Barbara Ostmeier

Sitzungen

19/3 19/5 19/6 19/8 19/9 19/10 19/12 19/14 19/15 19/18 19/20 19/25 19/26 19/27 19/28 19/30 19/31 19/32 19/33 19/35 19/36 19/37 19/39 19/42 19/43 19/45 19/46 19/47 19/49 19/51 19/56 19/58 19/60 19/68 19/69 19/70 19/71 19/76 19/77 19/82 19/87 19/89 19/90 19/91 19/92 19/93 19/95 19/97 19/100 19/103

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Coronavirus hat Deutschland und die Bundesländer nach wie vor fest im Griff, und auch in Schleswig-Holstein verzeichnen wir aktuell einen Anstieg der Infektionszahlen. Umso mehr freue ich mich über den heutigen Bericht zur Lage der Justiz und des Justizvollzugs. Ich danke unserem Justizminister Claussen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für den Bericht und das problembewusste Engagement in Ihrem Haus.
Aktueller und mehr am Puls der Zeit kann so ein Bericht gar nicht sein.
Die unabhängige Justiz ist bedeutsamer Teil der Staatsgewalt. Als Judikative ist sie im Sinne der Gewaltenteilung unverzichtbarer Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates. Gerade in diesen Zeiten, in denen die zur Bekämpfung des Coronavirus getroffenen Maßnahmen mit intensiven Beschränkungen von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger verbunden sind, kommt ihr ein besonderes Gewicht zu. Der Rechtsstaat muss sich in so einer Lage mit allen seinen Institutionen immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob Maßnahmen richtig waren, ob sie verbessert werden können oder korrigiert werden müssen. Obwohl wir uns in Schleswig-Holstein in Regierung und Parlament ausführlich mit diesen Fragen auseinandersetzen
und im Vergleich wahrlich gut dastehen, gibt es Bürgerinnen und Bürger, die uns nicht vertrauen, Verordnungen hinterfragen und gar zu Demonstrationen aufrufen. Das ist ihr gutes Recht.
Nach der heutigen Berichterstattung können wir diesen Bedenken aber mit voller Überzeugung entgegenhalten: Die gerichtliche Kontrolle funktioniert. In unserem Rechtsstaat ist kein Raum für eine sogenannte Coronadiktatur. Es gibt sie hier schlicht nicht.
Die Bürgerinnen und Bürger können auch in diesen Krisenzeiten auf die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung als kontrollierende Instanz in unserem Rechtsstaat vertrauen.
Der Justizminister hat es dargelegt: Insbesondere im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben die Gerichte in 144 Eilverfahren mit Coronabezug und über 70 erstinstanzlichen Normenkontroll-Eilverfahren entschieden und dort, wo es nötig war, politische Entscheidungen korrigiert. Die Justiz hat Landtag und Landesregierung Grenzen aufgezeigt, wo es nötig war. So funktioniert Rechtsstaat.
Eine weitere gute Nachricht ist: Auch wenn unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften angesichts der Gesundheitsrisiken zahlreiche Termine verschieben mussten, so gelingt es der Justiz auch jetzt, effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Konzepte zu Abstands- und Hygieneregeln sowie das Aufstellen von Plexiglaswänden gehören inzwischen zum Alltag. Dort, wo größere Säle erforderlich sind, werden praktikable Alternativen gesucht. Ein Beispiel in Itzehoe zeigt, dass es dabei keine Denkverbote gibt: Dass eine Strafkammer eines Landgerichts derzeit einen umfangreichen Fall von Bandenkriminalität in einer Diskothek verhandelt, ist innovativ und zur Einhaltung der Abstandsregeln auch richtig.
Der hohe Grad an Digitalisierung und die Aufrüstung von Sitzungssälen mit Videokonferenztechnik ist in Schleswig-Holstein ein weiterer elementar wichtiger Beitrag, um die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen und die Terminierung unaufschiebbarer Verhandlungen zu erleichtern. Etwaige Vorbehalte gegen den Umstieg auf die elektronische Akte oder gegen den Rückgriff auf die Videotechnik in geeigneten Zivilverfahren sind spätestens durch die Erfahrungen während der Pandemie sogar deutlich gesunken.
Meine Damen und Herren, der Rechtsgewährungsanspruch unserer Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich gewahrt. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Erfolgreich sind all diese Maßnahmen nur deshalb, weil sich Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind. Trotz schon bestehender Belastungen haben insbesondere die Servicekräfte einen erheblichen Anteil an der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Justiz. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank übermitteln.
Einen ebenso herzlichen Dank möchte ich auch an alle Beschäftigten im Justizvollzug richten. Auch dort konnte durch umfangreiche organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Gefangenen und der Bediensteten ein verlässlicher Vollzug sichergestellt werden.
Der Justizvollzug ist ein besonders sensibler Bereich. Der Umgang mit den Gefangenen erfordert eine ganz besondere Verantwortung und ein hohes Maß an Kompetenz und Einsatzbereitschaft. Dass in dieser schwierigen Situation die Krankenstände gering sind, belegt, mit welch großem Verantwortungsbewusstsein und Engagement in unseren Justizvollzugsanstalten gearbeitet wird.
Das ist so, obwohl die Personalsituation schon vor der Krise mehr als angespannt war. Die nach wie vor niedrigen Infektionszahlen zeigen, dass all diese Schutzmaßnahmen greifen.
Dennoch dürfen wir uns auf diesen guten Botschaften nicht ausruhen. Auch die Justiz muss sich auf die erneut zugespitzte Lage einstellen. Wir müssen weiterhin gut im Blick haben, wo wir weiteren Handlungsbedarf sehen. Die Bewältigung der Coronakrise darf nicht in eine Krise für den Rechtsstaat münden. Deswegen freut es mich sehr, dass sich unser Justizminister einem Schreiben an den Bundegesundheitsminister angeschlossen hat, um die Impfkommission auf die Bedeutung der Justizbe
diensteten hinzuweisen. Ich möchte das ausdrücklich unterstützen
und dabei insbesondere den Allgemeinen Vollzugsdienst, die Wachtmeisterei und die Serviceeinheiten in den Blick rücken. Sie alle sind unverzichtbar für das Funktionieren der Justiz und des Justizvollzugs.
Darüber hinaus müssen wir dafür Sorge tragen, dass der festgestellte Personalmangel bei Servicekräften und im Vollzug beseitigt wird. Deswegen richte ich abschließend eine Bitte an Ministerin Heinold. Sie ist leider nicht im Haus, aber vielleicht kann Herr Claussen meinen Wunsch weitergeben: Haben Sie ein offenes Ohr für unseren Justizminister, unterstützen Sie die gute Arbeit, und stellen Sie die dringend erforderlichen Mittel zur Verfügung! - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich meinen Redebeitrag gleich mit ein wenig Selbstkritik beginnen: Wenn unser Antrag mit der Formulierung beginnt, der Bericht sei ein Meilenstein für den Sport, so wird das der Bedeutung des Ergebnisses eigentlich gar nicht gerecht. Es sind das Ergebnis und vor allem der Weg dahin, die diese Assoziation rechtfertigen.
Ich wiederhole mich gern: Bedeutsam und einzigartig ist die breite Beteiligung aller relevanten Akteure, inklusive einer Bürgerbeteiligung. Bedeutsam sind die Anerkennung und die Bedeutung des Wertes, den der Sport in allen Bereichen unserer Gesell
schaft hat. Bedeutsam sind die Anerkennung des Sports als Querschnittsaufgabe und nicht zuletzt die breite Unterzeichnung. Das ist in Wahrheit der Meilenstein, der sich hinter dem etwas spröde wirkenden Einleitungssatz unseres Antrags verbirgt.
