Bereits in der Vergangenheit mussten wir erleben, wie wenig Rücksicht auf die Belange der Küstenfischerei genommen wurde. Anstatt gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten, werden Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen. Dies zeugt von einer Ignoranz gegenüber der Tradition und der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischerei in unserem Land. Natürlich ist das kein Wunder, wenn man sich als Partner in einer Koalition befindet, in der solche Projekte anscheinend einfach nur abgenickt werden.
Wir Freie Demokraten fordern daher eine ernsthafte Überarbeitung des Aktionsplans. Die Schutzgebiete dürfen nicht völlig losgelöst von den Menschen, die seit Generationen von der Ostsee leben, festgelegt werden. Wir brauchen eine Lösung, die Naturschutz und wirtschaftliche Vernunft miteinander verbindet, und keine ideologiebetriebene Verbotsorgie.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Fischer endlich an einen Tisch zu holen, gemeinsam mit ihnen praktikable Lösungen zu entwickeln und diese dann in die Tat umzusetzen. Falls die Koalition dabei Hilfe braucht, geben wir gern Unterstützung standhafter Wirtschaftspolitik.
Darüber hinaus muss sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Schutzgebieten auf die Fischerei stärker berücksichtigt werden. Es reicht nicht aus, auf dem Papier Schutzgebiete auszuweisen, ohne die Konsequenzen für die Menschen vor Ort zu bedenken.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Küstenfischerei ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer schleswig-holsteinischen Identität und Wirtschaft. Es liegt in unserer Verantwortung, sie zu schützen und zu fördern. Wir dürfen nicht zulassen, dass unausgegorene Pläne der Landesregierung die Existenz unserer Fischer gefährden.
Setzen Sie daher ein Zeichen für eine ausgewogene und zukunftsorientierte Politik im Sinne von Naturschutz und wirtschaftlicher Vernunft. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März 2024 hat die Landesregierung mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der schleswig-holsteinischen Ostsee verabschiedet. Das Ergebnis beruht auf einem Konsultationsprozess mit intensiven Gesprächen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Anwohnern, Kommunen, Wirtschaft, Interessenverbänden und der Politik.
(Lachen Sybilla Nitsch [SSW] und Birte Pauls [SPD] – Birte Pauls [SPD]: Die Wahr- nehmungen sind unterschiedlich!)
Seitdem arbeiten die beteiligten Ministerien an der Umsetzung dieses Aktionsplans. Neben dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur sind dies das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Um die Umsetzung dieses Plans in der Öffentlichkeit transparent zu machen, finden – so steht es auch auf der Internetseite – zum einen im Frühjahr 2025 Informationsveranstaltungen in den vier Anrainerkreisen statt. In den Veranstaltungen wird zudem über die konkreten Umsetzungsschritte zu den Maßnahmen des Aktionsplanes informiert. Zum anderen werden erste Möglichkeiten für die Einbindung von Stakeholdern, Verbänden, lokalen Akteuren und den Küstengemeinden vorgestellt.
Weiterhin sieht der Aktionsplan die Gründung eines wissenschaftlichen Beirates vor. Dieser Beirat soll sowohl interdisziplinär als auch als beratendes Gremium der Landesregierung wirken und den Austausch von Wissenschaft, Politik und Behörden fördern.
Zur ebenfalls im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 vorgesehenen Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete erfolgt ein formales Rechtsetzungsverfahren gemäß § 19 Naturschutzgesetz. Während dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den Entwürfen der Schutzgebietsverordnung einzubringen.
Ich weise noch einmal darauf hin – ich muss zugeben, der ein oder andere war noch nicht dabei –: Der Landtag hat zudem am 26. September 2024 den Erhalt der Küstenfischerei an der Ostsee und Nordsee beschlossen.
Da wir aber über den Erhalt und die Unterstützung der Küstenfischerei sprechen – siehe den heutigen Antrag der FDP –, frage ich mich allerdings schon, warum die FDP in ihrer Regierungsverantwortung im Bund die zunehmenden Finanzmittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz den Fischerinnen und Fischern nicht zukommen lassen hat.
Statt die gesamten resultierenden 670 Millionen Euro wie vorgesehen als Kompensation für die Eingriffe der Fanggebiete und die damit verbundenen Verluste an Fischereibereichen auszuzahlen, wurden die Gelder in den Haushaltsberatungen unverständlicherweise auf 134 Millionen Euro gekürzt.
Erstens wollte ich mich bedanken, dass Sie in den Kieler Nachrichten kürzlich noch einmal deutlich gemacht haben, dass auch Sie den Aktionsplan nachbessern wollen. Das halte ich für eine gute Sache. Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche Ihnen alles Gute.
wenn das so klappt –: Werden Sie als CDU denn den Punkt bei der Verteilung der Mittel auf Bundesebene ändern, wenn Sie jetzt in die Bundesregierung kommen? Das ist ja die spannende Frage. Wir wollen ja nicht nur in die Vergangenheit gucken, wir wollen ja auch wissen: Was haben Sie denn jetzt vor?
Ich kann das relativ einfach beantworten: Wenn ich da wirklich was zu sagen hätte, dann könnten Sie sich darauf verlassen.
Sie haben ja im Land was zu sagen – hoffe ich –, und deswegen noch mal im Land alles Gute, aber im Bund ist ja die spannende Frage: Was macht denn Ihre Partei da? Sie haben ja die Ampel kritisiert. Ändert sich das jetzt? Passiert denn da was? Das wollte ich wissen, vielleicht können Sie darauf noch antworten.
Die Landesregierung hat außerdem im Frühjahr 2024 gemeinsam mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die damalige Bundesregierung aufgefordert, die Gelder der Fischereikomponente den Küstenländern zur Verfügung zu stellen. Was ist dabei rausgekommen? – Die alte Bundesregierung lehnte dieses ab. Man könnte sagen: leider ein weiteres Paradebeispiel für Doppelmoral. – Vielen Dank, wir lehnen beide Anträge, auch den Alternativantrag, ab.