Wichtig ist für uns vom SSW, dass die - wie auch immer geartete - Reform letztlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung durch die Kommunen führt. Deswegen brauchen wir Transparenz und ein einfaches Modell, das rechtssicher ist. Ich bin mir sicher, dass wir das hinbekommen werden. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist kein Antrag gestellt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2420
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen (Badesicher- heitsgesetz)
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Ich bin schon nach vorn gegangen, weil ja so viel Zeit nicht mehr ist. - Wenn man sich schon darauf verständigt hat, inhaltlich nicht darüber zu sprechen, muss wenigstens so viel Zeit sein, das Verfahren darzustellen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich über den Weg der Selbstbefassung in seinen Sitzungen am 12. und 19. August 2020 mit den Vorlagen befasst und dieses Instrument auch genutzt, um schriftliche Stellungnahmen von 17 Anzuhörenden anzufordern.
Mit Plenarbeschluss vom 27. August 2020 hat der Landtag beide Gesetzentwürfe dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
In der Sitzung des Ausschusses am 2. September 2020 hat dazu eine mündliche Anhörung stattgefunden, in der die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, der Landesfeuerwehrverband, der DLRG-Landesverband und die Wasserwacht der DRK ausführlich angehört und die Gesetzentwürfe mit ihnen beraten wurden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten dafür bedanken, dass es am Ende doch zu sachlichen Beratungen gekommen ist. Das gemeinsame Bemühen aller, endlich eine gemeinsame Lösung zu finden, ist deutlich geworden. Vielen Dank dafür, dass wir so miteinander beraten haben!
Auf der Basis des Anhörungsergebnisses wurde ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/2420, vorgelegt und angenommen.
Am 23. September 2020 schloss der Ausschuss seine Beratungen ab. Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der AfD und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der SPD wurde der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion abgelehnt. Bei Enthaltung der Fraktion der SPD wurde der Gesetzentwurf Drucksache 19/2420 angenommen. Die Änderungen sind in der anliegenden Drucksache nachzuvollziehen. - Ich bedanke mich bei allen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 19/2420 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CDU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, die Abgeordneten des SSW und der AfD sowie die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 19/2429 angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 19/2345. Wer will zustimmen? - Das ist die Fraktion der SPD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2435 (neu)
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. - Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung kommen, will ich auf Folgendes hinweisen: Der vorgelegte Antrag knüpft vollinhaltlich an die im März dieses Jahres beschlossene Geschäftsordnungsänderung an, die Ende Juli außer Kraft getreten ist. Ziel war und ist es, für eine möglicherweise eintretende Ausnahmesituation als Parlament handlungsfähig zu bleiben. Die Fraktionen stimmen darin überein, dass eine für das Parlament so bedeutende Regelung letztlich eine verfassungsrechtliche Verankerung haben sollte. Sie haben deshalb vereinbart, zeitnah über eine Änderung der Verfassung zu beraten, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch in außergewöhnlichen Krisenzeiten zu sichern. Aus diesem Grund ist die vorgelegte Änderung der Geschäftsordnung wiederum befristet, und zwar bis Ende Oktober 2020.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich schlage vor, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abge
ordneten des SSW, Drucksache 19/2435 (neu), zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der AfD und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit ist dieser Antrag angenommen worden.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/2440. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar der Fall.
Ich weise noch darauf hin, dass die Gesamtabstimmung mit Ausnahme von Tagesordnungspunkt 7 erfolgt, über den wir gestern gesondert abgestimmt haben.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/2440 mit der soeben genannten Ausnahme einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt. - Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Wir befinden uns am Ende unserer Tagung. Ich schließe die Beratung und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.