Damit bin ich mit der Selbstkritik am Ende. Schauen wir nach vorn. Die Förderung und Weiterentwicklung des Sports in Schleswig-Holstein ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie geht uns alle an: das Land, die Kommunen, die Vereine und jeden Sporttreibenden und jeden Sportinteressierten. Mit dem heutigen Antrag wollen wir den ersten ganz wichtigen Beitrag dazu leisten, die Idee vom Sportland und diese wertvolle Vorarbeit mit Leben zu füllen und zum Erfolg zu führen. Es soll eben kein Papiertiger sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird eine der ganz großen Herausforderungen sein, das Sportland zu einem Markenkern zu entwickeln - zu einer Marke, mit der sich die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner gern und aus Überzeugung identifizieren. Deswegen bitten wir die Landesregierung, die Marke zu platzieren und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Wir brauchen auch ein Konzept dafür, wie die Idee vom Sportland in die Breite und in die Basis transportiert werden kann. Für den Erfolg wird es von entscheidender Bedeutung sein, in unseren Kreisen und in unseren Kommunen ein Verständnis dafür zu entwickeln, welchen Mehrwert die Sportentwicklungsplanung für unsere rund 2.600 Vereine und unsere rund 1.100 Gemeinden haben kann. Wir als Land haben nun eine Vorbildfunktion übernommen. Wir können und müssen Impulsgeber dafür sein, auch bestehende Sportentwicklungspläne mit Leben zu füllen.
In vielen Kommunen gibt es ja bereits solche Pläne. Viele tun sich aber mit der Umsetzung schwer. Wenn wir als Land entsprechend unserer Zuständigkeit Schwerpunkte setzen und Angebote für Nachwuchsleistungssport schaffen, dann wird sich darum herum auch der Breitensport entwickeln und verorten. Für mich ist der Satz „aus der Breite an die Spitze“ nach wie vor Leitlinie und Motivation. Talenterkennung und Talentförderung finden an der Basis statt, in den Vereinen und in unseren Bildungseinrichtungen. Durch die Konzeptionierung verspreche ich mir eine verbesserte nachhaltige Verknüpfung von Breitensport und Leistungssport.
Ich wünsche mir von der Landesregierung einen Maßnahmenplan einschließlich einer Priorisierung für den Breitensport, für den Leistungssport, für den Sport in Kita und Schule und selbstverständlich für den Reha- und Behindertensport. Gerade die Special Olympics in Kiel haben uns allen gezeigt, welche Schubkraft von so einer Veranstaltung ausgehen kann.
Und ja, geschätzte Kollegin Bockey, dazu braucht es auch finanzielle Unterstützung. Dessen ist sich diese Landesregierung durchaus bewusst. Nicht umsonst ist in den vergangenen Jahren viel Geld in den Sport investiert worden. Nicht umsonst sind dem Sport im Frühjahr dieses Jahres Soforthilfemittel zur Verfügung gestellt worden - eine bundesweit einmalige Maßnahme. Und nicht umsonst sind auch im Haushaltsentwurf 2021 wieder über 27 Millionen € für den Sport veranschlagt worden.
Es ist insbesondere mit Blick auf die aktuelle Situation von großer Bedeutung, weiterhin zu unterstützen. Unsere landesweit aktiven großen Vereine mit Hauptamtlichkeit und Mietaufwendungen werden diese Unterstützung dringend brauchen. Das landesweit bestehende, überwiegend ehrenamtlich organisierte Breitensportangebot unserer Vereine und Verbände darf uns nicht coronabedingt wegbrechen, bevor wir den Zukunftsplan im Plenum beschlossen haben und erste Maßnahmen zur Umsetzung kommen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bedarf noch einer großen und gemeinschaftlichen Kraftanstrengung, um das hochgesteckte Ziel „Sportland Schleswig-Holstein“ zu erreichen. Die Förderung des Sports geht uns alle an.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich bin schon nach vorn gegangen, weil ja so viel Zeit nicht mehr ist. - Wenn man sich schon darauf verständigt hat, inhaltlich nicht darüber zu sprechen, muss wenigstens so viel Zeit sein, das Verfahren darzustellen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich über den Weg der Selbstbefassung in seinen Sitzungen am 12. und 19. August 2020 mit den Vorlagen befasst und dieses Instrument auch genutzt, um schriftliche Stellungnahmen von 17 Anzuhörenden anzufordern.
Mit Plenarbeschluss vom 27. August 2020 hat der Landtag beide Gesetzentwürfe dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
In der Sitzung des Ausschusses am 2. September 2020 hat dazu eine mündliche Anhörung stattgefunden, in der die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, der Landesfeuerwehrverband, der DLRG-Landesverband und die Wasserwacht der DRK ausführlich angehört und die Gesetzentwürfe mit ihnen beraten wurden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten dafür bedanken, dass es am Ende doch zu sachlichen Beratungen gekommen ist. Das gemeinsame Bemühen aller, endlich eine gemeinsame Lösung zu finden, ist deutlich geworden. Vielen Dank dafür, dass wir so miteinander beraten haben!
Auf der Basis des Anhörungsergebnisses wurde ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/2420, vorgelegt und angenommen.
Am 23. September 2020 schloss der Ausschuss seine Beratungen ab. Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der AfD und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der SPD wurde der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion abgelehnt. Bei Enthaltung der Fraktion der SPD wurde der Gesetzentwurf Drucksache 19/2420 angenommen. Die Änderungen sind in der anliegenden Drucksache nachzuvollziehen. - Ich bedanke mich bei allen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und stellvertretend für alle Freunde des Sports -: Sehr geehrter Herr Tiessen! Seit 2012 setze ich mich mit breiter Unterstützung meiner Fraktion für die Belange des Sports ein. An dieser Stelle danke ich auch meiner Fraktion für diese breite Unterstützung.
Ich darf Ihnen sagen: Heute freue ich mich wirklich. Letztens hat ein Kollege gesagt: Nun freu dich doch mal über kleine Erfolge! - Jeder, der mich kennt, weiß: Es fällt mir schwer, mich über kleine
Erfolge zu freuen. Aber heute freue ich mich wirklich.
Mit dem heutigen Tag schreiben wir ein kleines bisschen Sportgeschichte in Schleswig-Holstein; denn das vor uns liegende Werk - das Ergebnis der wissenschaftlich begleiteten Sportentwicklungsplanung - ist für unser Bundesland schon eine kleine Sensation.
Fünf Minuten sind übrigens viel zu kurz, um alles das darzustellen, was an Positivem in dieser Expertise vorliegt. Ich hatte gehofft, die Ministerin werde überziehen. Das hat sie mir nicht gegönnt!
Nichtsdestoweniger: Eine derartig umfangreiche, breit aufgestellte Bestandsaufnahme über die Bedarfe des Sports in einem Flächenland - die Ministerin hat es gesagt - hat es bisher nicht gegeben.
Viel bedeutender und ebenfalls einzigartig ist das breit aufgestellte, klare Bekenntnis zum Sportland Schleswig-Holstein. Unter der Federführung des Innenministeriums haben sich der Landessportverband, die Fachverbände, der Profisport ebenso wie der nicht organisierte Sport, die kommunalen Landesverbände, die Industrie- und Handelskammer, Tourismusorganisationen sowie - und das ist nicht trivial - Vertreterinnen und Vertreter des Wirtschafts-, des Sozial- und des Bildungsministeriums dem Auftrag des Plenums folgend der Aufgabe gestellt. Charakteristisch für Schleswig-Holstein ist dabei: Es gibt eine Zukunftsperspektive mit den Menschen für die Menschen; denn auch unsere Bürgerinnen und Bürger sind gefragt worden.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen allen für dieses Engagement und das gemeinsame Bekenntnis.
Liebe Ministerin, insbesondere aber auch liebe Frau Staatssekretärin Herbst, ich danke Ihnen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufrichtig und von ganzem Herzen für die hervorragende und erfolgreiche Leitung, Lenkung und Koordinierung dieses Prozesses. Aus 118 Handlungsempfehlungen 29 Start-up-Projekte zu entwickeln und hieraus die ersten acht zu priorisieren - Chapeau!
