Das ist viel Aufwand für uns. Unter dem Strich bleibt dann aber auch etwas übrig; 2019 waren es immerhin 1,4 Millionen €.
Anders ist das bei diesen nachrichtenlosen Konten, bei denen die Banken die Gewinner sind. Es ist schon ein bisschen eigenartig; denn die Banken haben über Jahrzehnte hinweg Profit damit gemacht. Und jetzt, da es den Negativzins gibt, scheint es Frau Krämer, Sie sagten es - bei den Banken plötzlich die Bereitschaft zu geben zu sagen: „Oh, Negativzinsen und Aufwand!“ - Ich finde, es ist höchste Zeit, dass es hier eine Änderung gibt, unabhängig von der Frage, wie der Zins gerade ist.
Dass die Banken bisher die Möglichkeit hatten, nachrichtenlose Bankkonten für sich gewinnbringend zu nutzen, sollte geändert werden; es ist von uns als Gesellschaft nicht zu akzeptieren.
Es gibt zwei Dinge, die in der politischen Debatte eine Rolle spielen. Das eine ist die Frage des zentralen Melderegisters. Hierzu hat das Land Niedersachsen im Juli einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Ende September wurde dann von der Finanzministerinnen- und Finanzministerkonferenz eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Natürlich sind wir auch mit der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz im Dialog. Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind an dieser Arbeitsgruppe beteiligt.
Wir haben vor der heutigen Debatte noch einmal in Niedersachsen nachgefragt, weil sich die Dinge coronabedingt natürlich ein bisschen anders entwickeln als geplant. Niedersachsen hat uns zugesichert, dass bald die ersten Gespräche aufgenommen werden sollen, sodass dann hoffentlich Ende des Jahres auch konkrete Vorschläge für ein Melderegister auf dem Tisch liegen, dem wir absolut positiv gegenüberstehen.
Parallel dazu hat aber auch die Bundesregierung erste Schritte unternommen. Sie will eine Studie zum Thema „nachrichtenlose Vermögenswerte“ in Auftrag geben. Diese Studie soll ausgeschrieben werden und hat den Auftrag, eine rechtliche Definition vorzuschlagen. Wir haben eben schon über die Frist debattiert: Wie lange muss ein nachrichtenloses Bankkonto bestehen bleiben und den möglichen Erben zur Verfügung stehen?
Nun wird sich also die Studie mit der Frage der Frist beschäftigen sowie mit der Höhe der betroffenen Vermögenswerte. Auch das soll noch ein bisschen belastbarer abgeschätzt werden. Aber auch andere Sachfragen, wie die Schaffung eines Melderegisters, sollen in der Studie geklärt werden. Das ist sehr gut, und es scheint bei dem Punkt Melderegister bereits Bewegung zu geben. Wir dürfen aber nicht nachlassen, dieses auch wirklich einzufordern. Das Melderegister ist aber erst die halbe Miete.
Der andere Punkt - auch der wird in den Anträgen beleuchtet - betrifft insbesondere die Frage, wie wir sicherstellen können, dass das nicht abgerufene Geld nicht bei den Banken bleibt, sondern im Interesse der Gesellschaft auch uns als Staat, als Gemeinschaft, zur Verfügung steht und verwaltet wer
Die Koalitionsfraktionen haben ihre Ideen dazu vorgestellt, wie wir damit umgehen könnten. Auch die SPD hat ihre Ideen vorgestellt. Herr Harms hat noch einmal auf die Frage abgezielt, wie lange auch für die Erbinnen und Erben eine Rechtssicherheit bestehen muss. Ich finde, das alles sind sehr gute und sehr spannende Gedanken.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht diese Thematik jetzt in den Ausschuss. Dort wird es mit Sicherheit wichtig sein, auch die juristische Expertise mit einzubeziehen, damit wir dann auch Maßnahmen vorschlagen können, die praxistauglich und umsetzbar sind, um dann als Landesregierung gern auch eine Bundesratsinitiative zu ergreifen.
