Dagmar Heib
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht - Übersicht Nr. 5 - bezieht sich auf einen Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Wege des abstrakten Normenkontrollverfahren wendet sich Hamburg wie zuvor auch das Bundesland Rheinland-Pfalz gegen die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Bundesländer zum ZDF-Staatsvertrag. Die Antragstellerin rügt einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Grundsatz der funktionsadäquaten Staats- und Gruppenferne sei in den Gremien des ZDF verletzt. Der Fernsehrat und der Verwaltungsrat des ZDF seien einem zu großen Einfluss durch die Bundesländer und die politischen Parteien ausgesetzt. Dieser ergebe sich aus einer Gesamtbewertung des Staats- und Gruppeneinflusses unter Berücksichtigung des Grades der Programmnähe, der verschiedenen Gremienaufgaben, der Mehrheitserfordernisse, des Anteils der Staats- und Gruppenvertreter in den Gremien und aufgrund des Einflusses des Staates auf die Benennung von Vertretern gesellschaftlicher Gruppen.
Das Plenum hat sich bereits in seiner Sitzung vom 18. Mai des letzten Jahres mit dem parallelen und inhaltsgleichen Antrag des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigt - das war die Drucksache 14/473 - und ist einstimmig dem Antrag des Ausschusses gefolgt, eine Stellungnahme nicht abzugeben.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 09. Dezember 2011 mit der Streitsache befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des
Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 14/669 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Haushalt. Heute Morgen hatten wir die Generaldebatte. Jetzt steigen wir in die Einzelberatungen ein, die eben von der Kollegin Rehlinger eröffnet wurden, und sind bei Einzelplan 02. Der Bericht wurde zu Protokoll gegeben, dennoch erlaube ich mir an der Stelle festzustellen, über welches Finanzvolumen wir in diesem Haushalt reden. Es geht im Einzelplan 02 im Bereich Justiz um rund 50 Millionen Euro und um Gesamtausgaben in Höhe von 155 Millionen Euro, die wir im Haushalt zu verantworten haben. Kollegin Rehlinger hat es bereits angesprochen: Dem Ministerium obliegen komplexe Materien und komplexe Aufgabenstellungen. Bei einem Teilbereich geht es um die
Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Gerichte, der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltungsgerichte, des Finanzgerichtes, der Sozialgerichte, der Arbeitsgerichte, der Justizvollzugsanstalten und der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie. Es geht auch um Gerichtsorganisation, Notariatswesen, Angelegenheiten der Rechtsanwaltschaften, Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses wie um den Nachwuchs für alle Laufbahnen des Justizdienstes. Ferner hat das Justizministerium auch die Aufgabe, bei der Gesetzgebung mitzuwirken, sei es auf Bundesebene oder auf Landesebene, oder bei zwischenstaatlichen Angelegenheiten die Rechtspflege zu koordinieren.
Wie bereits gesagt, es ist eine komplexe Aufgabenstellung, die sich auch in unserer Arbeit im Landtag widerspiegelt. Ich darf Sie kurz daran erinnern auch das hat die Kollegin Rehlinger angesprochen -, dass wir in den letzten Monaten intensive Diskussionen im Bereich der Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung und der daraus resultierenden Weiterentwicklung der Sicherungsverwahrung hatten sowie zu der Therapieunterbringung und dem Therapieunterbringungsgesetz. Ich betone an der Stelle, dass wir sehr konstruktive gemeinsame Diskussionen und Verfahren in diesem Hohen Hause durchgeführt haben. Ein herzlicher Dank an Sie - ich denke, ich spreche auch im Namen der Koalitionsfraktionen für diese konstruktive Arbeit. Sie haben es angesprochen: Wir haben noch Weiteres vor uns. Ich denke dabei an das Strafvollzugsgesetz im Erwachsenenbereich und an das juristische Ausbildungsgesetz, das wir derzeit beraten. Es gibt Weiteres zu tun, wir werden uns alle gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
Ich komme nun zu den Haushaltsberatungen. Der Koalitionsvertrag „Neue Wege für ein modernes Saarland - den Fortschritt nachhaltig gestalten“ enthält im Bereich Justizwesen einen Passus, den ich mit Erlaubnis des Präsidiums gerne zitieren möchte: „Der einfache Justizdienst wird abgeschafft.“ - Um diese Vereinbarung umzusetzen, wurde zu Kapitel 60 ein Änderungsantrag Drucksache 14/643 vorgelegt. In Titel 422 01 geht es um die vorgesehenen Stellenplanänderungen für den Haushalt 2012. Der Entwurf der Landesregierung hatte bereits eine Hebung von vier Stellen von A 4 nach A 5 vorgesehen. Mit den nun hier beantragten weiteren elf Stellen wären es insgesamt 15 Stellen, die von A 4 nach A 5 gehoben werden. Das ist unseres Erachtens ein wesentlicher Beitrag zur inhaltlichen Aufwertung des einfachen Justizdienstes und damit zur Umsetzung des vereinbarten Ziels, den einfachen Justizdienst abzuschaffen.
Im Zuge der Aufwertung soll das Eingangsamt des einfachen Justizdienstes künftig nicht mehr in der
Besoldungsgruppe A 3, sondern in der Besoldungsgruppe A 4 festgeschrieben werden. Hier befinden wir uns im Gleichklang mit vielen anderen Bundesländern, die ebenfalls so verfahren. Um die Beförderungsperspektiven der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister adäquat zu gestalten, sollen alle bisherigen Stellen der Besoldungsgruppe A 4 nach Besoldungsgruppe A 5 gehoben werden, sodass nach der Erfüllung der zwischenzeitlich dreijährigen Probezeit und der einjährigen Beförderungssperre nach der Ernennung grundsätzlich weiterhin in allen Fällen Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 5 ermöglicht werden können. Daneben haben wir weitere zwei Hebungen von Stellen des mittleren Justizdienstes der Besoldungsgruppe A 7 nach Besoldungsgruppe A 8 vorgesehen. Dies ist in dem entsprechenden Antrag enthalten.
Das neue saarländische Laufbahnrecht sieht in § 21 Abs. 4 der Saarländischen Laufbahnverordnung die ich gerne zitieren möchte - vor: „Beamtinnen und Beamten kann ein Amt der Besoldungsgruppe 8 der Besoldungsordnung A verliehen werden, wenn sie seit mindestens drei Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A innehaben und anschließend erfolgreich an berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen teilgenommen haben.“ - Diese Stellenanhebungen von A 7 nach A 8 bieten die Grundlage für ein weiteres Fortkommen der Beamten. Dies entspricht auch unserem Anliegen, dass Einzelfälle leistungsbezogen und durch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen als Teil des mittleren Justizdienstes über die Besoldungsgruppe A 7 hinaus befördert werden können. Es wird weiterhin geprüft werden müssen - das ist eine Aufgabe, die wir in den kommenden Jahren zu bewältigen haben werden -, ob bei einigen Stellen vereinzelt andere Bewertungen erfolgen können, um einen Praxisaufstieg zu ermöglichen. Dies kann vielleicht mit strukturellen Änderungen einhergehen, das muss man abwarten.
Diese Handhabung, die wir in unserem Antrag darlegen, ermöglicht unter Leistungsgesichtspunkten den Aufstieg vom einfachen in den mittleren Justizdienst, ohne - das betone ich an der Stelle - das laufbahnund besoldungsmäßige Gefüge im Verhältnis zum mittleren Justizdienst in der Gesamtheit zu beeinträchtigen. Es war uns in dieser Frage ein besonderes Anliegen, dieses Gefüge zu erhalten, um dort tragfähige Ergebnisse zu erzielen.
Weitere Punkte, die in diesem Haushaltsplan angesprochen werden sollten, sind zum einen die Fortbildung der in Titel 525 07 genannten Bediensteten, in dem durch die Erhöhung um 2.000 Euro die Fortbildung sowie die Supervision für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer ausfinanziert ist. Weiterhin möchte ich einen Titel hervorheben, der bisher noch nicht genannt worden ist, Titel 684 02 in
Kapitel 02 52 „Zuschüsse für Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt“. Mit dem Ansatz in Höhe von 75.000 Euro wird meines Erachtens eine Lücke im Themenfeld häusliche Gewalt geschlossen. Täterarbeit ist in diesem Bereich ein wichtiger Baustein, um häuslicher Gewalt auf Dauer zu begegnen und ein Instrument zu ihrer Vermeidung zu schaffen.
Ich möchte an der Stelle darauf verweisen, dass wir gerade im Hinblick auf das Themenfeld häusliche Gewalt viele Ansätze für die Opferseite in anderen Haushalten haben. Gestatten Sie mir, Beispiele aus dem Sozialhaushalt Kapitel 03 (Frauenpolitik) anzusprechen. 184.000 Euro sind als Landesanteil an der Finanzierung der Betreuung von Frauenhäusern eingestellt, in Titel 684 73 „Hilfe für vergewaltigte und misshandelte Frauen“ sind 39.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus wird in Kapitel 04 (Förderung der Familie) die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt mit rund 123.000 Euro geführt. Das sind nur einige Beispiele. Es gibt noch viele Projekte gerade im Hinblick auf Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, die diese Thematik häusliche Gewalt zum Gegenstand haben und wo man entgegenwirkt. Nichtsdestotrotz ist auch die Täterarbeit, denke ich, wertvoll, weil es dort eine hohe Rückfallquote gibt.
Im Kapitel 02 58 möchte ich noch Ihr Augenmerk auf die Titel 511 01 und 514 01 lenken und diese in Verbindung bringen mit Titel 684 06, zu dem wir einen Änderungsantrag eingebracht haben. Gegenstand aller Titel ist das Übergangsmanagement. Sie wissen alle, was damit gemeint ist. Das ist der Übergang, wenn aus der Haft Entlassene für den Übergang zum bürgerlichen Leben in die Gesellschaft eine Hilfestellung erhalten können.
Im Februar 2012 endet das Modellprojekt SoKoS mit dem Titel „Soziale Kompetenz für die Wiedereingliederung von Strafgefangenen“. Um die erfolgreichen Erfahrungen, die mit diesem Modellprojekt gemacht wurden, aufzufangen, wird in Zukunft die Nachsorge Saar installiert werden, die genau diese Aufgabe bewältigen soll und hier den Haftentlassenen weiterhin eine aktive Unterstützung geben soll, die dann auch für Nachfragen offen ist, um ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen oder mit zu unterstützen. Den anderen Titel, der ebenfalls Gegenstand unseres Abänderungsantrags ist, hat die Kollegin Rehlinger angesprochen, weil ihn alle Fraktionen aufgenommen haben. Auch die Oppositionsfraktion DIE LINKE hat diesen Antrag, wenn ich mich recht erinnere, aufgenommen. Es geht darum, dass der Titel um 3.600 Euro erhöht wird, damit mehr Geld da ist, um die Kilometerabrechnung machen zu können und somit den Bewährungshelfern ihre Auslagen zu erstatten.
Der von Ihnen angesprochene Umgang mit den Beschäftigten, denke ich, hat sich insoweit geklärt. Was Sie vermuten, ist so. Die Arbeitsverträge wur
den entsprechend ausgefüllt und unterschrieben, nehme ich an. Ob da das eine oder andere schiefgelaufen ist, kann ich von meiner Seite nicht beurteilen. Ich denke, wir stellen mit unserem Abänderungsantrag klar, dass wir mit unseren Bediensteten vernünftig umgehen und sie mit Respekt behandeln. Ich glaube, durch unseren Abänderungsantrag in diesem Themenbereich wird deutlich, dass wir einen fairen und ordnungsgemäßen Umgang mit den Bediensteten pflegen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen - sie sind uns alle bekannt - ist dieser Haushaltsentwurf alles in allem ein gelungener Haushaltsplan. Ich habe Ihnen eingangs die Aufgabenstellungen des Ministeriums beschrieben. Ich denke, mit diesem Entwurf können wir diesen Aufgaben gerecht werden. Ich bitte von dieser Stelle aus um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und auch um Zustimmung zum Einzelplan 02 nachher bei der Abstimmung. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie meine Wortmeldung noch zugelassen haben.
