Wir müssen aber auch deutlich sagen: Wer für ein öffentliches Amt kandidiert, das mit öffentlichen Sitzungen verbunden ist, der muss auch damit rechnen, dass sich die Öffentlichkeit ein Bild von seiner Arbeit macht.
Aber wir sind mit diesem Gesetzesentwurf heute noch nicht ganz am Ziel dessen, was wir in diesem Umfeld noch Sinnvolles gestalten können. Viele Kommunen haben sich mit viel Arbeit und Einsatz um die Einrichtung von Videokonferenzen gekümmert, aber es gibt mehr. Dataport entwickelt bereits seit Längerem eine Videokonferenzlösung für die öffentliche Verwaltung. Es ist daher dringend notwendig, im Rahmen des im weiteren Verlauf des Jahres vorgesehenen Digitalisierungsgesetzes diese Videokonferenzlösung als Basisdienst des Landes zu definieren und damit den Kommunen die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung zu geben. Nun wissen wir alle, dass bei den heutigen Preisen für Videokonferenzsysteme das „kostenfrei“ gar nicht entscheidend ist. Entscheidend ist dagegen die Entlastung der Kommunen von dem Aufwand, sich mit eventuellen Bedenken über Datenschutz und Datensicherheit auseinanderzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Coronakrise befeuert die Digitalisierung. Das erfordert natürlich auch, dass unser IT-Dienstleister, also Dataport, marktgerecht, zügig und effektiv arbeitet und aufgestellt ist. Das Projekt für das Videokonferenztool bei Dataport läuft schon länger. Ich würde mir wünschen, wenn wir die Entfesselung, die durch die Coronakrise entstanden ist, nutzen, um Dataport und anderen Dienstleistern zu helfen, für die öffentliche Verwaltung noch schneller und noch effektiver marktgerechte Lösungen zu entwickeln und schnell umzusetzen. Wir haben es bei der Corona-App der Bundesregierung erlebt, wir haben es bei der Digitalisierungslösung von Dataport erlebt: Es dauert einfach zu lange.
Es gibt noch viel zu tun, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich alles zusammenfassen: Es ist keinesfalls eine „Schnapsidee“ gewesen, sich per Video einmal zu treffen. Ich denke, das ist ein wesentlicher Weg, um die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratie zu stärken und Bürgern, die sonst nicht an öffentlichen Sitzungen teilnehmen können, viel stärker die Teilnahme an der demokratischen Selbstverwaltung zu ermöglichen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf behandeln wir Änderungen der Kommunalverfassung: Kernpunkt dieses Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhaltung der Handlungsfähigkeit in den Gemeinden, den Städten und den Landkreisen in der momentanen Coronakrise. Danach wird es möglich sein, rechtswirksame, also beschlussfähige Sitzungen per Videokonferenz durchzuführen. Die Folgen der Coronakrise betreffen nicht nur die Arbeitsfähigkeit hier im Landtag, wie wir hier inzwischen erfahren mussten, sondern auch die der kommunalen Gebietskörperschaften. Sitzungen konnten durch das sich ausbreitende Coronavirus vielerorts nur noch vereinzelt oder überhaupt nicht stattfinden. Wo es ging, wurde auf Turnhallen ausgewichen, um den Abstand wahren zu können. Die Sitzungen mussten also unter Beachtung der entsprechenden Coronamaßnahmen stattfinden können. Vielfach standen diese Ausweichmöglichkeiten aber nicht zur Verfügung.
Die Arbeit in den kommunalen Gremien und Vertretungen in unserem Land ist in der Coronakrise aber wichtiger als jemals zuvor, sie darf nicht stillstehen, und sie darf, wie wir schon hörten, nicht überwiegend auf Eilentscheidungen bauen.
Der Gesetzentwurf stellt hier sicher, dass die Beschlussfähigkeit der entsprechenden Vertretungen zum Wohle unserer Bürger gewahrt bleibt; denn dort wirken diese Beschlüsse unmittelbar. Es ist vorgesehen, dass diese Regelungen nicht nur für die Coronapandemie, sondern auch für ähnlich gelagerte schwere Fälle, bei denen ansonsten eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung nicht möglich wäre, gelten soll. Das begrüßen wir ausdrücklich. Sitzungen per Videokonferenz müssen aber die Ausnahme bleiben, diese können keinesfalls die Arbeit der entsprechenden Gremien in Form von Präsenzsitzungen dauerhaft ersetzen. Demokratie beruht auf einer lebendigen Auseinandersetzung vor Ort, von Angesicht zu Angesicht oder auch IRL, wie es in der digitalen Welt gerne einmal heißt. Mit dieser Ausnahmeregelung müssen wir verantwor
Ausdrücklich begrüßenswert ist aber der beabsichtigte Zuschuss für die Nutzung privater IT-Ausstattung, da vorhandene Ressourcen bereits genutzt und somit Doppelanschaffungen verhindert werden können. Die Anschaffungsorgien in einigen Kommunalparlamenten können so verhindert werden. Statt zwangsverordneter Luxus-iPads können Kommunalpolitiker bei entsprechender Umsetzung mit günstigeren Produkten arbeiten, die oftmals auch besser in die persönliche IT-Umgebung passen. Das ist nicht zuletzt ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit in der Kommunalpolitik. Wir unterstützen dieses Vorhaben daher ausdrücklich. Vielen Dank.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronapandemie hat auch die Arbeitsbedingungen in der Kommunalpolitik erheblich und womöglich dauerhaft verändert. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen konnten reguläre Beratungssitzungen nicht stattfinden und wichtige Entscheidungsvorlagen nicht beschlossen werden. Doch auch die Kommunalpolitik kann eben keine Pause einlegen. Inzwischen wird der politische Betrieb zwar wieder hochgefahren, doch bis zu einem halbwegs regulären Sitzungskalender ist es noch ein weiter Weg.