Insofern: Wenn wir helfen können, in dieser Frage ein bisschen mehr Gerechtigkeit herzustellen, und wenn wir helfen können, diese schon lange Zeit andauernde Debatte zu beflügeln und zu beschleunigen, dann sollten wir das tun. Als Landesregierung sind wir gern mit dabei.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/2335 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/2578 dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor wir die Sitzung fortsetzen und wieder in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Finanzausschuss mit der Drucksache 19/2582 einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zum Thema „Geldleistung gemäß § 10 i. V. m. § 6 Fraktionsgesetz an den Zusammenschluss der fraktionslosen AfD-Abgeordneten Nobis, Schaffer und Schnurrbusch“ mit der Bitte um Beratung noch in dieser Tagung vorgelegt hat. Ich schlage Ihnen daher vor, den Ausschussbericht als Tagesordnungspunkt 32 a in die Tagesordnung einzureihen und heute Nach
mittag als letzten Tagesordnungspunkt ohne Aussprache aufzurufen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltung? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dann für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen zunächst, dass ich die Gelegenheit bekomme, zum Stand der Umsetzung der Düngeverordnung und damit zu den Arbeiten an der Landesdüngeverordnung berichten zu können. Im Düngerecht hat sich in diesem Jahr einiges geändert. Es hat tiefgreifende Veränderungen auf allen Ebenen gegeben. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof im Jahre 2018 wegen der nicht richtlinienkonformen Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Jahrelang hat die Bundesregierung die Forderungen der Kommission nicht ernst genommen, sodass wir nun eine Regulierung bis ins kleinste Detail hinnehmen müssen.
Um das immer noch laufende Vertragsverletzungsverfahren ruhend zu stellen beziehungsweis ganz einstellen zu können, hat die Bundesregierung der Kommission eine Verbesserung in drei Schritten zugesagt: erstens, die Novellierung der Bundes-Düngeverordnung mit weitgehenden zusätzlichen Maßnahmen für alle Betriebe, zweitens, die Vereinheitlichung der Ausweisung von belasteten Gebieten in den Ländern auf Basis einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift und drittens, eine zeitnahe Umsetzung eines repräsenta
tiven und aussagekräftigen Monitoring-Konzeptes für eine jährliche Berichterstattung an die Kommission.
Inzwischen ist die Düngeverordnung des Bundes novelliert und seit dem 1. Mai 2020 in Kraft. - Sie erinnern sich an die regen Debatten an dieser Stelle. Außerdem liegt inzwischen eine bundesweit abgestimmte Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat besonders belasteten und eutrophierten Gebieten vor. Auf dieser Grundlage müssen die Länder jetzt die belasteten Gebiete ausweisen.
Mein Haus hat die dafür erforderliche Novelle der Landesdüngeverordnung auf den Weg gebracht. Hier besteht ein hoher Zeitdruck, da die Verordnung nach Zusage gegenüber der Kommission bis zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft treten muss.
Lassen Sie mich ganz kurz auf die Ausweisung der mit Nitrat besonders belasteten Gebiete eingehen. Für Nitrat erfolgt diese in drei Schritten: Über die gemessenen Nitratwerte im Grundwasser werden erste Teilgebiete abgegrenzt, dann wird mithilfe der Modellierung beurteilt, wie gefährdet die Flächen gegenüber Nitratausträgen sind. In einem dritten Schritt werden die Emissionen, also die Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft, auf Gemeindeebene betrachtet und der tatsächliche Stickstoffüberschuss ermittelt. Überschreitet der Überschuss den maximal tolerierbaren Überschuss, wird die betreffende Fläche als „mit Nitrat belastetes Gebiet“ ausgewiesen. Dieses Verfahren ist bundeseinheitlich so geregelt und von uns entsprechend angewendet worden.
