der Kita-Reform wird die Platzzahlreduzierung für den Bereich der unter Dreijährigen endlich umgesetzt.
Wer ernsthaft behauptet, es sei eine Kita-Reform auf den Weg gebracht worden, die die Bedürfnisse von Kindern mit Handicap komplett ausblendet, möge bitte so freundlich sein, noch einmal im Gesetzentwurf, der nachher verabschiedet werden soll, nachzulesen und zu prüfen, ob er wirklich bei seiner Auffassung bleibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal betonen - das ist ein Aspekt, der mir manchmal ein wenig zu kurz kommt -, dass die Kindertagespflege mit der Kita-Reform auf völlig neue Füße gestellt wird. Es werden Mindestvergütungssätze festgelegt, und auch für die Kindertagespflege gilt in Zukunft der Beitragsdeckel. Hohe Elternbeiträge für Tagespflegeplätze gehören damit endgültig der Vergangenheit an.
Vielen Dank, Herr Minister. - Was Sie eben vorgelesen haben, ist ja der Status quo. Niemand hat bezweifelt, dass Kinder mit Handicap in den Kita-Einrichtungen heutzutage nicht gut betreut werden. Ich rede gar nicht vom Status quo. Meine Kritik liegt vielmehr darin: Wenn ich eine Kita-Reform auf den Weg bringe, erwarte ich Verbesserungen, dann erwarte ich Änderungen.
- Dann gucken Sie sich bitte einmal die alten Papiere dazu an! - Wenn Sie schon unter Applaus der CDU das Bundesteilhabegesetz kritisieren - ich finde es wirklich befremdlich, dass gerade ihr dazu klatscht -,
dann frage ich Sie, ob Sie nicht die Möglichkeit gehabt hätten, durch die Landesverordnung, durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die angebliche Lücke zu schließen.
- Sehr geehrte Frau Abgeordnete Pauls, ich habe es - vielleicht anders, als es manch anderer in Verantwortung tun würde - nicht kritisiert, sondern lediglich klargestellt, dass es eine Folge der Trennung von fach- und existenzsichernder Leistungen ist. Ich habe das nicht kritisiert, ich habe lediglich klargestellt, dass es keine Folge der Kita-Reform ist, die in diesem Plenarsaal gleich möglicherweise verabschiedet wird. Das ist mir wichtig.
Ich bitte Sie, in einer ruhigen Minute noch einmal ins Gesetz zu gucken. Sie müssen dann auch nicht sagen, ob Sie es genauso sehen. Sie sagen, ich beschriebe den Status quo. Ich habe darauf hingewiesen: Die Platzzahlreduzierung für unter Dreijährige ist nicht Status quo, sondern ist zusätzlich geschaffen worden. Frau Pauls, gucken Sie sich das noch einmal in Ruhe an, und malen Sie bitte nicht immer alles nur schwarz-weiß nach dem Motto: Da sitzen die Bösen, und Sie hätten alles viel besser gemacht.
Die Kita-Verordnung wird noch kommen. Wir haben das BTHG in unseren Teilhabestärkungsgesetzen umgesetzt und werden sehen, wie das in den nächsten Jahren wirkt. Ich appelliere an Sie und bitte Sie ganz herzlich, die Welt nicht nur in Schwarz und Weiß, in Gut und Böse einzuteilen, sondern sich ernsthaft damit zu beschäftigen, was passiert ist. Ja, bei der Frage der Inklusion haben wir noch mächtig Bedarf, und dazu gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich genau mit den Themen beschäftigt, Frau Pauls. Ich finde es aber schade, und es ist das falsche Signal an die Eltern, dass Sie in einer skandalisierenden Art und Weise insinuieren wollen, es hätte hier einen Rückschritt gegeben. Das ist definitiv nicht der Fall. Ich bitte Sie, dass Sie darüber über Weihnachten noch einmal nachdenken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um das ganz deutlich zu sagen: Natürlich ist auch mir und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses zugetragen worden, dass diese Reform bei einigen Beteiligten und Betroffenen Verunsicherung auslöst, die nicht selten aus Missverständnissen resultiert.
Bevor ich im Einzelnen darauf eingehe, frage ich: Wie kann es anders sein? Zum ersten Mal seit drei Jahrzehnten wird das System, das von vielen inzwischen als unzureichend beschrieben wurde, komplett reformiert, die Finanzierung vom Kopf auf die Füße gestellt. Natürlich löst eine solche Reform Fragen, Ängste, Befürchtungen und Missverständnisse aus, wobei man zu manchen Missverständnissen sagen muss, dass sie absichtlich kommuniziert werden und vielleicht nicht immer von reinem Sachwissen geprägt sind.
Ich fange mit einem grundsätzlichen Irrtum an. Den habe ich aus der Debatte mitgenommen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird in den Kommunen alles sehr viel teurer, weil sie noch einmal richtig Geld in die Hand nehmen müssen, um die Qualitätsstandards, die Jamaika gesetzt hat, zu erreichen, oder - das ist Ihre Lesart - die von uns gesetzten Standards bilden schon heute im Schnitt die Realität ab. Beides zugleich geht aber nicht.
