„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“
So steht es in Artikel 38 Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Die Rechts- und Verfassungslage ist insofern eindeutig.
Eine Entkoppelung des Wahlalters von der gesetzlichen Volljährigkeit wirft mehrere Probleme auf. Bei allgemeinen Wahlen das Recht, zu wählen, dauerhaft vom Recht, gewählt zu werden, abzukoppeln, ist schon demokratietheoretisch kaum zu begründen.
Beim aktiven Wahlrecht handelt es sich um eins der grundlegendsten Rechte unserer Demokratie. Damit nehmen die Bürger an der politischen Willensbildung teil und tragen die Mitverantwortung und die Konsequenzen für politische Entscheidungen.
Diese Verantwortung darf aber nur denjenigen vorbehalten bleiben, bei denen aufgrund von Lebenserfahrung sowie Verantwortungsreife ein gewisses Maß an politischer Urteilsfähigkeit vorausgesetzt werden kann. Deshalb dürfen nur diejenigen Bürger an Wahlen beteiligt werden, denen unsere Rechtsordnung die entsprechende Einsichtsfähigkeit zumisst.
Der innere Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit wird an der Stelle klar, wo jemand über die Geschicke der Gesellschaft mitentscheiden soll, den eben diese Gesellschaft noch nicht für reif genug hält, seine eigenen Lebensverhältnisse völlig eigenständig zu regeln: Autofahren, Rauchen, Heiraten, uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit als Folge einer nicht zugebilligten geistigen und sittlichen Reife.
Der Bedeutung des Wahlrechts als entscheidender Akt der Partizipation am Verfahren der demokratischen Willensbildung würde es nicht gerecht werden, das Wahlrecht Personen zu verleihen, die in anderen Bereichen der Rechtsordnung als noch nicht ausreichend reif angesehen werden.
Aber ist es nicht merkwürdig, dass auch die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht vorschlagen, dass an diesen Alterseinschränkungen et
was geändert wird? Sie plädieren nicht für eine Absenkung der Volljährigkeit. Ihre Forderung ist ein Widerspruch in sich, weil es das Wahlrecht von der Lebens- und Rechtswirklichkeit abkoppelt.
Oft hören wir von einer gewünschten Steigerung des politischen Interesses bei Jugendlichen, wenn diese zugleich auch wählen dürfen. Das, meine Damen und Herren, hat die Landtagswahl 2017 eindrucksvoll widerlegt. Nur etwa die Hälfte der wahlberechtigten Jugendlichen ist zur Wahl gegangen.
Diese Erkenntnis wird übrigens von beinahe allen vorangegangenen Studien zu diesem Thema bestätigt. Für die Behauptung, die Gewährung des Wahlrechts sei bei minderjährigen Jugendlichen aus einem höheren Politikinteresse abzuleiten, gibt es also keinen Beleg.
Also muss es andere wohl andere Gründe geben. Und diese finden wir auch, wenn wir uns anschauen, wer die Absenkung des Wahlalters fordert. Es sind stets rot-grüne und linke Vorstöße, die einst auch hier in Schleswig-Holstein eine Mehrheit hatten.
„Das Kalkül dahinter: Junge Menschen wählen - wie das Wochenende einmal mehr bestätigte - tendenziell eher links. Die viel kritisierte Entscheidung der Küstenkoalition sollte vor allem dem eigenen Machterhalt dienen.“
Nun, das hat nicht geklappt, aber die Jugendlichen als tendenziell linke Zielgruppe verliert die SPD nicht aus den Augen. Es geht ihr ja um Wiedererlangung der Macht. Das, und nur das, steckt hinter diesem Antrag.
