handelt werden, wie kleine Kinder, die noch nicht selbst entscheiden und reflektieren können. Vielmehr geht es darum, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, ihre Entscheidungen gut informiert treffen zu können und drohende Übervorteilung oder Gefahr selbst zu erkennen und zu meiden.
Dem Anliegen der Effizienz haben wir durch die angesprochene Bündelung der verschiedenen Verbraucherschutzbereiche in meinem Haus bereits deutlich Rechnung getragen. Effizienz setzt aber, meine Damen, meine Herren, auch voraus, dass die Ideen und Gestaltungsansätze, die in einem Ministerium abgewickelt werden, im Vollzug ihren Niederschlag finden. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet dies auch die Einheit von Dienst- und Fachaufsicht. Ist dies nicht gewährleistet, kommt es zwangsläufig zu Reibungsverlusten im Verfahrensablauf. Damit wird zusätzliche Bürokratie geschaffen zum Schaden der Verbraucher. Das kann nicht unser Ziel sein.
Mit der Trennung in zwei Ämter wird nunmehr sichergestellt, dass jedes Ressort, das die fachliche Verantwortung für das Ergebnis einer behördlichen Tätigkeit trägt, auch die Entscheidungshoheit mit Blick auf das eigene Personal, das eigene Geld und die eigene Organisation behält. Die Verbindung von Dienst- und Fachaufsicht ist die Voraussetzung dafür, dass ich in vollem Ausmaß Art. 88 Abs. 1 der saarländischen Verfassung gerecht werden kann, meiner Verantwortung als Regierungsmitglied Ihnen, den Landtagsabgeordneten, gegenüber und daraus abgeleitet meiner Verantwortung der Öffentlichkeit und den Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber. Es liegt auf der Hand, dass eine effiziente Stärkung des Verbraucherschutzes im Saarland, wie sie durch den Koalitionsvertrag vorgesehen ist, ohne nachhaltigen Einfluss auf die Arbeit der nachgeordneten Behörden schlicht nicht möglich ist.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass das bisherige LSGV ordentliche Arbeit geleistet hat. Ein Beispiel hierfür ist die im vergangenen Jahr erfolgte Akkreditierung der beiden Laborabteilungen des Amtes, das Audit wurde mit Bravour absolviert. Lassen Sie mich ganz kurz aus dem Abschlussbericht zitieren: „Wir fanden ein Team hoch motivierter und qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in beiden Abteilungen vor, die mit den Anforderungen des einschlägigen Qualitätsmanagementsystems vertraut sind und diese in ihrer täglichen Arbeit realisieren.“ - Meine Damen, meine Herren, das gemeinsame Ziel von Kollegin Frau Kramp-Karrenbauer und mir war und ist, an diese gute Arbeit anzuknüpfen und vorhandene Potenziale durch verbesserte Rahmenbedingungen noch besser auszuschöpfen.
nerschaftlichen Einvernehmen die Trennung des LSGV in ein Landesamt für Soziales und ein Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz vorbereitet. Zusammengefasst besagt der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf Folgendes: Das bestehende LSGV wird aufgeteilt in ein Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz und in ein Landesamt für Soziales. Die Trennung folgt der Aufgabenteilung in den Geschäftsbereichen meines Ressorts und des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Prävention, Soziales und Sport.
Im künftigen Landesamt für Soziales (LSV) verbleiben die Aufgaben der Bereiche Entschädigungsund Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe, Ärztliche Dienste und Integrationsamt. Diese werden auch in Zukunft von den 218 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbildlich ausgeführt. Im künftigen Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LGV) werden Aufgaben folgender Bereiche wahrgenommen: der Stabsstelle „Qualitätsmanagement Verbraucherschutz“, der Stabsstelle „Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete“, der Referate C 4 „Berufsrechtliche Angelegenheiten der Heilberufe“ und C 5 „Prüfungsangelegenheiten der Heilberufe“, der Abteilung F „Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungen, Molekularbiologie“ sowie der Abteilungen G und H. Insgesamt werden 174 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgaben wahrnehmen. Wir tragen damit auch der Tatsache Rechnung, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung und des Gesundheits- und Verbraucherschutzes im derzeitigen LSGV in ihren Arbeitsweisen und ihrem beruflichen Hintergrund grundlegend unterscheiden. Darüber hinaus werden wir somit - das noch einmal zu betonen, ist mir wichtig - Dienst- und Fachaufsicht vereinen.