Meine Damen und Herren, ich werde mich kurz fassen. Ich habe mich nur deshalb gemeldet, weil die Kollegin Biendel etwas gesagt hat, das ich und, wie
ich denke, auch meine Fraktion und die Koalitionsfraktionen im Ganzen nicht hinnehmen können. Es ist nicht so, dass wir der Generation der älteren Menschen keine Bedeutung schenken. Das beweist zum einen der Haushaltsentwurf. Darüber hinaus haben wir den Abänderungsantrag gestellt, im Kapitel 05 09 den Titel 684 81 - Zuschüsse für Vorhaben zur Verbesserung der Versorgungssituation Demenzkranker und ihrer Angehörigen - um 30.000 Euro aufzustocken und bei Titel 536 81 - Förderung von Entwicklungen neuer Wohnformen für ältere Menschen - ebenfalls einen Betrag von 30.000 Euro auszubringen. Mit diesem Geld wollen wir ein Projekt auf den Weg bringen und fördern. Dies ist deutlicher Ausdruck dessen, dass es uns wichtig ist, gerade die ältere Generation in ihren Sorgen und Nöten zu begleiten und ihr in diesen Dingen Hilfestellung zu geben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Als Herr Commerçon zum Rednerpult trat, ging auch mein Arm in die Höhe. Daher denke ich -
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte in dieser Debatte unbedingt noch reden, da sich im Verlauf der Debatte zwei, drei Punkte aufgetan haben, die meines Erachtens nicht unkommentiert und teilweise nicht widersprochen so stehenbleiben können.
Danke. Mein Rechtsbeistand. Danke.
Ich möchte an dieser Stelle nicht das ganze Zahlenwerk des Haushaltsplans wiederholen. Ich denke, bereits mehrere Redner haben hier deutlich gesagt, wie der Bildungshaushalt aussieht, dass es darin etwas zusätzlich gibt und dass -
Vielen Dank, Herr Kollege Pauluhn. Für diejenigen, die es akustisch nicht verstanden haben: Herr Pauluhn sagte „Großes Lob“.
An das Ministerium werden aus diesem Hause ja viele Anfragen gerichtet, gerade auch im Vorfeld der Haushaltsberatungen. Es ist allerdings auffallend, dass sich in den Antworten auf diese Anfragen viele Punkte finden, die dann hier in der Debatte erneut als „fraglich“ oder „nicht bekannt“ aufgeworfen werden.
So ist in den Antworten auf die Anfragen von Herrn Heiko Maas und Herrn Ulrich Commerçon zum Thema Ganztagsschule ausführlich beschrieben, welchen Anteil an Ganztagsangeboten wir zum Beispiel bei den Grundschulen haben. Eine Deckung von 99,4 Prozent, meine Damen und Herren!
Für alle Schulformen ist das darin aufgeschlüsselt. Wir kommen im Schnitt auf ein Angebot von 95,8 Prozent.
Herr Kollege Commerçon, Sie weisen immer auf Rheinland-Pfalz hin. Welches Angebot hat denn Rheinland-Pfalz? Rheinland-Pfalz hat eine Ganztagsschule in Angebotsform. Sie ist additiv. Auch dort ist es so, dass die Betreuung in der Ganztagsschule am Nachmittag, nach dem Unterricht, erfolgt.
Es gibt, meine Damen und Herren, zwei Unterschiede. Der eine Unterschied liegt darin, dass -
Herr Commerçon, wenn Sie mir zuhören würden? Ein Unterschied ist, dass Rheinland-Pfalz noch nicht einmal vorschreibt, welche Qualifikationen das Personal der Freiwilligen Ganztagsschule mitzubringen hat. Wir sagen das klar. Wir haben in den Richtlinien, in der Verordnung, festgelegt, welche Anforderungen wir an das Personal stellen.
Es gibt einen weiteren Unterschied; vielleicht führt dieser Aspekt dazu, dass Sie das Ganze falsch interpretieren: In Rheinland-Pfalz kann das Personal von den Schulen eingestellt werden, wir geben eine Förderung an die Träger. Das ist in der Tat ein Unterschied, der sich vielleicht in Statistiken auswirkt.
Herr Commerçon, Sie haben ja eine gewisse Kompetenz hinsichtlich der Feststellung, ob Äpfel mit Birnen verglichen werden; Sie machen das in Ihren Ausführungen andauernd. Beim genannten Aspekt besteht jedoch ein grundlegender Unterschied zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz.
Die Ganztagsschulangebote in Angebotsform in Rheinland-Pfalz entsprechen genau dem, was wir haben, zum einen in der Freiwilligen Ganztagsschule, zum anderen in den Ganztagsklassen. Dort ist es, soweit ich weiß, sogar namentlich identisch.
Es ist schon angesprochen worden und auch deutlich geworden, dass Bildungsgerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und Wahlfreiheit für uns ganz wichtige Säulen der Bildungspolitik im Saarland sind. Dabei handelt es sich auch um die Eckpfeiler beim Ausbau der Ganztagsschule. Ganz wichtig ist, und auch das wurde schon gesagt, dass das Ganztagsschulangebot im Saarland gemeinsam entwickelt werden muss, gemeinsam mit den Schulträgern, gemeinsam mit den Lehrern, aber auch gemeinsam mit den Eltern.
Jeder führt ja gerne praktische Beispiele an. Ich kann Ihnen aus meiner Heimatkommune, aus Dillin
gen, berichten, dass in keiner Grundschule in der Schulkonferenz der Beschluss, Ganztagsschule werden zu wollen, erreicht werden konnte. Es gab Gespräche mit dem Ministerium, wir hatten das vorbereitet, damit die Möglichkeit bestanden hat. Wir brauchen aber den Beschluss der Schulkonferenz. Erst mit diesem Beschluss kann der Schulträger den Antrag stellen. Wenn sich nun - im einen oder anderen Fall auch bedauerlicherweise - die Schulkonferenz nicht dazu bewegen lässt, den Beschluss zur Einrichtung einer Ganztagsschule zu fassen, so können wir die Einrichtung der Ganztagsschule auch nicht von oben verordnen. Das wäre der falsche Weg.
Die Ganztagsschule ist durchaus eine sinnvolle Schulart. Sie muss aber mit einem gemeinsamen Entschluss entstehen. Sie muss entwickelt werden gemeinsam mit dem Schulträger, dabei kommt man an den Gesetzen nicht vorbei; das trifft die Landkreise und ebenso, bezüglich der Grundschulen, die Kommunen. Die Ganztagsschule darf jedenfalls nicht von oben verordnet werden.
Einen guten Anhaltspunkt für die Bedeutung des gemeinsamen Entschlusses liefern Schulpreise. Betrachten Sie sich die in der Republik verliehenen Schulpreise! Ich kenne nun sicherlich nicht alle Schulpreise, die es gibt. Ich kann daher nicht abschließend für alle Schulpreise sprechen. Jedenfalls sind aber alle Schulpreise, die mir aufgefallen sind, an Schulen vergeben worden, in denen es ein Miteinander von Eltern und Lehrern und Schülern gibt. Solche Schulen heimsen die Preise ein. Das ist für mich ein deutlicher Beleg dafür, dass es nur im Miteinander geht, nicht aber auf der Grundlage von etwas von oben Verordnetem.
Meine Damen und Herren, ich möchte eine weitere Thematik ansprechen. Herr Commerçon ist eben noch einmal auf die Lehrerstellen eingegangen. Auf die Antworten, die das Ministerium zu Anfragen aus diesem Hause gegeben hat, habe ich ja schon hingewiesen. Ich hielte es auch für sinnvoll, wenn alle Unterlagen, die im Zuge der Haushaltsberatungen im zuständigen Ausschuss oder die auch generell in anderen Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere wenn vonseiten des Ministeriums zu Nachfragen schriftlich Stellung genommen wird, zur Kenntnis genommen würden. Es finden sich darunter Aufstellungen, aus denen klar zu ersehen ist, dass die Zahl der Lehrerstellen von 8.815 im Jahr 2011 auf 8.820 in diesem Haushalt gestiegen ist. Auch die Fragen nach der Lehrerfeuerwehr wurden darin schon beantwortet.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, noch zu einem Punkt, den Sie, Herr Kollege Commerçon, in
einer Art und Weise angesprochen haben, die ich hier zurückweisen möchte. Sie haben die „Herdprämie“ angesprochen. Per se ist es überhaupt nichts Schlechtes, sich an den Herd zu stellen und für seine Familie zu kochen.
Ich habe das früher, als meine Kinder ganz klein waren, viel öfter getan, als ich es heute machen kann. Das bedauere ich. - Sie haben das Betreuungsgeld angesprochen. Es ist auch bei uns in der Partei so, dass wir in dieser Frage diskutieren. Es ist richtig, wenn man darüber diskutiert, ob es ein Betreuungsgeld geben soll, eine Barauszahlung, Rentenanerkennung oder Gutscheine. Aber in einem sind wir uns alle einig, sehr geehrte Damen und Herren: Die Anerkennung der Erziehungsleistung muss erfolgen!
Die Art und Weise, wie Sie vorhin den Begriff „Herdprämie“ benutzt haben, war für mich die größte Diffamierung aller Mütter und Väter, die sich bewusst entscheiden, berufliche Zeit zu opfern und die zu Hause zu verbringen, um die eigenen Kinder zu erziehen. Ich finde, es ist eine gute Sache, wenn man sich um die Erziehung seiner Kinder auch zu Hause kümmert und sie nicht nur in Einrichtungen gibt. Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend die Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Übersicht Nr. 3, bezieht sich auf einen Antrag des saarländischen Landesverbandes der Partei DIE LINKE gegen den Landtag des Saarlandes im Wege des Organstreitverfahrens. In diesem begehrt die Antragstellerin die Feststellung, dass die unterlassene Veränderung des aktuellen Modells der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland die Antragstellerin in ihrem verfassungsgemäßen Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes verletze und dass es zukünftig eines dynamischen, am Bürgerzuspruch der Patronatspartei zu messenden Finanzierungsmodells bedürfe. Die Antragstellerin sieht in dem Unterlassen einer Neuregulierung der staatlichen Unterstützung parteinaher Stiftungen einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien.
Die im Jahr 1970 geschaffene vertragliche Situation brachte die Gesellschaft für Staatsbürgerliche Bildung Saar mbH hervor. Diese ist Inhaberin eines Gewinnbezugsrechts an der Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH. Die Anteile der erstgenannten Gesellschaft halten die Unionsstiftung Saarland, die Villa Lessing - Liberale Stiftung Saar e. V., und die Friedrich-Ebert-Stiftung Saar e. V. Die Antragstellerin hält ein Teilhaberrecht an der PeterImandt-Gesellschaft e. V.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem saarländischen Landtag als einzigem Antragsgegner Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag im Organstreitverfahren gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassung und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2011 mit der Streitsache befasst und einstimmig, bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme abzugeben und hiermit Herrn Prof. Dr. Roth aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Bonn zu beauftragen.
Ich bitte das Plenum, heute dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 14/ 612 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner 45. Sitzung vom 17. Oktober 2011 über eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 4) wie vom Präsident schon verlesen - beraten und eine Beschlussempfehlung getroffen. Es handelt sich um ein konkretes Normenkontrollverfahren zu § 21 Satz 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die staatliche Kreditanstalt Oldenburg vom 22. September 1933.
