Protokoll der Sitzung vom 23.09.2009

gangenheit begründet liegt, so ist sie doch eine entscheidende Zukunftsfrage des Saarlandes.

Sie alle wissen, dass sich dieser Landtag aller Voraussicht nach mit der Frage einer staatsvertraglichen Regelung zur Umsetzung der Schuldenbremse wird beschäftigen müssen. Das Hohe Haus wird dies tun müssen. Unabhängig davon, wie man grundsätzlich zum Vorschlag der Föderalismusreform II steht, sollte jedem politisch Verantwortlichen klar sein, dass das Verhindern eines weiteren Anwachsens des Schuldenberges mit die größte Herausforderung ist, die sich uns stellt. Sie duldet keinen Aufschub. Wir werden die finanziellen Probleme unseres Landes alleine aus eigener Kraft nicht lösen. Wir sind und bleiben auf die Unterstützung des Bundes und der Bundesländer angewiesen. Aber es wäre unverantwortbar, heute zulasten derjenigen zu leben, die sich nicht dagegen wehren können, weil sie noch zu jung sind. Wir dürfen die nachkommenden Generationen nicht mit einer Schuldenlast beschweren, die ihnen in naher Zukunft allen politischen Handlungsspielraum nehmen wird.

Deshalb - und das ist meine persönliche Überzeugung - ist ein Gegensteuern dringend notwendig. Dabei geht es mir noch nicht einmal um den Abbau der Verschuldung, sondern nur darum, dass keine neuen, zusätzlichen Schulden aufgenommen werden. Daher müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um Handlungsspielräume und politische Gestaltungsmöglichkeiten für die nächsten Generationen zu gewährleisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte an dieser Stelle zu Beginn der Legislaturperiode einige wenige Punkte, die mich umtreiben, in der gebotenen Kürze ansprechen. Diese Punkte sollten in den nächsten fünf Jahren in der politischen Arbeit des Parlamentes ihre Berücksichtigung finden. Ich bitte Sie alle, daran mitzuwirken, dass der 14. Landtag des Saarlandes den vor ihm liegenden Aufgaben gerecht wird und seine Arbeit im Dienste und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erledigt. - Vielen Dank.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Verpflichtung der Abgeordneten durch den Landtagspräsidenten

Nach Art. 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Ich bitte die Abgeordneten und Zuhörer, sich zur Verpflichtung von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich.)

(Präsident Ley)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Danke schön.

(Die Anwesenden nehmen wieder Platz.)

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verfahren bei Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages des Saarlandes (Drucksache 14/01 - neu)

Die LINKE-Landtagsfraktion ist dem ursprünglichen Antrag der übrigen Fraktionen zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt nunmehr auf Ihren Pulten als Drucksache 14/01 - neu - vor.

Ich verweise auf die schriftliche Begründung in der Drucksache 14/01 - neu. In dem Antrag wird ein einheitliches Verfahren in Immunitätsangelegenheiten unter Berücksichtigung der für den Deutschen Bundestag getroffenen Regelungen gewährleistet. Mit der Beschlussvorlage stellt der Landtag sicher, dass die Abgeordneten untereinander gleichbehandelt und im Verhältnis zum Bürger diesem weitgehend gleichgestellt werden, sofern nicht besondere Parlamentsbelange die Aufrechterhaltung des Immunitätsschutzes erfordern.

Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/01 - neu - ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/01 - neu einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Da die Zusammensetzung des neuen Erweiterten Präsidiums noch nicht feststeht, weil die Wahlen erst in der kommenden Sitzung erfolgen, bitte ich mich zu ermächtigen, den Entwurf der Tagesordnung für die nächste Sitzung im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden festzulegen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Wenn das nicht der Fall ist, werden wir so verfahren.

Schließlich darf ich Sie alle - also auch die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreter der Medien und die Bediensteten des Hauses und der Fraktionen - nunmehr in das große Restaurant zu einem kleinen Empfang einladen, wo die Möglichkeit zum besseren Kennenlernen besteht.

Ich schließe die konstituierende Sitzung und bedanke mich für die hohe Disziplin. Die Sitzung ist geschlossen.

(Beifall.)

(Präsident Ley)