Was ich vor allem nicht verstehe, ist die künstliche Aufregung einmal Ihres Kollegen Maas in der Öffentlichkeit und heute der Opposition hier im Hause, die sich geradezu als Gralshüter der politischen Kultur und der öffentlichen Moral aufführen. Sie tun so, als seien Sie über jeden Zweifel erhaben und frei von jedem Verdacht, jemals die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidriger Wahlbeeinflussung überschritten zu haben.
Ich darf Sie daran erinnern, Herr Kollege Maas, dass Sie selbst als Mitglied einer saarländischen Landesregierung in puncto Zurückhaltung in Wahlkampfzeiten keineswegs ein Musterknabe waren. Der Kollege Theis hat darauf hingewiesen: Als Umweltminister haben Sie noch kurz vor der Landtagswahl 1999 für eine Informationskampagne zur Umweltpolitik der damaligen Landesregierung Steuergelder in sechs
stelliger Höhe ausgegeben. Die Wahl war am 05. September. Die Herausgabe dieser Broschüre, nachzulesen im Impressum, erfolgte im August und Juli 1999. Broschüre zur Politik der Landesregierung - 52.734,76 DM. Broschüre zu der Aktion zu dem ganz tollen, landeswichtigen Ereignis der Sonnenfinsternis
28.206,26 DM. Broschüre zur Waldpolitik der Landesregierung im August 1999 - 31.157 DM. Broschüre zur Tier- und Artenschutzpolitik - 24.353 DM. Broschüre zu unserer Umweltpolitik im August 1999 - 87.385 DM, drei Wochen vor der Wahl. Alle diese Broschüren wurden Ende Juli und im August verteilt, also eine Woche vor der Wahl. Alle diese Rechnungen wurden im August 1999 ausgestellt, insgesamt mehr als 220.000 DM. Dies alles einen Monat, dies alles vier Wochen vor der Wahl.
Das ist aber, meine Damen und Herren, bei Weitem noch nicht alles. Hinzu kommen Rechnungen für eine groß angelegte Anzeigenkampagne, erschienen in den drei Monaten vor der Wahl, von Mai bis August, unter dem Titel „Neues Unternehmen im Saarland“, ausdrücklich adressiert von der Saarland-Öffentlichkeitsarbeit, mit einem Gesamtvolumen von 1.491.371 DM. Im Monat August, also vier Wochen vor der Wahl, 462.000 DM, im Monat Juli 483.000 DM, im Monat Juni 264.000 DM. Das alles lässt sich nachvollziehen, Herr Maas. Ich gebe Ihnen das gerne auch einmal, damit Sie das überprüfen können und auch einmal sehen, wie Sie mit diesen Anzeigen geaast haben.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Anhal- tende Zurufe von den Oppositionsfraktionen. - Abg. Pauluhn (SPD) : Und wenn das ein Staatsgeheimnis ist?)
Liebe Kollegen der SPD, ich möchte heute nicht darüber urteilen, ob und wie gründlich von der seinerzeitigen SPD-Landesregierung und von Ihnen, Herr Maas, als Umweltminister die gebotene Abgrenzung von zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und unzulässiger Wahlwerbung beachtet wurde. Ich habe damals, als Sie 1999 die Landtagswahl verloren haben, nicht darüber geurteilt, und ich tue es auch heute nicht. Allerdings sollten Sie, Frau Rehlinger, angesichts all dessen hier auch nicht eine heuchlerische Betroffenheit zeigen
über Anzeigen der vorherigen Landesregierung zu aktuellen Themen wie Abwrackprämie, Konjunkturpakt oder Schulbuchausleihe. Diese Anzeigen haben, je Anzeige, genau 3.681 Euro gekostet. Welch
ein Unterschied. Addiert man das für die letzten drei Monate vor der Wahl, wie es das Verfassungsgericht getan hat, erhält man gerade einmal circa 20.000 Euro. Diesem Betrag stehen die 1.491.371 DM aus Ihrer Zeit gegenüber. Dazwischen liegen wahrlich Welten.