Übrigens war es die sogenannte „alte Generation“, die vor allem die SPD mehrheitlich nicht wählte. Zusammen mit den Beschimpfungen und der Hetze, die unsere alten Menschen in den vergangenen Wochen über sich ergehen lassen mussten, insbesondere aus den Reihen der Jüngeren, muss nun jedem klar sein, wie enorm wichtig geistige und sittliche Reife im politischen Willensbildungsprozess sind.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was Ihnen noch alles durch ihre linksgerichteten, sozialistischen Köpfe gehen kann. Vielleicht kommen Sie ja angesichts des demografischen Wählerverhaltens dazu, eben jenen das Wahlrecht entziehen zu wollen, die sie mehrheitlich nicht wählen? Dürfen dann Menschen ab 70 nicht mehr wählen, nur weil diese eben die SPD nicht wählen? Die Erfahrungen der zumeist
Liebe SPD, ich geben Ihnen einen Tipp: Machen Sie gute Politik im Interesse der deutschen Bevölkerung, damit die schon jetzt wahlberechtigen Bürger Sie wählen. Denn derzeit ist das Gegenteil ist der Fall.
Herr Präsident! Der Antrag der SPD zur Ausweitung des Wahlalters war einer der ersten dieser Wahlperiode. Im Sommer 2017 bekamen wir die schriftlichen Stellungnahmen. Nur vier Stück insgesamt, dem Landeswahlleiter Schleswig-Holstein, dem Landeswahlleiter Bremen, dem Landesbeauftragten für politische Bildung und dem Landesjugendring. Gemessen daran ist die merkwürdig still abgelaufene Ablehnung des Vorhabens durch die Regierungskoalition über zwei Jahre später schon irgendwie irritierend.
Der Landesjugendring setzt sich schon seit Jahren für eine Absenkung des Wahlleiters ein. Er hat argumentiert, dass junge Menschen ohnehin schon früh in ihrem Leben und ihrem Bildungsweg Entscheidungen treffen müssen, die ausschlaggebende Konsequenzen für ihr späteres Leben haben. Das erwarten wir gesellschaftlich samt damit einhergehenden Pflichten auch wie selbstverständlich. Dass damit aber nicht das Wahlrecht einhergeht, empfindet der Landesjugendring als nicht nachvollziehbar und als Entzug von staatsbürgerlichen Rechten. Die Geschäftsführerin hat uns im Ausschuss klipp und klar gesagt, dass spielerische Beteiligungsformen keine echte Beteiligung ersetzen können.
Unser Beauftragter für politische Bildung hat festgehalten, dass die Wahlberechtigung ab 16 ebenso zur stärkeren Teilnahme am politischen Leben führt wie zu insgesamt einer höheren Identifikation mit der parlamentarischen Demokratie. Ein schöner Nebeneffekt könnte sein, wenn die Wahlbeteiligung durch eine erhöhte Einstiegswahlbeteiligung wirklich langfristig stiege.
Einer der Hinweise, der in diesem Zusammenhang kam war, dass Jugendliche in ihrer Wahlentscheidung auch in den Schulen begleitet werden sollten. Aber da bin ich erleichtert, dass es den WiPo-Un
Der Landeswahlleiter der Stadt Bremen war klar der Bedenkenträger der Runde. Unser eigener Landeswahlleiter hat abwägend dargelegt, welche Vorteile uns das Absenken des Wahlalters bringen würde.
Ich erinnere mich daran, wie er schilderte, dass er regelmäßig von Jugendlichen gefragt werde, warum sie bei Landtagswahlen in Schleswig-Holstein wählen dürften, bei den nächsten Bundestagswahlen aber nicht.
Mir persönlich fiele die Antwort darauf schwer, auch ich finde dieses Vorgehen nicht schlüssig. Ist Landespolitik weniger komplex? Weniger wichtig? Wenn Sie das meinen, meine Damen und Herren, dann beglückwünsche ich Sie alle herzlich zu Ihrem Amt.
