Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

rungsantrag, der ein paar richtige Dinge regelt, unserer Meinung nach jedoch nicht weit genug geht, im Ausschuss zugestimmt haben. Wir wünschen uns natürlich, dass eine solche Debatte nicht schon so vorgeprägt ist, dass man bei allen guten Argumenten am Schluss doch wieder in die üblichen Lager verfällt. Deshalb noch einmal meine herzliche Bitte: Hören Sie unsere Argumente, werten Sie sie noch einmal, machen Sie mit uns ein echtes Tariftreuegesetz und kein Tariftreuegesetz light.

(Beifall von der SPD und bei der LINKEN.)

Wir haben Änderungen vor. Kollege Hermann Scharf sprach von einigen Details. Es sind jedoch mehr als Details, es sind sogenannte Essentials, grundlegende Änderungen also, die wir vorschlagen. Da ist zum einen die Absenkung des Schwellenwerts von 50.000 auf 20.000 Euro, damit insbesondere in den Kommunen die Schwelle, bei der dieses Gesetz greift, nicht so hoch gelegt wird. Wir haben eine Sonderregelung vorgesehen, nämlich eine im Vergaberecht übliche valide Schätzung für den Kantinenbereich, bei der es darum gehen soll, durchschnittliche Schätzungen der Jahresumsätze vorzunehmen. Dies würde im Kantinenbereich helfen. Es war eine Initiative der Gewerkschaft NGG.

Wir wollen keine Begrenzung des Gesetzes auf die Löhne, sondern wir wollen es auch für die Arbeitszeit und alle Arbeitsbedingungen, die der Berichterstatter genannt hat. Ansonsten ist das Unterlaufen des Gesetzes vorprogrammiert. Häufig wird es über die Arbeitszeitregelung unterlaufen, wenn diese nicht mitgeregelt ist. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen. Deshalb müsste man es umfassend regeln. Wir wollen, dass die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen werden, denn - und dazu brauche ich in diesem Hause nichts mehr zu sagen - dort ist Missbrauch vorprogrammiert. Wir werden heute Nachmittag noch über die wirtschaftliche Entwicklung reden, die überwiegend „zugunsten“ der Leihund Zeitarbeit ausgeht. Wenn man das nicht explizit regelt, wird es morgen und übermorgen zum Missbrauch des Gesetzes genutzt werden.

Wir wollen, dass im Öffentlichen Personennahverkehr alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Gesetz umfasst werden, weil sie alle die Leistung und das Produkt erbringen, das letztlich auch den Preis bestimmt. Es ist nicht nur das Fahrpersonal, sondern es sind auch die Werkstatt- und Leitstellenmitarbeiter, die Fahrkartenkontrolleure und so weiter. Es würde nur unsinnigen Regelungsaufwand zusätzlich produzieren und wäre nicht gerecht, wenn man nicht alle einbezieht.

Der Knackpunkt für uns - und ich bitte, darüber nachzudenken - ist die Frage eines repräsentativen Tarifvertrages, der herangezogen werden soll. In der

(Abg. Scharf (CDU) )

ersten Debatte am 16. Juni hatten Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, gesagt, Sie könnten das nicht mitmachen, weil Sie die Tarifautonomie in Gefahr sähen. Wir schließen uns zunächst einmal der Stellungnahme der Hans-Böckler-Stiftung an. Denn diese gewerkschaftsnahe Stiftung ist in Fragen der Tariftreue nicht eines, sondern das Institut in ganz Deutschland. Die Stiftung hat gesagt, dass formaljuristisch die Tariftreue überhaupt nicht berührt sein kann, weil es um eine vergaberechtliche Frage geht, nicht jedoch um eine arbeitsrechtliche. Ihr Argument läuft also nach unserer Meinung formaljuristisch völlig ins Leere.

(Beifall von der SPD und bei der LINKEN.)

Darüber hinaus ist auch hier Missbrauch vorprogrammiert, wenn es nicht im Sinne eines repräsentativen Tarifvertrages geändert wird. Es soll nicht mehr so sein, dass derjenige, der morgens bei einer städtischen Gesellschaft und nachmittags Personen zu Beerdigungen fährt, plötzlich unterschiedlichen Tarifverträgen unterliegt.

(Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).)

