Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1782, an den Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/1946.
Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. Dies ist offenbar auch nicht der Fall, obwohl es ziemlich laut ist.
Kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache, Drucksache 19/1946, einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe damit unsere heutige Beratung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg und ein angenehmes Wochenende.
„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“
So lautet Artikel 38 Absatz 2 GG. Der Antrag kann also nur durch eine Grundgesetzänderung realisiert werden. Diese erfordert bekanntermaßen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Dass eine solche Mehrheit zustande kommen könnte, halte ich für wenig realistisch.
Es sprechen nämlich folgende gute Gründe gegen die Absenkung des Wahlalters: Wir müssen immer wieder klarstellen, dass Freiheiten und Rechte mit Verantwortung verbunden sind. Ich halte nichts davon, Rechte immer weiter auszuweiten, Pflichten aber abzukoppeln. Wir haben zum Schutz der Jugendlichen und Heranwachsenden eine ganze Reihe von Normen. So hat der Minderjährige keine volle Geschäftsfähigkeit, weil er vor den zivilrechtlichen Folgen unbedachter Handlungen geschützt sein soll.
Auch strafrechtlich werden Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und sogar darüber hinaus individuell bis zum 21. Lebensjahr nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen. Der Grund dafür ist immer der gleiche: Wir gehen davon aus, dass in diesem Alter der Reifeprozess zum Erwachsenendasein eben noch nicht abgeschlossen ist. Das ist auch der Grund, das aktive und passive Wahlrecht ebenfalls an die Volljährigkeit beziehungsweise die Vollendung des 18. Lebensjahres zu knüpfen.
Wir haben im Ausschuss eine Anhörung durchgeführt. Der Landeswahlleiter der Freien Hansestadt Bremen hat sich in seiner Stellungnahme auf aktuelle Kommentierungen des Bundeswahlgesetzes und Rechtsprechung des BVerfG bezogen. In der Stellungnahme heißt es:
„Diesen Regelungen und sonstigen … Bestrebungen, auch auf Bundesebene, das Wahlalter auf 16 oder gar 14 Jahre herabzusetzen, fehlt es an Plausibilität und im Hinblick auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit an Wirklichkeitsbezug. …
Ausschlaggebend für die Festsetzung des Mindestalters ist letztlich die Verstandesreife, die allgemeine politische Einsichts-, Diskurs-, und Urteilsfähigkeit, die Lebensreife sowie das Verantwortungsbewusstsein. Die Fähigkeit zu einer rationalen Willensbildung und -entscheidung dürfte … bei Jugendlichen und Heranwachsenden im Allgemeinen erst im Alter von 18 Jahren vorhanden sein; erst dann kann von einem hinreichenden Maß an politischer Reife ausgegangen werden.“
„Insofern mit der Herabsetzung des Wahlalters die Vorstellung verbunden wird, damit einen Beitrag zur langfristigen Umkehrung ständig zurückgehender Wahlbeteiligungsquoten zu erreichen, muss zumindest für Bremen festgestellt werden, dass diese Hoffnung enttäuscht wurde.“
Ich möchte darüber hinaus noch zu bedenken geben, dass die Entscheidungen des Bundestages, jedenfalls zum Teil, durchaus komplexer und abstrakter sind als die Entscheidungen, die wir und die anderen Landesparlamente zu treffen haben. Selbst wenn man die Erfahrungen bei Kommunal- und Landtagswahlen also positiv bewertet, lässt sich das meiner Meinung nach nicht einfach auf die Bundesebene übertragen.
Schließlich noch ein Aspekt: Die Möglichkeiten der politischen Teilhabe sind über die neuen Medien geradezu explodiert, gleichzeitig aber auch die Möglichkeiten für Desinformation und Manipulationen. Was wir brauchen - ich füge absichtlich hinzu: nicht nur für Jugendliche! -, ist eine Verbesserung der Medienkompetenz und ein Ausbau der politischen Bildung. Nur damit lassen sich die durchaus ehrenwerten Ziele des Antrages verwirklichen.
