Keine Frage: Wir müssen nicht nur die Gewaltprävention stärken, sondern auch viele Sicherheitsmaßnahmen nachschärfen. Wir müssen aber auch mehr Vertrauen zwischen potenziellen Opfern und der Polizei schaffen und die LSBTIQ*-Ansprechstelle der Polizei personell aufstocken, und wir müssen vor allem auch Straftaten gegen queere Menschen systematischer erfassen und sowohl in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wie im Verfassungsschutzbericht deutlicher dokumentieren.
HAKI, LSVD und andere Verbände weisen völlig zu Recht darauf hin: Es ist zu wenig, wenn wir in Schleswig-Holstein Angriffe und Hetze gegen queere Menschen nur beiläufig registrieren. Es müssen möglichst viele Fälle detailliert erfasst, und es muss aufgeschlüsselt werden, wie viele dieser Taten zur Anklage und Verurteilung führen. Transparenz ist absolute Grundvoraussetzung für mehr Gerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neben dem in unserem Antrag geforderten Leitfaden zur Verfolgung von Straftaten halte ich daher auch eine Ansprechstelle bei der Staatsanwaltschaft, die eng mit Polizei und queeren Verbänden zusammenarbeitet, für sinnvoll, denn diese könnte effektiv sicherstellen, dass möglichst viele Hassverbrechen konsequent geahndet werden.
Genau das muss doch unser Ziel sein, wenn wir die Sicherheit und Gleichberechtigung für diese Gruppe verbessern wollen.
Für uns vom SSW steht völlig außer Frage, dass sich queere Menschen im Alltag, im Berufsleben oder in der Schule sicher fühlen müssen. Leider erleben wir aber seit Jahren so etwas wie eine Gegenbewegung, so will ich es fast sagen, zu den gesamtgesellschaftlichen Fortschritten, die es bei uns bei der Gleichberechtigung und beim Schutz dieser Minderheit gibt. Der Kollege Balke hat es genannt, die USA sind wohl nur ein aktuelles Beispiel dafür, wie queeren Personen relativ unvermittelt grundlegende Rechte entzogen werden.
Das zeigt deutlich, wie wichtig es ist, frühzeitig gegen einen gesellschaftlichen Rechtsruck vorzugehen. Daher ist es aus meiner Sicht nur konsequent, wenn wir uns hoffentlich im Ausschuss darauf verständigen, dem Schutz der sexuellen Identität Verfassungsrang zu geben, liebe Kolleginnen und Kol
legen. Dies gewährleistet einen wirklich effektiven Schutz, und der ist leider nötiger denn je. – Herzlichen Dank.
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeder tätliche Angriff auf Menschen ist einer zu viel. Das gilt selbstverständlich auch für queere Menschen. Deshalb muss unsere Antwort sein: Uneingeschränkte Solidarität und schnelle Hilfe für diejenigen, die angegriffen werden,
denn Toleranz, Akzeptanz und das entschlossene Einstehen für Diversität sind die Eckpfeiler unseres Zusammenlebens in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein steht für echte Vielfalt. Ich danke an dieser Stelle allen, die sich tagtäglich dafür einsetzen.
Wir als Landesregierung stehen an Ihrer Seite. Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, seiner Herkunft oder seiner Religion, in Sicherheit und Freiheit leben kann. Unsere Landespolizei sorgt für die Sicherheit aller Menschen und ist deshalb auch für die Belange und Herausforderungen queerer Menschen verlässlich aufgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landespolizei ist vielfältig, sie ist eine Partnerin. Die Landespolizei hat Verfahrens- und Handlungsanweisungen für Handlungssicherheit im Umgang mit Geschädigten erarbeitet. Bereits 2018 haben wir die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* bei der Landespolizei eingerichtet. Lieber Tim Jänke, vielen Dank für Ihre Arbeit, Sie machen das großartig!
Neben der Zentralen Ansprechstelle im Landespolizeiamt sind in jeder Polizeidirektion nebenamtliche Kolleginnen und Kollegen ansprechbar und unter
stützen unter anderem bei der Anzeigenaufnahme. Sie wirken im Bereich der Aus- und Fortbildung mit und sensibilisieren direkt vor Ort, in Führungskräfteschulungen und maßgeschneiderten Inhouseseminaren. Sie stehen im ständigen Austausch mit der Community, auch über die Landesgrenzen hinweg. Sie sind auf dem Christopher Street Day, sie sind in Wacken, sie sind auf Messen für Nachwuchskräfte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle wissen: Sicherheit bedeutet nicht nur Schutz, sondern auch Vertrauen, und daran arbeiten wir jeden Tag. Die Landespolizei tritt jeder Form von Extremismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegen.
Aus der Statistik des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur politisch motivierten Kriminalität und aus der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnerinnen und ‑partnern wissen wir: Übergriffe gegen die sexuelle Orientierung und die geschlechtsbezogene Identität nehmen zu. Im Jahr 2022 waren es noch 44, im Jahr 2023 verzeichnet diese Statistik für Schleswig-Holstein 68 Fälle.
