Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Gäste unter unseren Zuhörern, eine Delegation aus Kroatien, aus der Gemeinde Sveti Martin na Muri. Es sind Mitglieder des Gemeinderates mit dem Bürgermeister Franjo Markovic an ihrer Spitze. Herzlich willkommen!
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/278)
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei dem Gesetz kurz fassen. Das Landesverwaltungsamt verfügt seit dem 01. Juli 2009 über eine eigene Vollstreckungsstelle. Diese ist bislang für die Vollstreckung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Da die Vollstreckungsstelle des Landesverwaltungsamtes diese erste umfangreiche Aufgabe inzwischen erfolgreich bewältigt, spricht sich das Landesverwaltungsamt für eine Ausdehnung der Tätigkeit ihrer Vollstreckungsstelle auf alle Aufgabengebiete des Landesverwaltungsamtes aus. Eine Entlastung der aktuell mit Vollstreckungsaufgaben für das Landesverwaltungsamt befassten Stellen wie Gerichts
Demnach soll das Landesverwaltungsamt ab dem Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes mit seiner eigenen Vollstreckungsstelle nicht nur bei Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig werden, sondern künftig auch in allen seinen Aufgabenbereichen selbst vollstrecken können. Zu diesem Zweck wird § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes aufgehoben. Weiterhin soll zu diesem Zweck § 1 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung über die Zuständigkeit von Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz aufgehoben werden; ebenso soll § 1 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung aufgehoben werden.
Änderungen erfolgen also im Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz, in der Verordnung über die Zuständigkeiten von Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz und in der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.
Konkret werden die Ausnahmebestimmungen in diesen Regelungswerken, die die Aufgabe der Vollstreckung wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Wirkung zum 01. Juli 2009 dem Landesverwaltungsamt übertragen haben, aufgehoben. In der Folge ist die Vollstreckungsstelle des Landesverwaltungsamtes nach dem Regelfall des § 29 Abs. 2 letzter Halbsatz des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für alle seine Aufgaben zuständig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einfacher ausgedrückt: Es geht um mehr Effizienz in der Verwaltung und um sinnvolle Zuständigkeitsregelungen. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. Ich bitte um Ihre Zustimmung und um Überweisung in den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/278 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag und zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (Drucksache 14/202) (Abänderungsan- trag: Drucksache 14/273)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag und zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (Drucksache 14/202) wurde vom Plenum in seiner 11. Sitzung am 16. Juni 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.
Mit der Föderalismusreform wurden Gesetzgebungszuständigkeiten im Dienstrecht neu geordnet. Neu geregelt werden muss insbesondere das bis August 2006 bundeseinheitlich geregelte System der Versorgungslastenteilung, das bei Dienstherrenwechseln grundsätzlich die finanzielle Beteiligung mehrerer Dienstherren an den Versorgungskosten bei Eintritt des Versorgungsfalles gewährleistet. Um gemeinsame Regelungen für eine verursachungsgerechte Verteilung der Versorgungslasten zu gewährleisten, haben die Ministerpräsidenten durch Staatsvertrag die Versorgungslastenteilung bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln unterzeichnet.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Umsetzung des vom Bund und den Ländern unterzeichneten Staatsvertrages für das Saarland verfolgt. Darüber hinaus wird eine Regelung zur Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln getroffen. So weit zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Hierzu wurde eine Anhörung unter Beteiligung der berufsständischen Organisationen durchgeführt. Änderungsbedarf hat sich im Zuge der Beratungen nicht ergeben. Der vorliegende Abänderungsantrag Drucksache 14/273 hat lediglich redaktionellen Charakter und wird Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zum Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag und zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
(Drucksache 14/202) unter Berücksichtigung des Ihnen als Drucksache 14/273 vorliegenden Änderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. (Beifall.)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/273 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/ 273 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/273 mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen ist.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/202 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/202 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Zustimmung aller Abgeordneten und damit einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Drucksache 14/211) (Ab- änderungsanträge: Drucksachen 14/261 und 14/284)
Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Drucksache 14/212)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der saarländische Landtag hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 zwei miteinander konkurrierende Gesetzentwürfe betreffend Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz, die Drucksachen 14/211 und 14/212, in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur
weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport unter Hinzuziehung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Bei dem Gesetzentwurf Drucksache 14/211 handelt es sich um eine Vorlage der Regierungsfraktionen, die bei Enthaltung der Opposition einstimmig angenommen wurde. Der Gesetzentwurf der Opposition, Drucksache 14/212, wurde bei Enthaltung der Regierungsfraktionen ebenfalls einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Ziel beider Gesetzentwürfe ist es, vor dem Hintergrund bevorstehender Ausweitung der Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Union umfassende Regelungen zum saarländischen Vergabewesen vorzulegen und die bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beachtenden Grundsätze gesetzlich zu fixieren.
Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH - ich erinnere an das sogenannte Rüffert-Urteil - werden in beiden Entwürfen Regelungen vorgeschlagen, die sowohl den Bereich des ÖPNV als auch den gesamten Bereich von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfassen. Beide Gesetzentwürfe wollen verhindern, dass der günstigste Bieter seine Position insbesondere mit einer untertariflichen Entlohnung der Arbeitskräfte erzielt. Hierdurch entstünde eine Wettbewerbsverzerrung zum Schaden der tariftreuen Unternehmen, vor allem aber der mittelständischen Wirtschaft. Tarifgebundene Arbeitsplätze würden gefährdet, verbunden mit unabsehbaren Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme. In die Tariftreueverpflichtung sollen deshalb auch Subunternehmen mit einbezogen werden - bei entsprechenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Basis für alle Auftragsvergaben werden künftig die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgesetzten Mindeststandards hinsichtlich der Arbeitsnormen sein. Während der Oppositionsentwurf den Bereich der Leiharbeit noch mit in das Gesetz einbezogen sehen möchte, ist im Entwurf der Regierungsfraktionen die Forderung nach umweltverträglichem Verhalten mit eingebunden. - So viel in Kürze zu den wesentlichen Inhalten der eingebrachten Gesetzentwürfe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass der Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport die Gesetzentwürfe in seiner Sitzung am 23. Juni 2010 gelesen hat. Am 18. August 2010 wurde unter Hinzuziehung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit eine Anhörung von Sachverständigen, Verbänden und Einrichtungen durchgeführt, die folgendes Bild ergab: Während die Arbeitgeberseite die überwiegende Anzahl der Regelungen beider
Gesetzentwürfe für überflüssig erachtet - sie sieht das Wesentliche schon im Arbeitnehmerentsendegesetz des Bundes geregelt -, begrüßen die Vertreter der Arbeitnehmerseite ausdrücklich die überwiegende Anzahl der vorgeschlagenen Regelungen in beiden Gesetzentwürfen. Um diese für Arbeitnehmer noch freundlicher zu gestalten, schlagen Arbeitskammer und Gewerkschaften vor, den Bereich der Tariftreuepflicht nicht allein auf die Höhe des Entgelts zu beschränken. Mit zu berücksichtigen seien vielmehr auch Regelungen wie Urlaub, Erschwerniszulage, Arbeitsausfall, Überbrückungsgeld, Arbeitssicherheit und anderes mehr. Einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sehen sie als angemessen an.
Im Bereich des ÖPNV sollte nach den Vorstellungen der Arbeitnehmerseite als Berechnungsgrundlage ein repräsentativer Tarifvertrag herangezogen werden, das heißt, ein Tarifvertrag, der für die meisten Beschäftigten gilt. Dabei sollte er nicht nur für das Fahrpersonal, sondern für das gesamte Personal im Bereich des ÖPNV Gültigkeit besitzen. Dieser Vorstellung konnte sich die Arbeitgeberseite nicht anschließen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Konkurrenzsituation, in der sie bei privat zu vergebenden Aufträgen stehe.
