Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! - Wartet die Rede ab! - Liebe Gäste! Die AfD möchte § 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ändern. Die Steuer für Jagdhunde soll wegfallen.

Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz gewährleistet kommunale Selbstverwaltung. Sie wollen hier eingreifen und den Kommunen die Steuer für die Jagdhunde einfach streichen.

In der Tat übernehmen Jagdhunde beispielsweise in ländlichen Regionen die Nachsuche. Aber letztlich nutzt der Jäger den Hund auch für sich selbst für seine Jagd. Das ist meines Erachtens ein entscheidender Punkt. Wenn sich die Jäger eine teure Ausrüstung leisten können, ist dann eine Hundesteuer nicht auch verkraftbar? Die Frage ist auch: Was kommt als Nächstes? Streichung der Steuer für Arbeits- oder Hofhunde? Oder Streichung der Hundesteuer aus gesundheitlichen Aspekten, zur Gesundheitsprävention?

(Jörg Nobis [AfD]: Blindenhunde!)

Es gibt nämlich zahlreiche Indizien dafür, dass Haustiere ihren Haltern guttun.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])

Da sind zum Beispiel die physischen Effekte, also die körperlichen Auswirkungen auf Tierbesitzer. Einer Untersuchung von US-Wissenschaftlern zufolge reichen 150 Minuten Bewegung pro Woche aus, um einen positiven Effekt auf das Herz-Kreislauf-Sys

tem zu haben. Hundebesitzer erreichen diese Zeit eher als Menschen ohne Hund.

Außerdem haben Menschen, die sich jeden Tag an der frischen Luft bewegen, Studien zufolge ein stärkeres Immunsystem, weil ihr Hund sie zum regelmäßigen Rausgehen zwingt. Das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Logik könnte dann sein: Hundesteuer streichen.

Mittlerweile ist auch belegt, dass die reine Anwesenheit von Tieren, vor allem das Streicheln, sehr hilft, den Blutdruck und die Herzfrequenz der Menschen zu senken.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Für Goldfische gilt das allerdings weniger als für Hunde. Weil es gesundheitsfördernd ist, einfach in die vom Grundgesetz gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie eingreifen und die Hundesteuer streichen?

Selbst wenn es eine Gemeinde gibt - wir haben eben ein Beispiel gehört -, die dieser Logik folgt, wird dies vor Ort in den Kommunen entschieden. Meine Gemeinde, Sievershütten - dort bin ich der Bürgermeister -,

(Beifall)

hat zum Beispiel für Jagdhunde, die eine Prüfung abgelegt haben und zur Jagd eingesetzt werden, bei der Hundesteuer eine Ermäßigung von 50 % ermöglicht. Mehr können wir uns leider nicht leisten.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sievershütten ist ei- ne blühende Gemeinde! - Weitere Zurufe)

- Das ist richtig, aber finanziell, na ja. - Ob es hier Erleichterungen oder Ermäßigungen geben soll, wollen wir bitte den Kommunen selbst überlassen. Selbst wenn man einen ermäßigten Hundesteuersatz bezahlt, verschwindet das Geld nicht einfach, sondern wird von der Gemeinde verantwortungsvoll eingesetzt und leistet so einen Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit.

Man kann vielleicht auch fragen, ob nicht die jetzige Landesregierung mit dem Verbot der Pferdesteuer 2018 erst die Geister gerufen hat, die jetzt zum Angriff auf die Hundesteuer blasen.

(Beifall SPD)

Wollen wir einmal hoffen, dass das nicht der Fall ist.

(Unruhe)

Zurück zur generellen Streichung der Steuer für Jagdhunde. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf, den

(Hauke Göttsch)

Eingriff in das vom Grundgesetz gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsrecht, ab. Mit uns wird es einen solchen Eingriff nicht geben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Ines Strehlau das Wort.

(Zurufe: Wo bist du Bürgermeisterin? - Unru- he)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch als Nichtbürgermeisterin darf man hier zu dem Thema sprechen.

(Beifall und Zurufe)

Lieber Hauke, vielen Dank für deine fachliche Einschätzung des Gesetzentwurfs. Gut, wenn man Jäger und Jägerinnen auch in unseren Reihen hat.

Nun zum Vorschlag der AfD. Das ist mal wieder ein Gesetzentwurf, der in die Finanzhoheit der Kommunen eingreifen will. 2018 hat die AfD das mit der Jagdsteuer schon einmal so ähnlich gemacht. Jetzt kommt sie mit dem Verbot für Kommunen, die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde erheben zu dürfen.

