Bevor wir in den Abstimmungsprozess eintreten, möchte ich daran erinnern, dass sich der Ältestenrat verständigt hat, Tagesordnungspunkt 37, der gestern im Rahmen der Regierungserklärung debattiert wurde, heute im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte abzustimmen. Ich lasse daher zunächst abstimmen über Tagesordnungspunkt 37 „Für Schleswig-Holstein in der Krise halten wir zusammen“, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/2492, sowie Alternativantrag des Abgeordneten Jörg Nobis und der Abgeordneten der AfD, Drucksache 19/2534.
Ich lasse zunächst über den Alternativantrag des Abgeordneten Jörg Nobis und der Abgeordneten der AfD, Drucksache 19/2534, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der Abgeordneten Volker Schnurrbusch, Jörg Nobis, Klaus Schaffer und Dr. Frank Brodehl abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/2492, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Danke. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Abgeordneten Volker Schnurrbusch, Jörg Nobis und
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über „Erweiterung des Nothilfeprogramms Corona“, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/2491. Ich lasse über den Antrag Drucksache 19/2491 abstimmen. Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen vier Gegenstimmen mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über a), Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines 4. Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/2462. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/2462 unverändert anzunehmen. Ich lasse über den Gesetzentwurf einschließlich des soeben angenommenen Antrags abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei vier Gegenstimmen angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung der Gesetzentwürfe der Landesregierung, das sind die Drucksachen 19/2400, 19/2401 und 19/2473. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe der Landesregierung, Drucksachen 19/2400, 19/2401 und 19/2473, an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das bei einer Enthaltung so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu e), Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der Covid-19-Pandemie durch Bund und Länder, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/2482. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/2482, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegen
stimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 19/2520 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht der Landesregierung „Schuldentilgungsplan für das Land Schleswig-Holstein: Generationengerechtigkeit leben“, Drucksache 19/1373. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1373, zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich nicht, dann ist das einstimmig so beschlossen.
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
Ich erteile der stellvertretenden Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Kathrin Bockey, das Wort.
Frau Berichterstatterin, ich danke für Ihren Bericht. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der kommunale Finanzausgleich mag für Außenstehende manchmal wie ein Zahlenmonster wirken: Verbundsatz, Vorwegabzüge, Teilschlüsselmassen das alles klingt sehr technisch. Auch als ehemalige Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde mit 1.100 Einwohnerinnen und Einwohnern kann ich Ihnen aber sagen: Da steckt ordentlich Musik drin, denn es geht um die Frage, ob unsere Kommunen ausreichend Geld zur Verfügung haben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs setzen wir die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts um. Wir richten die Finanzausgleichsmasse, also sozusagen die Größe des Kuchens, an den tatsächlichen Bedarfen von Land und Kommunen aus. Wir konnten uns im September mit unseren Kommunen auch darauf einigen, wie die einzelnen Kuchenstücke innerhalb der Familie verteilt werden sollen. Ich freue mich sehr über diesen Durchbruch.
Mit unserer nun vorliegenden Reform benachteiligen wir kein Mitglied aus der kommunalen Familie, und wir versetzen alle in die Lage, ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Wir halten also nicht nur an unseren bisherigen Zusagen fest, wir stocken die Finanzausgleichsmasse sogar noch einmal um weitere 11 Millionen € auf. Zusätzlich übernehmen wir die Hälfte des negativen Abrechnungsbetrags aus dem kommunalen Finanzausgleich 2020. Nach der September-Steuerschätzung sind das voraussichtlich 92 Millionen €. Davon fließen 27,6 Millionen € entsprechend der September-Steuerschätzung sogar schon 2021 den Kommunen zu. Das führt zu stabileren Mitteln und glättet die Coronadelle. Mit diesem Beitrag und dem Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen nehmen wir unseren Kommunen eine große finanzielle Last der Coronapandemie von den Schultern.
Meine Damen und Herren, mit unserer FAG-Reform haben unsere Kreise, Städte und Gemeinden eine langfristige Planungssicherheit. Im Folgenden werfe ich kurze Schlaglichter auf die wesentlichen Änderungen: Bereits 2021 vergrößert sich der Kuchen um 65 Millionen €. In den Jahren 2022 bis
2024 kommen noch einmal jeweils 5 Millionen € dazu. 2024 stehen insgesamt 80 Millionen € an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Wir behalten zudem die drei sogenannten Teilschlüsselmassen. Die Anteile verändern sich nur sehr leicht.
