Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

und den Widrigkeiten, die Beruf und Familie bei der Urlaubsplanung nun einmal mit sich bringen, um von den Anforderungen an die Kräfte selbst an der Stelle gar nicht zu reden.

Ich möchte die Position der AfD hierzu erneut herausstellen. Die Betreuung in der Kita - das gilt gerade auch für die Krippenbetreuung - darf nicht einseitig staatlich bevorzugt werden. Wir sollten stattdessen die Erziehung in der Familie und Fremdbetreuung gleichberechtigt nebeneinander sehen und auch so aufstellen.

(Beifall AfD)

Erst dann erhalten wir eine echte Wahlfreiheit; denn echte Wahlfreiheit nimmt die elterliche und familiennahe Betreuung mit in den Blick. Die einseitige staatliche Förderung der Fremdbetreuung geht nach unserer Auffassung zulasten der elterlichen und familiennahen Betreuung. Sie ist damit für die AfD nicht der richtige Weg.

Dann kommen wir auch schon zur Kindertagespflege, die wir als AfD als gleichberechtigte dritte Säule der Kinderbetreuung stärker fördern und unterstützen wollen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass im Zuge der Kita-Reform die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert und zukünftig nach einheitlichen Standards jeweils über die Träger abgewickelt werden. Das gilt nun auch für die Deckelung der Elternbeiträge.

Zu begrüßen ist auch, dass die Position der Kindertagespflegepersonen gestärkt und hinsichtlich der zu zahlenden, laufenden Geldleistung auf eine sichere finanzielle Grundlage gestellt worden ist. Es gibt jetzt landesweite Mindestsätze, die sich der Höhe nach an der wegweisenden Expertise von Professor Dr. Johannes Münder orientieren. Den Kindertagespflegepersonen ist nun beispielsweise mehr Spielraum bei der zeitlichen Betreuung eingeräumt.

Auch die Aufnahme einer Härtefallklausel bei nicht belegten Plätzen wurde zugunsten der Kindertagespflegepersonen aufgenommen. Auch hier waren es die Anhörungen im Sozialausschuss, die dazu führten, dass der Gesetzentwurf nachgebessert und für uns damit zustimmungsfähig wurde.

Als früher einmal betroffener Vater - auch ich hatte ein kleines Waldkind - freue ich mich über den ge

troffenen Kompromiss bei den Naturgruppen und Waldkindergärten. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollten Naturgruppen ausschließlich für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert werden. In der Anhörung im Sozialausschuss hat die ganz überwiegende Mehrheit der Elternvertreter den Wunsch geäußert, dass Naturgruppen für Kinder jeden Alters angeboten und entsprechend gefördert werden. Das gilt sowohl für Krippengruppen als auch für Hortgruppen. Immerhin ist der Gesetzentwurf jetzt dahin gehend angepasst worden, dass Kinder ab der Vollendung des 20. Lebensmonats aufgenommen werden können. Das war ein wichtiger Kompromiss.

Zudem gibt es nun auch Erleichterungen für den Aufenthalt in Innenräumen, beispielsweise für die Einnahme von Mahlzeiten. Wie gesagt, das ist ein Kompromiss, den auch wir an dieser Stelle sehr gern mitgehen.

Nun zu den Elternbeiträgen und dem Deckel. Meine Damen und Herren, natürlich tragen auch wir die Deckelung der Elternbeiträge mit. Hierzu bedarf es im Grunde keiner großen Worte mehr. Dasselbe gilt für die Geschwisterermäßigung und die Einführung einer jetzt landeseinheitlichen Sozialstaffel. Das kommt gerade Eltern mit kleineren Einkommen zugute, sodass wir diese Regelung ganz klar befürworten.

Zum Schluss möchte ich noch einmal an meine Rede zur ersten Lesung des Kita-Reformgesetzes anknüpfen. Hier geht es nach wie vor um einen gravierenden Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung. Zur Erinnerung -w ir hörten die Zahlen vorhin bereits -: Bis zum Jahre 2025 werden bundesweit rund 190.000 Erzieher fehlen. In Schleswig-Holstein sind derzeit rund 2.000 Erzieherstellen nicht besetzt. Eine Besserung der Lage ist noch immer nicht in Sicht. Das hat fatale Folgen für die Kitas; denn die können schon jetzt aufgrund des Erziehermangels oft nicht die Leistungen anbieten, die sie gerne erbringen möchten.