Dass diese Arbeit auch noch unter den erschwerten Bedingungen der Coronaeinschränkungen geleistet wurde, verdient besonderen Respekt und Anerken
nung. Dafür danke ich allen Beteiligten ganz, ganz herzlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der reale Beweis, der reale Beleg für die integrative Kraft des Sports. Wer es bisher nicht gewusst hat - hier haben Sie den Beleg.
Der organisierte Sport - Herr Tiessen ist mehrfach zitiert worden; er sagt es ja immer wieder, und auch ich zitiere ihn gern - ist der Kitt der Gesellschaft. Deshalb ist die ressortübergreifende Beteiligung unserer Ministerien so wichtig und nicht trivial. Dass im Leitbild der Sport als Querschnittsaufgabe verstanden wird, ist aus meiner Sicht vielleicht sogar eines der bedeutsamsten Bekenntnisse.
Aus der Vielzahl bedeutender Aussagen kann ich aus Zeitgründen nur einen kleinen Ausschnitt erwähnen. Es geht um ein Bekenntnis zu unseren Vereinen als Herz des Sports. Über ihre originären Aufgaben hinaus sind die rund 2.600 überwiegend ehrenamtlich geführten Vereine der wesentliche Motor für Inklusion und Integration. Wir alle sind auf diese Unterstützung angewiesen, wenn wir Inklusion und Integration zum Schwerpunkt unseres politischen Handelns machen.
„Kein Kind ohne Bewegung!“ - darin kommt nun tatsächlich die zukunftsweisende Kraft der Sportentwicklungsplanung zum Ausdruck. Dabei muss in einem Land zwischen den Meeren natürlich die Schwimmausbildung ein wichtiger Ansatz bleiben!
Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Freunde des Sports, der Sport ist in unserer Landesverfassung als Staatsziel verankert. Die Jamaika-Regierung hat dem Sport im Koalitionsvertrag erstmals breiten Raum gegeben. Die Jamaika-Regierung unter der Leitung unseres Ministerpräsidenten Daniel Günther lässt den Worten auch Taten folgen.
Mit dem vorliegenden Antrag zum Bundesinvestitionspakt Sportstätten werden für vier Jahre Bundesmittel in Höhe von insgesamt 25 Millionen € bereitgestellt - allein für Schleswig-Holstein. Dies ist die konsequente Fortsetzung des Abbaus des Sanierungsstaus. Auch in diesem Antrag zeigt sich die verbindende Kraft des Sports; denn er wurde von der überragenden Mehrheit dieses Parlaments unterzeichnet. Auch dafür bedanke ich mich sehr herzlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns weiterhin gemeinsam im Schulterschluss vorangehen! Wir wollen die schon heute spürbare Anhebung der institutionellen Förderung des Landessportverbandes fortführen, auf 10 Millionen € anheben und strukturell absichern. Lassen Sie uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier den vorliegenden Kompass fest in beide Hände nehmen und den Aufstieg zum Sportland des Nordens beginnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tragödie, die sich derzeit im Lager Moria auf Lesbos ereignet, ist bedrückend und fordert sofortige und entschiedene Hilfe. Darüber besteht im Bund wie in weiten Teilen dieses Hauses Einvernehmen. Ich freue mich sehr, und ich bin dankbar dafür, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit SPD und SSW einen Antrag zu formulieren, den wir auch gemeinsam tragen können. Vielen Dank an alle Beteiligten dafür, dass dies gelungen ist.
Es ist unser gemeinsames Anliegen, unseren Beitrag für eine unverzügliche Hilfe für die Menschen, die durch die Brandkatastrophe unverschuldet in Not geraten sind, zu leisten. Diese Hilfe verdient keinen Aufschub. Sie ist das humanitäre Gebot der Stunde. Unser Ziel entspricht dem Wunsch vieler Gemeinden und zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, die dies deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Die Aufnahmebereitschaft bundesweit und insbesondere hier in Schleswig-Holstein beeindruckt mich sehr, und sie ist keine Selbstverständlichkeit.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für diese Unterstützung bedanken. Jetzt!
Denn letztlich ist unsere Landesregierung, sind wir alle, auf diese Unterstützung angewiesen, wenn es darum geht, die schutzbedürftigen Menschen aufzunehmen. Wir wollen eine schnelle, unkomplizierte Hilfe, insbesondere für Familien mit Kindern, und fordern den Bund auf, über den Weg der Dublin-IIIVerordnung den Weg für die Aufnahme frei zu machen.
Es ist richtig, sich an das Bundesprogramm anzudocken, denn wir wollen an den bundeseinheitlichen Voraussetzungen festhalten. Es darf auch nicht zu einem Ranking der Bundesländer und Kommunen untereinander kommen. Wir wollen auch keine
Flüchtlingsrechte zweiter Klasse schaffen. Deswegen lehnen wir als CDU-Fraktion ein Selbsteintrittsrecht der Länder und Kommunen ohne Beteiligung des Bundes ab.
Mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Lager Moria, mit der Aufnahme von weiteren 1.553 Flüchtlingen aus Griechenland, sind die Probleme aber längst nicht behoben. Auch in Anbetracht der durch die Brände ausgelösten verheerenden Zustände vor Ort darf nicht aus dem Blick geraten, dass es dringend einer längst überfälligen Reform der Migrationspolitik bedarf. Die Bundesregierung muss dazu die Chancen nutzen, die sich aus der EU-Ratspräsidentschaft ergeben, und ich freue mich, dass wir mit SPD und SSW Einigkeit in der Frage haben, dass wir dringend ein einheitliches europäisches Asylsystem mit einheitlichen Verfahren und einheitlicher Rechtsanwendung brauchen. Mit „wir“ meine ich Jamaika.
- Mit dem „wir“ ist das manchmal ein bisschen schwierig, aber das möchte ich an dieser Stelle klarstellen.
Hier sind alle europäischen Regierungen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Die Menschen werden weiterhin an den EU-Außengrenzen - beispielsweise in Griechenland - ankommen. Dort müssen sie zumindest vorerst untergebracht werden. Das heißt: Auch unabhängig von funktionierenden Verteilmechanismen werden wir Hilfe vor Ort anbieten müssen. Darüber hinaus müssen wir gemeinsam vor Ort für die Durchführung von Asylverfahren unter humanitären Bedingungen sorgen.
Die Auflösung der Lager auf den griechischen Inseln lehnen wir als CDU ab. Eine solche Forderung erscheint uns realitätsfern und nicht zielführend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin außerordentlich dankbar, dass sowohl unsere Innenministerin Frau Dr. Sütterlin-Waack als auch unser Ministerpräsident Daniel Günther in dieser Situation wieder einmal sofort öffentlich die Hilfsbereitschaft bekundet haben. Deswegen bin ich überzeugt, dass die Landesregierung sich mit aller Kraft und unmissverständlich im Bund dafür starkmachen wird, dass die unverschuldet in Not geratenen Familien mit Kindern aus dem Lager in Moria zu uns nach Schleswig-Holstein kommen können. Zahlreiche unserer Kommunen haben bekundet, dass sie auch dazu bereit sind.
Mit dem gemeinsamen Vorgehen können wir der Landesregierung bestmöglich den Rücken stärken. Deswegen bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die sich jetzt in dieser Weise entwickelt hat, zeigt deutlich, dass das Thema nicht nur einer wissenschaftlichen Betrachtung bedarf, sondern auch hochemotional ist. Das fällt bei jedem auf einen ganz anderen Boden.
Ich finde, dass Frau Touré doch auch eine sehr ausgewogene Rede gehalten hat. Über den Anfang kann man diskutieren. Es gilt auch zu respektieren, dass sie ihren Standpunkt, ihre aktuelle Initiative hier dargestellt hat.