Trotz der angespannten Allgemeinsituation ist es natürlich großartig, dass die kommunalen Arbeitskreise von so vielen engagierten und motivierten Bürgerinnen und Bürgern getragen werden, die ihre Arbeit unter Beachtung der strengen Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin organisieren und fortführen wollen. Die Einsatzbereitschaft und das Improvisationsgeschick - insbesondere auch das der ehrenamtlich Tätigen - war und ist bemerkenswert. Keine Frage: Es gilt, die kommunale Selbstverwaltung weiterhin sicherzustellen, gerade hier bei uns in Schleswig-Holstein, wo die Bedingungen zwischen Stadt und Land, Festland und Inseln derart unterschiedlich sind, dass es wie eh und je am sinnvollsten ist, den Menschen vor Ort die Formulierung eigener Regelungen zu überlassen.
Corona stellt die kommunalpolitisch Verantwortlichen nun in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Mit dem vorliegenden interfraktionellen Gesetzentwurf geben wir den Kommunen eine konkrete Hilfestellung zur Organisation ihrer Arbeit.
Zum einen wird mit der Gesetzesanpassung ermöglicht, dass Beratungen und Beschlussfassungen in Fällen höherer Gewalt auch per Videokonferenzschaltung durchgeführt werden können, ohne dass die jeweiligen kommunalen Gremien persönlich zusammentreten müssen. Das so wichtige Prinzip der Öffentlichkeit sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen werden selbstverständlich gewahrt.
Zum anderen können Gemeindevertreterinnen und -vertreter für ihre private IT-Ausstattung, die für die Organisation und Durchführung der Gremien genutzt wird, nun einen Zuschuss erhalten. Auf diese Weise kann und soll die gleichberechtigte Teilhabe - auch für ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger gefördert werden.
Die Ergänzungen im Gesetzestext verstehen sich als Angebot und Unterstützung für die Kommunen und die kommunalpolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürger. Es ist klar, dass der technische wie auch personelle Aufwand für derartige Online-Sitzungen erheblich ist. Umso wichtiger ist und bleibt es, dass wir die digitale Infrastruktur in unserem Land weiterhin konsequent und umfassend ausbauen. Die Fokussierung auf besonders rentable Hotspots darf dabei nicht auf Kosten der Flächenabdeckung und der Menschen auf dem Land gehen.
Wir zitieren diesbezüglich ja immer gern das Vorreiterbeispiel Dänemark und verweisen auf den vom SSW eingebrachten Antrag, in dem wir kostenloses öffentliches WLAN für ganz SchleswigHolstein fordern. Aus diesem Antrag ist ja inzwischen ebenfalls ein ähnlich lautender gemeinsamer Antrag erwachsen, dessen Effektivität wir aufmerksam verfolgen werden.
Positiv hervorheben möchte ich an dieser Stelle jedoch auch einmal, dass die Digitalisierung in einigen Kommunen bereits recht weit fortgeschritten ist und für die Gremienarbeit durchaus gute Systeme zur Verfügung stehen. Dies ist eine grundsätzlich löbliche Ausgangslage, auf der wir gut aufbauen können.
Klar ist aber auch: Das persönliche Gespräch kann nicht ersetzt werden, auch nicht durch Videokonferenzen. Corona stellt uns vor neue Herausforderungen, die künftig und wohl dauerhaft nur mittels digitaler Sitzungen zu bewältigen sein werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Online
Sitzungen nun zunächst einmal als Alternative zu regulären Gremien- und Ausschusssitzungen auf Kommunalebene zugelassen, wenn eben eine außergewöhnliche Notsituation herrscht.
In Zukunft ist aber durchaus auch eine Kombination denkbar. Grundsätzlich sollen Interessierte und Engagierte ja stets die Möglichkeit haben, an entsprechenden Sitzungen teilzunehmen, auch wenn es ihnen einmal vielleicht nicht möglich ist, persönlich vor Ort zu erscheinen. Die weitere Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit ist und bleibt daher eine ambitionierte Zielvorgabe, hin zu noch mehr Transparenz und Bürgerteilhabe.
