Hauke Göttsch
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit etwa einem Jahr befasst sich der Landtag mit der Sicherstellung der Finanzierung von Tierheimen. Im Kern geht es um die entstehenden Kosten für die Unterbringung von Fundtieren. Gemäß der Fundtierrichtlinie sind die Kommunen verpflichtet, nur die ersten vier Wochen die entstehenden Kosten für Unterbringung, Pflege und Ernährung von Fundtieren zu übernehmen. Die derzeit noch geltenden vier Wochen sind allem Anschein nach zu kurz.
Viele Tierheime arbeiten schon länger am Anschlag. Dass sich viele Menschen während der Coronapandemie ein Tier zugelegt haben, dem sie am Ende nicht gewachsen sind, kommt verschärfend hinzu. Daher auch mein aktueller, dringender Appell an die Einsicht der Menschen: Tiere sind keine Geschenkartikel!
Die vom Landtag durchgeführte Anhörung hat uns da nur bedingt weitergebracht, stehen sich doch zwei Positionen gegenüber, die man nur schwer in Deckung bringen kann.
Auf der einen Seite steht das Bedürfnis der Tierheime, ihre Arbeit sachgerechter zu entlohnen. Gleichzeitig möchte ich in Erinnerung rufen, was auch Gegenstand der Anhörung war: Teilweise besteht eine Diskrepanz, wenn ausgeführt wurde, dass die Unterbringung einer Katze mit 15 € zu Buche schlägt, die eines Pferdes bei einer privaten Unter
bringung dagegen nur mit 10 €. Dies gilt es nachund aufzuarbeiten.
Auf der anderen Seite stehen der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Diskussion um mögliche Ausgleichszahlungen nach Artikel 57 Absatz 2 der Landesverfassung, das Auslösen von Konnexität, im Raum.
Meine Damen und Herren, hier kann nicht so oder so entschieden werden, hier muss ein Einigungsgespräch her. In dieser verfahrenen Situation bietet nun das Innenministerium zusammen mit dem Umweltministerium an, einen ergebnisoffenen Runden Tisch zu initiieren und zu moderieren. Am Ende kann eine neue Fundtierrichtlinie ein mögliches Ergebnis sein, aber das werden die Gespräche ergeben müssen.
Wir sollten dieses Angebot annehmen, bietet es doch die reelle Chance, das Thema endlich einer Lösung zuzuführen. Folgerichtig bitte ich um Überweisung des Antrages, Drucksache 19/2610 (neu), in den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen kurz vor der Mittagspause den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zweite Quartal 2020 vorstellen. In diesem Quartal sind beim Petitionsausschuss 119 neue Petitionen eingegangen, und der Ausschuss hat 75 Petitionen abschließend behandelt. Er hat in einer Petition eine Gesprächsrunde sowie eine Anhörung von Vertretern der Landesregierung durchgeführt. Die weiteren Zahlen für den Berichtszeitraum ergeben sich aus dem schriftlichen Bericht, der Ihnen vorliegt.
Meine Stellvertreterin Frau Ünsal und ich - Frau Ünsal ist leider nicht da - haben am Montag und Dienstag dieser Woche an der Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Dresden teilgenommen.
Ein großes Thema auf der Tagung war auch die Rolle der privaten Petitionsplattformen im Internet. Die Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder sind sich einig, dass mit diesen eine Zusammenarbeit keineswegs stattfinden sollte.
Vielmehr ist es wichtig, die Funktionen der parlamentarischen Petitionsausschüsse durch mehr Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen. Helfen Sie bitte alle dabei mit, und lassen Sie uns klarmachen: Wir sind das Original!
Irgendwelche Klicks auf einer Internetseite können nichts bewirken. Anliegen der politischen Teilhabe müssen an das Parlament gerichtet sein. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, lassen Sie es uns gemeinsam schützen.
Ich komme nun zum Bericht. Das vorherrschende Thema in diesem Quartal sind die Auswirkungen der Coronapandemie. Den Ausschuss haben zahl
reiche Petitionen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die Aufklärung zu Maßnahmen und Entscheidungen anlässlich der aktuellen Coronapandemie gefordert haben. Die Beschwerden betreffen zum Beispiel die Durchführung von Abiturprüfungen, den Unterrichtsausfall an den Schulen Frau Ministerin -, die Sportausübung, den Schwimmunterricht während der Coronapandemie, die Nutzung von Sportboothäfen, die Nutzung von Wohnwagen, Zuschüsse für private Ferienhausvermieter, die Forderung mehrwöchiger Ausgangssperren oder die Situation der Geburtshilfe auf den Inseln während der Pandemie - um nur einige Petitionen zu nennen. In einer Petition wird auch das Besuchsverbot in Pflegeheimen thematisiert.
Der Ausschuss hat den betroffenen Menschen die aktuelle Rechtslage erläutert und Lösungsmöglichkeiten bei ihren Anliegen aufgezeigt. Mir persönlich war es sehr wichtig, diese Petitionen schnell und umfassend zu bearbeiten, um den besorgten Menschen in schwierigen Zeiten eine Hilfestellung zu geben. - Vielen Dank, und guten Appetit!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses zum ersten Quartal 2020 vor. Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichts ausführen: Im ersten Quartal 2020 sind beim Petitionsausschuss 91 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 66 Petitionen abschließend behandelt. Der Ausschuss hat einen Ortstermin und eine Anhörung durchgeführt. Mit sehr gutem Erfolg fand am 20. Januar 2020 eine Bürgersprechstunde in Husum statt. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Tietze; es gab eine große Resonanz.
In den letzten Monaten konnte der Ausschuss, bedingt durch die Coronapandemie, keine Bürgersprechstunden anbieten. In den kommenden Monaten aber wird der Ausschuss wieder vor Ort sein. Die weiteren Zahlen aus dem Berichtszeitraum ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt.
Seit Ausbruch der Pandemie hat sich der Ausschuss mit zahlreichen Petitionen besorgter Bürgerinnen und Bürger zum Komplex Corona beschäftigt. In vielen Fällen konnte der Ausschuss helfen und die Menschen über die aktuelle Rechtslage informieren und auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen kurz zwei Fälle vorstellen.
In einem Fall beschwerte sich ein Petent über einen durch seinen Nachbarn an seinem Grundstück aufgestellten Zaun. Wegen Sicherheitsbedenken und Problemen im Zugang zu seinem Grundstück möchte er ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Kreises erreichen. Der Petitionsausschuss hat sich - ebenso wie das zuständige Ministerium - dafür ausgesprochen, dass die Bauaufsichtsbehörde in diesem Fall erneut eine Prüfung vornimmt. Dem Petenten konnte damit geholfen werden.