Ich respektiere genauso, dass das bei der Kollegin Midyatli auf einen anderen Boden gefallen ist und sie ihren Emotionen auch freien Lauf gelassen hat.
Wir haben in dieser Debatte respektvoll miteinander umzugehen und uns nicht irgendwelche Taktiken vorzuwerfen. Ich würde mir wünschen - und diese Zeit haben wir heute noch -, dass wir vielleicht doch noch zu einem gemeinsamen Antrag kommen.
Ich sage das vor allem auch als Ausschussvorsitzende. Wenn ich mir anschaue, welch unterschiedliche Themen wir im Ausschuss zu behandeln haben und wir gerade auch unter Coronabedingungen um große Räume kämpfen, dann sehe ich es organisatorisch als durchaus schwierig an, diesem Thema den ausreichenden Raum und die Zeit zu geben.
Ich finde im Übrigen: Wir führen hier eine Debatte, die eigentlich auf Bundesebene geführt werden muss. Wir können uns in Schleswig-Holstein alle gemeinsam bei den Antirassismus-Konzepten einbringen. Wir sollten allesamt daran weiterarbeiten und unsere Arbeit tun, um dieses gemeinsam voranzubringen. Deswegen bitte ich darum, zu überlegen, wie wir hier und heute zu einem gemeinsamen Antrag kommen.
Gern.
Die Frage ist nur - insofern müssten Sie etwas zu der Bemerkung des Kollegen Rother sagen -, ob Sie als CDU auch willens sind, sich von dem Wörtchen „ob“ zu verabschieden.
Wenn wir über die Frage reden, wie wir das vernünftig ersetzen, dann finden wir, glaube ich, sehr schnell eine gemeinsame Lösung, wie man das macht. Das kann dann hier auch noch formuliert werden und dann könnten wir das Präsidium bitten, die Abstimmung nach hinten zu verschieben. Wir könnten dann heute Nachmittag darüber abstimmen. Das alles wäre kein Problem.
Die Bemühung lohnt sich aber nur, wenn das Wörtchen „ob“ gestrichen werden würde. Denn über das Wörtchen „ob“ würden wir als Sozialdemokraten wirklich nicht streiten. Ich glaube, das müssen wir ändern. Der Kollege Rother hat das begründet. Wie wir das aber tun, da ist die Klugheit aller Seiten sicher sinnvoll.
Wenn Sie über diese Brücke gehen könnten, setzen wir uns sehr gerne zusammen und versuchen, das gemeinsam hinzukriegen.
- Sehr verehrter Herr Dr. Stegner, es ehrt mich, dass Sie mir dieses Gewicht geben. Aber Sie wissen, Dreiminutenbeiträge sind der Situation entsprungen. Ich kann Ihnen deshalb dazu jetzt keine Antwort geben. Das wissen Sie auch ganz genau.
Ich bitte Sie, dass wir uns alle zusammensetzen, um zu einer Lösung zu kommen. Ob es dann an einem Wort tatsächlich scheitern muss, finde ich, sollte man dann auch einmal überdenken, wenn es auf der anderen Seite ein starkes Signal aus diesem Landtag geben könnte, jetzt einen zeitnahen gemeinsam getragenen Antrag und nicht ein Verschieben der Debatte in die Ausschussberatungen zu erreichen. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. - Vielen Dank.
Gerne.
- Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Sehr geehrte Frau Raudies, ich kann im Protokoll nicht so stehen lassen, dass der Gesetzentwurf in einer Nacht- und Nebelaktion im Innen- und Rechtsausschuss durchgewunken worden sei. Das war ein sehr transparentes Verfahren,
in dem nicht nur der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen, sondern auch der Gesetzentwurf der SPD, der nachgereicht wurde, im Wege der Selbstbefassung im Innen- und Rechtsausschuss beraten worden ist. Das hat in einem sehr transparenten und einvernehmlichen Verfahren stattgefunden. Das alles konnte man auch über ParlaRadio verfolgen. Es wurde einstimmig von allen Ausschussmitgliedern so abgestimmt, dass wir so verfahren.
Warum waren alle einverstanden zu versuchen, noch das September-Plenum für die zweite Lesung zu erreichen? Weil es natürlich, wenn es um Badesicherheit geht, für die Menschen, die in Not geraten, schon einen Unterschied macht, ob der Gesetzentwurf schon im September seine Wirkung entfaltet oder erst im November.
Ich wollte nur fragen, ob Sie zwischendurch einmal mit Ihrem Kollegen Rother sprechen, wie dort im Innenausschuss beraten wird. Als Ausschussvorsitzende habe ich die Wahrnehmung gehabt, dass wir im Ausschuss in Kenntnis der problematischen Situation eine sehr konstruktive gemeinsame Verfahrensweise besprochen haben.
Nein, es ist nur eine kurze Bemerkung. - Ich bin mir sicher, dass der Ausschuss dies auch in der mündlichen Anhörung mit vielen Beteiligten, die schon angedacht worden ist, genauso transparent bearbeiten wird. Wenn Sie dabei sind, dann freuen wir uns sehr.
Ich verweise mit Ihrer Erlaubnis auf die Vorlage.
Ich verweise mit Erlaubnis auf die Vorlage.
Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin, ich würde gern auf die Vorlage verweisen.
Mit Erlaubnis der Präsidentin verweise ich auf die Vorlage.
Herr Präsident, ich verweise - mit Erlaubnis - auf die Vorlage.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Zunächst bedanke ich mich bei Ihnen, Herr Grote, und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihren Bericht und ganz ausdrücklich bei dem Kollegen Herrn Harms für den entsprechenden Antrag.
Er gibt uns die Möglichkeit, diesen in die weiteren Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss einzubeziehen. In der Tat hat nicht nur die Landesregierung den Koalitionsvertrag als Handlungsmaxime verstanden. Auf der Basis eines gemeinsamen Antrags der regierungstragenden Fraktionen und des SSW hat sich auch der Innen- und Rechtsausschuss des Themas angenommen und eine ressortübergreifende Anhörung durchgeführt und dabei die Bedeutung des E-Sports und dessen landespolitische Einbindung über alle Bereiche beleuchtet.
Genau in dieser Hinsicht ist der Titel E-Sport, elektronischer Sport, irreführend. Beim E-Sport geht es nämlich nicht in erster Linie und ausschließlich um die Frage: Ist es Sport oder nicht? Vielmehr handelt es sich dabei um ein Querschnittsthema mit Berührungspunkten zu vielen unterschiedlichen Bereichen.
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, sind bereits konkrete Maßnahmen erfolgt, lieber Kollege Herr Harms, und von der Landesregierung äußerst positiv begleitet worden. So wurden über die Richtlinie zur Förderung des E-Sports Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt, mit denen die Vereinsarbeit - dies ist dargestellt worden - wie auch die Durchführung von E-Sport-Veranstaltungen unterstützt werden können. Auch für das LEZ ist eine Anschubfinanzierung bereitgestellt worden. Das, lieber Kollege Herr Harms, zeigt: Lesen hilft. Damit hat das Land Schleswig-Holstein heute schon mehr getan, als es der Koalitionsvertrag vorsieht. In diesem wird die Etablierung moderner Veranstaltungsformate, wie beispielsweise E-Sport-Events, als Prüfauftrag formuliert. Ich kann hier überhaupt nicht erkennen, dass diese Landesregierung irgendwo zögerlich unterwegs gewesen wäre.
Für mich wirft der vorliegende Bericht auch einige Fragen auf. Wir sollten uns klar darüber verständigen, ob wir nur den E-Sport, also das wettkampforientierte Computer- und Videospielen, fördern wollen oder auch das Gaming, das einfache Spielen
und Konsumieren von Videospielen, und wenn, dann mit welchen Konzepten und aus welchen Töpfen.