Hiernach ersetzt ein Antrag der Kreditanstalt auf Zwangsvollstreckung in das bewegliche wie unbewegliche Vermögen den vollstreckbaren Titel. Die vorgenannte Regelung normiert ein sogenanntes Selbstitulierungsrecht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Bedenken im Hinblick auf den Justizgewährungsanspruch, Art. 20 GG, das Rechtsprechungsmonopol aus Art. 92 GG und den Gleich
heitsgrundsatz, Art. 3 GG. Eine vergleichbare Rechtslage gibt es bei uns im Saarland nicht. Von daher empfiehlt der Ausschuss dem Plenum heute einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben. Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Drucksache 14/613. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner 43. Sitzung vom 01. September 2011 über eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht beraten und eine Beschlussempfehlung getroffen. Dieses Streitverfahren betrifft ein Normenkontrollverfahren zu § 14 des Saarländischen Vergnügungssteuergesetzes nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11. Oktober 2010. Die Vergnügungssteuer wird im Saarland auf der Basis des Vergnügungssteuergesetzes erhoben. Dieses legt für Spielgeräte einen auf die Stückzahl bezogenen Maßstab für die Besteuerung fest. Die Frage, ob diese Pauschale und nicht eine vom Einspielergebnis abhängige Besteuerung zulässig ist, hat die Verwaltungsgerichte mehrere Jahre beschäftigt. Zuletzt hat im Jahr 2009 das Bundesverfassungsgericht zu der vergleichbaren gesetzlichen Regelung in Hamburg entschieden, dass die pauschale Besteuerung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und nichtig ist, da der Aufwand durch Zählund Kontrollwerke zuverlässig erfasst werden könne. Auf der Basis dieser Entscheidung erarbeitet die Landesregierung derzeit eine Neuregelung. Nicht zuletzt wegen der vorgenannten Entscheidung und der bestehenden Initiative hat der Ausschuss ein
stimmig und ohne Enthaltung den Beschluss gefasst, dem Plenum zu empfehlen, keine Stellungnahme zu diesem Verfahren abzugeben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes Drucksache 14/510 wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung vom 15.06.2011 in Erster
Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung befasst sich mit der Beteiligung des Richterwahlausschusses des Bundes bei der Ernennung von Richtern und Generalanwälten des Europäischen Gerichtshofes sowie von Mitgliedern des Gerichts der Europäischen Union.
Grundlage hierfür ist Artikel 2 des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 22. September 2009. Der Regelung durch den Landesgesetzgeber bedarf es allein deswegen, weil die Frage, welcher Landesminister oder welche Landesministerin Mitglied kraft Amtes im Richterwahlausschuss des Bundes wird, bisher nicht geregelt ist. Eine entsprechende Regelung wird durch dieses Gesetz geschaffen.
Die Zuordnung erfolgte aufgrund der Sachnähe zu dem Mitglied der Landesregierung, welches für den Geschäftsbereich der Justiz zuständig ist. Von der Durchführung einer Anhörung wurde abgesehen. Einwendungen gegen den Gesetzentwurf wurden im Ausschuss nicht erhoben. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes, Drucksache 14/510, in Zweiter Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapie
unterbringungsgesetz Drucksache 14/509 wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung vom 15. Juni 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf ist ein Änderungsgesetz und beinhaltet das Saarländische Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes, also den Vollzug des Bundesrechts, zu gewährleisten. Das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die weitere therapeutische Unterbringung früherer Straftäter, die infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen waren oder zu entlassen sind.
Das Bundesgesetz ist durch die Länder als eigene Angelegenheit auszuführen. Es bedarf hierfür einer gesetzlichen Grundlage, da mit der Ausführung der Unterbringung Grundrechtseingriffe verbunden sind. Die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Vollzugsregelungen ist an das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt angelehnt. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Unter Beiladung des Innenausschusses ist der Ausschuss in die Anhörung eingetreten. Insgesamt wurden 24 verschiedene Institutionen wie Behörden, Gerichte, Vereine, Kirchen und andere beteiligt. Davon haben sich elf schriftlich erklärt und zwei haben an der mündlichen Anhörung teilgenommen. Ein nicht unmaßgeblicher Teil der Anhörung bezog sich auf die in § 5 Abs. 1 und 2 des Entwurfs geregelte Frage, in welcher Einrichtung eine Umsetzung erfolgen kann. Der Entwurf sieht in Absatz 1 alternativ Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Saarlandes vor und regelt in Absatz 2 hilfsweise die Möglichkeit, die Unterbringung auch in einer Einrichtung zu vollziehen, die der Besserung und Sicherung gemäß § 63 StGB dient.
Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die letztgenannte Möglichkeit, nämlich die Unterbringung in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig, lediglich die Ultima Ratio ist, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine Unterbringung in einer gesonderten Einrichtung hat Priorität. Es kann und soll aber auch nicht verheimlicht werden, dass eine eigene Einrichtung auf Landesebene zurzeit auf jeden Fall schwer vorstellbar ist. Bei den erforderlichen Sicherheitsstandards stünden sehr hohe Kosten einer voraussichtlich sehr geringen Anzahl von Unterzubringenden gegenüber. Das Ministerium rechnet bis zum Jahr 2020 mit maximal neun Personen. Vorzugwürdig ist damit die Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung zusammen mit anderen Bundesländern - also länderübergreifend -, was als Ziel angestrebt werden sollte, vom Saarland allein
aber nicht umgesetzt werden kann. In der Anhörung wie auch in vorangegangenen Diskussionen zur Problematik der Sicherungsverwahrung hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie eine länderübergreifende Lösung anstrebt. Dies findet die einhellige Zustimmung des Ausschusses. Wie ich bereits sagte, eine gesonderte Einrichtung ist das Ziel und die Unterbringung im Maßregelvollzug kann nur Ultima Ratio sein.
Gestern ist in der Zeitung eine gute Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz in Bezug auf die Sicherungsverwahrung dokumentiert worden. Ich denke, dass das auch in weiteren Bereichen möglich ist. Auf der Basis insbesondere der Anhörung des Sachverständigen Professor Kinzig und der Landesbeauftragten für Datenschutz ist ein Abänderungsantrag beschlossen worden. Dieser beinhaltet im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und dient der Sicherstellung des gleichen materiellen Standards, wie er auch im Maßregelvollzug besteht. Die Eignung einer Einrichtung außerhalb des Saarlandes muss anhand der Vorschriften des eigenen Landesgesetzes gewährleistet sein. Eine Bezugnahme auf die Feststellung der Eignung durch ein anderes Bundesland soll nicht möglich sein.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit der Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten aus CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bei Enthaltung der Abgeordneten aus der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfes zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Therapieunterbringungsgesetz, Drucksache 14/509, nach Maßgabe des Abänderungsantrages vom 23.08.2011 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schnitzler, Sie haben hier eine bundespolitische Diskussion beschrieben, die Ihre Fraktion in Berlin geführt hat. Ich teile Ihre Einschätzung des ThUG nicht. Ich stehe mit meiner Meinung auch nicht allein, sie wird unterstützt von den Fraktions- und Koalitionskollegen, auch Kollegin Rehlinger hat sie unterstützt. Ich gebe zu, das ThUG ist nach ganz vielen Diskussionen verabschiedet worden; das war kein Aktionismus. Es hat, davon bin ich überzeugt, einen Weg aufgezeigt, wie wir mit den Schwerstkriminellen umgehen können - und nur diese Fallgruppe ist ja davon betroffen -, von denen zu erwarten ist, dass sie genau in den beschriebenen Bereichen rückfällig werden und die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Sie haben das ja ausführlich dargestellt - entlassen werden müssen.
Frau Kollegin Rehlinger hat den richtigen Begriff gewählt: Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir uns bewegen, und es ist ein schwieriger Weg. Aber es ist auch ein Weg, zu dem es derzeit keine Alternative gibt. Das Gesetz, wie es verabschiedet wurde, verbessert die Situation der betroffenen Sicherungsver
wahrten aufgrund der Voraussetzungen, die festgeschrieben werden für den weiteren Umgang, und, ich betone es, es beschützt auch die Bevölkerung. Ich möchte aber an dieser Stelle auch nicht verschweigen: Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz! Wir sind nicht in der Lage, Rechtsvorschriften zu schaffen, die einen hundertprozentigen Schutz unserer Bevölkerung garantieren. Aber ich denke, eines ist sehr wichtig: Wir alle stehen, egal auf welcher Ebene wir uns befinden, in der Verantwortung, das Möglichste zu tun, um unsere Bevölkerung zu schützen.
Ich bitte an dieser Stelle im Namen der Koalitionsfraktionen um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank, Frau Rehlinger, für Ihre Ausführungen. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
Ich habe ja schon in meiner Berichterstattung gesagt, da sind wir ja einer Meinung, dass die Unterbringung nach § 5 Abs. 2 ThUG in einer Einrichtung des Landes für uns ebenfalls die Ultima Ratio ist. Es muss sie aber geben, denn ohne diese Ultima Ratio bleibt uns nichts anderes übrig, als die Betreffenden freizulassen. Und ich glaube, das wäre der schlechteste Weg. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich kurz fassen. Sie können es teilweise der Drucksache entnehmen. Wir haben uns in der 36. Ausschusssitzung am 05. Mai über drei Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht unterhalten und eine Beschlussempfehlung zu den drei Streitverfahren abgegeben.
Das erste Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat als Grundlage eine Verfassungsbeschwerde einer angestellten Lehrerin in NordrheinWestfalen. Nach einer Ergänzung im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. August 2006 war das Tragen religiöser Zeichen und Kleidungsstücke verboten worden. Die Beschwerdeführerin hat dennoch weiter ein Kopftuch getragen. Das führte nach Anhörung und Abmahnung zur Kündigung. Gegen dieses beschritt sie den arbeitsrechtlichen Instanzenzug, in welchem sie letztinstanzlich unterlag. Hiergegen wendet sie sich vor dem Verfassungsgericht und wendet ein, dass das Gesetz und dessen Anwendung verfassungswidrig seien.
Im zweiten Verfahren handelt es sich ebenfalls um eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses Verfahren hat eine ähnliche Grundlage wie das erstgenannte. Es geht hierbei nicht um eine Lehrerin, sondern um eine im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Pädagogin. Diese hat mit Inkrafttreten der Änderung im Schulgesetz nicht mehr das Kopftuch getragen, sondern eine Wollmütze mit Rollkragenpullover. Es folgte eine Abmahnung. Die Pädagogin klagte im arbeitsrechtlichen Instanzenzug auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Die Arbeitsgerichte gaben dem Land Recht und werteten aufgrund mehrerer Indizien das Tragen der Mütze mit Rollkragenpullover als Surrogat des Kopftuches. Auch mit diesem sei deshalb ein religiöses Zeichen verbunden. Hiergegen wendet sich die Beschwerdeführerin im Wege der Verfassungsbeschwerde.
Im dritten Verfahren, das ebenfalls der Drucksache zu entnehmen ist, handelt es sich um ein durch das Bundesland Rheinland-Pfalz angestrengtes abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Angefochten werden die Zustimmungsgesetze der Bundesländer zum ZDF-Staatsvertrag mit der Begründung, es liege ein Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit vor. Der Grundsatz der funktionsadäquaten Staatsferne sei in den Gremien des ZDF verletzt. Der Fernsehrat und der Verwaltungsrat des ZDF seien einem zu großen Einfluss durch die Bundesländer und politische Parteien ausgesetzt.
