Birgit Herdejürgen

Sitzungen

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie so viele andere haben wir als Landtag in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um in der für uns alle neuen Situation den Betrieb in Coronazeiten sicherzustellen. Wie so viele andere haben wir im Frühjahr nicht sofort eine Standardlösung parat gehabt, zumal es durchaus Unterschiede in der Einschätzung gibt, was nötig und möglich zu regeln ist. Ziel ist es allerdings von Anfang an gewesen, das Infektionsrisiko hier im Hause möglichst gering zu halten und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.
Wir haben im Moment auf Bundesebene und in verschiedenen Ländern bezogen auf die Beteiligung des Parlamentes bei Coronamaßnahmen Diskussionen. Ich finde, in Schleswig-Holstein haben wir das relativ gut gelöst bekommen.
Das sage ich gerade als Mitglied einer Oppositionsfraktion.
Bei allen unterschiedlichen Auffassungen und unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen war gerade in der chaotischen Anfangsphase der enge Kontakt zwischen Regierung und Parlament sehr hilfreich, auch als Signal an die Bevölkerung. Es war hilfreich im direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern deren Anliegen häufig sehr schnell aufgegriffen und gelöst werden konnten. Es war hilfreich, dass in der Außendarstellung als handlungsfähiger Staat, der in Notsituation über die Ebenen hinweg schnelle Lösungen herbeigeführt hat. Wir haben die Diskussion auch bezogen auf die Nachträge - das werden wir am Freitag als Thema behandeln - mit einer sehr breiten parlamentarischen Beteiligung auf den Weg gebracht. Daher müssen wir uns hier in Schleswig-Holstein, was die parlamentarische Beteiligung angeht, nicht verstecken.
Gerade deshalb müssen wir zusehen, dass die parlamentarische Arbeit weiterhin stattfinden kann. Dazu wollen wir zusätzliche Möglichkeiten schaffen, den Ausschussbetrieb bei wieder zunehmenden Infektionszahlen - damit haben wir leider im Moment zu tun - zu erleichtern. Das ist keine grundsätzliche Abkehr vom Präsenzbetrieb. Die Landesverfassung
legt die Öffentlichkeit ausdrücklich als Regelfall fest, der Zuschauern und der Presse ermöglicht, sich selbst und unmittelbar einen umfassenden, ungefilterten Eindruck vom Geschehen im Sitzungssaal zu machen. Eine virtuelle Anwesenheit kann nicht an die Stelle tatsächlicher Präsenz treten, weil Rhetorik und Körpersprache Teil der politischen Debatten sind und über Videokonferenzen nicht vollumfänglich abgebildet werden können.
Eine breite Mehrheit dieses Hauses hält daran fest. Dies gilt auch weiterhin für inhaltliche Diskussionen und Abstimmungen über Anträge und Gesetzentwürfe.
Wir sehen allerdings Anpassungsbedarf für Sitzungen zur reinen Informationsweitergabe und Beschlussfassungen über Verfahrensfragen. Diese können künftig in Ausnahmefällen als Videokonferenzen ermöglicht werden, allerdings nur, wenn kein Ausschussmitglied widerspricht. Die Hürden sind relativ hoch. Diese Maßnahmen dienen dazu, Sitzungen der Ausschüsse in Präsenz auf das Notwendige zu reduzieren.
Im Zuge unserer Diskussionen zu diesen coronabedingten Änderungen haben wir sozusagen als Beifang noch eine weitere Möglichkeit eröffnet, und zwar, dass im Rahmen von Anhörungen Experten per Videokonferenz zugeschaltet werden können, wenn die persönliche Teilnahme nicht möglich ist. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Anzuhörende aus München, Dresden oder aus weiter entfernten Orten anreisen müssten. Wir werden vermutlich noch weitere Regelungen auf den Weg bringen müssen, denn wir können derzeit nicht ausschließen, dass über kurz oder lang auch Kolleginnen oder Kollegen betroffen sein werden. Die Beschlussfähigkeit des Landtags muss in jedem Fall sichergestellt sein.
Dazu wird es auch weitere Gespräche geben. Ich kann zumindest für meine Fraktion sagen, dass wir hierzu weitere Vorschläge erarbeiten und uns in jedem Fall an den Diskussionen beteiligen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz allem hoffe ich, dass der Notfall nicht eintritt. Also, bleiben Sie alle gesund.
Ich gehe davon aus, dass auch die Regierung ein Interesse daran hat, dass wir noch über den Tagesordnungspunkt 36 abstimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was uns heute hier zur Abstimmung vorliegt, ist das Ergebnis umfangreicher Beratungen in der vom Landtag beauftragten Kommission und dem anschließenden Gießen des Vorschlags in Gesetzesform.