In einem anderen Fall beklagte ein Petent den maroden Zustand eines Radweges. Insbesondere im Bereich des Ortsausganges sei der Radweg teilwei
se weder zu begehen noch mit dem Fahrrad zu befahren. Das Ausweichen auf die Landstraße sei für Radfahrer allerdings aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens durch Lkw gefährlich. Der Ausschuss hat sich den Fall vor Ort angesehen. - Herr Weber, schönen Dank dafür! - Er begrüßt, dass der Radweg zwischenzeitlich so saniert werden konnte, dass er wieder benutzbar ist. Im Beschluss hat er seine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die restliche Wegstrecke sowie die Fahrbahn in das darauffolgende Erhaltungsprogramm aufgenommen werden. Fazit: Wir machen den Weg frei. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu dem Bericht unseres Herrn Ministers zu Wort gemeldet - vielen Dank noch einmal dafür -, um meinerseits einen kleinen Livebericht zu geben.
Ich hatte am Sonntag einen kleinen Infekt, der sich auch auf meine Vorgeschichte ein bisschen ausgewirkt hatte. Was macht ein ordentlicher Patient? Er ruft bei seinem Hausarzt an. Der hat genau richtig reagiert und hat gesagt: „Herr Göttsch, beobachten Sie das, warten Sie es ab.“
Allerdings wurde ich dann selber etwas nervös und habe bei meinem Kardiologen hier am UKSH angerufen. Der hat sofort gesagt: „Herr Göttsch, kommen Sie her. Wir untersuchen Sie und checken Sie durch. Außerdem wird ein sogenannter COVID-19Test gemacht.“ Das sollte in der nächsten Woche sein. Leider haben wir heute aber diese wichtige Debatte.
Ich habe das deshalb vorgezogen, was ich auch konnte, und war am Mittwoch beim Test. Ich habe mich noch am Mittwoch dann selbst unter Quarantäne gestellt, war also nicht hier. Am Donnerstagmorgen allerdings bin ich hierher gefahren und habe unterwegs den Anruf bekommen, dass ich negativ bin.
- Genau. Schönen Dank auch dafür, dass Sie alle die App nutzen.
Liebe Frau Pauls, theoretisch könnte ich schon wieder infiziert sein.
- Genau. - Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen einmal erzählen, wie so etwas am UKSH läuft. Man kommt noch nicht ganz in die Eingangshalle hinein; da wird man schon gefragt, hervorragend gemanagt. Man meldet sich an, sitzt dann mit dem erforderlichen Abstand im Wartebereich, der hervorragend desinfiziert ist. Dann wird der Abstrich genommen und dann darf man wieder nach Hause fahren und stellt sich selber unter häusliche Quarantäne.
Ich habe heute Morgen den normalen Gesundheitscheck wegen meines Herzens gehabt. Das kriegen wir auch wieder in den Griff. Ich habe dann natürlich mit Professor Frey über die Pandemie sowie über diese ganzen Testungen gesprochen. Er hat mir ganz klar gesagt: Herr Göttsch, Sie könnten es jetzt wieder haben, ist überhaupt kein Problem; man kann sich angesteckt haben. Deswegen werden alle Patienten, die eingeliefert werden, zur Sicherheit aller und auch des Personals getestet. Aber eine flächendeckende Testung verbietet sich. Denn Sie müssten jeden Tag die Leute testen, weil jeden Tag erneut die Möglichkeit besteht, sich anzustecken. Das halte ich nicht für sinnvoll.
Ich unterstütze es, dass wir darüber im Sozialausschuss gerne noch einmal diskutieren, Herr Kalinka. Ich komme dann gerne hinzu. Aber dass wir eine flächendeckende und wiederholte Testung machen, kann ich einfach nicht unterstützen. Dann nämlich müsste ich heute auch schon wieder los zum Test.
In diesem Sinne: Bleiben wir alle gesund und leben weiterhin glücklich in unserem schönen SchleswigHolstein. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei mir wird es mit der Abstimmung sicherlich nicht so kompliziert.
Heute Abend stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das vierte Quartal
1 Anmerkung: Die AfD-Fraktion hat die Überweisung ebenfalls abgelehnt.
2019 vor. Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichts ausführen:
Im vierten Quartal 2019 sind beim Petitionsausschuss 79 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 50 Petitionen abschließend behandelt. Mit gutem Erfolg fang am 22. November 2019 eine Bürgersprechstunde in Meldorf statt, die der Abgeordnete Volker Nielsen durchgeführt hat. Vielen Dank dafür!
Auch in diesem Jahr wird der Ausschuss weitere Bürgersprechstunden durchführen. Eine hat bereits Herr Dr. Tietze sehr erfolgreich in Husum durchgeführt. Auch dafür herzlichen Dank!
Die weiteren Zahlen ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt.
Aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen kurz zwei Fälle vorstellen, um die vielfältige Arbeit im Ausschuss zu unterstreichen. In einem Fall ist der Petent Notfallsanitäter und Ausbilder. Er begehrt eine Änderung des bundeseinheitlichen Notfallsanitätergesetzes dahin gehend, dass Notfallsanitäter Heilkunde bis zur Übernahme durch einen Arzt ausüben dürfen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren teilt die Kritik des Petenten und sieht es als unbedingt notwendig an, dass Rechtssicherheit durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werde. Vielen Dank an Herrn Garg
- der leider nicht mehr da ist, schade.
Es bedürfe einer bundeseinheitlichen Regelung, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die im gesetzlichen Umfang des Notfallsanitätergesetzes tätig werden, vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden. Die Bundesländer RheinlandPfalz und Bayern haben eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Bundesrat initiiert. SchleswigHolstein ist dieser Bundesratsinitiative beigetreten. Der Ausschuss begrüßt, dass sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene für das Anliegen des Petenten einsetzt, wir arbeiten also gemeinsam daran.
In einem anderen Fall hat der Petent bei einer Dienststelle einen Antrag auf Wohnraumarbeit ge
stellt. Er beklagte in seiner Petition, dass sein Antrag bisher nicht abschließend entschieden worden sei. Jüngere Kollegen, die ihren Antrag später als er gestellt hätten, hätten bereits einen positiven Bescheid erhalten. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die mobile Ausstattung des Arbeitsplatzes des Petenten während des Petitionsverfahrens zwischenzeitlich erfolgen konnte.
Dies war nur ein kleiner Ausschnitt aus einer großen Bandbreite unserer Petitionen. Ein Wort möchte ich aber, bevor ich schließe, an unser Geburtstagskind richten. Ich habe zwar keine Geschenke dabei, dafür aber ein paar warme Worte. Unser Kollege, der Abgeordnete Burkhard Peters, unterstützt uns mit seinem wirklich fundierten juristischen Wissen immer sehr tatkräftig. - Alles Gute zum Geburtstag und herzlichen Dank dafür!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und ich schließe jetzt meine Rede.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nobis, Sie sagen, die Jäger seien immer zur Stelle. - Hier bin ich! Ich habe einen tollen Blick auf eine neue vordere Riege bei der CDU. Hervorragend!
Heute liegt uns der Wunsch der AfD auf dem Tisch, das Kommunalabgabengesetz zu ändern. Leider ist das nur ein weiterer untauglicher Versuch, unter dem Deckmantel der Sacharbeit populistisch Stimmung aufzugreifen und zu bedienen.