Herr Wegner, das ist alles Praxis. Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln. Man muss eben ab und zu mit den betroffenen Unternehmen und Beschäftigten reden, damit man überhaupt weiß, worüber wir im Detail debattieren. Wir kennen natürlich auch Scheingewerkschaften und Unterbietungstarifverträge. Da werden Gewerkschaften teilweise von Arbeitgebern gebildet, damit sie Scheintarifverträge machen und die Kolleginnen und Kollegen verraten. Wenn man die Tarifautonomie schützen will, dann muss man den repräsentativen Tarifvertrag einführen. Wenn man aber die Tarifautonomie ramponieren will, nimmt man irgendeinen Tarifvertrag, den irgendwer unterschrieben hat, egal ob er oder sie überhaupt jemanden im Betrieb vertritt.

Beim Schienenpersonennahverkehr sind es überwiegend Haustarifverträge, die gelten. Unsere Fachgewerkschaft, die Transnet, hat darauf hingewiesen, dass man dort unter Berücksichtigung der weitreichenden Repräsentativität und unter Abwägung aller Umstände nach billigem Ermessen entscheiden sollte, welcher Haustarif zieht. Auch das ist bereits geübte Praxis. Ein weiterer Knackpunkt, ein Essential, ist die gesetzliche Lohnuntergrenze, die wir eingeführt haben wollen. Wie es bereits im Gesetzentwurf von Rheinland-Pfalz steht und was auch in Ihrem Abänderungsantrag enthalten ist, plädieren wir dafür, dass es mit den Nachbarn zu Abstimmungsprozessen kommen muss. Wir wollen, dass eine gesetzliche Mindestlohngrenze von 8,50 Euro bei Vergabe zählt. Wer dagegen sein sollte, sollte bitte einmal überlegen, ob er selbst mit einem dann immer

noch sehr kargen Lohn überhaupt über die Runden käme.

Von der kommunalen Schiene gab es eine weitere Argumentation, die uns unterstützt. Der Landkreistag hat in der Anhörung darum gebeten, eine solche Lösung aufzunehmen. Man hofft, die Aufstockerproblematik etwas zu minimieren. Derzeit subventioniert der Staat quasi Unternehmen, wenn sie zu niedrige Löhne im Verhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung zahlen. Machen Sie also auch mit Blick auf die kommunale Schiene bitte beim Mindestlohn von 8,50 Euro in diesem Gesetz mit.

(Beifall von der SPD und bei der LINKEN.)

Das Gesetz wird nur greifen, wenn es einer ordentlichen Überprüfung und Kontrolle unterzogen wird. Auch hier haben wir aus der Anhörung die Argumentation übernommen, dass quasi eine automatische Überprüfung stattfinden soll, immer dann, wenn jemand 10 Prozent unter dem Angebot des nächsthöheren Bieters liegt. Das kann in der Regel immer nur über die Lohnkosten gefutschelt werden, wie der Saarländer sagt. Da will man Leute zum Einsatz bringen, die man billiger bezahlt. Dadurch werden manchmal Grenzen unterschritten, gerade bei dem berühmten Sub-Sub-Subunternehmen, wo es schon teilweise an die Menschenwürde geht.

Deshalb muss jedem, der da mitmacht, klar sein: Er wird richtig kontrolliert, es geht richtig zur Sache. Wenn also das Angebot zu billig erscheint, muss überprüft werden. Im bisherigen Vergabeverfahren wird zu fast 100 Prozent ausschließlich der geringste Preis als Kriterium genommen; alles andere, was sonst noch in die Überlegungen Eingang finden sollte, ist nach meinen Erfahrungen noch nie berücksichtigt worden. Insbesondere bei kommunalen Vergaben geht es am Ende immer nur um den niedrigsten Preis, hinterher kommen die Erhöhungen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Richtig!)

Deshalb müsste das gleich überprüft werden, auch unter dem Gesichtspunkt der Tariftreue.

Wir regen ferner eine zentrale Kontrollkommission an, an der auch die Tarifvertragsparteien beteiligt sein sollen, weil die am sensibelsten sind und die meisten Erfahrungen haben. Die wissen am besten, wo es hakt. Sie haben eine behördeninterne Lösung vorgeschlagen, aber ich denke, es muss im Saarland ein Begleitgremium geben. Im Land der kurzen Wege - und ich füge hinzu: der vielen runden Tische - kann es nicht zu viel verlangt sein, solch eine zentrale Kontrollkommission einzurichten.