Kinderreiche Kommunen profitieren vom neuen Kinderbonus. Wir belohnen Kommunen, die sich viel um Familien mit Kindern kümmern und eine kinderfreundliche Infrastruktur vorhalten.
Wir folgen den Empfehlungen des Gutachtens und berücksichtigen bedarfstreibende Flächenlasten gesondert. Gegenüber den bisherigen Planungen stocken wir den Vorwegabzug für Infrastrukturmaßnahmen noch einmal um 9 Millionen € auf jetzt 68 Millionen € auf. Auf diese Weise unterstützen wir auch den Straßenausbau unserer Kommunen.
Mit dem neuen Vorwegabzug für kommunale Schwimmsportstätten in Höhe von 7,5 Millionen € entlasten wir die Träger von Schwimmsportstätten bei den Betriebskosten. Ich erhoffe mir, so langfristig zu verhindern, dass weitere Schwimmhallen schließen, schließlich brauchen wir Orte, an denen unsere Kinder das Schwimmen lernen. Das ist gerade bei uns im Land zwischen den Meeren sehr wichtig.
Als Gleichstellungsministerin freue ich mich besonders, dass Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im Jahr 2021 zukünftig 7,5 Millionen € für ihre wertvolle und wichtige Arbeit erhalten. Der Betrag steigt jährlich um 2,5 % an. Auf diese Weise schaffen wir für die Zukunft eine angemessene Finanzierung für Frauen, die Schutz vor Gewalt suchen.
Meine Damen und Herren, das waren nur ein paar Schlaglichter, aber die einzelnen Punkte verdeutlichen: Wir haben wirklich alles getan, damit unsere Kreise, Städte und Gemeinden dauerhaft ausreichend Geld für ihre Aufgaben zur Verfügung haben. Zum Schluss möchte ich mich bei allen Beteiligten, vor allem bei den kommunalen Landesverbänden, für die konstruktiven und sehr intensiven Verhandlungen bedanken. Ich bin überzeugt, dass wir zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai dieses Jahres haben wir erstmalig im Plenum über den Gesetzentwurf zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, immerhin ein Volumen von knapp 2 Milliarden €, in diesem Hause debattiert. Vor der ersten Lesung stand ein langer Diskussionsprozess mit vielen Berechnungen und Debatten. Auch nach der ersten Lesung haben wir viele Gespräche geführt und Ende September die mündliche Anhörung im Plenarsaal durchgeführt.
Bei der Diskussion um den kommunalen Finanzausgleich muss allen klar sein, dass es auch um einen finanziellen Interessenausgleich geht. Das liegt in der Natur der Sache und an den unterschiedlichen Strukturen unserer kommunalen Familie.
Wir haben es aber geschafft, dass alle Kommunalgruppen zu den Gewinnern gehören: Kreise, kreisfreie Städte, Zentrale Orte, nicht zentrale Orte. Jamaika hat alle im Blick.
Das nicht genug: Im Rahmen der Vereinbarung zum Stabilitätspakt ist es gelungen, mit den Kommunen einen Konsens zum FAG hinzubekommen. Insbesondere sagen die Kommunen, dass sie keine weiteren Forderungen mehr an das Land stellen bezüglich Straßenausbaubeiträge, womit sich der Änderungsantrag der SPD erledigt hat, der soeben eingereicht wurde und dem wir nicht zustimmen werden.
Den Gesetzentwurf der Landesregierung, der sehr gelungen ist, haben wir im Rahmen der mündlichen Anhörung debattiert. Der Gesetzentwurf enthält, wie die Ministerin eben dargestellt hat, wichtige Parameter wie Flächenfaktor, Kinderbonus, Teilschlüsselmassen, Infrastrukturverteilung. Wir werden den Gesetzentwurf durch unseren Änderungsantrag, den wir schon im Innen- und Rechtsausschuss, im Finanzausschuss und im Bildungsausschuss behandelt haben, noch besser machen.
Im Rahmen der Einigung zum Stabilitätspakt stellt das Land pro Jahr 11 Millionen € mehr für das FAG bereit. Inhaltlich richten wir einen neuen Vorwegabzug für Integrationsaufgaben ein und stocken die hierfür umgeschichteten Mittel um 2 Millionen € auf nun 11 Millionen € auf. Von diesen Mitteln sol
len dann alle Bereiche, Kreise, kreisfreie Städte, Zentrale Orte und nicht zentrale Orte, profitieren. Wir halten das für richtig, weil in allen schleswigholsteinischen Kommunen Integrationsarbeit geleistet wird.