- Hören Sie die Rede zu Ende. - Mit ihrer Gesetzesinitiative wollen Sie erreichen, dass Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer befreit werden. Durch Ihren Gesetzentwurf erwecken Sie den falschen Eindruck, als wäre hier etwas zu regeln, was noch nicht geregelt ist. Auch hier irren Sie gründlich. Als Bürger der wunderschönen Gemeinde Ehndorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde kann ich Ihnen Folgendes sagen.
- Ich glaube, ich.
- Genau.
Herr Hölck -
Alles klar. - Also, der Bürgermeister steht vorn.
Mein Amt Mittelholstein hat die Möglichkeit der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung in seiner Musterhundesteuersatzung bereits vorgesehen. Meine Gemeinde - in der ich Bürgermeister bin hat diesen Vorschlag aufgegriffen und dies nicht nur für Jagdhunde geregelt, sondern unter anderem auch für Gebrauchshunde im Forstdienst, Herdengebrauchshunde, Sanitäts- und Rettungshunde, Blindenführhunde.
Diese Verordnung gilt in meiner Gemeinde inzwischen über drei Jahre. Bisher ist mir nicht eine einzige Klage zu Ohren gekommen. Gleiches gilt für weitere 30 amtsangehörige Gemeinden.
Diese Lösung hat neben einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes einen weiteren Vorzug. Mit der Hundesteuer stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Gleichzeitig verhindern wir, dass Konnexität ausgelöst wird. Damit haben Sie die Begründung.
Danke. - Doch nun konkret zu Ihrem Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 19/1719. Sie schaffen es tatsächlich, in diesen Gesetzentwurf, der inhaltlich nur aus einem einzigen Artikel besteht, zwei grobe inhaltliche Schnitzer einzubauen.
Ersten sprechen Sie in Ihrem Gesetzentwurf von „Jagdberechtigten“. Gemeint sein müssten aber die Jagdausübungsberechtigten, denn nur diese sind im Landesjagdgesetz definiert.
- Wenn ich so etwas ins Parlament einbringe! Also, Herr Nobis!
Zweitens - es geht weiter - behaupten Sie in Ihrer Begründung, die Hundesteuer werde von den Kreisen erhoben. Auch dies ist falsch. Hier handelt es
sich um eine kommunale Steuer, die die Gemeinde erhebt. Das habe ich Ihnen eben bereits erläutert.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist inhaltlich mangelhaft, und der Wunsch, das Kommunalabgabengesetz zu ändern, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur problematisch, sondern er ist auch flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem Bericht werde mit aller Wahrscheinlichkeit nur ich reden, deshalb wird die Mittagspause auch gleich losgehen.
Ich stelle Ihnen heute den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2019 vor. Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichtes ausführen: Im dritten Quartal 2019 sind beim Petitionsausschuss 56 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 107 Petitionen abschließend behandelt. Ich freue mich über die gute Erledigungsquote des Ausschusses, die unsere effektive Arbeit unterstreicht.
Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum außerdem einen Ortstermin und eine Anhörung von Vertretungen der Landesregierung durchgeführt. Mit gutem Erfolg fand am 16. September 2019 eine Bürgersprechstunde in Eutin statt. Herr Abgeordneter Hansen, herzlichen Dank für die Unterstützung. - Der ist leider gerade nicht hier, vielleicht schon zu Tisch.
Mein herzlicher Dank geht an die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses, die so etwas hervorragend vorbereitet und uns immer gut unterstützt.
Die weiteren Zahlen ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen gerade ausgeteilt worden ist. Da können Sie sozusagen noch warm nachlesen, was drin steht.
Die in dieser Legislaturperiode wieder neu ins Leben gerufenen Bürgersprechstunden sind ein wichtiges Instrument für uns Abgeordnete, um vermehrt direkte Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern zu führen. Die nächste Bürgersprechstunde findet noch in diesem Monat, nämlich am 22. November 2019, in Meldorf statt. Kommen Sie zu uns, wir sind für Sie da!
- Darauf gehe ich jetzt lieber nicht ein, das würde den Zeitrahmen sprengen.
Aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen kurz zwei Fälle vorstellen, um die vielfältige Arbeit des Ausschusses zu unterstreichen: Ein Petent fühlt sich durch die Ablehnung der Anerkennung einer einwöchigen Bildungsveranstaltung als Bildungsmaßnahme nach dem Weiterbildungsgesetz SchleswigHolstein durch seinen neuen Dienstherren ungerecht und benachteiligt behandelt und bittet den Petitionsausschuss um Unterstützung. Für den Ausschuss ist die Begründung für die Ablehnung des Antrags des Petenten nicht nachvollziehbar. Für ihn ergeben sich erhebliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz wegen der unterschiedlichen Anwendung des Konsensprinzips innerhalb eines Ministeriums. Der Ausschuss spricht seine Unterstützung für das Begehren des Petenten aus und bittet das Innenministerium um Prüfung der Rücknahme der Entscheidung. Ich sehe ein Nicken bei Ihnen, Herr Minister, vielen Dank für Ihre Unterstützung.
In einem anderen Fall moniert der Petent, dass ihm als pensioniertem Lehrer im Rahmen seiner Tätigkeit als Seniorexperte seine Versorgungsbezüge gekürzt werden. Er begehrt, dass Lehrkräfte, die höchstens ein Jahr vorzeitig in Pension gehen nach Erreichen des Pensionsalters weiter im Schuldienst tätig sein können, ohne dass ihnen von der Pension Geld abgezogen wird. Das Bildungsministerium teilt mit, dass eine Ausnahmeregelung im Fall des Petenten versehentlich nicht berücksichtigt worden sei. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass mittlerweile eine neue Berechnung durchgeführt wurde. Hiernach kommt es momentan nicht zu einer Kürzung, vielmehr wird ein Teil der einbehaltenen Kürzungsbeiträge wieder ausgezahlt. Vielen Dank dafür.
Das war ein kleiner Ausschnitt aus unserer großen Bandbreite an Petitionen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und eine angenehme Mittagspause!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich auch an die Zeit halten, wir werden wohl um 12 Uhr mit diesem Tagesordnungspunkt rechtzeitig fertig sein.
Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zweite Quartal 2019 vor. Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichtes ausführen: Im zweiten Quartal dieses Jahres sind beim Petitionsausschuss 82 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 84 Petitionen abschließend behandelt. Ich freue mich über die gute Erledigungsquote des Ausschusses, die unsere effektive Arbeit unterstreicht. Der Ausschuss hat weiterhin in dem Berichtszeitraum eine Anhörung eines Sachverständigen durchgeführt. Außerhalb der Ausschusssitzungen war der Ausschuss bei drei Ortsterminen und zwei Bürgersprechstunden in Eckernförde und Kiel aktiv. Die weiteren Zahlen ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt.
Die in dieser Legislaturperiode wieder neu ins Leben gerufenen Bürgersprechstunden sind ein wich
tiges Instrument für uns Abgeordnete, um vermehrt direkte Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern zu führen. In unserer täglichen Arbeit stellen wir oftmals fest, dass die Betroffenen schon jahrelang Korrespondenz mit den zuständigen Behörden geführt haben. Um die Hemmschwelle für die Bürgerinnen und Bürger abzubauen und mit komplexen Verfahren an den Ausschuss heranzutreten, sind Bürgersprechstunden von großem Wert. Im persönlichen Gespräch lassen wir uns Zeit für den Menschen, um das Anliegen zu verstehen. Wir stellen auch immer wieder fest, wie sehr Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben von belastenden Behördenentscheidungen betroffen sind. Ich kann daher Betroffene nur ermuntern und ermutigen, weiter von den Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses regen Gebrauch zu machen.
