Die Schilderung, dass der Bund für die Gestaltung des Freiraums im Umfeld des Tunnels zuständig ist, ist nicht zutreffend. Es ist eine städtebauliche Aufgabe der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der Bund das ist schon mehrfach gesagt worden - ist Baulastträger der A 620. Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen ist nach Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes das jeweilige Bundesland, im vorliegenden Fall die Straßenbauverwaltung des Saarlandes, zuständig. Die oberste Straßenbaubehörde des Saarlandes wird im Saarland vertreten durch das Referat B/5 des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr. Die nachgeordnete Behörde ist der Landesbetrieb für Straßenbau mit Sitz in Neunkirchen. Dieser Landesbetrieb ist derzeit in engster Abstimmung mit der Stadt und dem Land - der Abteilung Verkehr, aber auch der Landesplanung, die das Projekt derzeit vorantreiben.
Derzeit werden die verschiedenen Genehmigungsverfahren des Projektes vorbereitet. Liebe Frau Ries, das Planfeststellungsverfahren ist notwendig. Wir gehen das Planfeststellungsverfahren für den Tunnel jetzt an, um es im Jahr 2013 abgeschlossen zu haben.
Soweit ich informiert bin, sind die Planer angefragt, die Ausschreibung läuft. - Zum aktuellen Stand der Finanzierung: Ich hatte gestern ein langes Telefonat mit Charlotte Britz. Wir sind ja gerade dabei, eine Finanzierungsvereinbarung zu schließen, die Stadt und Land für die zukünftigen Haushalte verpflichtet, bestimmte Beiträge für das Projekt zu leisten. Es wird auch eine Intervention auf EU-Ebene geben; es ist ein langer Prozess, diesen Großprojekte-Antrag voranzubringen. Auch hier werden Stadt und Land ihre Interessen darstellen, um den derzeitigen Großprojekte-Antrag, aber möglicherweise auch Folgeanträge, entsprechend zu thematisieren.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss 2013 wird die Grundlage für eine Entscheidung über den Tunnel geschaffen. Aber die Planfeststellung, die jetzt beginnt, ist notwendig, um 2013 die Entscheidung treffen zu können. Wenn wir jetzt nicht mit der Planfest
stellung beginnen, haben wir 2013 nichts. Darauf haben sich Stadt und Land einvernehmlich verständigt. Wir waren ja bei den Sitzungen in der Staatskanzlei regelmäßig vertreten. Von daher ist auch die Behauptung, dass das Projekt seitens des Landes bisher völlig laienhaft vorangetrieben wurde, nicht nachvollziehbar. Stadt und Land haben mehrfach vereinbart, wie sie vorgehen. Wir haben Briefe an Herrn Ramsauer geschrieben, wir waren selbst dort, sowohl der Ministerpräsident als auch die Ministerin und der Staatssekretär. Ich will das noch einmal kurz dokumentieren.
Mit Schreiben vom 27.11.2008 an das Bundesverkehrsministerium hat die Oberste Straßenbaubehörde, die damals noch im Wirtschaftsministerium war, für die Verlegung der A 620 zwischen der Bismarckbrücke und der Luisenbrücke in einen Tunnel eine Kostenbeteiligung durch den Bund in Höhe von 193 Millionen Euro gefordert. Grundlage dafür war eine Machbarkeitsstudie. Dann folgte eine detaillierte Begründung und der Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens mit Schreiben vom 20.04.2009. Die Nutzungskomponenten habe ich eben schon genannt.
Das BMVBS hat mit Schreiben vom 02.07.2009 erstmals eine Kostenbeteiligung für das Tunnelprojekt in Höhe von 64 Millionen Euro aus dem Straßenbauhaushalt zugesagt. In Schreiben von Wirtschaftsminister Rippel vom 23.07.2009 und Ministerpräsident Peter Müller vom 04.03.2010 an den Bundesverkehrsminister wurde die hohe Bedeutung des Projektes für die Region aus landespolitischer Sicht erläutert und um Unterstützung gebeten. Nachdem zahlreiche Gespräche auf Fachebene und auf der politischen Ebene stattfanden, wies das BMVBS mit Schreiben vom 10.05.2010 nochmals darauf hin ich zitiere: „(...) die zugesagte Bundesbeteiligung in Höhe von 64 Millionen Euro aus dem Straßenbauhaushalt bewegt sich auch im Blick auf das diesbezüglich kritische Prüfungsergebnis des Bundesrechnungshofes am äußersten, gerade noch vertretbaren Limit.“ Jedoch wurde zugesagt, dass Lohn- und Preissteigerungen in einer weiteren Kalkulation vom Bund ausgeglichen werden.
Es ist noch zu sagen, bezogen auf die Äußerungen letzte Woche in der Presse über die Verlagerung des Projekts auf 2015 und später, dass dieses Projekt tatsächlich nicht im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes steht. Allerdings gibt es immer wieder Projekte, die auch außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes realisiert werden. Von daher wollen wir das Projekt nach wie vor 2013 realisieren, wenn die Planfeststellung abgeschlossen ist. Wir werden uns mit Nachdruck auf Bundes- und auf EU-Ebene dafür einsetzen, weitere Mittel zu bekommen. Ich halte den städtebaulichen Aspekt für ganz wichtig. Ich habe das gestern im Rahmen der Erläu
terung der Mittel - das wurde eben angesprochen klar gemacht: Wir haben uns dem Votum der Länder angeschlossen, haben einen gemeinsamen Brief entwickelt, haben einen eigenen Brief geschrieben und sind nächste Woche mit den Landesbau- und Landesverkehrsministern in Berlin zusammen, um das Thema der Kürzungen der Städtebaufördermittel um 50 Prozent anzusprechen. Das halten wir für absolut nicht haltbar. Es wird massive Probleme hervorrufen, im Land und in den Kommunen, Innenstadtentwicklung und Stadtentwicklung generell voranzutreiben.