Der Ausschuss hat zu allen drei Streitverfahren einstimmig und ohne Enthaltung den Beschluss gefasst, dem Plenum zu empfehlen, keine Stellungnahme zu den Verfahren abzugeben. Ich danke Ihnen für die Minuten der geschätzten Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf aller Landtagsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Drucksache 14/400 - neu -, wurde vom Plenum in seiner 18. Sitzung am 17. Februar in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Die vorgeschlagene Verfassungsänderung befasst sich mit einer Ergänzung des Artikels 12 der Verfassung. Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz in Absatz 1 sind in Artikel 12 Abs. 3 unserer Verfassung besondere Diskriminierungsverbote aufgezählt. Diese speziellen Verbote der Diskriminierung, zum Beispiel wegen des Geschlechts oder des Glaubens, sollen ergänzt werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität.
Mit dieser Ergänzung soll, wie auch der Abgeordnete Thomas Schmitt bereits in Erster Lesung des Gesetzentwurfes am 17. Februar detailliert dargelegt hat, einer gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werden und eine Werteentscheidung getroffen werden, die sich bereits in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widerspiegelt.
Die ausdrückliche Aufnahme dieses Diskriminierungsverbotes ist im Hinblick auf die Historie der bereits bestehenden besonderen Diskriminierungsverbote erforderlich und konsequent. Sie beinhaltet nicht zuletzt die Anerkennung der Verfolgung und insoweit eine Gleichstellung der Homosexuellen mit anderen Gruppen, die in der Zeit des Nationalsozialismus Opfer von Verfolgung, Terror und Ermordung wurden. Homosexuelle und Transgender stehen dann wie diese genannten Gruppen ausdrücklich unter dem besonderen Schutz des Diskriminierungsverbotes unserer Verfassung.
Die anstehende Verfassungsänderung ist parteiübergreifend bereits in Erster Lesung als eine klare Werteentscheidung für eine tolerante und von Ak
zeptanz durchdrungene Gesellschaft verstanden und gelobt worden. Sie ist damit Signal und Aufforderung zugleich, noch bestehenden Vorurteilen zu begegnen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Ein Anhörungsverfahren wurde unter Beteiligung der Gewerkschaften DGB, DBB, CGB, dem Deutschen Richterbund, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag, dem Landespersonalausschuss, der Evangelischen und der Katholischen Kirche sowie dem LSVD durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde hierbei vielfach begrüßt. Einwendungen wurden von keiner Seite erhoben. Der Ausschuss sieht dieses als einen Beleg für die eingangs beschriebene gesellschaftliche Entwicklung an.
Meine Damen und Herren, in der damaligen Plenarsitzung, der 18. Sitzung vom 17. Februar, wurde ebenfalls in Erster Lesung einstimmig der Gesetzentwurf der Landtagsfraktion zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 14/401 - neu -, angenommen und in den zuständigen Ausschuss verwiesen.
Die Ausschüsse haben nach vorangegangener Beschlussfassung die beiden Gesetzentwürfe gemeinsam unter der Federführung des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung behandelt. Die vorhin angesprochene Anhörung hat sich auch auf den Gesetzentwurf zum Saarländischen Besoldungsgesetz bezogen. Diese vorgeschlagene Gesetzesänderung befasst sich mit der Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen im Beamtenbesoldungsrecht. Diese soll in den Bereichen des Verheiratetenanteils und Familienzuschlags, der Auslandsdienstbezüge und des kinderbezogenen Familienzuschlags eintreten. Auch dieser Gesetzentwurf wurde einstimmig vom Ausschuss angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung, Drucksache 14/400 - neu -, in Dritter Lesung und gleichzeitig auch die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 14/401, in Zweiter Lesung. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz, Drucksache 14/412, wurde vom Plenum in seiner 19. Sitzung vom 23. März 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassung und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Ziel des Gesetzes ist es, mit der Bestimmung der unteren Verwaltungsbehörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz die Ausführung des genannten Gesetzes des Bundes durch Landesbehörden zu ermöglichen. Das Therapieunterbringungsgesetz verweist an mehreren Stellen auf die untere Verwaltungsbehörde als zuständige Behörde. Wer diese Behörde ist, bedarf der Regelung durch das Landesrecht.
Zuständige untere Verwaltungsbehörden werden nach dem Gesetzentwurf die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken. Ihnen obliegt damit zukünftig unter anderem die Antragstellung für das gerichtliche Verfahren, in welchem über die Frage der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz entschieden wird. Die Übertragung der Zuständigkeit nach dem Therapieunterbringungsgesetz ist sachgerecht. Die getroffene Zuständigkeitsbestimmung ist an § 8 Abs. 1 des Saarländischen Unterbringungsgesetzes angelehnt. Es ist sinnvoll, diese Behörde mit Aufgaben nach dem Therapieunterbringungsgesetz zu be
trauen, da durch die Sachnähe zum Unterbringungsrecht die dort bereits vorhandene Fachkenntnis genutzt werden kann. Die genannten Behörden sind nicht zuständig für den Vollzug der Unterbringung.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde einvernehmlich verzichtet. Grundlage für diese Entscheidung war das allseitige Anliegen, möglichst unverzüglich den Weg dafür zu bereiten, dass Anträge im gerichtlichen Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz gestellt werden können. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat sich in einem Schreiben mit Datum von gestern gegen das Gesetz ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz, Drucksache 14/412, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 1 unserer Landesverfassung ist der Landtag dafür zuständig, eine Landtagswahl zu prüfen und über ihre Gültigkeit zu befinden. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in dieser Wahlperiode in einer Vielzahl von Sitzungen mit der Landtagswahl am 30. August 2009 befasst und die heute vom Plenum zu treffende Entscheidung vorbereitet.
Von der Landeswahlleiterin ließ sich der Ausschuss über Organisation, Durchführung und Verlauf der Wahl berichten. Die Wahl selbst sei ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. In den zirka 1.200 Wahlbezirken hatten insgesamt 544.220 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Für die Auszählung der Stimmen waren insgesamt 10.000 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Bereits um 20.15 Uhr konnte die Landeswahlleiterin das vorläufige amtliche Endergebnis bekannt geben.
Das endgültige Wahlergebnis hat der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 09. September 2009 festgestellt. Die Landeswahlleiterin hat das endgültige Gesamtwahlergebnis und die Verteilung der Sitze im Amtsblatt des Saarlandes vom 10. September 2009 bekannt gegeben.
Bei den gewählten Abgeordneten hat es eine Reihe von personellen Veränderungen gegeben. Der Abgeordnete Jürgen Schreier verzichtete auf sein Mandat. Es folgte der Abgeordnete Thomas Schmitt. Ebenso verzichtete der Abgeordnete Georg Weisweiler auf sein Mandat. Es folgte der Abgeordnete Christian Schmitt. Der Abgeordnete Martin Karren und der Abgeordnete Georg Jungmann verzichteten wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat auf ihr Abgeordnetenmandat. Auf die frei gewordenen Mandate folgten der Abgeordnete Bernd Wegner und der Abgeordnete Edmund Kütten. Die Abgeordnete Gabi Schäfer gab ebenfalls wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ihr Mandat auf. Ihr folgte der Abgeordnete Hans-Gerhard Jene. Schließlich hat auch die Abgeordnete HoffmannBethscheider die Niederlegung ihres Abgeordnetenmandats zum 31.03.2011 erklärt. Hier läuft das Nachrückverfahren.
Eine Wahlanfechtung ist durch insgesamt fünf Bürger erhoben worden. Die Anfechtungen bezogen sich teilweise auf einzelne und teilweise auf mehrere Anfechtungsgründe. Die tatsächliche und rechtliche Komplexität einiger Anfechtungsgründe war in parteiübergreifendem Konsens Anlass für ergänzende gesetzliche Regelungen.
Der saarländische Landtag hat zu Beginn der Legislaturperiode ein wesentliches Instrument zur Durchführung derzeitiger und zukünftiger Wahlprüfungsverfahren auf den Weg gebracht. Das Saarländische Wahlprüfungsgesetz füllt eine Lücke bei der gebotenen Untersuchung von Wahlfehlern und schafft die Grundlage für die Ausgestaltung des parlamentarischen Wahlprüfverfahrens und auch des Verfahrens bei nachträglichem Mandatsverlust, wie es - das ist bereits in den Lesungen hier festgestellt worden - in nahezu allen anderen Bundesländern und im Bund der Fall ist. Der Bedarf für ein solches Gesetz ist im Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung von allen Fraktionen befürwortet worden. Es war ein Anliegen des Ausschusses, dieses für die Gültigkeit dieser wie auch kommender Wahlen zum saarländischen Landtag elementare Gesetz im Konsens zu erarbeiten. Dieses ist mit dem Saarländischen Wahlprüfungsgesetz gelungen, welches am 25. August 2010 verabschiedet wurde.
Die Arbeit im Ausschuss hatte auch das letzte Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu berücksichtigen. Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 31. Januar 2011 erstmals Anforderungen und Bedingungen, die an das Wahlprüfungsverfahren des Landtags zu stellen sind, konkretisiert. Aus Anlass einer Verfassungsbeschwerde eines die Wahl anfechtenden Bürgers hat der saarländische Verfassungsgerichtshof Anforderungen dargelegt, die für die Dauer der Wahlprüfung maßgeblich sind.
Die Aufnahme der Wahlprüfungstätigkeit hat unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung des Landtages zu erfolgen. Die Regierungsbildung ist nicht abzuwarten. Die Verabschiedung des Saarländischen Wahlprüfungsgesetzes hätte nicht abgewartet werden dürfen. Möglicherweise befangene Mitglieder hätten frühzeitig durch unbefangene ersetzt werden können. Der Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit gelte nicht. Bei Anfechtungsgründen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahlvorschlägen durch die Parteien seien eidesstattliche Versicherungen sowie andere Dokumente verwertbar.
Der Ausschuss hat hieraus die gebotenen Konsequenzen gezogen und hat eine Beschlussempfehlung zu allen fünf Anfechtungen vorgelegt. Die Anfechtungen der Eheleute Johann betrafen eine Auseinandersetzung im Wahllokal darüber, ob eine Stimmabgabe mit Kugelschreiber zulässig ist. Die
Wahlanfechtung des Anfechtungsführers Blaes rügte die Ausgestaltung des Orientierungspfeils auf dem Stimmzettel. Die Anfechtung der Anfechtungsführer Rodewald, Schillo, Kleis, Baltes und Seeberger betraf angebliche Wahlfehler bei der Aufstellung der Kreiswahlvorschläge bei der Partei DIE LINKE im Wahlkreis Neunkirchen. Die Anfechtung Richter schließlich umfasste die auch von den anderen Anfechtungsführern vorgebrachten angeblichen Wahlfehler und verwies zusätzlich auf die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung im Vorfeld der Wahl, die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel, einen Schreibfehler beim Landeswahlvorschlag Nr. 5 der NPD sowie eine Twittermeldung, die gegen 16.30 Uhr am Wahltag mit ersten Prognosen erschienen ist, als Anfechtungsgrund.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich unter Berücksichtigung des saarländischen Wahlprüfungsgesetzes und den neuen Bedingungen und Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes intensiv mit allen Wahlanfechtungen befasst und abschließend in der Ausschusssitzung vom 10. Februar 2011 den Beschluss gefasst, dem Landtag unter Zurückweisung aller Wahlanfechtungen zu empfehlen, die Gültigkeit der Landtagswahl festzustellen. Die Einzelheiten zu den Anfechtungsgründen sowie die für die Entscheidung des Ausschusses tragenden rechtlichen Gründe sind der Drucksache 14/404 des Landtages zu entnehmen, welche Ihnen vorliegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach Prüfung der Sachlage ist der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung mit der Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Gegenstimmen der Abgeordneten der SPD zu der Auffassung gelangt, dass die Landtagswahl vom 30. August 2009 gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 09. September 2009 rechtmäßig und damit gültig ist. Der Ausschuss bittet daher das Plenum, seinem Antrag Drucksache 14/404 die Zustimmung zu erteilen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der genannte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 15. Sitzung am 18. November 2010 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Der Gesetzentwurf sieht eine gesetzliche Grundlage vor, um eine Bestellung niedergelassener und sonstiger approbierter Ärzte mit der erforderlichen Sachkunde zu Gerichtsärzten im Sinne von § 87 Abs. 2 Strafprozessordnung zu ermöglichen. Ferner wird für das zuständige Ministerium der Justiz die Möglichkeit eröffnet, diesen Ärzten weitere gerichtsärztliche Tätigkeiten zu übertragen.