Im Juni 2018 wurde die Kommission eingesetzt. Im Juni 2019 wurde der Abschlussbericht vorgelegt. Im Juni 2020 kommt es nun zur Verabschiedung eines Gesetzes, das Rechtsgrundlage für zukünftige Bewerberinnen und Bewerber für ein Mandat sein wird.
Die Zeitabläufe machen deutlich, dass dem heutigen Beschluss eine ausführliche Abwägung unterschiedlicher Modelle möglicher Versorgungssysteme vorausgegangen ist.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Kommission bedanken, deren Mitglieder meines Wissens durchaus gerungen haben, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, um uns entsprechend des Auftrages einen Vorschlag zu unterbreiten.
Auch wenn wir uns anschließend ausführlich über Details in der gesetzlichen Umsetzung auseinandergesetzt haben, war das Ergebnis des Berichts für
uns eine sehr gute Grundlage, die uns die Arbeit leichtgemacht hat. Danke also dafür.
Vielen Dank auch für die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes, der die antragstellenden Fraktionen auf dem Weg zu diesem Gesetzestext begleitet hat.
Im Einsetzungsbeschluss heißt es:
„Die Alterssicherung muss so ausgestaltet sein, dass die Entscheidung von Bürgerinnen und Bürgern für eine Kandidatur, für die Übernahme oder Aufgabe eines Mandats unabhängig von ihrem beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hintergrund und unabhängig von finanziellen Sorgen und Erwägungen getroffen werden kann.“
Die freie Mandatsausübung setzt die politische, aber eben auch die finanzielle Unabhängigkeit voraus, zu der, so die Kommission, auch die angemessene Altersversorgung zählt. Diese soll Versorgungslücken schließen, die durch die Abgeordnetentätigkeit entstehen. Dabei ist das Gleichbehandlungsgebot aller Abgeordneten zu berücksichtigen. Das bisherige System tat genau dies nicht.
Abgeordnete der 16. Wahlperiode erhalten in der Regel aus ihren Versicherungsverträgen höhere Bezüge als Abgeordnete der 19. Wahlperiode. Abgeordnete, die mit 25 Jahren dem Parlament beitreten, erhalten für fünf Jahre Mandatsausübung höhere Zahlungen als Abgeordnete, die im Alter zwischen 50 und 55 dem Landtag angehören. Neben den finanziellen Aspekten war das Gleichbehandlungsgebot ein ganz entscheidendes Kriterium für die Entscheidung und den Vorschlag der Kommission.
Einige Schreiben, die sich kritisch mit dem Kommissionsbericht auseinandergesetzt haben, lassen aber vermuten, dass sie sich lediglich mit dem Ergebnis beziehungsweise der Pressemitteilung der Kommission auseinandergesetzt haben, nicht aber mit dem dokumentierten Abwägungsprozess, der zu dem Vorschlag geführt hat.
Wenn der Vorsitzende eines Verbandes mit dem Kommissionsvorschlag abrechnet, der seinerseits staatlich alimentierte Versorgungsleistungen als ehemaliger Staatssekretär und B-9-Beamter erhält, würde ich das in erster Linie unter der Rubrik „Scheinheiligkeit“ abheften.
Was bedeutet das Ergebnis in Kürze? Dem Gleichbehandlungsgebot wird entsprochen. Das Geld, das bisher über die Abgeordneten an die privaten Versicherungsunternehmen gezahlt wurde, fließt ab der kommenden Legislaturperiode in einen landeseigenen Fonds, bleibt also sozusagen im Haus und wird von hier verwaltet. Dazu wird es noch ein Ausführungsgesetz geben, das weitere Fragen klärt. Und: Die Versorgung ist insgesamt geeignet, attraktiv für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu sein und mandatsbedingte Brüche in der individuellen Erwerbsbiografie zu überbrücken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles von dem, was unsere Arbeit als Abgeordnete ausmacht, wird von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Nicht in erster Linie die Teilnahme an Landtagssitzungen, sondern viele Gespräche mit Interessenvertretungen, mit Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, mit Landräten und Bürgermeistern, Veranstaltungen, Diskussionen, Termindruck, Umgang mit zum Teil berechtigter - Kritik, aber auch mit offenen Anfeindungen machen einen Großteil unseres Alltags aus. Wohlgemerkt - an dieser Stelle rede ich wahrscheinlich nicht nur für mich -: Der Job macht mir Spaß. Ich empfinde es als großes Privileg, aber auch durchaus als Herausforderung, Mitglied dieses Landtags zu sein.
