Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

Sie können uns hier noch so oft erzählen, dass Sie zum einen keine neuen Stellen schaffen werden und zum anderen dem vorhandenen Personal keine Entlassungen drohen. Sie müssen uns dann aber auch einmal erklären, sehr geehrter Herr Minister Weisweiler, wie Sie Ihren Bediensteten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln wollen, dass laut Beschluss der Landesregierung jede dritte Stelle eingespart werden soll. Es ist an der Zeit, Herr Minister, dass Sie endlich etwas für aktiven Verbraucherschutz tun. Dafür würden wir uns bei Ihnen bedanken.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nein, für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Christian Schmitt. Wir haben zwei Schmitts hier.

(Zurufe.)

Oder drei. Sie wissen ja gar nicht, wen ich gemeint habe.

(Abg. Jost (SPD) : Wir lassen uns unseren Schmidt nicht nehmen, damit das klar ist.)

Das Wort hat jedenfalls für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Christian Schmitt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, Christian Schmitt, FDP-Fraktion. Bei so vielen Schmitts ist das manchmal ein

bisschen schwierig. Nichtsdestotrotz treffe ich wenigstens mit meiner Rede das Thema. Das ist schon ein Vorteil, wenn man als Abgeordneter das Thema richtig angeht und nicht über allgemeine Verwaltungsreformen spricht. Bei dem Tagesordnungspunkt dreht es sich um die Verwaltungsreform im Bereich des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, der Gründung des Landesamtes, und nicht um das Hesse-Gutachten und was man da sonst alles noch hineinpacken möchte.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zugegebenermaßen hatte es mich auch verwundert, dass dieser Punkt von der Opposition überhaupt zur Aussprache gebracht wurde, aber mit Ihrem Vortrag, Herr Schmidt, haben Sie nochmals deutlich gemacht, dass der Verbraucherschutz bei der SPD nicht hoch angesiedelt ist. Meiner Ansicht nach führt fehlende Fachkenntnis zu dieser Aussprache. Spätestens durch die Ausführungen von Herrn Minister Weisweiler hätten alle Unklarheiten beseitigt sein müssen und der Tagesordnungspunkt abgehandelt.

Aber ich bin gerne bereit, weitere Aufklärungsarbeit zu leisten. Wie Sie bereits dem Gesetzentwurf entnehmen können, wird die Trennung kostenneutral umgesetzt. Das jetzige Landesamt für Soziales, Gesundheits- und Verbraucherschutz wird in die Ämter Soziales und Gesundheit und Verbraucherschutz getrennt. Das war durch die fachliche Zuordnung der Ministerien schon vorauszusehen. Das kann niemanden überraschen und somit sollte es eigentlich nicht der Aussprache bedürfen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenführung des Verbraucherschutzes wird durch dieses Gesetz gewährleistet.

Der Verbraucherschutz geht gestärkt aus dieser Trennung hervor, denn das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz verfügt neben der Fachaufsicht nun auch über die Dienstaufsicht. Auch das ist eigentlich kein Grund für eine Aussprache. Durch die Trennung der Landesämter wird im Landeshaushalt keine neue Stelle geschaffen. Ich betone noch einmal: Es wird keine neue Stelle geschaffen, es entstehen keine Doppelstrukturen, es kommt zu reibungslosen Abläufen und somit zu weniger Bürokratie. Obwohl es im Gesetz unter dem Punkt „Kosten“ klar zu erkennen ist, wollten Sie sich noch einmal über die Kostenneutralität informieren. Auch dazu bin ich gerne bereit. Ich hoffe, das war der Hintergrund für die Aussprache.

Weiter ist anzumerken, dass durch die Trennung das Ministerium seine wichtigen Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes besser wahrnehmen kann. Wenn meine Kollegen aus der Opposition auf die gute Arbeit des Ministeriums und die Bedeutsamkeit von Verbraucherschutz hinweisen wollten,

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

ist das sehr löblich. Dies hat sich aber in Ihren Ausführungen etwas anders angehört.