Wie ist die Sachlage? Kommunen können örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben. So steht es im Kommunalabgabengesetz. Dazu gehört auch die Hundesteuer. Bei uns liegt die Hundesteuer etwa zwischen 60 und 120 € pro Jahr. Sie macht also einen geringen Teil der Kosten für einen Hund aus. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie überhaupt eine Hundesteuer erheben und in welcher Höhe, und sie können auch entscheiden, ob sie die Steuer auch für Jagdgebrauchshunde der Hobbyjäger erheben.

Einige Kommunen erheben eine Hundesteuer, andere verzichten ganz auf sie, wieder andere verzichten auf eine Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde oder ermäßigen sie für Jagdgebrauchshunde. Die Ermäßigungen gelten oft für andere Hunde mit speziellen Aufgaben, beispielsweise solche, die abgelegene Wohngebäude bewachen oder für einen Wachdienst arbeiten. Auch für Rettungshunde gibt es zum Teil Ermäßigungen. Hunde von Förstern und Berufsjägern sind steuerbefreit. Dies gilt auch für Assistenzhunde wie Blindenhunde.

Von Jägern wird für eine Steuerminderung oder -befreiung mit dem Argument geworben, sie würden mit ihren Hunden öffentliche Interessen wahrnehmen, weil sie zum Beispiel durch Unfälle verletzte Tiere aufspüren. Dies tun sie aber nur zu einem geringen Teil der Zeit, in der sie ihrem Jagdhobby nachgehen. In vielen Hundesatzungen der Gemeinden wird der öffentliche Einsatz der Jäger durch geringere oder keine Jagdgebrauchshundesteuer gewürdigt. Wir haben Beispiele gehört.

Es ist also ein buntes Bild in unserer kommunalen Landschaft. Wir Grüne sehen keinen Grund, die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde zu verbieten und damit in die Finanzautonomie der Kommunen einzugreifen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)

Wir würden ihnen dann per Gesetz die Möglichkeit zu Steuereinnahmen verbieten. Außerdem würde dies Konnexität auslösen.

Die Kommunen können die Hundesteuer schon gut selbst regeln, ohne dass das Land ihnen dazwischenfunkt. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.

(Zurufe)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich betonen, dass wir in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der FDPFraktion das Hundegesetz novelliert und damit unter anderem die diskriminierende Rasseliste abgeschafft haben. Ich bin immer noch dankbar und stolz darauf, dass wir das gemeinsam mit SPD, SSW und Grünen hingekriegt haben.

(Beifall FDP und SSW - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Großartig!)

Dieses Gesetz gilt immer noch als eines der modernsten Hundegesetze Deutschlands.

Ich freue mich deswegen über jede Gelegenheit, über eines meiner Herzensthemen zu sprechen. Schade, dass die AfD heute nur alte Ideen aufwärmt, anstatt sich konstruktiv mit eigenen Gedanken zu diesem Thema einzubringen.

(Stefan Weber)

Wir haben in der letzten Legislaturperiode auch so einen Punkt wie Sie beantragt, deswegen kann ich jetzt nicht so stark dagegen holzen, wie es meine Vorredner gemacht haben, aber lassen Sie mich noch etwas zur Ausgangslage umreißen.

(Christopher Vogt [FDP]: Hast du die Bür- germeisterwahl nicht verloren? - Heiterkeit und Beifall)

- Was mich ärgert, ist, dass ich den Gag selbst bringen wollte.

Am Anfang unserer Betrachtung muss doch die Feststellung stehen, dass Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen Hunde halten. Viele Hundehalter erfreuen sich einfach der Gesellschaft des vierbeinigen Gefährten. So war es seit jeher, und der Spruch vom „besten Freund des Menschen“ hat darin seine Wurzeln.

Es gibt aber auch Hundehalter, die sich die besonderen Fähigkeiten des Hundes zunutze machen. Dazu gehören zum Beispiel Hütehunde, aber auch Blinden- und Therapiehunde oder eben auch die angesprochenen Jagdhunde. Es gibt also Hundehaltung aus Spaß an der Freude, zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen für gesellschaftspolitisch zu begrüßende und zu fördernde Dinge. Die Jagdhunde gehören - das wird keiner bezweifeln - zur letzten Gruppe.