Wir wollen auch zukünftig ein vielfältiges, qualifiziertes Parlament als oberstes Organ der politischen Willensbildung, als gesetzgebende Gewalt und als Kontrollorgan der vollziehenden Gewalt haben. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet einen Beitrag dazu, dies sicherzustellen.
Vielen Dank noch einmal an alle, die daran mitgearbeitet haben. Mit dem heutigen Beschluss treffen wir angemessene, gute Regelungen für zukünftige Abgeordnete. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Midyatli hat neben ihrer Kritik an dieser Reform durchaus Lobendes erwähnt. Ich fand ihren Beitrag sehr differenziert. Eka von Kalben, niemand hat behauptet, dass zusätzliches Geld nicht auch irgendwo hilft, logischerweise. Es ist gut, dass mehr Geld ins System geht. Wir haben nur kritisiert, dass der von euch versprochene große Wurf nicht gelungen ist. Die Debattenbeiträge haben gezeigt, dass alle schon ein wenig bemüht waren, positive Aspekte in diesem ganzen Reformprozess zu finden. Wenn wir hier über Bauwagen oder
über die Berücksichtigung der Bauplanung in der Bedarfsplanung reden, dann ist das schön und richtig. Aber das sind nun wirklich keine revolutionären Reformgedanken.
Wo es mich allerdings tatsächlich nicht auf dem Stuhl gehalten hat, das war, als die Kollegin Klahn zu ihrer Mogelpackung in Sachen Qualitätsverbesserung ansetzte.
Frau Klahn, ich finde es wirklich schäbig, hier den Eindruck zu erwecken, Kommunen und Träger hätten bisher in einem standardfreien Raum gearbeitet.
Seit dem 13. November 1992 gibt es in SchleswigHolstein eine Mindeststandardverordnung, an die sich die Kindertagesstätten halten müssen. Diese Mindeststandardverordnung formuliert Gruppengrößen - also das, was Sie hier als so revolutionär dargestellt haben - und ist Grundlage für Betriebserlaubnisse von Einrichtungen.
Also ich weiß nicht, ob Sie es selber glauben. Aber einen solchen Popanz aufzubauen, den alle fachlich Beteiligten durchschauen, geht aus meiner Sicht wirklich an diesem Thema und an diesem Reformprojekt vorbei und ist nicht angemessen.
Wir bitten, dass sich auch der Sozialausschuss damit befasst.
Herr Kollege Tietze, darf ich fragen, warum Sie die Steinburger ohne Weiteres dem Hamburger Diktat unterwerfen wollen?
Nein, das ist keine Zwischenfrage, eher eine Bemerkung. Ich bin dankbar, dass Sie meine Argumente
Herr Präsident, zunächst haben wir die Überweisung beider Anträge beantragt. Nach dieser Abstimmung kämen wir möglicherweise zu einer namentlichen Abstimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 22. März 2017 haben wir Änderungen des Abgeordnetengesetzes beschlossen, die mehr Transparenz in Bezug auf Nebeneinkünfte von Abgeordneten hergestellt haben. Mit den jetzt vorliegenden Verhaltensregeln haben wir eine gut handhabbare Grundlage für die Anzeige und Offenlegung dieser Daten entwickelt.
Um das ganz klar zu sagen: Es handelt sich hier um eine Selbstverpflichtung des Parlaments. Das sind Regeln, die wir uns selbst geben. In der Ausgestaltung sind wir frei. Nach § 47 des Abgeordnetengesetzes gibt sich der Landtag Verhaltensregeln.
Sicherlich haben wir uns an dem orientiert, was auf Ebene anderer Parlamente bereits existiert, aber konkrete Vorgaben gibt es nicht. Deshalb ist unsere Vorlage - sowohl das Gesetz als auch jetzt die Verhaltensregeln - keine Eins-zu-eins-Übersetzung der
Regelungen des Bundestags, sondern das Ergebnis des Abwägungsprozesses der demokratischen Fraktionen dieses Hauses.
An dieser Stelle möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP, Grünen und bei den Abgeordneten des SSW ganz herzlich bedanken. Ich denke, wir haben gut zusammengearbeitet und sind zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen.
Wir sind aus unterschiedlichen Richtungen zusammengekommen und waren alle bemüht, einen gemeinsamen Weg zu finden. Es ist gut, dass das gelungen ist.