Der beste Fachkraft-Kind-Schlüssel nutzt halt nichts, wenn die Fachkräfte schlichtweg nicht vorhanden sind. Hierzu bedarf es einer gemeinsamen Initiative von Bund, Ländern und Kommunen, um wirksam Abhilfe zu schaffen. Auf Bundesebene gibt es hierzu eine Fachkräfteoffensive. Der Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung und Ausbildung neuen Personals für die Kitas. So fördert das Programm 5.000 Plätze in der Praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherfachschülern ab dem Ausbildungsjahr 2019.

(Claus Schaffer)

Damit sich mehr Erzieher zu professionellen Anleitungsfachkräften weiterqualifizieren und Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis bekommen, werden entsprechende Weiterqualifikationen und Freistellungen gefördert. Damit sich höhere Qualifikationen und die Übernahme besonderer Verantwortung stärker bezahlt machen, werden Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften ebenfalls gefördert.

Das ist aber nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein, meine Damen und Herren. Denn geplant ist, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen € als Impuls den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen, und zwar zusätzlich zu den 5,5 Milliarden € aus dem Gute-KiTa-Gesetz. Allein diese Relation zeigt, dass hier wesentlich mehr investiert werden muss.

So hat Prognos in einer Studie für das Bundesfamilienministerium anschaulich dargelegt, wie dem Fachkräftemangel wirksam begegnet werden kann. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, muss der Beruf des Erziehers schlichtweg attraktiver werden. Dazu bieten sich drei strategische Ansätze an: die offensive Verbesserung von Ausbildungsbedingungen, die Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes und eine öffentlichkeitswirksame Aufwertung des Berufsimages.

Besonders große Potenziale zeigen sich kumuliert bis 2030 unter anderem hier. Mit einer Vergütung der Ausbildungszeit könnte das Potential von 50.500 Personen, die Interesse an einer Erzieherausbildung aufgrund einer fehlenden Vergütung verwerfen, erreicht werden. Gelingt es, durch attraktive Ausbildungsbedingungen das hohe Niveau der Absolventenzahlen im letzten Jahr dauerhaft zu stabilisieren, entspricht das 104.000 Neuzugängen in der frühkindlichen Bildung, so Prognos.

Aufgrund schwieriger Arbeitsbedingungen und fehlender Karrierechancen verlassen viele Fachkräfte das Arbeitsfeld schon in den ersten fünf Jahren. Wenn der Anteil des vorzeitigen Ausscheidens um die Hälfte reduziert werden kann, bleiben der frühkindlichen Bildung 35.000 Fachkräfte mehr erhalten. Die Förderung von 5.000 Ausbildungsplätzen reicht also bei Weitem nicht aus. Das muss bei diesen Zahlen jedem klar sein.

Meine Damen und Herren, ich folge einmal dem etwas gewöhnungsbedürftigen Stil bei der Namensgebung von neuen Gesetzen und fordere neben dem Gute-KiTa-Gesetz ein „Mehr-und-gute-ErzieherGesetz“. Hierfür müssen vom Bund und vom Land finanzielle Mittel in angemessener Größenordnung

zur Verfügung gestellt werden. Nur so wird es uns gelingen, dem schon jetzt bestehenden Erziehermangel und dem drohenden Erziehernotstand wirksam zu begegnen. Dann funktioniert auch das KitaReformgesetz. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall AfD)

Für die Abgeordneten des SSW hat das Wort der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist wohl klar, dass die Reform der Kita-Gesetzgebung eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Zum einen, weil sehr viele unterschiedliche Akteure betroffen und Interessen berührt sind, zum anderen, weil dieses Gesetz unmittelbaren Einfluss auf die Zukunftschancen unserer Kinder hat. Ich gebe gerne zu, dass es nicht einfach ist, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Ich habe für den SSW mehrfach gesagt, dass wir die grundlegende Zielsetzung dieser Reform teilen. Vor allem, weil es im Kern um die bestmögliche Förderung unserer Kinder geht, tragen wir diese Änderungen mit. Wir werden uns natürlich auch in Zukunft konstruktiv an diesem Prozess beteiligen.

Wenn wir ehrlich sind, dann war die Unzufriedenheit auch nach der letzten Debatte zum Thema greifbar. Viele Beteiligte haben weiterhin das Gespräch mit uns gesucht. Nicht nur hier, sondern auch in der zweitägigen mündlichen Anhörung wurden unterschiedliche Bedenken vorgetragen. Das ist bei einem so umfangreichen Gesetzentwurf auch nicht verwunderlich, genau wie die Tatsache, dass nicht allen Betroffenen ihre Sorgen genommen werden konnten. Das zeigt uns, dass auch im weiteren Verlauf nachgebessert werden muss. Grundsätzlich ist das Engagement, mit dem sich die Anzuhörenden in diesen Prozess eingebracht haben, wirklich beeindruckend, nicht zuletzt, weil viele Beteiligte ehrenamtlich tätig sind. Ich möchte mich hier von dieser Stelle ausdrücklich für diesen Einsatz bedanken.

