Protokoll der Sitzung vom 19.06.2020

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/2260 (neu) und der eben genannten Ausnahme einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Flemming Meyer wird auf eigenen Wunsch sein Mandat zum 1. August 2020 niederlegen. Er hat diesem Parlament insgesamt mehr als elf Jahre angehört. Sein politisches und gesellschaftliches Engagement für unser Land geht aber weit über diesen Zeitraum hinaus.

Seit 1981 hat er vorbildlich die kommunalpolitische Schule - wenn ich das einmal so formulieren darf durchlaufen, die - das möchte ich auch aus eigener Erfahrung besonders betonen - Politikerinnen und Politikern ganz hervorragend auch auf landespolitische Mandate vorbereitet.

Als Angehöriger und vor allem als demokratisch gewählter Vertreter unserer dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein stand er vor besonderen Herausforderungen. In seine Zeit als Landtagsabgeordneter - und als Landesvorsitzender des SSW fiel zum ersten Mal seit Gründung des Landes eine Regierungsbeteiligung seiner Partei. Rückblickend betrachtet war das ein sehr wichtiger Schritt in der Geschichte unseres Landes. Denn: Gleichberechtigte politische Teilnahme schließt Teilhabe an Regierungsverantwortung nicht aus. Im Gegenteil, zu einer funktionierenden Demokratie gehört die Übernahme von Regierungsverantwortung ganz entscheidend dazu.

Dem Abgeordneten Flemming Meyer lagen die Menschen im Landesteil Schleswig und in ganz Schleswig-Holstein stets am Herzen. Sein Name steht für eine Neuausrichtung und eine weitere Öff

nung des SSW. Längst ist der SSW eine in ganz Schleswig-Holstein anerkannte politische Kraft, die über den Landesteil Schleswig hinausschaut - nach Norden, nach Süden und im europäischen Rahmen in alle Himmelsrichtungen.

Als Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat Flemming Meyer wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung. Seine ganz persönliche Mischung aus Heimatverbundenheit und Weltoffenheit hat mir auch persönlich immer imponiert.

Viele Abgeordnete, mich eingeschlossen, haben ihn als einen Kollegen schätzen gelernt, der für die parlamentarische Arbeit von unschätzbarem Wert ist. Er ist mit Blick auf seine nun bald 50-jährige politische Laufbahn so etwas wie ein parlamentarisches Urgestein - nicht blank polierter Marmor, sondern eine Persönlichkeit mit Ecken und Kanten. Das entspricht auch sicherlich seiner Herkunft. Wenn wir an seinen Vater denken, werden wir uns dessen auch erinnern. Letztendlich passt das eben auch in unseren Landtag. Das passt in unser Land. Das passt zu den Menschen zwischen Nordsee und Ostsee.

Der Abgeordnete Meyer wird im politischen Betrieb fehlen. Dem Schleswig-Holsteinischen Landtag geht ein Abgeordneter verloren, der dem Parlament mit seinem standfesten, streitbaren, aber immer auch konsensorientierten und praktischen Sinn ein unverwechselbares Gesicht gegeben hat.

Ich möchte Flemming Meyer für seine Arbeit als Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtags sehr herzlich danken. Er hat sich um unser Land und seine Menschen verdient gemacht. Das sehr gute, belastbare und vor allem selbstverständliche Miteinander der dänischen Minderheit und der Mehrheitsgesellschaft ist zu einem großen Teil sein Verdienst.

Sein ganz persönlicher Wunsch, aus diesem Parlament auszuscheiden, nötigt großen Respekt ab. Er verlässt den Landtag in der Gewissheit, sehr vieles erreicht und zum Wohle der Menschen in Schleswig-Holstein umgesetzt zu haben.

Ich wünsche - ich denke, in Ihrer aller Namen Flemming Meyer alles, alles erdenklich Gute und bedanke mich für seine Mitarbeit im SchleswigHolsteinischen Landtag ganz herzlich.

(Die Anwesenden erheben sich - Anhaltender Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen allen eine erholsame sitzungsfreie Zeit.

(Präsident Klaus Schlie)

Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die Arbeit, auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten, hier im Parlament bedanken. Das Parlament war immer präsent, auch wenn die Coronapandemie natürlich eine Zeitlang unmittelbare Entscheidungen der Landesregierung, Herr Ministerpräsident, erforderte - das ist selbstverständlich in einer solchen Situation - und dies natürlich auch medial stark im Vordergrund stand; auch das ist völlig logisch.

Das Parlament war aber immer handlungsfähig. Unsere parlamentarische Demokratie funktionierte. Das ist in einem Rechtsstaat, in einer parlamentarischen Demokratie, wie wir sie in der Bundesrepublik Deutschland haben, absolut notwendig. Ich möchte das auch deshalb ganz besonders betonen, weil ich es sehr wichtig finde, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes das auch so wahrnehmen und ins Verhältnis setzen zu den Dingen, die, weil sie uns selbst betreffen, von dem einen oder anderen durchaus kritisch begleitet werden. Hier ist herausragende Arbeit geleistet worden in einer Situation - auch das möchte ich noch einmal zum Ausdruck bringen -, die die Regierung in ganz besonderer Weise gefordert hat und die von ihr auch gemeistert worden ist. Aber auch uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat diese Situation gefordert, und sie wird uns weiterhin fordern. - Ich danke Ihnen ganz, ganz herzlich.