Wir sind dabei, dem Bund zu verdeutlichen, dass vor dem Hintergrund des Strukturwandels und des demografischen Wandels Mittel aus dem Bundesetat gebraucht werden, die durch das Land verstärkt und von den Kommunen finanziert werden. Es muss aber auch gesagt werden: Wir haben im Land das Problem, dass die Kommunen teilweise die Mittel zur Kofinanzierung nicht mehr aufbringen können. Das wird uns in den nächsten Jahren noch stärker beschäftigen. Umso wichtiger ist es - das ist für mich keine Gegenargumentation, nur eine Randbemerkung -, dass es eine Kofinanzierung gibt, sodass die Kommunen und damit das Land überhaupt eine Entwicklungschance haben.
Wir halten weiter an der Vereinbarung zwischen Stadt und Land fest. Es wurde eben angesprochen: Wir sind derzeit dabei, städtebauliche Maßnahmen umzusetzen. Die Berliner Promenade ist im Gang. Es ist wichtig, dass wir die Planfeststellung für den Tunnel angehen, dass wir 2013 vor dem Hintergrund der Haushaltslage und der hoffentlich verstärkt eingeworbenen Mittel - ob auf EU- oder Bundesebene die Entscheidung herbeiführen, ob der Tunnel gebaut wird.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass eine attraktive Landeshauptstadt unentbehrlich für die nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung ist. Das Projekt Stadtmitte am Fluss integriert in ganz besonderer Weise die Aspekte Städtebau, Verkehr, Luftreinhaltung, Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarkt sowie den Tourismus, der für die Landeshauptstadt und auch für das Land immer wichtiger ist. Wir argumentieren derzeit bei der Bahn, dass wir mehr Züge auf dem POS-Nordast und bessere Verbindungen von Saarbrücken nach Mannheim brauchen. Saarbrücken muss ein Gesicht haben, um als Haltepunkt eine besondere Bedeutung darzustellen, damit mehr Menschen Saarbrücken besuchen und von dort aus in die Region strömen, ob im Tourismus- oder im Wirtschaftsbereich. Ich denke, gerade ein abgewirtschaftetes und schlecht aussehendes Saarbrücken wird dem Land in keiner Weise dienlich sein.
Wir sollten alle zusammen weiter für das Leitprojekt werben - da appelliere ich ganz besonders an Sie -, um uns dem Wettbewerb der Regionen offensiv zu stellen. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst über den Antrag der Landtagsfraktion DIE LINKE, Drucksache 14/243. Wer für die Annahme der Drucksache 14/ 243 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle dann fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen haben abgelehnt. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion haben sich enthalten.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 14/255. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/255 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Abgeordneten der Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/254. Wer für die Annahme der Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/254 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist, bei Zustimmung der SPD-Fraktion, Ablehnung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 2) (Drucksache 14/246)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie
Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 2) bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vom 10.02.2010 zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die im bisher geltenden Nichtraucherschutzgesetz enthaltenen Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot aufgehoben, sodass künftig im Saarland ein absolutes Rauchverbot gelten soll. Für Gaststätten, in denen in dem Zeitraum von November 2007 bis November 2009 Raucherräume errichtet worden sind, enthält das Gesetz eine Übergangsregelung.
Insgesamt wenden sich mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde sieben Beschwerdeführer gegen die Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes. Sie sind der Auffassung, die angegriffenen Regelungen verletzen sie in ihren Grundrechten. Im Wesentlichen tragen die Beschwerdeführer vor, das strikte Rauchverbot sei unverhältnismäßig, da es den geforderten Ausgleich zwischen Schutz und Freiheit verweigere und nicht erforderlich sei. Zudem schütze die in dem Gesetz enthaltene Übergangsregelung für Gaststätten das Vertrauen der Betreiber in die bisherige Rechtslage nicht ausreichend. Im Übrigen enthalte das Gesetz sachlich nicht gebotene Ungleichbehandlungen.
Zu der vorliegenden Verfassungsbeschwerde hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes dem saarländischen Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.09.2010 gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 19. August 2010 mit der Streitsache befasst und einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, seitens des Landtages - wie bei den bereits früher behandelten Verfassungsbeschwerden gegen das Nichtraucherschutzgesetz - von einer Stellungnahme abzusehen. Ich bitte Sie, dem Beschluss des Ausschusses zu folgen und dem vorliegenden Antrag Drucksache 14/246 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank für die ungeteilte Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 14/246 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/246 mit den Stimmen aller Abgeordneten einstimmig angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 3) (Drucksache 14/235)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/235 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag
Drucksache 14/235, die Übersicht über die Petitionen, einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche allen einen guten Nachhauseweg.