Kurz vor den Landtagswahlen im Jahre 1999 wurden Sie, Herr Kollege Maas, ja schon als Trickser entlarvt. Unter der Überschrift „Hat der junge Minister Maas selbst getrickst?“ hat eine überregionale Zeitung unter Bezug auf die gespielte Empörung über die Anzeigen in den Gemeindeblättern geschrieben: „Hat der junge Minister Maas selbst getrickst? Nach vorliegenden Unterlagen kostete die Kampagne den Steuerzahler insgesamt mehr als 220.000 DM.“ Das waren nur die Broschüren, nicht die Anzeigen. „Den größten Teil davon machte eine Reihe von Broschüren aus, die im Juli und August 1999 verteilt wurden.“ Die Kosten dafür lagen, wie gesagt, bei 220.000 DM. Auf Seite 3 dieses Berichtes heißt es weiter: „Stets ein Grußwort von Minister Maas, in dem er die Wohltaten der Landesregierung preist. Und eine Woche vor der Wahl kam ein aufwändig gestaltetes Magazin ‚Unsere Umwelt’ für 87.000 DM heraus, Auflage 15.000 Stück.“ Also, Herr Kollege, kehren Sie zunächst einmal vor Ihrer Haustür, bevor Sie von anderen etwas einfordern!
Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition, hielte ich es für mehr als angebracht, würden Sie den Mund nicht so voll nehmen. Ich hielte es für angebracht, würden Sie Ihre Forderungen nach einer Rückzahlung unterlassen, nach einer Rückzahlung, die Sie ja nach Ihren eigenen Maßstäben selbst auch noch leisten müssten, und zwar mit einem Betrag von weit über einer Million. Lassen Sie ab von Ihren grotesken Übertreibungen und Verzerrungen! Lassen Sie uns zurückkehren zu einer gelassenen und sachlichen Bewertung des neuen Verfassungsgerichtsurteils, das es künftig zu beachten gilt.
Meine Damen und Herren, ich unterstelle dem Kollegen Maas, dass er, wie die Landesregierung des Jahres 2009, im Vertrauen auf das Bestehen der Rechtslage auf der Basis des Urteils von 1980 gehandelt hat. Danach endet die zulässige Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung dort, wo Wahlwerbung beginnt. Ob Öffentlichkeitsarbeit zugleich Wahlwerbung ist, das ergibt sich nach diesem Urteil aus dem Inhalt und der Aufmachung der Veröffentlichung, aber auch aus der Häufigkeit und der Massivität offenkundiger Grenzüberschreitungen in der Öffentlichkeitsarbeit. Das waren seinerzeit, 2009, die Kriterien, und an diese Kriterien hat sich die damalige Landesregierung uneingeschränkt gehalten.
So ist zum Beispiel die Anzeigenserie mit dem Titel „Der Ministerpräsident informiert“ bereits ihrem äußeren Erscheinungsbild nach eine explizit regierungsamtliche Information der Öffentlichkeit und frei von jeglicher reklamehaften Aufmachung. Diese Anzeigen entsprechen durchweg dem Grundsatz parteipolitischer Neutralität, weil ausschließlich Tatsachen dargelegt und keine negativen Vergleiche vorgenommen werden, geschweige denn herablassende Äußerungen gegenüber den politischen Mitbewerbern. Das Gleiche gilt für den bereits zitierten Brief an die Regierungsbeschäftigten. Auch im Hinblick auf die Häufigkeit und die Massivität bieten die von der Opposition kritisierten Maßnahmen unseres Erachtens keine besonderen Auffälligkeiten.
Die Landesregierung des Jahres 2009 hat also ihre Öffentlichkeitsarbeit damals im Vertrauen auf die seinerzeit gültige Rechtslage durchgeführt. Wir waren und wir sind noch immer überzeugt, nach den Maßstäben des Urteils von 1980 keine unzulässige Wahlwerbung betrieben zu haben. Wir müssen jedoch feststellen, und selbstverständlich respektieren wir das, dass der Verfassungsgerichtshof die Rechtsprechung des Jahres 1980 in wesentlichen Punkten weiterentwickelt hat. Ich will das an zwei Punkten verdeutlichen.