Der Ausschuss, der den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12.01.2011 beraten hat, empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Ausschuss hat in seinen Beratungen beschlossen, zu dem Antrag Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht, Drucksache 14/ 337, keine Stellungnahme abzugeben. Der saarländische Landtag ist in der Frage nicht betroffen, es ist eine Angelegenheit des hessischen Gesetzgebers. Von daher sollten wir von einer Stellungnahme absehen. Das ist die Empfehlung des Ausschusses. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind eben gefragt worden, ob wir eine soziale, ob wir eine sozial ausgewogene Politik machen würden. Ich kann dazu ganz klar und deutlich sagen,
ja, wir machen die. Unser Haushalt ist, und dies keineswegs nur im derzeit diskutierten Einzelplan 05, durchzogen von einer sozialen, von einer sozial ausgewogenen Politik, die nahe an den Menschen ist. Das ist mir, meinen Fraktionskollegen, meinen Kollegen in der Koalition, uns allen sehr wichtig. Daher können wir alle, so meine ich, Ihre Frage mit einem klaren und deutlichen Ja beantworten.
Lassen Sie mich anhand einiger Beispiele verdeutlichen, wo unsere Schwerpunkte liegen. Es ist zutreffend gesagt worden, dass wir Einsparungen vornehmen müssen. Aber unsere Einsparungen sind durch Schwerpunktsetzungen geprägt. Dabei ist es uns wichtig, unserer Politik treu zu bleiben und auch dem Grundsatz treu zu bleiben, dass die Politik an den Menschen auszurichten ist. Die Politik ist so zu gestalten, dass sie nahe bei den Menschen ist, und dies gilt insbesondere in den Bereichen Familien-, Frauen- und Jugendpolitik.
Lassen Sie mich ganz kurz eine Anmerkung zur Integrationspolitik machen. Die erste Rednerin in der heutigen Aussprache, Frau Kollegin Kolb, hat mit der Frage geschlossen, wie wir es denn verantworten könnten, angesichts der derzeitigen Debattensituation Einsparungen bei Projekten, bei Maßnahmen
für Menschen mit Migrationshintergrund vorzunehmen. Verehrte Kollegin, verehrte Kollegen, wir setzen doch einen Schwerpunkt bei der Integrationspolitik!
In den allgemeinen Bewilligungen, die wir festgelegt haben, ist die Integrationsstruktur - so möchte ich das einmal nennen - verankert. Wir haben die Integrationslotsen. Die Integrationslotsen machen eine sehr gute Arbeit. Sie sind mittlerweile sehr gut vernetzt mit unseren Einwohnermeldeämtern. Alle vier bis sechs Wochen erfolgt die Rückmeldung, wer neu in eine Gemeinde zugewandert ist. Es entsteht auf diese Weise sofort eine Verbindung zwischen Integrationslotsen und Menschen mit Migrationshintergrund. Wir haben die Landesintegrationsbegleitung, die eine gute Arbeit leistet. Wir haben Mittel eingesetzt, die helfen, Menschen mit Migrationshintergrund, die zu uns ins Land kommen, zu integrieren. Das ist in dem Bereich unsere Aufgabe.
Wir haben es auch geschafft, worauf Frau Kollegin Willger-Lambert schon hingewiesen hat, den Titel für Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend auszubauen. Wir haben Mittel eingesetzt, damit die von Ihnen genannten Projekte weiterhin gefördert werden können. Es wird jetzt untersucht, welche Projekte in welchem Rahmen weitergefördert werden sollten. Wir haben aber dafür gesorgt, dass diese Maßnahmen weitergefördert werden können.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass wir bereits einschlägige Projekte und Institutionen haben. Denken wir nur an das Landesinstitut für Präventives Handeln, das intensive Vereinsarbeit leistet. Auch dort wird Integrationsarbeit gemacht.
Wenn es verschiedene Projekte gibt, die eine ähnliche Arbeit leisten, ist es aber doch vor dem Hintergrund des Sparzwanges, dem wir uns nun einmal ausgesetzt sehen, sinnvoll, auch einmal zu schauen, wo diese Arbeit im Einzelnen geleistet wird und wie wir sie vernetzen können, wie wir das zusammenbringen können, damit die Förderung dort ankommt, wo sie wirken soll, nämlich bei den Projekten, die mit den Menschen arbeiten, die direkt zu den Menschen durchschlagen.
Beim Schwerpunkt Frauenpolitik, von dem heute noch kaum die Rede war, gibt es keine Einsparungen, meine Damen und Herren. Die Förderung der Projekte von Frauengruppen findet statt. Die „Beratungsstelle Familie und Beruf“ besteht fort. Projekte gegen die sexuelle Ausbeutung von Mädchen finden weiterhin statt. Die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt besteht weiterhin. Es wird hier aber,
meine Damen und Herren, kein Wort darüber verloren, was diesbezüglich dieser Haushalt bietet.
Ich bedauere es, dass die Angebote, die gefördert werden, aufseiten der Opposition nicht wahrgenommen werden. Auch die Förderung der Frauenbibliothek ist für 2011 sichergestellt. Ich denke, es ist eine sinnvolle Aufgabe, sich für die kommenden Jahre um eine Verbindung der Frauenbibliothek zur Universität zu bemühen, um sie dort zu integrieren. Angesichts der dort angesiedelten Gender-Forschung wäre das der richtige Standort.
Es gibt den Schwerpunkt „Förderung der Familie“. Niemand spricht über diesen Schwerpunkt. „Frühe Hilfen - Keiner fällt durchs Netz“, das ist ein gut angenommenes, ein gut funktionierendes Projekt. Dass sich das in unserem Haushalt wiederfindet, das interessiert überhaupt nicht. Das Projekt kommt aber an bei den Menschen! 50 Familienhebammen sind in diesem Bereich tätig. Wir erzielen dabei mittlerweile Synergieeffekte, die sich bemerkbar machen, die uns zeigen, wie gut dieses Projekt funktioniert.
Wir haben die Schoolworker; das ist schon angesprochen worden. Wir haben es geschafft, dass die Schoolworker nunmehr auch an Grundschulen arbeiten können.
Auch das ist eine sinnvolle Arbeit, die bei den Jugendlichen und bei den Familien ankommt, die unmittelbar bei unseren Menschen im Saarland ankommt. Das muss doch, meine Damen und Herren, auch hier einmal festgestellt werden.
Mehrfach wurde schon auf die Einsparungen beim Landesjugendring hingewiesen. Es gibt Einsparungen beim Landesjugendring. Sie betreffen primär Personal- und Sachkosten. Aber die Einsparungen betreffen nicht die Verbände, worauf schon die Kollegen Kühn und Willger-Lambert hingewiesen haben. Die Mitgliedsverbände des Landesjugendrings werden auch weiterhin unterstützt, und sie sind es doch, die mit den Jugendlichen arbeiten. Die Arbeit kommt also ganz konkret bei den Jugendlichen an.
Meine Damen und Herren, es wird auch übersehen, dass der Jugendserver weiterhin mit 43.000 Euro gefördert wird. Der Jugendserver ist wichtig für die Jugendlichen und die in diesem Bereich Tätigen.
Dieser Herausforderung hat man sich hier gut gestellt.
Vielleicht könnten einige Zahlen Sie überzeugen? Sie verdeutlichen, wie die von Ihnen immer wieder behaupteten „Einsparungen“ tatsächlich aussehen. Nehmen wir die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Jugendarbeit, die ich angesprochen habe. Im Jahr 2009 hatten wir diesbezüglich ein Ist von 1,477 Millionen Euro. Im Haushalt 2010 lag der Ansatz bei 1,425 Millionen. Im vorliegenden Haushalt 2011 sehen wir einen Ansatz von 1,752 Millionen Euro. Das ist, wie man leicht erkennt, wenn man rechnen kann, ein Plus. Adam Riese wurde ja heute Morgen schon einmal erwähnt. Ich denke, wenn man ihm folgt, kommt man zu diesem Ergebnis.
Dann haben wir noch die Zuschüsse an die im Bereich der Jugendarbeit als förderungswürdig anerkannten Verbände und Vereine zur Durchführung der zentralen Führungsaufgaben, die ich genannt habe. Auch hier gab es 2009 ein Ist von 345.000 Euro, 2010 einen Ansatz von 357.000 Euro und 2011 einen Ansatz von 385.000 Euro. Meine Damen und Herren, ich denke, die Zahlen sprechen ihre eigene Sprache. Die 10.000 Euro, die Frau WillgerLambert erwähnt hat und die für die Projektförderung dieser Verbände eingesetzt werden, sind eine sinnvolle Sache.
Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben uns bemüht, die Einsparungen so durchzuführen, dass die Qualität der Maßnahmen und der Versorgung weiterhin gewährleistet wird. Wir sind dieser Aufgabe meines Erachtens gut nachgekommen. Wir haben es auch geschafft, die Einsparungen transparent darzustellen. Insgesamt, glaube ich, werden wir in diesem Haushalt in den Bereichen Soziales, Jugend, Familie und Frauenpolitik den Schwerpunkten gerecht, die wir uns gesetzt haben. Wir können auch hier die sozial ausgewogene Politik der Jamaika-Koalition im Saarland sinnvoll weiterentwickeln. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war etwas erstaunt, als ich die Verwunderung der Frau Kollegin Ries erlebt habe, dass der Minister überhaupt davon ausgehen könne, dass der Haushalt heute verabschiedet wird. Soweit ich das parlamentarische Verfahren verstehe - liebe Frau Kollegin, Sie sind viele Jahre länger im Landtag als ich -, ist es doch so, dass über die Anträge im Ausschuss für Haushalt und Finanzen abgestimmt wurde. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass nach der Entscheidung im zuständigen Ausschuss verfahren wird. Mir ist nicht jede Haushaltsdebatte präsent, die im saarländischen Landtag stattgefunden hat, als es noch eine SPD-Regierung gab. Mir ist nicht bekannt, dass es dort immer wieder neue Abstimmungsverfahren zu den entsprechenden Anträgen gab. Ich glaube, dem wird nicht so gewesen sein, auch wenn ich es selber nicht mitverfolgt habe.
Lassen Sie mich zu Ihren Ausführungen einige Anmerkungen machen. Sie haben vorhin zum Einzelplan 05 gesprochen, den wir gestern diskutiert haben. Ich habe dazu Ihre gestrige Wortmeldung zu dem entsprechenden Etat verpasst. Ich habe extra noch einmal alle Anträge durchgeschaut, die im entsprechenden Ausschuss seitens der SPD-Fraktion vorlagen. Bei der Fraktion scheint es angekommen zu sein, dass in diesem Bereich etliche Maßnahmen erfolgen. Es wird so gearbeitet, dass es entsprechend gute Leistungen im Haushalt gibt. Liebe Frau Kollegin, das scheint bei Ihnen aber nicht angekommen zu sein, denn es gab keine Haushaltsanträge in diesem Bereich seitens Ihrer Fraktion. Das erstaunt mich in dem Fall.