Ich bedauere sehr, dass die Landesregierung - zuhören, Hans-Jörn! - bis heute trotz zahlreicher Gespräche keine Positionierung zum Konzept oder zur Frage der Förderfähigkeit einer E-Sport-Akademie an der FH Westküste treffen konnte. Gerade die wissenschaftliche, breite und neutrale Begleitung von Chancen und Risiken im E-Sport/Gaming sind in meinen Augen bei einer Fachhochschule genau richtig verortet.
Wir haben auch zu klären, wie wir dieses, wenn wir weiter darüber beraten, parlamentarisch unterstützen können.
Weiter widmet sich der Bericht der Landesregierung über mehrere Seiten dem Planungsstand zur Errichtung des deutschlandweit ersten Landeszentrums für E-Sport und Digitalisierung in SchleswigHolstein. Und ja, das kann ein Leuchtturm für unser Bundesland werden.
Die Frage, wie dieses Zentrum zukünftig ohne Beteiligung des Landes finanziert werden soll, scheint ungeklärt. Aber aufgepasst: Das Land hat eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt. Es war von vornherein klar, dass es sich um eine Anschubfinanzierung handelt. Die Mittel stehen zur Verfügung. Hier ist nichts vom ESBD und von der Stadt Kiel geliefert worden. Das Land aber hat geliefert. Ich sehe auch nicht, dass die Mittel - die stehen im Haushalt - nicht weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen kann ich Ihre Vorwürfe nicht verstehen. Die Anschubfinanzierung war da. Mehr war nicht vereinbart, und das war noch mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Es stellt sich allerdings schon die Frage, ob der ESBD als Träger geeignet ist, die erforderlichen Anreize zur kritischen Auseinandersetzung mit Videospielen zu setzen und die gebotene objektive Hilfestellung bei der Vermittlung von Medienkompetenz, Suchtprävention und Bewegungs- und Ausgleichsangeboten zu leisten. Ein Konzept liegt dem Parlament jedenfalls bisher nicht vor.
Wir danken deshalb für den Bericht, aus dem wir zumindest einige Teile erfahren haben. Insbesonde
re die Auswertung der mündlichen Anhörung zeigt jedoch, dass wir noch einen erheblichen Klärungsbedarf haben, Herr Harms.
Ist die Altersbegrenzung der USK-Einstufungen allein geeignet, einen ausreichenden Jugendschutz zu gewährleisten? Der ESBD meint ja, unsere Fachleute meinen nein, sie bestreiten das. Sie sagen sogar, dass im Jugendschutzmediengesetz noch eine Änderung erforderlich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade vor dem Hintergrund von Jugendschutz, Sucht- und Gewaltprävention werden wir nicht umhinkönnen, uns verantwortungsvoll dazu zu positionieren, ob wir, dem Wunsch des ESBD folgend, unreflektiert und unkritisch alle Spiele und Spieleinhalte fördern wollen. Ich kann nicht erkennen, dass Ego-Shooter-Spiele, deren realistische Darstellung von Kriegs- und Tötungsszenarien und die angebotenen Problemlösungen das geeignete Mittel sind, um Gewalt und Hass entgegenzuwirken. Darüber werden wir uns unterhalten müssen.
Ich komme zum Schluss und möchte an dieser Stelle - ich freue mich auch auf die weitere Beratung miteinander - Herrn Lüthi von Cross Border Esport zitieren.
Ein letzter Satz. - Ich glaube, der ist unverdächtig, gegen E-Sport zu sein. Er hat im Ausschuss - ich zitiere - gesagt:
„Grundsätzlich muss vor dem Start eines Projektes beziehungsweise einer Förderung geklärt werden, wohin der Weg führen soll.“
Lassen Sie uns im Ausschuss miteinander klären, wohin der Weg jetzt führt. Dann können wir uns über weitere Fördermittel unterhalten, und ich bin gern dabei. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Zunächst einmal bedanke ich mich bei Minister Buchholz für den mündlichen Bericht und bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die fachlich fundierte Zuarbeit - wie immer. Ich danke Ihnen aber ganz besonders für Ihre klare Positionierung zu unserer humanitären Verantwortung, die wir auch in diesem Bereich haben. - Herzlichen Dank dafür.
Ja, Deutschland braucht Zuwanderung. Ein steigender Bedarf an Fachkräften und die Auswirkungen des demografischen Wandels machen absehbar, dass die alleinige Aktivierung des inländischen Fachkräftemarktes nicht ausreichen wird. Schon jetzt ist dies spürbar. So werden wir gezielter die Anwerbung ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten in den Blick nehmen und Flüchtlingen die Chance zur Arbeit geben müssen.
An der Integration in den Arbeitsmarkt haben Unternehmen und Flüchtlinge gleichermaßen ein Interesse. Damit kann zum einen ein Beitrag geleistet werden, den wachsenden Fachkräftemangel zu dämpfen. Zum anderen ist Arbeit neben Sprache, Bildung und Rechtssicherheit ein elementarer Faktor für den Erfolg von Integration.
Auch unsere vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen erkennen dieses Potenzial und signalisieren deutlich die Bereitschaft, den Asylsuchenden und Geflüchteten den Weg in Ausbildung und Beruf zu erleichtern. Mit großem Engagement unterstützen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit und Jobcenter und auch viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die Arbeitgeber dabei, Geflüchteten einen Einstieg in Praktika zur Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierungen, Ausbildung sowie Beschäftigung zu ermöglichen. Dass diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sind, zeigen die positive Entwicklung in Schleswig-Holstein - ich brauche die Zahlen, die der Minister, aber auch meine Kolleginnen und Kollegen erwähnt haben, nicht zu wiederholen - und ein positiver Trend, den wir auch für 2019 erwarten können.
Ich danke an dieser Stelle allen Unternehmerinnen und Unternehmern, Helferinnen und Helfern, die
diesen Beitrag leisten, damit die Menschen Arbeit finden.
Um dieses positive Engagement zu fördern, benötigen Unternehmerinnen und Unternehmer vom Gesetzgeber allerdings klare Regeln und Planungssicherheit. Dies gilt insbesondere für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Ich erlaube mir zu sagen, dass das Kriterium der Bleibeperspektive, gerade mit Blick auf die Planungssicherheit, schon ein wichtiges und richtiges Kriterium ist. Ich möchte aber auch erwähnen, dass es diese Landesregierung war, die sich auf Bundesebene für die Verabschiedung eines zeit- und sachgemäßen Einwanderungsgesetzes als Voraussetzung für den sogenannten Spurwechsel stark gemacht hat.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat der Bund nun endlich bundesgesetzliche Regelungen geschaffen. Auch wenn es nicht eins zu eins unseren Erwartungen entspricht, so ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser eröffnet mehr legale Möglichkeiten für den Zugang zum Arbeitsmarkt und eine erfolgreiche Integration. Die jeweilige Qualifikation steht im Mittelpunkt. Beschränkungen auf sogenannte Mangelberufe entfallen bei qualifizierter Berufsausbildung und ebenso die häufig kritisierte Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag.
Wir müssen aber weiter darüber reden - das ist wichtig -, wie wir vorhandene Qualifikationen anerkennen können. Das ist nach wie vor ein Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen.
Um es ganz deutlich zu sagen: Ich begrüße es, dass die Bundesregierung an dem Grundsatz festhält, dass die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und die Zuwanderung aus Fluchtgründen etwas Unterschiedliches sind, dass beides zu trennen ist und eine Zuwanderung in die sozialen Systeme verhindert werden sollte. Statt der Beschäftigungsduldung hätten wir uns hier in Schleswig-Holstein allerdings mehr Mut für die rechtssichere Regelung des Spurwechsels gewünscht.
Aber immerhin gibt es diese Öffnung des Bundes. Wir werden diesen Rahmen als Land nutzen, Aminata hat es gesagt.
