Im vierten Quartal 2019 sind beim Petitionsausschuss 79 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 50 Petitionen abschließend behandelt. Mit gutem Erfolg fang am 22. November 2019 eine Bürgersprechstunde in Meldorf statt, die der Abgeordnete Volker Nielsen durchgeführt hat. Vielen Dank dafür!
Auch in diesem Jahr wird der Ausschuss weitere Bürgersprechstunden durchführen. Eine hat bereits Herr Dr. Tietze sehr erfolgreich in Husum durchgeführt. Auch dafür herzlichen Dank!
Aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen kurz zwei Fälle vorstellen, um die vielfältige Arbeit im Ausschuss zu unterstreichen. In einem Fall ist der Petent Notfallsanitäter und Ausbilder. Er begehrt eine Änderung des bundeseinheitlichen Notfallsanitätergesetzes dahin gehend, dass Notfallsanitäter Heilkunde bis zur Übernahme durch einen Arzt ausüben dürfen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren teilt die Kritik des Petenten und sieht es als unbedingt notwendig an, dass Rechtssicherheit durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werde. Vielen Dank an Herrn Garg
Es bedürfe einer bundeseinheitlichen Regelung, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die im gesetzlichen Umfang des Notfallsanitätergesetzes tätig werden, vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden. Die Bundesländer RheinlandPfalz und Bayern haben eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Bundesrat initiiert. SchleswigHolstein ist dieser Bundesratsinitiative beigetreten. Der Ausschuss begrüßt, dass sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene für das Anliegen des Petenten einsetzt, wir arbeiten also gemeinsam daran.
stellt. Er beklagte in seiner Petition, dass sein Antrag bisher nicht abschließend entschieden worden sei. Jüngere Kollegen, die ihren Antrag später als er gestellt hätten, hätten bereits einen positiven Bescheid erhalten. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die mobile Ausstattung des Arbeitsplatzes des Petenten während des Petitionsverfahrens zwischenzeitlich erfolgen konnte.
Dies war nur ein kleiner Ausschnitt aus einer großen Bandbreite unserer Petitionen. Ein Wort möchte ich aber, bevor ich schließe, an unser Geburtstagskind richten. Ich habe zwar keine Geschenke dabei, dafür aber ein paar warme Worte. Unser Kollege, der Abgeordnete Burkhard Peters, unterstützt uns mit seinem wirklich fundierten juristischen Wissen immer sehr tatkräftig. - Alles Gute zum Geburtstag und herzlichen Dank dafür!
Ich weise darauf hin, dass eine Aussprache zum Petitionsbericht nicht vorgesehen ist und ich deshalb leider keine Kurzbeiträge zulasse.
Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 19/1911 (neu) zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen.
Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.