Lassen Sie mich nur zwei Stellen nennen. Bei den heilpädagogischen Maßnahmen in den Kindertagesstätten gab es 2010 einen Ansatz von 9,75 Millionen. Im Jahr 2011 haben wir einen Ansatz von 11,64 Millionen. Bei der Frühförderung hatten wir 2010 einen Ansatz von 10 Millionen. Im aktuellen, zu beratenden Haushaltsentwurf haben wir einen Ansatz für 2011 von 10,57 Millionen. Von daher verstehe ich nicht, wie Sie dazu kommen, dass wir hier Kürzungen vornehmen. Dadurch ist es verständlich, dass kein Änderungsantrag erfolgt ist.
Es scheint auch nicht bei Ihnen angekommen zu sein, dass es Gespräche des Ministeriums mit den AfI-Stellen und den Frühförderungsstellen gibt. Man ist in einem guten Kontakt, um zwei Modellprojekte auf den Weg zu bringen, die entsprechend entscheiden, wie die speziellen Fälle - die Kinder, um die es geht - beurteilt werden und wie die richtige Therapie angebracht wird. Es geht doch darum, dass wir näher hinschauen wollen. Wir wollen genau schauen, welches Kind welche Therapie und welche Förderung braucht.
Es gibt genauso gut Kinder, denen es möglich ist, in einer Gruppentherapie vielleicht sogar besser gefördert zu werden als in einer Einzeltherapie.
Dann ist es sinnvoll, dass das Geld für die Kinder investiert wird, die die Einzelförderung brauchen. Das ist doch ein intelligentes Umgehen mit den vorhandenen Mitteln. Ich denke, das Ministerium ist auf einem guten Weg, das voran zu bringen. Zu Ihrer Anmerkung zur Sprachförderung. Jedem Kind im Saarland, das eine Sprachförderung dringend braucht, wird eine solche gegeben werden. Wir haben die Logopäden; die haben einen anderen Kostenträger. Wir haben dann die Krankenkassen. Wir haben die Logopäden, die in dem Bereich arbeiten, und wir haben die Frühförderungen. Es ist sinnvoll, dass diese Stellen gemeinsam arbeiten, um den Kindern, die es nötig haben, ihre Therapien zu geben.
Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen machen zu den Stellen, die Sie angesprochen haben; zu den 70 Stellen, die Sie bei den Berufsschullehrern fordern - wenn ich das akustisch richtig verstanden habe.
40. Okay. - Wir haben diesen Plan aufgestellt, der eben vom Minister vorgelegt wurde. Wir haben den Plan, von 2009 bis 2012 70 Stellen neu zu schaffen. Das wissen Sie ganz genau. Ich wiederhole mich; wir müssen uns immer wiederholen, weil es bei Ihnen nicht ankommt. Sie ignorieren ja die Wirklichkeit. Es gibt aktuell nicht die Lehrer in der Anzahl, um alle Planstellen zu besetzen.
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie wissen ganz genau, dass es in dem Bereich eine Ausnahmemöglichkeit gibt, damit die Lehrer entsprechend eingestellt werden können. Aber Sie ignorieren ja auch, dass wir ein Studienseminar Sonderpädagogik geschaffen
haben. Das haben wir intensiviert, um die Lehrkräfte zu erhalten. 16 Sonderpädagogen sind eingestellt worden. 30 befinden sich im Seminar in Ausbildung. Hinzu kommt, dass 20 Grundschullehrer eine spezielle Fortbildung in Sonderpädagogik erfahren. Wir arbeiten doch darauf hin, damit diese Stellen schnellstmöglich besetzt werden können.
Sie haben sich zur Bertelsmann-Studie geäußert. Ich verstehe ja, dass Sie an einer Studie zweifeln und sie hinterfragen, wenn sie inhaltlich nicht dem entspricht, was Sie haben wollen. Wahrscheinlich begrüßen Sie lieber Studienergebnisse, die Ihrer Meinung entsprechen. Das können Sie doch nicht ignorieren. Das haben Sie ja in Ihrer Rede zugestanden. Wenn wir 2010 einen Schnitt von 34,47 hatten und jetzt - wie der Minister ausgeführt hat - die Fördermaßnahmen bei 37,35 Prozent liegen, dann sind wir nicht nur auf einem guten Weg, sondern auf dem besten Weg, diese Integrationsmaßnahmen hin zur Inklusion weiterentwickeln zu können. Wir dürfen aber doch nicht verkennen, wenn wir Inklusion vom Wort her betrachten, dass wir die Kinder nach ihren Chancen und Möglichkeiten fordern und fördern wollen,
dann muss es doch auch die entsprechenden Strukturen geben. Von daher wird es in dem Bereich ohne Förderschulen nicht gehen. Wir sind auf dem Weg zur Inklusion. Wir haben die Arbeitsgruppen eingerichtet; sie arbeiten auch. Sie werden Anfang des nächsten Jahres die Ergebnisse präsentieren. Ich denke, dass wir auch dort unserem Grundsatz Genauigkeit geht vor Schnelligkeit folgen sollten. Dann werden wir die Maßnahmen verabschieden und nacharbeiten können, um die Inklusion nach der UN-Menschenrechtskonvention erreichen zu können.
Ich sage noch etwas zu den Förderschulen. Wir brauchen sie in der Struktur. Wir bekennen uns auch im Koalitionsvertrag zu diesen Schulen. Die dürfen wir nicht vernachlässigen. Es ist der ausdrückliche Wunsch von Eltern, dass es diese Förderschulen gibt. Die betrachten diese Schulen als eine Art Schonraum für die Kinder. Wir haben ein Wahlrecht in der Frage. Es ist vorhin von Ihnen so dargestellt worden, die Eltern könnten wählen, ob sie die Förderschule oder die allgemeine Schule mit entsprechenden Integrationsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir uns wegen der an den Förderschulen geleisteten Arbeit bedanken. Ich möchte mich bei denen bedanken, die diese wichtige Arbeit leisten. Sie sind dort, um die Menschen so zu fordern und zu fördern, dass es gut für sie ist. Es ist bedauerlich, aber Menschen sind, wie sie sind. Wir wollen versuchen, allen Menschen gerecht zu werden.
Einige Bemerkungen zu den Ganztagsschulen, die vorhin angesprochen wurden. Wir haben im Haushalt entsprechende Mittel eingestellt, um das Angebot der gebundenen Ganztagsschulen auszubauen; 21 Millionen sind eingestellt. Wir wollen die Förderung der Ganztagsschule beibehalten. Auch hier haben wir die Wahlfreiheit und möchten sie den Eltern und letztendlich den Schülern erhalten, damit sie entscheiden können, welche Form der Ganztagsschule sie wollen. Und es ist gestern bereits gesagt worden: Wir haben im Bereich der Freiwilligen Ganztagsschule neue Mittel eingestellt, um Projektförderung in der kulturellen Bildung wieder möglich zu machen. Ich denke, das ist eine gute Sache im Interesse des Ganztagsschulangebotes bei uns im Saarland.
Ich möchte noch eine Bemerkung machen, weil gesagt wurde, dass wir in der Bildungspolitik gerade die Migrantenkinder und die Familien mit Migrationshintergrund beschneiden und schlechter stellen würden. „Früh Deutsch lernen“, meine Damen und Herren, ist für die Kinder mit Migrationshintergrund gekommen. Das Programm ist eine gute Sache und wird ja auch nicht weiter kritisiert, wie ich immer wieder feststellen kann. Es ist flächendeckend, und es gab gute Erfolge. Kinder mit Migrationshintergrund werden besser dazu befähigt, in der Grundschule beschult zu werden. Ich möchte aber auch auf Folgendes hinweisen. Das Kooperationsjahr, die frühkindliche Bildung, die wir betreiben - von der Kinderkrippe angefangen bis zum Kindergarten -, alle diese Maßnahmen kommen auch den Kindern mit Migrationshintergrund zugute und nicht nur, wie Sie meinen, den einheimischen Kindern.
Das wird doch immer wieder verkannt. Wir arbeiten an dieser Stelle für die Kinder mit Migrationshintergrund, weil wir wissen, dass es wichtig ist, in unserem Schulsystem eine gute Bildung erfahren zu können, die natürlich davon ausgeht, dass ich die deutsche Sprache beherrsche. Das ist doch selbstverständlich. Und wenn wir dieses Bildungsangebot, das wir im Saarland bieten, so fördern, wie es bisher angedacht ist, damit es auch den Kindern mit Migra
tionshintergrund weiterhin zugute kommt, dann, denke ich, sind wir auf einem guten Weg zur Fortsetzung der Integration in unserem Land. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der genannte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 14. Sitzung am 26. Oktober 2010 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz am 30. November 2007 ist die Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937 als Bundesrecht aufgehoben worden. Die Aufhebung wird zum 01. Dezember 2010 wirksam sein. Das vorgeschlagene Hinterlegungsgesetz orientiert sich im Wesentlichen an der bisherigen Rechtslage. Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen landesrechtlicher Vorschriften, die aufgrund von Änderungen verschiedener Bundesgesetze sowie durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 erforderlich geworden sind.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Oktober 2010 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der genannte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der zeitlichen Geltungsdauer von Landesgesetzen vor, deren Gültigkeit derzeit bis zum 31. Dezember 2010 befristet ist und deren Verlängerung sachlich unerlässlich ist. Verlängerungsdatum ist nunmehr der 31. Dezember 2020. Zugleich sollen aus Gründen der Transparenz die Befristungen entgegen einer früheren Praxis nicht mehr in den Schlussartikeln von Mantelgesetzen stehen, sondern jeweils in den einzelnen Stammgesetzen aufgeführt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Anpassung von Zuständigkeits- und Organisationsregelungen an die Neuordnung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. September 2010 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der von den Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf über die Überprüfung der Wahlen zum Landtag des Saarlandes wurde vom Plenum in seiner 10. Sitzung am 19. Mai dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Obwohl dem Landtag durch Artikel 75 der saarländischen Verfassung bereits seit dem Jahre 1947 die Prüfung und Entscheidung in allen Wahlprüfungsangelegenheiten zugewiesen ist, existieren bislang nur wenige gesetzliche Vorschriften über den Ablauf dieses parlamentarischen Wahlprüfungsverfahrens. Das Fehlen derartiger Regelungen stellte den saarländischen Landtag bisher auch vor keine größeren Schwierigkeiten, da in den vergangenen Legislaturperioden nur wenige, jeweils rechtlich und tatsächlich einfach gelagerte Wahlanfechtungen zu behandeln waren. Demgegenüber werfen die gegen die Gültigkeit der im vergangenen Jahr durchgeführten
Landtagswahl eingelegten Wahlanfechtungen teilweise auch zahlreiche tatsächliche Fragen auf, die deutlich gemacht haben, dass es erforderlich ist, den Ablauf des parlamentarischen Wahlprüfungsverfahrens und insbesondere die Befugnisse des die Entscheidung des Landtages vorbereitenden Wahlprüfungsausschusses - über die anhängigen Anfechtungen hinaus - näher zu regeln.
Aus diesem Grunde hat sich der für die Behandlung von Wahlanfechtungen zuständige Ausschuss bereits unmittelbar nach seiner Konstituierung darauf verständigt, zunächst innerhalb der Fraktionen und anschließend in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe gesetzliche Grundlagen für die Ausgestaltung des Wahlprüfungsverfahrens zu schaffen, die auch einer richterlichen Nachprüfung standhalten. Im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe wurde in eingehenden Beratungen ein Entwurf für ein Wahlprüfungsgesetz erarbeitet, der sich inhaltlich in Teilen an das Wahlprüfungsgesetz des Bundes anlehnt. Bei der überwiegenden Zahl der Vorschriften dieses Gesetzentwurfes gab es keine inhaltlichen Differenzen zwischen den verschiedenen Fraktionen. Hinsichtlich der Frage, wann ein Abgeordneter wegen eines anzunehmenden Interessenwiderstreits nicht an den Beratungen mitwirken soll, konnte keine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt werden; dazu gleich noch einiges mehr.