Wenn die von uns gesetzten Standards heute schon die Realität abbilden, wird überhaupt nichts teurer, denn wir bezahlen in Zukunft die von uns gesetzten Standards zur Gänze.
Mit dieser Reform sind keine vorgeschriebenen Mindestöffnungszeiten von fünf Stunden verbunden, wie manche befürchtet haben, da sie nicht zum Konzept manch eines Angebotes passen würden. Richtig ist, dass die Eltern für ihr Kind täglich eine
mindestens fünfstündige Betreuung verlangen können. Selbstverständlich können sich Eltern für kürzere Betreuungszeiten entscheiden und diese in Anspruch nehmen, wie es sich möglicherweise bei Naturkrippen anbietet.
Diese Reform führt auch nicht - das will ich in aller Deutlichkeit sagen - zu unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten. Was wir verlangen - das ist vollkommen logisch und nachvollziehbar -, ist lediglich die Dokumentation der Anwesenheit der Erzieherinnen und Erzieher - auch, um auf Anfrage die Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schlüssels belegen zu können. Niemand muss aber seine tägliche Arbeit mit jedem einzelnen Kind dokumentieren, wie so manche Meldung in der Vergangenheit den Anschein erweckt hat. Es ist doch selbstverständlich, dass man das auf Nachfrage nachweisen können muss.
Die meisten Kitas, die ich besucht habe, sagen: Das machen wir heute sowieso schon. Natürlich wissen wir, welche Erzieherin an welchem Tag da war. Auch hier sage ich: Lassen wir das System einmal starten. Dann gucken wir, wie sich das vor Ort tatsächlich entwickelt.
Auch bei der Hortbetreuung - das stand so im Pressespiegel; ich weiß bis heute nicht, wer das gesagt hat, da kein Name dabeistand, aber es muss jemand von der Opposition gewesen sein - werden keine Standards abgesenkt, denn der Status quo - 15 Kinder betreut durch 1,5 Fachkräfte - bleibt als mittlere Hortgruppe möglich. Für die auf 20 Kinder vergrößerte mögliche Regelgruppe gilt aber auch eine Fachkraftquote von 2,0. Hier irrt man also, wenn man von einer Qualitätsabsenkung spricht. Auch da bitte ich, sich einfach einmal mit den Fakten auseinanderzusetzen, bevor man weiterhin in die Welt setzt, dass es eine Qualitätsverschlechterung gegeben hat. Die hat es nämlich nicht gegeben.
Die Kita-Reform bedeutet nicht, dass Kommunen zukünftig stärker belastet werden. Es wird zwischen Land und Kommunen zukünftig fairer zugehen. Das ist die Wahrheit. Im neuen System bezahlt derjenige, der bestellt. Will das Land höhere Standards, einen niedrigeren Beitragsdeckel oder Kommunalentlastung, so muss das Land mehr Geld in die Hand nehmen und in das SQKM zu stecken, um den Landesanteil zu erhöhen.
Wollen Träger oder Kommunen mehr Angebote, müssen sie diese in Zukunft auch außerhalb der Standardfinanzierung bezahlen.
Außerdem sind die Landesmittel so verteilt worden, dass allen Gemeinden ein Ausgleich für die Einführung des Beitragsdeckels gewährt wird. Es erfolgen also keine Ausgleichszahlungen nur an diejenigen Gemeinden, die aktuell höhere Elternbeiträge aufweisen. Das wollten wir explizit so, weil wir diejenigen, die heute besonders kita-freundliche Politik machen, dafür nicht bestrafen wollten. Das heißt, auch Gemeinden, die heute bereits besonders elternbeitragsfreundlich sind, profitieren beispielsweise, indem die Elternbeiträge mit dem zusätzlich vom Land zur Verfügung stehenden Geld noch weiter gesenkt werden können, weil sie das weder in Qualitätsanhebung noch in Senkung der Elternbeiträge auf Deckelniveau investieren müssen.
Lassen Sie mich noch Folgendes sagen: In dem Gesetzentwurf steht kein Verbot, die Elternbeiträge unter den Deckel zu senken, aber es gibt sehr wohl ein Verbot, höhere Beiträge als den bald zu beschließenden Deckel zu erheben. Auch das ist richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zu den Schließzeiten will ich noch sagen: Kindertageseinrichtungen, die bislang längere Schließzeiten haben, müssen diese reduzieren. Für Einrichtungen, die bislang kürzere oder keine Schließzeiten haben, setzt das Gesetz keinen Fehlanreiz, die Schließzeiten auf das zulässige Maximum zu erweitern. Wir haben uns extra entschieden, im Standard-Qualitätskosten-Modell zu berücksichtigen, dass die Höhe der Fördersätze vom Umfang der Schließzeiten abhängig ist.
Mein Staatssekretär, ich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses werden weiterhin den Dialog mit den Kommunen und den Trägern suchen. So schaffen wir es, Missverständnisse oder Befürchtungen auszuräumen. Mit den Prognosetools des Landes überprüfen wir beispielsweise die errechneten Gruppenfördersätze und Gemeindeanteile. Ich darf einmal aus dem Nähkästchen plaudern: Wir haben bereits in vielen Fällen die Be