Meine Damen und Herren, dieses neue Verfahren hat dazu geführt, dass die mit Nitrat belasteten Gebiete deutlich kleiner geworden sind. Das heißt im Klartext, dass von den rund 14.000 landwirtschaftlichen Betrieben nur noch gut 1.500 Betriebe von den Vorgaben für die mit Nitrat belasteten Gebiete betroffen sein werden. Sie müssen die Vorgaben der Düngeverordnung und die drei zusätzlichen Anforderungen erfüllen, die in der Düngeverordnung des Bundes angelegt sind, damit sich die Grundwasserbelastung so schnell wie möglich verbessert. Aber, wichtig ist, auch alle anderen Betriebe müssen die neuen Vorgaben der Düngeverordnung beachten, die durchaus weitgehender sind als das, was bisher außerhalb der Kulissen gegolten hat. Klar ist auch: Nur, weil sich die Kulissen der roten Gebiete ändern, ändert sich an der Nitratbelastung in unseren Böden erst einmal mal nichts.
Wir müssen insgesamt auch weiterhin landesweit zum Gewässerschutz beitragen, und das werden wir auch mit entsprechenden Maßnahmen tun.
Bei Phosphat verzichten wir auf die Ausweisung von eutrophierten Gebieten, dafür gelten ab dem 1. Januar 2021 landesweit - je nach Hangneigung moderat erhöhte Abstände zu Gewässern bei der Düngung. So tragen wir zum Gewässerschutz landesweit bei.
Es wird Sie wenig wundern, dass die Verbände in der kürzlich abgeschlossenen Anhörung zu unterschiedlichen Bewertungen dieser neuen Düngeverordnung kommen. Bei den landwirtschaftlichen Verbänden überwiegt die Erleichterung angesichts der deutlich gesunkenen Zahl betroffener Betriebe, was die roten Gebiete angeht. Bei den Wasser- und Umweltverbänden ist die Befürchtung deutlich, dass das Nährstoffproblem in der Umwelt noch lange nicht gelöst ist.
Auch die beiden von der Universität Kiel vorgelegten Nährstoffberichte für Schleswig-Holstein unterstreichen nach wie vor zu hohe Stickstoffüberschüsse in allen Teilen des Landes.
Daher werde ich für ein effektives Wirkungsmonitoring eintreten, wie es die Kommission eingefordert hat. Dafür brauchen wir die volle Transparenz landwirtschaftlicher Betriebsdaten und wasserwirtschaftlicher Messdaten.
Anfang 2021 wird das Land daher eine weitere Verordnung mit einer Meldepflicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe erlassen. Diese müssen dann die Düngebedarfsermittlung und die tatsächlichen Düngungsmaßnahmen elektronisch und unbürokratisch melden.
Diese von der Kommission geforderte intensive Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe ist landesweit erforderlich, um auch andere Vorgaben etwa im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, mit der neuen Landesdüngeverordnung erfüllen wir europa- und bundesrechtliche Vorgaben. Die Gewässer im Land sind jedoch auf eine gute landwirtschaftliche Praxis angewiesen. Deshalb danke ich ausdrücklich allen Landwirtinnen und Landwirten im Land, die schon heute vorbildlich wirtschaften und so die einzigartige Natur Schleswig-Holsteins und unsere Umwelt schützen. - Herzlichen Dank.
Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um knapp 1 Minute verlängert. Diese Zeit steht jetzt auch den Fraktionen zu. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Heiner Rickers.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es in diesem Hohen Haus wieder einmal um die Düngeverordnung. Aus meiner Sicht ist das ein großer Tag. Aber das ist in der Öffentlichkeit noch gar nicht so ganz angekommen. Es ist ein großer Tag für wen? - Für mich natürlich auch.
Es ist ein großer Tag a) für die Gewässerqualität in Schleswig-Holstein. Das gilt sowohl für das Grundwasser als auch für das Oberflächenwasser. Natürlich ist es b) auch ein großer Tag für die, die 75 % der Landesfläche als Acker- oder Grünland bewirtschaften, also für die Landwirtschaft. Für sie ist das nicht nur ein großer Tag, sondern auch ein guter Tag; denn das Wasser ist nach wie vor sauber, und die Bauern haben richtig gearbeitet.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW, AfD und Doris Fürstin von Sayn- Wittgenstein [fraktionslos])