Gestatten Sie mir vorher noch einige Anmerkungen zu dem wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfes. Bei dem parlamentarischen Wahlprüfungsverfahren handelt es sich um eine reine Rechtskontrolle, die der Gewährleistung eines gesetzmäßigen Ablaufs der Wahl und der rechtmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, dass die abschließende Entscheidung des Plenums über die Wahlprüfung in einem Ausschuss vorbereitet wird, der nach richterlichen Verfahrensgrundsätzen arbeitet.
Dabei tritt der Ausschuss zunächst in eine Vorprüfung ein, in deren Rahmen er Beweis erheben lassen kann. Hierbei haben ihm alle Gerichte und Verwaltungsbehörden Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Eine gerichtsförmig ausgestaltete mündliche Verhandlung kann von dem Ausschuss anberaumt werden, wenn davon eine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist. In der mündlichen Verhandlung finden dann die für den Zivilprozess geltenden Vorschriften Anwendung. Der Ausschuss, der mit einfacher Mehrheit beschließt, legt das Ergebnis seiner Beratungen in einer Beschlussempfehlung dem Plenum vor. Das Plenum kann den Vorschlag annehmen oder diesen zur weiteren Prüfung an den Ausschuss zurückverweisen.
Der bereits angesprochene Interessenwiderstreit wurde auch im Zuge der weiteren Beratungen im Ausschuss besonders intensiv diskutiert. Der Inter
essenwiderstreit beinhaltet die Frage, wann ein Abgeordneter wegen eigener Betroffenheit von der Mitwirkung im Wahlprüfungsverfahren ausgeschlossen sein soll. Erläuternd möchte ich hierbei betonen, dass es dabei um den Ausschluss von Abgeordneten bei der vorbereitenden Entscheidung im Ausschuss geht, denn das Recht zur Teilnahme an Entscheidungen im Plenum selbst steht jedem einzelnen Abgeordneten von Verfassung wegen zu.
Der Gesetzentwurf sieht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts vor, dass ein Mitglied des Landtags, das von der Wahlprüfung betroffen ist, grundsätzlich von der Beratung und Beschlussfassung im Wahlprüfungsverfahren ausgeschlossen ist. Um jedoch die Handlungsfähigkeit des Landtags im Wahlprüfungsverfahren aufrechtzuerhalten, soll dieses Mitwirkungsverbot dann nicht gelten, wenn die Wahl von mehr als drei Abgeordneten mit derselben Begründung angefochten ist.
Da diese Regelung jedoch zu dem Ausschluss einer ganzen Fraktion von dem Wahlprüfungsverfahren führen könnte, hat der Ausschuss schließlich in seiner Sitzung am 19. August einstimmig eine Änderung dieser Vorschrift beschlossen, ebenfalls vor dem Hintergrund, die Handlungsfähigkeit des Landtages im Verfahren nicht zu gefährden.
Der Ihnen als Drucksache 14/245 vorliegende Abänderungsantrag des Ausschusses sieht nunmehr vor, dass ein Mitwirkungsverbot eines von der Wahlprüfung betroffenen Abgeordneten nicht nur dann nicht gelten soll, wenn mehr als drei Abgeordnete von der Wahlanfechtung betroffen sind, sondern auch dann nicht, wenn dadurch eine Fraktion von der Mitwirkung ausgeschlossen wäre.
Unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages hat der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung den Gesetzentwurf über die Überprüfung der Wahlen zum Landtag des Saarlandes Drucksache 14/172 ebenfalls einstimmig angenommen. Er empfiehlt dem Plenum, beiden Vorlagen in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie
Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 2) bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vom 10.02.2010 zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die im bisher geltenden Nichtraucherschutzgesetz enthaltenen Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot aufgehoben, sodass künftig im Saarland ein absolutes Rauchverbot gelten soll. Für Gaststätten, in denen in dem Zeitraum von November 2007 bis November 2009 Raucherräume errichtet worden sind, enthält das Gesetz eine Übergangsregelung.
Insgesamt wenden sich mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde sieben Beschwerdeführer gegen die Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes. Sie sind der Auffassung, die angegriffenen Regelungen verletzen sie in ihren Grundrechten. Im Wesentlichen tragen die Beschwerdeführer vor, das strikte Rauchverbot sei unverhältnismäßig, da es den geforderten Ausgleich zwischen Schutz und Freiheit verweigere und nicht erforderlich sei. Zudem schütze die in dem Gesetz enthaltene Übergangsregelung für Gaststätten das Vertrauen der Betreiber in die bisherige Rechtslage nicht ausreichend. Im Übrigen enthalte das Gesetz sachlich nicht gebotene Ungleichbehandlungen.
Zu der vorliegenden Verfassungsbeschwerde hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes dem saarländischen Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.09.2010 gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 19. August 2010 mit der Streitsache befasst und einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, seitens des Landtages - wie bei den bereits früher behandelten Verfassungsbeschwerden gegen das Nichtraucherschutzgesetz - von einer Stellungnahme abzusehen. Ich bitte Sie, dem Beschluss des Ausschusses zu folgen und dem vorliegenden Antrag Drucksache 14/246 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank für die ungeteilte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen alle sparen. Das ist uns bewusst. Das ist noch mal deutlich gemacht worden vom Kollegen Thomas Schmitt, der in seiner Rede sagte, dass von den Sparbemühungen niemand ausgenommen werden kann: die Familie nicht, der ganze Sozialbereich nicht. Aber ich glaube, das wissen wir alle - gerade die Konsolidierung der Haushalte sind wir insbesondere unseren Kindern und Enkelkindern schuldig. Wir müssen in der Frage „Sparmaßnahmen im Sozialbereich“ dafür sorgen, dass diese Sparmaßnahmen durch eine soziale Balance aufgefangen werden. Soziale Balance in diesem Zusammenhang heißt, dass diejenigen, die besser Einsparungen erbringen können, die das besser leisten können, stärker herangezogen werden als diejenigen, die es aufgrund ihrer
persönlichen Situation nicht in dem Maße leisten können. Wir müssen die Einsparungen im Sozialbereich intelligent gestalten, denn gerade in Krisenzeiten ist nicht nur jeder Einzelne auf seine Familie angewiesen, sondern die Gesellschaft, wir alle sind darauf angewiesen, dass Familien in Krisenzeiten funktionieren. Von daher, meine Damen und Herren, steht die CDU weiterhin für eine Familienpolitik, die Akzente setzt, die dafür steht, dass den Eltern und Familien Infrastruktur, Zeit und Geld zur Verfügung gestellt wird.
Dazu gehört auch - das hat in der Diskussion bisher überhaupt keine Beachtung gefunden -, dass zum Beispiel das Sondervermögen im Krippenausbau oder auch die Garantie eines Kitaplatzes ab 2013 nicht zur Disposition gestellt worden ist. Das bleibt! Das ist nicht angetastet worden in den Sparbeschlüssen. Hier bleibt die Unterstützung der Familie seitens der Bundesregierung. Das Elterngeld bleibt in seiner grundsätzlichen Ausgestaltung erhalten. Es hat zum einen die Komponente der Lohnersatzleistung, und zum anderen - das dürfen Sie nicht verkennen - ist im Elterngeld, das 2007 in Kraft getreten ist, eine zweite Komponente hinzugefügt worden: ein Sockelbetrag für diejenigen Familien, die nicht aus einer Erwerbstätigkeit kommen, eine Unterstützung von 300 Euro im Monat. Das war damals der Ersatz für das Erziehungsgeld, das weggefallen ist. Von daher ist es auch richtig, dass wir gerade in dem Zusammenhang die Forderung seitens der CDU, erhoben durch den Ministerpräsidenten der CDU Saar, formuliert haben, dass es nicht sein kann, dass diese 300 Euro, die die Anerkennung der Erziehungsarbeit für alle Mütter und Väter sind,
gerade bei den Schwachen, den Hartz-4-Empfängern, eingespart werden sollen. Diese 300 Euro stehen ja nicht nur Hartz-4-Empfängern zur Verfügung, sondern sind für alle Familien gedacht, die vielleicht nur einen Verdiener haben, der nicht unbedingt ein hohes Einkommen hat. Dort kommen die 300 Euro wenn auch nur auf Zeit, das darf man auch nicht außer Acht lassen - den Familien zugute. Von daher ist es richtig, dass wir diese Forderung erhoben haben. Hier gibt es auch Korrekturbedarf im Bereich der Sparbeschlüsse, weil hier die soziale Balance besser austariert werden muss.
Ich möchte noch einmal feststellen: Die Familien können sich in Deutschland weiterhin darauf verlassen, dass sie entsprechend gefördert werden, dass sie Zeit haben für ihre Kinder, insbesondere für Neugeborene, dass sie diese Zeit mit ihnen verbringen können. Sie können sich weiter auf den Ausbau der Infrastruktur verlassen, um eine bessere Vereinbar
keit von Familie und Beruf zu erreichen. Das ist ebenfalls eine Leistung der Bundesregierung. Sie stellen die Sparbeschlüsse immer als Angriff auf den Sozialstaat dar. Das sind sie nicht, meine Damen und Herren. Dem Sozialstaat verdanken wir stabile gesellschaftliche Lebensverhältnisse. Dafür lohnt es sich, weiter einzustehen. Das macht die Bundesregierung, und, ich denke, das macht auch die Landesregierung, das machen alle, die hier im Raum sind. Von daher sollte die Unterstützung in dem Fall gewährt werden.
Lassen Sie mich noch einen Gedanken einbringen. Frau Kollegin Hoffmann-Bethscheider, vielleicht habe ich Sie falsch verstanden, aber Sie haben quasi dargestellt, die Konjunkturprogramme, die wir auf den Weg gebracht haben, oder der Rettungsschirm für Banken wären unsoziale Leistungen. Das stimmt nicht! Was haben denn die Konjunkturprogramme, die wir auf den Weg gebracht haben, gebracht?
Stabile Arbeitsplätze, Einkommen für Familien mit Kindern. Die Rettungsschirme für Banken haben dafür gesorgt, dass das Vermögen, die Ersparnisse, die Einlagen von Familien gesichert werden. Insofern haben wir gezeigt, dass die Bundesregierung in den Maßnahmen nicht unsozial gehandelt hat. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 10. Sitzung in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetz soll die nach Artikel 95 der Saarländischen Verfassung erforderliche Zustimmung zu dem im Juni 2009 von den Ländern unterzeichneten Staatsvertrag erteilt werden, der eine gemeinsame Kommission zur Verhütung der Folter vorsieht.
Lassen Sie mich kurz den Hintergrund darstellen. Im Jahre 2006 hat die Bundesrepublik Deutschland das Fakultativprotokoll vom 16. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet. Ziel des Fakultativprotokolls ist es, den Schutz vor Folter weltweit zu verbessern. Dabei sieht es unter anderem die Verpflichtung zur Einrichtung nationaler Präventionsmechanismen vor. Diese sind als unabhängige Gremien einzurichten und müssen das Recht haben, Besuche an allen Orten, an denen freiheitsentziehende Maßnahmen vorgenommen werden, durchzuführen, Mängel zu beanstanden und Empfehlungen abzugeben. Das zu dem Fakultativprotokoll im Jahr 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz bestimmt, dass die Aufgaben des nationalen Präventionsmechanismus im Zuständigkeitsbereich der Länder durch eine von diesen einzurichtende Kommission wahrgenommen werden.