Kommen Sie zu uns, wir sind für Sie da. Die nächste Bürgersprechstunde findet am 16. September 2019 in Eutin statt.
Aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen kurz zwei Fälle vorstellen, um die vielfältige Arbeit des Ausschusses zu unterstreichen. Ein Petent wendet sich mit der Bitte um Unterstützung für eine Kostenstundung von Verfahrenskosten vor dem zuständigen Amtsgericht an den Petitionsausschuss. Aufgrund geringer Einkünfte könne er die derzeitige monatliche Ratenzahlungsvereinbarung nicht einhalten. Der Ausschuss begrüßt, dass dem Anliegen des Petenten abgeholfen werden konnte. Das zuständige Amtsgericht hat dem Stundungsantrag des Petenten stattgegeben.
Mit einem gänzlich anderen Thema wendet sich ein anderer Petent an den Ausschuss, nämlich um seine Veranlagung zur Einkommensteuer 2017 überprüfen zu lassen. Zum einen seien seine im Rahmen des Einspruchs vorgetragenen Einwände gegen den Einkommensteuerbescheid nicht hinreichend gewürdigt worden, zum anderen rügt er die lange Reaktionszeit des Finanzamts auf seinen Einspruch. Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass die Bearbeitungszeit des Finanzamts in Ordnung war. Durch die Überprüfung des Finanzministeriums konnte der Petition aber in Teilen abgeholfen werden, und der Petent hat eine - berechtigte - Nachzahlung erhalten.
Abschließend bitte ich Sie, von der Erledigung der Petitionen aus dem zweiten Quartal 2019 Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu be
stätigen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stelle ich Ihnen den Tä
tigkeitsbericht des Petitionsausschusses des ersten Quartals 2019 vor.
Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichts ausführen. Im ersten Quartal 2019 sind beim Petitionsausschuss 103 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 109 Petitionen abschließend behandelt. Ich freue mich über die gute Erledigungsquote des Ausschusses, die unsere effektive Arbeit unterstreicht.
Der Ausschuss hat weiterhin im Berichtszeitraum eine Anhörung durchgeführt. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Ausschusses, dass wir dieses Pensum konzentriert, effektiv, aber auch mit der nötigen Sorgfalt schaffen können.
Die weiteren Zahlen möchte ich Ihnen nicht nennen. Sie ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt.
- Wir haben noch mehr gearbeitet.
Auf der Landespressekonferenz am 21. März dieses Jahres habe ich darüber hinaus zusammen mit meiner Stellvertreterin, Frau Ünsal, die Möglichkeit genutzt, über die vielfältige Arbeit des Ausschusses zu berichten. Ein besonderes Anliegen ist mir, auf Enttäuschungen bei Online-Petitionen hinzuweisen, die sich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit privaten Initiativen auf Internetportalen ergeben haben. Die Mitzeichnung auf privaten Portalen im Internet führt in keinem Fall zu einem parlamentarischen Verfahren. Offenbar ist der Eindruck entstanden, die Online-Portale arbeiten mit Landesparlamenten zusammen. Das ist aber nicht der Fall. Sowohl in der Bevölkerung als auch in der medialen Berichterstattung wird das „Mitklicken“ auf privaten Online-Portalen oftmals mit dem parlamentarischen Petitionsverfahren verwechselt.
Unser Petitionsverfahren in Schleswig-Holstein ist modern und bürgerfreundlich ausgestaltet. Die Bürgerinnen und Bürgern können sich beispielsweise online über ein Formular an uns wenden. Von dieser Möglichkeit wird bereits in 35 % der Fälle Gebrauch gemacht.
Bei uns in Schleswig-Holstein kann man zudem als eines der wenigen Bundesländer eine öffentliche
Petition einlegen. Ich kann nur jedem interessierten Bürger dazu raten, sich mit den Anliegen direkt an den Ausschuss zu wenden - denn wir sind das Original!
Um den Ausschuss wieder näher an die Bürger zu bringen, ist aktuell mit gutem Erfolg am 13. Mai 2019 eine Bürgersprechstunde in Eckernförde mit der Frau Abgeordneten Waldinger-Thiering abgehalten worden. Eine weitere Bürgersprechstunde hat am letzten Wochenende am Tag der offenen Tür im Landeshaus stattgefunden, von der einige Bürger Gebrauch gemacht haben. Der Ausschuss plant, in dieser Legislaturperiode in regelmäßigen Abständen weitere Bürgersprechstunden abzuhalten. Die nächste Bürgersprechstunde findet am 16. September 2019 in Eutin statt.
Des Weiteren haben wir am Tag der offenen Tür des Landtags zwei Petitionsausschusssitzungen, eine mit Jugendlichen und eine mit Erwachsenen, nachgestellt, um den Bürgerinnen und Bürgern unsere Arbeit näherzubringen - und das mit riesigem Erfolg.
Einen Fall aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen gern vorstellen: Ein Petent hat sich wegen der Berechnung seiner Jubiläumsdienstzeit an den Ausschuss gewandt. Der Petitionsausschuss hat Verständnis für den Unmut des Petenten, dass die Berechnung seiner Jubiläumsdienstzeit nicht schon nach der Übernahme erstellt worden ist, sondern eine Berechnung erst sechs Jahre später zu ungünstigeren Konditionen erfolgte. Nach Auffassung des Ausschusses kann es nicht zulasten des Petenten gehen, dass durch die verzögerte Berechnung nunmehr die Zeiten des Petenten bei der Bundeswehr keine Berücksichtigung mehr finden. Das Ministerium hat den Ausschuss unterrichtet, dass das zuständige Amt angewiesen worden ist, den in der Jubiläumsverordnung festgesetzten Betrag - entsprechend einer Zahlung in Höhe von 307 € - an den Petenten zu veranlassen. Damit konnte der Ausschuss dem Petenten vollumfänglich helfen. - Auch in kleinen Dingen sind wir groß.
In diesem Zusammenhang möchte ich einen ganz großen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsausschussbüro richten. Dort wird sehr fleißig, intensiv und effektiv gearbeitet. Wir
bekommen immer eine gute Zuarbeit und kompetente Antworten. - Herzlichen Dank, es macht wirklich Spaß, mit Ihnen zusammenzuarbeiten!
Abschließend bitte ich Sie, von der Erledigung der Petitionen aus dem ersten Quartal 2019 Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. - Ich wünsche Ihnen als Petitionsausschussvorsitzender eine schöne Sommerzeit und hoffe, dass wir uns alle hier wieder gesund und munter nach den Ferien sehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein verfügt über eine Wolfsrichtlinie. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten erfolgen die erforderlichen Entschädigungszahlungen inzwischen problemlos. Warum also in einem Gesetz regeln, was nur einer Verordnung bedarf? Ansonsten sind Sie doch auch für eine Entbürokratisierung. Wenn etwas überflüssig ist, dann ist das dieser Gesetzentwurf.