Zusammenfassend: Der Antrag ist verfassungsrechtlich fragwürdig, praktisch anscheinend untauglich und politisch auf Bundesebene wohl nicht durchsetzbar.
Herr Präsident! Gerade in diesen Monaten wäre es ein großes und gutes Signal, wenn wir die Beteiligung von Jugendlichen konsequent ausbauten und damit auch Demokratie an sich stärkten. Heute reden wir erneut über den Antrag, den wir als SPD bereits vor zwei Jahren hier eingebracht haben. Wir wollen nach den Kommunal- und Landtagswahlen auch bei Bundestagswahlen das Wahlalter auf 16 senken! Was politische Bildung und die Steigerung bei Jugendlichen angeht, sind wie uns zuletzt im Ziel oft einig. Nur bleibt Jamaika oft auf halber Strecke stehen. Das haben wir beim Jahr der politischen Bildung gesehen, das erleben wir in anderen Bereichen. Und bei dieser Frage geht mit Jamaika gar nichts.
Demokratie lebt vom Mitmachen. Nur wer die Möglichkeit hat, sich einzubringen, wird auch selbst demokratisch. Deshalb ist die Wahlalterabsenkung der richtige Weg. Ich hatte gehofft, dass sie durch die Anhörung und viele Diskussionen mit Jugendverbänden, Jugend im Landtag oder zuletzt bei der Jugendaktionskonferenz ihre Skepsis besiegen können. Vor allem die CDU scheint ihr bei ihrer rückständigen Position zu bleiben. Dabei hat die Anhörung zu unserem Antrag noch mal deutlich gemacht, dass das politische Interesse bei Jugendlichen durch die Absenkung des Wahlalters gesteigert werden kann. Das ist zwar nicht immer sofort in einer hohen Wahlbeteiligung abzulesen, okay. Dies gilt aber für alle Altersgruppen. Verschiedene Untersuchungen haben aber gezeigt, dass sich der Anteil der politisch Interessierten von einem Drittel auf zwei Drittel erhöhen kann.
Andersrum wurde nachgewiesen, dass bei den 15Jährigen und 14-jährigen eine geringere Bereitschaft vorhanden ist, sich intensiv mit Wahlen zu beschäftigen, solange sie nicht selber daran teilnehmen können. Hier gibt es also eine richtige Kante, die man genau am Wahlalter festmachen kann. Für mich war das nur ein Beweis dafür, dass eine Absenkung des Wahlalters eben doch eine direkte Auswirkung auf die Steigerung der politischen Bildung bei Jugendlichen hat und damit auch einen direkten Beitrag zur Stärkung der Demokratie.
Nein, wir sollten viel eher darüber reden, noch weiterzugehen. Warum soll man in Zukunft nicht auch schon mit 14 Jahren wählen können? Bundesjugendring und andere diskutieren dies schon sehr ernsthaft. In Zeiten einer polarisierenden Gesell
schaft, einem besorgniserregenden Rechtsruck und der größten Jugendbewegung seit Jahrzehnten auf den Straßen mit Fridays für Future oder auch vor dem Hintergrund eines krassen Generationenwechsels und -bruches in ehrenamtlichen Institutionen, kann ein Mehr an Partizipation Demokratie und politische Bildung nur von Vorteil sein.
Wir Sozialdemokraten wollen mehr Demokratie und Mitbestimmung für junge Menschen, von Anfang an. Wir wollen der jungen Generation eine Stimme geben. Wenn wir es von hier aus heute nicht unterstützen, was ich sehr schade finde, dann kämpfen wir auf anderer Ebene weiter. Wir sind überzeugt, dass wir auf den guten Erfahrungen der Landtagswahl aufbauen können. Wir wollen den jungen Menschen eine Stimme geben. Die Wahlaltersenkung auf 16 ist richtig und zugleich eine große Chance. Wir lassen hier nicht locker!
Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat es, Malta hat es, Argentinien, Brasilien und Indonesien: das Wahlalter 16 zum nationalen Parlament. Und siehe da: Es funktioniert.
