Die meisten der ausgewählten Gebiete befinden sich in der Marsch. Dort wird dich Flora und Fauna längerfristig kaum ändern. Die Flächen werden kaum intensiv genutzt, allenfalls Schafe sorgen im Rahmen des Deichschutzes für eine kurze Grasnarbe. Ähnlich verhält es sich bei der anderen Hauptgruppe, den Mooren. Diese müssten evtl. von Bäumen frei gehalten werden, um sich nicht in Bruchwald zu wandeln. Damit sind wir auch beim Kern der Thematik. Überalldort, wo eigentlich Hochwald wachsen würde, also auf der gesamten Geest, müssen stärkere Eingriffe stattfinden, um Flächen offen zu halten- bei Äckern und Weiden ist das klar, alle anderen Flächen die ungenutzt sind, unterliegen einer starken Sukzession, d.h. tendieren zur Waldbildung, beginnend mit Robinien, Birken, Rot- Weißund Schlehdorn usw., gefolgt von Ahorn, Linde, ggf. Ulme, Hainbuche, Buche, Eiche, Kiefer, d.h., diese Flächen müssen "gepflegt" werden, um die Flora und Fauna im Gleichgewicht zu halten. Sonst gehen sie nach ca. 100 Jahren in einen relativ artenarmen Hochwald über. Das trifft auch für "Naturwälder" zu. Bei dieser Pflege müssen schon früh die meisten Bäume entnommen werden und invasive Arten wie Ambrosie oder Chinesischer Knöterich bekämpft werden. Auch hier bedarf es zur Offenhaltung und Erhalt einer großen Artenzahl gerade bei Blumen und Insekten Maßnahmen wie z.B. 2-3 x Mahd pro Jahr. Das kennt man aus vielen Naturschutzgebieten. Das ist viel Arbeit für Gemeinden, Naturschutzverbände und Bauern, darüber muss man sich im Klaren sein- und es kostet Geld. Da gilt es abzuwägen.
Aber es gibt noch weitere Kritikpunkte an diesem Konzept. Sie schreiben (Zitat) „Es wurden vorrangig Gebiete auf Umsetzbarkeit der Wildnisziele geprüft, die sich zu einem überwiegenden Anteil im Eigentum im Eigentum der öffentlichen Hand oder im Besitz von Naturschutz-Stiftungen und Verbänden befinden“, sagt indirekt, dass offensichtlich auch Land privater Eigentümer im Visier der Wildnissucher ist. Das lehnen wir als AfD kategorisch ab – Privateigentum hat für uns nach wie vor einen hohen Stellenwert! In der Vorgabe des Bundes sind Wildnisgebiete mindestens 500 ha groß, handelt es sich um Wald sollen es sogar 1.000 ha sein. Auch hier zeigt sich die Landesregierung „flexibel“, wohlwissend dass die Größenvorgaben gar nicht realisierbar sind. Da nimmt sie kurzerhand deutlich kleinere Flächen ab 20 ha in die Prüfung. Frei nach dem Motto wenn´s nicht passt, wird’s passend gemacht. Das ist ein Beleg dafür, dass hier „Natur im Baukastensystem“ entwickelt und geplant wird. Natur, die weder wild ist noch irgendwann in den letz
ten 50 Jahren jemals Wildnis war. Mit Wildnis hat das herzlich wenig zu tun. Wirkliche Wildnis finden sie vielleicht noch auf Borneo oder in Papua-Neuguinea, aber bestimmt nicht in Schleswig-Holstein. Alles in allem ist das Wildnis-Konzept dieses Umweltministers ein weiterer Versuch, grüne Ideologie zu etablieren.
Wir behaupten, die konkrete Umsetzung nach den strengen Vorgaben des Bundesamtes ist nicht nur nicht in „bestimmten Eignungsgebieten“ umsetzbar, sondern insgesamt nicht. Warum nicht? Ein am grünen Tisch vernetztes Mosaik von Biotopen ist eher Wunschvorstellung! Das zu erhalten ist eine Frage, die die Politik entscheiden muss. Die Biologie würde sich kurioserweise dagegen entscheiden und diese Biotope bald verschwinden lassen.