Der von den Ländern unterzeichnete Staatsvertrag zur Einrichtung einer gemeinsamen Kommission zur Verhütung der Folter sieht vor, dass diese Kommission weitgehend die Infrastruktur der bereits bestehenden und von den Ländern getragenen Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden nutzen soll. Darüber hinaus regelt der Staatsvertrag unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der Kommission, die Anzahl der Mitglieder der Kommission sowie die Finanzierung der Kommission nach dem Königsteiner Schlüssel. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 27. Mai 2010 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Aber wir sind ja wieder in den Genuss einer funktionierenden Klimaanlage gekommen, so jedenfalls mein Eindruck, das können wir noch zwei Minuten ausnutzen.
Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, die Übersicht Nr. 1, bezieht sich auf zwei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 01.07.2010 im Saarland in Kraft tretende Nichtraucherschutzgesetz vom 10.02.2010. Mit diesem Gesetz wurden die im bisher geltenden Nichtraucherschutzgesetz enthaltenen Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot aufgehoben, sodass künftig ein absolutes Rauchverbot gelten wird. Für Gaststätten, in denen im Zeitraum von November 2007 bis November 2009 Raucherräume
errichtet wurden, enthält das Gesetz eine Übergangsregelung.
Kurz zum Inhalt der beiden Verfassungsbeschwerden. Der Beschwerdeführer in dem Verfahren Lv 3/10 betreibt ein sogenanntes Shisha-Café, in dem den Gästen das Rauchen von Wasserpfeifen angeboten wird. Er trägt vor, dass etwa 90 Prozent der Gäste das Lokal ausschließlich zu diesem Zweck aufsuchen. Rund 80 Prozent seines Umsatzes erziele er mit den Erlösen aus dem Shisha-Angebot. Da er seinen Gästen das Rauchen von Wasserpfeifen in Zukunft nicht mehr anbieten dürfe, könne er sein Café nicht mehr weiter betreiben.
Die Beschwerdeführerin in dem Verfahren Lv 4/10 betreibt ein inhabergeführtes Lokal, in dem neben einem umfassenden Getränkeangebot lediglich einfach zubereitete Speisen angeboten werden. Nach dem Vortrag der Beschwerdeführerin sind etwa 90 Prozent der Gäste Raucher. Im Jahr 2008 habe sie einen abgegrenzten Raucherraum in ihrer Gaststätte errichtet. Diesen habe sie nach der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes im Jahr 2009 wieder entfernt, da es ihr aufgrund der dann geltenden Fassung des Gesetzes möglich war, die Gaststätte als Rauchergaststätte zu betreiben. Durch das nunmehr in Kraft tretende Nichtraucherschutzgesetz sei sie gezwungen, ihre Gaststätte als Nichtrauchergaststätte fortzuführen. Dann müsse sie mit einem existenzvernichtenden Wegbrechen ihrer Gäste rechnen.
Die Beschwerdeführer haben sich in Verfassungsbeschwerden gegen die Neufassung des Gesetzes gewandt, da sie der Auffassung sind, das Gesetz verletze sie in ihren Grundrechten. Zugleich haben sie den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt, mit denen die angegriffenen Regelungen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden sollen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem saarländischen Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesen Streitsachen gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfra
gen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 mit den Streitsachen befasst und einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, seitens des Landtages von einer Stellungnahme zu den beiden Verfassungsbeschwerden und zu den hierzu beantragten einstweiligen Anordnungen sowie zu möglicherweise bis zum Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes weiter eingehenden Eilschutzanträgen abzusehen. Weitere Eilschutzanträge sind auch mittlerweile im Haus eingegangen.
Mit Blick auf den Ablauf der Stellungnahmefrist in den anhängigen Eilrechtsschutzverfahren hat der Präsident des Landtages entsprechend der in der Drucksache 14/81 festgelegten Verfahrensweise dem Verfassungsgerichtshof bereits mitgeteilt, dass der Landtag hierzu keine Stellungnahme abgeben wird. Das ist Ihnen auch allen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits schriftlich mitgeteilt worden. Im Übrigen bitte ich Sie, dem Beschluss des Ausschusses zu folgen und dem vorliegenden Antrag Drucksache 14/206 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die Geduld.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Art. 75 Abs. 1 der saarländischen Verfassung obliegt die Wahlprüfung dem Landtag. Der Landtag entscheidet gemäß dieser Vorschrift, und das ist wichtig, ob ein Abgeordneter die Mitgliedschaft im Landtag verloren hat.
Die Landtagswahl vom 30.08.2009 ist in fünf Fällen angefochten worden. Das war ein Novum in der Geschichte des saarländischen Landtages. Das Landtagswahlgesetz enthält nur einige wenige Rahmenvorschriften über den Ablauf des Wahlprüfungsverfahrens. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat bereits in seiner konstituierenden Sitzung am 10. Dezember 2009 darüber diskutiert, dass es angesichts der Komplexität einzelner Anfechtungen und auch aufgrund der an ein Wahlprüfungsverfahren anzulegenden rechtsstaatlichen Grundsätze notwendig sei, entsprechende Vorschriften zu schaffen. Der Ausschuss richtete aus seiner Mitte heraus eine Arbeitsgruppe ein, in der alle Fraktionen vertreten waren. In dieser Arbeitsgruppe wurden die aufgeworfenen Fragen intensiv diskutiert. Man kam zum Ergebnis, dass zur Regelung der Einzelheiten des Wahlprüfungsverfahrens der Erlass eines eigenständigen Wahlprüfungsgesetzes erforderlich sei.
Das Wahlprüfungsgesetz, das wir heute in Erster Lesung beraten, ist ein reines Verfahrensgesetz, das zum Ziel hat, eine Entscheidung über die Gültigkeit einer angefochtenen Wahl zum Landtag herbeizuführen. Es soll also die richtige Zusammensetzung des Landtages gewährleisten. Damit dient es zuvörderst dem Schutz des objektiven Wahlrechts. Die Aufgabe der Prüfung der Wahl weist das Gesetz entsprechend Art. 75 Abs. 1 der saarländischen Verfassung dem Landtag zu. Das entspricht auch der Tradition in der Bundesrepublik.
Die Wahlprüfung ist trotz dieser Zuweisung jedoch eine Rechtskontrolle, die durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet wird. Dem Leitgedanken des Landtagswahlrechts der Harmonisierung mit dem Bundeswahlrecht entsprechend lehnt sich der vorliegende Entwurf an das Bundeswahlprüfungsgesetz an. Die Wahlprüfung ist gemäß Art. 75 Abs. 1 der saarländischen Verfassung Sache des Landtages. Die Entscheidung des Landtages wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er kann Beweis erheben, alle Gerichte und Verwaltungsbehörden haben ihm Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Die Vorschriften über den Zivilprozess finden entsprechende Anwendung. Der Beschluss des Wahlprüfungs
ausschusses ist schriftlich niederzulegen und wird als Antrag an den Landtag geleitet. Dieser beschließt über ihn mit einfacher Mehrheit.
Das Saarländische Wahlprüfungsgesetz findet auch Anwendung, wenn der Landtag gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 2 der saarländischen Verfassung darüber entscheidet, ob ein Mitglied sein Mandat verloren hat. Wird der Verlust eines Mandats festgestellt, so behält der Abgeordnete grundsätzlich seine Rechte und Pflichten bis zur Rechtskraft der Entscheidung. Steht die Wahl eines einzelnen Abgeordneten zur Prüfung, ist dieser im Regelfall von Beratung und Beschlussfassung im Wahlprüfungsverfahren ausgeschlossen.
So weit die inhaltliche Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, der heute von den Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und B 90/GRÜNE eingebracht wird. Die Fraktion DIE LINKE hat sich gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen.
Ich möchte mich im Namen der einbringenden Fraktionen auch für die Unterstützung der Landtagsverwaltung bei der Erarbeitung des Saarländischen Wahlprüfungsgesetzes recht herzlich bedanken. Ich bitte Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde vom Plenum in seiner 9. Sitzung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine zeitversetzte Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die bereits zum 01.03.2009 und zum 01.03.2010 erfolgte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten vor. Die vorgesehene Übertragung der Besoldungserhöhung der Beamten auf die Entschädigung der Abgeordneten erfolgt damit mit einem Jahr Zeitverzögerung in einem ersten Schritt zum 01. März 2010 und in einem zweiten Schritt zum 01.03.2011. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 08. Mai 2010 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie oft haben wir die Sozialstudie hier schon diskutiert? Nicht nur ein Mal, sondern zum wiederholten Male, und es ist auch heute in der Debatte angesprochen worden: Die Ergebnisse der Sozialstudie belegen, dass das Armutsrisiko im Saarland geringer ist als im Bundesdurchschnitt. Genauso wird ignoriert, dass wir in den Diskussionen gesagt haben, dass die Kinderarmut genau der Bereich ist, den wir in den nächsten Monaten intensiv angehen wollen. Dennoch wird hier von der Opposition gesagt, niemand nimmt Rücksicht. Es werden Studienergebnisse angeführt, die veraltet sind, von denen belegt wurde, dass sie nicht mehr stimmen - vielleicht nie gestimmt haben -, trotzdem wird es immer wieder
gesagt. Das ist wirklich ein Zeugnis von Ignoranz, was in diesem Hohen Hause diskutiert wird. Das ist schade.
Es ist auch erstaunlich, dass gesagt wird, im Bereich der Jugendhilfe würden keine Ausgaben getätigt. 70 Prozent der Ausgaben der Landkreise und des Regionalverbandes fließen in die Jugendhilfe. Und dann sagen Sie, die öffentliche Hand tut nichts in dem Bereich. Es ist wirklich sonderbar, dass das so gesagt wird.
Da wir uns hier im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Prävention, Soziales und Sport bewegen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, etwas zur Familienpolitik zu sagen. Familie - das wissen wir alle - ist der Ort, an dem unsere Kinder Zuneigung, Liebe, Bildung, Lob, soziale Kompetenz, Gerechtigkeit und vieles mehr erfahren. Familie ist der Ort, an dem die Kinder zu den Erwachsenen heranwachsen, die wichtig sind, um die zukünftige Gesellschaft tragen zu können. Meine Damen und Herren, da sind wir uns sicher einig. Ich glaube nicht, dass wir darüber, was die Bedeutung der Familie ist, kontrovers diskutieren müssen. Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft, und wir haben die Aufgabe, hier im Saarland die Haushaltssituation - wir sind ein Haushaltnotlageland - mit dem Anspruch zusammenzuführen, die Familien so zu fördern, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Die Aufgaben der Familie enden ja nicht damit, dass die Kinder eine Betreuungseinrichtung besuchen - das wissen wir alle. Die Aufgaben der Familie gehen weiter, meist bis zum Lebensende einer Mutter oder eines Vaters, weil sie für ihre Kinder und Enkelkinder immer wieder Verantwortung übernehmen. Und die Kinder übernehmen nachher die Verantwortung für ihre Eltern. Das ist der Spagat, den wir schließen müssen. Wir müssen der Bedeutung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft Rechnung tragen und gleichzeitig die Haushaltssituation beachten, an der wir nicht vorbeikommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Das Wesentliche in diesem Ressort, das von Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer geleitet wird, die seit 2004 für diesen Bereich zuständig ist, ist für uns das Leben in der Familie. Wir leben Familie! Das ist die Priorität, die wir setzen und die auch von der letzten CDU-geführten Vorgängerregierung als Priorität herausgehoben wurde. Ein Garant dafür ist unsere Ministerin. Genauso ist dies eine Priorität der jetzigen Landesregierung, die von der Koalition getragen wird. Wir sind uns alle einig, dass das Familienleben für uns alle wichtig ist, und deshalb setzen wir in diese Richtung bestimmte Prioritäten.