Zu den Landtagen dürfen in Deutschland junge Menschen ab 16 nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und bei uns in Schleswig-Holstein wählen. Nachdem wir 2016 hier in Schleswig-Holstein das Wahlalter 16 für die Landtagswahlen eingeführt hatten, habe ich über einen längeren Zeitraum Schülerinnen und Schüler in den Besuchergruppen regelmäßig über ihre Meinung dazu befragt. Eine negative Reaktion gab es dabei nie. Warum also nicht auch auf der Ebene des Bundestages?
Die Fronten in der Frage sind seit Jahren verhärtet. Grüne, Linke und SPD sind dafür, die anderen dagegen. Auf Bundesebene brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit, weil das Wahlalter 18 in Artikel 38 Grundgesetz festgeschrieben ist. Am 29. Juni 2017 haben wir hier ihm Landtag das letzte Mal darüber gestritten. Alle Argumente pro und contra wurden ausführlich heruntergebetet.
Auch die durchgeführte Anhörung brachte die zu erwartenden Positionen und Argumente: Der Landesbeauftragte für politische Bildung sprach sich dafür aus, der Landeswahlleiter hielt sich - seiner Funktion entsprechend - mit einer Bewertung zurück, der Landeswahlleiter aus Bremen war zumindest skeptisch, was die Hoffnung betraf, mit der Senkung des Wahlalters den langjährigen Trend zurückgehender Wahlbeteiligungsquoten umzukehren.
Die Hauptfrage aus der letzten Debatte im Juni 2017 - wie steht es mit der Wahlbeteiligung der entsprechenden Alterskohorte in Schleswig Holstein? -, konnte in der Anhörung leider nicht geklärt werden. Der Landeswahlleiter stellte in seiner Stellungnahme schlicht fest, dass es über die Wahlbeteiligung der Gruppe der 16- und 17-Jährigen in Schleswig-Holstein sowohl für die Landtagswahl 2017 als auch für die Kommunalwahlen keinerlei belastbaren Zahlen gibt. Da sind wir also genau so klug wie zuvor.
Warum also heute noch einmal eine Debatte im Hohen Haus, obwohl wir eine - leider - ablehnende Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses haben? Auch dort wurde das Thema nicht noch einmal diskutiert. Wieder die übliche Konstellation: CDU, FDP und AfD dagegen, SPD und SSW dafür. Und die Grünen? Gefangen in der Koalitionsraison auch dagegen.
Dabei gibt es seit 2017 einen bemerkenswerten neuen Aspekt. Eer lässt sich mit drei Buchstaben benennen: FFF, Fridays for Future. Europaweit demonstrierten 2019 Millionen von jungen Leuten, um die Politik vor den Auswirkungen der klimatischen Veränderungen zu warnen. Fridays for Future ist schon heute die wirkungsmächtigste Jugendbewegung der neueren Geschichte, und zwar weltweit.
Das gab es bei unserer letzten Debatte im Juni 2017 noch nicht. Auch heute stehen die jungen Leute wieder vor unserem Landeshaus und fordern, dass wir Politikerinnen und Politiker endlich in die Puschen kommen müssen, um das beim Pariser Weltklimaabkommen beschlossene 1,5-°C-Ziel noch einhalten zu können.
Sie zeigen uns, was es heißt, Verantwortung einzufordern und damit auch zu übernehmen. Und sie sind zu großen Teilen unter 18 Jahren: Diese Menschen weiterhin vom Wahlrecht auszuschließen mit dem Argument, mit 16 Jahren sei man noch zu unreif zum Wählen, ist eine Farce, ein schlechter Witz älterer Semester. Mit großem Trara haben wir 2019 zum Jahr der politischen Bildung ausgerufen, rennen von einer dialogP-Veranstaltung zur nächsten, stärken der WiPo-Unterricht in den Schulen, wo wir nur können: hic rhodos, hic salta!
Ich verspreche Ihnen, sollte es nach der nächsten Bundestagswahl zu Koalitionsverhandlungen unter grüner Beteiligung kommen - einiges spricht dafür -, wird das Wahlalter 16 auf die Tagesordnung