Eines kann man festhalten: Die Opposition vermutet immer das Schlimmste, selbst hinter dem einfachsten und sinnvollsten Gesetz. Ich als nicht mehr ganz so neuer Abgeordneter in diesem Parlament habe Ihnen hoffentlich verständlich Fach- und Sachwissen geliefert, um diesen Gesetzentwurf in seiner Tragweite und Bedeutung zu verstehen.

(Zuruf von der LINKEN: Wir sind sehr dankbar.)

Darüber hinaus möchte ich mich für die Gelegenheit bedanken, dass die Regierung und die Regierungsfraktionen über dieses gelungene Gesetz die Öffentlichkeit informieren können. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/262 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Drucksa- che 14/270)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Georg Weisweiler das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der heute dem Landtag vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung dient der Anpassung des saarländischen Landesrechts an Vorgaben des Gemeinschaftsrechts. Die letzte materielle Gesetzesänderung des saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz von 2005 berücksichtigte bereits die Vorgaben des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, also Tests für transmissible spongiforme Enzephalopathien.

Der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, Falltieren und Schlachtabfällen wurde in Folge der BSE-Krise eingeführt, weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Fleischproduktion - wir alle haben das noch in Erinnerung - geändert hatten. So waren Teile von Schlachttieren, die vorher zu Fleisch oder Knochenmehl verarbeitet und dann als Futtermittel verkauft werden konnten, nunmehr nicht nur wertlos geworden, sondern mussten zudem kostenpflichtig beseitigt werden. Die jetzigen Gemeinschaftsvorschriften sehen vor, dass dieses Risikomaterial bereits im Schlachthof entfernt werden muss. Ein weiterer Kostenfaktor ist die obligatorische Untersuchung bestimmter Rinder auf TSE. Deshalb hat die Kommission Ende 2002 den Gemeinschaftsrahmen geschaffen, damit den Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen zu den Kosten dieser TSE-Tests zur Beseitigung von Falltieren und insbesondere von spezifiziertem Risikomaterial genehmigt werden können.

Seit 2004 dürfen die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen von bis zu 100 Prozent der Kosten für das Einsammeln und den Transport von zu entsorgenden Falltieren gewähren. Für die Lagerung, Verarbeitung und endgültige Beseitigung solcher Tierkörper können bis zu 75 Prozent der Kosten als staatliche Beihilfe gewährt werden. Die restlichen 25 Prozent sind vom Besitzer der Falltiere zu tragen. Lediglich bei Tieren, bei denen in den Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Durchführung von TSE-Tests besteht, ist auch für die Lagerung, Verarbeitung und endgültige Beseitigung eine staatliche Beihilfe von bis zu 100 Prozent möglich.

Da durch die Änderung der entsprechenden Überwachungsverordnung von Dezember 2008 das Mindestalter, das eine TSE-Testpflicht auslöst, bei Rindern von 24 auf 48 Monate heraufgesetzt wurde, soll auch durch die vorliegende Änderung die Altersgrenze für Falltiere heraufgesetzt werden. Der Gemeinschaftsrahmen als Grundlage der staatlichen Beihilfe ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Das derzeitige Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz läuft Ende dieses Jahres aus.

Sofern die im saarländischen Ausführungsgesetz festgelegten staatlichen Beihilfen weiter gezahlt werden sollen, ist die Regelung entsprechend fortzuschreiben. Die Übernahme der Kosten der Beseitigung von Falltieren würde bis zum 31. Dezember 2013 wie bisher zu zwei Drittel durch Land und Gemeindeverbände gewährleistet werden können. Ein Drittel der Kosten müsste aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiter die Solidarkasse der Tierhalter, also die Tierseuchenkasse, tragen. Die Regelung ist aber wegen der auslaufenden Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrahmens ebenfalls bis zum 31. Dezember 2013 zu befristen.