- Danke.
Im Übrigen verkennt der Gesetzentwurf die Fakten. Der Antragsteller kann noch so viel argumentieren, Entschädigungszahlungen liegen im Ermessen der dafür zuständigen Behörde. Nicht wegdiskutieren können Sie die Tatsache, dass berechtigte Schäden bisher auch immer ausgeglichen wurden. Der Lan
deshaushalt hat dafür ausreichende Vorsorge getroffen, im Übrigen bleibt der Gesetzentwurf sogar inhaltlich hinter der Wolfsrichtlinie zurück.
- Danke schön, Herr Rickers.
Da drängt sich mir noch eine Frage auf. Während die Antragsteller in der gesamten Begründung nur vom Wolf reden, sprechen Sie in der Überschrift des zu schaffenden Gesetzes von „Großraubtieren“. Warum? In Schleswig-Holstein ist mir davon nichts bekannt. Nein, ich glaube eher daran, dass Sie populistisch Emotionen schüren wollen.
Des Weiteren: Was soll der Verweis im Gesetzentwurf auf § 68 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes? - Das ist eine unpassende Rechtsgrundlage, da Wolfsrisse keine staatlichen Maßnahmen sind. Die Entschädigungsregelungen sind also in der geltenden Wolfsrichtlinie des Landes nicht nur im Rahmen des geltenden Gesetzes vorgesehen, sondern auch noch besser aufgehoben. Eines Gesetzes bedarf es - und da wiederhole ich mich - nicht.
Meine Damen und Herren, nun sage ich damit nicht, dass es nicht noch ergänzender Regelungen bedarf. Diese sind aber nicht vom Land SchleswigHolstein alleine zu treffen, sondern im Verbund mit Nachbarländern, dem Bund und der EU. Lobend will ich gerne die Initiative unseres Umweltministers erwähnen, der sich zusammen mit seiner niedersächsischen Amtskollegin an die EU-Kommission gewandt hat. Der Wolf ist gerade an den Deichen der Westküste eine Herausforderung für die Weidetierhalter und den Küstenschutz. Wenn wir hier jedoch zu einer Schlussfolgerung gelangen sollten, dass wir die Deiche nicht wolfsicher einzäunen können, müssen wir letztlich auch den Mut haben, wolfsfreie Zonen einzurichten.
Wenn das EU-Recht dies derzeit nicht erlaubt, dann muss eben auf eine Änderung des EU-Rechts hingewirkt werden.
Meine Damen und Herren, eines ist mir jedoch besonders wichtig, und insofern bin ich dankbar für die heutige Aussprache. Die Bedrohung der Tierhalter durch Wölfe ist nicht zu unterschätzen. Bei einer weiteren Zunahme ist das emotionale, physische, aber auch das finanzielle Aus der Tierhalter
vorprogrammiert. Hierzu darf es aber nicht kommen. Haben die Betriebe die Schafhaltung erst einmal aufgegeben, ist dieser Schritt unumkehrbar. Die Bedeutung der Deichschäferei für die Deichsicherheit und damit für den Küstenschutz brauche ich an dieser Stelle nicht besonders zu betonen.
Abschließend erwähnen möchte ich noch einen Beschluss der umweltpolitischen Sprecher von CDU/CSU aus Bund und Ländern, die vor einer Woche in Stuttgart weitreichende Beschlüsse gefasst haben. Diese werfen die Frage auf, warum der Bund seinen Spielraum nicht nutzt, den Beispielinitiativen der Länder Frankreich und Schweden folgt, und die Population der Wölfe in Deutschland begrenzt. Wir brauchen eine verbindliche Festlegung hinsichtlich des günstigen Erhaltungszustandes.
Meine Damen und Herren, der Wolf wird uns noch eine Weile beschäftigen. Da bin ich mir genauso sicher wie bei der Einschätzung der Überflüssigkeit dieses vorliegenden Gesetzentwurfs. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Fünf Minuten habe ich ja noch.
Schon heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 4. Quartal 2018 vor. Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichtes etwas ausführen:
Im 4. Quartal 2018 sind beim Petitionsausschuss 114 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 73 Petitionen abschließend behandelt, davon eine Gegenvorstellung in einem bereits abge
schlossenen Verfahren. Acht Petitionen, also 11 %, erledigte er im Sinne und 21 Petitionen, also 28,8 %, teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 43 Petitionen, also 58,9 %, konnte er nicht zum Erfolg verhelfen. Eine Petition hat sich anderweitig erledigt.
Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Anhörungen in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Am 30. Oktober 2018 gab es eine Anhörung zu betreuten Grundschulen. Die Petentin vertritt den Standpunkt, dass die 31 betreuten Grundschulen, die derzeit in Lübeck nach dem Kooperationsvertrag „Ganztag an Schulen arbeiten“ als Kindertageseinrichtungen einzustufen seien, sodass für diese das Kita-Gesetz mit seinen bewährten, verlässlichen und hohen Qualitätsstandards gelten müsse. Sie appelliert an die Politik, betreute Grundschulen als Kindertagesstätten gemäß § 22 SGB VIII einzustufen.
Am 13. November 2018 hat der Ausschuss eine Anhörung zum Weihnachtsgeld für Beamte abgehalten. Ziel der Petition ist die vollständige Wiedereinführung der Zahlung von Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte ab 2019. 11.716 Menschen haben diese Petition mit ihrer Unterschrift unterstützt. Beide Petitionen befinden sich in der parlamentarischen Beratung.
Im Berichtszeitraum sind zwei Gesprächsrunden durchgeführt worden. Wie ich schon bei meiner Vorstellung des Tätigkeitsberichtes für das 3. Quartal 2018 aufgeführt habe, beschäftigt sich der Ausschuss im Wege der Selbstbefassung mit Haft- und Arbeitsbedingungen in den Strafvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins.
Im November 2018 hat aus diesem Grunde eine Gesprächsrunde mit dem Justizministerium stattgefunden. Der Petitionsausschuss wird zudem noch in diesem Monat, und zwar am 22. Februar - jeder, der dies möchte, kann hinzukommen -, einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt Neumünster unternehmen, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Dieser Termin soll neben Gesprächen mit der Anstaltsleitung, dem örtlichen Personalrat und der Interessenvertretung der Gefangenen Raum bieten, den Gefangenen eine individuelle Sprechstunde des Petitionsausschusses zu ermöglichen.
Zwei Fälle aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen noch kurz vorstellen.
In einem Fall konnte der Ausschuss einem Petenten dazu verhelfen, eine Bonbon-Manufaktur - also für Bonscher, wie ich sie nenne - zu eröffnen. Die zuständige Handwerkskammer hat die Tätigkeit der
Bonbonherstellung zunächst als wesentlichen Bestandteil des Konditorhandwerks eingestuft. Somit war der Betrieb zulassungspflichtig und musste in die Handwerksrolle eingetragen werden. Im Zuge des Verfahrens ist der Bundesarbeitskreis Handwerksrolle eingeschaltet worden, der den Bundesinnungsverband für das Konditorenhandwerk, den Deutschen Konditorenbund, beteiligt hat. Die von dem Petenten angestrebte Herstellung der Bonbons wird nunmehr als zulassungsfrei eingestuft. - Also, wir helfen!