Erstens. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1980 wurde die Grenze für unzulässige und verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit überschritten, wenn zwei Dinge zusammenkamen. Zum einen musste der informative Gehalt einer Publikation nach Inhalt und Aufmachung eindeutig in den Hintergrund treten gegenüber dem werblichen Charakter. Zum anderen mussten Grenzüberschreitungen dieser Art in einer Häufigkeit und Massivität vorkommen, durch die eine unzulässige Wahlbeeinflussung offenkundig wurde. Es wurde also ein Zusammenwirken von quantitativen und qualitativen Kriterien unterstellt. Dies war die Grundlage, um eine Öffentlichkeitsarbeit als verfassungswidrig zu bestimmen.
Im Hinblick auf dieses Kriterium hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 01. Juli 2010 seine Rechtsprechung grundlegend weiterentwickelt. Nach diesem Urteil liegt schon dann keine zulässige Öffentlichkeitsarbeit mehr vor, wenn die beanstandeten Maßnahmen schon durch ihren Inhalt oder durch ihre Form eindeutig als Werbemaßnahmen zu erkennen sind. Muss also etwas als unmittelbarer Eingriff in den Wettbewerb angesehen werden, spielt künftig der quantitative Aspekt, spielen die Häufigkeit und die Massivität keine Rolle mehr. Es entfällt also künftig die zweite Prüfebene, die zusätzliche quantitative Prüfung, und damit das abgestufte Prüfverfahren insgesamt. Das ist unseres Erachtens eine ganz wesentliche Veränderung in der Rechtsauslegung. Daraus ergeben sich erhebli
che Einschränkungen für die Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung. Im Jahre 2009 war eine solche Interpretation allerdings für niemanden vorhersehbar.
Zweiter Aspekt. Eine weitere wesentliche Veränderung in der Rechtsauslegung betrifft die Frage, ab welchem Zeitpunkt ein wahlkampfrelevanter Kontext unterstellt werden muss. Im Jahre 1980 ging der Verfassungsgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, dass sich ein genauer Stichtag, ab dem das Gebot äußerster Zurückhaltung strikt zu beachten ist, nicht eindeutig bestimmen lässt. Als Orientierungspunkt wurde daher der Zeitpunkt empfohlen, zu dem der Wahltag offiziell festgelegt worden ist. Dies haben die Verfassungsrichter mit ihrem neuen Urteil für nicht praktikabel erklärt.
Ich will die Zitate hier nicht wiederholen, da meine Redezeit sich dem Ende zuneigt. Man kann aber sicherlich feststellen, dass es sich bei diesem Urteil um einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Rechtsauslegung handelt, der für die damalige Landesregierung so nicht vorauszusehen war. Maßgeblich zum damaligen Zeitpunkt waren ausschließlich die Kriterien des Verfassungsgerichtsurteils von 1980. Davon mussten wir ausgehen, und davon sind wir auch ausgegangen. Ich bleibe dabei: Die strittigen Publikationen des Jahres 2009 waren sowohl im Einzelnen wie in der Gesamtheit mit den Kriterien des Jahres 1980 vereinbar. Von daher gibt es auch keine Veranlassung, entsprechende Gelder zurückzuzahlen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein weiteres Beispiel nennen, das infolge des Urteils einer Klärung bedarf. Ich denke hierbei an das Internetangebot der Landesregierung. Anders als konventionelle Öffentlichkeitsarbeit im Printbereich - also Informationsbroschüren oder Zeitungsanzeigen - sind Online-Angebote tendenziell über einen deutlich längeren Zeitraum verfügbar. Dementsprechend bleiben in der Regel Informationsseiten, die zum Beispiel ein Jahr vor dem Wahltermin - also deutlich vor der Wahlkampfzeit - erstellt wurden, auch noch kurz vor der Wahl online verfügbar. Oder bedeutet das neue Verfassungsgerichtsurteil, dass künftig alle informativen Online-Angebote der Landesregierung in den letzten drei Monaten vor der Wahl vom Netz genommen werden müssen, um nicht dem Vorwurf unerlaubter Wahlwerbung zu unterliegen?