Noch ein wichtiger Punkt zum Schluss. Es werden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im Klartext bedeutet dies, aus der Trennung resultiert kein Bedarf an Stellenneuschaffungen im Landeshaushalt. Vielmehr wird das Personal entsprechend seinen derzeitigen Aufgaben auf die beiden Landesämter aufgeteilt. Es werden auch keine neuen Gebäude bezogen. Beide Landesämter bleiben in den gewohnten Diensträumen, niemand muss umziehen. Damit werden auch bei den Bürgern keine Irritationen über den richtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen aufkommen. Es wird keine Aufblähung der Haushalte geben. Der Haushalt des LSGV wird genau der Aufgabenteilung entsprechend zwischen beiden Landesämtern aufgeteilt. Darüber hinaus werden auch keine Doppelstrukturen erzeugt. Übergreifende Aufgaben wie Pforte, Poststelle und Hausmeisterdienste werden in den gemeinsamen Serviceeinheiten wahrgenommen, sodass auch im alltäglichen Geschäftsgang keine zusätzlichen Kosten entstehen. Nach meinem Verständnis ist das in der gesamten Landesverwaltung vorbildlich.
Meine Damen, meine Herren, gemeinsam können wir neue, effizientere und transparentere Strukturen prägen und zugleich bürokratische Hemmnisse abbauen. Ich lade Sie herzlich ein, mit Ihrer Zustimmung mitzuwirken, und bitte um Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine umfangreiche Tagesordnung, deshalb will ich mich relativ kurz fassen. Herr Minister, um Sie nicht auf die Folter zu spannen bezüglich unseres Abstimmungsverhaltens: Die SPD-Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen. Warum lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab? Wenn man die Begründung des Gesetzentwurfes liest, könnte man zu dem Schluss kommen, dass es eigentlich logisch ist, dass ein eigenes Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz auch ein eigenes, nur ihm unterstelltes Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz braucht - wenn man die gesamten Landesämter überhaupt in diesem Umfang für unabdingbar hält.
Wenn allerdings - wie bei uns in der SPD-Fraktion bereits die grundsätzliche Einsicht fehlt, weshalb das arme Saarland überhaupt ein eigenständiges Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz braucht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann ist es wiederum logisch, dass wir auch nicht einzusehen vermögen, warum das arme Saarland ein weiteres eigenständiges Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz braucht, mit einem Direktor in der Besoldungsgruppe B 3.
Ich habe versprochen, mich kurz zu fassen und könnte an dieser Stelle meine Ausführungen beenden. Das hätte ich möglicherweise sogar getan, wenn mir nicht einige Artikel in die Hände gefallen wären, die mich veranlassen, diesen Vorgang in einen weiteren Kontext zu stellen. Es geht um die diversen Sparvorschläge von der FDP zur Verwaltungsebene und um die Ausführungen des Hauptgeschäftsführers der IHK zu diesem Themenkomplex. Auch das bei der CDU so heißgeliebte Hesse-Gutachten kann bei der Begutachtung dieses Gesetzesvorhabens nicht völlig außer Acht bleiben.
Ich möchte vorab ein paar Sätze zu dem sagen, was der zuständige Staatssekretär Sebastian Pini der staunenden Öffentlichkeit gestern in der SZ zur Begründung des neuen eigenständigen Landesamtes mitgeteilt hat. Minister Weisweiler hat sich eben ähnlich geäußert. Herr Pini sagte unter anderem, dass man das neue eigenständige Landesamt benötige, um den Gesundheits- und Verbraucherschutz effizienter zu gestalten. - Heißt das also, dass das bisherige Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Ministerin, nicht effizient gearbeitet hat? Dann müsste man das Sozialministerium rügen, das zumindest die Dienstaufsicht hat. Die Fachaufsicht, Herr Minister Weisweiler, liegt aber bereits bei dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz. Also rügen Sie sich selbst, nehme ich an. Wie dem auch sei, die Begründung erschließt sich dem geneigten Leser nicht und scheint an den Haaren herbeigezogen zu sein.