Schleswig-Holstein braucht weiterhin Zuwanderung, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, im Handel, und natürlich ganz besonders im Gesundheits- und Sozialwesen, um nur einige Schwerpunkte zu nennen. Der Bericht des Arbeitsministers belegt deutlich: Schleswig-Holstein ist sich auch in diesem Bereich seiner Verantwortung bewusst und schafft bestmögliche Rahmenbedingungen, um den Flüchtlingen Wege in Ausbildung und Beruf zu ebnen.
Das ist nicht nur ein Auftrag des Koalitionsvertrages, sondern ein Auftrag, den wir alle gemeinsam sehr ernst nehmen. Minister Buchholz hat viele Initiativen und Förderungen aufgezeigt. Zur Schaffung guter Rahmenbedingungen gehört aber auch eine gute Vorbereitung im Vorfeld. Deswegen müssen im Kontext der Arbeitsmarktintegration Sprachförderung und Bildung immer mitgedacht werden. Ja, wir müssen insbesondere Frauen und Jugendliche ganz besonders in den Blick nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind noch viele Schritte zu tun. Lassen sie uns gemeinsam darauf achten, dass die zahlreichen guten Initiativen in der Praxis erfolgreich sind und weiter zu einem Gewinn für alle Menschen in unserem Land werden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Die Bilder, die uns nahezu tagtäglich erreichen, machen nicht nur mich persönlich, sondern auch meine Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion - und ich gehe davon aus und hoffe einmal, nahezu alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause - betroffen. Ich brauche das, was die Kollegin Midyatli hier ausgeführt hat, gar nicht zu wiederholen. Viel zu häufig sind Kinder, Jugendliche und Frauen unter den Flüchtlingen, die auf diesen Booten sind. Das erschüttert uns wirklich alle sehr. Ich bin sehr froh, dass wir da einer Meinung sind.
Das ursprüngliche mit der Mission „Sophia“ verfolgte Ziel, menschenunwürdige Schleuserkriminalität einzudämmen, konnte aus unterschiedlichen Gründen nicht erreicht werden. Diese Gründe sind hier bekannt. In der Praxis wurde daraus vor allem ein Einsatz zur Rettung von Schutzsuchenden von nicht seetauglichen, sinkenden Booten, organisiert von privaten Hilfsorganisationen. Aktuell leistet auch die Kirche einen Beitrag hierzu.
Um es ganz deutlich zu sagen: Dabei dürfen wir nicht tatenlos zuschauen. Das Vorgehen der Schleuser und Schlepperorganisationen ist unhaltbar, die Zustände an Bord sind menschenunwürdig. Es ist unsere Pflicht, Menschen aus Seenot zu retten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, liebe Kollegin Midyatli: Ihre Worte sagen sehr viel mehr, als Ihr Antrag hergibt. Ihr Antrag bleibt in unkonkreter Symbolik hängen und zeigt keine zuverlässigen Lösungen auf. Er verkennt völlig, wieviel Schleswig-Holstein bereits heute leistet, und hilft niemandem. Allein das Zeichen, sich diesem kommunalen Bündnis anzuschließen, reicht uns nicht. Insbesondere für die Verantwortungsteilung bei der Aufnahme von Asylsuchenden braucht es europäische und internationale Verantwortung. Eine humane und verlässliche Migrationspolitik setzt eben nicht auf nationale Alleingänge. Auch das Bündnis „Sicherer Hafen“ fordert die Gestaltung einer menschenrechtskonformen europäischen Migrationspolitik. Das haben wir in unserem Antrag formuliert.
Schon jetzt schauen weder der Bund noch das Land Schleswig-Holstein tatenlos zu. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung der humanitären Verantwortung stellt und sich aktuell aktiv dafür einsetzt, eine europäische Lösung zu finden, um die lebensgefährlichen Fluchtversuche verzweifelter Menschen über das Mittelmeer nach Europa zu beenden oder zumindest einzudämmen. Auf dem Weg dahin bitten wir die Landesregierung ausdrücklich, den Bund zu unterstützen, damit man in Europa zu einer gemeinsamen Flüchtlings- und Asylpolitik findet, die den Grundsätzen von Humanität und Rechtsstaatlichkeit entspricht.
Dabei wird jede Unterstützung gebraucht - und zwar jetzt, hier und heute. Dazu gehört auch eine funktionierende, lückenlose Seenotrettung als staatliche Aufgabe. Auf See hat jeder das Recht und die Pflicht, Menschen aus Not zu retten. Deswegen lehnen wir eine pauschale Stigmatisierung der Retter ab.
Wir dürfen die Lösung aber nicht privaten Rettungsschiffen überlassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Unsere Landesregierung handelt vorbildlich, wenn es darum geht, humanitäre und soziale Verantwortung zu übernehmen. Legen Sie unseren Antrag bitte einmal neben die Forderungen des Bündnisses „Sicherer Hafen“, und Sie werden sehen, dass es bereits jetzt weitgehende Überschneidungen gibt.
Ich erinnere gern noch einmal an das landeseigene Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder und danke an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium, die sich mit großer Einsatzbereitschaft und Empathie bemühen, die Ankunft der ersten Schutzbedürftigen bestmöglich vorzubereiten.
Bereits im April dieses Jahres hat Innenminister Grote spontan und unbürokratisch die Aufnahmebereitschaft unserer Kommunen in Schleswig-Holstein unterstützt und 22 Mittelmeerflüchtlinge in Schleswig-Holstein aufgenommen. Bereits heute ist Schleswig-Holstein also ein sicherer Hafen für in Seenot geratene, schutzbedürftige Menschen. Es ist unter keinem Gesichtspunkt zielführend oder angemessen, dass sich diese Landesregierung einem kommunalen Bündnis anschließt, das sich im Übrigen in seiner Zusammensetzung durchaus uneinheitlich zeigt. Das zusätzliche freiwillige Engagement der Kommunen muss rechtlich sicher und verlässlich sein und wird selbstverständlich für Bund, Land und Kommunen haushalterische Auswirkungen haben.
Es gilt, dies alles zusammenzuführen und zu klären, wenn es um ein Bündnis „Sicherer Hafen“ und um langfristiges kommunales Ankommen geht. Verlässliche Planung ist mir an dieser Stelle wichtiger als gute Presse. Deswegen würde ich mich über eine Zustimmung zu unserem Antrag freuen.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Volksinitiative am 19. Juni 2019 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Sozialausschuss und an den Petitionsausschuss überwiesen. Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. August 2019 gemäß Artikel 48 der Landesverfassung in Verbindung mit § 10 des Volksabstimmungsgesetzes eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative durchgeführt. Der mitberatende Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2019 mit der Vorlage abschließend befasst. Der federführende Innen- und Rechtsausschuss hat sich in zwei Sitzungen, abschließend am 11. September 2019, ebenfalls mit dem Gesetzentwurf befasst.
In Übereinstimmung mit dem mitberatenden Sozialausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen von SPD und SSW dem Landtag, den Gesetzentwurf der Volksinitiative abzulehnen. Ich verwei
se in dem Zusammenhang auf die Begründung in der Drucksache.
Mit Plenarbeschluss vom 21. Juni 2019 hat der Landtag den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat die Vorlage in mehreren Sitz
ungen, abschließend am 25. September 2019, beraten.
Der Ausschuss nahm einen Bericht der Justizministerin zur Vorlage entgegen und holte schriftliche Stellungnahmen ein. Im Laufe der Beratungen wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW vorgelegt und angenommen. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der so geänderten Fassung anzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste und vor allem verehrte Spotbegeisterte! Ich freue mich, zum Schluss dieser Landtagstagung noch einmal über das Thema Sport sprechen zu dürfen, denn nichts verbindet so sehr und baut Brücken wie der Sport. Das gibt nach dem Thema, das wir heute Morgen diskutiert haben, jetzt einen schönen Abschluss.
Es freut mich auch, dass der Sport mit seiner Bedeutung zu einem Schwerpunktthema schleswigholsteinischer Landespolitik geworden ist - und das nicht nur im Koalitionsvertrag, er hat nicht nur eine Stimme, sondern mittlerweile mehrere Stimmen bekommen.