Ich wünsche Ihnen allen schöne Ferien. Verbringen Sie den Urlaub im schönsten Land dieser Welt, im Land zwischen den Meeren, in Schleswig-Holstein! Das tut auch unseren Betrieben gut. Bleiben Sie gesund! - Vielen Dank.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 16:05 Uhr

(Präsident Klaus Schlie)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang

Reden zu Protokoll

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2244

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/2265

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geehrten Damen und Herren! Pünktlich zum Start der Badesaison haben die Jamaika-Koalition und der SSW ein Badewesen- und Wasserrettungsgesetz vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf lösen wir eine ganze Reihe von Problemen, die in den vergangenen Jahren rund um das Baden in schleswig-holsteinischen Gewässern deutlich geworden sind.

Lassen Sie mich auf die Notwendigkeit dieses Gesetzesentwurfes eingehen: Viele von uns erinnern sich sicher noch an die ungläubigen Blicke von Touristen und Einheimischen, als im vergangenen Jahr an vielen Badestellen an unseren Binnengewässern Badestege gesperrt und Badeinseln aus dem Wasser gezogen wurden - und das trotz herrlichen Sonnenscheins und Temperaturen von über 30 °C, die förmlich zum Baden im kühlen Nass einluden.

Was war geschehen? Der Bundesgerichthof verurteilte bereits im Jahr 2017 eine Gemeinde zu Schadensersatz, nachdem es zu einem Badeunfall gekommen war. Infolgedessen erließ der Kommunale Schadensausgleich eine deutliche Warnung an die Kommunen, dass, wenn durch die Kommunen Infrastruktur zum Baden geschaffen würde, eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb zu überwachen habe.

Aber der gutgemeinte Hinweis, Schwimmaufsichten bereitzustellen, hilft nicht wirklich weiter, denn viele Kommunen können gar keine Aufsicht stellen. Sie können sich dieses entweder finanziell nicht leisten können, oder sie finden überhaupt keine Aufsichten. Somit blieb ihnen gar daher nichts anders übrig, als Badeinseln einzuholen, Stege zu entfernen oder Badestellen gänzlich zu sperren.

Das Urteil machte einmal mehr deutlich: Jedem Bürgermeister, jedem leitenden Verwaltungsbeamten, aber auch jedem einzelnen Sachbearbeiter in der Verwaltung können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn es zu einem Unglücksfall kommt. Ich habe daher großes Verständnis, wenn ein ehrenamtlicher Bürgermeister sagt, dass er nicht bereit sei, dieses Risiko zu tragen, und gleichzeitig von der Politik eine gesetzgeberische Lösung fordert.

Es ist doch wirklich ein Irrsinn, wenn Badeinfrastruktur abgebaut wird, die vorher, wie vielfach geschehen, mit europäischen Fördermitteln zur ländlichen Entwicklung angeschafft wurde. Meine Damen und Herren, dies können Sie niemanden erklären.

Mit unserem Gesetzesentwurf geben wir den Kommunen wieder ein Stück Rechtssicherheit zurück. Natürlich können wir sie nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen, denn der Grundsatz, dass diejenigen, die eine Badestelle einrichten oder betreiben, die zivilrechtlich erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen zu treffen haben, bleibt unverändert bestehen.

Dies gilt im Übrigen auch für jeden einzelnen gemeindeeigenen Kinderspielplatz. Es wird uns nicht gelingen, die Pflicht und den Umfang der aus § 823 BGB abgeleiteten Verkehrssicherungspflichten für die jeweiligen Badestellen rechtssicher zu regeln. Ein rechtliches Restrisiko bleibt. Wir können aber die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Gefahrenabwehr derart anpassen, dass sie durch die Einführung von Legaldefinitionen eine Hilfe für Kommunen sind.

Das hilft auch der Gerichtsbarkeit bei zivilrechtlichen Schadensersatzklagen: Zur Auslegung der Verkehrssicherungspflichten kann dann und wird dann auch oft der im öffentlichen Recht gesteckte Rahmen zur Auslegung des Umfanges der Verkehrssicherungspflichten herangezogen, und diesen Rahmen definieren wir mit unserem Gesetzesentwurf.

Wir stellen klar, dass es keine Pflicht zur Beaufsichtigung jeglicher eingerichteten und betriebenen Badestelle durch eine Badeaufsicht gibt, nur weil die Kommune Infrastruktur zum Baden geschaffen hat. Zu solcher Infrastruktur gehören übrigens bereits Mülleimer. Hier bereits eine Badeaufsichtspflicht zu normieren, wäre unsinnig und für die Kommunen nicht tragfähig. Deshalb ist es richtig,

dass das Badesicherheitsgesetz nun beispielsweise klarstellt, wann eine Badestelle vorliegt und wann eine Badeaufsicht zu stellen ist. Diese Pflicht besteht insbesondere dann, wenn die jeweilige Kommunen ein Entgelt für die Nutzung der Badestelle erhebt oder besondere Gefahren von der Badestelle ausgehen.