Auch in einem anderen Fall konnte der Ausschuss helfen: Der Petitionsbegünstige, ein minderjähriger Flüchtling, hat einen Umverteilungsantrag gestellt. Er hat seine Ausbildung zum Verkäufer erfolgreich abgeschlossen und eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel bei demselben Arbeitgeber begonnen. Zudem ist ihm von seinem Arbeitgeber in unmittelbarer Nähe der Ausbildungsstelle Wohnraum angeboten worden. Aus diesen Gründen ist seinem Umverteilungsbegehren unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und ohne Präjudiz aus humanitären Gründen von Verwaltungsseite stattgegeben worden. - Also, wir helfen, wenn wir können!
Abschließend bitte ich Sie, von der Erledigung der Petitionen aus dem 4. Quartal Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe 1 Minute überzogen, Entschuldigung. Schönen Abend!
Vielen Dank für die Vorschusslorbeeren. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als neu gewählter Vorsitzender des Petitionsausschusses stelle ich Ihnen heute den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 3. Quartal 2018 vor. Vorab gilt mein Dank meiner Vorgängerin im Amt für ihre in diesem Ausschuss geleistete Arbeit.
Nach fast zehnjähriger Mitgliedschaft im Landtag ist es mir eine Ehre, die sehr bürgernahe Arbeit im Ausschuss als Vorsitzender aktiv mitzugestalten, um den Bürgerinnen und Bürgern Hilfe zuteilwerden zu lassen. In meinen Augen trägt der Petitionsausschuss eine große Verantwortung. Das Petitionswesen stellt zudem ein Frühwarninstrument für das Parlament dar und zeigt, welche Probleme die Bürgerinnen und Bürger im Alltag belasten.
- Vielen Dank. - Lassen Sie mich kurz etwas zu den Zahlen des Berichtes ausführen: Im 3. Quartal 2018 hat der Petitionsausschuss 72 neue Petitionen erhalten. Er hat in diesem Zeitraum 74 Petitionen abschließend behandelt. Davon erledigte er 12 Petitionen, also 16,3 %, im Sinne und 16 Petitionen, also 21,6 %, teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 42 Petitionen, also 56,8 %, konnte er nicht
zum Erfolg verhelfen. Drei Petitionen sind im Laufe des Verfahrens zurückgezogen worden, und eine Petition hat sich anderweitig erledigt.
Der Ausschuss hat ferner am 3. Juli 2018 eine Anhörung der Direktorin des Dienstleistungszentrums Personal durchgeführt. Im Wege der Selbstbefassung hat der Ausschuss zudem die in verschiedenen Petitionsverfahren an ihn herangetragenen Anliegen zum Anlass genommen, sich mit den Haft- und Arbeitsbedingungen in den Strafvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist am 20. August 2018 eine Delegation des Petitionsausschusses in die JVA Lübeck gereist, um sich vor Ort ein Bild von der Situation in dieser Justizvollzugsanstalt zu machen. Die Themenbereiche, die der Ausschuss anlässlich des VorOrt-Termins für klärungsbedürftig erachtet hat, sind letztes Jahr in einer Gesprächsrunde mit dem Justizministerium vertieft worden. Weitere Besuche in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes werden in diesem Jahr folgen - der nächste im Februar.
Die vielfältige und konstruktive Arbeit des Petitionsausschusses möchte ich anhand eines Falles verdeutlichen, in dem ein Petent eine unzureichende Absicherung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bei Arbeitsunfällen beklagt. Das Sozialministerium hat den Ausschuss unterrichtet, dass die Absicherung der Feuerwehrangehörigen bei Arbeitsunfällen im Feuerwehrdienst über Leistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch durch die Mehrleistung der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord ergänzt wird. Das bedeute, dass Feuerwehrangehörige, die einen Arbeitsunfall erleiden, mit allen geeigneten Mitteln medizinisch versorgt und rehabilitiert würden und zudem Geldleistungen erhielten. Der Ausschuss hat das Innenministerium gebeten, die Gemeinden, Kreise und Städte über den Nutzen der Einrichtung eines Solidarfonds zu informieren, der auch in Einzelfällen unbürokratisch aktiv werden kann.
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschussbüros für ihre tolle Arbeit und Unterstützung zu bedanken. - Hier darf gern geklatscht werden.
Abschließend bitte ich Sie, von der Erledigung der Petitionen aus dem 3. Quartal 2018 Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich bin das lebende Beispiel für Implantate. Seit 38 Jahren habe ich eine künstliche Herzklappe, und die zweite habe ich vor vier Jahren bekommen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn man zu so einer Operation geht, dann fragt man nicht: Was ist das für ein Gerät? Hält das? Davon geht man eigentlich fest aus.
Wenn man heute hört, was Herr Neve gesagt hat, nämlich dass ein Fön besser geprüft wird, und auch das, was Frau Dr. Bohn gesagt hat, ist man im Nachhinein doch etwas entsetzt. Daher kann ich nur sagen: Es soll jetzt keinen Schnellschuss geben, aber ordentliche und intensive Beratungen im Ausschuss. Wir müssen auf Berlin und in Brüssel auf Europa höchsten Druck ausüben, damit wir gesicherte Geräte bekommen, sodass Patientinnen und Patienten, die vor einer wichtigen Operation stehen und gar keine anderen Möglichkeiten haben, nicht durch Fernsehberichte verunsichert werden. Derjenige, der zu so einer Operation muss, benötigt beste geprüfte Implantate, ansonsten würde zum Beispiel ich hier nicht stehen.
Liebe AfD, ich kann ganz ehrlich sagen: Auch wenn das eine neue Verordnung ist, so müssen wir dies doch überprüfen. Das dürfen wir nicht halbherzig machen. Das wird nicht ausreichen. Wir werden das nicht überbürokratisieren, aber das müssen höchste Standards sein.
Also, wenn ihr bei den Beratungen Unterstützung braucht, ich bin gern bereit. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rückkehr des Wolfes ist eine Erfolgsgeschichte für den Naturschutz. Leider hat sich in den letzten 200 Jahren nach der Ausrottung des Wolfes unsere Landschaft total verändert, daher häufen sich jetzt auch die Probleme mit den Wölfen.
Um es gleich vorwegzunehmen: Des Antrags der AfD hätte es nicht bedurft. Unser Antrag zeigt, dass wir da in Teilen schon weiter sind. Für die Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe werden rechtskonforme Kriterien erstellt. Wir legen aber nicht nur Kriterien für die Entnahme fest, wir regeln auch schnelle und unbürokratische Hilfe für die Betroffenen. Das Wolfsmonitoring wird zukünftig laufend aktualisiert werden, und die Beobachtung soll zeit
nah in Form einer Karte der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Meine Damen und Herren, eines ist richtig: Das Wolfsmonitoring ist verbesserungsfähig. Das haben wir aber auch schon erkannt.