Meine Damen und Herren, ich glaube, das sind Fragen, die wir erörtern müssen. Wir müssen uns die Frage stellen, welche Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit direkt oder indirekt wahlkampfrelevant sind und welche nicht, welche Arbeiten und Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit sich aus dem aktuellen Anlass ableiten und dadurch legitimierbar sind und welche eine Grenzüberschreitung im Sinne des Urteils
Das Urteil wirft also viele Fragen auf für Regierung, Fraktionen und Parteien, für Landkreise und Gemeinden, kurz und gut für alle, die mit Steuermitteln Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Aus meiner Sicht sollten wir die Chancen nutzen, gemeinsam Antworten darauf zu finden. Deshalb sollten klare Eckpunkte definiert werden, wie auf der Basis des Verfassungsgerichtsurteils die Öffentlichkeitsarbeit im Saarland durchgesetzt werden darf. Hierbei sollten alle Fraktionen dieses Hauses konstruktiv zusammenarbeiten, statt, wie ich glaube, mit zu polemischen Äußerungen über die Vergangenheit verspätet Wahlkampf zu betreiben. Ziel muss es sein, Vorschläge zu entwickeln, wie für mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Klarheit in der künftigen Öffentlichkeitsarbeit gesorgt werden kann. Ich denke, wenn wir alle hier konstruktiv zusammenarbeiten, leisten wir einen guten Beitrag zur politischen Kultur unseres Landes. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Rauber. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Heiko Maas. Herr Maas, Sie haben 3 Minuten 50 Sekunden Redezeit mehr, weil der Minister länger gesprochen hat.
Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich will zunächst einmal in allem Ernst dem Kollegen Rauber danken, dass sich die Landesregierung überhaupt zu Wort gemeldet hat. Wir haben ja in den letzten Wochen vergeblich darauf gewartet, dass ein Mitglied der Landesregierung sich zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes äußert. Denn letztlich ist in diesem Urteil nichts anderes festgestellt worden, als dass die Landesregierung verfassungswidrig gehandelt hat. Das geschieht nicht alle Tage. Dass Sie so viele Wochen gebraucht haben, zeigt, dass das ein Thema ist, das sicherlich auch bei Ihnen problematisiert worden ist das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber es hat etwas länger gedauert. Wir hätten uns schon gewünscht, dass man sich auch aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof schneller mit einer Stellungnahme der Landesregierung hätte auseinandersetzen können.
Wir haben ja schon vor der Landtagswahl immer darauf hingewiesen, dass nach unserer Auffassung die jetzt debattierten Sachverhalte gegen die Verfas
sung verstoßen. Das ist von Ihnen immer als absurd bezeichnet worden. Der Unterschied zu früheren Vorfällen besteht ganz einfach darin, dass Sie jetzt nicht mehr sagen können „Wir haben nicht mehr gemacht als Ihr früher", sondern dass ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vorliegt, das ganz konkret Dinge, die Sie im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit gemacht haben - die ganz konkret benannt worden sind bis hin zu den Einzelbroschüren, zu den Anzeigen und den Briefen, die mit Gehaltsabrechnungen verschickt worden sind -, für verfassungswidrig erklärt.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich darauf hinweisen, dass wir nicht aus Jux und Dollerei oder um ein Nachhutgefecht zur Landtagswahl zu führen einen solchen Antrag einbringen. Nein, der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Vorgängerregierung dieser Landesregierung gegen das Neutralitätsgebot des Staates verstoßen hat und damit die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen verletzt hat. Neutralität des Staates, Chancengleichheit bei Wahlen sind Grundlagen unserer Demokratie. Ich frage mich: Was soll eigentlich noch passieren, bis Sie zur Einsicht kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Sie können sich auch nicht damit herausreden, dass früher in Bund, Ländern, Kommunen oder wo auch immer ähnlich verfahren worden ist.