Wir wollen weiterhin Ernst machen, indem wir fordern, dass die Vertragsstrafe von 5 auf 10 Prozent der Auftragssumme heraufgesetzt wird und dass Serientäter, die regelmäßig gegen das Gesetz verstoßen, von dem Bieterwettbewerb nicht nur drei Jahre,

(Abg. Roth (SPD) )

sondern fünf Jahre ausgeschlossen werden. Hier geht es also um Wiederholungstäter, nicht solche, die sich angeblich nur ein Mal vertan haben. Wir wollen also, dass ernsthaft etwas passiert, dass nicht nur mit einem gewissen Augenzwinkern nach dem Motto „Es wird schon net so heiß gess’, wie’s gekocht wird“ ein Gesetz durchgewunken wird.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Letzte Anregung, die Frage des Außerkrafttretens. Darüber haben wir eben in größerem Stil diskutiert, das werden wir nochmals in größerem Stil diskutieren, weil es natürlich Unsinn ist, nach diesen Geburtswehen gleich schon ein Verfallsdatum in ein Gesetz hineinzuschreiben. Wir sind der Auffassung, dass man das weglassen könnte. Es gibt Parodien in diesem Hause im Hinblick auf andere Gesetze, so etwa das Verfallsdatum für das Saarländische Personalvertretungsgesetz. Ich kann Ihnen versprechen, der Deutsche Gewerkschaftsbund würde sofort vor dem Verfassungsgericht stehen, wenn das verfallen würde. Das glaubt auch keiner. Die Clownerie eines solchen Vorhabens wird deutlich, wenn man sich dieses und andere Gesetze richtig ansieht. Also bitte keine Schaumschlägereien. Wenn wir etwas machen, sollte es etwas Ordentliches sein, das von Dauer ist.

(Zurufe: „Richtig!“, „Sehr gut!“ und Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Last but not least nochmals die herzliche Bitte an alle, ein echtes Tariftreuegesetz zu machen und nicht mit Augenzwinkern die Schlupflöcher zuzulassen oder gar einzuplanen. Wir sollten vielmehr an allen Ecken und Enden Ernst machen, weil das uns, sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmen, gemeinsam schützen wird in einer Situation des unfairen Wettbewerbs, der sich leider - so ist zu befürchten - noch verstärken dürfte, wenn am 01. Mai des kommenden Jahres die völlige Freizügigkeit eintreten wird.

Wir werden auch Ihren Änderungsantrag, der allerdings mit den Punkten Präqualifikation und Abstimmungsbedarf mit Nachbarländern wie RheinlandPfalz nicht sehr umfänglich ist, im Ausschuss mittragen. Wenn aber die Essentials nicht mit hineinkommen, wenn Sie das in der Debatte nicht noch hinbekommen, können wir das Gesetzesvorhaben nicht mittragen. Wir würden dann auf unser Gesetz, das ja auch noch im Rennen ist, abstellen.

Abschließend gilt mein Dank allen, die mitgewirkt haben, dass wir überhaupt so weit gesprungen sind, dass wir heute überhaupt darüber debattieren. Es sei mir gestattet, von hier aus insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften, Verdi Saar - Bernd Oleynik ist ja anwesend -, Transnet, IG BAU und NGG, zu danken, weil die jeden Tag in den Betrieben, auf den Baustellen das Dilemma er

leben, wie dort mit unseren Kolleginnen und Kollegen verfahren wird. Der Slogan lautet „Echtes Tariftreuegesetz, kein Tariftreuegesetz light“. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Bernd Wegner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir debattieren in diesem Jahr zum dritten Mal das Tariftreuegesetz. Wenn man sich die Entwicklung der Debatte ansieht, kann man feststellen, dass diese Jamaika-Koalition, diese Landesregierung ihre Arbeit ordentlich und gewissenhaft macht und dabei zu guten Ergebnissen kommt. Dafür möchte ich mich jetzt schon ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben vor über zwei Jahren zum ersten Mal über Tariftreue im saarländischen Landtag gesprochen. Wir haben, als ich noch Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses war, zwei Anhörungen zu diesem Thema im Parlament durchgeführt. Dann hatten wir das Rüffert-Urteil und die Aufhebung der Vergabesituation.

Als wir uns im Januar über das Tariftreuegesetz unterhalten haben, war die EU-Richtlinie, die überhaupt erst wieder rechtliche Grundlagen dafür geschaffen hat, ein Tariftreuegesetz im Land zu installieren, gerade mal einen Monat in Kraft. Damals und auch dafür möchte ich mich hier ganz herzlich bedanken - hat Ministerin Kramp-Karrenbauer gleich die Initiative ergriffen. Sie hat versucht, mit unseren Anrainer-Bundesländern zusammen eine gemeinsame Lösung hinzubekommen. Das ist damals vonseiten der Oppositionsparteien kritisiert worden; man kam nicht schnell genug in die Gänge. Aber ich glaube, es war richtig, genau dieses Gespräch zu führen und genau diesen Weg einzuhalten.