Die Unabhängigkeit des Mandats hat zwei Seiten. Zum einen gibt es natürlich die Unabhängigkeit im Mandat. Hier gehen wir mit den erweiterten Veröffentlichungspflichten einen weiteren Schritt über die jetzt schon bestehenden Verhaltensregeln hinaus. Es soll öffentlich nachvollziehbar sein, was ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete nebenbei verdient. Das ist ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Zu berücksichtigen sind allerdings auch Interessen Dritter, Interessen von Partnern oder Klienten beispielsweise, die von einer Offenlegung betroffen sein können. Ich denke, dass wir mit unseren Regeln einen vernünftigen Ausgleich zum Teil widerstreitender Zielvorgaben geschaffen haben.
Eine entsprechende Offenlegung dient aber auch dem Schutz der Abgeordneten vor unberechtigten Verdächtigungen. Die gibt es immer wieder einmal, in unterschiedlicher Vehemenz. Ich habe, zugegeben, nicht die Hoffnung, dass sich diejenigen, die sich derzeit in den sozialen Medien oder auf Veranstaltungen über das empören, was sich die „fiesen Abgeordneten“ angeblich in die Taschen stecken, durch Fakten davon abhalten lassen, es weiterhin zu tun. Transparenz ist gut, man muss damit allerdings auch umgehen.
Es gilt aber auch, die Unabhängigkeit vom Mandat zu gewährleisten. Eine Berufstätigkeit neben dem Mandat, eine Selbstständigkeit kann diese Unabhängigkeit vom Mandat gewährleisten. Wählerinnen und Wähler müssen aber erkennen können, ob es Abhängigkeiten gibt, die für das freie Mandat schädlich sind und möglicherweise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in freie und unabhängige Entscheidungen beeinträchtigen.
Interessenkonflikte entstehen nicht per se aus einer Nebentätigkeit. Wir sollten derartige Unterstellungen dringend unterlassen. Nicht die Nebentätigkeit ist das Übel, sondern ein möglicherweise daraus entstehender Interessenkonflikt.
Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass Abgeordnete nicht nur materiellen Interessenkonflikten unterliegen können. Das können wir in keinem Gesetz regeln. Es ist unser tägliches Geschäft, diese Konflikte auszuhalten, den Rücken gerade zu machen und mit Drucksituationen umzugehen, die aus meiner Sicht sehr viel größer sein können als der angeblich so große finanzielle Anreiz.
Trotzdem sind wir in der Lage, im Sinne unseres Eides unsere Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und diesem Land zu dienen. Transparenz ist wichtig, aber nicht Selbstzweck. Wir brauchen Abgeordnete, die eigenverantwortlich entscheiden und dies frei von inneren und äußeren Konflikten tun, und das hat in erster Linie etwas mit Haltung zu tun. - Vielen Dank.
Ich bitte darum, dass Sie über die Überweisung beider Anträge getrennt abstimmen lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns natürlich, dass unsere Initiative grundsätzlich auf einen breiten Konsens stößt. Liebe Kollegin Bohn, wir sind sehr dafür, an dieser Stelle Nägel mit Köpfen zu machen, aber dann auch richtig.
Vom Verfahren her muss ich meinem Kollegen ein wenig widersprechen. Wir geben uns natürlich Mühe, die Entscheidungsfindung hier möglichst effektiv zu gestalten. Deswegen ziehen wir unseren Antrag zurück und beantragen gleichzeitig, Punkt 1
unseres Antrags als Änderungsantrag zum Antrag der Koalition, Drucksache 19/793, abstimmen zu lassen. - Danke schön.
Herr Minister Buchholz, Sie haben hier beschrieben, dass der Beitritt des Kreises Steinburg zum HVV ein langfristiges Projekt sei. Das war auch immer meine Einschätzung im Gegensatz zu anderen Teilen dieses Hauses. Wenn Sie nun sagen, es dauere ungefähr vier bis fünf Jahre, bis man einen solchen Beitritt herbeiführen könnte, dann frage ich Sie: Welche Zeitplanung haben Sie denn für den Nordtarif? Wenn der HVV-Beitritt eine Zwischenlösung
Ich frage einfach noch einmal: Welche Zeitvorstellungen gibt es?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Arp bereits ausgeführt hat, haben wir im Juni 2006 Änderungen des Abgeordnetengesetzes beschlossen, die einen grundsätzlichen Systemwechsel unserer Entschädigung bedeuteten. Neben der Verkleinerung des Landtags, die wir schon 2003 auf den Weg gebracht hatten, wurden die Zahl der Funktionszulagen reduziert, Pauschalen in das zu versteuernde Einkommen überführt und die Abgeordnetenversorgung auf das Modell der Eigenvorsorge umgestellt.