An dieser Stelle möchte ich mich einmal ganz herzlich bei unseren ehrenamtlichen Wolfsbetreuern bedanken, die mit sehr viel Engagement und Zeitaufwand ihre Arbeit draußen verrichten.
Wir brauchen einen offenen und vor allem ehrlichen Umgang mit dem Wolf. Da helfen weder Übertreibung noch Verharmlosung weiter. Beides schadet der Sache.
Im Interesse der Sache sollte bei den Fakten geblieben werden. Ich will Ihnen ein Negativbeispiel geben. Wenn die Öffentlichkeit die Fehlinformation erhält, in östlichen Bundesländern sei der Wolf kein Thema mehr, so ist dies nicht nur nachweislich falsch, sondern schadet auch der Sache.
Nach meiner festen Überzeugung müssen alle Beteiligten beim Thema Wolf objektiv bleiben, und das fordere ich auch ein.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, vor allem unsere Schafe haltenden Betriebe haben Probleme mit dem Wolf. Gerade aber im Küstenschutz sind wir auf die Schafsbeweidung angewiesen.
Maschinell ist dies nicht annähernd zu leisten. Sollten wir es nicht schaffen, dass Schäfer und Schafe ihrer Aufgabe ungestört nachkommen können, so bekommen wir alle ein Problem mit dem Küstenschutz.
Zudem möchte ich einwerfen, dass Schafe überwiegend nur in der Lammzeit im Stall gehalten werden, ansonsten artgerecht auf der Weide. Das ist eine Tierhaltungsform, die wir alle wünschen und begrüßen. Gleichzeitig können wir aber schlecht die Schäfer mit dem Schutz der Tiere alleinlassen.
Dann ist da noch die Diskussion über die Zäune. Dazu wenige Bemerkungen. Wir können doch gar nicht jede Herde meterhoch einzäunen, und schon gar nicht die Deiche der gesamten Westküste.
Immerhin erfolgten - so berichteten es die Schafhalter - 63 %, also mehr als die Hälfte aller Schafsrisse, sowieso innerhalb sogenannter wolfsicherer Einzäunungen.
Auch die Herdenschutzhunde haben ihr Manko. Sie sind nicht nur teuer in der Anschaffung und im Unterhalt, sie schützen die Herde zudem nicht nur vor Wölfen, sondern unterscheiden auch nicht zwischen Wolf, Hund und Spaziergänger. Ganz zu schweigen davon, benötigt ein Schäfer für jede Herde mindestens einen Hütehund.
Lassen Sie mich einen Gedanken noch kurz erwähnen: Vor Entnahme eines Wolfes sollten wir die Möglichkeit der Vergrämung, zum Beispiel mit Gummigeschossen, in Erwägung ziehen. Dies ist in Oberösterreich inzwischen erlaubt. Wölfe sind intelligente Tiere und lernen schnell, sowohl in die eine Richtung, wo es leichte Beute gibt, als auch in die andere Richtung, wenn etwas mit Schmerz verbunden ist.
Ich wiederhole noch einmal, was ich eingangs gesagt habe: Wir brauchen eine sachliche Diskussion und keine ideologische Schönfärberei. Nur so können wir die Enden der Diskussion zusammenführen. Keiner will den Wolf ein zweites Mal ausrotten. Bei steigender Wolfszahl in Schleswig-Holstein sehe ich allerdings die hiesige Schafhaltung in Gefahr. Dieser Gefahr gilt es frühzeitig wirksam zu begegnen. Alle angestrebten Schutzmaßnahmen müssen wirksam und vertretbar sein. SchleswigHolstein ist auf dem richtigen Weg: Lassen Sie uns diesen weitergehen!
Ich, aber auch wir alle sollten uns nicht irgendwann einmal mit der Frage konfrontiert sehen, nicht alles Mögliche zum Schutz von Mensch und Tier getan zu haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nobis, Sie haben es schon vorweggenommen. Es kommt jetzt das, was Sie gesagt haben. Die Jagdsteuer wird von den Kreisen erhoben. Wir sollten es auch weiterhin ihnen überlassen, ob sie sie erheben wollen oder nicht. Das verstehen wir unter Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Von Bevormundung halten wir nichts.
- Ich komme noch dazu. Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Feststellungen machen. Erstens. Sie haben es gesagt: Die Jagdsteuer wird in sieben Bundesländern erhoben. Lassen wir die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen beiseite, so wurde sie in sechs Bundesländern abgeschafft.
Zweitens. Jagdsteuerpflichtig sind nur Jagdausübungsberechtigte. Das bin ich zum Beispiel. Ich bin Jäger. Deswegen weiß ich das schon, was Sie über Naturschutz und über unsere Arbeit im Naturschutz gesagt haben. Die Besteuerungsgrundlage ist der Jagdjahreswert. Bei Verpachtungen ist dies der mit dem Jagdpächter vereinbarte Pachtpreis.
Häufig mit der Jagdsteuer in einem Atemzug genannt wird die Bergung und Entsorgung von Fallwild. Bis 2010 haben zum Beispiel die Jäger der Kreisjägerschaft im Kreis Plön - Herr Kalinka wird mir recht geben - unentgeltlich verunfalltes Wild sofern erforderlich - nachgesucht, von Leiden erlöst und fachgerecht entsorgt.
Mit Einführung der Jagdsteuer musste der Kreis diese Aufgaben kostenträchtig an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr übertragen. Ganz anders ist es in meinem Heimatkreis RendsburgEckernförde geregelt, wo die Jagdsteuer nicht erhoben wird. Die Frage, wer mehr von welchem System hat, wollen wir nicht vorschreiben. Jeder Kreis soll es eigenverantwortlich regeln. Herr Kalinka hat im Kreis Plön eben diese Regelung gewählt. Würden wir es vorschreiben, würden wir sogar noch Konnexität auslösen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich vorsorglich eines anmerken: Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Jagdsteuer verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sie ist eine traditionelle Aufwandsteuer. Wenn die Jagd besteuert wird, so muss dies nicht zwingend heißen, dass beispielsweise auch das Rei
ten besteuert werden muss. Sollte sich jemand versucht fühlen - Sie haben es versucht -, den Vergleich heranzuziehen, so vergleicht er sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. Die unterschiedliche Behandlung liegt im gesetzgeberischen Ermessen. Im Übrigen sollte die Pferdesteuer im Gegensatz zur Jagdsteuer neu eingeführt werden. Übergeordnete Gesichtspunkte wie der Sport sprachen ebenso gegen sie wie die Tatsache nicht etablierter Strukturen.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf werden wir uns noch näher in den Ausschüssen, federführend im Innen- und Rechtsausschuss, befassen. An unserer ablehnenden Haltung wird das wohl nichts ändern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Harms, ist Ihnen bekannt, dass bei einer Waffenkontrolle bisher eine Gebühr von circa 50 € entstand, die der Kontrolleur beim entsprechenden
Nur eine Anmerkung dazu. Wir sind uns also einig, dass Waffenkontrollen kostenlos durchgeführt werden sollen? - Wenn die Kreise 50 € bis 120 € nehmen müssen, wird der Aufwand für die Behörde größer, nämlich mit Zahlungsanweisungen und Ähnlichem das Geld zu bekommen.