Es vergeht kaum eine Plenartagung ohne ein sportpolitisches Thema. Das ist das beste Zeichen dafür, dass der Sport in der Landesregierung angekommen ist.
Einige Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag werden auch schon umgesetzt. Ganz nach dem Motto, aus der Breite in die Spitze - und auch da findet Spitze schon statt -,
haben wir gemeinsam mit dem Landessportverband, insbesondere über die Sanierungsoffensive Sportstätten, den Breitensport in den Mittelpunkt unserer Initiativen gestellt.
Die Rahmenvereinbarung zwischen Sozialministerium, Bildungsministerium und dem Landessportverband ist für das gemeinsame Ziel, mehr Sport und Bewegung in Kitas und Schulen zu bringen, wichtig.
Mit den ersten Ergebnissen der Befragung zu den Sportbedarfen in unserem Land werden die ersten Schritte für die wissenschaftlich begleitete Sportentwicklungsplanung sichtbar. Das soll auch in einen Zukunftsplan münden, wie das Sportland Schleswig-Holstein sich aufstellt. Im Rahmen dieser Planung wollen wir den Blick sowohl auf den Breiten- und Gesundheitssport wie auch den Leistungs- und Spitzensport legen. Denn sowohl der Breiten- wie auch der Spitzensport haben für uns eine hohe Bedeutung, aber eben auch der Nachwuchsleistungssport. Das gilt es selbstverständlich alles auch für Menschen mit Behinderung umzusetzen.
Und keine Sorge, jetzt komme ich auch zum Thema der heutigen Debatte: In der Begründung zum Antrag unterstreichen auch Sie als SPD die hohe Bedeutung des Sports in seiner gesamten Breite für die Gesellschaft. Ich freue mich, dass wir insoweit an einem Strang ziehen.
Der Antrag selbst fokussiert sich dann aber allein auf den Ausbau beruflicher Perspektiven für den Spitzensport. Dabei ist Spitzensportförderung Bundessache, Ländersache hingegen ist die Nach
wuchsförderung. Genau das dürfen wir nicht ausblenden.
Darüber hinaus finde ich, dass in Schleswig-Holstein von dem, was sie einfordern, vieles bereits gemacht wird. Sie haben es gerade angedeutet. Beim Blick auf die Internetseite des Innenministeriums unter dem Link „Duale Karriere im Sport“ finden sich mehrere Angebote. Sie haben gesagt und auch festgestellt, dass hier schon einiges angeschoben wird.
Diese Landesregierung bietet also schon heute zur Stärkung der dualen Karriere im Spitzensport Ausbildungsplätze an, und zwar über die ganze Bandbreite der Verwaltung.
- Wo denn? - Das kann man sich einmal auf der Internetseite durchlesen, dann sieht man das. Die bestehenden Angebote werden individuell auf die Bedarfe der Sportlerinnen und Sportler abgestimmt und sind in Kombination mit den Stellen in beinahe jedem Bereich der Landesverwaltung möglich. Beispielhaft haben wir in unserem Alternativantrag auf die Landespolizei verwiesen.
Dagegen erscheint die Bereitstellung eines Pools von fünf Stellen vergleichbar unflexibel. Deswegen halten wir den Vorschlag auch eher für eine Verschlechterung. Es erschließt sich mir auch nicht, warum es fünf Stellen sind. Warum nicht acht, zehn oder 15 Stellen?
Ja.
und als eine überfällige Verbesserung betrachtet haben? Die wissen doch, wovon sie sprechen. Da darf man doch sicher sein, dass das so ist. Das sind ja auch keine Vorfeldorganisationen der Sozialdemokratie, wie Sie wissen. Insofern würde mich sehr interessieren, warum das denn so ist.
- Das kann ich Ihnen nicht erklären, woran das liegt. Ich schätze den Landessportverband sehr. Das ist die Bewertung, die der Landessportverband für sich vornimmt. Ich habe gerade die Bewertung dargestellt, wie ich sie sehe, nachdem ich mich darüber informiert habe. Wir werden gleich auch noch einmal dazu kommen, wo wir zur Verbesserung kommen können. Natürlich habe ich das wahrgenommen. Am Schluss meiner Rede komme ich auch noch einmal darauf zu sprechen, wie wir mit dem Antrag umgehen. Ich halte fünf Stellen nicht für ein flexibles Angebot. Es erklärt sich mir auch nicht, warum das fünf Stellen sind.
Ich kann Ihnen auch sagen, was ich noch schlechter finde - damit führe ich meine Rede weiter -: Unabhängig davon scheint es mir auch nicht sinnvoll, kurzfristig so einen Pool einzurichten, ohne das dazugehörige Konzept abzuwarten. Das hat ein bisschen etwas damit zu tun, worüber wir vorhin gesprochen haben: erst das Konzept, dann die Stellen und nicht umgekehrt. - Herr Dr. Dolgner!
Ja, gern.
Die Fragen, die Sie stellen, sind im Nachbarbundesland Niedersachsen bereits geklärt. Sie haben ein sehr erfolgreiches Programm. Übrigens sehen die das durchaus als Landesaufgabe, wie andere Länder auch. Niedersachsen hat zwar ein bisschen mehr Einwohner als wir, die haben zehn Stellen. Ich weiß,
in der Logik wären das für uns drei Stellen gewesen, aber wir sind hier ja alle ambitionierter als die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen, deshalb haben wir gesagt: fünf Stellen. Das ist aber nicht in Stein gemeißelt. Wenn die CDU einen besseren Wert hat, erkläre ich hiermit namens meiner Fraktion die Bereitschaft, die Zahl hier und jetzt zu ändern. Aber irgendeine Stellenzahl müssen Sie den Finanzpolitikern schon mitteilen. Das dürften Sie aus Ihren Verhandlungen auch kennen.
- Vielen Dank, Herr Dr. Dolgner. Ich schätze Ihre Aufklärungsbemühungen immer sehr. Oftmals tragen sie auch zur Klarstellung bei. Es wäre schön, wenn die Kollegin Wagner-Bockey das auch schon einmal in ihrer Rede gesagt hätte. Die Erklärung ist aber nicht gekommen. Wenn ich gleich zum Schluss meiner Rede komme, gehen wir heute, glaube ich, auch ganz versöhnlich auseinander.
- Ich habe zu Anfang betont, dass ich das Argument wahrnehme, es auch wertschätze und verinnerliche. Vielen Dank für den Hinweis.
Nichtsdestotrotz bitte ich darum, dass wir den Nachwuchsleistungssport an dieser Stelle - denn das ist die Länderaufgabe - nicht aus den Augen verlieren. Nichtsdestotrotz weise ich darauf hin, dass wir ein Konzept brauchen. Ich weise auch darauf hin, dass genau dieses auch Thema bei der Sportentwicklungsplanung sein wird, bei der Planung, wie sich das Sportland Schleswig-Holstein in Zukunft aufstellen wird. Dazu gehört natürlich auch die konzeptionelle Erarbeitung, wie wir den Nachwuchsleistungssport und den Spitzensport zukünftig stärken und besser aufstellen können.
Ich finde Ihren Antrag ja auch gut. Ich habe auch betont, dass ich mich freue, dass wir darüber sprechen. Ich finde das auch richtig. Aber wir können ihn so, wie er dort steht, nicht annehmen. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir Ihre gute Initiative aufnehmen und auch unseren Alternativantrag mit noch einmal deutlich klarstellender Handlungsanweisung an die Öffentlichkeit aufnehmen und beide Anträge in den Ausschuss überweisen, um dort nach Lösungen zu suchen, wie wir die Attraktivität der entstehenden Angebote und vielleicht noch andere steigern können, um dann gemeinsam für
Nachwuchsleistungssport und Spitzensport etwas erreichen können. Ich würde mich darüber freuen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste - vor allen Dingen aus meiner Heimatregion! Herzlich willkommen hier im Landtag, schön dass Sie da sind!