Menschenfeindliche Taten, wie die Übergriffe auf Kommunalpolitiker in Ahrensburg, das Verbrennen der Regenbogenflagge in Flensburg und Situationen wie die vor dem queeren Kinder- und Jugendzentrum in Lübeck darf es nicht geben. Den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit diesem queeren Kinder- und Jugendzentrum hat die Polizei, auch mit dem Geschäftsführer des Verbands lambda::nord e. V., im Nachgang intensiv besprochen und gemeinsam aufgearbeitet.
Aber: Repressive Maßnahmen allein reichen hier nicht aus. Wir müssen präventiv ansetzen: Bildung, Aufklärung, eine gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit in einer starken Gemeinschaft sind weitere Schlüssel gegen Hass und Hetze.
Seit 2014 haben wir in Schleswig-Holstein den Aktionsplan Echte Vielfalt und gestalten damit einen umfassenden dynamischen Handlungsprozess für unsere offene Gesellschaft. Als Landesregierung werden wir diesen Aktionsplan unter Federführung des Sozialministeriums in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode gemeinsam mit der Community und den vielen Netzwerkpartnerinnen und ‑partnern im Land weiterentwickeln. Schon jetzt sorgen wir im Schulterschluss von Polizei und Zivilgesellschaft für unbürokratische Unterstützung der Betroffenen und bauen auf diese Weise weiteres Vertrauen auf.
Auch der Verfassungsschutz wird zukünftig prüfen, queerfeindliche Taten phänomenbezogen in den Verfassungsschutzbericht aufzunehmen. Queerfeindlichkeit ist ein ideologisches Element verschiedener extremistischer Strömungen, darunter insbesondere im Rechtsextremismus und im Islamismus, und fließt daher stets auch in die Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung dieser extremistischen Bestrebungen ein.
Meine Damen und Herren, echte Vielfalt ist eine Gemeinschafts‑, eine Querschnitts- und eine Daueraufgabe. Eine Gesellschaft ist nur dann wirklich frei, wenn sich jede und jeder Einzelne sicher fühlen kann. Dafür steht unsere Landespolizei. – Vielen Dank.
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine halbe Minute erweitert. Diese Zeit stünde jetzt den Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/2940 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 20/3002 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer die Anträge federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Das ist einstimmig so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser heutiger Fischereiantrag ist eine Reaktion auf den im März 2024 in der Landesregierung vorgelegten Aktionsplan Ostseeschutz, der in seiner aktuellen Form die Existenz unserer traditionellen Küstenfischerei massiv bedroht.
Dieser Aktionsplan hat weniger mit einem durchdachten Schutzkonzept zu tun, sondern sieht eher nach einer Verlegenheitslösung aus, die wahrscheinlich am grünen Koalitionstisch entstanden ist.
Eines ist offensichtlich: Während die Grünen am liebsten gleich die gesamte Ostsee zur Schutzzone erklären würden, damit kein Fischerboot mehr über die Wellen gleitet, versucht die CDU, nun irgendwie zu erklären, dass das alles halb so schlimm sei. Man schiebt den Schwarzen Peter der Fischerei zu.
Das Ergebnis ist ein Flickenteppich von Maßnahmen, die vor allem eines bewirken: das schleichende Ende unserer traditionsreichen Küstenfischerei.
Schleswig-Holsteins Fischer haben sich seit Jahrhunderten an nachhaltige Fangmethoden gehalten, sie haben sich an strenge Quoten und Umweltauflagen gewöhnt. Das, was jetzt passiert, ist kein Dialog mit den Betroffenen, nein, die Fischer werden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Neue Schutzgebiete sollen eingerichtet werden, und das ausgerechnet dort, wo Plattfische gefangen werden, etwa westlich von Fehmarn oder zwischen Gelting und Schleimünde.
Besonders spannend wird es, wenn man sich ansieht, wer von diesen Verboten betroffen ist und wer nicht. Während Fischer zum Einholen ihrer Netze verdonnert werden, dürfen bestimmte Wassersportaktivitäten zeitlich und räumlich begrenzt dort trotzdem ausgeführt werden. Offenbar ist Umweltschutz dann besonders wichtig, wenn es um die Berufsgruppe der Fischer geht. Es ist ein Schlag für unsere Fischer und deren Familien.
Bereits in der Vergangenheit mussten wir erleben, wie wenig Rücksicht auf die Belange der Küstenfischerei genommen wurde. Anstatt gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten, werden Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen. Dies zeugt von einer Ignoranz gegenüber der Tradition und der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischerei in unserem Land. Natürlich ist das kein Wunder, wenn man sich als Partner in einer Koalition befindet, in der solche Projekte anscheinend einfach nur abgenickt werden.