Es liegt ein konkretes Urteil zu einem konkreten Sachverhalt zu der geltenden Rechtslage vor, mit dem Sie sich auseinandersetzen müssen. Sie haben von Respekt vor dem Verfassungsgericht gesprochen. Es ist absurd, wie Sie hier argumentieren. Sie werfen uns Respektlosigkeit vor, weil wir Konsequenzen aus einem Urteil des Verfassungsgerichts fordern. Das ist wirklich nur noch als grotesk zu bezeichnen. Respekt vor dem Verfassungsgericht würden Sie an den Tag legen, wenn Sie wenigstens einmal gesagt hätten: „Ja, wir haben einen Fehler gemacht. Dieser Fehler wird nicht nur nicht wieder vorkommen, sondern wir werden dafür sorgen, dass der daraus resultierende Schaden auch korrigiert wird.“ Das wäre Respekt vor dem Verfassungsgericht!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was mich wirklich an der ganzen Angelegenheit mehr als stört, ist, dass man den Eindruck haben muss - das ist nicht nur eine Diskussion, die in diesem Land geführt wird, sondern auch außerhalb dieses Landes -, dass in diesem Land Dinge Einzug halten, die ganz einfach mit rechtsstaatlichen oder demokratischen Grundsätzen nicht mehr vereinbar sind. Ein Urteil
des Verfassungsgerichtshofs, das es in der Form so noch nicht gegeben hat in diesem Land, muss, glaube ich, nicht nur zum Nachdenken führen. Nein, es muss tatsächlich zu Konsequenzen führen, nämlich zu denen, die wir in unserem Antrag benannt haben: den entstandenen Schaden - Steuermittel sind für etwas verwandt worden, wofür sie nicht hätten verwendet werden dürfen - zu begleichen und damit auch die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt und der politischen Kultur in diesem Land wiederherzustellen. Um nichts anderes geht es hier.
Es gibt ja in Bayern in einer viel kleineren Dimension gegenwärtig auch eine Diskussion darüber, ob es zum Beispiel rechtskonform ist, dass aus der Staatskanzlei Umfragen finanziert worden sind. Das hat dort zu einem Koalitionskrach geführt, das hat dazu geführt, dass der dortige Ministerpräsident mit Rücktrittsforderungen bombardiert worden ist. Wenn ich das ins Verhältnis stelle zu dem, worüber wir hier reden - ein Urteil eines Verfassungsgerichtshofes, des höchsten Gerichts in diesem Lande, das erklärt, dass das Neutralitätsgebot des Staates verletzt ist und die Chancengleichheit bei den Wahlen nicht in vollem Umfang bestanden hat, -, dann muss man sich doch wirklich die Frage stellen: Wo sind wir denn hingekommen? Es muss endlich einmal ein Signal auch von diesem Hause ausgehen - denn das Parlament ist in seiner Kontrollfunktion dafür zuständig -, dass wir nicht bereit sind, diese Zustände und auch den Umgang, den Sie mit dem Urteil praktizieren, zu tolerieren.
Sie sagen einfach: Das haben wir früher nicht gewusst, wir haben gedacht, das wäre irgendwie anders auszulegen. - Wo kommen wir denn hin, wenn in Zukunft diejenigen, die ein Gerichtsurteil empfangen, sagen: „Das ist ja schön und gut, aber ich habe mir das alles etwas anders vorgestellt. Ich habe gedacht, das Gericht würde anders entscheiden. Ich bleibe bei meiner Meinung“ und das Urteil als solches, egal in welchem Zusammenhang, folgenlos bleibt? Die Politik und die Regierung sind eine höhere Instanz in diesem Land. Was sollen die Leute eigentlich denken, wenn Sie sagen: Eigentlich interessiert uns das doch nicht, was die da beschlossen haben, denn letztlich gingen wir von anderen Auslegungsmodalitäten aus.
Herr Rauber, es steht Ihnen ja zu, eine eigene Meinung dazu zu haben. Es ist auch durchaus nachvollziehbar, dass diese Meinung auch tatsächlich Ihre wirkliche Meinung gewesen ist zum Zeitpunkt, als die Dinge veröffentlicht worden sind. Das will ich hier gar nicht problematisieren. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Aber der Punkt ist, dass Ihre Meinung Ihre Meinung bleiben muss. Wenn nun ein Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtes ergeht, dann können Sie nach wie vor Ihre Meinung behalten. Aber Sie kön