- Um auch darauf zu antworten: Ich finde es in Ordnung, dass der Herr Minister es hinbekommen hat, dass es sowohl eine Null-Gebühr als auch eine Gebühr bis zu 120 € geben kann und die Kommunen die Freiheit haben, dort selbst zu entscheiden, ob, wie und unter welchen Bedingungen sie die Gebühren erheben.
Wichtig aber ist: Wir müssen flächendeckend und nach gleichen Kriterien Kontrollen haben.
Um es dann auch abzuschließen: Wir brauchen diese Lösungswege. Ich glaube, dass es da hilft, wenn wir von Landesseite moderierend tätig werden, man die Kommunen einlädt und sagt: Wie kriegen wir es am besten hin? Welche Erfahrungen hat zum Beispiel der Kreis Ostholstein im Gegensatz zu dem, was in anderen Kreisen gelaufen ist, mit seinen Kontrollen gemacht? - Vielleicht kann man da voneinander lernen.
Denn Fakt ist: Die Kontrollen vor Ort sind unerlässlich. Nur so kann die Behörde auch tatsächlich nachweisen, dass die Regelungen eingehalten werden und dass eben nicht ein psychisch Kranker, ein Reichsbürger oder eine andere nicht geeignete Person in den Besitz einer Waffe kommen kann. Ein Foto der Rechnung vom Waffenschrank oder auch von den verstauten Waffen kann eben nicht das Maß an Sicherheit bieten, wie es die Vor-Ort-Überprüfung kann. Die verdachtsunabhängige Kontrolle ist und bleibt schlichtweg die wichtigste Aufgabe, und der Schutz für alle Menschen im Land sollte vor diesem Hintergrund auch in Zukunft die vornehmste Aufgabe der Ordnungsbehörden sein.
Für uns als SSW steht zudem weiterhin fest, dass auch das Land ein gewisses Maß an Mitverantwortung trägt, dafür Sorge zu tragen, die große Lücke bei den durchgeführten Kontrollen zu schließen. Um eine einheitliche Regelung hinzubekommen, müssen wir selbst handeln. So viel Koordination
durch das Land dürfen wir auch erwarten. - Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Afrikanische Schweinepest ist besonders für Landwirte und uns Jäger eine immense Bedrohung und Herausforderung. Ich kann aber sagen, dass alle das Problem erkannt haben und daran arbeiten. Unser Land Schleswig-Holstein ist vorbereitet. Herr Minister, herzlichen Dank für Ihren Bericht und Ihre Ausführungen dazu.
Daran erkennt man, dass Sie sich viel mit diesem Problem beschäftigt und daran gearbeitet haben.
Auf Bundesebene ist eine entsprechende Verordnung angekündigt, und in Schleswig-Holstein werden die erforderlichen Änderungen des Landesjagdgesetzes in einem Artikelgesetz zum Haushaltsbegleitgesetz verankert. Diesen Weg haben wir gewählt, um schnellstmöglich die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Was ist nun dringend erforderlich, und worauf gilt es das Augenmerk besonders zu richten? Die Schweinepest ist eine besondere Bedrohung für Bundesländer mit einer hohen Dichte schweinehaltender Betriebe. Dazu gehört neben Niedersachsen auch Schleswig-Holstein. Ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen und Handeln der Länder ist also unerlässlich. Viele Landwirte sind gleichzeitig auch Jäger. Dieser Berührungspunkt birgt ein großes Gefahrenpotenzial. Zwingend erforderlich ist eine strikte Stallhygiene mit penibler Trennung und Desinfektion der Freizeit- und Arbeitskleidung. Auch den Weg der direkten Ansteckung der Wildschweine über Fleischreste in Abfallbehältern oder auf Rastplätzen oder gar dem Kompost gilt es wirksam zu schließen.
Der Fokus aller Anstrengungen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Seuche muss auf der Prävention liegen. Dafür ist es erforderlich, Aufklärung und Information nicht nur beizubehalten, sondern noch zu intensivieren. Dazu gehören auch Warnhinweise für Jagdreisen und das Mitbringen von Jagdtrophäen.
Gerade beim Thema Jäger ist es mir besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass die bisweilen geforderte Abschussrate von 70 % der Wildschweine nur als utopisch bezeichnet werden kann. Sowohl
wegen des Fehlens einer Bezugsgröße als auch wegen der 230-prozentigen Reproduktionsrate ist diese Vorgabe von Jägern, die dafür lediglich ihre Freizeit zur Verfügung haben, nicht leistbar. Die Jäger allein können es also nicht richten. Hier wurde eine falsche Erwartungshaltung geweckt.
Auch weise ich Forderungen, die unethisch sind, entschieden zurück. Dazu gehört der Abschuss führender Bachen,
was das Verhungern des Nachwuchses zur Folge hätte. Der Schutz der Elterntiere ist nicht verhandelbar.
Das ist nicht nur mit den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit absolut nicht vereinbar, sondern das ist auch tierschutzwidrig und sogar ein Straftatbestand.
Möglich, ja sogar erforderlich werden können dagegen ein zumindest teilweises Aufheben der Schonzeit und das Schießen vorrangig weiblicher und junger Schweine. Was es aber nicht geben darf, ist das Überbordwerfen jeglicher Jagdethik.
Wo ist der Staat jetzt noch besonders gefordert? Bei Tiertransporten muss die Desinfektion an den Staatsgrenzen sichergestellt sein, vor allen Dingen auf den Autobahnen, aber auch in kleineren Straßen im Bereich der Grenzen sowie an Rast- und Parkplätzen dürfen nur noch geschlossene Abfallbehälter aufgestellt sein. Und schließlich: Gegen dieses sehr resistente Virus, das mehrere Monate überleben kann, muss mit Hochdruck ein Impfstoff entwickelt werden.
Diese Seuche wütet schon seit mehr als zehn Jahren in Osteuropa, und sie wird es wohl auch noch in den nächsten zehn Jahren geben. Wollen wir nicht in einer Dauerfurcht leben, muss die Entwicklung eines Impfstoffes ein vorrangiges Ziel sein.
Ein Aspekt noch zum Schluss: Panik und Hysterie sind noch nie hilfreich gewesen. Da zeugen Fake News wie am vergangenen Dienstagmorgen bei einem Brandenburger Radiosender von wenig Fingerspitzengefühl. Wenn jeder in seinem Verantwortungsbereich unaufgeregt und ordentlich seinen Job macht, dann werden wir auch diese Seuche gut überstehen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Weidmannsheil!
Genau, Herr Dr. Stegner, da bin ich ein Experte. - Ich bin nicht privat versichert und habe letztes Jahr ein Medikament bekommen, vor dessen Verschreibung der Arzt mir die Frage gestellt hatte: Sind Sie privat versichert? - Ich sagte: Nein. - Er hat mir ganz klar gesagt: Wenn Sie privat versichert gewesen wären, hätten Sie es nicht sofort bekommen. Ich hätte ein Gutachten abwarten müssen.