(Beifall SSW, FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will alle ermutigen, den Reformprozess weiter kritisch zu begleiten. Gleichzeitig ist klar, dass der Entwurf in einer ganzen Reihe von Punkten nachgebessert wurde. Das will ich ausdrücklich anerkennen. Doch ist mir ein Hinweis wichtig: Allein

(Claus Schaffer)

das Kita-Finanzierungssystem ist sehr kompliziert. Außerdem gehen die Regelungen in diesem Gesetz weit darüber hinaus. Das bedeutet, dass wir viele Effekte erst nach Inkrafttreten des Gesetzes wirklich bewerten können. Vor allem mit Blick auf wichtige Kritikpunkte wie Verfügungszeiten oder Freistellung von Leitungskräften muss sich noch zeigen, ob die Korrekturen ausreichen. Bei der Inklusion steht für mich schon fest, dass es eben nicht ausreicht und dass da wirklich noch nachgebessert werden muss.

(Beifall SSW, SPD und vereinzelt CDU)

Natürlich sollen Eltern und Kommunen entlastet und vor allem die Kita-Qualität erhöht werden. Aber wir müssen auch dafür sorgen, dass niemand schlechtergestellt wird als bisher. Hier gibt es zumindest noch Restzweifel.

Ich denke, uns allen muss also klar sein, dass dieses Gesetz nur ein erster Schritt sein kann. Natürlich begrüßen wir es, wenn das Land seine Finanzierungsanteile erhöht. Auf dem Papier sieht es erst einmal schön aus, wenn in Zukunft mehr Fachkräfte kleinere Gruppen betreuen. Auch die geplante Deckelung der Elternbeiträge hört sich gut an. Trotzdem gibt es hier immer noch offene Fragen. So lässt sich zum Beispiel bezweifeln, ob die gesetzten Standards wirklich zu flächendeckenden Qualitätsverbesserungen führen. Die Sorge, dass Kommunen diese Standards sogar absenken, wenn sie diese schon übererfüllen, liegt zumindest nahe. Hier bleibt zu hoffen, dass sich die kommunale Ebene ihrer Verantwortung für eine bestmögliche frühkindliche Bildung bewusst ist und entsprechend handelt.

Für den SSW kann es gar keine Alternative zu einer guten frühkindlichen Bildung geben. Mittlerweile wird wohl auch jede oder jeder diese positiven Effekte einer guten frühkindlichen Bildung kennen: Krippe, Kita oder Tagespflege sind die Orte, an denen die Weichen für einen erfolgreichen Bildungsweg gestellt werden. Frühkindliche Bildung hilft nachweislich dabei, unterschiedliche Startchancen zumindest anzugleichen. Sie ist damit ein wesentlicher Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Daher muss jeder Euro, der in dieses System gesteckt wird, bei den Kindern ankommen.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christopher Vogt [FDP])

Der Zugang zu diesen Angeboten muss allen Kindern offenstehen, egal ob mit oder ohne Handicap und ohne finanzielle Hürden für die Familien.

Nicht zuletzt beim Ziel, Transparenz und Effizienz in der Kita-Finanzierung zu schaffen, geht der vorliegende Entwurf in die richtige Richtung. Grundsätzlich gesehen ist er ein Auftakt für die dringend notwendige Weiterentwicklung des gesamten frühkindlichen Bildungssystems, aber er ist eben nur ein Anfang. Denn wenn wir zum Beispiel über Kita-Qualität reden, müssen wir uns um mehr als die Verfügungszeiten und den Fachkraft-Kind-Schlüssel kümmern. Wir müssen weiterdenken und schon bald zu echten Lehrplänen für diesen Bereich kommen. Wir müssen dringend Arbeitsbedingungen und Ausbildungen schaffen, die es ermöglich, diesen umfassenden frühkindlichen Bildungsauftrag überhaupt zu erfüllen.

Wie erwähnt, sind im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens verschiedene Änderungen vorgenommen worden. Die Naturpädagogik - genauer gesagt: die Waldkrippen - sind hier ein sehr erfreuliches Beispiel.