Das Wort für die Landesregierung hat die Bildungsministerin, Frau Karin Prien, in Vertretung für die Innenministerin, Frau Dr. Sütterlin-Waack.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW wird die Arbeitsabläufe in den kommunalen Gremien weiter verbessern. Mit dem Entwurf wird insbesondere auf die aktuellen Herausforderungen der Coronapandemie reagiert. Schließlich müssen die Kommunen und die kommunalen Vertretungen als Teil der Staatsorganisation jederzeit handlungsfähig bleiben.
Sitzungen der Gemeindevertretung oder Kreistage konnten zwar durchgängig durchgeführt werden. Jedoch wurden zu Beginn der Pandemie vielfach Sitzungen unter dem Eindruck der Ansteckungsgefahren verschoben. Oftmals wurden sie in geringerer Besetzung durchgeführt, soweit notwendige Entscheidungen zu treffen waren, oder sie wurden an anderen Orten durchgeführt, um durch höhere Abstände zwischen den Sitzungsteilnehmern die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
So wurde zum Beispiel in der Gemeindevertretung in Mittelangeln kurzerhand die Sitzung ins Grüne verlegt: Im Garten des Schulzentrums wurde unter blauem Himmel über die Themen des Dorfes debattiert. An der Schlei, in Brodersby, wurde die Sitzung in die Lagerhalle eines örtlichen Handwerkbetriebs verlegt.
Ich möchte daher im Namen der Landesregierung die Gelegenheit nutzen und dem kommunalen Ehrenamt sowie den Verwaltungen ausdrücklich für die konstruktiven und kreativen Lösungen danken.
So blieben die Kommunen auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig. Die jeweiligen kommunalen Themen wurden trotz Corona weiter vorangetrieben.
Anders als in vielen anderen Bereichen sind Videokonferenzen derzeit als Alternative für die Sitzungen der kommunalen Gremien aber nicht zulässig. Das Kommunalverfassungsrecht lässt aktuell nur Präsenzsitzungen zu. In den Städten und Gemeinden wurde in den vergangenen Wochen - das haben meine Vorredner ausgeführt - aber zunehmend das Bedürfnis geäußert, Sitzungen per Videokonferenz durchführen zu dürfen. Der vorliegende Gesetzentwurf kommt diesem Wunsch nun nach, allerdings sollen Sitzungen per Videokonferenz nicht zum Standard werden. Sie sollen nur in konkreten, objektiven Ausnahmesituationen möglich sein. Das ergibt sich im Übrigen auch aus dem Rechtsstaatsund Demokratiegebot.
Natürlich muss in jedem Fall auch die Sitzungsöffentlichkeit gewahrt bleiben, schließlich sind Sitzungen demokratischer Institutionen nicht ohne Grund als Präsenzsitzungen durchzuführen. Politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen den politischen Austausch im Sitzungsaal verfolgen können. Dazu gehört, sich ein umfassendes Bild der unterschiedlichen Meinungen, aber auch von den Reaktionen der Sitzungsteilnehmer machen zu können, auch solcher Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht das Wort ergriffen haben. Auch das schafft - es wurde bereits angesprochen - Transparenz und dient der Kontrolle der Gemeindevertretung durch das Wahlvolk. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Rückschlüsse für ihre künftige Wahlentscheidung.
Der vorliegende Entwurf kommt hier zu einem angemessenen Ausgleich: Das hohe Gut der Präsenzsitzung und des Öffentlichkeitsgrundsatzes einerseits sowie die aktuellen Bedürfnisse der kommunalen Mandatsträger andererseits werden gleichermaßen berücksichtigt. So wird die kommunale Selbstverwaltung auch zukünftig in schwierigen Lagen handlungs- und entscheidungsfähig bleiben.
Mit dem Gesetzentwurf wird jedoch richtigerweise nur die Möglichkeit eröffnet und der Rechtsrahmen vorgegeben. Jede Gemeindevertretung und jeder
Kreistag entscheidet für sich eigenverantwortlich, ob in Fällen höherer Gewalt die Sitzungen als Videokonferenz durchgeführt werden sollen.
Auch ein weiterer Wunsch der Kommunen wurde berücksichtigt: Einmalige oder monatliche Zuschüsse für die private IT-Ausstattung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die für den Sitzungsdienst genutzt werden, runden die neuen Regelungen im Kommunalrecht ab.
Ich bin überzeugt, dass mit diesen Neuerungen die Städte und Gemeinden einen weiteren wichtigen Grundstein für die Digitalisierung des Sitzungsdienstes legen. Es ist schließlich einfach zeitgemäß, in den kommunalpolitischen Gremien mehr und mehr digital zu arbeiten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 19/2243, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Somit ist das einstimmig so beschlossen worden.