Ganz verworren, Herr Minister, wird die Sache dann, wenn im Gesetzentwurf nachzulesen ist, dass die ganze Operation den saarländischen Steuerzahler keinen weiteren Cent kosten soll. Das haben Sie eben auch ausgeführt. Herr Pini hat in seiner Presseerklärung jedoch ganz euphorisch mitgeteilt, dass das Gesundheitsministerium im neuen Landesamt in eigener Regie endlich neue Fachreferate schaffen kann. Wahrscheinlich ohne Personal, weil keine Mehrkosten entstehen sollen!
Ich will mich noch kurz mit einigen Sparvorschlägen auseinandersetzen. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus einem Gutachten: „Neben der geschilderten Hochzonung von Aufgaben empfiehlt der Gutachter im Entwicklungsmodell auch eine funktionale Bündelung von Organisationsstrukturen und Kompetenzen der oberen Landesverwaltung. Die Bildung einer Trias von Landesämtern beziehungsweise -betrieben für Zentrale, Technische und Soziale Dienste ist das Ergebnis. Da es sich hierbei um die Zusammenfassung von in Teilen durchaus unterschiedlichen Tätigkeiten und divergenten fachlichen Belangen handelt, beschränken sich die jeweils kalkulierten Einsparquoten auf wegfallende Leitungsebenen (Leitungsstellen mit Vorzimmer und Sekreta- riatskräften), den Verzicht auf separate Zentralbereiche (inkl. einer entsprechenden Abteilungsleitung, sofern vorhanden) und eine hierauf in Ansatz gebrachte Effizienzrendite von 20% (...).“
Frau Kollegin Kramp-Karrenbauer, Herr Kollege Meiser, ich nehme an, Sie kennen diese Aussagen noch. Das hat der von Ihnen so heiß geliebte, beauftragte Gutachter Hesse in seinem Gutachten aufge
schrieben. Der Gutachter befasst sich nämlich nicht nur mit der Kommunalstruktur, sondern lässt sich durchaus an vielen Stellen eindeutig zur Landesverwaltungsstruktur aus. Ich könnte hier, Herr Meiser, noch mehrere einschlägige Passagen zitieren, aber eigentlich müssten Sie die Ausführungen und gutachterlichen Ratschläge alle kennen. Jedenfalls steht nirgendwo etwas davon, dass man mit einer Ausweitung von Landesministerien und Landesämtern eine Effizienzrendite erzielen könnte.
Nun könnten Sie sagen, Herr Meiser, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern und wen interessiert überhaupt Hesse? Nun, Herr Kollege, das Hesse-Gutachten interessiert augenscheinlich Ihre Koalitionspartner und hier im Besonderen ausgerechnet die FDP. Nachdem der Hauptgeschäftsführer der IHK darüber schwadronierte, aus dem Saarland einen Stadtstaat zu machen, was auch immer er damit meint, hat unter anderem der Kollege Jochem, der heute schon die Ehre hatte, mehrfach zitiert worden zu sein, öffentlich festgestellt, dass ihm diese Idee nicht so richtig gefällt.
Aber auch er glaubt, dass Einsparungen auf der Verwaltungsebene nicht ganz unsinnig sind, dies aber auf Landesebene derzeit leider nicht geht. Da braucht man nur in den Koalitionsvertrag zu sehen. Der Minister hat ihn auch wieder zitiert. Da will er ruck, zuck drei Landkreise abschaffen. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme belegt er natürlich mit keinem Wort. Das Ganze hört sich aber schon einmal gut an.
Einmal abgesehen davon, dass solche Forderungen mit keinerlei Sachkenntnis behaftet sind, Herr Kollege Jochem, entlarven sie die Handlungsunfähigkeit und die Selbstbedienungsmentalität dieser Regierungskoalition. Dort, meine sehr verehrten Damen und Herren, wo funktionierende Verwaltungseinheiten in der Tat nachweislich Effizienzrenditen erwirtschaften, nämlich gerade auf der Landkreisebene, zum Beispiel durch Zentrierung von Sozialhilfe und Jugendhilfe und so weiter, wo man aber als FDP selbst, als Partei, nicht personell involviert ist, kann man ja munter und lustig Streichvorschläge machen.