In diesem ersten Gespräch mit Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen hat sich herausgestellt, dass wir zu keinem Ergebnis kommen, das letztlich tragbar gewesen wäre. Was ist passiert? Die Fraktionen haben im April ein Tariftreuegesetz ins Parlament eingebracht und heute, nach einer weiteren Anhörung, nach weiteren intensiven Beratungen sind wir am Abschluss eines Verfahrens. Herr Kollege Roth, das ist kein „Tariftreuegesetz light“.

(Zuruf: Oberlight!)

Nur weil Sie am Schluss nicht das, was Sie eben teilweise vorgetragen haben - ich werde noch im

(Abg. Roth (SPD) )

Einzelnen darauf eingehen -, durchsetzen konnten, heißt das nicht, dass es sich hier um ein Tariftreuegesetz light handelt. Es hat vielmehr etwas mit Rechtskonformität zu tun. Wir müssen ein Gesetz machen, das den europäischen, den deutschen Rechtsrichtlinien standhält. Wenn vor dem Europäischen Gerichtshof, vor dem Bundesverfassungsgericht, vor anderen Gerichten geklagt wird, muss dieses Gesetz dem standhalten können.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben ein Tariftreuegesetz gemacht, das faire Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge setzt. Damit kommen wir, glaube ich, auch einer moralischen Verpflichtung nach, die wir genauso sehen wie Sie. Wir verwalten Steuergelder und wollen mit öffentlichen Aufträgen kein Lohndumping fördern. Deshalb verabschieden wir heute ein Tariftreuegesetz und damit das, was immer eingefordert wurde. Auch Ministerpräsident Müller, der damalige Minister Meiser und andere haben immer wieder gesagt, wir werden uns dieser Sache widmen. Sobald die Rechtsgrundlage da war, wurde sie umgesetzt. Dies führen wir heute zum Abschluss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hat der Kollege Roth hier angesprochen? Er hat angesprochen, dass in diesem Gesetz Dinge enthalten sind, die er für „light“ hält. Er hat die Arbeitszeit angesprochen. Es gebe Unternehmen, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eventuell dazu verdingen würden, über 38 oder 40 Stunden hinaus zu arbeiten. Was machen aber die Unternehmen in diesem Fall? Sie verstoßen gegen Tarifverträge. Sie verstoßen gegen andere Gesetze. Das brauchen wir also in dieses Gesetz gar nicht aufzunehmen. Das könnten wir auch gar nicht kontrollieren. Kontrollieren muss das derjenige, der die anderen Gesetze kontrolliert.

In diesem Gesetz besteht doch ohnehin das Problem der Kontrolle. Sie haben gefordert, wir dürften uns nicht auf die Fahrer beschränken, müssten vielmehr auch die Kontrolleure, die Sekretärinnen, die Werkstattmitarbeiter einbeziehen. Wir haben aber doch gar nicht die Möglichkeit, das bis ins Detail hinein zu prüfen. Der Fahrer arbeitet ja beispielsweise nicht nur am Morgen für den Auftrag, der der Tariftreueregelung unterliegt, sondern er fährt auch am Nachmittag im Urlaubsverkehr. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Werkstätten arbeiten vielleicht eine Stunde lang an einem Fahrzeug, das der Tariftreue unterliegt, die verbleibende Zeit aber an anderen Fahrzeugen. Sollen wir das trennen? Wer könnte das kontrollieren? Mit Sicherheit auch nicht die Stelle, die Kommission, die Sie vorschlagen. Das ist so nicht zu kontrollieren. Das ist nicht wirksam. Das ist nicht lebensecht. Ich würde Ihnen empfehlen, sich einmal mit den Leuten drau

ßen zu unterhalten. Auch Sie werden dann zu anderen Ergebnissen kommen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie dürfen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Abg. Roth (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Wegner, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass der Stadtstaat Hamburg eine entsprechende Regelung getroffen hat? Sie sagten ja, das sei lebensfremd. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass man dort eine Kontrollkommission eingerichtet hat, die effektiv und alltäglich, auch in dieser Minute, in der wir gerade darüber diskutieren, diese Dinge kontrolliert und damit das umsetzt, wovon Sie behaupten, es ginge nicht?

Ich habe mitbekommen, dass die Hamburger eine solche Stelle eingerichtet haben. Ich weiß aber auch, dass alle anderen das nicht gemacht haben, weder die Berliner noch die Bremer, die ja die entsprechenden Gesetze schon verabschiedet haben.