Das Parlament hatte sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Das Gutachten einer entsprechenden Expertengruppe, der sogenannten Benda-Kommission, war Grundlage der Neuaufstellung.
Eine Frage stand damals im Zentrum: Was ist die angemessene Entschädigung für ein Landtagsmandat? Was ist eine angemessene Regelung für die Altersversorgung? Die Benda-Kommission wählte als Richtwert die Bezüge eines Richters am Oberlandesgericht. Das ist zwar ein etwas schräges Bild, weil wir als Abgeordnete nicht öffentlicher Dienst sind. Das war aber damals die Orientierung.
Bezogen auf die Altersversorgung galt dies nicht in vollem Umfang. Verglichen mit den Altabgeordneten bedeutete die Neuregelung für neue Abgeordnete faktisch eine Halbierung der Ansprüche. Aber das war so gewollt und wurde entsprechend auf den Weg gebracht.
Die Diätenanpassung ist im Gesetz geregelt und entspricht der allgemeinen Einkommensentwicklung. Der Index wird vom Statistikamt Nord ermittelt und vom Landtag nachvollzogen - ein sauberes Verfahren.
Die Dynamisierung galt bisher nicht für die Altersvorsorgeentschädigung. Der Betrag ist seit zehn Jahren gleich geblieben. Das führt inzwischen dazu, dass, wenn ich beim Beispiel öffentlicher Dienst bleibe, Beamte vom gehobenen Dienst aufwärts sich als Landtagsabgeordnete schlechterstellen. Damit stellt sich die Frage: Wer ist zukünftig bereit, sich auf dieses Mandat auf Zeit einzulassen?
Wir wollen ein Parlament, in dem sich verschiedene Bevölkerungsgruppen und Berufsfelder, Altersgruppen und Vorstellungen wiederfinden, um die verschiedenen Aspekte der politischen Arbeit und
der Gesellschaft abzubilden. Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn wir qualifizierte neue Abgeordnete in unser Parlament holen wollen, müssen wir auch die Altersversorgung angemessen regeln.
Wohl wissend, dass gerade junge Abgeordnete gekniffen sind, haben wir uns in den vergangenen Jahren ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Wir haben Experten herangezogen, uns über das Modell des Versorgungswerks informiert und einiges wieder verworfen. Was jetzt vorliegt, ist sozusagen die Version „light“: Wir vollziehen die indexierte Anpassung für die Altersvorsorge nach. Daneben haben wir einige Änderungen vorgenommen, die den aktuellen Arbeitsnotwendigkeiten durch größere Wahlkreise und verstärkte Anforderungen der Bevölkerung nach Transparenz und Teilhabe entsprechen.
Der Wahlkampfberater Frank Stauss sagt:
„Die … gern gespielte Saga ‚Die Politiker von heute haben den Draht zum Volk verloren‘ darf man nicht auch noch selbst befeuern. Denn sie stimmt einfach nicht. Wahrscheinlich war noch keine Politikergeneration näher am Volk als die heutige - und noch kein Volk näher an den Politikern.“
Damit sind allerdings in den Fraktionen und in den Wahlkreisen auch neue Herausforderungen verbunden, um Bürgerkontakte zu organisieren und zeitnah über die Parlamentsarbeit zu informieren. Bisher haben die Abgeordneten Zuarbeit in Form einer Teilzeitbürokraft von zehn Stunden pro Woche. Andere Parlamente haben schon längst auf mindestens eine Vollzeitstelle umgestellt. Auch dies passen wir nun an. Damit können wir qualifizierte Stellen schaffen, die mehr als ein Zubrot sind, sondern stattdessen auskömmliche Einkünfte sicherstellen und in einer Arbeitsbiografie eine Rolle spielen können. Sozialverträgliche Personalentwicklung muss hier unsere Anforderung sein, zumal diese Stellen immer Stellen auf Zeit sind.
Der Gesetzentwurf der AfD geht in der schriftlichen Begründung bereits von falschen Tatsachen aus: Der Haushaltsplan für 2017 sieht keine Neuverschuldung vor. Schauen Sie erst einmal in den Haushalt, und schreiben Sie dann Gesetzentwürfe! Zugegeben: Auch wenn das korrekt wäre, würde ich mir den Begründungszusammenhang nicht zu eigen machen.
Damit brauche ich mich unter diesen Umständen aber gar nicht zu befassen.
Wir vertreten die vorgelegten Anpassungen selbstbewusst, denn wir vollziehen hier Änderungen, die schon seit längerer Zeit überfällig sind. Sie sind angemessen, vernünftig und gut begründet. Wir werden diese Änderungen in dieser Tagung auf den Weg bringen. - Herzlichen Dank.