Herr Präsident! Wer an Wildnis denkt, hat häufig das Bild von unberührter Natur und Landschaft in großen Dimensionen vor Augen. Aber kaum jemand bringt so ein Bild mit Deutschland oder Schleswig-Holstein in Verbindung. Das ist auch nicht verwunderlich, denn Wildnisgebiete kommen hier kaum vor. Solche Gebiete zeichnen sich durch ihre Unberührtheit aus, sie sind sich selbst überlassen und frei von menschlichen Nutzungen.
Doch mittlerweile find sich in Deutschland kaum noch Gebiete, auf die diese Merkmale zutreffen. Im Rahmen ihrer Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt hat die Bundesregierung die Ziele und Merkmale für Wildnisgebiete aufgezeigt. Eines der Ziele ist die Schaffung von Wildnisgebieten in Deutschland. Das heißt, die Nationale Biodiversitätsstrategie schreibt unter anderem vor, dass sich Wildnisgebiete auf 2 % der Landesfläche entwickeln sollen. Die Nationale Biodiversitätsstrategie wurde bereits in 2007 von der Bundesregierung verabschiedet.
Die Umsetzung dieser Zielformulierung ist wie wir wissen Aufgabe der Länder. Wir als Küstenkoalition haben seinerzeit mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes diesen Arbeitsauftrag aufgenommen und es entsprechend im Naturschutzgesetz in § 12 verankert. Demnach sollen innerhalb des Biotopverbundes mindestens 2 % der Landesfläche zu Wildnisgebieten entwickelt werden. Auf der Grundlage und den allgemeinen Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes haben wir seinerzeit die Entwicklung von Wildnisgebieten im Rahmen des Biotopverbundes eingebunden.
Bei der Änderung des Landesnaturschutzes war es für uns als SSW wichtig, ein Gesetz zu bekommen, das seinen Fokus stärker auf Biodiversität mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt richtet. Genau diese Zielrichtung zieht sich durch das Landesnaturschutzgesetz wie ein roter Faden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes in zweiter Lesung in 2016 hat die Küstenkoalition den Auftrag der Bundesregierung umgesetzt, mehr für Biodiversität zu tun - also neun Jahre, nachdem von der Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt verabschiedet wurde. Gleichwohl muss ich zugeben, trotz der Expertise zum Gesetzentwurf habe ich mich damals gefragt, wie solche Wildnisgebiete bei uns die Landschaft und Natur eingefügt werden sollen beziehungsweise wie sie sich entwickeln sollen. Nichtsdestotrotz stehe ich zu dieser Entscheidung, denn ich sehe die Notwendigkeit für solche Wildnisgebiete. Nur so schaffen wir spezielle Lebensrückzugsräume für manche Arten - die eben keine Kulturfolger sind -, die an besondere und wenig beeinflusste Lebensräume gebunden sind.
Daher begrüße ich ausdrückliche den vorliegenden Bericht, der deutlich macht, wie sich ein Wildniskonzept in Schleswig-Holstein umsetzen lässt. Ich danke dem Ministerium, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht und insbesondere den Fachleuten aus dem LLUR, die für die Erarbeitung des Fachkonzeptes stehen.
In Teilen bestätigt der Bericht meine Bedenken hinsichtlich der vollständigen Umsetzbarkeit. Aber viel wichtiger ist für mich, dass der Bericht deutlich macht und aufzeigt, dass Wildnisgebiete auch in Schleswig-Holstein eingerichtet werden können. Das bestätigt die Entscheidung der Küstenkoalition, dies ins Gesetz aufzunehmen.
Bei der Errichtung von Wildnisgebieten stehen wir noch völlig am Anfang, und ich bin gespannt auf die weitere Fachdiskussion und Ausführung im Ausschuss. Wenn ich an den Antrag der Koalition zum biologischen Klimaschutz denke, dann sehe ich gerade in Bezug auf unsere Moore, dass sich beides hervorragend verbinden lässt.
Wichtig scheint mir der Aspekt der öffentlichen Beteiligung beziehungsweise die entsprechenden Informationen an die Bevölkerung über die Errichtung von Wildnisgebieten. Ich kann mir gut vorstellen, dass in der Bevölkerung die Frage nach der Notwendigkeit und der Umsetzbarkeit auftaucht.
Herr Präsident! Der im Mai 2019 in Paris veröffentlichte aktuelle Globale Zustandsbericht des Weltbiodiversitätsrats zeichnet für den Erhalt der Biodiversität ein erschreckendes Bild. Demnach ist rund eine Million Arten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vom Aussterben bedroht, viele Arten drohen bereits in Kürze zu verschwinden.