Ich werde Sie wahrscheinlich ein bisschen enttäuschen, denn es wird eine relativ kurze Rede werden.
Zunächst einmal möchte ich mich bei dem Kollegen des SSW ganz herzlich für diesen Antrag bedanken. Es ist schon etwas Besonderes, wenn ein Antrag wortwörtlich den Koalitionsvertrag zitiert. Das habe ich selten erlebt. Ich kann das auch nur als Anerkennung der Kompetenz empfinden, wie die Landesregierung in diesem Bereich arbeitet. Deshalb herzlichen Dank dafür.
Das gibt mir auch die Gelegenheit zu betonen, dass die Jamaika-Regierung zu dieser Vereinbarung steht - ohne Frage.
Dazu gibt es keine zwei Meinungen. Pacta sunt servanda, wir haben uns darauf geeinigt, also stehen wir dazu. Das ist keine Frage.
Ich persönlich teile die Begründung zum Antrag in Teilen nicht. Das ist aber eigentlich auch egal, denn Gegenstand der heutigen Abstimmung wird nur der Antragstext sein. Dazu habe ich einiges gesagt.
Zugegebenermaßen ist die Lagebewertung des Auswärtigen Amtes umstritten. Ich glaube, das ist bekannt. Es wird auch nicht leicht sein, Lösungen zu finden. Auch Sie, Herr Harms, haben nicht wirklich inhaltlich dazu beigetragen und gesagt, wie die Lösung aussehen könnte.
Für mich muss klar sein - ich hoffe, das ist auch die Auffassung des SSW -, dass jede humanitäre Lösung und jede humanitäre Regelung im Einklang mit unserem Rechtsstaat stehen muss. Denn der Rechtsstaat ist das, was das gesellschaftliche Miteinander hier für die Zukunft sicherstellt.
Deswegen: Wir stimmen selbstverständlich unserer Koalitionsvereinbarung zu, die Gegenstand dieses Antragstextes ist. Ich bin sicher, dass sich die Landesregierung auch entsprechend positionieren wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat seine Beratung zum Gesetzentwurf nach umfangreicher schriftlicher und mündlicher Anhörung am 20. März dieses Jahres abgeschlossen. Im Rahmen der Ausschussberatung legten sowohl die Fraktionen der SPD als auch die regierungstragenden Fraktionen Änderungsanträge vor. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD wurde in der abschließenden Beratung gegen die Stimmen von SPD und SSW mit den Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder abgelehnt. Der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wurde mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Abgeordneten der Oppositionsfraktionen und des SSW angenommen.
Dementsprechend empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD, AfD und SSW dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der vorliegenden geänderten Fassung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Nicht erst seit Vorlage dieses Gesetzentwurfs haben wir mehrfach über das Für und Wider von Abschiebehafteinrichtungen sowie den Vollzug innerhalb dieser Einrichtungen diskutiert.
60 Anzuhörenden aus den unterschiedlichsten Bereichen wurde im Innen- und Rechtsausschuss die Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben. Ende Januar haben wir im Ausschuss eine ganztägige umfangreiche Anhörung mit über 30 Teilnehmenden durchgeführt.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, wir als regierungstragende Fraktionen mussten uns teilweise sehr harsche Kritik anhören. Das geht nahe, und ich mache auch keinen Hehl daraus, dass es natürlich auch mich persönlich sehr betroffen macht und es eine schwierige Entscheidung und Debatte ist.
Aber es ist auch im Sinne der Anhörung, sich der Kritik zu stellen, zumindest nach meinem parlamentarischen Verständnis. Ich kann Ihnen versichern, dass sich CDU, FDP und Grüne sehr ernsthaft und intensiv mit der vorgetragenen Kritik beschäftigt haben. Lassen Sie mich kurz zwei grundsätzliche Anmerkungen machen. Die Ablehnung einer Abschiebehafteinrichtung an sich betrachte ich mit Respekt. Die Meinung kann man vertreten. Mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist die Grundsatzentscheidung für eine Abschiebehafteinrichtung in Schleswig-Holstein jedoch gefallen und steht nicht zur Diskussion. Dazu gibt es auch eine Vereinbarung mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, hier eine Abschiebehafteinrichtung zu installieren.
Die Entscheidung, ob jemand in Abschiebehaft genommen werden muss, ist nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Der vorliegende Gesetzentwurf dient dem Zweck, für die mit der Unterbringung verbundenen grundrechtsrelevanten Eingriffe die notwendigen Rechtsgrundlagen zu treffen. Der in die Beratung gegebene Gesetzentwurf regelt ausschließlich die Grundzüge der Vollzugsgestaltung, zum Beispiel die Aufnahme und Unterbringung der
abzuschiebenden Personen, die Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtungen und vieles mehr.
Mit der eigenen Regelung schaffen wir die Grundlage für eine klare Abgrenzung zum Strafvollzug. Wir stehen zu unserer Verantwortung und geben diese nicht in andere Bundesländer ab.
Im Ergebnis haben wir uns auf folgende bedeutsame Änderungen verständigt: Mit Blick auf das kritisierte Bargeldverbot, das der Vermeidung von Streitigkeiten innerhalb der Einrichtung dienen soll, gibt es jetzt eine Klarstellung im Gesetzestext. Die Verfügbarkeit über sogenannte Eigengeldguthaben wird nunmehr zur Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen. Ein grundsätzlicher Einschluss während der Nachtruhe ist nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus wird zukünftig sichergestellt, dass den Untergebrachten ersatzweise Handys ohne Bildund Kamerafunktion zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend der neuerlichen Rechtsprechung dürfen unumgängliche Fixierungen nur unter Richtervorbehalt vorgenommen werden. Für den Fall, dass Untergebrachte schuldhaft gegen Pflichten oder Anordnungen verstoßen, wurde dem Gesetzentwurf ein abgestufter Katalog von Maßnahmen vorgelegt.
Was die Unterbringung von Frauen, Kindern und Minderjährigen angeht, haben wir uns in der letzten Plenartagung auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Bis dahin werden wir selbstverständlich die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den hoffentlich nicht eintretenden Ausnahmefall schaffen.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ist eine Überprüfung der Anwendung und der Auswirkungen vorgesehen. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer Nachsteuerung.
Meine Damen und Herren, auf die nunmehr vorliegenden Änderungen haben wir uns nach ausführlicher Auswertung der Anhörung verständigt. Ich finde, es liegt ein ausgewogenes Vollzugsgesetz zur Abstimmung vor.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten im Innenministerium und auch bei denen, die sich der Anhörung für die intensive Begleitung der Beratungen gestellt haben.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Anmerkung. Die CDU-geführte Landesregierung steht für eine humane Flüchtlingspolitik. Herr Dr. Stegner, wir sprechen eben nicht nur über Abschiebehaft. Beispielhaft für viele Initiativen möchte ich den
dringend erforderlichen Ausbau der flächendeckenden freiwilligen Rückkehrberatung, die unter dieser Regierung auf den Weg gebracht wurde, das landeseigene humanitäre Aufnahmeprogramm für 500 besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder, die fraktionsübergreifende Verständigung auf eine Clearingstelle und den Einsatz für den „Spurwechsel“ auf Bundesebene nennen.
Ich kann nicht erkennen, dass diese Landesregierung eine menschenunwürdige Flüchtlingspolitik verfolgt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Frau Midyatli, ich dachte, wir hätten in der Plenartagung Anfang März hier eine gemeinsame Vorgehensweise beschlossen. Sie bestätigen sicherlich, dass es nach wie vor den Erlass gibt, wonach wir Minderjährige und Frauen nicht unterbringen wollen. Das ist, glaube ich, noch ein Erlass, der unter Ihrer Regierungsverantwortung entstanden ist. Ist das richtig?
- Das ist richtig.