Aber auch als Zugehöriger der dänischen Minderheit will ich ein Lob loswerden; denn der Dänische Schulverein ist mit Blick auf das Kita-System in einer besonderen Situation. Er ist nicht nur für den Betrieb unserer Schulen zuständig, sondern als Träger unserer 57 dänischsprachigen Kindertagesstätten auch unmittelbar von der Kita-Gesetzgebung betroffen. Natürlich unterliegt Dansk Skoleforening der deutschen Rechtsprechung. Aber unser Schulverein ist nicht zuletzt der dänischen Pädagogik verpflichtet. Sie können sich vorstellen, dass diese dänischsprachigen frühkindlichen Bildungseinrichtungen für uns als Minderheit enorm wichtig sind. Sie erfüllen unseren Bildungsauftrag, genauso wie unsere Schulen es tun. Sie haben zur Aufgabe, neben den allgemeinen Inhalten zusätzlich auch die dänische Sprache und Kultur zu vermitteln.

Diese Einrichtungen haben also etwas andere Voraussetzungen und Bedarfe als deutschsprachige Einrichtungen. So muss zum Beispiel sämtliches Kita-Personal nicht nur die dänische Sprache beherrschen, sondern auch die dänische Kultur und Tradition kennen. Das hat unter anderem Konsequenzen für die Personalgewinnung. Ich will deshalb ausdrücklich loben, dass dieser und andere Aspekte, die mit der Ausrichtung im Sinne der skandinavischen Pädagogik einhergehen, im Gesetz jetzt berücksichtigt werden. Das ist Ausdruck guter Minderheitenpolitik.

(Beifall SSW und vereinzelt CDU)

Wie schon gesagt, können wir viele Auswirkungen dieses Entwurfs noch nicht im Detail bewerten.

(Flemming Meyer)

Deshalb ist es so wichtig, dass man mit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht einfach die Füße hochlegt. Das hier ist ein Startpunkt. Streng genommen fängt die Arbeit erst jetzt richtig an. Nur zur Erinnerung: Nicht nur die Übergangsphase, sondern vor allem auch eine gründliche Evaluation sind verbindliche Bestandteile des Gesetzes. Wir erwarten, dass man Kritik und Anregungen, die im weiteren Verlauf zur Sprache kommen, entsprechend ernst nimmt. Wir erwarten ebenfalls, dass erkannte Probleme behoben werden. Das ist uns gerade aufgrund der Bedeutung und Tragweite dieser Reform besonders wichtig.

Wir alle haben das Ziel, Schleswig-Holstein familienfreundlicher zu gestalten. Dafür müssen wir den Familien im Land aber auch deutlich bessere Perspektiven bieten. Eine bestmögliche frühkindliche Bildung ist hier ein wichtiger Baustein. Deshalb müssen wir diesen Bereich langfristig verlässlich fördern. Wir müssen dieses Kita-Gesetz als Grundlage nutzen und es weiterentwickeln, und zwar so, dass wir am Ende allen Eltern nicht nur ein vielfältiges, sondern auch inklusives Angebot machen können.

Genau wie bei allen anderen Bildungsangeboten müssen wir eben auch daran arbeiten, den Zugang kostenlos zu gestalten. Das ist nicht nur aus familienpolitischer Sicht geboten, sondern es zahlt sich langfristig aus, für unsere Kinder und Familien, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Es gibt also noch viel zu tun, und wir möchten uns gerne konstruktiv einbringen. - Jo tak.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Birgit Herdejürgen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Midyatli hat neben ihrer Kritik an dieser Reform durchaus Lobendes erwähnt. Ich fand ihren Beitrag sehr differenziert. Eka von Kalben, niemand hat behauptet, dass zusätzliches Geld nicht auch irgendwo hilft, logischerweise. Es ist gut, dass mehr Geld ins System geht. Wir haben nur kritisiert, dass der von euch versprochene große Wurf nicht gelungen ist. Die Debattenbeiträge haben gezeigt, dass alle schon ein wenig bemüht waren, positive Aspekte in diesem ganzen Reformprozess zu finden. Wenn wir hier über Bauwagen oder

über die Berücksichtigung der Bauplanung in der Bedarfsplanung reden, dann ist das schön und richtig. Aber das sind nun wirklich keine revolutionären Reformgedanken.

Wo es mich allerdings tatsächlich nicht auf dem Stuhl gehalten hat, das war, als die Kollegin Klahn zu ihrer Mogelpackung in Sachen Qualitätsverbesserung ansetzte.

(Christopher Vogt [FDP]: Wie bitte?)