(Abg. Schmitt (FDP) )

Ich bitte um Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/270 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Saarländischen Landesplanungsgesetzes (SLPG) (Drucksache 14/267)

Zur Begründung erteile ich Frau Minister Dr. Simone Peter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 30.Juni 2009 sind die Vorschriften des Raumordnungsgesetzes vom 22.12.2008 über die Raumordnung in den Ländern in Kraft getreten. Diese Vorschriften sind als unmittelbar geltendes Recht auch im Saarland zu beachten. Soweit der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Raumordnung Gebrauch gemacht hat, sind Vorschriften des geltenden Saarländischen Landesplanungsgesetzes abgesehen von den in § 28 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes genannten ergänzenden Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen nicht mehr anwendbar. Das geltende Landesplanungsgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Obwohl das Raumordnungsgesetz nicht mehr nur ausfüllungsbedürftiges Rahmenrecht, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht ist, bleibt ein eigenes Landesplanungsgesetz erforderlich. Hier werden ergänzende verfahrensrechtliche Bestimmungen benötigt. Diese werden durch das neue Landesplanungsgesetz in Anlehnung an die bisherigen Bestimmungen getroffen. Aus Gründen der Rechtsklar

heit und der Rechtssicherheit soll das saarländische Landesplanungsgesetz eben nicht nur verlängert, sondern neu erlassen werden. Dabei soll auf die wortgleiche Übernahme der nicht konkretisierungsbedürftigen Vorschriften des Raumordnungsgesetzes verzichtet werden.

Das Gesetz enthält wie bisher Regelungen für Bereiche, für die der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz gar keinen Gebrauch gemacht hat, wie zum Beispiel die Verpflichtung für die Landesplanungsbehörde, ein Raumordnungskataster zu führen. Das Grundgesetz erlaubt den Ländern auch Abweichungen von den bundesgesetzlichen Vorschriften. Von dieser Abweichungskompetenz wird Gebrauch gemacht durch eine eigene Regelung zur Leitvorstellung der Raumordnung, § 1, die den Klimaschutz hervorhebt. Außerdem wird die im Bundesgesetz enthaltene Ermächtigung, in Raumordnungsplänen gebietsbezogene Festlegungen zur Raumordnung in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Eignungsgebieten zu treffen, um Ausschlussgebiete erweitert.

Der Bund überlässt es den Ländern, nähere Regelungen zum Absehen von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu treffen. § 15 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes enthält dazu eine Verordnungsermächtigung. Nach Art. 72 Abs. 3 des Grundgesetzes können die Länder von einer Verordnungsermächtigung auch durch ein Gesetz Gebrauch machen. Das tun wir durch § 8 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes. Die Regelung ist gegenüber dem geltenden Recht enger gefasst. Raumordnungsverfahren sind keine unnütze Verfahrensverlängerung, sondern in der Lage, durch Transparenz in einem frühen Stadium der Projektplanung bei den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen. Wir werden den Landesentwicklungsplan und das Raumordnungsverfahren im Laufe dieser Legislaturperiode neu angehen und die Teilbereiche Umwelt und Siedlung um die Bereiche Energie und Mobilität erweitern und diesen Prozess in einem öffentlichen Verfahren voranbringen.

Wir schaffen die Möglichkeit, auf Antrag des Vorhabenträgers Raumordnungsverfahren auch für raumbedeutsame Projekte, die nicht in der Raumordnungsverordnung stehen und für die bundesgesetzlich keine Verpflichtung zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens besteht, durchzuführen. Außerdem führen wir die Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren auch für die Vorhaben ein, die nicht unter das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes, aber in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland fallen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu dem vorgestellten Gesetzent

(Minister Weisweiler)

wurf und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/267 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr überwiesen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Gäste unter unseren Zuhörern, eine Delegation aus Kroatien, aus der Gemeinde Sveti Martin na Muri. Es sind Mitglieder des Gemeinderates mit dem Bürgermeister Franjo Markovic an ihrer Spitze. Herzlich willkommen!