Nein, das haben auch Sie gesagt. Da schafft man zum Beispiel den Stadtverband ab, indem man den Namen ändert oder hauptamtliche Beigeordnete streicht. Wahrscheinlich soll das nach Ihrer Lesart dazu dienen, dass die demokratischen Strukturen in dieser Gebietskörperschaft weiter ausgebaut werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie auch immer, Ihr Verhalten zu dieser Politik hat mit dem festen Willen, das Land aus einer finanziellen Krise zu führen, mit ordentlichem, nachvollziehbarem Handeln nichts mehr zu tun. Hier geht es nur noch darum, Ihre eigenen Pfründe zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe gesagt, ich will mich relativ kurz fassen. Nun ist das Wort relativ eben relativ.
Zum Schluss. In Ihrem Gesetzentwurf steht unter dem Stichwort „Alternativen“: keine. Das ist wohl die Untertreibung schlechthin, Alternativen: keine. Zu diesem Gesetzentwurf gibt es massenweise Alternativen. Eine sehr effiziente Alternative für den Steuerzahler wäre es, das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz als eigenständiges Ministerium gerade wieder abzuschaffen.
Die effektivste Alternative für das Saarland, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine andere Regierung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein zusätzliches Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen werden. Dies bedeutet, dass das bisherige Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz lediglich als Landesamt für Soziales erhalten bleibt und ein Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz neu geschaffen wird.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die erst wenige Wochen zurückliegenden Haushaltsberatungen, in denen die Fraktion DIE LINKE darauf hingewiesen hat, dass im Zuge der desolaten Haushaltslage unseres Landes bereits die Schaffung eines zusätzlichen Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz unverantwortlich ist, zumal zum damaligen Zeitpunkt 18 neue Stellen vor allem im höheren Dienst eingerichtet wurden.
Heute wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der am 01.01.2011 in Kraft treten soll, mit der Begründung, dass die Neuschaffung dieses Landesamts notwendig sei, um den Gesundheits- und Verbraucherschutz effizienter zu gestalten. Dies hört sich zunächst einmal gut an, denn die öffentliche Wahrnehmung des Verbraucherschutzes hat in den vergan
genen Jahren stark zugenommen. Aber brauchen wir dazu wirklich ein eigenes Landesamt? Ist es denn nicht wichtiger, den Verbraucherschutz zu stärken und zu verbessern und somit Informationen für Verbraucher verfügbar und transparenter zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Ich darf einen Auszug aus der Gesetzesvorlage zitieren. Er lautet: „Im Übrigen sind für die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz keine Stellenneuschaffungen erforderlich.“ Dazu kann ich nur sagen, ein Schelm, der Böses dabei denkt. Es ist doch für jeden hier klar, dass dieses neue Amt eine neue Leitung erhalten muss und somit eine Beförderungsmöglichkeit auf der Hand liegt.
Auch die Ankündigung, dass das neu geschaffene Landesamt neue Fachreferate schaffen kann, zeigt, dass die Neustrukturierung nicht kostenneutral, wie mehrfach vorgetragen, erfolgen wird. Eine Trennung gleich welcher Art, sei es zwischen den Ministerien oder wie in diesem Fall zwischen Landesämtern, ist immer mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden. Somit wird letztendlich der Steuerzahler wieder einmal zur Kasse gebeten.
Sie können uns hier noch so oft erzählen, dass Sie zum einen keine neuen Stellen schaffen werden und zum anderen dem vorhandenen Personal keine Entlassungen drohen. Sie müssen uns dann aber auch einmal erklären, sehr geehrter Herr Minister Weisweiler, wie Sie Ihren Bediensteten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln wollen, dass laut Beschluss der Landesregierung jede dritte Stelle eingespart werden soll. Es ist an der Zeit, Herr Minister, dass Sie endlich etwas für aktiven Verbraucherschutz tun. Dafür würden wir uns bei Ihnen bedanken.