Auch in Schleswig-Holstein steht es schlecht um unsere Artenvielfalt. Im Vergleich zu 2004 haben wir bereits heute 25 % der Arten verloren. Wir stehen vor einer riesen Herausforderung, die für mich denselben Stellenwert hat wie der Kampf gegen den Klimawandel. Beide Entwicklungen, auch wenn sie im entscheidenden Maße zusammenhängen, bedrohen die existentiellen Grundlagen unseres Lebens.
Deshalb handeln wir: Bereits im Jahre 2007 hat die Bundesregierung mit der Nationalen Biodiversitätsstrategie beschlossen, diesem Trend entgegenzuwirken. Der Bund will bis zum Jahre 2020 die Natur auf mindestens 2 % der Landesfläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten als Wildnis entwickeln.
Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer mit der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes 2016 solche sich selbst regulierenden Ökosysteme im § 12 LNatschG verankert. Auch wir wollen innerhalb des Biotopverbundes mindestens 2 % der Landesfläche als Wildnisgebiete zu entwickeln.
Wildnisgebiete können einen bedeutsamen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in Deutschland beziehungsweise Schleswig-Holstein leisten, da sich hier Lebensräume für spezialisierte Arten entwickeln können, die in der Landschaft sonst so nicht mehr zu finden sind. Wildnisgebiete geben der Natur den Raum, sich veränderten Umweltfaktoren anzupassen. Sie werden damit in der Zukunft auch Bedeutung für die Umweltbildung haben und einen Beitrag für das Naturerleben in Schleswig-Holstein leisten können.
Der vorliegende Bericht baut auf einem seit 2016 erarbeiteten Fachkonzept „Wildnisgebiete in Schleswig-Holstein“ des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auf. Er benennt unter anderem Qualitätskriterien für Wildnisgebiete und deren Bestand, beleuchtet allgemeine Probleme und Fragestellungen und beschreibt
Im Ergebnis stellen sich einschließlich der Flächen des Nationalparks Wattenmeer derzeit etwa 1,9 % der Landesfläche Schleswig-Holsteins als wildnisgeeignet dar, Wildnisbestand und Wildnisentwicklung zusammengefasst.
Der Nationalpark umfasst darüber hinaus marine Wildnisflächen in einem Umfang von circa 150.000 ha, die jedoch nicht zur statistischen Landesfläche gezählt werden. Das MELUND erwartet, dass als Ergebnis der ausstehenden Prüfung weiterer 170 relativ kleinflächiger Areale - 20 ha bis 50 ha - zumindest die Potenzialflächen das 2-%Ziel erreichen werden.
Der Ausbau der Wildnis in Schleswig-Holstein, der Schutz der Natur- und Artenvielfalt bestimmt am Ende über unseren natürlichen Reichtum. Klar ist: Es sind große Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich, um dem Artensterben etwas entgegenzusetzen und den Trend am Ende umzukehren. Das ist nur zu schaffen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen - von der Landwirtschaft über Industrie und Gewerbe bis hin zu unseren eigenen Gärten.
Im Rahmen der aktuell stattfindenden Fortschreibung und Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne wird das Thema Wildnis als konkretisierende Zielbestimmung der Biotopverbundplanung dargestellt, das mithilfe der bestehenden Naturschutzinstrumente und weiterer Programme - insbesondere Moorschutz- und Auenschutzprogramm - umzusetzen ist. Wildnisgebiete sind keine neue Schutzgebietskategorie im Sinne des Naturschutzrechtes.
Da ein großer Informationsbedarf besteht, soll zeitnah eine aus dem Konzept abgeleitete Wildnis-Broschüre erstellt und veröffentlicht werden.
In einem zweiten Schritt sollen in den nächsten fünf Jahren Wildniseignungsgebiete im überwiegenden Eigentum der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Schrobach-Stiftung und des Landes Schleswig-Holstein modellhaft umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Modellgebiete dient insbesondere der beispielhaften Evaluierung von konkreten gebietsbezogenen Umsetzungsschritten und der Klärung von Einzelfragen.
Mit dem Wildniskonzept und dessen schrittweise Umsetzung werden wir nicht nur einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten, sondern auch Räume schaffen, in denen sich die Natur - für den Menschen erlebbar - nach ihren eigenen Regeln entwickeln kann.