Des Weiteren fordert die Arbeitnehmerseite die Herabsetzung des Schwellenwertes bei Ausschreibungen von 50.000 auf 20.000 Euro. Sie ist auch der Auffassung, dass ein Tariftreuegesetz ohne aktive Kontrollinstanzen nur eingeschränkte Wirkung entfalten dürfte. Deshalb fordert sie analog zu den Regelungen in Hamburg auch für das Saarland die Einführung einer zentralen Kontrollgruppe. Das Außerkrafttreten dieses Gesetzes schon im Jahre 2015 hält die Arbeitnehmerseite für zu früh. Eine Verlängerung der Geltungsdauer bis zum Jahr 2020 erscheint ihr angemessener. Allerdings sollte eine Evaluierung der Gesetzeswirkung in ihren Augen so bald wie möglich erfolgen. - So weit in aller Kürze mein Überblick über die bei der Anhörung vorgetragenen Positionen und Meinungen.
In der Sitzung am 01. September 2010 haben die beiden genannten Ausschüsse die Auswertung der Anhörung vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass über die Fraktionen hinweg hinsichtlich eines saarländischen Tariftreuegesetzes weitgehende Übereinstimmungen bestehen. Lediglich in einigen Detailpunkten gingen die Meinungen auseinander. Dokumentiert wird dies mit den von den Regierungsfraktionen und den Oppositionsfraktionen vorgelegten Abänderungsanträgen. So möchten SPD und LINKE den Schwellenwert für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge von 50.000 auf 20.000 Euro ermäßigen. Ferner möchten sie das Stundenentgelt auf mindestens 8,50 Euro festgeschrieben wissen.
der abgegebenen Angebote konnten die Regierungsfraktionen nicht beitreten. Vor diesem Hintergrund wurde ihr Abänderungsantrag von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Hingegen wurde von allen Fraktionen und damit einstimmig der Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen. Er stellt zum einen sicher, dass der Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs abschließend geregelt wird, und zum anderen, dass das Gesetz möglichst auch bei grenzüberschreitenden Verkehren Anwendung findet. Ebenso wird entsprechend der in der Anhörung erhobenen Forderung das Außerkrafttreten des Gesetzes von 2015 auf 2020 verschoben. Dieser angenommene Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 14/261 vor.
Ich darf weiterhin berichten, dass der Gesetzentwurf der Opposition, Drucksache 14/212, vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Hingegen wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, Drucksache 14/211, mehrheitlich angenommen. Im Auftrag der Ausschussmehrheit bitte ich nun das Plenum, in der Zweiten und letzten Lesung mit diesen Gesetzentwürfen ebenso zu verfahren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Eugen Roth das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der „Böckler Impuls“, ein Fachmagazin der Hans-Böckler-Stiftung, hat in seiner Ausgabe vom 25. August 2010 getitelt: „Das Comeback der Tariftreue“. Meine Fraktion, ich und die Fraktion DIE LINKE sind froh, dass nach zweidreiviertel Jahren, in denen wir hier für diese Gesetzesinitiative nur Ablehnung erfahren haben, jetzt endlich ein Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet werden soll. Das ist eine gewisse Kehrtwende in der Politik der Mehrheit. Soweit ich es beurteilen kann, haben wir Sie zum Jagen getragen, zumindest aber zur Startlinie. Wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie sich heute ein Stück weiter tragen lassen würden, sodass wir letztlich ein echtes Tariftreuegesetz bekommen und nicht nur ein Tariftreuegesetz light.
Die Anhörung vom 18. August, mittlerweile die dritte Anhörung, hat erheblichen Nachbesserungsbedarf ergeben. Diesen Bedarf haben SPD und LINKE umfassend in ihren Änderungsantrag aufgenommen. Wir waren auch so flexibel, dass wir Ihrem Abände
rungsantrag, der ein paar richtige Dinge regelt, unserer Meinung nach jedoch nicht weit genug geht, im Ausschuss zugestimmt haben. Wir wünschen uns natürlich, dass eine solche Debatte nicht schon so vorgeprägt ist, dass man bei allen guten Argumenten am Schluss doch wieder in die üblichen Lager verfällt. Deshalb noch einmal meine herzliche Bitte: Hören Sie unsere Argumente, werten Sie sie noch einmal, machen Sie mit uns ein echtes Tariftreuegesetz und kein Tariftreuegesetz light.