Meine Damen und Herren, die Anhörung im Innenausschuss hat sehr deutlich gezeigt, dass die Kommunen auf das Badesicherheitsgesetz sehnlichst warten und uns sehr dankbar sind, dass wir dieses Gesetz heute beschließen werden. Somit dem Badespaß in dieser Sommersaison nichts entgegen.

Allerdings zeigte die Anhörung auch, dass nach wie vor das Thema Wasserrettung nicht geklärt ist. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Versuche unternommen, hier eine für Feuerwehr und Wasserrettungsorganisationen tragfähige Lösung zu finden. Auch wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, endlich eine gesetzliche Regelung für die Wasserrettung in Schleswig-Holstein zu finden. Es gilt, die Regelungslücken hinsichtlich des Zuganges zum BOS-Digitalfunk und der Sonderrechte im Straßenverkehr für die ehrenamtlich organisierten Wasserrettungsorganisationen zu schließen, ohne sie dabei aufgrund ihrer überwiegend ehrenamtlichen Strukturen zu überfordern und ohne dabei den vielen freiwilligen Feuerwehren oder dem Rettungsdienst irgendetwas wegzunehmen.

Für mich ist entscheidend: Es muss sichergestellt werden, dass je nach Einsatzlage die richtigen und die besten Kräfte eingesetzt werden können.

Auch wenn wir im Rahmen des Badesicherheitsgesetzes heute noch keine Lösung für die Wasserrettung vorlegen konnten, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir zeitnah eine Lösung finden und diese bis zum Herbst umsetzen werden.

Abschließend wünsche ich alle Urlaubern, Tagesgästen und Einheimischen einen herrlichen Sommer und ein tolles und vor allem sicheres Badevergnügen in unserem schönen Schleswig-Holstein.

Herr Präsident!

„Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen Strafverfahren. Nicht nur die Bürgermeister sind betroffen, auch ehrenamtlichen Kommunalpolitikern drohen strafrechtliche Konsequenzen!“

So fasst die Zeitschrift „Kommunal“ in ihrer Berichterstattung ein Urteil des BGH aus 2017 zusam

men. Auf diese Rechtslage reagieren die Koalitionsfraktionen mit dem Entwurf eines Badesicherheitsgesetzes. Diesen Gesetzentwurf hätte ich eigentlich von der Regierung erwartet, aber das Innenministerium war in den vergangenen Jahren wohl mit anderen Dingen beschäftigt oder hat das Thema nicht auf dem Schirm gehabt.

Unverständlich ist mir zwar nach wie vor, warum das jetzt alles im Hauruckverfahren gehen musste und warum niemand im Vorwege mit den Betroffenen, vor allem mit den Kommunen gesprochen hat. Aber sei‘s drum: Der Gesetzentwurf zum Thema Badesicherheit bringt mehr Rechtssicherheit für die Kommunen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - das ist die gute Nachricht. Das haben in der Anhörung sowohl das Innenministerium als auch die Kommunen bekräftigt. Deswegen bekommt dieser Gesetzentwurf auch unsere Zustimmung.

Lassen Sie uns aber auch noch kurz darüber sprechen, was nicht in dem Gesetz steht: Das Problem der gesetzlichen Regelung zur Wasserrettung wird dadurch nicht gelöst! Das hatte Jamaika im Koalitionsvertrag anders versprochen und muss jetzt zurückrudern. Für die Küstengewässer gibt es zwischenzeitlich eine -wie ich finde, gelungene - pragmatische Lösung mit der Koordinierung durch die DGzRS. Aber warum wurde diese Lösung erst kommuniziert, nachdem an der Ostsee die Wellen der Aufregung hochschlugen, insbesondere bei den Feuerwehren, die seit Jahrzehnten im Bereich der Wasserrettung tätig sind? Dass Sie diese Regelungen ohne Absprache mit den Kommunen, die ja für die Sicherheit vor Ort verantwortlich sind, getroffen haben, sollte auch nicht unerwähnt bleiben.

Die in der Sitzung des Innen-und Rechtsausschusses am 3. Juni 2020 angekündigte Regelung für die Binnengewässer sollte dann mal schnell mit in dem Badesicherheitsgesetz geschaffen werden. Dabei hätten Sie es eigentlich besser wissen können: Schon bei dem Versuch, den die Küstenkoalition unternommen hatte, um die Wasserrettung gesetzlich zu regeln, war deutlich geworden, dass es ohne eine fundierte Absprache mit allen Hilfsorganisationen keine Lösung geben kann, denn die Bedingungen und die Regelungen für den Einsatz, die Entschädigung, die Ausbildung und die Ausstattung der Hilfsorganisationen sind unterschiedlich. Als Beispiele nenne ich hier die Blaulichtfahrt, aber auch die Freistellungsregelungen. Und wir sind uns einig: Das geht so nicht!

Wir brauchen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, und nicht Helferinnen und Helfer erster und