„Rechtlich bestehen keine Bedenken gegen die Herabsetzung des Wahlalters. Die Frage nach der persönlichen Reife der 16- und 17Jährigen, eine Wahlentscheidung treffen zu können, ist letztlich politisch zu beantworten.“
Die Beschränkung des Wahlalters ist ja eine Ausnahme vom Wahlgrundsatz der allgemeinen Wahl. Und doch sind es manchmal die jüngsten Wahlberechtigten unter den jungen Menschen, die politisch besonders interessiert sind. Bei der Wahl der Bürgerschaft in Hamburg beispielsweise ließ sich ja beobachten, dass die Wahlbeteiligung bei den 16- bis 17-Jährigen sogar 10 % höher als bei den 18- bis 24-Jährigen war.
Unsere Jugendlichen haben uns schon oft bewiesen, dass sie Mitsprache wollen. Und auch, dass sie das können. Weil sie genau so gut und genauso schlecht informiert sind wie Erwachsene auch. Wer von uns das im Laufe der Jahre vielleicht vergessen hat, konnte sich bei den dialogP-Veranstaltungen der letzten Jahre wieder davon überzeugen, dass unsere Jugendlichen absolut politische Haltungen haben. Dass sie diese umsichtig entwickeln und eben genau wie Erwachsene politische Fragen unterschiedlich beurteilen.
Ob Umweltschutz, Klimaprotest und Upload-Filter: Es sind die jungen Leute, die die Proteste anführen.
schön hochschreiben: jung gegen alt, Innovation gegen Borniertheit, nachhaltiges Umdenken gegen Weitermachen mit dem Konsum im Übermaß. Ob es diesen Konflikt wirklich so gibt, bin ich mir gar nicht sicher. Sicher bin ich mir aber, dass in diesem Bild die Frage nach Generationengerechtigkeit steckt und dass wir bessere Antworten als bisher darauf finden müssen.
Daher ist die Lage für den SSW vollkommen klar: Die Entscheidung der Regierungskoalition ist falsch. Wir müssen die Beteiligungsrechte unserer jungen Menschen stärken. Und wir finden, es ist ihr folgerichtiges gutes Recht, ihre Zukunft auch als Wählerinnen und Wähler aktiv mitzubestimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion in diesem Hause zeigt, quer durch die Parteien bestehen Sympathien, das Wahlrecht ab 16 Jahren bei Bundestagswahlen einzuführen.
Befürworter und Gegner haben gute Argumente für ihre Positionen vorgetragen. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle wiederholen. Lediglich einen Aspekt möchte ich dennoch hervorheben:
Es bestehen weder verfassungsrechtlich noch wahlrechtlich durchgreifende Bedenken gegen ein Wahlrecht ab 16 Jahren.
Die Entscheidung über die Einführung des Wahlrechts ab 16 bleibt eine rein politische. Es ist aber keine willkürliche Entscheidung.
Die Entscheidung, das Wahlalter zu senken, bedarf einer intensiven politischen Abwägung. Kriterien wie die allgemeine politische Einsichtsfähigkeit, die Diskursfähigkeit und Urteilsfähigkeit sind zu berücksichtigen. Auch eine abwägende Betrachtung der Lebensreife und des Verantwortungsbewusstseins sind maßgebend.
Für Schleswig-Holstein ist diese Frage - wie mehrfach ausgeführt - bereits beantwortet. Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen und bei Kommunalwahlen liegt hier bei 16 Jahren. Das passive Wahlrecht liegt auch in SchleswigHolstein weiterhin bei 18 Jahren.
Andere Länder und ebenso der Bund kommen hinsichtlich des aktiven Wahlrechts - zumindest bisher - zu anderen Auffassungen. Das respektieren wir.
Ich halte es für völlig richtig, wenn die Diskussion über wahlrechtliche Fragen zur Bundestagswahl dort geführt wird, wo auch die Entscheidung getroffen wird - im Deutschen Bundestag. Neben einer Änderung des Bundeswahlgesetzes ist schließlich auch eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Hierzu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.